Immissionsgutachten Nr. 1522B

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1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / [email protected] Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr. 1522B Inhalt : Bauleitplanung für ein vorhabenbezogenes Bebauungsplangebiet an einer Bahnstrecke in Dietzenbach, Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber : Trimborn und Best Immobilien GmbH & Co. KG Von-Stauffenberg-Str. 1a Obertshausen Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 38 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert

2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 2 von 38 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Gebietsbeschreibung Immissionsorte Orientierungswerte DIN Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) DIN VDI Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Auszug aus DIN Auszug aus Schall Berechnungsverfahren Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Nutzungsdaten Emissionsansätze Beurteilungspegel Berechnung Bewertung Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Anhang Pläne Berechnungsdaten 36

3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Trimborn und Best Immobilien GmbH & Co. KG beabsichtigt in Dietzenbach, im Einwirkungsbereich einer S-Bahn-Strecke, Wohngebäude zu errichten. In diesem Zusammenhang wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, zu prüfen, ob die von außen in das Plangebiet einwirkenden Schienenverkehrsgeräusche die im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 angegebenen Orientierungswerte einhalten. Darüber hinaus erfolgt auch eine Bewertung anhand der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung. Zur Ermittlung der Geräuschbelastung ist eine Schallausbreitungsrechnung durchzuführen. Die Grundlage hierfür sind Verkehrsdaten der Bahnstrecke. Entsprechend des Ergebnisses der Untersuchungen sind Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten, die ggf. als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden können. Weiterhin sollen auch die möglichen gewerblichen Geräusche aus den jenseits der Bahnstrecke sowie südlich liegenden Gewerbegebieten betrachtet werden. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1990

4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 4 von 38 [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom [4] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989 [5] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999 [6] DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Juni 2002 [7] DIN Bbl. 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai Verwendete Unterlagen a) Katasterplanauszug des Standortes und der Umgebung im Maßstab 1:1.000 b) Bebauungsplankonzept, Planstand , Maßstab 1:500 c) Systemschnitte, Planstand d) Angaben des RMV zur Streckenbelegung der Bahnstrecke vom e) Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 14/3 "Gewerbegebiet nordöstlich der Messenhäuser Straße", f) Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 14/3Ä "Gewerbegebiet nordöstlich der Messenhäuser Straße", g) Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet zwischen Eisenbahn, Grenz-, Rathenau-, Schul- und Hügelstraße, h) Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 97 "Vergnügungsstätten", Gebietsbeschreibung Das Bebauungsplangebiet liegt südlich des Bahnhofes in Dietzenbach zwischen dem Bahngleis und der Eisenbahnstraße. Das Gelände steigt leicht zur Straße und der westlich an der Straße vorhandenen Wohnbebauung hin an.

5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 5 von 38 Die Lage des Plangebietes und der Umgebung ist im Anhang im Lageplan dargestellt. Derzeit endet der Zugbetrieb am Bahnhof in Dietzenbach. Der Flächennutzungsplan weist südlich des Bahnhofes eine durchgehende Strecke aus, die Stadt plant die perspektivische Öffnung der Strecke für den Personenverkehr. Östlich der Bahnstrecke befindet sich das Bebauungsplangebiet Nr. 14/3 bzw. Nr. 14/3Ä mit der überwiegenden Ausweisung von Gewerbegebiet. Ein weiteres kleines Gewerbegebiet im Bebauungsplan Nr. 17 bzw. Nr. 97 liegt südlich zwischen Lessingstraße, Eisenbahnstraße und Grenzstraße. Beide Gebiete sind derzeit nach Auskunft des Stadtplanungsamtes, vertreten durch Fr. Rohbeck, durch überwiegend nicht störendes Gewerbe gekennzeichnet. 2.4 Immissionsorte Als maßgebliche Immissionsorte werden Orte an den Fassaden der geplanten Wohngebäude gewählt. 1) Nordseite des Hauses 1-4 2) Ostseite des Hauses 1-4 3) Südseite des Hauses 1-4 4) Nordseite des Hauses 5-8 5) Ostseite des Hauses 5-8 6) Ostseite des Hauses 5-8 7) Westseite des Hauses 1-4 8) Westseite des Hauses 5-8 Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich. 2.5 Orientierungswerte DIN In der Norm DIN wird ausgeführt, daß ausreichender Schallschutz eine der Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist. In erster

