VERHANDLUNGSSCHRIFT. Anwesend:

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1 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT aufgenommen in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 14. März 2013, um Uhr, im Marktgemeindeamt Frankenburg a. H., Erdgeschoss, Sitzungssaal. Bürgermeister: Franz Sieberer Anwesend: Gemeinderatsmitglieder: Vizebürgermeister Kons. Johann Baumann, Vizebürgermeister Ing. Anton M. Hochrainer, Ing. Franz Zeilinger, Norbert Brettbacher, Stefan Wolkerseder, Hannelore Maria Seiringer, Edmund Wind, Josef Martin Zoister, Hannes Piras, Helmut Rupp, Matthias Schmeisser, Gertrud Groß, Josef Seiringer, Johann Hochrainer, Andrea Maria Schatzl, Franz Josef Preuner, Marianne Hagler, Harald Zoister, Dipl. Wirtschaftsing. (FH) Josef Seyringer, Bernhard Scharnböck, Gerfried Matthias Lohinger, Andreas Rager, Stefan Huemer, Thomas Rager, Mag. Johann Gebetsberger, Eva Maria Niedergrottenthaler, HD Herbert Muhr, Franz Thomas Jungwirth (Ersatz für Johannes Berthold Plakolm), Norbert Scheibl (Ersatz für Thomas Reiter), Gerhard Nußbaumer (Ersatz für DP Dipl.-HTL-Ing. Heinz Koberger); Amtsleiter: Bauamtsleiter: entschuldigt abwesend: Gerhard Josef Huber MBA MPA Johann Bayer Johannes B. Plakolm (Ersatz Franz Th. Jungwirth) Thomas Reiter (Ersatz Norbert Scheibl) DP Dipl.-HTL-Ing. Heinz Koberger (Ersatz Gerhard Nußbaumer) Schriftführerin dieser Sitzung ist Finanzabteilungsleiterin Mag. Elfriede Hollnbuchner. Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass sie von ihm zeitgerecht einberufen wurde, die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Gemeinderatsmitglieder und in Frage kommende Ersatzmitglieder unter Bekanntgabe der nachangeführten Tagesordnung erfolgt ist. Die Anberaumung ist am an der Amtstafel kundgemacht worden. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Der Vorsitzende erklärt, dass die Verhandlungsschrift über diese Sitzung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt, sowie während der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufliegt. Beträgt der Zeitraum von Beginn der Auflegung der Verhandlungsschrift bis zum Beginn der nächsten Sitzung des Gemeinderates nicht mindestens eine Woche, so liegt die Verhandlungsschrift bis zu der dem Ablauf dieser Frist erstfolgenden Sitzung sowie während der allenfalls dazwischenliegenden Sitzungen des Gemeinderates auf. Die Verhandlungsunterlagen liegen hieramts zur Einsichtnahme durch die Fraktionsobmänner auf. Den Mitgliedern des Gemeinderates steht es frei, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der Sitzung des Gemeinderates in der die Verhandlungsschrift letztmalig aufliegt, Einwendungen zu erheben.

