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5 Bei der Kontaktmission besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter, die in Deutschland angestellt sind und in Deutschland arbeiten (Ecclesia). Für Mitarbeiter, die in Deutschland angestellt sind, aber ins Ausland entsandt sind, ergibt sich eine Versorgungslücke. Diese Lücke wollen wir nun schließen, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter abgesichert ist bei Haftpflichtschäden, die im Rahmen seiner Arbeit entstehen. Ein interessantes Angebot bietet u.a. die Dr. Walter Versicherungsgesellschaft. Je nachdem wie hoch das Gefahrenrisiko der Arbeit eines Mitarbeiters ist, werden die Tätigkeiten in 3 Stufen eingeteilt. Pastoren sind in der Regel Stufe 1, Chirurgen beispielsweise Stufe 3. Daraus ergeben sich die hier dargestellten Jahresprämien. Der Schutz beinhaltet einen Betriebsschutz im Ausland für den Rest der Familie einen Privatschutz im Ausland und während des Heimataufenthalts (auf bereits bestehende Privathaftpflichtversicherungen kann gegebenenfalls verzichtet werden) 5

6 Andere interessante Versicherungsangebote wie eine Krankenversicherung für Restkosten können für wenig Geld einen gute Schutz im Ausland ermöglichen. 6

7 Für viele Missionare relevant ist ein Auslands-Reiseversicherungsschutz bei einer Reise in Drittländer. Missionare, die im Ausland arbeiten und von dort eine Geschäftsreise in ein anderes Ausland unternehmen sind so für wenig Geld reiseversicherung. 7

8 Alle Fragen bezüglich des passenden Schutzes beantwortet Frau Reichstein, die Vertriebsdirektorin von Dr. Walter. Die Verträge schließt die Versicherungsgesellschaft dann mit UNS als Arbeitgeber ab. 8

9 Da es in Vergangenheit zu Missverständnissen im Bereich der Entsendungkam, hier eine kurze Erklärung der wesentlichen Aspekte der Entsendung. 9

10 Die Entsendung macht es erst möglich, dass Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sein wollen, in einem deutschen Arbeitsverhältnis (Kontaktmission) bleiben dürfen. Dadurch bleiben die Sozialversicherungen und Leistungen bestehen. 10

11 Allerdings gibt es ein paar Regeln, damit die Arbeit im Ausland als Entsendung anerkannt wird. 1. Vorbeschäftigung in Deutschland, d.h. dass man keine Person, die im Ausland lebt entsenden darf. Die Person muss erst mind. 1 Monat (EU) und mehr als 2 Monate (andere Länder) in Deutschland bei der Kontaktmission angestellt sein, damit sie entsandt werden kann. 11

12 2. Befristung der Tätigkeit im Ausland Die Entsendung kann nicht beliebig lang sein. Sie muss befristet sein. EU weit ist sie einheitlich gesetzlich auf max. 2 Jahre befristet, bei allen anderen Ländern kann sie unterschiedlich sein. 12

13 2. Unterbrechung der Entsendung Bei der Unterbrechung der Entsendung handelt es sich nicht um Urlaub, sondern eine Weiterbeschäftigung im Inland. Nur eine Anmeldung bei der örtlichen Behörde reicht für die Unterbrechung der Entsendung nicht. In der Vergangenheitwurde es manchmal anders gemacht. Das können wir nicht mehr so handhaben. Für eine anerkannte Entsendung müssen wir die rechtliche Verpflichtungen und Richtlinien einhalten. 13

14 Erst nach der Unterbrechung ist eine neue Entsendung und Ausreise möglich. Weitere Angaben findest du auf der Seite der deutschen VerbindungsstelleKrankenkasse Ausland 14

15 Seit ich Anfang 2016 die Stellvertretung von Dieter in der Geschäftsführung des deutschen Vereins übernommen habe, hat sich mein Aufgabenbereich verändert. Die folgende Übersicht soll zeigen, wer von uns beiden für was verantwortlich ist. 15

16 Grundsätzlich gilt, dass ihr euch an den Ansprechpartner wenden könnt, an den ihr euch bisher gewandt habt. Wir leiten eure Anfrage dann je nach Zuständigkeit an die entsprechende Person weiter. 16

17 Diese Übersicht zeigt euch an 5 Punkten, wie sehr die Verwaltungsarbeiten in den letzten 7 Jahren zugenommen haben. 17

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