6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 6 von 38 Linie sollte der Schall bereits bei der Entstehung (z. B. an Kraftfahrzeugen) verringert werden. Dies ist häufig nicht in ausreichendem Maß möglich. Lärmvorsorge und Lärmminderung müssen deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 enthält Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung; sie sind eine sachverständige Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes; sie sind keine Grenzwerte. Die Orientierungswerte haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen sowie für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen und auf vorhandene oder geplante schutzbedürftige Nutzungen einwirken können. Da die Orientierungswerte allgemein sowohl für Großstädte als auch für ländliche Gemeinden gelten, können örtliche Gegebenheiten in bestimmten Fällen ein Abweichen von den Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht dagegen für die Zulassung von Einzelvorhaben oder für den Schutz einzelner Objekte. Die Orientierungswerte unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten wie etwa den Immissionsrichtwerten der TA Lärm oder den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung; sie weichen zum Teil von diesen Werten ab. Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Orientierungswerte: a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten: tags nachts L = 50 db(a) L = 40 bzw. 35 db(a)

7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 7 von 38 b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten: tags nachts L = 55 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen: tags nachts L = 55 db(a) L = 55 db(a) d) Bei besonderen Wohngebieten (WB): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI): tags nachts L = 60 db(a) L = 50 bzw. 45 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE): tags nachts L = 65 db(a) L = 55 bzw. 50 db(a) g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart: tags nachts L = 45 bis 65 db(a) L = 35 bis 65 db(a) h) Bei Industriegebieten (GI) kann soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr und nachts der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen

8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 8 von 38 Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens 8-stündige Nachtruhe sichergestellt sein. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer und der Tageszeit des Auftretens gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Die o. g. Bauflächen, Baugebiete, Sondergebiete und sonstigen Flächen entsprechen dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung. 2.6 Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen. Öffentliche Parkplätze werden ebenfalls mit einbezogen. Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren für Schienenverkehr ist in der Anlage zur 16. BImSchV vereinfacht beschrieben und ausführlich in der "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen" Ausgabe 1990 Schall 03 dokumentiert.

9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 9 von 38 Zum Schutze der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, daß die Beurteilungspegel die gemäß der Gebietseinstufung geltenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Die Art der bezeichneten Anlagen bzw. Baugebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach der 16. BImSchV entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gemäß 16. BImSchV gelten außerhalb von Gebäuden für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsgrenzwerte: - in Gewerbegebieten tags nachts L = 69 db(a) L = 59 db(a) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts L = 64 db(a) L = 54 db(a) - in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags nachts L = 59 db(a) L = 49 db(a) - an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts L = 57 db(a) L = 47 db(a) Gemäß Schall 03 sind die Grenzwerte für den Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden während des Tages (6 Uhr bis 22 Uhr) und auf 8 Stunden nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) zu beziehen. 2.7 DIN 4109 Die Dimensionierung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden regelt die bauaufsichtlich bindend eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Zum Schutz gegen Außenlärm werden dort Anforderungen an die

10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 10 von 38 Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gestellt. Diese repräsentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte des Schallschutzes. Gemäß DIN 4109 sind für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden Lärmpegelbereiche des "maßgeblichen Außenlärmpegels (L a )" mit den in der Tabelle 1 angegebenen bewerteten resultierenden Schalldämmaßen (erf. R' w,res ) festgelegt. Tab. 1 : Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L a [db] Erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß erf. R' w,res [db] I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis Bei maßgeblichen Außenlärmpegeln von L a > 80 db(a) sind Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden aus den berechneten Beurteilungspegeln aller einwirkenden Geräuscharten (Gewerbe, Verkehr, usw.) während der Tageszeit mit einem Zuschlag von L = 3 db ermittelt. Die bewerteten resultierenden Schalldämmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes zusammen zu erfüllen. Für die von der Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um L = 5 db und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um L = 10 db gemindert werden.

