Willkommen zum Haufe Online-Seminar. Reisekosten am 18. Mai 2010, 10:00-11:30 Uhr. Ihr Referent: Michael Seifert

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1 Willkommen zum Haufe Online-Seminar Reisekosten 2010 am 18. Mai 2010, 10:00-11:30 Uhr Ihr Referent: Michael Seifert

2 Reisekosten Wie können Reisekosten geltend gemacht werden? a) Betriebsausgaben b) Werbungskosten c) Steuerfreie Erstattung durch Arbeitgeber (Barlohn bzw. Sachzuwendungen steuerfrei) d) In Einzelfällen: Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen 2 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 2 Seite 2

3 Reisekostenarten Fahrtkosten (solange möglich, wie Auswärtstätigkeit vorliegt) Verpflegungsmehraufwand (Tagegelder) für dieselbe Tätigkeit auf die ersten 3 Monate beschränkt Übernachtungskosten Reisenebenkosten Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 3 Seite 3

4 Reisearten Wann können Reisekosten geltend gemacht werden? Auswärtstätigkeit ( 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) Auswärtstätigkeit gleichgestellt: Stpfl. wird bei seiner individuellen Tätigkeit nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig ( 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG; siehe BFH v , VI R 51/08). 4 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 4 Seite 4

5 Reisearten bis 2007 ab 2008 Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit Fahrtätigkeit Neuer Begriff: (beruflich veranlasste) Auswärtstätigkeit gleichgestellt: Einsatzwechseltätigkeit Fahrtätigkeit Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 5 Seite 5

6 Reisekosten Auswärts rtstätigkeittigkeit Doppelte Haushalts- führung Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte tte Tätigkeit am Ort einer regelmäß äßiger Arbeitsstätte tte Nicht an einer regelmäß äßigen Arbeitsstätte tte tätigtig Reisekostenähnliche Aufwendungen abziehbar 6 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 6 Seite 6

7 Begriffsbestimmung: Auswärtstätigkeit Angefahrener Ort = regelmäßige Arbeitsstätte Fall der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder doppelte Haushaltsführung Angefahrener Ort regelmäßige Arbeitsstätte Auswärtstätigkeit Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 7 Seite 7

8 Reisekosten Beispiel: An einem Samstag findet am Betriebssitz eine Seminarveranstaltung des AG statt. Der AN nimmt an der Veranstaltung teil. Rechtsfolge: Seminarveranstaltung findet an der regelmäßigen Arbeitsstätte statt (kein Fall des Reisekostenrechts). 8 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 8 Seite 8

9 Reisekosten Begriffsbestimmung Auswärtstätigkeit Gesetzlich wird Auswärtstätigkeit nicht definiert Begriffsbestimmung ergibt sich aus R 9.4 LStR 2008 und der Finanzrechtsprechung Grundsätze der LStR 2008 kommen i.d.r. ab 2008 zur Anwendung (keine bloße Erläuterung der Rechtslage) Die Grundsätze gelten über den Verweis der EStÄR 2008 auf die LStR ab 2008 auch für den BA-Abzug. 9 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 9 Seite 9

10 Begriffsbestimmung: Auswärtstätigkeit Auswärtstätigkeit: Arbeitnehmer ist vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (mehrere möglich) beruflich bedingt tätig. 10 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 10 Seite 10

11 Reisekosten Früher: R 37 Abs. 3 Satz 3 LStR 2005 Bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte lag nach Ablauf der ersten drei Monate keine Dienstreise mehr vor. Die auswärtige Tätigkeitsstätte wurde mit Zeitablauf als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. 11 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 11 Seite 11

12 Reisekosten NEU: LStR 2008 und rückwirkende Anwendung Eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch Zeitablauf zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Gilt nach BFH und entgegen der früheren Verwaltungsauffassung auch in Jahren vor BFH-Urteil v , VI R 21/07 und OFD Rheinland v , DB 2008 S Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 12 Seite 12

13 Reisekosten Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für 6 Monate bei einem Kunden eingesetzt. Fahrtkosten: 6 Monate Reisekosten Tagegelder: nur die ersten 3 Monate an einer Tätigkeitsstätte abziehbar. 13 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 13 Seite 13

