SCHALLTECHNISCHE BEGUT- ACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM PROJEKTBEZOGENEN (TEIL-) BEBAUUNGSPLAN NR. 4

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1 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße Krumbach Tel Fax: SCHALLTECHNISCHE BEGUT- ACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM PROJEKTBEZOGENEN (TEIL-) BEBAUUNGSPLAN NR. 4 SONDERGEBIET ENERGIEER- ZEUGUNG: GAS- UND DAMPF- TURBINENKRAFTWERK (GUD) ZWECKVERBAND INTERKOM- MUNALES GEWERBEGEBIET LANDKREIS GÜNZBURG ANLAGE ZUR BEGRÜNDUNG STAND: 14. JULI 2014 PROJEKT-NR Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx

2 Projekt-Nr Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsmittel 3 2 Ausgangslage 5 3 Anforderungen an den Schallschutz 7 4 Ausgangsdaten Immissionsorte, Berechnungsverfahren Vorbelastungen Bestehende Gewerbebetriebe außerhalb Zweckverbandsgebiet Bestehende und planerische Vorbelastung innerhalb Zweckverbandsgebiet Emissionskontingente Bebauungsplan Nr Berechnungsergebnisse Berechnungsergebnis Tagzeit Berechnungsergebnis Nachtzeit Zusammenstellung Berechnungsergebnisse 19 6 Beurteilung/Fazit 22 7 Vorschläge für die Satzung und Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) 24 8 Anhang 26 9 Verfasser Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 2 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

3 Projekt-Nr Juli Arbeitsmittel Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBI. I S. 1943) DIN : Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau: Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBI. 1998, Seite 503) DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996), Oktober 1999 Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) Fliegerhorst Leipheim, Pesch & Partner Architekten Stadtplaner, Herdecke/Stuttgart und WGF Landschaftsarchitekten, Nürnberg, Stand: Februar 2010 mit Strukturkonzept Fliegerhorstgelände Schallgutachten Gewerbelärm zum SEK Konversion Fliegerhorst Leipheim, ARGE Fliegerhorst Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr , Stand: 6. Oktober 2009) Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr , Stand: 21. Juni 2011) Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult, Krumbach (Projekt-Nr , Stand 8. Juli 2013), entspricht Beschlussfassung 19. ZV-Versammlung vom 1. August 2013 als Grundlage der weiteren Bauleitplanung im ZV Schreiben Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV) vom 18. Juni 2013 mit Verweis auf Schreiben ZV vom 8. August 2012, Bezugsflächen Shelter gemäß v. g. Schreiben Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, Kling Consult, Krumbach (Projekt-Nr , Stand 8. Juli 2013) Flächennutzungsplan (Genehmigungsfassung) Stadt Leipheim, Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg, Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim, rechtswirksam mit Bekanntmachung vom 22. November 2011 Flächennutzungsplan Gemeinde Bubesheim vom August 1984, zuletzt geändert und rechtswirksam gem. Bekanntmachung vom 25. Oktober Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim, rechtswirksam mit Bekanntmachung vom 27. Januar Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 3 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

4 Projekt-Nr Juli 2014 Teil-Bebauungsplan Nr. 2 Westlich Theodor-Heuss-Straße, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 13. September 2013 Teil-Bebauungsplan Nr. 3 Östlich Theodor-Heuss-Straße, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), rückwirkend rechtsverbindlich zum 19. April 2013 gemäß Bekanntmachung vom 13. September 2013 Projektbezogener (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gasund Dampfturbinenkraftwerk (GuD), Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr ), Stand Vorentwurf vom 10. Mai 2012 Schreiben P75163/08 GuD-Leipheim: Geräuschimmissionsschutzfachliche/-rechtliche Beurteilung inkl. Anlagenkonvolut A 1 und A 2, Müller-BBM Projektmanagement GmbH, 15. Mai 2012 Niederschrift Projektbesprechung vom 25. Mai 2012 im Landratsamt Günzburg (Arbeitsgespräch Schall SWU ZIGG), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr ) Niederschrift 4. Arbeitsgespräch GuD Leipheim vom 5. Juni 2012, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr ), Mitteilung zur Vereinbarung von Veränderungen bzgl. der Einstufung des Gebietscharakters der Immissionsorte aufgrund von Ortsterminen in KW in Leipheim und Bubesheim mit Vertretern des Landratsamtes Günzburg, der v. g. Kommunen sowie SWU/Müller-BBM Bericht Nr. M 90722/16 GuD-Anlage Leipheim Optimierungsmöglichkeit bei der Geräuschkontingentierung durch Verwendung von Richtungssektoren mit Zusatzkontingenten, Müller-BBM GmbH, 15. Februar 2013 Schreiben P75163/37 GuD-Leipheim: Entwurf Textbeitrag Geräuschimmissionsschutz inkl. Anlage A 1.1 Leipheim, A 1.2 Bubesheim und A 2, Müller-BBM GmbH, 15. Februar 2013, erhalten per von Herrn Wiker, SWU am 28. Februar 2013 Bericht Nr. M 90722/18 GuD-Anlage Leipheim Schalltechnisches Planungskonzept und Schallemissionsbilanz, Müller-BBM GmbH, Stand Mai 2013 bzw. 5. Juni 2013 Bericht Nr. M 90722/22 GuD-Anlage Leipheim Veränderung der Gesamtbelastung am Immissionsort Kronberg aufgrund von aktuellen Planungen zur GuD- Anlagenaufstellung, Müller-BBM, Stand 28. Januar 2014 Liste mit 10 zusätzlichen im Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 4 zu berücksichtigenden Immissionsorten im weiteren Umfeld des Zweckverbandsgebietes, erhalten per am 25. März 2014 von Müller-BBM über Herrn Wiker, SWU Bericht Nr. M 90722/26 GuD-Anlage Leipheim Schallemissionsansätze und abgeleitete Emissionskontingente als Grundlage für Festsetzungen im projektbezogenen Bebauungsplan, Müller-BBM GmbH, Stand: 15. Juli 2014 (Dokument vom 4. Juli 2014 inkl. redaktioneller Änderungen gemäß Besprechung vom 14. Juli 2014), erhalten per von Herrn Wiker, SWU am 21. Juli 2014 Teil-Bebauungsplan Nr. 5 Südlich der Landebahn, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 9. August 2013 Bebauungsplan Nr. 1 Kronberg, Stadt Leipheim, 25. August 1964 Bebauungsplan Nr. 5 Ost inkl. 7. Änderung, Stadt Leipheim, 17. Dezember Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 4 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

5 Projekt-Nr Juli 2014 Bebauungsplan Nr. 13 Süd II Bei der Kapell inkl. 4. Änderung, Stadt Leipheim, 18. Februar 2002 Bebauungsplan Nr. 25 Am Grasigen Weg III, Stadt Leipheim, 2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VHBBP) Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport - Fußballgolfanlage in Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr ) vom 20. Dezember 2012 Schallprognose Gewerbe-/Verkehrslärm zum VHBBP Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr ), Stand: 11. Juli 2012 Satzung über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet (Soziale Stadt), Stadt Leipheim, 29. November 2002 Bebauungsplan Nr. 1 Dorfäcker, Gemeinde Bubesheim, 20. September 1985 Bebauungsplan Nr. 4 Bleiche, Gemeinde Bubesheim, 18. Dezember 1992 Digitale Flurkarte, Stadtplanungsamt Leipheim EDV-Programm IMMI (rechnergestützte Immissionsprognose), Version Ausgangslage Am südlichen Stadtrand der Stadt Leipheim befindet sich der ehemalige Fliegerhorst Leipheim. Die militärische Nutzung des Mitte der 1930er Jahre errichteten Fliegerhorstes wurde Ende des Jahres 2008 beendet. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) beabsichtigen, auf einem Teilstück des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim (FH Leipheim) auf einer Gesamtfläche von ca. 18,5 ha ein Gasund Dampfturbinenkraftwerk (GuD) mit einer Feuerungswärmeleistung von ca MW zu errichten und zu betreiben. Um die am Standort geplante Nutzung GuD bauplanungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Belange der technischen Infrastruktur zur Ver-/Entsorgung des GuD (Gasleitung zur Versorgung des Kraftwerks mit Erdgas, Starkstromleitung zur Einspeisung des gewonnen Stroms in das überörtliche Hochspannungsnetz, Kühlwasserleitung zur Zuführung von Kühlwasser aus der Donau/Ableitung von Kühl- und Prozesswasser in die Donau) sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern werden im Rahmen der nachfolgenden Verfahren behandelt. Der Standort des GuD liegt gemarkungsübergreifend in den Gemeindegebieten der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim, jeweils Landkreis Günzburg. Er gehört zum Zweckverbandsgebiet des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV). Der ZV besitzt die Planungshoheit für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Verbandsgebiet, das neben großen Teilen des FH Leipheim auch das Plangebiet umfasst. Er stellt den vorliegenden Bebauungsplan auf. Der Bebauungsplan schafft damit Baurecht für ein nachfolgendes Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Als Abwägungsmaterial zu diesem Bebauungsplan (B-Plan) bezüglich der Belange des gewerbebezogenen Lärmschutzes wird das vorliegende Schallgutachten erstellt. Vorausgehend zum aktuellen Bebauungsplanverfahren wurde von den Kommunen Leipheim, Günzburg und Bubesheim als kommunale Arbeitsgemeinschaft als Grundlage für 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 5 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