11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 11 von 38 Die erforderlichen Schalldämmaße der Außenwände, der Fenster, der Rolläden sowie der Lüftungseinrichtungen bestimmen sich gemäß DIN 4109 unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Gesamtaußenfläche zur Grundfläche eines betrachteten schutzwürdigen Raumes sowie unter Berücksichtigung des Fensterflächenanteils. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern (inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtung) wurden hier beispielhaft auf Grundlage eines Verhältnisses von 0,5 der Gesamtfläche eines Außenbauteils zur Grundfläche sowie eines Fensterflächenanteils von 40 % bestimmt. Tab. 2 : Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern. Erforderliches resultierendes Schalldämmaß R' w,res [db] Erforderliches Schalldämmaß der Wand R' w [db] Erforderliches Schalldämmaß der Fensterfläche inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtungen R' w [db] VDI 2719 Nach der VDI-Richtlinie 2719 werden Fenster nach bewerteten Schalldämmaßen in Schallschutzklassen eingeteilt. Eine Schallschutzklasse umfaßt jeweils einen 5 db-bereich des bewerteten Schalldämmaßes R' w. Die Einstufung in eine Schallschutzklasse erfolgt nach der Tabelle 3.

12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 12 von 38 Tab. 3 : Schallschutzklassen von Fenstern nach VDI Schall- schutz- klasse bewertetes Schalldämmaß R' w [db] des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN EN ISO in Verbindung mit DIN EN ISO erforderliches bewertetes Schalldämmaß R w [db] des im Prüfstand nach DIN EN ISO eingebauten funktionsfähigen Fensters 1 25 bis bis bis bis bis ab Vorgehensweise Für die Durchführung der Schallausbreitungsrechnung werden die verlängerte Bahnstrecke und die vorhandenen bzw. geplanten Gebäude auf der Grundlage der Pläne und der Ortsbesichtigung digitalisiert. Auf Basis des digitalen Geländemodells wird die Lärmsituation mit dem Rechenprogramm ermittelt. Die Ermittlung der Emissionspegel der Bahnstrecke sowie die Schallausbreitungsrechnung erfolgen gemäß der Richtlinie Schall 03. Grundlage sind die vom RMV angegebenen Verkehrsdaten der Bahnstrecke. Die berechneten Beurteilungspegel werden mit den Orientierungswerten nach DIN und den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV jeweils für allgemeines Wohngebiet verglichen. Die Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel erfolgt gemäß DIN 4109 auf der Grundlage der ermittelten Beurteilungspegel. Für die Prüfung der ggf. einwirkenden gewerblichen Geräusche werden, da die derzeitige Nutzung hinsichtlich der Geräuschemissionen unterhalb der einer

13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 13 von 38 typischen Nutzung eines Gewerbegebietes liegt, die gesamten Gewerbegebietsflächen mit flächenbezogen Schalleistungspegeln belegt. Die Höhe dieser Werte ergibt sich aus der DIN Die Werte entsprechen einer, im Sinne eines Gewerbegebietes intensiven Nutzung der Flächen. 4. Schallausbreitungsrechnung 4.1 Auszug aus DIN Für die Berechnung von Schieneverkehrslärm verweist die Norm DIN 18005, Teil 1 auf die Richtlinie Schall 03. Für die Berechnung von Gewerbelärm verweist die Norm DIN 18005, Teil 1 auf das in der TA Lärm angegebene Verfahren und die darin genannten Normen und Richtlinien (DIN ISO , VDI 2571, VDI 2714). 4.2 Auszug aus Schall Berechnungsverfahren Die Schallemission eines Schienenverkehrsweges wird in Abhängigkeit folgender Parameter berechnet: - Zuganzahl - Zuglänge - Zugart - Bremsbauart - Zulässige Geschwindigkeit - Fahrbahnart - usw. Davon ausgehend wird der vom Schienenverkehr erzeugte Mittelungspegel unter Berücksichtigung folgender Bedingungen berechnet: - topographische Verhältnisse

