SCHALLGUTACHTEN GEWERBELÄRM BAULEITPLANUNG GEWER- BEGEBIET/GEWERBEPARK PRINZ-EUGEN-PARK STADT GÜNZBURG STAND: 28. JANUAR 2015 PROJEKT-NR.

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1 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße Krumbach Tel Fax: SCHALLGUTACHTEN GEWERBELÄRM BAULEITPLANUNG GEWER- BEGEBIET/GEWERBEPARK PRINZ-EUGEN-PARK STADT GÜNZBURG STAND: 28. JANUAR 2015 PROJEKT-NR Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx

2 Projekt-Nr Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsmittel 3 2 Ausgangslage 4 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN Anforderungen an den Schallschutz gemäß TA Lärm 7 4 Ausgangsdaten Ermittlung der Vorbelastung Berechnungsverfahren/Vorgehensweise Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) Maßgebliche Immissionsorte 11 5 Berechnungsergebnisse Immissionsorte Außen Immissionsorte Gewerbe Ost (Süd) Immissionsorte Gewerbe Ost (Nord) Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse 16 6 Immissionsrichtwertanteile 17 7 Vorschläge für Satzung und Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park und Bebauungsplan Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park auf Bauleitplanebene 18 8 Anhang 22 9 Verfasser Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 2 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

3 Projekt-Nr Januar Arbeitsmittel Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. November 2014 (BGBI. I S. 1740) DIN : Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau: Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBI. 1998, Seite 503) DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996), Oktober 1999 RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Bundesministerium für Verkehr Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, August 2007 VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 Akustikbüro Schwartzenberger im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz: Gewerbelärm Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, 2000 Plangrundlage (dxf-file) vom Vermessungsamt Günzburg, Stand: 29. April 2014 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stand: Entwurf 28. Januar 2015, Stadt Günzburg Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park und Vorhabenbeschreibung (18. Dezember 2014), erhalten per am 12. Januar 2015 von TPP Projektentwicklungsgesellschaft mbh, Günzburg Bebauungsplan Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park, Stand: Entwurf 28. Januar 2015, Stadt Günzburg Schalltechnische Begutachtung Gewerbe- und Freizeitlärm zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 Prinz-Eugen-Park mit Biomasse-Heizkraftwerk, Anlage 3.1 zum Bebauungsplan, Stand: 23. Juni 2008, Stadt Günzburg Kurzzusammenfassung Schalltechnische Berechnung zu B-Planverfahren Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Auswirkungen außerhalb B-Planverfahren, Stand: 4. August 2014, Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh (Projekt-Nr ), Krumbach Berechnungsergebnisse mit Bezug zu Immissionsort IO Feldwebelwohnheim unter Berücksichtigung zulässiger Vorbelastung HAVI (ehem. WLS) zur Nachtzeit gemäß E- Mail Kling Consult TPP vom 24. September 2014 Niederschriften der 2. und 3. Projektbesprechung vom 19. September und 10. Oktober 2014 im LRA Günzburg und bei KC, Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh (Projekt-Nr ), Krumbach Emissionsspektren (Oktavspektren) der Lkw-Kühlaggregate (1x Diesel sowie je 1 Spektrum für elektrisch betriebene Aggregate am Lastzug bzw. Hänger) von WLS, 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 3 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

4 Projekt-Nr Januar 2015 ermittelt durch ACCON am 30. April 2007 auf dem Betriebsgelände von WLS per Messung mit einem Norsonic 118, Greifenberg Auszug Flächennutzungsplan inkl. Flächennutzungsplanänderung mit Bezug zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park der Stadt Günzburg Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet an der Rudolf-Diesel-Straße im Donauried, Stadt Günzburg, 1976 (Bebauungsplan Nr. 2.1) Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Heidenheimer Straße, Stadt Günzburg, 1999 (Bebauungsplan Nr. 2.2) EDV-Programm IMMI (rechnergestützte Immissionsprognose), Version Ausgangslage Die TPP Projektentwicklungsgesellschaft mbh beabsichtigt im Zuge der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (VEP Nr. 2.3 Prinz-Eugen-Park mit Biomasse- Heizkraftwerk, Stadt Günzburg vom 9. September 2008) auf dem ehemaligen Areal der Prinz-Eugen-Kaserne in Günzburg die Verwirklichung eines Gewerbeparks mit überwiegend gewerblicher Nutzung durch Gewerbebetriebe inkl. Betrieb einer Pellets- Produktionsanlage. Abweichend vom ursprünglichen Planungsziel eines Angebotsbebauungsplanes über das gesamte Plangebiet Prinz-Eugen-Park werden künftig zwei Bebauungspläne (VEP Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park und B-Plan Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park ) aufgestellt. Für einen zentralen inneren Bereich wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park erstellt, für die außenliegenden, über öffentliche Straßen erschlossenen Flächen ein Angebotsbebauungsplan für gewerbliche Nutzungen. Parallel wird der Flächennutzungsplan an die angestrebten Nutzungen angepasst. Mit Ausnahme des Geltungsbereiches des Angebotsbebauungsplanes soll weitgehend auf die bestehenden Gebäude und Einrichtungen der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne zurückgegriffen werden. Das ehem. Kasernenareal liegt im nördlichen Stadtgebiet von Günzburg, nördlich der Donau im Landkreis Günzburg unmittelbar an der Bundesstraße B 16 (Günzburg Lauingen Dillingen). Im Westen grenzt an das gesamte Plangebiet die Max-Planck-Straße, im Süden die Lochfelbenstraße und im Osten die B 16. Im Süden des Areals schließt sich der Waldbestand des Donau-Auwaldes an. Im Osten, jenseits der B 16 sowie nördlich des Geländes befinden sich parkartige, landwirtschaftliche Nutzflächen, die z. T. auch beweidet werden. Im Westen, jenseits der Max-Planck-Straße befindet sich das bebaute Gewerbegebiet Donauried der Stadt Günzburg. In direkter Nachbarschaft zum Vorhaben befinden sich dort derzeit ein Autohaus sowie das HAVI Logistics GmbH Distribution- Center Günzburg (ehem. WLS GmbH, Warenhandel + Logistik + Service). Der Vorhaben- und Erschließungsplan der TPP Projektentwicklungsgesellschaft mbh (vgl. Vorhabenbeschreibung vom 18. Dezember 2014) sieht u. a. auch Einrichtungen zur Beherbergung vor. Im Südosten des Areals sind in den Gebäuden 8, 9, 10, 11, 11a und 39 Beherbergungen als Hotel einfacheren Standards bzw. Businesshotel in der Kategorie 1 bis 3 Sterne vorgesehen (vgl. Anhang 1.4). Die weiteren Gebäude im nördlichen Zentrum des Geltungsbereiches von B-Plan Nr. 2.3 a (Gebäude 6 7) werden für Tagungen/Schulungen/Verwaltungs- und Büronutzungen herangezogen. Des Weiteren bleiben Gebäude 1 (Verwaltung, Info-Center, Büro TPP) und Gebäude 4 (Gastronomiebereich, z. T. Conventioncenter), Gebäude 5 (Selfstorage-Center), Gebäude 12 (Energiezentrale) und Gebäude 37 (Hausmeisterwerkstatt) erhalten und werden voraussichtlich gemäß den in Klammern angegebenen Funktionen genutzt. Die Sporthalle bleibt der Nutzung als Frei Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 4 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

