Abkürzungsverzeichnis Schuldverhältnisse aus Verträgen und andere Schuldverhältnisse 37
|
|
- Marielies Seidel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abkürzungsverzeichnis 31 ERSTES KAPITEL: SCHULDVERHÄLTNISSE 1 Schuldverhältnisse aus Verträgen und andere Schuldverhältnisse 37 Fall i: HIV-positiv 241, Lerneinheit 1 39 I. Kommentierung von 241 Abs. 1 S II. Entstehung und Einteilung der Schuldverhältnisse 40 III. Entstehung durch Rechtsgeschäft ( 311 Abs. 1) Entstehung durch Vertrag Entstehung durch einseitiges Rechtsgeschäft (einseitig begründete Schuldverhältnisse) 43 IV. Entstehung durch Gesetz (gesetzliche Schuldverhältnisse) 44 V. Ausdrücklich kein Entstehen eines Schuldverhältnisses durch unverlangte Zusendung ( 241a) 45 VI. Exkurs: Einseitige Rechtsgeschäfte 46 2 Das Buch Recht der Schuldverhältnisse" 47 Fall 2: Ausschluss eines Spielsüchtigen 280 Abs Lerneinheit 2 48 I. Überblick 48 II. Der Allgemeine Teil des Schuldrechts 49 III. Der Besondere Teil des Schuldrechts 49 IV. Gesetzlich nicht geregelte Schuldverhältnisse 50 V. Reihenfolge der Prüfung bei schuldrechtlichen Problemen 51 ZWEITES KAPITEL: INHALT DER SCHULDVERHÄLTNISSE 3 Der Leistungsort des Verkäufers 52 Fall 3: Vermischtes Dieselöl Lerneinheit 3 53 I. Der Leistungsort des Verkäufers 53 II. Die Bestimmung des Leistungsorts 54 III. Holschuld, Bringschuld, Schickschuld Holschuld Bringschuld Schickschuld/Versendungskauf 56 IV. Verbrauchsgüterkauf ( 474 Abs. 2)
2 4 Der Leistungsort des Celdschuldners 60 Fall 4: Skonto von 3 % Lerneinheit 4 61 I. Besonderheiten der Geldschuld 61 II. Die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld 61 III. Der Zeitpunkt der Zahlung Die Leistungshandlung entscheidet über die Rechtzeitigkeit Der Leistungserfolg entscheidet über das Erlöschen der Schuld 63 IV. Abweichende Regelungen Abweichende vertragliche Regelungen Abweichende europäische Regelung nach 286 Abs. 3 S.i 64 V. Einheitlicher Leistungsort bei gegenseitigen Verträgen 65 5 Der Leistungsort in anderen Fällen 66 Fall 5: Arbeitszeugnis 630, Lerneinheit 5 67 I. Einführung 68 II. Holschuld 68 III. Bringschuld 68 IV. Schickschuld 69 6 Gattungsschuld 69 Fall 6: Verlorener Camcorder 243,26g 69 Lerneinheit 6 71 I. Begründung der Gattungsschuld ( 243 Abs. 1) Einführung Besonderheiten der Gattungsschuld Gattungsschuld und vertretbare Sachen ( 91) 74 II. Konkretisierung der Gattungsschuld ( 243 Abs. 2) Voraussetzungen der Konkretisierung Rechtsfolgen der Konkretisierung 76 7 Die Einrede des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrags ( 320) 76 Fall 7: Gesperrter Mobilfunkanschluss Lerneinheit 7 78 I. Hintergrund 78 II. Definition, rechtliche Einordnung 78 III. Voraussetzungen Gegenseitigkeit der beiden Leistungen Nichterfüllung durch den Gläubiger Keine Vorleistungspflicht des verweigernden Teils Das Problem der Verjährung ( 215) Vereinbarkeit mit Treu und Glauben 82 8
3 6. Leistungsverweigerung mit erkennbarem Bezug auf die fehlende Gegenleistung 82 IV. Rechtsfolgen 83 8 Allgemeines Zurückbehaltungsrecht ( 273) 83 Fall 8: Stromversorgung 273, Lerneinheit 8 85 I. Hintergrund 85 II. Definition 85 III. Voraussetzungen des 273 Abs IV. Rechtsfolgen des V. Einzelfragen Das Zurückbehaltungsrecht des Herausgabepflichtigen Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts Verjährung ( 215) Erhebung der Einrede 88 9 Die Gestaltung von Verträgen durch AGB 88 Fall 9: Unklarheiten im Geschäftsführervertrag 305c, Lerneinheit 9 89 I. Einführung Politische Zielsetzung Definition der AGB ( 305 Abs. 1) 90 II. AGB gegenüber einem Verbraucher Einführung Einbeziehung von AGB nach 305 Abs Anwendung und Auslegung von AGB Inhaltskontrolle Rechtsfolge 95 III. AGB gegenüber einem Unternehmer ( 310) Einführung Die Beteiligten Einbeziehung der AGB Schutz des Unternehmers vor nachteiligen AGB 97 IV. Vorformulierte Vertragsbedingungen, aber zum einmaligen Gebrauch Hintergrund Voraussetzungen des 310 Abs. 3 Nr Rechtsfolgen Anpassung von Verträgen 100 Fall 10: Keine Förderung der Photovoltaikanlage Lerneinheit I. Störung der Geschäftsgrundlage Einleitung Definitionen und Rechtsnatur 102 9
4 II. Wegfall der Geschäftsgrundlage Voraussetzungen ( 313 Abs. i) Rechtsfolge Fallgruppen 108 III. Fehlen der Geschäftsgrundlage ( 313 Abs. 2) Einleitung Voraussetzungen und Rechtsfolgen 110 IV. Einseitige Bestimmung eines Entgelts ( 315) Einführung Preisanpassungen Verdrängung des 315 durch DRITTES KAPITEL: ERLÖSCHEN DER SCHULDVERHÄLTNISSE 11 Möglichkeiten des Erlöschens 113 Fall 11: Urgroßvater in Öl 362,372,387, Erfüllung 115 Fall 12: Veruntreutes Notaranderkonto Lerneinheit I. Einführung 116 II. Bewirken der geschuldeten Leistung ( 362) Leistungshandlung und Leistungserfolg Erfüllung einer Geldschuld Keine Teilleistungen Leistung durch einen Dritten ( 267) Zuordnung von Schuld und Zahlung ( 366) Rechtsfolge der Erfüllung Erfüllungsvertrag? Leistung an einen Dritten ( 362 Abs. 2) 122 III. Andere Formen der Erfüllung Überblick Annahme an Erfüllungs statt ( 364 Abs. 1) Annahme erfüllungshalber Aufrechnung 126 Fall 13: Fußpflegesalon 387, Lerneinheit I. Einführung 128 II. Voraussetzungen der Aufrechnung ( 387) Gegenseitigkeit Gleichartigkeit Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Aktivforderung Erfüllbarkeit der anderen Forderung (der Passivforderung) Kein Aufrechnungsverbot
5 6. Aufrechnungserklärung 131 III. Rechtsfolge der Aufrechnung ( 38g) 131 IV. Aufrechnungsverbote Gesetzliche Aufrechnungsverbote Vertragliche Aufrechnungsverbote Aufrechnungsverbot nach Treu und Glauben 134 VIERTES KAPITEL: RÜCKTRITT, WIDERRUF UND KÜNDIGUNG 14 Rücktritt 135 Fall 14: Zweibrücker Wallach Leon Lerneinheit I. Einleitung Allgemeines * Definition des Rücktritts Abgrenzung von ähnlichen Rechtsinstituten 137 II. Voraussetzungen des Rücktritts, Bestehen eines Rücktrittsrechts Erklärung des Rücktritts 139 III. Wirkung des Rücktritts: Rückgewährschuldverhältnis 140 IV. Zurückzugewähren ist eine Sache Die Sache hat sich im Einflussbereich des Rückgabeschuldners nicht verändert Die Sache hat sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht verändert Herausgabe von Nutzungen ( 346 Abs. 1,347 Abs. 1) Ersatz von Verwendungen auf die Sache ( 347 Abs. 2) 144 V..Zurückzugewähren ist Geld Das Geld wurde genutzt Das Geld wurde nicht angelegt 145 VI. Zurückzugewähren wäre eine Dienstleistung Widerruf eines Haustürgeschäfts 147 Fall 15:9.000 Euro für die Vermittlung einer Partnerin Lerneinheit I. Überblick 149 II. Haustürgeschäfte ( 312) Hintergrund Verbraucher und Unternehmer Gegenseitiger Vertrag Ein besonderer Ort der Bestimmung zum Vertragsschluss Ursächlichkeit der örtlichen Situation für den Vertragsschluss Ausnahmen vom Widerrufsrecht Rechtsfolgen eines Haustürgeschäfts