6 Projekt-Nr Juli 2014 zivile Nachnutzungen im ehemaligen Fliegerhorstareal u. a. ein Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) beschlossen. Im Rahmen einer Schallbegutachtung zu dem v. g. SEK (Schalltechnische Begutachtung zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) Konversion Fliegerhorst Leipheim vom 6. Oktober 2009) wurde geprüft, welche Geräuschkontingente für die geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen auf dem Fliegerhorst Leipheim zur Verfügung stehen können, um an den benachbarten schützenswerten Immissionsorten gesunde Wohnverhältnisse nach Realisierung dieser Gebiete zu gewährleisten, ohne dass eine Vollauslastung durch einzelne Flächenausweisungen und damit verbundenen Immissionsrichtwertüberschreitungen entsteht. Im Ergebnis des Schallgutachtens wurden bei der Kontingentierung der Gewerbelärmemissionen unter Anwendung der Rechenvorschrift DIN ISO sowie ausschließlicher Berücksichtigung des Abstandsmaßes im Rahmen einer schalltechnischen Konzeption (Summenbetrachtung) sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) für die damals maximal im Städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen festgelegt. Da sich einerseits die geplante Entwicklung des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets im Rahmen eines Städtebaulichen Rahmenplans i. d. F. v. 21. Juni 2011 bzw. der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans i. d. F. v. 8. Juli 2013 sowie konkret durch mehrere Teil-Bebauungspläne des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (kurz: Zweckverband (ZV)) flächen- und lagemäßig geändert hat und andererseits weitere Immissionsorte im direkten Umfeld des Fliegerhorstes zu betrachten sind, wurde für die v. g. fortgeschriebene Flächenentwicklung analog eine Weiterentwicklung/Fortschreibung der schalltechnischen Konzeption erarbeitet: Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim von Kling Consult, Stand 8. Juli Hierbei wurde auf Grundlage des Beschlusses der 19. Verbandsversammlung des Zweckverbandes die durch den Zweckverband gegenüber dem SEK fortgeschriebene Flächennutzung der Fortschreibung des informellen Städtebaulichen Rahmenplans (RPL) "Fliegerhorst Leipheim" (Stand 8. Juli 2013) unter Beibehaltung der IFSP-Werte gemäß Variante GIe des SEK-Schallgutachtens (Vorgabe Zweckverband) berücksichtigt. Darunter fallen bspw. die konkreteren Flächenabgrenzungen der rechtsverbindlichen Teil- Bebauungspläne Nr. 2, 3, 4 und 5 des ZV. Die Vorbelastung in unmittelbarer Nähe zum Zweckverbandsgebiet bzw. zu den dort berücksichtigten Immissionsorten außerhalb des Verbandsgebietes wurde um die Sonderbaufläche Fußballgolfanlage des Vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39, Stadt Leipheim aktualisiert. Zur schalltechnischen Vereinbarkeit des vorliegenden B-Plans mit den vorhandenen und geplanten Gewerbe-/Industriegebietsflächen im Zweckverbandsgebiet bzw. im direkten Umfeld (z. B. Vorbelastung Gewerbeflächen an B 10 und Fußballgolfanlage) wurde deshalb aus Anlass der B-Plan-Aufstellung diese aktuelle, gegenüber dem Stand des SEK- Gutachtens fortgeschriebene Summenbetrachtung erforderlich. Entsprechend der Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind dabei für die Abwägung des B-Plans die Wirkungen des B-Plans im Zusammenhang mit vorhandenen und geplanten Nutzungen außerhalb des Geltungsbereiches nach aktuellem Planungsstand darzustellen. Dabei wird der Orientierungswertanteil (entspricht Immissionsrichtwertanteil (IRW-Anteil)) der geplanten Bauflächen von Teil-Bebauungsplan Nr. 4 mit dem Anteil der anderen Flächen bei Summenbetrachtung verglichen Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 6 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

7 Projekt-Nr Juli 2014 Damit im Bauleitplanverfahren gewährleistet werden kann, dass die gewerbliche Vorbelastung umfassend und sachgerecht ermittelt worden ist, wurde von Seiten SWU Ende 2013 entschieden, dass zusätzlich zu v. g. Vorgehensweise auch die Wirkung deutlich weiter entfernt liegender gewerblich-industrieller Vorbelastungsflächen im Nordwesten von Leipheim und im Südosten von Bubesheim untersucht werden soll. Vor diesem Hintergrund hat Müller-BBM Anfang 2014 entsprechende Bebauungspläne und Baugenehmigungsunterlagen gesichtet und deren Wirkung sowohl an der bisher berücksichtigten, als auch an zusätzlichen schützenswerten Nutzungen bewertet. In einem separaten Dokument wird Müller-BBM die Summenwirkung zwischen den Immissionsrichtwertanteilen des vorliegenden Gutachtens mit den Immissionsrichtwertanteilen der v. g. erweiterten Vorbelastungsflächen bewerten als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Abwägung. Das Plangebiet des Teil-Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim im südwestlichen Teil des Zweckverbandsgebietes ca. 1 km südlich des Stadtgebietes von Leipheim, ca. 1 km westlich der Ortsbebauung von Bubesheim und ca. 500 m entfernt von der Bundesautobahn BAB A 8. Im Westen und Süden bildet die Grenze des Geltungsbereiches die Grenze der Konversionsliegenschaft. Im Süden grenzt zusätzlich die von Bubesheim und Leipheim führende Kreisstraße GZ 4 an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zu Teilen auf den Gemeindegebieten der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim, für die parallel zwei Flächennutzungsplanänderungen durchgeführt werden. Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt insgesamt ca. 18,5 ha. Das Vorhaben GuD selbst wird auf den Flurstück-Nrn. 1764/17 und 1764/18, Gem. Leipheim sowie 369/3 und 369/4, Gem. Bubesheim errichtet werden. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Norden mit Anschluss an die in Bau befindliche Südumfahrung Leipheim an der Nordseite des Vorhabens. Sowohl am südwestlichen, südlichen und südöstlichen Stadtrand bzw. im Stadtgebiet von Leipheim als auch am nordwestlichen Ortsrand von Bubesheim befinden sich bestehende und geplante Wohnbauflächen. Im Rahmen der Schalltechnischen Begutachtung erfolgt eine Gesamtbelastungsbetrachtung bestehender und geplanter gewerblicher/industrieller Bauflächen unter Integration eines geplanten Sondergebietes Energiewirtschaft, um an den benachbarten schützenswerten Immissionsorten gesunde Wohnverhältnisse nach Realisierung dieser Gebiete gewährleisten zu können. Bei der Kontingentierung der Gewerbelärmemissionen durch sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) bzw. Emissionskontingente (L EK ) wird analog zum SEK-Schallgutachten bzw. zum Schallgutachten zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim die Vorbelastung der bestehenden bzw. planungsrechtlich gesicherten gewerblich-industriellen Betriebe innerhalb bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Zweckverbandsgebietes berücksichtigt. 3 Anforderungen an den Schallschutz Nach 1 Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, d. h. auch die des Schallimmissionsschutzes zu berücksichtigen Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 7 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