5 Projekt-Nr Januar 2015 zeit- und Sporteinrichtung vorbehalten. Zentral auf dem Gelände entstehen im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes vorwiegend Stellplatzflächen und Lagerflächen. Der nördliche Bereich des Vorhabens ist für gewerbliche Nutzung in zwei räumlich voneinander getrennten Bereichen vorgesehen. Gewerbe Nordwest beinhaltet eine Service-/ Wartungsstation für Wohnmobile, Kfz-Zubehör und -werkstätten, Kleingerätehandel, Gründungs-Center (Lagerräume für kleine Handwerksbetriebe) sowie ein Reparatur- Service für Hydraulik- und Mechanikgroßmaschinen. Gewerbe Nordost stellt eine versiegelte und z. T. überdachte Lagerfläche bzw. Stellfläche für Kfz jeglicher Art dar. In Anbetracht der unmittelbaren Nähe der bestehenden Gewerbegebietsflächen im Westen (Vorbelastung), der geplanten Gewerbegebietsflächenausweisung gemäß Flächennutzungsplanänderung, der geplanten gewerblichen Nutzungen (inkl. Sonderfläche Energie) des Areals und der bestehenden bzw. geplanten schützenswerten Nutzungen innerhalb des Areals (z. B. Beherbergungseinrichtungen) ist für die Zukunft sicherzustellen, dass ein verträgliches Nebeneinander unter Wahrung der zulässigen Gewerbelärmemissionen im Gewerbegebiet Donauried (auch hinsichtlich künftiger Entwicklung) gewährleistet wird. Kling Consult wurde beauftragt, im Sinne der Lärmvorsorge für die bestehenden und geplanten schützenswerten Nutzungen im Umfeld sowie innerhalb des Areals sicherzustellen, dass hinsichtlich der planungsrechtlich zulässigen Gewerbelärmimmissionen an den schützenswerten Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. Zudem ist zu überprüfen, ob innerhalb des Vorhabens (Beeinträchtigungen der Nutzungen untereinander) im Hinblick auf die geplante Nutzung und unter Berücksichtigung von Vorbelastungen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Nach 1 Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, d. h. auch die des Schallimmissionsschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen (Immissionen) auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete wie auch sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Bei allen Neuplanungen, einschließlich heranrückender Bebauung sowie bei Überplanungen von Gebieten ohne wesentliche Vorbelastungen ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Bei Überplanungen von Gebieten mit Vorbelastungen gilt es, die vorhandene Situation zu verbessern und bestehende schädliche Schalleinwirkungen soweit wie möglich zu verringern bzw. zusätzliche nicht entstehen zu lassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 BauGB als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dem Schallschutz wird gegenüber anderen Belangen ein hoher Rang eingeräumt, er besitzt jedoch keinen Vorrang. So kann die Abwägung in bestimmten Fällen zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Dies ist insbesondere in bebauten Gebieten oder in der Nähe von Verkehrswegen der Fall. Inwieweit eine Lärmbelastung noch zumutbar ist, wird 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 5 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

6 Projekt-Nr Januar 2015 durch den Gebietscharakter und die tatsächliche oder durch eine andere Planung gegebene Vorbelastung mitbestimmt. 3.1 Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN Zur sachgerechten Abwägung der Belange des Schallschutzes wurde die DIN Schallschutz im Städtebau entwickelt. Das Beiblatt 1 zur DIN enthält Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Die Orientierungswerte richten sich in der Regel nach den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Die DIN enthält vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung für die städtebauliche Planung. Sie sind nicht für die Anwendung bei konkreten Genehmigungsverfahren für Einzelobjekte (z. B. gewerbliche Anlagen) gedacht. Im Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 sind als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung angeführt. Gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 gelten folgende Orientierungswerte: Gebietstyp Orientierungswerte [db(a)] Tag Nacht Gewerbegebiet (GE), Kerngebiet (MK) 65 55/50 Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50/45 Allgemeines Wohngebiet (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) 55 45/40 Kleingartenanlage, Parkanlage, Friedhöfe Bei den angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten, der höhere für Verkehrslärm. Die o. g. Gebietstypen entsprechen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Soweit bei vorhandener Bebauung der BauNVO entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die o. g. Orientierungswerte den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. Gemäß DIN wird der Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach DIN ISO berechnet. Bei der Berechnung der Gesamtbeurteilungspegel werden die auf die relevanten Immissionsorte einwirkenden, gewerblich bedingten Geräusche in ihrer Summenwirkung berücksichtigt und mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. Dabei gilt als Tagzeit der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und als Nachtzeit der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte des Schallschutzes sind erwünschte Zielwerte. Eine Abwägung kann in bestimmten Fällen zu einer Zurückstellung des Schallschutzes führen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. An bestehenden Verkehrswegen und in 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 6 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

7 Projekt-Nr Januar 2015 Gemengelagen ist regelmäßig zu erwarten, dass sich die Orientierungswerte nicht einhalten lassen. Im Rahmen einer Abwägung kann mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden, weil andere Belange überwiegen. 3.2 Anforderungen an den Schallschutz gemäß TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen erfolgt die Prüfung der Einhaltung des 22 BImSchG (Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen) im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf öffentlichrechtliche Zulassungen nach anderen Vorschriften, insbesondere von Anträgen in Baugenehmigungsverfahren. Schädliche Umwelteinrichtungen im Sinne der TA Lärm sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbei zu führen. Schädliche Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft sind auszuschließen, wenn im Einwirkungsbereich der Anlage (maßgeblicher Immissionsort) folgende Immissionsrichtwerte für den Lärmbeurteilungspegel außerhalb von Gebäuden unterschritten werden. Immissionsrichtwerte Gebietstyp [db(a)] Tag Nacht Industriegebiete Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete/Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete/Krankenhäuser/Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (so genanntes Spitzenpegelkriterium). Die o. g. lmmissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr und nachts auf den Zeitraum zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Die Immissionswerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Für folgende Zeiten ist in Wohngebieten (WA / WR) bzw. Kleinsiedlungsgebieten oder Kurgebieten, Krankenhäusern oder Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: an Werktagen: 6:00 7:00 Uhr sowie 20:00 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 6:00 9:00 Uhr, 13:00 15:00 Uhr sowie 20:00 22:00 Uhr 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 7 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