2 2 Tagesordnung: 1. Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2012 inkl. Kenntnisnahme des Prüfberichtes des örtlichen Prüfungsausschusses über die Sitzung vom ; 004/40; Berichterstatter: Bürgermeister Franz Sieberer, Prüfungsausschussobmann Johann Hochrainer; 2. Umwidmungsantrag 2.123, Purrer Wolfgang, Bereich Badstuben, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 3. Umwidmungsantrag 2.124, Preuner Franz, Bereich Halt, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 4. Umwidmungsantrag 2.130, Pixner Horst, Bereich Unterhaselbach, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 5. Umwidmungsantrag 2.132, Plakolm Markus; Bereich Badstraße, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 6. Umwidmungsantrag 2.134, Leprich Heinz, Bereich Loixigen, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 7. Umwidmungsantrag 2.135, Purrer Renate, Bereich Mitterriegl, Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; 031/2; 8. Beschluss Flächenwidmungsplan mit Entwicklungskonzept - Auflage; 031/2; Planungsausschuss-Obmann Gerfried Lohinger; 9. Berufung Millinger gegen Baubewilligung Klee/Götzendorfer, Strattnerweg; 131/9; Berichterstatter: Vizebürgermeister Johann Baumann; 10. Neubau der Brücke Haslau, Finanzierungsplan und Genehmigung gem. 86 Oö. GemO 1990 idgf.; 612; 11. Übernahme des öffentlichen Gutes, Parzelle 8/4 und 3009, KG Hörgersteig - Verbindung "Totenweg" Ortschaft Tiefenbach - Grundsatzbeschluss; 612/1; 12. Erlassung einer Verordnung betreffend die Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 888/7, KG Frankenburg, Bereich Neukirchner Straße; 612/1;

3 3 13. Erlassung einer Verordnung betreffend die Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle 1633/3, KG Hintersteining, Bereich Unteredt; 612/1; 14. Erlassung einer Verordnung betreffend die Übernahme des Neubaues der Siedlungsstraßen Hofbergstraße ins öffentliche Gut; 612/1; 15. Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 1636, KG Hofberg - Gemeindestraße Schnöllhof - Grundsatzbeschluss; 612/1; 16. Vergabe für die Errichtung der Brücke Haslau; 612/3; 17. Ansuchen Daniel Fammler um Wirtschaftsförderung (Neugründungsförderung) für Hauptstraße 23; Abschluss einer Vereinbarung; 782; 18. Übernahme der Haftung für ein zinsenloses Darlehen der Raiffeisenbank an das Innovationszentrum; 789; 19. Pillichshammer Gütertransport GmbH., 4873 Badstraße 12, Ansuchen um Gewährung eines Großabnehmertarifes für den Bezug von Gemeindewasser; 850/0; 20. Änderung Darlehenskonditionen Darlehen Nummer ABA BA03 (35%) ab bei der Volksbank Vöcklabruck-Gmunden; 950; 21. Änderung des Dienstpostenplanes; 011/0; 22. Allfälliges; Zur Bürgerfragestunde erfolgt keine Wortmeldung. Aufgrund der fehlenden Wortmeldung zur Bürgerfragestunde wird der Beginn der Gemeinderatssitzung einstimmig auf Uhr vorverlegt. Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden. Von den einzelnen Fraktionen werden folgende Personen als Urkundenunterzeichner festgelegt. SPÖ-Fraktion: Ing. Franz Zeilinger ÖVP-Fraktion: Vizebgm. Ing. Anton Hochrainer FAL-Die Grünen Fraktion: HD Herbert Muhr FPÖ-Fraktion: Bernhard Scharnböck

4 4 Zu 1) Der Vorsitzende ersucht den Prüfungsausschuss-Obmann über die PA-Sitzung vom zu berichten. Prüfungsausschuss-Obmann Johann Hochrainer berichtet wie folgt: TOP 1 Überprüfung Rechnungsabschluss 2012 Ordentlicher Haushalt: Der Rechnungsabschluss 2012 schließt im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen in der Höhe von ,92 Euro, Ausgaben in der Höhe von ,14 Euro und damit mit einem Sollüberschuss in der Höhe von ,78 Euro. Im Vergleich zum Nachtragsvoranschlag 2012, bei dem ein Abgang in Höhe von ,00 Euro prognostiziert wurde, bedeutet das eine Verbesserung des Haushaltsergebnisses um rund ,00 Euro. Die Veränderung ergibt sich einerseits aufgrund von Mehreinnahmen und andererseits aufgrund von Ausgabeneinsparungen. Einnahmenseite: Bei den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind Mehreinnahmen in Höhe von ,00 Euro erzielt worden. Ebenso sind bei der Kommunalsteuer Mehreinnahmen in Höhe von ,00 Euro erzielt worden. Im Altenheim konnten Mehrreinnahmen beim Pflegezuschlag und aufgrund von Rücklagenauflösung in Höhe von insgesamt ,00 Euro verzeichnet werden. Mehreinnahmen in Höhe von 5.800,00 Euro beim Bezirksabfallverband und Rücklagenauflösung aufgrund der im Jahr 2010 zu viel zugeführten Erhaltungsbeiträge bei Wasser und Kanal sowie der Rücklage Verkehr in Höhe von ,00 Euro haben zu einer Verbesserung des Ergebnisses beigetragen. Auf der Ausgabenseite sind folgende Einsparungen bzw. Verschiebungen wirksam geworden: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ergibt sich bei den Zinsen eine Einsparung in Höhe von ,00 Euro. Investitionseinsparungen sowie Verschiebungen bei den Wasserbauten sind verantwortlich für eine Verringerung der Ausgaben um ,00 Euro. Bei der Lehrlingsund Arbeitsplatzförderung sind 8.200,00 Euro, bei den Instandhaltungsausgaben ,00 Euro und beim Streusalz ,00 Euro eingespart worden. Bei der Hausmüllentsorgung konnten aufgrund niedrigerer Tarife für die Abfuhren sowie geringerer Abfallmengen ,00 Euro eingespart werden. Im Bereich Telekommunikation, Postdienste und Geringwertige Wirtschaftsgüter sind ,00 Euro eingespart worden. Gemeinnützige Einrichtungen: Beim Schüleressen stehen den Ausgaben in Höhe von ,00 Euro Einnahmen in Höhe von ,00 Euro gegenüber, was einen Abgang von ,00 Euro bedeutet. Pro ausgegebenem Essen ist ein Abgang von 1,24 Euro zu verzeichnen. Im Kindergarten konnte der prognostizierte Abgang von ,00 Euro bei Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro um ,00 Euro auf ,00 Euro verringert werden. Der Abgang pro Kind beläuft sich bei 136 Kindern auf 2.320,57 Euro. Beim Essen zu Hause ergibt sich aufgrund höherer anteiliger Kosten für die Küche bei Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro ein Abgang von ,00 Euro. Der Abgang je Portion errechnet sich auf 2,87 Euro.

5 5 Die Anzahl der ausgegebenen Portionen beläuft sich im Haushaltsjahr 2012 auf (2011: Portionen). Bei den öffentlichen WC-Anlagen konnte der Abgang um 728,00 Euro auf 2.572,00 Euro verringert werden. Pro Tag ergibt sich daraus ein Abgang von 7,03 Euro. Im Bereich Abfallbeseitigung kann bei Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro ein Überschuss von ,00 Euro erzielt werden. Das Schwimmbad schließt im Haushaltsjahr 2012 mit einem Abgang in Höhe von ,00 Euro und das Schwimmbad-Buffet mit einem Abgang von 2.171,00 Euro. Auf die Besucher bezogen bedeutet das beim Schwimmbad einen Abgang von 7,31 Euro und beim Schwimmbadbuffet von 0,30 Euro. Die Ergebnisse in den ausgegliederten Betrieben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind positiv. Bei der Wasserversorgung sind insgesamt ,00 Euro eingenommen worden. Die Ausgaben belaufen sich im Finanzjahr auf ,00 Euro, was zu einem Sollüberschuss von ,00 Euro führt. Im Bereich Abwasserentsorgung sind insgesamt ,00 Euro (ohne Interessentenbeiträge) eingenommen worden; die Ausgaben ohne Rücklage belaufen sich auf ,00 Euro, was zu einem Sollüberschuss von ,00 Euro führt. Die Anschlussgebühren wurden bei Bauvorhaben verwendet oder als Rücklage angelegt. Entsprechend der Vorgabe der Aufsichtsbehörde erfolgte für das Finanzjahr 2012 die Verbuchung einer Gewinnentnahme aus den Betrieben mit marktwirtschaftlicher Tätigkeit in den Sektor Staat in Höhe von insgesamt ,00 Euro. Das Altenheim konnte im Haushaltsjahr 2012 mit einem Überschuss von ,00 Euro abgeschlossen werden. Der veranschlagte Abgang konnte aufgrund von Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen in ein positives Ergebnis umgewandelt werden. Gründe waren Mehreinnahmen bei den Pflegezuschlägen und aufgrund von Rücklagenauflösung sowie Ausgabeneinsparungen unter anderem durch das niedrige Zinsniveau und Verschiebung von Investitionen. Im Kulturzentrum konnte der prognostizierte Abgang von ,00 Euro bei Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro um 2.448,00 Euro auf 7.852,00 Euro verringert werden. Der Abgang pro Veranstaltung beläuft sich bei 25 Veranstaltungen auf 314,06 Euro. Der Schuldenstand per hat sich um ,48 Euro auf ,57 Euro verringert. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung für 2012 von 2.448,00 Euro. Der Rücklagenstand hat sich um ,01 Euro auf ,48 Euro erhöht. Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt weist einschließlich der Abwicklung der Vorjahre Einnahmen von insgesamt ,06 Euro und Ausgaben von insgesamt ,15 Euro aus. Daraus ergibt sich ein Sollüberschuss in der Höhe von ,91 Euro. Vergleicht man die Einnahmen des Rechnungsabschlusses 2012 in der Höhe von ,06 Euro mit der Veranschlagung im Nachtragsvoranschlag in der Höhe von ,00 Euro ergeben sich saldierte Mehreinnahmen von ,06 Euro. Als Begründung für die Abweichung sind anzuführen: Die Flüssigmachung der Bedarfszuweisung in Höhe von ,00 Euro für den Regenwasserkanal Badsiedlung/Badstraße, Rücklagenentnahme und Zuführung Infrastrukturkostenbeitrag für den ABA BA08 in Höhe von ,41 Euro, Schuldenerlass (Kapitaltransferzahlung) vom Land für Investitionsdarlehen in Höhe von ,86 Euro und Einnahmen für die Photovoltaikanlage am Hauptschuldach in der Höhe von ,27 Euro.

6 6 Vergleicht man die Ausgaben des Rechnungsabschlusses 2012 in der Höhe von ,15 Euro mit der Veranschlagung im Nachtragsvoranschlag in der Höhe von ,00 Euro ergeben sich Mehrausgaben von ,15 Euro. Als Begründung für die Abweichung sind anzuführen: Die Erweiterung des Ortskanalnetzes im BA08 im Bereich Hofbergstraße im Ausmaß von ,09 Euro, die Abschreibung der Investitionsdarlehen in Höhe von ,86 Euro und die Errichtung der Photovoltaikanlage am Hauptschuldach mit Gesamtkosten in Höhe von ,27 Euro. Die Entwicklung der einzelnen Vorhaben im Jahr 2012 ist aus dem Bericht Außerordentlicher Haushalt im Rechnungsabschluss ersichtlich. Die Zuführungen vom ordentlichen Haushalt zum außerordentlichen Haushalt betrugen im Finanzjahr 2012 insgesamt 8.917,00 Euro. Darin enthalten sind 7.872,00 Euro an Infrastrukturkostenbeiträgen, die dem Vorhaben 1270, Abwasserbeseitigung Ortskanal BA08 zugeführt wurden. Der Restbetrag wurde zur Ausfinanzierung von Vorhaben verwendet. Im Haushaltsjahr 2012 wurde die erste Rate für die Rückzahlung des Inneren Darlehens aus Rücklagen rückgeführt. Die ursprüngliche Darlehenshöhe von ,43 Euro konnte um ,51 Euro verringert werden. Der Darlehensstand beträgt mit ,92 Euro. Zum endgültigen Rechnungsabschluss 2012 kommen noch dazu: 7 Rechnungsabschlüsse der Feuerwehren, Dienstpostenplan, Gemeinderatsprotokoll, Prüfungsausschuss-Prüfbericht und Kundmachungen. Die im Rechnungsabschluss 2012 ausgewiesenen Beträge werden automatisch von den Konten übernommen. Überschreitungen von Voranschlagsbeträgen liegen vor und sind im Entwurf begründet (Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag gemäß 15 Abs. 1 Z.7 VRV). Den Überschreitungen stehen auch Einsparungen gegenüber. Die veranschlagten Einnahmen sind nicht überall erreicht worden, wo dies nicht der Fall war, wurde entsprechend begründet. Vermögen und Schulden werden laufend erfasst und sind dem Rechnungsabschluss als Beilage angeschlossen. Grundbuchauszüge sind im Bauamt über EDV abrufbar. Die Versicherungen werden von der Firma Rational, 4020 Linz, betreut. Donau Versicherung: Gebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall, Dienstfahrtenkasko, alle Bauhoffahrzeuge; Die Waldbrandversicherung erfolgt über den Bäuerlichen Waldbesitzerverband. Beschluss: Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 der Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck wurde gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf. stichprobenartig geprüft. Der vorliegende Entwurf wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. TOP 2 Allfälliges Als Termin für die nächste PA-Sitzung wurde Dienstag, , Uhr, festgelegt.