14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 14 von 38 - Abschirmungen - Reflexionen - Bodeneffekte Der Emissionspegel nach Schall 03 wird durch folgende Beziehung beschrieben: L, = 10 lg 10 i m E 0,1 Fz D l v + DFb + DBr + D + Bü D ( 51+ D + D + D + D ) Hierin bedeuten: L m,e Emissionspegel [db(a)] D Fz Einfluß der Fahrzeugart nach Schall 03, Tabelle 4 [db] Ra D D D l D v Einfluß der Bremsbauarten [db] Einfluß der Zuglänge [db] Einfluß der Geschwindigkeit [db] D Fb Einfluß der Fahrbahnart nach Schall 03, Tabelle 5 [db] D Br Einfluß von Brücken [db] D Bü Einfluß von Bahnübergängen [db] D Ra Einfluß von Kurven nach Schall 03, Tabelle 6 [db] Der Rechengang für die Bedingung des Teilstückverfahrens nach Schall 03 wird durch folgende Beziehung beschrieben: ( l ) + D + D + D + D + D S Lr, k = Lm, E, k + 19, lg k I, k s, k L, k BM, k Korr, k + Die Berechnungen berücksichtigen leichten Mitwind (3 m/s) von der Quelle zum Immissionsort sowie Temperaturinversion, beide Einflüsse fördern die Schallausbreitung Ermittlung der Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel des Schienenverkehrs wird berechnet nach: r, L = 10 lg 10 r k 0,1 L k

15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 15 von 38 Hierin bedeuten: L r L r,k Beurteilungspegel des Schienenverkehrs [db(a)] Beurteilungspegel je Teilstück [db(a)] L m,e,k Emissionspegel aller Züge im Abstand von 25 m je Teilstück [db(a)] l k D I,k D s,k D L,k Teilstücklänge [m] Pegeldifferenz durch Richtwirkung je Teilstück [db] Pegeldifferenz durch Abstand je Teilstück [db] Pegeldifferenz durch Luftabsorption je Teilstück [db] D BM,k Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologiedämpfung je Teilstück [db] D korr,k Summe aller Pegeldifferenz durch Hindernisse [db] S Korrektur um -5 db zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms Zwischenergebnisse und Pegeldifferenzen der Beurteilungspegel sind auf eine Nachkommastelle zu runden, Gesamtergebnisse auf volle db(a) aufzurunden. Der Beurteilungszeitraum stellt sich wie folgt dar: Tageszeit 6 Uhr bis 22 Uhr (16 Stunden) Nachtzeit 22 Uhr bis 6 Uhr (8 Stunden) 4.3 Auszug aus DIN ISO Berechnungsverfahren Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L = L T W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met

16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 16 von 38 Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db] Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Meteorologische Korrektur [db] Ermittlung der meteorologische Korrektur Die Immissionspegel werden grundsätzlich für Mitwindverhältnisse, d. h. Wind von den Geräuschquellen zu den Immissionsorten, berechnet. Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Geräusche ist gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO ein Langzeitmittelungspegel L AT zu bestimmen. Es wird vom Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (C met ) subtrahiert. Diese Korrektur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: met ( 1 10( h + h ) / d ) wenn d > ( h h ) C = C 10 + met 0 s p r p ( h h ) C = 0 wenn d 10 + s r p s r Hierin bedeuten: C met h s h r d p Meteorologische Korrektur [db] Höhe der Geräuschquelle [m] Höhe des Immissionsortes [m] Abstand zwischen Quelle und Immissionsort projiziert auf die horizontale Bodenebene [m]

17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 17 von 38 C 0 Faktor [db], der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung sind klein für kurze Abstände d p sowie für längere Abstände bei großen Höhen von Quelle und Immissionsort. Gemäß Vorgabe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Schreiben vom ) soll i. d. R. bei der meteorologischen Korrektur (C met ) aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich der Faktor C 0 = 2 db verwendet werden. Die so errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von L = ±1 db Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j + KR, j ) tags: nachts: N T r = T j j= 1 N T r = T j j= 1 hier: 16 h hier: 1 h (lauteste Nachtstunde) Hierin bedeuten: L r T j T r N L Aeq,j K T,j K I,j K R,j Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume tags bzw. nachts Anzahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit [db]