8 Projekt-Nr Januar 2015 Der Zuschlag beträgt 6 db. Die Art der oben bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gemäß TA Lärm sind unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bei Überschreitung der o. g. Immissionsrichtwerte sind entsprechende Schutzmaßnahmen bzw. Vorkehrungen zu ergreifen (organisatorische Maßnahmen im Betriebsablauf, zeitliche Beschränkungen des Betriebes, Ausnutzen natürlicher oder künstlicher Hindernisse zur Lärmminderung, Wahl des Aufstellungsortes von Maschinen oder Anlagenteilen). Fahrzeuggeräusche auf dem Vorhabensgrundstück sowie bei der Aus- und Einfahrt im Zusammenhang mit dem Betrieb des Vorhabens sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sind entsprechend der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zu erheben. 4 Ausgangsdaten 4.1 Ermittlung der Vorbelastung Zu berücksichtigende Vorbelastungen für bestehende bzw. geplante schützenswerte Nutzungen gemäß TA Lärm sind durch die Gewerbe- bzw. Industriebetriebe im Westen/Nordwesten des Prinz-Eugen-Parks sowie durch die planerische Vorbelastung mit Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Rahmen der parallel zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Grundlage der Ermittlung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen auf die geplanten schützenswerten Nutzungen des Vorhabens und die außerhalb des Vorhabens zu berücksichtigenden maßgeblichen Immissionsorte sind die beiden rechtskräftigen Bebauungspläne Gewerbe- und Industriegebiet an der Rudolf-Diesel-Straße im Donauried (BBP Nr. 2.1) und Gewerbegebiet östlich der Heidenheimer Straße 3. Änderung (BBP Nr. 2.2) der Stadt Günzburg. Beide Bebauungspläne beinhalten für die gewerblichen Bauflächen keine Festsetzungen hinsichtlich der Geräuschemissionen der Betriebe im jeweiligen Bebauungsplangebiet. Die festgesetzten Gewerbe- und Industriegebietsflächen der Bebauungspläne 2.1 und 2.2 lassen ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zu. Im Gewerbegebiet Donauried sind im Laufe der Jahre zahlreiche Wohnungen bzw. Wohnnutzungen im Gewerbegebiet entstanden. Dies bedeutet, dass innerhalb der Gewerbe- bzw. Industriegebietsflächen selbst die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Bezug auf die ausnahmsweise zulässigen schützenswerten Wohnnutzungen und tatsächlich auch bestehenden Wohnnutzungen einzuhalten sind. Die schützenswerten Wohnnutzungen beschränken demnach die zulässigen Emissionen der Betriebe im Gewerbe- bzw. Industriegebiet. Aus diesem Grund ist hinsichtlich der planungsrechtlich zulässigen Emissionen für die Gewerbegebietsflächen in den Bebauungsplänen 2.1 und 2.2 ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) von tags 60 db(a)/m² und nachts 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 8 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

9 Projekt-Nr Januar db(a)/m² sowie für die Industriegebietsflächen ein IFSP von tags 64 db(a)/m² und nachts 49 db(a)/m² im Hinblick auf die bestehenden bzw. ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen in einer Emissionshöhe von 4,00 m anzusetzen (vgl. Anhang 1.1). Diese Werte gewährleisten die Einhaltung der für Gewerbe- bzw. Industriegebietsflächen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Gewerbe- bzw. Industriegebiet selbst. Der für die Industriegebietsfläche angesetzte Wert gewährleistet, dass an der Grenze des Industriegebietes zum Gewerbegebiet der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbegebiete (tags 65 db(a), nachts 50 db(a)) eingehalten wird. Unabhängig davon bzw. ergänzend hierzu wurden im Rahmen des Schallgutachtens Freizeit- und Gewerbelärm zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 Prinz- Eugen-Park mit Biomasse-Heizkraftwerk, Stadt Günzburg die schalltechnisch relevanten Daten der Genehmigungsbescheide von Betrieben in unmittelbarer Umgebung zum Prinz- Eugen-Park (im Bereich der Max-Planck-Straße) erhoben. Dabei ergab sich, dass für zwei Betriebe (Radbrauerei auf Flur-Nr. 3781/3 und Esca Food Solutions GmbH auf Flur-Nr. 3907) Auflagen zum Lärmschutz bestehen, die sich Richtung Osten bzw. Südosten auswirken. Diese sind für die zulässigen Lärmemissionen und den sich daraus ergebenden Lärmimmissionen im geplanten Gewerbepark Prinz-Eugen- Park relevant. Für weitere Betriebe unmittelbar entlang der Max-Planck-Straße ergeben sich keine Auflagen, die sich auf den Gewerbepark Prinz-Eugen-Park auswirken. Dennoch werden die Firma Lieken (ehem. Kamps) auf Flur-Nr sowie die unbebaute Erweiterungsfläche im Süden von der HAVI Logistics GmbH (nachfolgend HAVI genannt) auf Flur-Nr neben den beiden oben genannten Betrieben mit erhöhten IFSP von 65/50 db(a)/m² (tags/nachts) angesetzt. Für den bereits im Betrieb befindlichen Bereich von HAVI wird kein flächenhafter, sondern ein konkreter Emissionsansatz gewählt (vgl. Anhang 4). Für die Flächen Flur-Nr (im Eigentum der Stadt Günzburg) und Flur-Nr. 3920/1 (Autohaus Schleifer) werden jeweils IFSP von 60/45 db(a)/m² festgelegt. Sowohl die Stadt Günzburg als auch das Autohaus Schleifer sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Das Autohaus hat keinen Betrieb zur Nachtzeit bzw. beim ggf. nächtlichen Abladen von Kfz würde das Gebäude des Autohauses die geringen Emissionen ausreichend abschirmen. Aus Gründen der Vorsorge, eine städtebaulich konfliktfreie Siedlungsentwicklung zu gewährleisten, werden innerhalb des Schallgutachtens die im Rahmen der 10. bzw. parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen nördlich des Prinz-Eugen-Parks als planerische Vorbelastung berücksichtigt. Dabei werden die Flächen in einer Höhe von 4,00 m mit einem IFSP von 65/45 db(a)/m² (tags/nachts) angesetzt. Ausnahme bildet der nordöstliche Bereich nahe des Riedwirtshauses, der mit 59/40 db(a)/m² angesetzt wird. Für den direkt im Westen des Prinz-Eugen-Parks benachbarten Betrieb HAVI werden in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde analog zum Schallgutachten Freizeit- und Gewerbelärm zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 Prinz-Eugen- Park mit Biomasse-Heizkraftwerk, Stadt Günzburg anstelle eines immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels (IFSP) konkret modellierte, hohe Emissionsansätze als Vorbelastung berücksichtigt, um den Betriebsablauf einer typischen künftigen Betriebssituation von HAVI zu simulieren. Die abgestimmten Ausgangsdaten sind entsprechend in die schalltechnische Modellierung integriert und in Anhang 4 detailliert beschrieben Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 9 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