8 Projekt-Nr Juli 2014 Nach 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen (Immissionen) auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete wie auch sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich auf Ebene der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die DIN enthält vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung für die städtebauliche Planung. Sie sind nicht für die Anwendung bei konkreten Genehmigungsverfahren für Einzelobjekte (z. B. gewerbliche Anlagen) gedacht. Im Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 sind als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung angeführt. Gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 gelten folgende Orientierungswerte: Gebietstyp Orientierungswerte [db(a)] Tag Nacht Gewerbegebiet (GE), Kerngebiet (MK) 65 55/50 Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50/45 Allgemeines Wohngebiet (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) 55 45/40 Kleingartenanlage, Parkanlage, Friedhöfe Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Bei allen Neuplanungen einschließlich der heranrückenden Bebauung sowie bei Überplanungen von Gebieten ohne wesentliche Vorbelastungen ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Bei Überplanungen von Gebieten mit Vorbelastungen gilt es, die vorhandene Situation zu verbessern und bestehende schädliche Schalleinwirkungen soweit wie möglich zu verringern bzw. zusätzliche nicht entstehen zu lassen. Die o. g. Gebietstypen entsprechen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Soweit bei vorhandener Bebauung der BauNVO entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die o. g. Orientierungswerte den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. Gemäß DIN wird der Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach DIN ISO berechnet. Bei der Berechnung der Gesamtbeurteilungspegel werden die auf die relevanten Immissionsorte einwirkenden, gewerblich bedingten Geräusche in ihrer Summenwirkung berücksichtigt und mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. Dabei gilt als Tagzeit der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und als Nachtzeit der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 8 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

9 Projekt-Nr Juli Ausgangsdaten 4.1 Immissionsorte, Berechnungsverfahren Für die Kontingentierung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) der Gewerbe- und Industriegebietsflächen sowie der Sondergebiets-/Shelterflächen der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans (RPL) Fliegerhorst Leipheim und der unmittelbaren Umgebung (Vorbelastung) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) der Sondergebietsflächen des (Teil-) Bebauungsplanes Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) werden die folgenden für die Summenbetrachtung maßgeblichen Immissionsorte analog zum Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan (RPL) Fliegerhorst Leipheim betrachtet (vgl. Anhang 1). Dabei wurden weitere zehn Immissionsorte gemäß Vorgaben SWU/Müller-BBM in vorliegende Begutachtung aufgenommen, die für eine Bewertung der Immissionsrichtwertanteile der erweiterten Vorbelastungsflächen im Nordwesten von Leipheim und Südosten von Bubesheim außerhalb des vorliegenden Gutachtens zusätzlich erforderlich sind. Die nahezu rund um das Zweckverbandsgebiet verteilten Immissionsorte lassen sich neben ihrer lagebedingten Bezeichnung (i. d. R. Himmelsrichtungsbezug bzw. Zugehörigkeit zu Leipheim oder Bubesheim) zusätzlich in bestehende Immissionsorte gemäß rechtsverbindlicher Planungsvorgaben und potenzielle Immissionsorte gemäß erklärter Planungsabsicht der Kommunen (z. B. nach Flächennutzungsplänen) differenzieren: Bestehende Immissionsorte gemäß rechtsverbindlicher Planungsvorgaben (Anhang 1): IO West 1 und 2 : Wohnnutzung innerhalb ehem. Kasernengelände auf dem Grundstück Flur-Nr. 1639/7, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO West 3 : Wohnnutzung auf dem Grundstück Flur-Nr. 1398/3, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Kronberg : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 1 Kronberg auf dem Grundstück Flur- Nr. 660/3, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Kronberg 2 : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 1 Kronberg auf dem Grundstück Flur-Nr. 649/1, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Beethoven West bzw. Ost : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 5 Ost auf dem Grundstück Flur-Nr. 995/3 bzw. 995/6, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Fuggerstraße West bzw. Ost : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 5 Ost auf dem Grundstück Flur-Nr bzw. 1177/4, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Pflegeheim : Wohnnutzung gem. BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1414/3, Gemarkung Leipheim; Mischgebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 60 db(a), nachts 45 db(a) IO Nordwest : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1416/8, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 9 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

10 Projekt-Nr Juli 2014 IO Nordost : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1433/17, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 1 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1191, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 2 : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 25 Am Grasigen Weg III auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 2 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 322/2, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 3 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 498/17, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 5 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 498/1, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 6 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 509/2, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 7 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1881, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 8 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1886, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 9 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1886/4, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 10 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1885/8, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 11 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 120/6, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Fußballgolf : Freizeitnutzung gem. Vorhabenbezogenem BBP Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim auf Grundstück Flur-Nr. 1832, Gemarkung Leipheim: Orientierungswert gemäß DIN tags 60 db(a), nachts keine Nutzung bzw. kein Schutzanspruch IO Waldvogel : Beherbergungsbetrieb im Außenbereich auf Grundstück Flur-Nr. 2303/1 Gemarkung Leipheim, Mischgebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 60 db(a), nachts 45 db(a) 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 10 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

11 Projekt-Nr Juli 2014 Potenzielle Immissionsorte (Planungsabsicht Kommune, Anhang 1): IO West 1 und 2 FNP : Wohnbauflächen gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1639/8, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a); (Hinweis: laufendes Bauleitplanverfahren zur Rücknahme dieser Wohnbauflächen) IO West 3, 4 und 5 FNP : Wohnbauflächen gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1688, 2195 und 2189, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 3 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1210, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 1 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur- Nr. 329, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 3/4 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 498, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 4 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur- Nr. 498, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN tags 55 db(a), nachts 40 db(a) Die Einstufung der Schutzwürdigkeit erfolgte hierarchisch unter Berücksichtigung von 1) Bauflächenausweisungen gemäß rechtsverbindlicher Bebauungspläne, 2) Ermittlung der faktischen Nutzung (anhand einer Vorort-Abstimmung in KW mit Vertretern des Landratsamtes GZ, der Kommunen und von SWU/Müller-BBM (vgl. Niederschrift 4. Arbeitsgespräch GuD Leipheim vom 5. Juni 2012) sowie anhand ergänzender Sichtung von Baugenehmigungsunterlagen bzw. Ortseinsicht durch SWU/Müller-BBM von Januar bis März 2014) und 3) Vorgaben in den aktuellen Flächennutzungsplänen von Leipheim und Bubesheim. Die Höhe der Immissionsorte richtet sich nach der Höhenlage der bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen schützenswerten Geschosse bzw. Nutzungen. Als Immissionsorthöhen werden die Fenstermitten des Erdgeschosses (1,8 m über Gelände), des ersten Obergeschosses (4,6 m über Gelände) und des zweiten bzw. Dachgeschosses (7,4 m über Gelände) festgelegt. Grundlage der schalltechnischen Berechnungen und Modellierung stellt ausschließlich das Abstandsmaß (nur Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung) dar. Die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) bzw. Emissionskontingente (L EK ) pro m² Gewerbe-/Industriegebietsfläche und Sondergebietsfläche werden für die mit IFSP belegten Flächen gemäß den Rechenvorschriften der DIN ISO berechnet, für die mit L EK belegten Flächen nach den Vorschriften der DIN in der jeweils gültigen Fassung. Unabhängig von v. g. Normen werden zur eindeutigen Definition der Ausbreitungsbedingungen für die Ermittlung der entsprechenden Immissionsrichtwertanteile bzw. Immissionskontingente die Emissionsquellen in einer Höhe von 4,0 m über ebenem Gelände berücksichtigt Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 11 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