14 Regelmäßige Arbeitsstätte Wann ist der angefahrene Ort eine regelmäßige Arbeitsstätte? Darstellungen der jüngeren Entwicklung R 9.4 LStR 2008 OFD Münster vom BFH-Urteile v und v BMF-Schreiben v Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 14 Seite 14

15 Regelmäßige Arbeitsstätte (Auslegung bis 2007) Verwaltungsauslegung bei Dienstreisen bis 2007: R 37 Abs. 2 S. 1 LStR 2005: Ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des AN (Betrieb, Zweigbetrieb etc.). 15 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 15 Seite 15

16 Regelmäßige Arbeitsstätte (Auslegung bis 2007) Vereinfachungsregelung (R 37 Abs. 2 S. 3 LStR 2005): mind. 20 % der vertraglichen Arbeitszeit oder durchschnittlich im Kj. an einem Arbeitstag je Arbeitswoche im Betrieb Rechtsfolge: Angefahrener Ort = regelmäßige Arbeitsstätte 16 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 16 Seite 16

17 Regelmäßige Arbeitsstätte (Auslegung bis 2007) Beispiel Der Mitarbeiter kommt in der Woche ca. 4 Stunden in den Betrieb. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Eine regelmäßige Arbeitsstätte lag nicht im Betrieb, weil die 20 %-Grenze nicht erfüllt ist. 17 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 17 Seite 17

18 Regelmäßige Arbeitsstätte R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 Neuausrichtung (Arbeitgebereinrichtung): Regelmäßige Arbeitsstätte ist jede dauerhafte ortsfeste ( Schiff ) ( vorübergehende) betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht. 18 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 18 Seite 18

19 Regelmäßige Arbeitsstätte ab 2008 Ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers Nicht ortsfest : Schiff bzw. Wanderbaustelle / Bohrinseleinsatz Lkw / Reisebus / Taxi 19 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 19 Seite 19

20 Regelmäßige Arbeitsstätte R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 Nachhaltigkeit und AG-Einrichtung Einrichtung: Aufsuchen durchschnittlich im Kj. an einem Arbeitstag / Arbeitswoche BFH-Urteile v , VI R 85/04, BFH/NV 2008, 1237 Durchschnittswert wird erreicht: Unwiderlegbare Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte OFD Münster vom Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 20 Seite 20

21 Regelmäßige Arbeitsstätte R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 Unmaßgeblich bei AG-Einrichtung: Art Umfang Inhalt der Tätigkeit Ausreichend: - Entgegennahme Aufträge - Erstattung Bericht - Austausch PKW 21 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 21 Seite 21

22 Regelmäßige Arbeitsstätte R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 Vereinfachungsregelung: 52 Kalenderwochen - 6 Kalenderwochen (Urlaub / Krankheit; typisierende Betrachtung) 46 Kalenderarbeitswochen Rechtsfolge: 46 x im Betrieb = Gefahr der regelmäßigen Arbeitsstätte / mehrere regelmäßige Arbeitsstätten möglich. Zu beachten: Aufzeichnungen 22 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 22 Seite 22

23 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel Die Außendienstmitarbeiter kommen jeden Freitag kurzzeitig in den Betrieb, um die erledigten Aufträge abzugeben und neue Aufträge in Empfang zu nehmen. regelmäßige Arbeitsstätte Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 23 Seite 23

24 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel Die Außendienstmitarbeiter der Firma kommen alle 2 Wochen jeweils freitags kurzzeitig in den Betrieb, um die erledigten Aufträge abzugeben und neue Aufträge in Empfang zu nehmen. regelmäßige Arbeitsstätte (nicht einmal wöchentlich aufgesucht) Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 24 Seite 24

25 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel A ist als AN tätig. Ihm wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt (ilp: ). A führt insgesamt 46 Fahrten zum Betriebssitz in 2010 durch. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. 25 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 25 Seite 25