6 16 Widerrufeines Fernabsatzvertrags 157 Fall 16: Wasserbett Las Vegas" 312c!, 355,357 Abs Lerneinheit I. Fernabsatzverträge ( 3i2b-3i2f) Hintergrund Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrags Ausnahmen Widerrufs- oder Rückgaberecht ( 3i2d) 162 II. Beschränkung der Darstellung auf den Internetkauf 163 III. Die Button-Regelung 164 IV. Die Widerrufsbelehrung Verpflichtung des Unternehmers zur Belehrung Inhalt der Widerrufsbelehrung Form und Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung, 166 V. Weitere Informationspflichten Informationen nach 312c Abs. i/ 312c) Abs. 2 Alt Zusätzliche Informationspflichten nach 312g Abs Vier hervorgehobene Informationen" ( 312g Abs. 2) 168 VI. Dauer der Widerrufsfrist ( 355 Abs. 2) Internetversteigerungen nach Art von e-bay Regelfall: Keine Internetversteigerung 170 VII. Beginn der Widerrufsfrist ( 355 Abs. 3) Viele hohe Hürden Voraussetzungen des Fristbeginns Kein Fristbeginn Fristende 173 VIII. Der Widerruf Rechtsnatur Form Inhalt Rechtsfolge des Widerrufs: Rücktrittsvorschriften Widerruf eines nichtigen Vertrags Erlöschen des Widerrufsrechts ( 355 Abs. 4) 175 IX. Versandkosten Rücksendung Kosten der Zusendung 177 X. Wertersatz wegen einer Verschlechterung der Kaufsache Wertersatz Der Verbraucher hat die Sache lediglich geprüft Der Verbraucher ist über eine Prüfung hinausgegangen ( 357 Abs. 3 S. 1 Nr. 1) Der Verbraucher hat die Sache fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt 179 XI. Wertersatz für Nutzungen ( 312e Abs. 1) Problem Voraussetzungen Rechtsfolge 180 XII. Verzugszinsen
7 XIII. Alternative zum Widerrufsrecht: Rückgaberecht ( 356) Voraussetzungen Ausübung des Rückgaberechts Rechtsfolgen der Rückgabe Verbundene Verträge 182 Fall 17: Finanzierte Eigenheimzulage Lerneinheit I. Wirtschaftliche Einheit zwischen einem Sach- und einem Darlehensvertrag 184 II. Der Sachvertrag soll widerrufen werden ( 358 Abs. 1) Voraussetzungen des 358 Abs Rechtsfolgen des 358 Abs Widerrufsbelehrung 186 III. Der Verbraucherdarlehensvertrag soll widerrufen werden ( 358 Abs. 2) Voraussetzungen des 358 Abs Rechtsfolgen des 358 Abs Beispiele 187 IV. Sonderfälle Finanzierter Grundstückskaufvertrag ( 358 Abs. 3. S. 3) Einwendungen ( 35g) Einzelregelungen ( 359a) 189 $ 18 Kündigung 189 Fall 18: Flexitanks Lerneinheit I. Rücktritt und Kündigung Rücktritt Kündigung 191 II. Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund ( 314) Dauerschuldverhältnis Wichtiger Grund Abmahnung Angemessene Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund Kündigungserklärung ohne Wenn und Aber 194 III. Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund 195 IV. Ordentliche Kündigung
8 FÜNFTES KAPITEL: VERANTWORTLICHKEIT DES SCHULDNERS 19 Vorsatz und Fahrlässigkeit 196 Fall 19: Übereifrige Putzfrau 276, Lerneinheit I. Der Grundsatz der Verschuldenshaftung ( 276 Abs. 1S. 1) Verschuldensprinzip Rechtswidrigkeit 199 II. Vorsatz 199 III. Fahrlässigkeit Einfache (leichte) Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit 202 IV. Mildere Haftung Allgemeines Der Schuldner haftet überhaupt nicht, also nicht einmal für Vorsatz Der Schuldner haftet nur für Vorsatz Der Schuldner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Der Schuldner haftet nurfür Vorsatz und Verstöße gegen seine eigenübliche Sorgfalt ( 277) Ausnahme: Keine Haftung des Arbeitnehmers für leichteste Fahrlässigkeit" 207 V. Strengere Haftung Allgemeines Haftung ohne Verschulden Gefährdungshaftung 209 VI. Zurechnungsfähigkeit ( 276 Abs. is. 2) Haftung für Erfüllungsgehilfen 210 Fall 20: Whiskyschmuggel Lerneinheit I. Einführung Hintergrund Definitionen Die Person des Erfüllungsgehilfen Beispiele für Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfe des Erfüllungsgehilfen 214 II. Voraussetzungen einer Haftung für Erfüllungsgehilfen Bestehen eines Schuldverhältnisses Erfüllung einer Pflicht des Schuldners Schuldhaftes Handeln des Erfüllungsgehilfen Handeln bei Gelegenheit" oder in Erfüllung" der Verbindlichkeit Keine abweichende vertragliche Regelung 217 III. Rechtsfolgen und Abgrenzung Rechtsfolgen Zur Abgrenzung
9 SECHSTES KAPITEL: GLÄUBIGERVERZUG, SCHULDNERVERZUG UND NICHTLEISTUNG 21 Gläubigerverzug 221 Fall 21: Spiel- und Erotikfilme Lerneinheit I. Allgemeines 222 II. Gläubigerverzug durch tatsächliches Angebot ( 294) Tatsächliches Angebot Nichtannahme durch den Gläubiger 224 III. Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs Allgemeines Einzelne Rechtsfolgen 225 IV. Ende des Gläubigerverzugs 227 V. Wörtliches Angebot ( 295) Anwendungsfälle Leistungsfähigkeit des Schuldners ( 297) Rechtsfolgen 229 VI. Ausnahmsweise gar kein Angebot ( 296) Drei Fälle Leistungsfähigkeit des Schuldners ( 297) Rechtsfolgen 230 VII. Sonderfall Gewöhnliche Voraussetzungen des Gläubigerverzugs Ungewöhnliche Rechtsfolge: Volle Gegenleistung Verzug des Schuldners mit einer Zahlung 231 Fall 22: Erfrischungsgetränk Scapper Lerneinheit I. Pflichtverletzungen 233 II. Traditionelle Voraussetzungen des Zahlungsverzugs ( 286 Abs. 1,2,4) Einleitung Fälligkeit Durchsetzbarkeit Selbstverständlich bei Geldschulden: Nachholbarkeit Mahnung Entfall der Mahnung im Einzelfall Vertretenmüssen ( 286 Abs. 4) 240 III. Verzug eines Unternehmers 30 Tage nach Rechnungserhalt ( 286 Abs. 3 S. 1) Einleitung Nur Entgeltforderungen Berechnung der Frist Der Tag der Gutschrift entscheidet Rechtsfolge der Nichtzahlung 243 IV. Verzug eines Verbrauchers 30 Tage nach Rechnungserhalt ( 286 Abs. 3) Grundsatz