10 Projekt-Nr Januar Berechnungsverfahren/Vorgehensweise Die schalltechnische Begutachtung bezüglich Gewerbelärm ist zweistufig aufgebaut. Dabei werden in der 1. Stufe (vorliegendes Schallgutachten zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park ) zunächst so genannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) für die gewerblichen Nutzungen des Prinz- Eugen-Parks unter Berücksichtigung von rechtlich und planerisch zulässigen Vorbelastungen immissionsortbezogen auf schützenswerte Nutzungen außerhalb des Geltungsbereiches ermittelt. Es erfolgt eine Summenbetrachtung der Industrie-/Gewerbeflächen und Sonderfläche Energie nach TA Lärm. Diese ermittelten Kontingente sind bei künftigen Nutzungsänderungen bzw. Bebauungsplanänderungen für schalltechnische Beurteilungen heranzuziehen und gewährleisten an den Immissionsorten außerhalb des Geltungsbereiches, dass ein verträgliches Nebeneinander der Nutzungen möglich ist. Innerhalb des Gewerbeparks Prinz-Eugen-Park ist diese Kontingentierung nicht heranzuziehen bzw. nur bedingt anwendbar. In Stufe 2 (Schallgutachten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a) ist durch eine konkrete Modellierung der geplanten Nutzungen des Prinz-Eugen-Parks und deren Emissionen erforderlich, um sicherzustellen, dass die ermittelten Immissionsrichtwertanteile durch die tatsächlichen Nutzungen an den außenliegenden Immissionsorten eingehalten werden können. Gleichzeitig ist in Stufe 2 unter Berücksichtigung von rechtlich und planerisch zulässigen Vorbelastungen durch die konkrete Modellierung zu prüfen, ob an den geplanten schützenswerten Nutzungen des Prinz- Eugen-Parks die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden oder Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Zur Vereinfachung des Rechenmodells wird bei der schalltechnischen Begutachtung ein ebenes Gelände zugrundegelegt, was weitgehend für das zu betrachtende Gebiet inklusive Umfeld der Realität entspricht. Bei Ermittlung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln ist diese Annahme üblich. Abweichend davon werden u. a. aufgrund der vorzeitigen Anwendung der Beurteilungsvorschrift TA Lärm bei der Berechnung der Schallimmissionen von außen auf die Immissionsorte innerhalb des PEP- Geländes ausschließlich die Bestandsgebäude von VEP Nr. 2.3 a mit ihrer Abschirmwirkung bei der Betrachtung nach TA Lärm (Rechenvorschrift DIN ISO ) berücksichtigt. 4.3 Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, erfolgt trotz Vorhaben- und Erschließungsplan von TPP (Stand: Dezember 2014) auch für die Teilfläche Gewerbepark eine Einteilung des gesamten Prinz-Eugen-Park-Geländes (Gewerbegebiet & Gewerbepark) in nachfolgende funktional zusammenhängende und entsprechend ihrer zu erwartenden Emissionen unterteilbare Nutzungskomplexe, denen so genannte IFSP zugeordnet werden (vgl. Übersichtslageplan Anhang 1.3): Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] B-Plan 2.3 II SO Energie Gewerbegebiet GE Gewerbegebiet GE Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 10 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

11 Projekt-Nr Januar 2015 Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] Gewerbegebiet GE Freifläche Süd Freifläche Nord B-Plan 2.3 a Gewerbe Nordwest Gewerbe Nordost Gewerbe Ost (Nord) Gewerbe Ost (Mitte) Gewerbe Ost (Süd) Gewerbe West Energiezentrale Die IFSP-Werte pro m² lärmemittierender Fläche wurden gemäß den Rechenvorschriften der DIN ISO in der derzeit gültigen Fassung ohne abschirmende Hindernisse berechnet. Dabei wurde von einer durchschnittlichen Höhe der Emissionsquellen von 1,00 m über Gelände ausgegangen. 4.4 Maßgebliche Immissionsorte Für die schalltechnische Beurteilung der auf die jeweils benachbarten schützenswerten Nutzungen einwirkenden Lärmimmissionen der Nutzungskomplexe des gesamten Prinz- Eugen-Parks inklusive Vorbelastung werden folgende maßgeblichen Immissionsorte betrachtet (vgl. Anhang 1.4): Immissionsorte Außen: Einstufung der Schutzwürdigkeit als Kerngebiet, Dorf-/Mischgebiet (tags 60 db(a)/ nachts 45 db(a)) mit einer Höhe der Immissionsorte von 1,80 m (Erdgeschoss) bzw. 4,60 m (1. Obergeschoss) IO Feldwebelwohnheim, EG und OG, Lochfelbenstraße 20, Flur-Nr. 3931/3 IO Hof westlich der B 16, EG und OG, In den Hopfengärten 1 ½, Flur-Nr. 3934/3 IO Höfe östlich der B 16, EG und OG, Im Gnadenfeld 3, Flur-Nr IO Riedwirtshaus Süd, EG und OG, Dillinger Straße 29, Flur-Nr IO Riedwirtshaus Nord, EG und OG, Dillinger Straße 31, Flur-Nr Einstufung der Schutzwürdigkeit als Gewerbegebiet (tags 65 db(a)/nachts 50 db(a)) mit einer Höhe der Immissionsorte von 4,60 m (1. Obergeschoss) IO Parfümerie Ost, OG, Daimlerstraße 6, Flur-Nr. 3781/13 IO Parfümerie Süd, OG, Daimlerstraße 6, Flur-Nr. 3781/ Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 11 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

12 Projekt-Nr Januar 2015 Einstufung der Schutzwürdigkeit als Kleingartenanlage gemäß DIN (tags 55 db(a)/nachts 55 db(a)) mit einer Höhe des Immissionsortes von 2,00 m (Außenbereich). IO Kleingarten, In den Hopfengärten, Flur-Nr Zusätzlich wurden für den Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwei Immissionsorte am Auwaldrand mit einer Höhe der Immissionsorte von 2,50 m angenommen: IO Auwald Süd, Flur-Nr IO Auwald Ost, Flur-Nr Immissionsorte Gewerbe Ost (Nord und Süd): Einstufung der Schutzwürdigkeit als Gewerbegebiet (65 db(a)/50 db(a)) mit einer Höhe der Immissionsorte von 3,00 m (Erdgeschoss) bzw. 5,80 m (1. Obergeschoss), 8,60 m (2. Obergeschoss),11,40 m (3. Obergeschoss) und ggf. 14,20 m (für potenzielles Dachgeschoss; 4. Obergeschoss) IO Gebäude 6 Nord; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 6 West; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 6 Süd; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 6 Ost; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 7 Nord; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 7 West; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 7 Süd; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 7 Ost; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 8 Nord; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 8 West; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 8 Süd; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 8 Ost; EG, OG 1, OG 2 und OG 3 IO Gebäude 9 Nord; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 9 West; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 9 Süd; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 9 Ost; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 10 Nord; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 10 West; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 10 Süd; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 10 Ost; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11 Nord; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11 West; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11 Süd; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 12 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