26 Regelmäßige Arbeitsstätte Geldwerter Vorteil lt. FinVerw.: Privatnutzung 1 % v x 12 Monate = 4.800,00 Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % v x 15 Ekm x 12 Monate = 2.160,00 Summe 6.960,00 26 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 26 Seite 26

27 Regelmäßige Arbeitsstätte Geldwerter Vorteil lt. FG Köln (Urteil v , EFG 2010, 408, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 57/09): Privatnutzung 1 % v x 12 Monate = 4.800,00 Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte 0,002 % v x 15 Ekm x 46 Fahrten = 552,00 Summe 5.352,00 27 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 27 Seite 27

28 Regelmäßige Arbeitsstätte Auffassung FinVerw.: BMF-Schreiben v (BStBl I 2008, 961) und v (BStBl I 2009, 500) Auffassung des BFH: BFH v (BStBl II 2008, 887) BFH v (BStBl II 2009, 280) Nichtanwendungserlasse (siehe oben) 28 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 28 Seite 28

29 Regelmäßige Arbeitsstätte Geldwerte Vorteile und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 0,03 % je Entfernungskilometer zur nächstgelegenen Arbeitsstätte Mehrere regelmäßige Arbeitsstätten Zusatzvorteil ist zu erfassen Gefahr mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten 29 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 29 Seite 29

30 Regelmäßige Arbeitsstätte Zeitweise (gelegentliche) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb BMF v / : GWV zwingend mit 0,03 % zu ermitteln. BFH v und : Bei weniger als 15 Fahrten zur ra ist gwv je Fahrt zu ermitteln (0,03 % : 15 = 0,002 %) 30 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 30 Seite 30

31 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel ( Durchschnittlich ): Der Bauleiter ist von Jan. bis Oktober insgesamt 30 x im Betrieb. Von November bis Dezember ist er insgesamt 25 x im Betrieb, weil keine Anschlussaufträge vorliegen. Lösung lt. FinVerw.: Regelmäßige Arbeitsstätte (rückwirkend) Lohnsteuer: siehe 41c EStG Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 31 Seite 31

32 Regelmäßige Arbeitsstätte OFD Münster v Betriebliche Einrichtung muss mindestens planmäßig an mindestens 46 Tagen jährlich aufgesucht werden. Planwidrig nicht erreicht: Trotzdem regelmäßige Arbeitsstätte 32 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 32 Seite 32

33 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel: Lt. Arbeitsvertrag muss der AN einmal wöchentlich zu einer Bauleiterbesprechung in den Betrieb nach Hamburg. Der Mitarbeiter kommt tatsächlich nur 43 x in den Betrieb. Lösung lt. FinVerw.: Regelmäßige Arbeitsstätte (Vereinbarung hat Vorrang vor den tatsächlichen Anwesenheitstagen) Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 33 Seite 33

34 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel: Zum Aufgabengebiet des leitenden Mitarbeiters gehört die Tätigkeit an zwei Niederlassungen. In Köln arbeitet er an 4 Tagen und in Bonn an einem Arbeitstag je Arbeitswoche. Er fährt immer von seiner Wohnung aus zum jeweiligen Arbeitsort. Rechtsfolge: Zwei regelmäßige Arbeitsstätten. (kein Fall des Reisekostenrechts) 34 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 34 Seite 34

35 Regelmäßige Arbeitsstätte Abwandlung: Der Mitarbeiter muss zeitlich befristet (für 4 Jahre) in Bonn tätig sein. Der Mitarbeiter ist nur vorübergehend in Bonn, so dass eine Auswärtstätigkeit vorliegt. (Fahrtkosten 4 Jahre nach Reisekostenrecht, ersten 3 Monate = Tagegeldabzug) 35 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 35 Seite 35

36 Regelmäßige Arbeitsstätte R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 Nur dauerhafter Einsatz löst eine regelmäßige Arbeitsstätte aus! 36 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 36 Seite 36

37 Vorübergehender Einsatz Nachhaltige Tätigkeit an einer Arbeitgebereinrichtung und dauerhafte Zuordnung (nur vorübergehend = keine regelmäßige Arbeitsstätte) keine feste Dauer (bis zu 4 Jahre) Abordnung muss nachgewiesen werden. Bsp.: Abordnung oder Urlaubsvertretung 37 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 37 Seite 37