12 Projekt-Nr Juli Vorbelastungen Bestehende Gewerbebetriebe außerhalb Zweckverbandsgebiet Zu berücksichtigende Vorbelastungen für bestehende bzw. geplante schützenswerte Nutzungen im unmittelbaren Umfeld des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim sind analog zur Schalltechnischen Begutachtung Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (Stand 8. Juli 2013) durch die Gewerbebetriebe in Leipheim entlang der Günzburger Straße (B 10) zwischen Innenstadt und östlichem Ortsausgang gegeben. Die Wirkungen der Gewerbe- und Industrieflächen am nordwestlichen Stadtrand von Leipheim bzw. im Südosten von Bubesheim werden in vorliegendem Gutachten nicht berücksichtigt. Sie sollen jedoch in einem separaten Dokument von Müller-BBM in Summenwirkung mit den vorliegenden Immissionsrichtwertanteilen bewertet werden. Für die vorhandene bzw. gemäß Bebauungsplänen potenzielle Lärmbelastung durch die Gewerbebetriebe nördlich und südlich der Günzburger Straße in Leipheim werden entsprechend den schalltechnischen Auflagen in den Genehmigungsbescheiden der einzelnen Betriebe bzw. den schalltechnischen Festsetzungen in den jeweiligen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen folgende in die schalltechnische Begutachtung integrierten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) angesetzt (vgl. Anhang 1). Im Südwesten des Verbandsgebietes wird zusätzlich eine Fußballgolfanlage entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 39, Stadt Leipheim als Vorbelastung berücksichtigt. Gebiet IFSP in db(a)/m² Tag Nacht Bezugsfläche [m²] Bestand NW Bestand NO Bestand Tankstelle Bestand 1184/4 62,5 47, Bestand SO Bestand SO GEb Bestand SW Bestand SW erw Fußballgolfanlage Hinweise zu den berücksichtigten IFSP: Der Textteil zum Bebauungsplan Nr. 05 Leipheim-Ost enthält unter 3 Art der baulichen Nutzung in Ziffer 5 Hinweise für die zulässigen Emissionen für die im Plan als GEb dargestellten Bereiche. Hier sind nur Gewerbebetriebe zugelassen, deren Lärmemission 60 db(a) bei Tag und 45 db(a) bei Nacht nicht überschreitet. Mit dieser Beschreibung ist der äquivalente Dauerschallpegel gemäß DIN 18005, Bl. 1, Ausgabe 1971 gemeint, der in etwa den heute üblichen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln (IFSP in db(a)/m²) entspricht. Für den Gewerbebetrieb auf Flur-Nr. 1184/4 existiert ein Baugenehmigungsbescheid von 2008, in dem als Auflage an den nördlich des Betriebs liegenden Wohnhäusern (Ludwigstraße) ein Immissionsrichtwertanteil von 53/38 db(a) tags/nachts einzuhalten ist. Dadurch ist auf Flur-Nr. 1184/4 abweichend vom Bebauungsplan ein 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 12 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

13 Projekt-Nr Juli 2014 IFSP von 62,5/47,5 db(a)/m² zulässig. In den Baugenehmigungsbescheiden aller weiteren Gewerbebetriebe innerhalb des Planbereichs von B-Plan Nr. 05 sind keine immissionsschutzfachlichen Auflagen enthalten. In der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 13 Süd II Bei der Kapell, Stadt Leipheim sind Festsetzungen zum Immissionsschutz unter Verweis auf ein schalltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros TECUM (1994) enthalten; hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Festsetzungen zum Schutz der Wohnbebauung vor Straßenverkehrslärm der B 10 bzw. vor Freizeit-/Sportlärm aus dem Gartenhallenbad Leipheim. Festsetzungen zum Schutz der Wohnbebauung gegenüber Gewerbelärm wurden nicht geregelt. Dementsprechend enthält der Bebauungsplan insbesondere keine Schutzmaßnahmen gegen unverträgliche Gewerbelärmimmissionen für den Bereich südlich bzw. südöstlich der Fonyoder Straße in Leipheim. Für die im Bebauungsplan festgesetzte Mischgebietsfläche des Autohauses Scheel (Flur-Nr. 1426/3 und 1429) sind aufgrund von Auflagen in den Baugenehmigungsbescheiden von 1990 bzw zumindest zu Tagzeit gewerbetypische Emissionen zulässig. Auf Flur-Nr. 1426/3 (Bestand SW) sind Emissionen so zulässig, dass an dem westlich angrenzenden Wohnhaus in Summe mit anderen Gewerbebetrieben der Immissionsrichtwert für Mischgebiete eingehalten werden kann. Für die Erweiterung des Autohauses auf Flur-Nr (Bestand SW erw.) ist im Baugenehmigungsbescheid von 2001 als Auflage an den südlich an der Fonyoder Straße liegenden Wohnhäusern ein Immissionsrichtwertanteil von 53 db(a) zur Tagzeit einzuhalten. Zur Nachtzeit ist auf der Erweiterungsfläche ein Betrieb nicht zulässig. Für die im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbeflächen (GE und GEb) der Fa. Kenter (Flur-Nr und 1435/2) sind weder im Bebauungsplan noch in den Baugenehmigungen Festsetzungen bzw. Auflagen zum zulässigen Emissionskontingent enthalten. Ein Schallgutachten von TECUM (1999) behandelt zwar die Thematik Verkehrslärm B 10 und Sportlärm Gartenhallenbad Leipheim, jedoch ist ein potenzieller Lärmkonflikt zwischen Gewerbeflächen und den als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen südlich angrenzenden Flächen nach hiesigem Informationsstand nicht abschließend gelöst (Hinweis des Landratsamtes Günzburg liegt vor). Für das vorliegende Schallgutachten wurden IFSP gewählt, die an der südlich angrenzenden Wohnbebauung den Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete von 55/40 db(a) durch die Fa. Kenter (Flur-Nr und 1435/2) knapp ausschöpfen. Für den rechtsverbindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHBBP) Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim, Stadt Leipheim wurde u. a. eine Schallprognose Gewerbelärm erstellt. Dabei wurde gemäß TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO überprüft, ob durch den geplanten Betrieb der Anlage die unter Berücksichtigung eines IFSP von 57 db(a) pro m² Sondergebietsfläche rechnerisch ermittelten Immissionsrichtwertanteile (IRW-Anteile) im Umfeld der Anlage eingehalten werden können. Da die entsprechenden IRW-Anteile deutlich unterschritten wurden, wurde vorgenannter IFSP zur Tagzeit analog zu zwischenzeitlich durchgeführten Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung des SEK-Schallgutachtens in vorliegender Konzeption als ausreichend für das Vorhaben berücksichtigt Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 13 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

14 Projekt-Nr Juli Bestehende und planerische Vorbelastung innerhalb Zweckverbandsgebiet Auf Basis der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes (RPL) Fliegerhorst Leipheim des Zweckverbandes (Stand: 8. Juli 2013) erfolgt eine Einteilung der innerhalb des Fliegerhorstgeländes geplanten Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietsflächen in nachfolgende abgrenzbare und entsprechend ihrer zu erwartenden Emissionen unterteilbaren Bauflächen. Diesen werden immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) zugeordnet (vgl. Übersichtslageplan Anhang 1): Dabei wird für die geplante künftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes die Flächenabgrenzungen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm, Stand 8. Juli 2013 auf Grundlage des Beschlusses der 19. Verbandsversammlung des Zweckverbandes vom 1. August 2013 berücksichtigt. Basis für die Höhe der IFSP-Werte der Bezugsflächen stellt dabei die Lärmkontingentierung entsprechend der Gle-Variante des SEK-Schallgutachtens vom 6. Oktober 2009 (Planungsvorgabe Zweckverband) dar. Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel: immissionswirksamer flächenbezogener Gebiet Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] BF 1.1 (Nord + Süd) BF BF BF BF BF BF BF 2.2 (Nord, Mitte + Süd) BF 3.1 (Nord + Süd) BF BF BF BF BF BF 5.1 (Nordost, Südost + Südwest) BF BF Shelter 325/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 14 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