13 Projekt-Nr Januar 2015 IO Gebäude 11 Ost; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11a Nord; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11a West; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11a Süd; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 11a Ost; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 39 Nord; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 39 West; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 39 Süd; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 IO Gebäude 39 Ost; EG, OG 1, OG 2, OG 3 und OG 4 Die angegebenen Immissionsorthöhen entsprechen in etwa den Fenstermitten der jeweiligen Geschosse unter Berücksichtigung eines Gebäudesockels bzw. an den Kasernengebäuden innerhalb der Bereiche Gewerbe Ost (Nord und Süd) eines halben Kellergeschosses. 5 Berechnungsergebnisse 5.1 Immissionsorte Außen Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Gewerbe-/Industriebetriebe der Bebauungspläne Nr. 2.1 und 2.2 (vgl. Kapitel 4.1), der planerischen Vorbelastung durch die parallel zur nachfolgend genannten Bauleitplanung laufenden Flächennutzungsplanänderung sowie der festgelegten IFSP für die Nutzungskomplexe des Gewerbegebietes/Gewerbeparks Prinz-Eugen-Park (B-Pläne 2.3 II und 2.3 a) ergeben sich für die maßgeblichen Immissionsorte folgende Ergebnisse: Die nach Rechenvorschriften der DIN ISO ohne Berücksichtigung der Abschirmwirkung von Gebäuden auf Grundlage der IFSP (vgl. Kapitel 4.1 bzw. 4.3) sowie für HAVI separat auf Basis der in Anhang 4 angeführten Emissionsansätzen durch konkrete Modellierung berechneten Beurteilungspegel ergeben, dass an allen maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Prinz-Eugen-Parks (mit Ausnahme der Immissionsorte mit Einstufung als Gewerbegebiet) in Summe zur Tagzeit in allen Geschossen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags 60 db(a) für Mischgebiete sowie von tags 55 db(a) für Kleingartenanlagen unterschritten bzw. eingehalten werden (vgl. Anhang 2.1). Dabei liegen die Unterschreitungen zur Tagzeit zwischen 0,8/0,9 db(a) an IO Kleingarten/IO Feldwebelwohnheim OG und 7,5 db(a) an IO Hof östlich B 16 OG. Die Überschreitungen zur Tagzeit an den Immissionsorten mit Einstufung als Gewerbegebiete betragen 1,1 db(a) an IO Parfümerie Ost bzw. 1,4 db(a) an IO Parfümerie Süd. Dabei stellen dort nahe liegende Flächen der berücksichtigten Vorbelastungen den maßgebenden Anteil am Beurteilungspegel, der bereits ohne FNP-Änderung und geplante Bauflächenausweisung des Prinz-Eugen-Parks zu den Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für Gewerbegebiete von 65 db(a) zur Tagzeit führt (vgl. Anhang 2.3). Zur Nachtzeit wird an allen Immissionsorten außerhalb des Vorhabens (mit Ausnahme an der Kleingartenanlage sowie an den Immissionsorten Höfe östlich bzw. westlich der B 16) der jeweilige Richtwert überschritten. Dabei liegen die Überschreitungen an den Immissionsorten mit Einstufung als Mischgebiet zwischen 0,3 db(a) an IO Riedwirtshaus Nord 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 13 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

14 Projekt-Nr Januar 2015 EG und 1,3 db(a) an IO Feldwebelwohnheim OG bzw. IO Riedwirtshaus Süd OG. An den Immissionsorten mit Einstufung als Gewerbegebiet betragen die Überschreitungen zur Nachtzeit 3,6 db(a) an IO Parfümerie Süd bzw. 3,5 db(a) an IO Parfümerie Ost. Diese Überschreitungen zur Nachtzeit entstehen an allen Immissionsorten bereits alleine durch eine nahezu Vollausschöpfung des Immissionsrichtwertes durch HAVI (vgl. Anhang 2.2 und 2.5). Lediglich an den Immissionsorten mit Einstufung als Gewerbegebiet tragen nahe liegende Flächen der berücksichtigten Vorbelastungen dort zur Überschreitung wesentlich bei (vgl. Anhang 2.3). Da mit Ausnahme von IO Feldwebelwohnheim und IO Riedwirtshaus Süd an allen Immissionsorten außerhalb des Prinz-Eugen-Parks mit Überschreitung des Immissionsrichtwertes die Immissionsrichtwertanteile der geplanten Bauflächenausweisung gemäß B-Plan 2.3 II bzw. 2.3 a jeweils mindestens 10 db(a) unter dem jeweiligen Richtwert des Immissionsortes liegen (vgl. Anhang 2.2) und diese somit in jeweiliger Summenbetrachtung (B-Plan bezogen) nicht mehr im Einwirkungsbereich der betrachteten Anlagen liegen (Verweis auf Ziffer 2.2 der TA Lärm), an IO Riedwirtshaus Süd bzw. Nord und IO Feldwebelwohnheim die Immissionsrichtwertanteile der geplanten Bauflächenausweisungen in Summe (B-Plan 2.3 II und 2.3 a) mindestens 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert liegen und somit als nicht relevant anzusehen sind (Verweis auf Ziffer der TA Lärm) sowie an diesen Immissionsorten die B-Plan bezogene Belastung zwischen 6 db(a) und 10 db(a) unter Immissionsrichtwert (IRW) bei gleichzeitiger, rechnerischen Überschreitung des IRW durch die Gesamtbelastung um bis zu 1 db(a) liegt, sind die o. g. geplanten Bauflächenausweisungen trotz der ggf. auftretenden Überschreitungen der jeweiligen Immissionsrichtwerte mit den IFSP-Werten gemäß geplanter Bauleitplanung (Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park ) genehmigungsfähig. Hinsichtlich der künftig rechtlich zulässigen Emissionen des ehemaligen Kasernenareals unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung ist an den betrachteten schützenswerten Nutzungen im Umfeld des Vorhabens durch die gewerbliche Nutzung des Prinz-Eugen-Parks von keinen Immissionskonflikten auszugehen. 5.2 Immissionsorte Gewerbe Ost (Süd) Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende bzw. planungsrechtlich zulässige Gewerbe-/Industriebetriebe der Bebauungspläne Nr. 2.1 und 2.2 (vgl. Kapitel 4.1) und der planerischen Vorbelastung durch die parallel zur nachfolgend genannten Bauleitplanung laufenden Flächennutzungsplanänderung sowie der festgelegten IFSP für die Nutzungskomplexe von B-Plan 2.3 II und 2.3 a ohne schützenswerte Nutzungen ergeben sich an den maßgeblichen Immissionsorten folgende Ergebnisse: Die nach Rechenvorschriften der DIN ISO unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung durch die Bestandsgebäude innerhalb B-Plan 2.3 a auf Grundlage der FSP (vgl. Kapitel 4.1 bzw. 4.3) sowie für HAVI separat auf Basis der in Anhang 4 angeführten Emissionsansätze durch konkrete Modellierung berechneten Beurteilungspegel ergeben, dass an allen maßgeblichen Immissionsorten innerhalb von Gewerbe Ost (Süd) in Summe zu allen Beurteilungszeiten in allen Geschossen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags 65 db(a) und nachts von 50 db(a) für Gewerbegebiete z. T. deutlich unterschritten werden (vgl. Anhang 3.1). Dabei liegen die Beurteilungspegel zur Tagzeit zwischen 51,6 db(a) an IO Haus 10 EG Süd und 62,8 db(a) an IO Haus 39 OG 4 Ost. Zur Nachtzeit liegen die Unterschreitungen des Immissionsrichtwertes zwischen 25,4 db(a) an IO Haus 10 EG Süd und 0,2 db(a) an IO Haus 11 OG 4 Nord (vgl. Anhang 3.1). Insgesamt zeigt sich, dass insbesondere zur Nachtzeit HAVI den höchsten Beitrag zum Beurteilungspegel an den entsprechenden Fassaden (Nord- bzw. Westfassaden von Ge Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 14 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