10 2. Ausnahmen 243 V. Das Ende des Zahlungsverzugs 244 VI. Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs Fortbestand der Leistungspflicht, kein Rücktrittsrecht des Gläubigers Verzugszinsen ( 288) Höhere Zinsen ( 288 Abs. 3) Weiterer Schaden ( 288 Abs. 4) Sonstiger Verzugsschaden Verzug des Schuldners mit einer anderen Leistung 248 Fall 23: Computer statt Sachbearbeiterin 280, Lerneinheit I. Diesmal geht es nicht um Geld 249 II. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs außerhalb von Zahlungen Fälligkeit Durchsetzbarkeit Nachholbarkeit Mahnung oder Entbehrlichkeit der Mahnung Vertretenmüssen 252 III. Das Ende des Schuldnerverzugs 253 IV. Rechtsfolge: Ersatz des Verzugsschadens ( 280 Abs. 1) Einführung Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Verzugsschadens ( 280) Rechtsfolge: Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens Beginn und Ende der Schadensersatzpflicht 256 V. Weitere Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs Fortbestand der Leistungspflicht, kein Rücktrittsrecht Haftung für Zufall ( 287 S. 2) Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung ( 281) 257 Fall 24: Keine weitere Einlagerung von Gasöl Lerneinheit I. Zum Aufbau der folgenden Darstellung 258 II. Der Verzicht auf die geschuldete Leistung 258 III. Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach Irgendein Schuldverhältnis Fälligkeit der Leistung Durchsetzbarkeit Nicht erbrachte Leistung Nachholbarkeit Zu vertretende Pflichtverletzung Schaden, der durch die Leistung noch hätte abgewendet werden können Angemessene Frist zur Leistung ( 281 Abs. 1S. 1 ae) Erfolgloser Ablauf der Frist 264 IV. Rechtslage nach Fristablauf Der Gläubiger verlangt Schadensersatz statt der Leistung
11 2. Der Gläubiger verlangt Erfüllung Rücktritt ( 323) Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 284) 266 V. Sonderfälle Fristsetzung entbehrlich ( 281 Abs. 2) Der Schuldner hat Teilleistungen erbracht ( 281 Abs. 1S. 2, Abs. 5) Unterlassungspflichten ( 281 Abs. 3) 268 VI. Vergleich zwischen Schadensersatz statt der Leistung ( 281) und Verzugsschaden 269 $ 25 Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung ($ 323) 269 Fall 25: Motoryacht Lerneinheit I. Aufbau des Gesetzes 271 II. Voraussetzungen des Rücktritts wegen Nichtleistung nach 323 Abs Gegenseitiger Vertrag Fälligkeit der Leistung des Schuldners Durchsetzbarkeit Nachholbarkeit Nichtleistung Keine Verantwortlichkeit des Gläubigers ( 323 Abs. 6) Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist 273 III. Rechtsfolgen 273 IV. Sonderfälle Fristsetzung entbehrlich ( 323 Abs. 2) Rechte des Gläubigers vor der Fälligkeit ( 323 Abs. 4) Ausschluss des Rücktrittsrechts ( 323 Abs. 6) Der Schuldner hat nur eine Teilleistung erbracht ( 323 Abs. 5 S.i) Vollzogenes Dauerschuldverhältnis 278 V. Rücktritt und Schadensersatz 279 SIEBTES KAPITEL: UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG 26 Der Begriff der Unmöglichkeit 280 Fall 26: Endgültiger Verlust der Wohnung 275 Abs Lerneinheit I. Einleitung 281 II. Unmöglichkeit im engeren Sinne ( 275 Abs. 1) Subjektive und objektive Unmöglichkeit Gegensatz: Nachholbarkeit Tatsächliche (physische) Unmöglichkeit Absolute Fixgeschäfte Dauerschuldverhältnisse Rechtliche Unmöglichkeit Keine Unmöglichkeit bei Doppelverpflichtung
12 8. Sonderfall Geldschuld Rechtsfolgen der Unmöglichkeit ( 275 Abs. 1) 286 III. Der Unmöglichkeit gleichgestellte Fälle ( 275 Abs. 2,3) Grobes Missverhältnis ( 275 Abs. 2) Unzumutbarkeit ( 275 Abs. 3) Rechtsfolgen Anfängliche Unmöglichkeit 289 Fall 27: Manipulierter BMW 311a 289 Lerneinheit I. Einführung Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit Beispiele für anfängliche Unmöglichkeit 290 II. Keine Unwirksamkeit des Vertrags ( 311a Abs. 1) 291 III. Schadensersatz ( 311a Abs. 2) Anfängliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit nach 275 Abs Vertretenmüssen Rechtsfolgen 293 IV. Andere Rechte Entfall der Gegenleistung im gegenseitigen Vertrag ( 326) Einseitig verpflichtender Vertrag Nachträgliche Unmöglichkeit - Der Schuldner hat die Unmöglichkeit verschuldet 294 Fall 28: Dienstwagen Audi A Lerneinheit I. Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach 283 S.i Irgendeine geschuldete Leistung Nachträgliche Unmöglichkeit oder gleichgestellte Fälle ( 275 Abs. 1-3) Vom Schuldner verschuldet 297 II. Rechtsfolgen Schadensersatz statt der Leistung" Schadensersatz neben" der Leistung nach 280 Abs Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 284) 299 III. Sonderfälle Die Leistung ist nurteilweise unmöglich geworden (283 S. 2) Herausgabe des Ersatzes ( 285) Der Schuldner trägt das Risiko der zufälligen Unmöglichkeit 302 Fall 29: Porsche 95g 283,276 Abs. 1S Lerneinheit 2g 303 I. Das Problem der durch Zufall eintretenden Unmöglichkeit 303 II. Zuweisung des Zufallsrisikos an den Schuldner Fallgruppen Rechtsfolge
13 30 Der Gläubiger hat die Unmöglichkeit verschuldet 306 Fall 30: Verunglückte Opernsängerin 275 Abs. 1,326 Abs Lerneinheit I. Einleitung 308 II. Voraussetzungen des 326 Abs. 2 S. 1 Alt Unmöglichkeit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung Hauptpflicht aus einem gegenseitigen Vertrag Weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers 309 III. Rechtsfolgen des 326 Abs. 2 S. 1 Alt Fortbestand des Anspruchs auf das Entgelt Anrechnung ( 326 Abs. 2 S. 2) Kein Rücktrittsrecht des Gläubigers ( 323 Abs. 6) 311 IV. Einzelfragen Verhältnis zu 323 Abs Sonderfall V. Exkurs: Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit Der Gläubiger trägt das Risiko der zufälligen Unmöglichkeit 313 Fall 31: Unauffindbarer Fünfer 275 Abs. 1,326 Abs Lerneinheit I. Problemstellung ( 326 Abs. 2) 314 II. Fallgruppen der Verantwortlichkeit des Gläubigers ohne Verschulden Verantwortlichkeit des Gläubigers ohne Gläubigerverzug ( 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1) Eintritt der zufälligen Unmöglichkeit im Gläubigerverzug ( 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2) 316 III. Rechtsfolge Keiner von beiden ist verantwortlich 317 Fall 32: Kein Training mehr im Fitnessstudio Lerneinheit I. Problemstellung 318 II. Die Voraussetzungen des 326 Abs. 1S. 1 Hs Unmöglichkeit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung Hauptpflicht aus einem gegenseitigen Vertrag Verschulden des Schuldners gleichgültig Keine Verantwortlichkeit des Gläubigers 319 III. Rechtsfolgen 319 IV. Sonderfälle Die Schuldnerleistung ist nur teilweise unmöglich ( 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 2) Herausgabe des Ersatzes nach 285( 326 Abs. 3) 321 V. Rücktritt ( 326 Abs. 5) Fälle, in denen ein Rücktritt sinnvoll ist Voraussetzungen des Rücktritts Rechtsfolge des Rücktritts