7 7 Der Vorsitzende ist über die positive Entwicklung des Rechnungsabschlusses froh. GRM HD Herbert Muhr ist verwundert, dass sich zwischen dem Nachtragsvoranschlag und dem Rechnungsabschluss die Zahlen so positiv entwickeln können. Zeigt diese Entwicklung eine Trendumkehr, dass es für die Gemeinden in Zukunft finanziell besser aussehen wird? Vielleicht können künftig bei den Budgetsitzungen wieder Vorhaben diskutiert werden. Der Vorsitzende ist unschlüssig, wie die Budgetsituation im nächsten Jahr aussehen wird. Er hat in letzter Zeit einige Vorträge besucht. Ob die Entwicklung wirklich so positiv sein wird, ist fraglich. Diskussionen zu führen, welche Wünsche die einzelnen Fraktionen haben, das wird noch länger dauern. Gerade im Bereich der Sozialhilfe kommen künftig viele Neuerungen, wie z.b.: Stationen für demente Personen, auf uns zu. Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt er über den Prüfbericht der Prüfungsausschuss-Sitzung vom bzw. über den Rechnungsabschluss 2012 abstimmen. Der Prüfbericht der Prüfungsausschuss-Sitzung vom wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 der Marktgemeinde Frankenburg a. H. wurde gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf. vom Prüfungsausschuss strichprobenartig geprüft. Der vorliegende Entwurf wird einstimmig zur Kenntnis genommen und wie folgt beschlossen: EURO A) Ordentlicher Haushalt Summe der Einnahmen ,92 Summe der Ausgaben ,78 Abwicklung Vorjahr 0,00 Abwicklung Vorjahr ,36 Zwischensumme ,92 Zwischensumme ,14 Ist-Abgang ,65 Ist-Abgang ,65 Soll-Abgang ,00 Soll-Überschuss , , ,57 B) Außerordentlicher Haushalt Saldiert: Summe der Einnahmen ,92 Summe der Ausgaben ,48 Abwicklung Vorjahr 0,00 Abwicklung Vorjahr ,53 Zwischensumme ,92 Zwischensumme ,01 Ist-Überschuss ,23 Ist-Überschuss ,23 Soll-Abgang ,00 Soll-Überschuss , , ,15

8 8 C) Vermögens- und Schuldenrechnung: (Vermögensstand per ) 0 Vermögen der allgemeinen Verwaltung ,09 1 Vermögen der öffentlichen u. betriebsähnlichen Einrichtungen ,75 2 Vermögen der wirtschaftlichen Unternehmungen ,37 3 Finanzvermögen (ohne Liegenschaftsvermögen) ,75 4 Liegenschaftsbesitz ,32 5 Stiftungs- und Fondsvermögen 0,00 6 Sondervermögen gemeinrechtlicher Art 0,00 7 Schulden 0,00 Inventar ,83 Vermögen insgesamt ,11 Schulden insgesamt ,57 Unterschied zwischen Vermögen und Schulden ,54 Zu 2) Der Vorsitzende berichtet, dass zu den folgenden Tagesordnungspunkten keine Planungsausschuss-Sitzung stattgefunden hat. Herr Purrer Wolfgang, 4873 Badstuben 12, hat mit Antrag vom um Umwidmung eines Teiles der Parzellen 621/1, 641, 621/4 und 620/1, KG Hofberg, im Flächenausmaß von rund 2 x 1000 m², von Grünland in Bauland - Wohngebiet angesucht. Eine Fläche befindet sich nördlich Liegenschaft Mayer Johann, Badstuben 20, die zweite Fläche südlich der Liegenschaft Feichter Christian, Badstuben 19 und sind beide Flächen im örtlichen Entwicklungskonzept als Grünland ausgewiesen. Die Fläche befindet sich in keiner geogenen Risikozone und Gefahrenzone. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Landesregierung: Planung widerspricht den Raumordnungsgrundsätzen Naturschutz: Planung widerspricht den Raumordnungsgrundsätzen Landwirtschaftskammer: teilw. Zustimmung, Widmungsfläche verschieben LR, Abt. Ländl. Neuordnung: kein Einwand LR, Abt. Land- u. Forstwirtsch.: aufgrund der zu erwartenden Nutzungskonflikte nicht befürwortet Wiespointner Bernadette: kein Einwand, möchte selber widmen Maier Johann: teilweise Zustimmung Er hat gemeinsam mit GVM Vizebgm. Ing. Anton M. Hochrainer bei Landesrat Viktor Sigl vorgesprochen. Bei weiteren Gesprächen mit Herrn Landesrat Viktor Sigl und dem Leiter der Abteilung Raumordnung, Herrn DI Klaus Scherhaufer, gab es auch keine positive Beurteilung für die geplante Umwidmung von Herrn Purrer Wolfgang. Ein Lokalaugenschein wurde abgelehnt, weil die Pläne aussagekräftig genug sind. Sollte die Gemeinde die Umwidmung positiv beschließen, wird vom Land eine Versagung kommen. Gegen eine Versagung kann nur mehr gerichtlich vorgegangen werden.