15 Projekt-Nr Januar 2015 bäuden 10, 11 und 11a) beisteuert. Zur Tagzeit haben hingegen die den jeweiligen Immissionsorten naheliegenden Nutzungskomplexe des Prinz-Eugen-Parks die höchsten Anteile am Beurteilungspegel an den entsprechenden Fassaden (Nord- bzw. Ostfassaden von Gebäuden 9, 10 und 39). Weitere Angaben zu den einzelnen Beurteilungspegelanteilen von HAVI bzw. der Vorbelastung durch B-Pläne 2.3 II und 2.3 a sind Anhang 3.2 und 3.4 zu entnehmen. Hinsichtlich der künftig rechtlich zulässigen Emissionen des ehemaligen Kasernenareals unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung ist an den betrachteten schützenswerten Nutzungen innerhalb von Gewerbe Ost (Süd) von keinen Immissionskonflikten auszugehen. 5.3 Immissionsorte Gewerbe Ost (Nord) Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende bzw. planungsrechtlich zulässige Gewerbe-/Industriebetriebe der Bebauungspläne Nr. 2.1 und 2.2 (vgl. Kapitel 4.1) und der planerischen Vorbelastung durch die parallel zur nachfolgend genannten Bauleitplanung laufenden Flächennutzungsplanänderung sowie der festgelegten IFSP für die Nutzungskomplexe von B-Plan 2.3 II und 2.3 a ohne schützenswerte Nutzungen ergeben sich an den maßgeblichen Immissionsorten folgende Ergebnisse: Die nach den Rechenvorschriften der DIN ISO unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Bestandsgebäude innerhalb B-Plan 2.3 a auf Grundlage der FSP (vgl. Kapitel 4.1 bzw. 4.3) sowie für HAVI separat auf Basis der in Anhang 4 angeführten Emissionsansätze durch konkrete Modellierung berechneten Beurteilungspegel ergeben, dass an allen maßgeblichen Immissionsorten innerhalb von Gewerbe Ost (Nord) zur Tagzeit in allen Geschossen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags 65 db(a) für Gewerbegebiete z. T. deutlich unterschritten werden (vgl. Anhang 3.1). Dabei liegen die Beurteilungspegel zwischen 55,3 db(a) an IO Haus 7 EG Ost und 64,8 db(a) an IO Haus 6 OG 3 Nord. Zur Nachtzeit wird mit Ausnahme von Gebäude 6 an der Nord- und Westfassade sowie Gebäude 7 an der Nordfassade in allen Geschossen der Immissionsrichtwert von 50 db(a) für Gewerbegebiete unterschritten. Dabei liegen die Unterschreitungen zwischen 10,8 db(a) an IO Haus 7 EG Ost und 1,7 db(a) an IO Haus 7 OG 3 West (vgl. Anhang 3.1). Die Nordfassaden von Gebäude 6 und 7 sowie die Westfassade von Gebäude 6 sind hingegen ausnahmslos von Überschreitungen des Immissionsrichtwertes betroffen. Dabei liegen die Überschreitungen zwischen 1,8 db(a) an IO Haus 6 EG West und max. 3,9 db(a) an IO Haus 6 OG 3 Nord. Insgesamt zeigt sich auch hier, dass zur Nachtzeit HAVI den höchsten Beitrag zum Beurteilungspegel an den betroffenen Fassaden beisteuert. Zur Tagzeit haben hingegen die den jeweiligen Immissionsorten naheliegenden Nutzungskomplexe des Prinz-Eugen- Parks (insbesondere SO Energie und GE Nordwest bzw. GE Nordost) die höchsten Anteile am Beurteilungspegel an den entsprechenden Fassaden. Weitere Angaben zu den einzelnen Beurteilungspegelanteilen von HAVI bzw. der Vorbelastung durch B-Pläne 2.3 II und 2.3 a sind Anhang 3.2 und 3.4 zu entnehmen. Da innerhalb der Gebäude 6 und 7 keine Beherbergungs- oder Wohnnutzungen vorgesehen sind, sind die Überschreitungen des nächtlichen Immissionsrichtwertes nicht für die dort geplante Büro-/Verwaltungsnutzung von Bedeutung. Hinsichtlich der künftig rechtlich zulässigen Emissionen des ehemaligen Kasernenareals unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung ist an den betrachteten schützenswerten Nutzungen innerhalb von Gewerbe Ost (Nord) von keinen Immissionskonflikten auszugehen Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 15 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

16 Projekt-Nr Januar Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse Immissionsort Bezeichnung Immissionsrichtwert Gesamtbelastung Vorbelastung HAVI Vorbelastung B-Plan 2.1/2.2 Vorbelastung FNP-Änderung B-Plan 2.3 a B-Plan 2.3 II PEP-Gesamt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO Feldwebelwohnheim EG IO Feldwebelwohnheim OG IO Hof westl. B 16 OG , IO Höfe östl. B 16 EG IO Höfe östl. B 16 OG IO Kleingarten IO Parfümerie Ost IO Parfümerie Süd IO Riedwirtsh Süd EG IO Riedwirtsh Süd OG IO Riedwirtsh. Nord EG IO Riedwirtsh. Nord OG Überschreitung Immissionsrichtwert (IRW) IRW-Anteil 6 db(a) unter IRW IRW-Anteil 10 db(a) unter IRW 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 16 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