38 Vorübergehender Einsatz Vorübergehend bergehend: AN wird voraussichtlich an seine regelmäßige Arbeitsstätte zurückkehren und dort seine berufliche Tätigkeit fortsetzen Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 38 Seite 38

39 Vorübergehender Einsatz Beispiel: Mitarbeiter sind bei einer Bank beschäftigt. Sie sind der Hauptstelle in Bonn zugeordnet. Sie werden als Springer für Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bedarfsweise in Filialen eingesetzt. Filialen regelmäßige Arbeitsstätte (nur vorübergehende Tätigkeit in Filiale) Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 39 Seite 39

40 Regelmäßige Arbeitsstätte Nach bisheriger Verwaltungsauffassung auch regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden möglich NEU: I.d.R. keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden: BFH-Urteil v (BStBl II 2009, 818) und v (BStBl II 2009, 822) siehe auch BMF v (BStBl I 2010, 21) Bedeutung insbesondere für Leiharbeitnehmer 40 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 40 Seite 40

41 Regelmäßige Arbeitsstätte Beispiel: Ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer wird von einer Zeitarbeitsfirma einem Kunden überlassen. Der Überlassungsvertrag enthält keine zeitliche Befristung ( bis auf Weiteres ). Keine regelmäßige Arbeitsstätte 41 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 41 Seite 41

42 Regelmäßige Arbeitsstätte Abwandung: Ein Arbeitnehmer wird von einer Zeitarbeitsfirma nur einem Kunden für ein Projekt überlassen. Der Überlassungsvertrag endet vertragsgemäß nach Abschluss des Bauvorhabens. Regelmäßige Arbeitsstätte 42 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 42 Seite 42

43 Berufliche Veranlassung Unmittelbar beruflich veranlasste Reise (z. B. beruflich veranlasste Pflichttermine, BFH, GrS v , DStR 2010,101) Mittelbar beruflich veranlasste Reise (gemischt veranlasste Reisen) Außendienstmitarbeiter-Tagung in Portugal 9 Uhr bis 13 Uhr Fachvortrag 14 Uhr bis 18 Uhr Privat (ohne An- und Abreisetag) 43 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 43 Seite 43

44 Betriebliche Veranlassung 9 Uhr bis 13 Uhr 4 Std. beruflich 14 Uhr bis 18 Uhr 4 Std. privat Summe 8 Std. davon 50 % beruflich d. h. 50 % der gemischten Kosten (Flug, Transfer, Unterkunft) sind Reisekosten und damit steuerfrei 44 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 44 Seite 44

45 Betriebliche Veranlassung Privat veranlasste Reisen weiterhin nicht abziehbar z. B. Fachstudienreisen (BFH, Beschluss v , IV B 57/09) 45 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 45 Seite 45

46 Fahrtkosten Fahrtkosten als Reisekosten: Auch nach Ablauf von 3 Tätigkeitsmonaten weiterhin Auswärtstätigkeit und somit Reisekostenerstattung möglich. 46 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 46 Seite 46

47 Fahrtkosten Einsatz der BahnCard für Auswärtstätigkeiten Privatnutzung kein geldwerter Vorteil, wenn sich die Anschaffung für den Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten bereits lohnt. (geringere Fahrtkosten durch Einsatz der BahnCard; auch BahnCard 100) 47 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 47 Seite 47

48 Fahrtkosten R 9.5 LStR 2008 Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten ohne BahnCard 50 (Preis: 230 ): Fahrtkosten ohne BahnCard mit BahnCard = 730 Folge: Einsatz der BahnCard ist wirtschaftlich günstig. 48 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 48 Seite 48

49 Fahrtkosten R 9.5 LStR 2008 Mietwagengestellung während einer Auswärtstätigkeit: Grds. kein geldwerter Vorteil Steht das Fahrzeug länger zur Verfügung (mehr als 5 Tage) und ist eine Privatnutzung nicht ausgeschlossen, kann geldwerter Vorteil drohen (Nutzungsverbot vereinbaren und überprüfen) 49 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 49 Seite 49