15 Projekt-Nr Juli 2014 Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Shelter 355/ Hinweis: Bezugsflächen Teil-Bebauungsplan Nr. 2, Bezugsflächen Teil- Bebauungsplan Nr. 3, Bezugsflächen Teil-Bebauungsplan Nr. 5, Bezugsflächen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Bei den rechtsverbindlichen Teil-Bebauungsplänen Nr. 2, 3 und 5 werden als Bezugsflächen die festgesetzten und in die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans übernommenen Gewerbegebiets- und Sondergebietsflächen angesetzt. Bei den übrigen Industrie-/ Gewerbe- bzw. Sondergebietsflächen (Shelter), für die derzeit keine Bauleitplanverfahren angestrengt werden, wird vorsorglich als Bezugsfläche die Bruttofläche der geplanten Industrie-/ Gewerbe- und Sondergebietsflächen als planerische Vorbelastung angesetzt ohne Berücksichtigung möglicher späterer Flächenabzüge für die Feinerschließung o. ä. Die Lage der Bezugsflächen ist in Anhang 1 dargestellt. Die IFSP-Werte pro m² lärmemittierender Fläche werden gemäß den Rechenvorschriften DIN ISO in der derzeit gültigen Fassung mit ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (Abstandsmaß) berechnet. 4.3 Emissionskontingente Bebauungsplan Nr. 4 Auf Basis der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes (RPL) Fliegerhorst Leipheim mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm des Zweckverbandes (Stand: 8. Juli 2013) sowie einer Konkretisierung der Emissionskontingente bezüglich richtungsbezogener Zusatzkontingente von SWU/Müller-BBM vom 28. Januar 2014 erfolgt eine Abgrenzung der innerhalb des Fliegerhorstgeländes geplanten Sondergebietsfläche für Energieerzeugung entsprechend ihrer zu erwartenden Emission, der Emissionskontingente (L EK ) mit Richtungsbezug zugeordnet werden (vgl. Übersichtslageplan Anhang 1). Basis für die Höhe der richtungsbezogenen Emissionskontingente für das Sondergebiet Energieerzeugung stellt dabei die Geräuschkontingentierung gemäß Bericht Nr. M 90722/22, Müller-BBM vom 28. Januar 2014 dar. Emissionskontingente mit Richtungsbezug: L EK Sektor A/B/C in db(a) Bezugsfläche Gebiet Tagzeit Nachtzeit [m²] Sondergebiet 57/59,5/57,5 52/54,5/52, Energieerzeugung Hinweis: Bezugsfläche Projektbezogener Teil-Bebauungsplan Nr. 4, Stand Vorentwurf vom 10. Mai Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 15 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

16 Projekt-Nr Juli 2014 Gemäß vorstehender Tabelle beträgt das Zusatzkontingent für den Sektor B L EK, Zus B = 2,5 db und für den Sektor C L EK, Zus C = 0,5 db. Der Bezugspunkt für die Richtungssektoren der L EK liegt bei x = m und y = m, Richtungssektor A zwischen 339 und 15, Richtungssektor B zwischen 15 und 313 sowie Richtungssektor C zwischen 313 und 339 (Norden 0 ). Die L EK -Werte pro m² lärmemittierender Fläche werden gemäß den Rechenvorschriften der DIN in der derzeit gültigen Fassung mit ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (Abstandsmaß) berechnet. 5 Berechnungsergebnisse Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe (vgl. Kap ), der angesetzten IFSP für die z. T. bestehenden und planerisch vorgesehenen Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietsflächen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim (vgl. Kap ) sowie für die festgelegten Emissionskontingente für das Sondergebiet Energieerzeugung ergeben sich für die betrachteten Immissionsorte folgende Ergebnisse (vgl. Kap. 5.3 Tabelle Zusammenstellung Ergebnisse ). Die Betrachtung wird dabei zusätzlich räumlich differenziert in Gewerbeflächen nördlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Nord), Industrie- und Gewerbeflächen südlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Süd), Bestand (Gruppe Bestand) und das Sondergebiet Energieerzeugung (Gruppe SO Energie): 5.1 Berechnungsergebnis Tagzeit Mit Ausnahme an den Leipheimer Immissionsorten IO West 1 FNP, IO West 2 FNP, IO NO, IO NW und IO Ost 1 werden überall die Orientierungswerte der DIN von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete bzw. von 60 db(a) für Mischgebiete zur Tagzeit unterschritten (vgl. Anhang 2.1). Dabei beträgt die Unterschreitung an den Leipheimer Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete zwischen 0,1 db(a) an IO West 1 bzw. 2 und 4,5 db(a) an IO West 5 FNP. An den Bubesheimer Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete besteht ein Puffer zum Orientierungswert von 8,5 db(a) an IO SO 10 bis 1,2 db(a) an IO SO 4 FNP. An den Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete mit Überschreitung der Orientierungswerte zur Tagzeit beträgt die Überschreitung an IO West 2 FNP 1,5 db(a), an IO NO 1,3 db(a), an IO Ost 1 1,2 db(a), an IO West 1 FNP 0,9 db(a) und an IO NW 0,7 db(a) (vgl. Anhang 2.1). An den Immissionsorten mit Orientierungswertüberschreitungen stellen in der Regel in Sektor A die jeweils naheliegenden geplanten Gewerbeflächen nördlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Nord) bzw. Vorbelastungen im Bestand (Gruppe Bestand) (vgl. Anhang 2.2 und 2.3) sowie in Sektor C die jeweils naheliegenden geplanten Industrieflächen (Gruppe RPL Süd) (vgl. Anhang 2.2 und 2.4) die wesentlichen Beiträge am Beurteilungspegel. An den Immissionsorten Kronberg bzw. Kronberg 2 mit Einstufung als Reines Wohngebiet wird der Orientierungswert der DIN von 50 db(a) zur Tagzeit geringfügig um 1,3 db(a) bzw. 0,7 db(a) überschritten. An den Immissionsorten IO Fuggerstraße bzw. IO Beethoven sind Überschreitungen zwischen 4,2 und 4,9 db(a) zu verzeichnen (vgl. Anhang 2.1). An diesen Immissionsorten mit Orientierungswertüberschreitungen führen allein die Vorbelastungsflächen im Bestand von Leipheim (Emissionsansatz gemäß Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 5 Ost der Stadt Leipheim bzw. immissionsschutz Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 16 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