18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 18 von Emissionsdaten 5.1 Schienenverkehr Nutzungsdaten Folgende Angaben zum Verkehr der Bahnstrecke wurden vom RMV, vertreten durch Hr. Forst, zur Verfügung gestellt: "...eine Weiterführung der S2 über Dietzenbach Bahnhof hinaus ist derzeit nicht angedacht. Gegenwärtig verkehrt die Linie mit Elektrotriebwagen des Typs ET- 423 der DB AG in unterschiedlichen Zuglängen: - Vollzug = 2 ET: 134,8 m - Langzug = 3 ET: 202,2 m mit 90 Fahrten (beide Richtungen zusammengenommen, davon 28 Langzüge) in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr und mit 20 Fahrten (beide Richtungen zusammengenommen, keine Langzüge) in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, jeweils an Werktagen außer Samstag. Am Wochenende sind die Zugzahlen geringer und es werden zum Teil Kurzzüge (1 ET, 67,4 m) eingesetzt, aber dies ist m.w. nicht maßgebend für die Schalluntersuchung. Im Falle einer Weiterführung ist nicht zu erwarten, daß in Dietzenbach Bahnhof Züge enden, d. h. diese Zugzahlen wären auch für die Weiterführung anzusetzen. Die zulässige Geschwindigkeit bei der Einfahrt bzw. Ausfahrt Dietzenbach Bahnhof wäre bei einer Weiterführung anzusetzen mit 80 km/h analog der Ein- /Ausfahrt Richtung Dietzenbach Mitte..." Emissionsansätze Die Bahnstrecke ist ab Mitte des Stadtbereiches sowie im Einwirkungsbereich des Plangebietes derzeit eingleisig. Das Gleis ist mit Betonschwellen im Schotterbett versehen. Für die Berechnung wird hier der Zuschlag für die Fahrbahnart D Fb = 2 db angesetzt.

19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 19 von 38 Bahnübergänge sowie relevante Brücken sind im Einwirkungsbereich des Plangebietes nicht vorhanden. Die Zuschläge hierfür betragen D Bü = 0 db und D Br = 0 db. Die Strecke verläuft weitgehend gerade, der Kurvenradius beträgt 500 m. Der Zuschlag für den Einfluß von Kurven beträgt daher D Ra = 0 db. Nach Auskunft der DB AG ist für die Fahrzeugart (ET-423) D Fz = -2 db zu berücksichtigen. Es ergeben sich aus den o. g. Daten folgende Emissionspegel: tags nachts L m,e = 58,5 db(a) L m,e = 54,3 db(a) 5.2 Gewerbe Flächenbezogene Schalleistungspegel Es werden folgende flächenbezogene Schalleistungspegel basierend auf den Angaben der DIN verwendet: Gewerbegebiet: tags L W" = 60 db(a)/m 2 nachts L W" = 45 db(a)/m 2 Die Lage der Gebiete ist im Anhang im Lageplan ersichtlich. 6. Beurteilungspegel 6.1 Schienenverkehr Berechnung Ausgehend von den oben ermittelten Emissionspegeln der Bahnstrecke (Pkt. 5.1) wurde eine flächenhafte Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durchgeführt. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen die Lärmkarten für die Tag- und Nachtzeit in Obergeschoßhöhe.

20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 20 von 38 Für einzelne Punkte wurden die Beurteilungspegel für das Erdgeschoß, das Obergeschoß und das Dachgeschoß berechnet. In der Tabelle 4 sind die Beurteilungspegel angegeben. Tab. 4 : Beurteilungspegel des Schienenverkehrs im Plangebiet. Immissionsort Beurteilungspegel L r [db(a)] Orientierungswert L [db(a)] Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß Immissionsgrenz wert L [db(a)] tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts 1. Haus 1-4 Nord Haus 1-4 Ost Haus 1-4 Süd Haus 5-8 Nord Haus 5-8 Ost Haus 5-8 Süd Haus 1-4 West Haus 5-8 West Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung der TA Lärm Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.

21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 21 von 38 Abb. 1 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Schienenverkehr.

22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 22 von 38 Abb. 2 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe - Schienenverkehr.