50 Fahrtkosten R 9.5 LStR 2008 Privateigenes Fahrzeug des Arbeitnehmers: a) Pauschale Kilometersätze oder b) Individueller Kilometersatz (Gesamtfahrtkilometer / Gesamtkosten) Hinweis: Erstattet der AG den pauschalen Km-Satz, kann der AN einen höheren WK-Abzug über den individuell ermittelten Km-Satz geltend machen. Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 50 Seite 50

51 Tagegelder Tagegelder haben Abgeltungscharakter Kein Einzelnachweis nur Pauschalen. Mahlzeitengestellung gesondert erfassen. Tagegelder bestimmen sich nach der Abwesenheitsdauer am jeweiligen Kalendertag (Ausnahme: Mitternachtsregelung). Gesonderte Tagegelder für Inlands- und Auslandsreisen. Lohnsteuerpauschalierung für überzahlte Tagegelder ( 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). 51 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 51 Seite 51

52 Tagegelder Tagegeldsatzhöhe richtet sich nach der Abwesenheitsdauer am jeweiligen Kalendertag Ausnahme: Mitternachtsregelung 52 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 52 Seite 52

53 Tagegelder Mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Kalendertag Reise am 2.3. (Inland) Reise 1: 8 Uhr bis 13 Uhr 5 Std. Reise 2: 15 Uhr bis 22 Uhr 7 Std. Abwesenheitszeit am 2.3. Gesamt 12 Std. Tagegeld 6 53 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 53 Seite 53

54 Tagegelder Reisebeginn am 3.2. und Reiseende am 4.2 (Inland) Beginn: Uhr Ende: Uhr Uhr 8 Std. = Uhr 16 Std. = Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 54 Seite 54

55 Tagegelder Mitternachtsregelung Reisebeginn nach 16 Uhr am ersten Tag Reiseende vor 8 Uhr am Folgetag Ohne Übernachtung Rechtsfolge: Reisezeit wird insgesamt dem Tag der längeren Abwesenheitszeit zugeordnet (Inland + Ausland). 55 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 55 Seite 55

56 Tagegelder Mitternachtsregelung Reisebeginn am 3.2. und Reiseende am 4.2. (Inland) Beginn: Uhr Ende: Uhr Uhr 7 Std Uhr 2 Std. Summe 7 Std. 2 Std = 9 Std. Tagegeld: 6 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 56 Seite 56

57 Tagegelder Dreimonatsfrist Tagegeld für ein und dieselbe Reise nur für drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte zulässig. Bei Aufsuchen einer Tätigkeitsstätte nur ein bis zweimal wöchentlich jeweils eine neue Auswärtstätigkeit. 57 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 57 Seite 57

58 Tagegelder Dreimonatsfrist Neubeginn der Dreimonatsfrist bei derselben längerfristigen Auswärtstätigkeit: Private Unterbrechung (z. B. Urlaub / Krankheit) ohne Auswirkung auf Ablauf der 3-Monatstagegeldfrist Betriebliche Unterbrechung von mindestens vier Wochen: Neue 3-Monatstagegeldfrist beginnt 58 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 58 Seite 58

59 Tagegelder Dreimonatsfrist Beispiel Der Mitarbeiter ist beauftragt, von Januar bis Juni bei einem Kunden einen Auftrag auszuführen. Am Tätigkeitsort liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte (vorübergehende Tätigkeit). Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 59 Seite 59

60 Tagegelder Dreimonatsfrist Abrechnung von Tagegeldern Ein und dieselbe Reise von Januar bis Juni Januar bis März können Tagegelder erstattet werden. Ab April keine Tagegeldabrechnung (Ablauf der Dreimonatsfrist). Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 60 Seite 60

61 Tagegelder Dreimonatsfrist Abwandlung Der Mitarbeiter ist beauftragt, von Januar bis Juni bei einem Kunden einen Auftrag auszuführen. Der Beschäftigte ist krankheitsbedingt / urlaubsbedingt im März nicht berufstätig. Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 61 Seite 61