17 Projekt-Nr Juli 2014 fachlichen Auflagen innerhalb Baugenehmigungsbescheide bestehender Betriebe) zur Überschreitung des Orientierungswertes für Reine Wohngebiete (vgl. Anhang 2.2 und 2.3). An den Bubesheimer Immissionsorten IO SO 1 FNP bis IO SO 11 stellen neben der Fläche BF 3.1 Nord bzw. Süd die Gewerbe-/Industrieflächen BF 3.2, BF 4.1 bis BF 4.4 (Gruppe RPL Süd) den maßgeblichen Beitrag zum Beurteilungspegel (vgl. Anhang 2.4); an den westlichen Leipheimer Immissionsorten IO West 1 und IO West 2 sind es die Flächen BF 4.4 bis BF 4.1 und BF 1.2 (vgl. Anhang 2.5). Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung zeigt sich, dass sich die Gesamtbeurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten im Vergleich zur Berechnung ohne diese Fläche durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung weitestgehend nur marginal erhöhen (vgl. Anhang 2.2). An den westlichen Leipheimer Immissionsorten innerhalb Sektor C bzw. B sind Erhöhungen um 0,1/0,2 db(a) bzw. 0,2/0,3 db(a) zu verzeichnen, an den Bubesheimer Immissionsorten tritt eine Erhöhung um 0,2/0,3 db(a) auf. An den Immissionsorten innerhalb Sektor A tritt keine Veränderung der Beurteilungspegel auf. Generell ist zur Tagzeit keine zusätzliche Orientierungswertüberschreitung durch die Sonderfläche Energieerzeugung festzustellen (dies entspricht auch keiner Immissionsrichtwertüberschreitung nach TA Lärm). Dabei liegen die Immissionsrichtwertanteile (IRW-Anteile) der Sonderfläche Energieerzeugung zur Tagzeit mit Ausnahme an IO Fußballgolf (hier 8,1 db(a) unter IRW) mehr als 10 db(a) unter dem IRW gemäß TA Lärm. 5.2 Berechnungsergebnis Nachtzeit Zur Nachtzeit werden an den Immissionsorten Waldvogel, West 3 FNP, West 4 FNP, West 5 FNP, West 3, Pflegeheim, Ost 2, Ost 3 FNP, SO 1 FNP bis SO 3 sowie SO 5 bis SO 11 die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. unterschritten (vgl. Anhang 2.1). An den weiteren betrachteten Immissionsorten kann der jeweils geltende Immissionsrichtwert nicht eingehalten werden. Dabei beträgt die Überschreitung an den Immissionsorten, welche weniger von Vorbelastungen beeinflusst sind (IO SO 3/4 FNP sowie IO SO 4 FNP ), zwischen 0,5 und 1,2 db(a). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A mit Lage in unmittelbarer Nähe zu Vorbelastungen (IO NO, IO NW und IO Ost 1 bzw. IO Beethoven und IO Fuggerstraße ) beträgt die Überschreitung zwischen 0,9 und 1,5 db(a) an Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete bzw. zwischen 4,4 und 5,0 db(a) an Immissionsorten mit Einstufung als Reine Wohngebiete. An den westlichen Leipheimer Immissionsorten in Sektor C mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete sowie an IO Kronberg mit Einstufung als Reines Wohngebiet erreichen die Überschreitungen zwischen 0,7 an IO West 1 und 2,4 db(a) an IO West 2 FNP sowie 2,2 db(a) bzw. 1,7 db(a) an IO Kronberg bzw. an IO Kronberg 2. An den westlichen Leipheimer Immissionsorten in Sektor B wird der Orientierungswert eingehalten bzw. unterschritten. Während an den Bubesheimer Immissionsorten und an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C mit Überschreitungen des jeweiligen Orientierungswertes zur Nachtzeit neben der Fläche SO Energieerzeugung die Flächen BF 3.1 und BF 4.2 (Gruppe RPL Süd) den maßgeblichen Beitrag zum Beurteilungspegel stellen, tragen an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B bzw. C auch die Flächen BF 4.1 und BF 4.4 (ebenfalls Gruppe RPL Süd) maßgeblich bei (vgl. Anhang 2.2 und 2.5). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A tragen an IO NW und IO NO insbesondere die Flächen BF 1.1 und BF 1.2 (Gruppe RPL Nord) maßgeblich zum Beurteilungspegel bei, während an den 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 17 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

18 Projekt-Nr Juli 2014 anderen Leipheimer Immissionsorten in Sektor A die Vorbelastungsflächen des Bestands den größten Anteil am Beurteilungspegel haben (vgl. Anhang 2.2 und 2.3). An den Immissionsorten mit Einstufung als Reines Wohngebiet führt alleine die Vorbelastung (Gruppe Bestand) zur Überschreitung des Orientierungswertes. Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung liegt die durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung bewirkte Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten zur Nachtzeit in Sektor A an den Immissionsorten mit Überschreitungen der jeweiligen Orientierungswerte im Vergleich zur Berechnung ohne Berücksichtigung der Sonderfläche Energieerzeugung zwischen 0,3 db(a) und 0,4 db(a). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C beträgt die Erhöhung 0,9 db(a) bis max. 1,2 db(a) an IO Kronberg. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B beträgt die Erhöhung zwischen 1,8 und 2,1 db(a) an den Immissionsorten West 3 FNP bzw. West 5 FNP, was jedoch zu keiner Überschreitung der Orientierungswerte führt. An den Bubesheimer Immissionsorten beträgt die Erhöhung 2,6 bzw. 2,9 db(a) an IO SO 3/4 FNP bzw. IO SO 4 FNP, was dort zu einer erstmaligen, geringfügigen Überschreitung des Orientierungswertes zur Nachtzeit führt Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 18 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

19 Projekt-Nr Juli Zusammenstellung Berechnungsergebnisse (Angabe aller Berechnungsergebnisse in db(a)) Immissionsortgruppe Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung Bezeichnung Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Tag Nacht Tag Nacht I. Nordwest IO West 1 FNP IO West 2 FNP IO West 3 FNP IO West 4 FNP IO West 5 FNP C 39,4 22,9 50,4 35,4 54,2 39,2 39,6 34,6 55,9 41,7 WA ,9-1,7 C 38,3 21,2 48,4 33,4 55,6 40,6 40,4 35,4 56,5 42,4 WA ,5-2,4 B 37,8 21,1 46,2 31,2 52,3 37,3 40,4 35,4 53,6 40,1 WA ,4-0,1 B 36,6 19,6 44,1 29,1 50,6 35,6 39,3 34,3 51,9 38,6 WA ,1 1,4 B 36,2 19,6 43,4 28,4 49,0 34,0 38,0 33,0 50,5 37,2 WA ,5 2,8 IO West 1 C 39,3 22,9 49,1 34,1 53,2 38,2 38,9 33,9 54,9 40,7 WA ,1-0,7 IO West 2 C 38,7 22,1 48,2 33,2 53,5 38,5 39,1 34,1 54,8 40,8 WA ,2-0,8 IO West 3 C 41,2 25,4 45,9 30,9 48,7 33,7 35,4 30,4 51,2 37,0 WA ,8 3,0 IO Kronberg C 39,3 23,3 45,6 30,6 49,3 34,3 36,0 31,0 51,3 37,2 WR ,3-2,2 IO Kronberg 2 C 39,0 22,9 44,9 29,9 48,7 33,7 35,5 30,5 50,7 36,7 WR ,7-1,7 IO Pflegeheim C 45,5 29,5 49,6 34,6 50,2 35,2 36,4 31,4 53,8 39,3 MI ,2 5, Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 19 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

20 Projekt-Nr Juli 2014 Immissionsortgruppe II. Nordost Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung IO NW A 48,2 31,7 52,6 37,6 50,8 35,8 36,1 31,1 55,7 40,9 WA ,7-0,9 IO NO A 50,5 34,9 52,9 37,9 50,5 35,5 35,6 30,6 56,3 41,5 WA ,3-1,5 IO Beethoven A 52,6 37,3 47,4 32,4 48,3 33,3 34,1 29,1 54,9 40,0 WR ,9-5,0 IO Fuggerstraße O IO Fuggerstraße W A 51,6 36,4 48,1 33,1 48,1 33,1 33,6 28,6 54,4 39,6 WR ,4-4,6 A 51,4 36,2 47,8 32,8 48,0 33,0 33,6 28,6 54,2 39,4 WR ,2-4,4 IO Ost 1 A 52,9 37,8 51,3 36,3 49,3 34,3 34,3 29,3 56,2 41,4 WA ,2-1,4 IO Ost 2 A 46,0 30,7 52,1 37,1 49,2 34,2 34,1 29,1 54,6 39,9 WA ,4 0,1 IO Ost 3 FNP A 42,2 26,8 52,2 37,2 49,1 34,1 33,7 28,7 54,3 39,6 WA ,7 0,4 III. Südost IO SO 1 FNP B 32,8 15,6 43,8 28,8 52,7 37,7 40,4 35,4 53,5 40,1 WA ,5-0,1 IO SO 2 B 32,7 15,4 43,6 28,6 52,4 37,4 40,5 35,5 53,2 39,9 WA ,8 0,1 IO SO 3 B 32,8 15,3 43,4 28,4 52,1 37,1 41,2 36,2 53,0 40,0 WA ,0 0,0 IO SO 3/4 FNP B 33,1 15,4 43,6 28,6 52,4 37,4 42,0 37,0 53,3 40,5 WA ,7-0,5 IO SO 4 FNP B 33,5 15,6 43,8 28,8 52,8 37,8 43,1 38,1 53,8 41,2 WA ,2-1,2 IO SO 5 B 32,5 15,1 43,0 28,0 51,5 36,5 40,4 35,4 52,4 39,4 WA ,6 0,6 IO SO 6 B 32,1 13,9 41,2 26,2 49,1 34,1 40,6 35,6 50,4 38,2 WA ,8 1,8 IO SO 7 B 29,9 12,5 39,5 24,5 46,5 31,5 36,5 31,5 47,7 35,0 WA ,3 5,0 IO SO 8 B 29,8 12,3 39,3 24,3 46,3 31,3 36,3 31,3 47,5 34,8 WA ,5 5, Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 20 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