23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 23 von Bewertung Die Berechnungen für eine Verlängerung der Bahnstrecke zeigen an allen Immissionsorten mit Ausnahme der Westseiten der Gebäude Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 für allgemeines Wohngebiet zur Tag- und Nachtzeit von L = 55/45 db(a). Die Überschreitungen betragen an den der Bahnstrecke zugewandten Ostseiten der Gebäude zur Tagzeit bis zu L = 4 db und zur Nachtzeit bis zu L = 10 db. Der Immissionsgrenzewert der Verkehrslärmschutzverordnung von tags L = 59 db(a) wird auf der Ostseite des Hauses 5-8 erreicht. Zur Nachtzeit wird der Immissionsgrenzwert von L = 49 db(a) an allen Immissionsorten überschritten. Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung der Bahnstrecke, nicht für den Bestand. Im Falle der Verlängerung der Strecke ist zu prüfen, ob die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gegeben ist. Ergibt sich die Überschreitung der Grenzwerte ist der erforderliche Schallschutz zunächst durch sog. aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) herzustellen. Ist dies technisch nicht möglich oder stehen die erforderlichen Kosten in keinem Verhältnis zu dem angestrebten Schutzziel, kann der erforderliche Schallschutz durch sog. passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden erfolgen. Für den Freibereich gilt aufgrund der zur Tag- und Nachtzeit gleichen Nutzung allein der Tagesgrenzwert. Im vorliegenden Fall besteht, da der Tagesgrenzwert eingehalten wird, keine Veranlassung zum Schutz des Freibereiches Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Bahnstrecke sind innerhalb des Plangebietes aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Ober- und Dachgeschosse nicht realisierbar. Ich schlage daher vor den erforderlichen Schallschutz durch passiven Schallschutz an den Wohngebäuden sicherzustellen.

24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 24 von Gewerbe Berechnung Es werden die in den Emissionsdaten (Pkt. 5.2) genannten flächenbezogenen Schalleistungspegel in der Berechnung berücksichtigt. Der Zuschlag von K R = 6 db für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird entsprechend der Gebietseinstufung der Immissionsorte als allgemeines Wohngebiet berücksichtigt. Es errechnen sich die in der Tabelle 5 angegebenen Beurteilungspegel an den Immissionsorten. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die Lärmkarten für die Tagund Nachtzeit in Obergeschoßhöhe. Tab. 5 : Beurteilungspegel der gewerblichen Geräusche im Plangebiet. Immissionsort Beurteilungspegel L r [db(a)] Orientierungswert L [db(a)] Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts 1. Haus 1-4 Nord Haus 1-4 Ost Haus 1-4 Süd Haus 5-8 Nord Haus 5-8 Ost Haus 5-8 Süd Haus 1-4 West Haus 5-8 West

25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 25 von 38 Abb. 3 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Gewerbe.

26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 26 von 38 Abb. 4 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe - Gewerbe.

27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 27 von Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Zum Schutz gegen Außenlärm werden nach DIN 4109 für schutzwürdige Räume in Gebäuden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gestellt. Diese Forderung ist unabhängig von der Anforderung an den Immissionsschutz außerhalb des Gebäudes. Die Berechnung nach DIN 4109 zur Bestimmung der erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaße stellt auf den Tagesbeurteilungspegel ab. Es ergibt sich für die gesamten Ostseiten der Wohngebäude sowie die Nord- und Südseiten der Eckräume in Richtung Bahn gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich III (Maßgebliche Außenlärmpegel L a = 61 db(a) bis L a = 65 db(a)). Daraus folgt für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß der Außenbauteile nach DIN 4109 von erf. R' w,res = 35 db. Auf allen weiteren Gebäudebereichen ergibt sich höchstens der Lärmpegelbereich II und damit ein erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß der Außenbauteile von erf. R' w,res = 30 db. Bei üblichen Raummaßen, Fensterflächenanteilen und ausreichend hohem Schalldämmaß des Mauerwerkes ergibt sich für den Lärmpegelbereich III für Fenster die Schallschutzklasse 2 gemäß VDI Dies entspricht einem im Prüfstand gemessenen Wert der Fenster von R w,p 32 db. Übliche Isolierglasfenster, die aus Wärmeschutzgründen sowieso erforderlich sind, erfüllen diese Anforderung. Die erforderlichen Schalldämmungen sind im Einzelfall objektbezogen zu dimensionieren. Für Gebäude mit maßgeblichen Außenlärmpegeln ab dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 (L a 61 db) muß im Rahmen des Bauverfahrens der Nachweis für einen ausreichenden Schallschutz durch einen Schallschutznachweis als Bestandteil der Bauantragsunterlagen geführt werden.