62 Tagegelder Dreimonatsfrist Ein und dieselbe Reise von Januar bis Juni Januar bis März können Tagegelder erstattet werden (private Unterbrechungszeit ohne Einfluss auf das Fristende). Ab April keine Tagegeldabrechnung (Ablauf der Dreimonatsfrist). Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 62 Seite 62

63 Tagegelder Dreimonatsfrist Abwandlung Der Mitarbeiter ist beauftragt, von Januar bis Juni bei einem Kunden in Hamburg einen Auftrag auszuführen. Der Beschäftigte muss aber im März bei einem anderen Kunden in München tätig werden. Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 63 Seite 63

64 Tagegelder Dreimonatsfrist Betrieblich veranlasste Unterbrechungszeit Dauer: 4 Wochen Folge: Tagegelder von Januar bis Februar für Auftrag Nr. 1 Tagegeld März für Auftrag Nr. 2 Tagegeld für April bis Juni (Auftrag Nr. 3) Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 64 Seite 64

65 Tagegelder Dreimonatsfrist Was heißt dieselbe Tätigkeitsstätte : FG Rheinland-Pfalz v (EFG 2010, 315) Die Tätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Stellen innerhalb eines überschaubaren Stadtteils wird als dieselbe Tätigkeitsstätte angesehen. 65 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 65 Seite 65

66 Tagegelder Dreimonatsfrist Mitarbeiter ist nicht täglich an dem Ort einer auswärtigen Tätigkeitsstätte 66 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 66 Seite 66

67 Verpflegungsmehraufwand Dreimonatsfrist 1 2 Tage wöchentlich an auswärtiger Tätigkeitsstätte täglich neue Auswärtstätigkeit ab 3 Tage wöchentlich an auswärtiger Tätigkeitsstätte dieselbe Auswärtstätigkeit 67 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 67 Seite 67

68 Verpflegungsmehraufwand Dreimonatsfrist Beispiel: Der Auszubildende sucht zweimal wöchentlich die Berufsschule auf. Am Ort der Berufsschule liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte. Tagegeldabzug ist bei Erfüllung der Abwesenheitsdauer über die gesamte Ausbildungszeit möglich. 68 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 68 Seite 68

69 Tagegelder - Auslandsreisen Reise vom Inland in das Ausland: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen von einem ausländischen Staat in einen anderen ausländischen Staat: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen vom Ausland in das Inland: letzter Tätigkeitsort im Ausland 69 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 69 Seite 69

70 Tagegelder - Auslandsreisen Reise am 2.2. Reise 1: 7 Uhr bis 9 Uhr Tätigkeit in Belgien Reise 2: 11 Uhr bis 17 Uhr 2 Std. 6 Std. Tätigkeit im Inland Gesamtabwesenheit 8 Std. Auslandspauschale Belgien 14 Tagegeldsätze 2010: BMF v (BStBl I 2009, 1601) 70 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 70 Seite 70

71 Arbeitnehmer mit Auslandsbezug Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber in das Ausland entsandt (Outbound) Arbeitnehmer wird von seinem ausländischen Arbeitgeber ins Inland entsandt (Inbound) 71 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 71 Seite 71

72 Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht = Versteuerung der WELTEINKÜNFTE) Im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt 72 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 72 Seite 72

73 Arbeitnehmer mit Auslandsbezug Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA Ansässigkeitsstaat (Doppelansässigkeit) Tätigkeits- oder Quellenstaat Unselbständige Arbeit: Insbesondere Art. 15 Grundsatz: Tätigkeitsstaat Ausnahme: 183-Tage-Regelung (dann Besteuerung im Ansässigkeitsstaat) 73 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 73 Seite 73

74 Arbeitnehmer mit Auslandsbezug AN insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Tätigkeitsstaat aufgehalten bzw. Tätigkeit dort ausgeübt. Zahlende AG nicht im Tätigkeitsstaat ansässig. AL wird nicht von einer Betriebsstätte, die AG im Tätigkeitsstaat hat, getragen. 74 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 74 Seite 74