14 ACHTES KAPITEL: ANDERE PFLICHTVERLETZUNGEN 33 Schlechterfüllung 325 Fall 33: Wachmann als Brandstifter Lerneinheit I. Einführung 327 II. Schadensersatz statt der Leistung" wegen Schlechterfüllung nach 281 Abs. 1S Voraussetzungen Rechtsfolge: großer" oder kleiner" Schadensersatz ( 281 Abs. 1 S. 3) 330 III. Schadensersatz neben der Leistung nach 280 (Ersatz von Folgeschäden) Allgemeines Voraussetzungen des 280 Abs. 1 bei der Schlechterfüllung einer Leistungspflicht Rechtsfolge Anwendungsbereiche 332 IV. Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß" erbrachter Leistung ( 323) Allgemeines Voraussetzungen Rechtsfolge 336 $ 34 Verletzung von Verhaltenspflichten im Rahmen eines Vertrags 337 Fall 34: Rund um die Uhr im Internet 241 Abs. 2, 280 Abs Lerneinheit I. Einführung Leistungspflichten und Verhaltenspflichten Probleme der Abgrenzung 340 II. Unzumutbarkeit der weiteren Leistung ( 282) 340 III. Schadensersatz neben der Leistung (Ersatz von Folgeschäden) Voraussetzungen des 280 Abs. 1 bei der Verletzung von Verhaltenspflichten Rechtsfolgen des 280 Abs Anwendungsbereiche 341 IV. Rücktritt wegen der Verletzung einer Verhaltenspflicht ( 324) Voraussetzungen des Rücktritts ( 324) Rechtsfolge 346 $ 35 Pflichtverletzung vor Vertragsschluss (culpa in contrahendo) 346 Fall 35: Salatblatt 311 Abs. 2,241 Abs. 2,280 Abs Lerneinheit I. Hintergrund 347 II. Zur Geschichte der culpa in contrahendo 348 III. Definition und Überblick Definition Die gesetzliche Regelung im Überblick
15 IV. Das vorvertragliche Vertrauensverhältnis Entstehung ( 311 Abs. 2 Nr. 1-3) Inhalt des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses ( 241 Abs. 2) 351 V. Die Verletzung der vorvertraglichen Pflichten Pflichtverletzung ( 280 Abs. 1 S. 1) Vertretenmüssen ( 280 Abs. 1S. 2) 351 VI. Fallgruppen Verletzu ng des Körpers oder des Eigentu ms Der angestrebte Vertrag ist nicht zustande gekommen Der Vertrag ist zustande gekommen VII. Rechtsfolge: Schadensersatz Der Geschädigte verlangt den Ausgleich eines Personen- oder Sachschadens Der Geschädigte verlangt den Abschluss des vereitelten Vertrags Der Geschädigte verlangt das negative Interesse Der Geschädigte verlangt das positive Interesse 356 VIII. Sonderfälle Prospekthaftung Anfechtung nach 123 und culpa in contrahendo Sachmängelansprüche des Käufers und culpa in contrahendo Alternative: Beratu'ngsvertrag vor dem Abschluss eines Investments 359 IX. Persönliche Haftung eines Dritten ( 311 Abs. 3) Grundsatz Voraussetzungen Rechtsfolge 362 NEUNTES KAPITEL: SCHADENSERSATZ 36 Grundsätze des Schadensersatzrechts 364 Fall 36: Explodierter Tank 24gff 364 Lerneinheit I. Grundsätze Die 249 ff sind keine Anspruchsgrundlagen Differenzhypothese Umfang des Schadensersatzes Der Grundsatz der Naturalrestitution 366 II. Es geht um eine Sache Die Wiederherstellung der Sache ist möglich, und zwar mit angemessenem Aufwand Die Herstellung ist möglich, aber nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen" ( 251 Abs. 2S. 1) Die Wiederherstellung ist nicht möglich ( 251 Abs. 1) 371 III. Verletzung eines Menschen Naturalherstellung möglich Naturalherstellung nicht möglich 373 IV. Weder Mensch noch Sache ( 249 Abs. 1) Naturalherstellung durch den Schädiger selbst
16 2. Naturalherstellung durch den Geschädigten Naturalherstellung nicht möglich Schadensersatz bei Pkw-Unfällen 375 Fall 37: Trennung vor Ablauf von sechs Monaten 249, Lerneinheit I. Einführung Allgemeines Interessen Begriffe Beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zählt der Wiederbeschaffungswert 379 II. Reparaturkosten niedriger als Wiederbeschaffungsaufwand Einleitung Reparatur Keine Reparatur Ersatzfahrzeug 381 III. Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungsaufwand, aber geringer als Wiederbeschaffungswert Einleitung Der Geschädigte hat das Fahrzeug nach dem Unfall mindestens sechs Monate genutzt Der Geschädigte hat das Fahrzeug nach dem Unfall nicht sechs Monate genutzt 382 IV. Reparaturkosten um bis zu 30 % höher als der Wiederbeschaffungswert Einleitung Der Geschädigte hat das Fahrzeug nach dem Unfall mindestens sechs Monate genutzt Der Geschädigte hat das Fahrzeug nach dem Unfall nicht sechs Monate genutzt 384 V. Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswertes (wirtschaftlicher Totalschaden) 384 VI. Technischer Totalschaden 385 VII. Streitpunkt Restwert 386 VIII. Unechter Totalschaden (Abrechnung auf Neuwagenbasis) 386 IX. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung Mietwagen kosten Nutzungsausfallentschädigung 388 X. Umsatzsteuer ( 249 Abs. 2 S. 2) Mitverschulden 390 Fall 38: Elfenbeinminiatur Lerneinheit I. Einführung 391 II. Grundsätze 392 III. Gesetzliche Fallgruppen Verschulden bei der Entstehung des Schadens" ( 254 Abs. 1)
17 2. Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens ( 254 Abs. 2 S. 1 Alt. 1) Schaden abwenden Schaden eindämmen 394 IV. Rechtsfolgen des Mitverschuldens 396 V. Einzelfragen Mitverschulden eines Laien Kein Mitverschulden eines selbstlosen Helfers Leichtgläubigkeit des Geschädigten Gefährdungshaftung Jugendliche Schadensersatzansprüche gegen eigene Arbeitnehmer 398 VI. Mitverschulden von Hilfspersonen ( 254 Abs. 2 S. 2) Grundsatz Schädigung im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses ( 254 Abs. 2 S. 2) Nichtbestehen eines Schuldverhältnisses 400 $39 Schadensersatz wegen Verletzung einer Vertragspflicht 401 Fall 3g: Wärmedämmung für ein Holzhaus 252, Lerneinheit I. Einführung 403 II. Negatives Interesse 404 III. Positives Interesse = Erfüllungsinteresse Einführung Schadensersatz statt der Leistung Schadensersatz neben" der Leistung Kombination beider Arten des Schadensersatzes 408 IV. Berechnung des positiven Interesses ( 249,251 Abs. 1) Grundsätze Entgangener Gewinn ( 252) Besonderheiten des gegenseitigen Vertrags 410 V. Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 284) Einführung Interessen läge Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs nach Rechtsfolge Nichtvermögensschäden 414 Fall 40: Villenschlüssel 286 Abs. 1, Lerneinheit I. Einführung 415 II. Schäden am Vermögen 416 III. Schäden an immateriellen Rechtsgütern (Nichtvermögensschäden) Allgemeines Ausnahmsweise Geld Ansonsten gilt: Keine Entschädigung in Geld"
18 4.... aber Naturalherstellung 418 IV. Einzelfälle Entzogene Nutzungs- und Cenussmöglichkeiten Eigener Zeitaufwand als Schaden Beschränkung der Dispositionsfreiheit Das ungewollte Kind als Schaden Zurechnung des Schadens 422 Fall 41: Vergessener Stecker 24g 422 Lerneinheit I. Kausalität Condicio sine qua non Äquivalenztheorie 424 II. Beschränkung des zu ersetzenden Schadens Adäquanztheorie Fehlen des Zurechnungszusammenhangs Schutzzweck der verletzten Norm 429 III. Einzelprobleme Mitursächlichkeit Doppelkausalität Vorschädigung Hypothetische Kausalität Rechtmäßiges Alternatiwerhalten Hypothetisches Gerichtsurteil 434 IV. Beweisfragen Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität Anscheinsbeweis Vermutung aufklärungsrichtigen (beratungsgerechten) Verhaltens Anrechnung von Vorteilen 437 Fall 42: Euro Abfindung 24g 437 Lerneinheit I. Glück im Unglück 439 II. Definition 439 III. Voraussetzungen der Vorteilsanrechnung Eintritt eines Schadens Adäquate Kausalität Gerechtigkeit im Einzelfall 440 IV. Fallgruppen Vorteilsanrechnung anerkannt Keine Vorteilsanrechnung Steuervorteile