28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 28 von Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Im Pkt. 7 sind die sich formal ergebenden passiven Schallschutzmaßnahmen aufgeführt. Es ergeben sich dabei keine über die bei üblicher Bauweise erreichbaren Werte hinausgehenden erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaße der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen. Für die Ostseite der Gebäude im Plangebiet gilt der Lärmpegelbereich III. Hier müssen die Außenbauteile (Außenwände, Dachflächen, Fenster, Rolladenkästen usw.) von Aufenthaltsräumen die dementsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Ausgabe ), Tabellen 8 und 9, erfüllen. Es ist für Aufenthaltsräume auf den der Bahn zugewandten Ostseiten der Gebäude mindestens ein erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß aller Außenbauteile eines Raumes zusammen von R' w,res = 35 db herzustellen.

29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 29 von Anhang 9.1 Pläne Abb. 5 : Katasterplanauszug.

30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 6 : Immissionsgutachten Nr. 1522B Bebauungsplankonzept. vom Seite 30 von 38

31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 31 von 38 Abb. 7 : Lage der Systemschnitte.

32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 32 von 38 Abb. 8 : Systemschnitt A-A.

33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 33 von 38 Abb. 9 : Systemschnitt B-B.

34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B Abb. 10 : Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 14/3. vom Seite 34 von 38

35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B Abb. 11 : Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 17. vom Seite 35 von 38

36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 36 von Berechnungsdaten Im folgenden werden die wesentlichen Eingangsdaten der Schallausbreitungsrechnung aufgelistet. Auf die Darstellung ausführlicher Berechnungsprotokolle für jeden Immissionsort wird aus Platzgründen verzichtet. Bei Bedarf können diese nachgereicht werden. Immissionsorte Beurteilungspegel Schienenverkehr Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) Im 1, Haus 1-4, EG, Nord!04! 55,0 50,8 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,79 3,80 Im 2, Haus 1-4, EG, Ost!04! 57,5 53,3 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,76 3,80 Im 3, Haus 1-4, EG, Süd!04! 54,7 50,5 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,40 3,80 Im 7, Haus 1-4, EG, West!04! 41,7 37,5 59,0 49,0 WA Schiene 2,50 r , ,24 2,50 Im 4, Haus 5-8, EG, Nord!04! 55,9 51,7 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,60 3,80 Im 5, Haus 5-8, EG, Ost!04! 58,7 54,5 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,78 3,80 Im 6, Haus 5-8, EG, Süd!04! 56,1 51,9 59,0 49,0 WA Schiene 3,80 r , ,93 3,80 Im 8, Haus 5-8, EG, West!04! 42,3 38,1 59,0 49,0 WA Schiene 2,50 r , ,87 2,50 Im 1, Haus 1-4, OG, Nord!04! 54,9 50,7 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,79 6,50 Im 2, Haus 1-4, OG, Ost!04! 57,3 53,1 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,76 6,50 Im 3, Haus 1-4, OG, Süd!04! 54,5 50,3 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,40 6,50 Im 7, Haus 1-4, OG, West!04! 42,6 38,4 59,0 49,0 WA Schiene 5,50 r , ,24 5,50 Im 4, Haus 5-8, OG, Nord!04! 55,6 51,4 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,60 6,50 Im 5, Haus 5-8, OG, Ost!04! 58,2 54,0 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,78 6,50 Im 6, Haus 5-8, OG, Süd!04! 55,7 51,5 59,0 49,0 WA Schiene 6,50 r , ,93 6,50 Im 8, Haus 5-8, OG, West!04! 43,1 38,9 59,0 49,0 WA Schiene 5,50 r , ,87 5,50 Im 1, Haus 1-4, DG, Nord!04! 54,8 50,6 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,79 8,50 Im 2, Haus 1-4, DG, Ost!04! 57,1 52,9 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,76 8,50 Im 3, Haus 1-4, DG, Süd!04! 54,5 50,3 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,40 8,50 Im 7, Haus 1-4, DG, West!04! 45,1 40,9 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,24 8,50 Im 4, Haus 5-8, DG, Nord!04! 55,4 51,2 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,60 8,50 Im 5, Haus 5-8, DG, Ost!04! 57,9 53,7 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,78 8,50 Im 6, Haus 5-8, DG, Süd!04! 55,5 51,3 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,93 8,50 Im 8, Haus 5-8, DG, West!04! 45,3 41,1 59,0 49,0 WA Schiene 8,50 r , ,87 8,50