75 Arbeitnehmer mit Auslandsbezug Beispiel: Ein Mitarbeiter ist vom 1.1. bis zum in China tätig. Lösung: Der Mitarbeiter ist zwar unbeschränkt stpfl. (Welteinkünfte). Nach dem DBA China ist die 183-Tage-Regelung erfüllt. Besteuerungsrecht: China Reisekostenrecht: China 75 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 75 Seite 75

76 Übernachtungskosten Inland: - Tatsächliche Kosten oder - Übernachtungspauschale 20 Ausland: - tatsächliche Kosten oder - Übernachtungspauschale Hinweis: Erstattungen an Arbeitnehmer: Betriebsausgaben WK bzw. BA-Abzug bei Arbeitnehmer/Unternehmerreisen: (vgl. OFD Ffm, RVerfg. Vom , DB 2008, 2109) ab 2008 nur tatsächliche Kosten absetzbar. 76 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 76 Seite 76

77 Übernachtungskosten Bis 2007 Übernachtungspauschale (Ausland) 100 Abzüglich steuerfreie AG- Erstattung - 40 Werbungskostenabzug 60 Werbungskostenabzug entfällt ab 2008 (strittig: Az. des BFH: VI R 24/09) 77 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 77 Seite 77

78 Übernachtungskosten Absenkung des USt-Satzes auf Beherbergungsleistungen auf 7 % Reisekosten / Geldwerter Vorteil: Frühstücksanteil weiterhin 19 % (keine Nebenleistung zur Hauptleistung: BMF v ; a.a. BFH v , V R 9/06) Seit 2010 gesonderter Rechnungsausweis Frühstückskürzung bei Reisekostenabrechnungen nach Einzelwert Mahlzeitengestellung kann auch einen gwv auslösen (BMF v , BStBl I 2010, 259) 78 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 78 Seite 78

79 Übernachtungskosten Herausrechnung des Frühstückspreises aus der Hotelgesamtkostenrechnung Wird durch Zahlungsbelege nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, hat eine pauschale Kürzung zu erfolgen. Vorrangig: tatsächlicher (feststellbarer) Frühstückspreis Hilfsweise: pauschale Kürzung 79 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 79 Seite 79

80 Übernachtungskosten 1. Prüfung: Ist ein Frühstücksanteil in der Hotelrechnung enthalten? Ausweis nur Leistungen, die mit 7 % fakturiert werden: Ohne Frühstück Ausweis von Leistungen mit 7 % + 19 %: Zusatzleistungen neben Übernachtung enthalten 80 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 80 Seite 80

81 Übernachtungskosten 2. Prüfung: Ist das Frühstück betragsmäßig gesondert und ausdrücklich ausgewiesen? z. B. Übernachtung 100,-, Frühstück 10,- (nicht: Business-Paket; dann 4,80 ) 81 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 81 Seite 81

82 Übernachtungskosten 3. Prüfung Wie wird das Frühstück gegenüber dem Arbeitnehmer abgerechnet? Grundsatz: Ausnahme: Auf der Rechnung ausgewiesener Frühstücksbetrag Wenn Frühstück eine Sachzuwendung ist, dann 82 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 82 Seite 82

83 Übernachtungskosten Noch 3. Prüfung Ausnahme: oder Wenn Frühstück eine Sachzuwendung ist, dann Einstandspreis Freigrenze amtlicher Sachbezugswert (unabhängig von den Frühstückskosten) Sachzuwendung liegt vor, wenn Arbeitgeberveranlassung besteht. 83 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 83 Seite 83

84 Übernachtungskosten Beispiel: Abwesenheit 1. Tag 10 Std. Abwesenheit 2. Tag 14 Std. Hotelkostenrechnung 220 Frühstückspreis Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 84 Seite 84

85 Übernachtungskosten Tagegeld ( ) 18 Übernachtungskosten Hotelrechnung Frühstück Summe 218 Abrechung der Hotelkosten über die FiBu 2 steuerpflichtiger Arbeitslohn (individuell stpfl. oder Pauschalierung) Gestaltung: Abrechnung des Frühstücks als Sachbezug (nur in Arbeitnehmerfällen möglich) 85 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 85 Seite 85