21 Projekt-Nr Juli 2014 Immissionsortgruppe Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung IO SO 9 B 29,4 12,1 38,9 23,9 45,8 30,8 35,7 30,7 47,0 34,2 WA ,0 5,8 IO SO 10 B 29,0 11,8 38,6 23,6 45,3 30,3 35,1 30,1 46,5 33,7 WA ,5 6,3 IO SO 11 B 29,9 13,0 40,1 25,1 46,9 31,9 35,5 30,5 48,0 34,8 WA ,0 5,2 IV. Südwest IO Fußballgolf B 57,5 43,9 54,8 51,9 60,2 MI 60-0,2 IO Waldvogel B 42,2 15,2 41,5 26,5 50,5 35,5 43,7 38,7 52,2 40,6 MD ,8 4,4 * SO Energieerzeugung mit L EK 57/52 db(a) und Zusatzkontingenten L EK, ZUS B = 2,5 db(a) in Richtungssektor B bzw. L EK, ZUS C = 0,5 db(a) in Richtungssektor C IO: potenzieller Immissionsort gemäß Planungsabsicht Kommune (keine rechtsverbindliche Planungsvorgabe) Richtwerteinhaltung: Einhaltung/Unterschreitung Immissionsrichtwert IRW-Anteil: IRW-Anteil SO Energieerzeugung zur Tag- und/oder Nachtzeit mindestens 10 db(a) unter IRW IRW-Anteil: IRW-Anteil SO Energieerzeugung zur Nachtzeit mindestens 6 db(a) unter IRW Beurteilungspegel: rechnerische Überschreitung des Immissionsrichtwertes an maßgeblichen Immissionsorten (Worst-Case-Szenario); Beurteilung im Rahmen der Abwägung 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 21 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

22 Projekt-Nr Juli Beurteilung/Fazit In vorliegendem Gutachten wurde für den Planbereich der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim (Stand 8. Juli 2013) die durch das SEK- Schallgutachten (6. Oktober 2009) vorgegebene konzeptionelle Geräuschkontingentierung für die geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes mit unveränderten Geräuschkontingenten und der Integration eines geplanten Sondergebietes Energieerzeugung übernommen. Berücksichtigt wurden dabei bestehende bzw. planungsrechtlich zulässige Vorbelastungen analog zur Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim und schützenswerte Nutzungen in der direkten Umgebung des Zweckverbandsgebietes. Zusätzliche gewerblich-industrielle Vorbelastungen in weiterer Entfernung im Nordwesten von Leipheim sowie im Südosten von Bubesheim sollen in einem separaten Dokument von Müller-BBM berücksichtigt und im Sinne der TA Lärm bewertet werden. Alle o. g. Geräuschkontingente (IFSP- bzw. L EK -Werte) ermöglichen für die vorgesehenen Baugebiete im Verbandsgebiet des Zweckverbandes eine übliche, gewerbliche bzw. industrielle Entwicklung wie folgt. Während im Gesamtraum zur Tageszeit in den reduzierten Bereichen eher Betriebe mit nicht übermäßigen Tätigkeiten im Außenbereich realisierbar sind, können in den Bereichen mit 60 bzw. 65 db(a)/m² übliche Gewerbe- bzw. Industriebetriebe in der Regel ohne Einschränkung realisiert werden. Zur Nachtzeit sind die vorgegebenen Geräuschkontingente der Baugebiete im Zweckverbandsgebiet mit Ausnahme für die Sonderfläche Energieerzeugung wie bei Geräuschkontingentierungen üblich, jeweils reduziert, da in der Regel Betriebe keine wesentlichen Emissionen im Außenbereich zu dieser Zeit aufweisen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bereits durch den an die Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan angepassten Flächenansatz analog zur SEK-Variante GIe vom 6. Oktober 2009, d. h. ohne Betrachtung Sondergebiet Energieerzeugung, rechnerische Überschreitungen an den westlichen und nördlichen Immissionsorten in Leipheim erreicht sind. In der schalltechnischen Begutachtung zum SEK wurde dabei unterstellt, dass hierfür nach einer sachgerechten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung eine Verträglichkeit nachweisbar ist (z. B. Reduktion Bezugsflächen durch Berücksichtigung privater Grünfläche im Bebauungsplan; genehmigte Vorbelastungs-Betriebe im Stadtgebiet von Leipheim schöpfen die im Gutachten zugrunde gelegten Kontingente nicht aus bzw. stehen zwischen Vorbelastung und maßgeblichen Immissionsorten abschirmende Gebäude; ggf. auch Mischpegelargumentation für die maßgeblichen Immissionsorte IO NW, IO Ost 1 und insbesondere IO NO sowie IO Beethoven, IO Fuggerstraße, IO Kronberg und IO Kronberg 2 ). Darüber hinaus stellt der vorliegende Ansatz ein worst-case- Szenario dar, bei dem alle Bauflächen (maximaler Flächenansatz) gleichzeitig zu allen Beurteilungszeiten maximal emittieren und sich dennoch die rechnerisch ermittelten Überschreitungen in einem Rahmen bewegen, der gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Das vorliegende Gutachten folgt diesem Ansatz durch die Fortschreibung/Anpassung des Flächenlayouts, deren Kontingentierung und die Ergänzung der Immissionsorte an die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim Stand 8. Juli 2013 inkl. bestehender Gewerbeflächen als Vorbelastung im Stadtgebiet von Leipheim gemäß Schallgutachten Gewerbelärm zum "SEK Konversion Fliegerhorst Leipheim" vom 6. Oktober Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 22 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