19 ZEHNTES KAPITEL: EINBEZIEHUNG DRITTER IN DAS SCHULDVERHÄLTNIS 43 Verträge zugunsten Dritter 445 Fall 43: Maklerklausel Lerneinheit I. Hintergrund 446 II. Definition 447 III. Fallgruppen Absicherungeines Dritten Reisevertrag ( 651a ff] Ärztliche Versorgung Sparkonto 448 IV. Beteiligte Personen und bestehende Rechtsverhältnisse Personen Rechtsverhältnisse 450 V. Unsichere Rechtsposition des Dritten 451 Vi. Störungen 451 VII. Verfügungen Verträge mit Schutzwirkung für Dritte 452 Fall 44: Steuerberater verschuldet Insolvenzverschleppung 452 Lerneinheit I. Hintergrund 454 II. Grundlagen Definition Keine gesetzliche Regelung Kein eigener vertraglicher Anspruch 455 III. Haftung von Sachverständigen gegenüber Dritten Allgemeines Die Person des Sachverständigen Geschützter Personenkreis 457 IV. Andere Fallgruppen Schutz der körperlichen Integrität Schutz des Eigentums 459 V. Rechtsfolge 459 VI. Abgrenzung von 311 Abs Drittschadensliquidation 460 Fall 45: Wassereinbruch auf der Baustelle 460 Lerneinheit I. Hintergrund 461 II. Definition 461 III. Fallgruppen Beschädigung eines Werks vor der Abnahme Verwahrung fremder Sachen
20 3. Versendungskauf Verdeckte Stellvertretung (Treuhand) 463 IV. Rechtsfolgen 463 ELFTES KAPITEL-. RECHTSNACHFOLGE IN FORDERUNGEN UND SCHULDEN 46 Voraussetzungen der Abtretung 465 Fall 46: Schenkweise Abtretung an die Ehefrau Lerneinheit I. Abtretung 466 II. Voraussetzungen der Abtretung Abtretungsvertrag Existenz der Forderung Gläubigerstellung des Abtretenden * Bestimmtheit der Forderung Abtretbarkeit der Forderung 468 III. Rechtsfolgen der Abtretung 468 IV. Sonderfälle Teilabtretung, Abtretung künftiger Forderungen Gesetzlicher Forderungsübergang ( 412) Übertragung anderer Rechte ( 413) Sicherungsabtretung 471 V. Das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft Bedeutung des Verpflichtungsgeschäfts Forderungskauf Andere Verpflichtungsgeschäfte 472 VI. Wirtschaftliche Bedeutung Abtretungsverbote 473 Fall 47: Provisionsansprüche einer Versicherungsvertreterin 398, Lerneinheit I. Inhaltsänderung ( 399 Alt. 1) 474 II. Ausschluss oder Erschwerung der Abtretung durch Vertrag ( 399 Alt. 2) Grundregel Sonderregel für Kaufleute und Behörden ( 354a HGB) 476 III. Gesetzliche Abtretungsverbote Unpfändbarkeit Kontokorrent Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot Schutz des Schuldners 478 Fall 48: Stoffe für 19,8 Millionen Euro 398, Lerneinheit I. Allgemeines
21 II. Schutz aller Schuldner ( 404) 479 III. Zusätzlicher Schutz für den unwissenden Schuldner Rechtsgeschäfte zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger ( 407 Abs. 1) Sonstige Schutzvorschriften ( ) 482 IV. Aufrechnung nach der Abtretung gegenüber dem bisherigen Gläubiger Einleitung Aufrechnung in Kenntnis der Abtretung Aufrechnung in Unkenntnis der Abtretung 483 V. Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger Aufrechnungslage schon vor der Abtretung Aufrechnungslage erst nach der Abtretung Schuldübernahme 486 Fall 49: Hans Hollenstein Tiefbau Lerneinheit I. Hintergrund 487 II. Definition 488 III. Das Verfahren nach IV. Das Verfahren nach Allgemeines Zwingend erforderliche Zustimmung des Gläubigers Sonderfall: Übernahme einer hypothekarisch gesicherten Schuld 491 V. Rechtsfolgen der Schuldübernahme 491 VI. Abgrenzung von ähnlichen Verträgen Schuldbeitritt Erfüllungsübernahme ( 329) Vertragsübernahme 493 ZWÖLFTES KAPITEL: MEHRHEIT VON SCHULDNERN ODER GLÄUBIGERN 50 Teilschuld 494 Fall 50: Heizölbestellung 420, Lerneinheit I. Einführung 496 Ii. Gesetzliche Regelung 496 III. Definition der Teilschuld 497 IV. Interessenlage 497 V. Anwendungsfälle
22 51 Cesamtschuld 498 Fall 51: Lahmende Stute Liana Lerneinheit I. Allgemeines 500 II. Interessenlage 500 III. Gesetzlich angeordnete Cesamtschuld Unteilbare Leistungen ( 431) Gemeinsame Verpflichtung mehrerer ( 427) Mehrere Bürgen Haftung für die Schulden einer Personengesellschaft Gemeinsame unerlaubte Handlung ( 840) 503 IV. Fälle, in denen Rechtsprechung und Lehre eine Gesamtschuld annehmen Allgemeines Voraussetzungen >. 504 V. Rechtsverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern und dem Gläubiger Gesamtwirkung Einzelwirkung 506 $ 52 Ausgleich unter Gesamtschuldnern 507 Fall 52: Bröckelnder Putz der Friedhofsmauer Lerneinheit I. Aufteilung im Innenverhältnis 509 II. Rechte des in Anspruch genommenen Gesamtschuldners Ausgangsfall Gesetzlicher Forderungsübergang ( 426 Abs. 2 S. 1) Ansprüche aus 426 Abs. 1S $ 53 Schuldbeitritt 512 Fall 53: Erwin Lerneinheit I. Hintergrund 514 II. Grundsätzliches 515 III. Entstehung des Schuldbeitritts Entstehung kraft Gesetzes Entstehung durch Vertrag 515 IV. Rechtsfolgen des Schuldbeitritts 516 V. Abgrenzung von ähnlichen Verträgen Abgrenzung von der Schuldübernahme ( 414,415) Abgrenzung von der Bürgschaft ( 765) Abgrenzung von der Erfüllungsübernahme Abgrenzung vom Vertragsbeitritt
23 54 Gliubigermehrheit 519 Fall 54: Fenster 420 Lerneinheit I. Hintergrund 520 II. Teilgläubigerschaft ( 420) 520 III. Gesamtgläubigerschaft ( ) Überblick Beispiele Rechtliche Regelung 523 IV. Mitgläubigerschaft ( 432) Allgemeines Unteilbare Leistungen Rechtliche Regelung 525 Sachregister 527 können unter Die zu diesem Buch gehörenden Flussdiagramme heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sie stehen dort unter der Überschrift Materialien". 1. Der Leistungsort des Verkäufers 2. Gattungsschuld 3. Einbeziehung von AGB 4. Inhaltskontrolle der AGB 5. Rücktrittsfolgen I 6. Rücktrittsfolgen II 7. Fernabsatz - Dauer der Widerrufsfrist 8. Fernabsatz - Beginn der Widerrufsfrist 9. Fernabsatz - Wertersatz 10. Verbundene Verträge 11. Gläubigerverzug 12. Verzug des Geldschuldners 13. Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung 14. Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung 15. Unmöglichkeit! 16. Unmöglichkeit II 17. Schlechterfüllung einer Leistungspflicht 18. Schadensersatz 19. Schadensersatz bei Pkw-Unfällen 20. Aufrechnung nach der Abtretung 29
Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil
Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.
MehrDiplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) - Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 2. Semester WS 2004/2005
Unternehmen für Bildung 9.10.2004 Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) - Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 2. Semester WS 2004/2005 Gliederung zur Vorlesung BGB - SCHULDRECHT Dr. Gernot Wirth 1. ABSCHNITT:
MehrPrüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1
Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 A. Leistungsbefreiung ohne Ausübung eines Gestaltungsrechts I. Befreiung von der Leistungspflicht ( 275) 2 1. Leistung ist unmöglich, 275 Abs. 1 2. Leistung darf
MehrSchuldverhältnis. Leistungszeit
Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich
MehrGrundkurs BGB II. Einheit 1 Einführung, System und Struktur
Universität Göttingen Wintersemester 2009/2010 Grundkurs BGB II Einheit 1 Einführung, System und Struktur Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Übersicht Teil A. Schuldrecht AT I. Recht der Leistungsstörungen
MehrDas Schuldverhältnis (Entstehung)
Das Schuldverhältnis (Entstehung) durch Rechtsgeschäft kraft Gesetzes aufgrund einseitigen Rechtsgeschäfts Beispiel: Auslobung, 657 BGB aufgrund Vertrages Beispiel: 311 I BGB In Sonderfällen bei faktischen
MehrLösungsskizze Fall 1
Prof. Dr. Harald Siems GK BGB II SS 2005 Lösungsskizze Fall 1 A. M E; 5.000,- und Abnahme; 433 II BGB I. Kaufvertrag II. Umwandlung durch Rücktritt gem. 323 I, 346 I 1. Rücktrittsrecht a) gegenseitiger
MehrPaul Kaller. BGB - Schuldrecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Paul Kaller BGB - Schuldrecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungs Verzeichnis 21 Literaturauswal 24 1. Teil: Schuldrecht Allgemeiner Teil 1. Kapitel: Grundfragen
MehrDas Recht der Leistungsstörungen
Das Recht der Leistungsstörungen y Dr. Volker Emmerich o. Professor an der Universität Bayreuth Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a. D. 6 5., völlig neubearbeitete Auflage Xe.chnisclio Uiiive.'Suä;.
MehrInhalt A Einführung B Verbraucherschutz bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A Einführung... 1 I. Die Stellung des Verbraucherschutzrechtes im Privatrecht... 1 1. Sonderregeln zum Schutz des Verbrauchers... 1 2. Verbraucherschutz außerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderregeln...
MehrErlöschen von Schuldverhältnissen
Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.
MehrDie 55 Fälle. Schuldrecht AT. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 55 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Schuldrecht AT Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 8. Auflage einfach l verständlich
MehrFall 1 a und b. B. Fall 1 a): vertragliche Ansprüche
Fall 1 a und b A. Einführende Hinweise Die folgenden Lösungshinweise sind bewusst (fast) vollständig gehalten. Auf keinen Fall müsst Ihr jetzt schon alles verstehen, was Ihr hier lesen könnt! Die Fälle
MehrEinführungsfall Drittschadensliquidation (JuS 2007, 610)
Einführungsfall Drittschadensliquidation (JuS 2007, 610) Der Hamburger Student V verkauft seinen Computer an den Berliner K und lässt ihn auf dessen Wunsch nach Berlin versenden. Transporteur T verwechselt
MehrLösungsskizze zu Fall 9. Frage 1
Lösungsskizze zu Fall 9 Frage 1 Anspruch des P gegen S auf Zinsen für den Zeitraum 1. September bis 30. November I. aus 288 I 1 1 Zu prüfen ist ein Anspruch des P gegen S auf die Zahlung von Verzugszinsen
MehrRundgang. durch das Recht der. vertraglichen Schuldverhältnisse
Rundgang durch das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse Der Grundfall: Erfüllung Kasimir entdeckt beim Antiquitätenhändler Valentin drei chinesische Vasen desselben Typs. Er einigt sich mit Valentin
MehrGebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz AutomexX e.k. Alte Regensburgerstr. 17 84030 Ergolding Stand: 11/2015 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten
MehrH könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach 280 I, III, 283 1 haben.
Anspruch H gegen B auf Schadensersatz H könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach 280 I, III, 283 1 haben. I. Schuldverhältnis ( 280 I 1) (+) wirksamer Kaufvertrag zwischen
MehrVertragsrecht III. (1) Grundlagen
(1) Grundlagen Materialien und Hinweise Folien zur Vorlesung stehen nach Beendigung des jeweiligen Abschnitts zum Download zur Verfügung www.marco-staake.de unter Lehre à Wintersemester 2015/16 à Vertragsrecht
MehrLösung zu Fall 4. 1. Frage Anspruch des B gegen E auf Übergabe und Übereignung aus einem Kaufvertrag, 433 I S. 1 BGB
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT SS 2013 PROF. DR. HANS-GEORG HERMANN LEOPOLD WENGER INSTITUT FÜR RECHTSGESCHICHTE ABT. BAYERISCHE UND DEUTSCHE RECHTSGESCHICHTE Lösung zu Fall 4 1. Frage
MehrPROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 2: Lösung A. Anspruch der V gegen F auf Zahlung von 10.000 aus 433 II BGB V könnte gegen F einen Anspruch
MehrSchiedsamtsZeitung 56. Jahrgang 1985, Heft 07 Online-Archiv Seite 97-100 Organ des BDS
Aufsätze Grundlagen zum Verständnis schuldrechtlicher Verhältnisse Von Dr. L. H. Serwe (Fortsetzung aus Heft 6/85) Ist nur eine der beiden Leistungen von Anfang an unmöglich ( 306 BGB) oder unsittlich
Mehr1.6 Gerichtsbarkeit... 19 1.7 Auslegung... 19. 2 Fallbearbeitung... 22 2.1 Anspruchsprüfung... 22 2.2 Subsumtion... 25
Inhalt A Einführung... 13 1 Grundlagen und Begriffe... 14 1.1 Entstehungsgeschichte des BGB und HGB... 14 1.2 Überblick über das Rechtssystem... 14 1.3 Systematik des BGB... 15 1.4 Systematik des HGB.............................................
MehrFall 24. Hinweise Fall nach: Begründung Bundestags-Drucksache 14/6040 S. 141 f., abrufbar unter: http://dip.bundestag.de/btd/14/060/1406040.
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 24 Hinweise Fall nach: Begründung Bundestags-Drucksache 14/6040 S. 141 f., abrufbar unter: http://dip.bundestag.de/btd/14/060/1406040.pdf
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
Mehr3 Die Art und Weise der Leistung
3 Die Art und Weise der Leistung Weiterführende Literatur: Brox, Allgemeines Schuldrecht; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Band I, Allgemeiner Teil, Teilband I und II; Fikentscher, Schuldrecht; Larenz, Lehrbuch
MehrRecht I Vorlesungsgliederung und Arbeitsblatt zur Klausurvorbereitung
J.I.Henke -Lehrbeauftragte- Recht I Vorlesungsgliederung und Arbeitsblatt zur Klausurvorbereitung Teil 2 - Schuldrecht 1. Einordnung: Im AT wurde das Zustandekommen von Verträgen behandelt. Nun werden
MehrInhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................. 1 1.1 Begriffsbestimmung................................................ 2 1.2 Juristische Arbeitsweise.............................................