86 Übernachtungskosten Berechnung lt. Finanzverwaltung Tagegeld ( ) 18,00 Übernachtungskosten Hotelrechnung Frühstück ,00 Auslagenersatz 20,00 Summe 238,00 Abzüglich Frühstück (Wert 2010) 1,57 Auszahlung 236,43 86 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 86 Seite 86

87 Übernachtungskosten Berechnung nach BFH-Beschluss v Tagegeld ( ) 18,00 Übernachtungskosten Hotelrechnung Frühstück ,00 Auslagenersatz 20,00 Summe 238,00 Sachbezug Frühstück 20,00 (Lohnsteuerpflichtig, wenn kein Fall der 44 -Grenze) 87 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 87 Seite 87

88 Übernachtungskosten Mahlzeiten aus besonderem Anlass (R 8.1 Abs. 8 LStR und BMF-Schreiben v ): a) Nicht lohnsteuerbare Mahlzeiten: Beteiligung von AN an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung oder Arbeitsessen b) Steuerpflichtige Mahlzeiten: Bewertung der üblichen Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert (Frühstück 2010: 1,57, Mittag- und Abendessen: 2,80 ) 88 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 88 Seite 88

89 Übernachtungskosten Voraussetzung bis Ende 2009: AG hat Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt. Vor Beginn der Auswärtstätigkeit muss sich AG direkt mit dem Unternehmen schriftlich in Verbindung setzen. Gilt nur für übliche Mahlzeiten. (Wert bis zu 40 brutto; ansonsten Einzelbewertung unter Anwendung der 44 -Freigrenze) 89 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 89 Seite 89

90 Übernachtungskosten Lockerung der Veranlassungsvoraussetzungen ab BMF-Schreiben v (BStBl I 2010, 259) - Reise im Interesse des AG - Rechnung auf den AG ausgestellt - Beauftragte Person bucht Übernachtung mit Frühstück 90 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 90 Seite 90

91 Übernachtungskosten Weitere Lockerung der Veranlassungsvoraussetzungen LStÄR Aufwendungen werden vom AG dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt - Rechnung auf den AG ausgestellt - Beauftragte Person bucht Übernachtung mit Frühstück (fällt weg; eventuell bereits 2010) 91 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 91 Seite 91

92 Doppelte Haushaltsführung Begriffsbestimmung: Doppelter Hausstand a) Erst- oder Haupthausstand b) Zweitwohnung am Beschäftigungsort (regelmäßige Arbeitsstätte) Auch Wegzugsfälle (BMF v ) Wichtig: Arbeitgebernachweis 92 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 92 Seite 92

93 Doppelte Haushaltsführung Notwendige Mehraufwendungen, die einem AN wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Aufwendungen für die Zweitwohnung Umzugskosten 93 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 93 Seite 93

94 Doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten Familienheimfahrten : Eine Familienheimfahrt wöchentlich nach den Grundsätzen der Entfernungspauschale Erhöhte Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei wieder möglich Flugkosten nur nach Einzelnachweis 94 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 94 Seite 94

95 Doppelte Haushaltsführung Tagegeld: Nur für die ersten drei Monate ein und derselben doppelten Haushaltsführung zulässig. Strittig: Az. des BFH: VI R 10/08 Besonderheit: Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung. 95 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 95 Seite 95

96 Doppelte Haushaltsführung Angemessenheit von Unterbringungskosten Unterkunftskosten nur insoweit notwendig, als sie den Durchschnittsmietzinssatz einer 60 qm Wohnung am Beschäftigungsort nicht übersteigen. Keine Aussage zu Hotelkosten. 96 Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 96 Seite 96

97 Doppelte Haushaltsführung Angemessene Unterkunftskosten 40 qm Wohnung Frankfurt am Main qm durchschnittliche Wohnlage 800 Geldwerter Vorteil Titel Reisekosten der Präsentation 2010 Michael Autor Seifert Seite 97 Seite 97

98 Vielen Dank. Besuchen Sie uns im Internet: Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:

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