23 Projekt-Nr Juli 2014 Tagzeit: Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung treten durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung zur Tagzeit marginale oder keine Erhöhungen der Gesamt-Beurteilungspegel im Vergleich zur Berechnung ohne diese Fläche sowohl an den Leipheimer, als auch an den Bubesheimer Immissionsorten auf; insbesondere kommt es zu keinen zusätzlichen Orientierungswertüberschreitungen. Der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung liegt zur Tagzeit an allen betrachteten Immissionsorten überall deutlich unter dem Immissionsrichtwert, z. B. mindestens 14,0 db(a) an IO Kronberg und 11,9 db(a) an IO SO 4 FNP. Im Hinblick auf die auf der Genehmigungsebene (Baugenehmigungsverfahren bzw. immissionsschutzrechtliche Verfahren) anzuwendende Beurteilungsvorschrift TA Lärm liegen diese Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der zu beurteilenden Anlage. Nachtzeit: Zur Nachtzeit wird an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A bzw. B eine geringfügige Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel festgestellt, jedoch erfolgt hierdurch ebenfalls keine zusätzliche Orientierungswertüberschreitung. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B wird der Orientierungswert eingehalten bzw. unterschritten. An den Immissionsorten mit Einstufung als Reines Wohngebiet bzw. Allgemeines Wohngebiet innerhalb von Sektor A liegt der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung zur Nachtzeit mindestens 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert, wodurch dessen Anteil schalltechnisch als nicht relevant gemäß TA Lärm einzustufen ist. Für die Immissionsorte mit Einstufung als Reine Wohngebiete ist eine Beurteilung im Rahmen der Abwägung vorgesehen. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C sowie an den Bubesheimer Immissionsorten ist zur Nachtzeit eine Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel festzustellen, wobei es an Immissionsort IO West 1 und 2 bzw. an IO SO 3/4 FNP " und SO 4 FNP erstmalig zu Überschreitungen des Orientierungswertes zur Nachtzeit kommt. An den Immissionsorten IO West 1 und 2 liegt der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung zur Nachtzeit 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert. Für die Immissionsorte IO SO 3/4 FNP und IO SO 4 FNP ist eine Beurteilung im Rahmen der Abwägung vorgesehen. An diesen Immissionsorten haben die Gewerbeflächen südlich der ehemaligen Landebahn zur Nachtzeit mindestens einen gleich hohen Anteil am Beurteilungspegel wie die Sonderfläche Energieerzeugung. Fazit/Ausblick: Analog zum SEK-Schallgutachten bzw. zum Schallgutachten zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan wird unterstellt, dass im Wege einer sachgerechten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung bzw. auf Genehmigungsebene eine Verträglichkeit nachweisbar ist. Dieses Abwägungsvorgehen wurde bereits im Rahmen früherer, abgeschlossener Bauleitplanverfahren (Teilbebauungspläne Nr. 2, 3 und 5) bzw. auf Genehmigungsebene für Betriebsansiedlungen innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes angewendet. Entsprechend wird empfohlen, die in vorliegender schalltechnischer Begutachtung vorgeschlagenen Emissionskontingente (L EK -Werte) im Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) in den Bebauungsplan für das Sondergebiet Energieerzeugung zu übernehmen (vgl. Kapitel 7) Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 23 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

24 Projekt-Nr Juli Vorschläge für die Satzung und Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) Folgende textliche Festsetzungen werden für das Sondergebiet vorgeschlagen (die im Folgenden kursiv gedruckten Textpassagen können unmittelbar in Satzung und Begründung des Bebauungsplans übernommen werden): Unter den Festsetzungen ist aufzuführen: Im Sondergebiet sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräuschemissionen die angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691: Geräuschkontingentierung weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten: Gebiet Sondergebiet Energieerzeugung Emissionskontingent L EK in db Bezugsfläche gemäß Planzeichnung Tagzeit Nachtzeit [m²] Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten Emissionskontingente L EK nicht überschreiten. Für die gemäß Planzeichnung festgesetzten Richtungssektoren B und C sind für die Sondergebietsfläche die in folgender Tabelle angegebenen Zusatz-Emissionskontingente zulässig: Gebiet Sondergebiet Energieerzeugung Zusatzkontingente L EK, zus in db Sektor B/Sektor C Bezugsfläche gemäß Planzeichnung Tagzeit Nachtzeit [m²] 2,5/0,5 2,5/0, Die Lage des Bezugspunktes zur Ermittlung der Zusatz-Emissionskontingente ist wie folgt im Gauß-Krüger-Koordinatensystem festgesetzt: - Rechtswert (X) = m - Hochwert (Y) = m Die Richtungssektoren sind nach Kreiskoordinaten um den Bezugspunkt zur Festlegung der Richtungssektoren gegen den Uhrzeigersinn (Norden = 0, Westen = 90, Süden = 180, Osten = 270 ) gem. Planzeichnung und wie folgt definiert: - Richtungssektor A: von 339 bis 15 - Richtungssektor B: von 15 bis Richtungssektor C: von 313 bis 339 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (November 1989) außerhalb des 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 24 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

25 Projekt-Nr Juli 2014 geplanten Sondergebietes nach den Bedingungen der DIN 45691: , Abschnitt 5 unter Berücksichtigung der zulässigen Zusatzkontingente in Richtungssektor B und Richtungssektor C, wobei die Höhe der Schallquelle 4 m über Gelände beträgt. Die Berechnungen sind mit einer Nachkommastelle genau durchzuführen. Dazu ist beim Genehmigungsantrag von jedem anzusiedelnden Betrieb anhand schalltechnischer Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom nachzuweisen, dass die jeweiligen Immissionskontingente L IK nach DIN 45691: , die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK (in Richtungssektor A) inkl. Zusatzkontingenten L EK, zus B (in Richtungssektor B) und L EK, zus C (in Richtungssektor C) für die entsprechende Teilflächen ergeben, an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Ein Vorhaben ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel L r der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent L IK nach DIN 45691: nicht überschreitet. Unter den Hinweisen ist aufzuführen: Alle genannten Normen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften können in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (An der Kapuzinermauer 1, Günzburg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Folgende Textpassage kann in das Kapitel Immissionsschutz der Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg übernommen werden: Die Schalltechnische Begutachtung der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult mbh Krumbach vom 14. Juli 2014 ist Bestandteil der Begründung des vorliegenden Bebauungsplans. Zum Schutz der benachbarten schützenswerten Nutzungen werden die gewerblichen Tätigkeiten innerhalb des festgesetzten Sondergebietes hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen beschränkt. Es werden gemäß DIN Emissionskontingente L EK für die Tag- und Nachtzeit von 57 db(a)/52 db(a) pro m² Bezugsfläche für einen Richtungssektor A festgesetzt. Zusätzlich sind für einen Richtungssektor B Zusatzkontingente L EK, zus B von 2,5 db(a) pro m² Bezugsfläche sowie für einen Richtungssektor C Zusatzkontingente L EK, zus C von 0,5 db(a) pro m² Bezugsfläche zulässig. Die Festsetzung der Emissionskontingente im Gewerbegebiet erfolgt auf Grundlage des 1 Abs. 4 BauNVO zur Konkretisierung besonderer Eigenschaften von Betrieben und Anlagen. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (November 1989) außerhalb des festgesetzten Sondergebietes nach den Bedingungen der DIN 45691: , Abschnitt 5, wobei die Höhe der Schallquelle 4 m über Gelände beträgt. Die Berechnungen sind mit einer Nachkommastelle genau durchzuführen. Als Bezugsfläche ist die zugeordnete Sondergebietsfläche heranzuziehen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist zu berechnen, welcher Immissionsrichtwert-Anteil (L IK;ij ) sich für die jeweilige Teilfläche ergibt. Es ist aufzuzeigen, ob die zu erwartenden Lärmemissionen des sich ansiedelnden Betriebes Beurteilungspegel verursachen, die unterhalb der Immissionsrichtwert-Anteile liegen Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 25 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

26 Projekt-Nr Juli Anhang 1. Übersichtslageplan Immissionsorte, Bezugsflächen und Geräuschkontingente 2.1 Berechnungsliste Beurteilungspegel Immissionsorte Gesamtbelastung Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan 2.2 Berechnungsliste Teilbeurteilungspegel Immissionsorte Gesamtbelastung Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan 2.3 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor A Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 2.4 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor B Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 2.5 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor C Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 3.1 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor A Immissionsrichtwertanteile SO Energieversorgung 3.2 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor B Immissionsrichtwertanteile SO Energieerzeugung 3.3 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor C Immissionsrichtwertanteile SO Energieerzeugung 4.1 Immissionsraster OG (4,6 m) tags, Summenpegel Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Emissionskontingent SO Energieerzeugung gem. Sektor B* ) 4.2 Immissionsraster OG (4,6 m) nachts, Summenpegel Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Emissionskontingent SO Energieerzeugung gem. Sektor B* ) * ) Hinweis: An den Immissionsorten innerhalb von Sektor A und Sektor C ist aus technischen Gründen ebenfalls das höhere Emissionskontingent von Sektor B berücksichtigt/dargestellt. 5. Eingabedaten 9 Verfasser Team Schallschutz Krumbach, 14. Juli 2014 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kanderske Dipl.-Ing. (FH) Böhm 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 26 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

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