MehrInhalt. Einleitung; Gang der Untersuchung 1. 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3
Vorwort VII Einleitung; Gang der Untersuchung 1 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3 1 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern 4 A.
MehrDer verbraucherrechtliche Widerruf
Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande
Mehr1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge
MehrDie Kündigung eines Werkvertrages aus wichtigem Grund
Andreas Wiegreffe Die Kündigung eines Werkvertrages aus wichtigem Grund Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B.Problemstellung 15 C. Bisherige Fälle eines zur Kündigung berechtigenden
MehrKURZ UND BÜNDIG ZU 16
RA Dr. Hans-Eric Rasmussen-Bonne, LL.M. (Illinois) Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät an der TU Dresden KURZ UND BÜNDIG ZU 16 Literatur: Führich 1, IV. 1. d), S. 13 f.; 2, III, 1. a), S. 32 f.,
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben
MehrErste Hausarbeit im Grundkurs Zivilrecht im Sommersemester 2011
PROF. DR. THOMAS ACKERMANN PROF. DR. HANS CHRISTOPH GRIGOLEIT PROF. DR. STEPHAN LORENZ Erste Hausarbeit im Grundkurs Zivilrecht im Sommersemester 2011 Überblick zu den Lösungshinweisen Frage 1: Ansprüche
MehrWiderrufsbelehrung. Antiquariat Utzt, Stuttgart. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XV A. Einleitung...1 B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 I. Zweck...3 1. Rechtspolitischer Hintergrund...3 a. Ausgleich beteiligter Interessen...3 b. Die
MehrPrüfungsaufbau in der Klausur
Prüfungsaufbau in der Klausur 1. Vertragliche Ansprüche a) Primäransprüche auf Vertragserfüllung (z.b. auf Übereignung der Kaufsache, 433 I BGB) b) Sekundäransprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen
MehrSchuldrecht AT, 23.06.2014. PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)
Schuldrecht AT, 23.06.2014 PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.) 5. Rechtsfolgen eines Rücktritts a. Rückgewähr der Leistungen und Wertersatz Durch den Rücktritt wandelt sich das auf den Austausch von
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 7: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Schadensersatz Fall 32 Sachverhalt M hat bei V eine Wohnung angemietet, die sie mit ihrem sechsjährigen Kind
MehrDas neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002
Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Teil A: Rückschau auf das alte Gewährleistungsrecht Die Gewährleistungsansprüche waren vollständig im Werkvertragsrecht ( 631 ff. BGB) geregelt; die
MehrWORKBOOK BGB Band 3: Besonderes Schuldrecht
Bachelor Basics WORKBOOK BGB Band 3: Besonderes Schuldrecht Von Prof. (i. R.) Dr. iur. Werner Unger HS Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Prof. Dr. iur. Marc Eckebrecht HWR Berlin - Hochschule
Mehr3. Setzen des Rechtsscheins in zurechenbarer Weise durch den Bevollmächtigten
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Schuldrecht Sommersemester 2015 Prof. Dr. Andreas Saxinger 1. Teil: Das
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.
MehrErfüllung der Geldschuld per Überweisung und Lastschrifteinzug unter besonderer Berücksichtigung des Valutaverhältnisses und der Rechtsteehnik
Erfüllung der Geldschuld per Überweisung und Lastschrifteinzug unter besonderer Berücksichtigung des Valutaverhältnisses und der Rechtsteehnik Inaugural - Dissertation Zur Erlangung des Grades eines Doktors
MehrVOB/B. Einführung in die. Basiswissen für die Praxis
Einführung in die VOB/B Basiswissen für die Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus D. Kapellmann Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule, Aachen Rechtsanwalt Dr. jur. Werner
MehrSchuldrecht Besonderer Teil II
Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick zum
MehrBGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht
BGB- Allgemeiner TM1 von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht 9., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage
Mehr1. Anspruch des Peter gegen Nikolaus auf Bezahlung des Kaufpreises für das Bild (CHF 900'000) aus Art. 431 Abs. 1 OR (Aufwendungsersatz)
Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-800 Zürich Telefon +4 44 634 48 7 Telefax +4 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone
MehrJ verlangt nun von W Schadensersatz für den entwendeten Schmuck. Zu Recht?
Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 6: Trügerische Sicherheit (in Anlehnung an BGH NJW 1991, 2418) Elektroinstallateur W ist auf die Entwicklung und den Einbau von hochwertiger Sicherheitstechnik
MehrSachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
MehrVorlesung BGB II - Übungsteil
Vorlesung BGB II - Übungsteil Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Sommersemester 2012 7. Besprechungsfall Viel Lärm zur Nachtzeit A. Herausgabe der Wohnung An.: 546 I BGB Voraussetzung: Beendigung
Mehr1. Bestimmungsgemäße Leistungsnähe des Dritten
A. Anspruch der T gegen V auf Zahlung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld gemäß 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.v.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter T könnte einen Anspruch
Mehr433 II 433 I 421 I 2, 425 HGB 823 I 407, 421 I 2, 425 HGB
H 433 I 433 II 275 K 823 I 407, 421 I 2, 425 HGB 421 I 2, 425 HGB F 611 U Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Der alte Schrank V kann gegen die K-GmbH einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung i.h.v. 20.000 gemäß
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 18 - normativer Schadensbegriff, Vorteilsanrechnung, Nichtvermögensschäden, Drittschadensliquidation
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 18 - normativer Schadensbegriff, Vorteilsanrechnung, Nichtvermögensschäden, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),
MehrInhaltsverzeichnis 1. Teil: Anspruchsgrundlagen
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Anspruchsgrundlagen Literatur... 17 A. Die Haftung nach 823 Abs. 1 BGB... 19 I. Voraussetzungen... 19 1. Verletzungshandlung... 19 2. Kausalität und Zurechnung... 19 a) Vorerkrankte
MehrSchadenersatz. WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 62. Funktionen des Schadenersatzrechts
Schadenersatz Ausgleich des Schadens, den jemand von einer anderen Person verlangen kann Ausgangslage: Grundsätzlich Selbsttragung Ausnahmsweise Zurechnung zu Lasten eines anderen Notwendigkeit des Vorliegens
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
MehrLeistungsstörungen II
Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen sschaden
MehrÜbersicht VerbraucherschutzR
Zivilrecht SchuldR BT Verbraucherrecht Seite 1 von 11 Übersicht VerbraucherschutzR I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Verbrauchereigenschaft gem. 13 BGB (+) soweit keine Zurechnung zu gewerblicher oder
MehrMAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014
MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 AGENDA I. Der Makler und das neue Verbraucherrecht 2014 (13.06.2014) II. Typische Fallkonstellationen III. Das gesetzliche Widerrufsrecht IV. Vorzeitiges
MehrPETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Jörg Lehr Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters beim Auftrag zur Buchführung, Abschlußerstellung und umfassenden Beratung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur, der werkvertraglichen
Mehr2. Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis
Ausgangsfall Ansprüche der O gegen M I. Anspruch gemäß 280 I, 241 II BGB O könnte gegen M einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1000 aus 280 I, 241 II BGB haben. 1. Vorliegen eines Schuldverhältnisses
MehrSchiedsamtsZeitung 58. Jahrgang 1987, Heft 01 Online-Archiv Seite 4a-8 Organ des BDS
Grundlagen zum Verständnis schuldrechtlicher Verhältnisse Von Dr. L. H. Serwe (Fortsetzung aus Heft 7/1985) 3.3. Stück-, Gattungs- und Wahlschuld Ist der Leistungsgegenstand eine individuell bestimmte
Mehr3. Einheit. Leistung Zug um Zug. Zurückbehaltungsrecht, Einrede. Einrede und Gewährleistung
Leistung Zug um Zug Leistungen sind Zug um Zug zu erbringen Dh gleichzeitiger Austausch von Leistung und Gegenleistung Vermeidung der Gefahr, dass ein Teil seine Leistung erbringt, ohne Gegenleistung dafür
MehrPROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 12: Lösung I. Anspruch des N gegen J auf Schadensersatz aus 823 I 1. Verletzung eines absoluten Rechtsguts
Mehr8 Staatshaftungsrecht V
8 Staatshaftungsrecht V A. Grundlagen und normative Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Sonderverbindungen I. Begriff und rechtliche Konstruktion Ö.-r. Schuldverhältnis liegt vor, wenn # besonders enges
MehrWirtschaftsrecht für Betriebswirte
Betriebswirtschaft in Studium und Praxis Wirtschaftsrecht für Betriebswirte Grandzüge des BGB Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts Mit Fällen und Lösungen Von Prof. Dr. iur. Norbert Ullrich 4.,
MehrDer Geschäftsleitervertrag
Der Geschäftsleitervertrag Begründung, Inhalt und Beendigung der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Dr. Theodor Baums Universitätsprofessor
MehrBeispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989
Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 V verkauft einen Pkw, den er zuvor selbst im Internet zum Preis von 6.000.- gekauft hatte, an K zum Preis von 6.600.-. Kfz und Brief werden gegen Barzahlung
Mehr(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der
AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen online 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der
MehrSeite Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsübersicht... IX Literaturverzeichnis... XIX Abkürzungsverzeichnis... XXIII
Inhaltsübersicht Seite Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsübersicht... IX Literaturverzeichnis... XIX Abkürzungsverzeichnis... XXIII Teil 1: Vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber
MehrBGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.