37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 37 von 38 Immissionsorte Beurteilungspegel Gewerbe Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) Im 1, Haus 1-4, EG, Nord!06! 52,2 35,2 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,79 3,80 Im 2, Haus 1-4, EG, Ost!06! 53,6 36,7 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,76 3,80 Im 3, Haus 1-4, EG, Süd!06! 52,3 35,4 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,40 3,80 Im 7, Haus 1-4, EG, West!06! 45,1 28,1 55,0 40,0 WA Industrie 2,50 r , ,24 2,50 Im 4, Haus 5-8, EG, Nord!06! 52,1 35,2 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,60 3,80 Im 5, Haus 5-8, EG, Ost!06! 53,8 36,9 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,78 3,80 Im 6, Haus 5-8, EG, Süd!06! 52,9 36,0 55,0 40,0 WA Industrie 3,80 r , ,93 3,80 Im 8, Haus 5-8, EG, West!06! 46,0 29,1 55,0 40,0 WA Industrie 2,50 r , ,87 2,50 Im 1, Haus 1-4, OG, Nord!06! 52,5 35,6 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,79 6,50 Im 2, Haus 1-4, OG, Ost!06! 53,9 37,0 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,76 6,50 Im 3, Haus 1-4, OG, Süd!06! 52,7 35,8 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,40 6,50 Im 7, Haus 1-4, OG, West!06! 45,8 28,9 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,24 5,50 Im 4, Haus 5-8, OG, Nord!06! 52,5 35,6 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,60 6,50 Im 5, Haus 5-8, OG, Ost!06! 54,2 37,2 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,78 6,50 Im 6, Haus 5-8, OG, Süd!06! 53,3 36,3 55,0 40,0 WA Industrie 6,50 r , ,93 6,50 Im 8, Haus 5-8, OG, West!06! 46,5 29,5 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,87 5,50 Im 1, Haus 1-4, DG, Nord!06! 53,3 36,3 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,79 8,50 Im 2, Haus 1-4, DG, Ost!06! 54,2 37,3 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,76 8,50 Im 3, Haus 1-4, DG, Süd!06! 53,4 36,4 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,40 8,50 Im 7, Haus 1-4, DG, West!06! 48,6 31,7 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,24 8,50 Im 4, Haus 5-8, DG, Nord!06! 53,3 36,3 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,60 8,50 Im 5, Haus 5-8, DG, Ost!06! 54,4 37,5 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,78 8,50 Im 6, Haus 5-8, DG, Süd!06! 53,8 36,9 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,93 8,50 Im 8, Haus 5-8, DG, West!06! 48,5 31,6 55,0 40,0 WA Industrie 8,50 r , ,87 8,50 Bahn Bezeichnung M. ID Lm,E Zugklassen Zuschläge Vmax Tag Nacht Dfb Dbr Dbü Dra (dba) (dba) (db) (db) (db) (db) (km/h) Bahn!04! 58,5 54,3 (lokal) 2,0 0,0 0,0 0,0

38 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr. 1522B vom Seite 38 von 38 Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht GE!08! 105,8 105,8 90,8 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 104,4 104,4 89,4 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 105,4 105,4 90,4 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 107,1 107,1 92,1 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 107,3 107,3 92,3 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 107,7 107,7 92,7 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 104,3 104,3 89,3 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 104,3 104,3 89,3 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 106,4 106,4 91,4 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 100,3 100,3 85,3 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 108,5 108,5 93,5 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 98,7 98,7 83,7 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 101,7 101,7 86,7 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) GE!08! 99,5 99,5 84,5 60,0 60,0 45,0 Lw" Lw0 60,0 0,0 0,0-15,0 780,00 180,00 60,00 0,0 (keine) Spektren Bezeichnung ID Typ Oktavspektrum (db) Bew A lin Gewerbeflächen Lw0 Lw A -34,6-17,5-15,0-9,5-5,5-4,8-8,1-13,2-18,5-0,0 11,3

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