17 Projekt-Nr Januar Immissionsrichtwertanteile Aus den im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a und Bebauungsplan Nr. 2.3 II festzusetzenden immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln IFSP ergeben sich in Anlehnung an die angewendete Rechenvorschrift DIN ISO (gem. TA Lärm) und freier Schallausbreitung für die einzelnen Nutzungskomplexe an den maßgeblichen Immissionsorten außen nachfolgende Immissionsrichtwertanteile (vgl. Anhang 2.4): Hinweis: Ergänzend werden die Immissionsrichtwertanteile von HAVI, der aufsummierten Immissionsrichtwertanteile der sonstigen Vorbelastung und der Nutzungskomplexe Prinz- Eugen-Park sowie die Gesamtbelastung angegeben (vgl. Anhang 2.1 bis 2.5). IRW-Anteile (Tag-/Nachtzeit) in db(a) Immissionsort Flächenbezeichnung/ Nutzungskomplex Feldwebelwohheim OG Kleingarten Hof westlich B 16 OG Höfe östlich B 16 OG Riedwirtshaus Süd OG Parfümerie Süd SO Energie 46,6/30,6 45,3/29,3 45,1/29,1 43,8/27,8 46,8/30,8 53,1/37,1 Gewerbegebiet GE 1 46,9/26,9 45,6/25,6 45,8/25,8 41,6/21,6 40,4/20,4 43,5/23,5 Gewerbegebiet GE 2 45,6/25,6 39,4/19,4 38,6/18,6 32,5/12,5 26,5/6,5 25,9/5,9 Gewerbegebiet GE 3 55,8/34,8 44,9/23,9 42,8/21,8 39,7/18,7 30,8/9,8 29,0/8,0 Freifläche Süd 51,5/26,5 46,6/21,6 45,2/20,2 45,9/20,9 40,5/15,5 37,5/12,5 Freifläche Nord 41,1/26,1 39,0/24,0 38,3/23,3 40,9/25,9 44,7/29,7 38,0/23,0 Summe B-Plan Nr. 2.3 II 58,3/37,7 52,1/32,9 51,4/32,4 50,0/31,3 50,0/33,6 53,8/37,5 Gewerbe Nordwest 41,8/26,8 40,1/25,1 39,7/24,7 39,4/24,4 43,2/28,2 44,2/29,2 Gewerbe Nordost 41,2/26,2 39,1/24,1 38,5/23,5 39,7/24,7 43,9/28,9 40,1/25,1 Gewerbe Ost (Nord) 38,2/23,2 35,7/20,7 35,1/20,1 34,8/19,8 34,8/19,8 33,8/18,8 Gewerbe Ost (Mitte) 41,9/26,9 38,8/23,8 38,2/23,2 36,6/21,6 34,0/19,0 33,4/18,4 Gewerbe Ost (Süd) 45,5/25,5 41,6/21,6 41,1/21,1 37,1/17,1 32,5/12,5 32,2/12,2 Gewerbe West 37,3/22,3 35,4/20,4 35,2/20,2 32,6/17,6 32,1/17,1 33,6/18,6 Energiezentrale 25,0/10,0 23,3/8,3 23,0/8,0 21,4/6,4 22,7/7,7 25,4/10,4 Summe B-Plan Nr. 2.3 a 49,6/33,3 46,8/30,8 46,3/30,3 45,1/29,6 47,4/32,3 46,5/31,4 Summe Nutzungskomplexe 58,8/39,1 53,2/35,0 52,5/34,5 51,3/33,6 51,9/36,0 54,6/38,5 PEP Vorbelastung 47,7/31,1 46,7/30,2 46,5/30,2 46,3/29,4 58,0/39,3 66,0/50,8 (B-Pläne 2.1/2.2, FNP- Änderung) Vorbelastung HAVI 37,4/45,2 36,2/43,8 36,1/43,6 34,7/42,6 36,9/44,7 40,4/50,1 Summe Vorbelastung, Nutzungskomplexe PEP & HAVI 59,1/46,3 54,2/44,5 53,6/44,3 52,5/43,3 58,9/46,3 66,4/53,6 Die o. g. Immissionsrichtwertanteile dürfen durch die geplanten gewerblichen Nutzungen an den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Geltungsbereiches nicht überschritten werden Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 17 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

18 Projekt-Nr Januar 2015 Die tatsächlich installierte Schallleistung der einzelnen Nutzungskomplexe kann jedoch um die durch einen Schallschutz (bspw. Gebäude, aktive Lärmschutzeinrichtungen) zusätzlich bewirkte Minderung höher ausfallen. 7 Vorschläge für Satzung und Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park und Bebauungsplan Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park auf Bauleitplanebene Die aufgrund der schalltechnischen Begutachtung getroffene Aufteilung in verschiedene Nutzungskomplexe bewirkt die nachfolgende Unterteilung der Festsetzungen bezüglich der IFSP in Festsetzungen für geplante Gewerbegebietsflächen und Festsetzungen für eine geplante Sondergebietsfläche sowie Flächen für Versorgungsanlagen. Im Osten des Prinz-Eugen-Parks werden Bereichen von privaten Grünflächen entsprechende IFSP- Werte zugeteilt und deren Abgrenzung in der Planzeichnung des Bebauungsplans gekennzeichnet. Vorschläge für Gewerbegebietsflächen: Folgende textliche Festsetzungen sind für die Gewerbegebiete mit Emissionsbeschränkungen zu treffen (die im Folgenden kursiv gedruckten Textpassagen können unmittelbar in Satzung und Begründung zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz- Eugen-Park übernommen werden). Gewerbegebiete mit beschränkten Emissionen in Anlehnung an 8 BauNVO): In den Gewerbegebieten mit Emissionsbeschränkungen sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die einen pro Quadratmeter Gewerbegebietsfläche abgestrahlten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (L W ) tags (6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) wie folgt nicht überschreiten: Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] B-Plan 2.3 II Gewerbegebiet GE Gewerbegebiet GE Gewerbegebiet GE Freifläche Süd Freifläche Nord B-Plan 2.3 a Gewerbe Nordwest Gewerbe Nordost Gewerbe Ost (Nord) Gewerbe Ost (Mitte) Gewerbe Ost (Süd) Gewerbe West Beherbergungseinrichtungen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind mit Ausnahme innerhalb von Baufläche Ge Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 18 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

19 Projekt-Nr Januar 2015 werbe Ost (Süd) sowie in Gebäude 8 innerhalb von Baufläche Gewerbe Ost (Nord) in den v. g. Gewerbegebieten nicht zulässig. Die Berechnung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel hat nach den Berechnungsverfahren der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996) vom Oktober 1999 unter Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (mittlere Entfernungsminderung A div entsprechend Punkt 7.1 der DIN ISO ) und einer Höhe der Emissionsquellen von 1,0 m über Gelände zu erfolgen. Die sich aus den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln ergebenden zulässigen Orientierungswertanteile sind als Immissionsrichtwertanteile eines Betriebes am maßgeblichen Immissionsort zu betrachten. Die Prüfung der Einhaltung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, vom November 1989 (z. B. Wohnräume, Schlafräume, Unterrichtsräume, Büroräume) außerhalb des Plangebietes. In den Bebauungsplan sind folgende textliche Hinweise aufzunehmen: Im Bauantrag bzw. im Rahmen der Genehmigungsfreistellung wird für jeden Betrieb der Nachweis gefordert, dass die für Gewerbegebiete mit Emissionsbeschränkungen festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel durch das entsprechende Vorhaben nicht überschritten werden. Lage und Höhe der Immissionsorte sind der schalltechnischen Begutachtung als Bestandteil der Begründung zu entnehmen. Die sich aus den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln ergebenden Orientierungswertanteile sind als Immissionsrichtwertanteile zu betrachten. Die Geräusche eines Betriebes dürfen den aufgrund der Größe zugewiesenen Anteil nicht überschreiten. Die tatsächliche installierte Schalleistung kann um die durch einen Schallschutz bewirkte zusätzliche Minderung höher ausfallen. Für Immissionsorte innerhalb vorliegender Bauleitplanung Prinz-Eugen-Park hat ein Nachweis der Verträglichkeit der Nutzungen im Rahmen des Genehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach den Vorgaben der TA Lärm vom 26. August 1998 zu erfolgen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt. Die genannten Normen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Günzburg (Stadtbauamt, Schloßplatz 1, Günzburg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Folgende Textpassage ist in das Kapitel Immissionsschutz der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park bzw. Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park der Stadt Günzburg zu übernehmen: Die schalltechnische Begutachtung zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park gemäß TA Lärm der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult mbh Krumbach vom 28. Januar 2015 ist Bestandteil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park bzw. Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park der Stadt Günzburg. Zum Schutz angrenzender bestehender schützenswerter Nutzungen werden die gewerblichen Tätigkeiten innerhalb der festgesetzten Gewerbegebiete hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen eingeschränkt. Die Einschränkung erfolgt nach der Art von Betrieben und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften in Anlehnung an 8 BauNVO. Es werden 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 19 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