Fall 1: Vorüberlegung: I. Detektivkosten als Schadensersatz gem. 280 I: 1.Vertragsschluss schon mit dem Betanken. 2.Vertretbar, wenn man eine Pflicht des Kunden annimmt, sich nach dem Tanken an der Kasse
MehrÜbung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte Wintersemester 2011/2012
Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abt. II PROF. DR. MARC-PHILIPPE WELLER Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht Wintersemester 2011/2012 FALL 9 TISCHLEIN Lösungsskizze ausführlich
MehrVerbraucherkreditrecht Widerrufsrecht - Voraussetzungen -
Verbraucherkreditrecht Widerrufsrecht - Voraussetzungen - Dr. Claire Feldhusen 1 Widerrufsrecht Vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn ein Verbrauchervertrag (Vertrag zw. Verbraucher 13 BGB und Unternehmer 14
MehrInhaltsverzeichnis. Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 9. 1 Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht
Inhalt 3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 9 1 Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht 1.1 Einleitung... 14 1.1.1 Funktion und Bedeutung des Rechts... 15 1.1.2 Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung...25. 1. Versicherungszwang und Verkehrsopferschutz...35
Inhaltsverzeichnis Einleitung...25 A. Problemstellung...25 I. Sozialer Hintergrund...25 II. Rechtlicher Hintergrund...25 III. Die Notwendigkeit eines Zusammenspiels zwischen KH-Versicherung und verschuldensunabhängiger
MehrJUWEL H. Wüster GmbH Industriezone 19 6460 Imst
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf im Webshop von JUWEL GARTEN & Haushalt für ÖSTERREICH 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für den Einkauf im
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrKatja Steigelmann. Die information des Betriebsrats bei der umwandlung und Ubemahme von unternehmen. i/i/r
Katja Steigelmann Die information des Betriebsrats bei der umwandlung und Ubemahme von unternehmen i/i/r INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 1 A. Ausgangslage 1 B. Ziel der Untersuchung 3 C. Gang der Untersuchung
MehrErsatz des Verzögerungsschadens bei Schuldnerverzug, 280 I, II, 286
Ersatz des Verzögerungsschadens bei Schuldnerverzug, 280 I, II, 286 1. Schuldverhältnis 2. Nichtleistung als Pflichtverletzung 3. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs, 280 II, 286 a) Wirksamer Anspruch
Mehr5 Rücktritt und Widerruf
5 Rücktritt und Widerruf Weiterführende Literatur: Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung, 10. Kapitel; Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht, 7. Kapitel. 1. Der Rücktritt Der Rücktritt steht den
MehrÜbung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach
MehrLehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter ass. iur. Thomas Habbe
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter ass. iur. Thomas Habbe Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Allgemeiner Teil Fall 3: Ausgerechnet aufgerechnet
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens 1.Termin: Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut? (Dienstag, 07.04.2015) Wie verhält sich das zweite
MehrNeues Verbraucherkreditrecht
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neues Verbraucherkreditrecht Rechtsrahmen für Verbraucherkredite an Ablaufprozessen dargestellt Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken» Handlungsempfehlungen
MehrVerzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud
Verzug Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud Begriffe Schuldnerverzug - 918 Abs 1 ABGB wenn der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise erfüllt Gläubigerverzug
MehrA. Regelungen zu Verbraucherverträgen
Auszug aus: Modul des Fernlehrgangs: Weitere Infos im Internet: Bitte beachten: Skript Schuldrecht AT Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) www.wirtschaftsrechtsassistent.de Die Nutzung oder Verwertung des
MehrLösungsskizze zu Fall 20: Der nachtragende Einkäufer
Lösungsskizze zu Fall 20: Der nachtragende Einkäufer Gliederung: A. Anspruch L gegen G auf Zahlung aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB I. Angebot des G II. Angebot des G durch E 1. Eigene Willenserklärung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für den Einkauf bei Amazon.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für den Einkauf bei Amazon.de 1. Geltungsbereich und Definitionen (1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der mind sweets GmbH, vertreten
MehrÜbungsfall 8: Verletzung leistungsunabhängiger Pflichten - Abgrenzung zum Mangelfolgeschaden (nach BGHZ 107, 249)
Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 8: Verletzung leistungsunabhängiger Pflichten - Abgrenzung zum Mangelfolgeschaden (nach BGHZ 107, 249) Ausgangsfall:
MehrFallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. BasisSkript. FallSkript. AlpmannSkript. AssessorSkript ALPMANN SCHMIDT.
Alpmann Schmidt bildet seit über 50 Jahren Juristen aus. Auf unsere Erfahrung können Sie vertrauen von Anfang an. Mit den FallSkripten lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gutachtlich gelöster
MehrVertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen
Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit
MehrIm folgenden wird nur ein grober Überblick über die umfangreichen Änderungen gegeben, der zu einer ersten Orientierung dienen kann.
BGB: Schuldrechtsreformgesetz C.O.X. Mitja Wolf Zum 1.1.2002 ist die wohl größte Reform des BGB seit seiner Einführung zum 1.1.1900 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik hatte die Verpflichtung, drei EU-
MehrNeuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) AutomexX e.k. Alte Regensburgerstr. 17 84030 Ergolding Stand 05/2015 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1.
MehrFall 3: Lösung. Frage 1
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht II Sommersemester 2010 Fall 3: Lösung Frage 1 Anspruch des V gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. 433 II V könnte gegen K einen Anspruch auf Bezahlung
MehrExaminatorium Zivilrecht ZPO II. Fall 10: Die Nobelkarosse
Examinatorium Zivilrecht ZPO II Fall 10: Die Nobelkarosse Sophie Mitschke www.examinatorium.jura.lmu.de A. Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta I. Anspruch aus 488 I 2 BGB 1. Entstanden a. Einigung
MehrInhaltsverzeichnis. Erstes Kapitel. Einleitung und wichtige Begriffe des Straßenverkehrsrechts... 1
Vorwort............................... V Abkürzungs- und Literaturverzeichnis.............. XV Erstes Kapitel. Einleitung und wichtige Begriffe des Straßenverkehrsrechts..................... 1 A. Abgrenzung
Mehr