Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Gesundheitsversorgung jetzt! Versicherungschipkarte für Asylsuchende

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Bezirksamtsvorlage Nr zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Gesundheitsversorgung jetzt! Versicherungschipkarte für Asylsuchende und Flüchtlinge 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme betrifft Gesundheitsversorgung jetzt! Versicherungschipkarte für Asylsuchende und Flüchtlinge alsschlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen beauftragt. III. Veröffentlichung: ja IV. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 1 von 2

2 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnung(en): keine Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 2 von 2

3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 1794/IV Vorlage - zur Kenntnisnahme über Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1765/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sie eine zügige Regelung mit Krankenkassen herbeiführt, die die direkte Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen zum Ziel hat." Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt Mitte hat das Ersuchen der BVV aufgenommen und setzt sich für die Ausgabe von Krankenversicherungskarten an Asylbewerber_innen und Flüchtlinge ein (vgl. hierzu Pressemitteilung 28/2015 vom ). Das Bezirksamt hat den Senator für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom über das Ersuchen Drucksache Nr. 1765/IV in Kenntnis gesetzt und die Bereitschaft erklärt, im Rahmen der ressortübergreifenen Arbeitsgruppe zur Neukonstituierung der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Land Berlin, UAG Gesundheit an der Erarbeitung einer Lösung für das Land Berlin mitzuwirken. Die Beantwortung des Ersuchens durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom ist dem Schlussbericht als Anlage beigefügt. A) Rechtsgrundlage: 13 i. V. mit 36 BezVG 1 von 2

4 B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 2 von 2

5 Bezirksamt Mitte von Berlin 1 Bezirksbürgermeister Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin (Postanschrift) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Senator Oranienstraße 106 Dienstgebäude: Mathilde Jacob Platz Berlin Berlin Geschäftszeichen Bearbeiter/in Zimmer Telefon 9018 Datum intern Bei Antwort bitte angeben Telefax E Mail Christian.Hanke@ba mitte.berlin.de Versicherungschipkarte für Asylsuchende und Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Senator Czaja, die Bezirksverordnetenversammlung Mitte hat mit Beschluss vom (Drucksache 1794/IV) das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber Ihrem Hause dafür einzusetzen, dass eine zügige Regelung mit den Krankenkassen herbeiführt wird, die die direkte Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber/ innen und Flüchtlinge zum Ziel hat. Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten in Berlin auf Anforderung Krankenscheine, um eine ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Dieses Verfahren bedarf einer persönlichen Vorsprache bei der zentralen Leistungsstelle bzw. den Bezirksämtern und ist insbesondere bei Familien mit Kindern aufwendig. Die quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen für medizinische bzw. zahnmedizinische Behandlung birgt einen hohen Verwaltungsaufwand und führt häufig zu kulturellen Missverständnissen. Chipkarten ermöglichen eine diskriminierungsfreie Leistungsgewährung, unabhängig von Stigmatisierungen im Rahmen einer ärztlichen Versorgung, und ermöglichen ein einheitliches Verfahren. Die Orientierung an den Richtlinien der Krankenversicherungsträger gewährleistet zudem einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge für alle Bürgerinnen und Bürger. Die modellhafte, auf vertraglicher Grundlage gem. 264 (1) SGB V umgesetzte Regelung in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen hat zudem gezeigt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung bei Abrechnung über eine Chipkarte rückläufig sind, da deutlich weniger Notfallbehandlungen in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Zuzugs von ca Flüchtlingen und Asylsuchenden im Jahr 2015 ist hier mit erheblichen Einsparungen für die öffentliche Hand zu rechnen. Verkehrsverbindungen u U9, Bhf. Turmstraße b 101, M27, 245, 123, TXL, 187 (Haltestelle: Rathaus Tiergarten) r barrierefreier Zugang zum Gebäude vorhanden Zahlungen bitte bargeldlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Postbank IBAN: DE BIC: PBNKDEFFXXX Sparkasse IBAN: DE BIC: BELADEBEXXX Internet

6 Ich bitte Sie, sich weiterhin auch auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen bzw. für das Land Berlin eine Lösung entsprechend des Bremer und Hamburger Modellprojektes mit der AOK anzustreben und die Bezirke über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ich möchte Sie weiter bitten, die Frage der Chipkarten für Asylsuchende und Flüchtlinge im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Neukonstituierung der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Land Berlin, UAG Gesundheit zu thematisieren. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister

7 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. ~ 1111m= Der Senator Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Oranienstr. 1 06, Berlin Bezirksamt Mitte von Berlin Der Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Christian Hanke Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) lla11 ~ Bearbeiter/in: \_ Marion Brüsse Zimmer: Telefon: (030) 9028 (Intern: 928) 2970 Telefax: (030) 9028 ((ntern: 928) 2082 Datum: Versicherungschipkarte für Asylsuchende und Flüchtlinge; Ihr Schreiben vom mt MTtt";vo;ßertt;i Bezirksda Bezlfrsbürgermelsters Büro es ' Bearb.-Nr.: BzBm z.k.: A 1 7. MRI (\?J?J}\ Sehr geehrter Herr Dr. Hanke, ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben, mit dem Sie sich im Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung Mitte für die Einführung einer Chipkarte zur medizinischen Versorgung von Leistun.Qsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einsetzen. Meine Verwaltung hat sich bereits verschiedentlich mit den angeführten Argumenten beschäftigt. Insgesamt wird danach die Einschätzung geteilt, dass ein Chipkartenverfahren den Verwaltungsaufwand beschränken könnte und auch für Leistungsberechtigte und Arztpraxen eine Verbesserung darstellen würde. Zu dem Argument, Leistungsberechtigte erhielten Behandlungsscheine erst auf Anforderung,.~ möchte ich allerdings daran erinnern, dass meine Verwaltung die Leistungsbehörden bereits im Oktober 201 O darum gebeten hat, die Behandlungsscheine regelmäßig zum Quartalsbeginn zur Verfügung zu stellen. Es liegt letztlich in der Verantwortung aller Sozialämter, das Behandlungsscheinverfahren so anzuwenden, dass für die Leistungsberechtigten keine Härten entstehen und unnötige Notfallbehandlungen vermieden werden können. Zudem ist das AsylbLG mit Wirkung ab novelliert worden. Eine Änderung der Vorgaben zur medizinischen Versorgung ist in diesem Zusammenhang nicht erfolgt, jedoch ist der Personenkreis, für den die Vorschriften des AsylbLG anwendbar sind, reduziert worden. Darüber hinaus ist die in 2 AsylbLG enthaltene Frist deutlich von 48 auf 15 Monate verkürzt worden. Aus diesen Änderungen folgt, dass das Behandlungsscheinverfahren künftig seltener als bisher Anwendung finden wird. Dienstgebäude: Oranienstraße 106, Berlin (barrierefreier Zugang der Kategorie D) Fahrverbindungen: US Moritzplatz, Bus M29; U6 Kochstr., Bus M29; U2 Spittelmarkt (ca. 10 Min. Fußweg); S1/S2/S25 Anhalter Bahnhof, Bus M29; Bus M29, 248; Zahlungen bitte bargeldlos nur an die Landeshauptkasse, Klosterstr. 59, Berlin über eine der folgenden Bankverbindungen: Bankverbindung 1: Postbank Berlin BLZ: Konto-Nr.: oder IBAN: DE BIC: PBNKDEFF100 Bankverbindung 2: Berliner Sparkasse BLZ: Konto-Nr.: oder IBAN: DE BIC: BELADEBEXXX Bankverbindung 3: Deutsche Bundesbank BLZ: Konto-Nr.: oder IBAN: DE BIC: MARKDEF Marion.Bruesse@sengs.berlin.de (Der Empfang elektronisch signierter Dokumente ist vorerst nicht möglich.) Internet:

8 - 2 - Gegenüber den zuständigen Bundesministerien hat meine Verwaltung sich für die Einbeziehung aller Hilfeempfänger in das bestehende Chipkartenverfahren nach 264 Abs. 2-7 SGB V ausgesprochen, das aus rechtlichen Gründen bisher Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII sowie nach 2 AsylbLG vorbehalten ist. Bei einer Einbeziehung in das bestehende Chipkartenverfahren könnte auf die geltenden Rahmenvereinbarungen Bezug genommen werden. Zudem wäre die Höhe der Vergütung von Gesetzes wegen auf bis zu 5 % begrenzt. Alternativ könnte auch eine Änderung des 264 Abs. 1 SGB V im Sinne einer Begrenzung der Vergütung auf 5 % der Leistungsausgaben hilfreich sein. Unabhängig von möglichen Weichenstellungen auf Bundesebene wird jedoch mit potentiellen Anbietern sondiert we.rden, ob unter den derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Chipkarte im Land Berlin eingeführt werden könnte. Mario~Czaj - \

9 Pressemitteilung 028/2015 vom 19. Januar 2015 Bezirk Mitte fordert Krankenversicherungschipkarten für Asylsuchende und Flüchtlinge Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Dr. Christian Hanke, informiert: Mit Beschluss - Drucksache Nr. 1794/IV - vom ersuchte die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, "dass eine zügige Regelung mit den Krankenkassen herbeiführt wird, die die direkte Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge zum Ziel hat". Weiterhin fordert das Bezirksamt, dass sich der Senat weiterhin auch auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung einsetzt bzw. für das Land Berlin eine Lösung entsprechend des Bremer und Hamburger Modellprojektes mit der AOK anstrebt. Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten in Berlin auf Anforderung Krankenscheine, um eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können. Dieses Verfahren bedarf einer persönlichen Vorsprache bei der zentralen Leistungsstelle bzw. den Bezirksämtern und ist insbesondere bei Familien mit Kindern aufwendig. Die quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen -für medizinische bzw. zahnmedizinische Behandlungen -birgt einen hohen Verwaltungsaufwand und führt häufig zu kulturellen Missverständnissen. Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke: Chipkarten ermöglichen eine diskriminierungsfreie Leistungsgewährung, unabhängig von Stigmatisierungen im Rahmen einer ärztlichen Versorgung, und ermöglichen ein einheitliches Verfahren. Die Orientierung an den Richtlinien der Krankenversicherungsträger gewährleistet zudem einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge für alle Bürgerinnen und Bürger. Die modellhafte, auf vertraglicher Grundlage gem. 264 (1) SGB V umgesetzte Regelung in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen hat zudem gezeigt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung bei Abrechnung über eine Chipkarte rückläufig sind, da deutlich weniger Notfallbehandlungen in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Zuzugs von ca Flüchtlingen und Asylsuchenden im Jahr 2015 ist hier mit erheblichen Einsparungen für die öffentliche Hand zu rechnen. Medienkontakt: Bezirksamt Mitte, Pressestelle, presse@ba-mitte.berlin.de Pressestelle - Rathaus Tiergarten - Mathilde-Jacob-Platz Berlin Telefon (030) Fax (030) presse@ba-mitte.berlin.de - Internet Seite 1 von 1

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