20 Projekt-Nr Januar 2015 immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel pro m 2 Gewerbegebietsfläche tags und nachts wie folgt festgelegt: Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] B-Plan 2.3 II Gewerbegebiet GE Gewerbegebiet GE Gewerbegebiet GE Freifläche Süd Freifläche Nord B-Plan 2.3 a Gewerbe Nordwest Gewerbe Nordost Gewerbe Ost (Nord) Gewerbe Ost (Mitte) Gewerbe Ost (Süd) Gewerbe West Beherbergungseinrichtungen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind mit Ausnahme innerhalb von Baufläche Gewerbe Ost (Süd) sowie in Gebäude 8 innerhalb von Baufläche Gewerbe Ost (Nord) in den v. g. Gewerbegebieten nicht zulässig. Vorschläge für Sondergebietsflächen: Folgende textliche Festsetzungen sind für die geplanten Sondergebietsflächen (geplant als Sonstige Sondergebiete in Anlehnung an 11 BauNVO mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen) sowie die Flächen für Versorgungsanlagen ( Energiezentrale ) zu treffen (die im Folgenden kursiv gedruckten Textpassagen können unmittelbar in Satzung und Begründung zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park übernommen werden): In den Sonstigen Sondergebieten und der Fläche für Versorgungsanlagen Energie sind nur Nutzungen zulässig, die einen pro Quadratmeter Gebietsfläche abgestrahlten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (L W ) tags ( 6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) wie folgt nicht überschreiten: Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] B-Plan 2.3 II SO Energie B-Plan 2.3 a Energiezentrale Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 20 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

21 Projekt-Nr Januar 2015 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind innerhalb v. g. Bauflächen nicht zulässig. Die Berechnung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel hat nach den Berechnungsverfahren der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996) vom Oktober 1999 unter Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (mittlere Entfernungsminderung A div entsprechend Punkt 7.1 der DIN ISO ) und einer Höhe der Emissionsquellen von 1,0 m über Gelände zu erfolgen. Die sich aus den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln ergebenden zulässigen Orientierungswertanteile sind als Immissionsrichtwertanteile eines Betriebes am maßgeblichen Immissionsort zu betrachten. Die Prüfung der Einhaltung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, vom November 1989 (z. B. Wohnräume, Schlafräume, Unterrichtsräume, Büroräume) außerhalb des Plangebietes. In den Bebauungsplan sind folgende textliche Hinweise aufzunehmen: Im Bauantrag bzw. im Rahmen der Genehmigungsfreistellung wird für jeden Betrieb der Nachweis gefordert, dass die für die Sondergebiete festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel durch das entsprechende Vorhaben nicht überschritten werden. Lage und Höhe der Immissionsorte sind der schalltechnischen Begutachtung als Bestandteil der Begründung zu entnehmen. Die sich aus den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln ergebenden Orientierungswertanteile sind als Immissionsrichtwertanteile zu betrachten. Die Geräusche der geplanten Nutzungen dürfen den aufgrund der Größe zugewiesenen Anteil nicht überschreiten. Die tatsächliche installierte Schalleistung kann um die durch einen Schallschutz bewirkte zusätzliche Minderung höher ausfallen. Für Immissionsorte innerhalb vorliegender Bauleitplanung Prinz-Eugen-Park hat ein Nachweis der Verträglichkeit der Nutzungen im Rahmen des Genehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach den Vorgaben der TA Lärm vom 26. August 1998 zu erfolgen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt. Die genannten Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Günzburg (Stadtbauamt, Schloßplatz 1, Günzburg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Folgende Textpassage ist in das Kapitel Immissionsschutz der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park bzw. Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park der Stadt Günzburg zu übernehmen: Die schalltechnische Begutachtung zur Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park gemäß TA Lärm der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult mbh Krumbach vom 28. Januar 2015 ist Bestandteil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.3 a Gewerbepark Prinz-Eugen-Park bzw. Nr. 2.3 II Gewerbegebiet Prinz-Eugen-Park der Stadt Günzburg. Zum Schutz angrenzender bestehender schützenswerter Nutzungen werden die Tätigkeiten innerhalb der festgesetzten Sondergebiete und der Fläche für Versorgungsanlagen Energiezentrale hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen eingeschränkt. Es werden immissionswirksame flä Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 21 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

22 Projekt-Nr Januar 2015 chenbezogene Schallleistungspegel pro m 2 Gebietsfläche tags und nachts wie folgt festgelegt: Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] B-Plan 2.3 II SO Energie B-Plan 2.3 a Energiezentrale Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind innerhalb v. g. Bauflächen nicht zulässig. Die o. g. Immissionsrichtwertanteile dürfen durch die geplanten gewerblichen Nutzungen an den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Geltungsbereiches nicht überschritten werden. 8 Anhang 1. Übersichtslagepläne 1.1 Übersichtslageplan Vorbelastung (FNP-Änderung, B-Pläne Nr. 2.1 & 2.2) 1.2 Übersichtslageplan HAVI 1.3 Übersichtslageplan IFSP Prinz-Eugen-Park 1.4 Übersichtslageplan Immissionsorte 2. Berechnungslisten Immissionsorte außerhalb Prinz-Eugen-Park 2.1 Berechnungsliste Beurteilungspegel - Summenpegel Vorbelastung, HAVI und Prinz- Eugen-Park 2.2 Berechnungsliste IRW-Anteile Vorbelastung, HAVI und Prinz-Eugen-Park 2.3 Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile Vorbelastung 2.4 Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile Prinz-Eugen-Park 2.5 Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile HAVI 3. Berechnungslisten Immissionsorte Gewerbe Ost 3.1 Berechnungsliste Beurteilungspegel Summenpegel HAVI, Vorbelastung und Prinz-Eugen-Park 3.2 Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile HAVI 3.3 Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile Vorbelastung 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 22 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

23 Projekt-Nr Januar Berechnungsliste Beurteilungspegel-Anteile B-Plan 2.3 II und 2.3 a 4. Exkurs: Emissionsansätze HAVI 5. Eingabedaten 5.1 Emittenten Prinz-Eugen-Park 5.2 Emittenten Vorbelastung (FNP-Änderung, B-Pläne Nr. 2.1 & 2.2) 5.3 Emittenten HAVI 9 Verfasser Team Schallschutz Krumbach, 28. Januar 2015 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kanderske Dipl.-Ing. (FH) Böhm 9658 Schallgutachten Gewerbelärm Bauleitplanung.docx Schallgutachten Gewerbelärm, Seite 23 erstellt: bö-hk Bauleitplanung Gewerbegebiet/Gewerbepark Prinz-Eugen-Park, Stadt Günzburg

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