9 9 GRM HD Herbert Muhr teilt mit, dass die Landesregierung ihre Linie konsequent verfolgt. Wir müssen auch als Gemeinde den Antragsteller darauf hinweisen, dass gewisse Flächen nicht umgewidmet werden können. Es ist besser, wenn die Antragsteller von vornherein über die Chancen einer Umwidmung informiert werden. Oft vergeht sehr viel Zeit und die Entscheidung fällt negativ aus. Wir müssen in Zukunft mutiger sein, und Umwidmungswerber entsprechend informieren. Der Gemeinderat muss zu den vorliegenden Grundsätzen und Richtlinien stehen. Wir müssen froh sein, dass die Richtlinien des Landes entsprechend eingehalten werden. Der Vorsitzende betont, dass er nicht schuld an der Ablehnung dieser Umwidmungen war. Für ihn ist auch wichtig, dass Vizebgm. Hochrainer bei diesem Termin dabei war. GRM Planungsausschuss-Obmann Gerfried M. Lohinger teilt mit, dass es Situationen gibt, wo eine Umwidmung denkbar wäre. Herr DI Sperrer hat gesagt, dass eine Chance bestehen könnte. Wir sollen nicht von vornherein eine Umwidmung ablehnen. GRM HD Herbert Muhr hat im Protokoll nachgelesen. Herr DI Sperrer hat ausgesagt, dass er die Umwidmung Preuner nicht positiv sieht, ein Versuch ist denkbar. Herr DI Sperrer hat nicht gesagt, dass er die Umwidmungen Purrer und Preuner befürwortet. Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag des Herrn Purrer Wolfgang, auf Umwidmung von Teilen der Parzellen 621/1, 641, 621/4 und 620/1, KG Hofberg, abstimmen. Einstimmig abgelehnt. Der Antrag des Herrn Purrer Wolfgang, 4873 Frankenburg a.h., Badstuben 12, auf Umwidmung von Teilen der Parzellen 621/1, 641, 621/4 und 620/1, KG Hofberg, im Flächenausmaß von rd. 2 x m², von Grünland in Bauland Dorfgebiet, wird abgelehnt. Zur Information teilt der Vorsitzende mit, dass zum Umwidmungsantrag Norbert Huemer, Halt, eine Versagung der Widmung für den Zimmereibetrieb durch die Landesregierung eingegangen ist. Er verliest den in der Anlage A) enthaltenen Bescheid. Zu 3) Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Herr Preuner Franz jun., 4873 Unterhaselbach 14/2, hat mit Antrag vom um Umwidmung eines Teiles der Parzelle 525/6, KG Hofberg, im Flächenausmaß rund 2000 m², von Grünland in Bauland - Wohngebiet, angesucht. Die Fläche liegt nördlich der Straße Halt, südwestlich der Liegenschaft Hochreiner, Halt 1, und ist im örtlichen Entwicklungskonzept als Grünland ausgewiesen. Die Fläche befindet sich in der geogenen Risikozone Typ A und in keiner Gefahrenzone.

10 10 Der Bereich nordöstlich dieser Fläche wurde von den Ehegatten Hochreiner zur Umwidmung beantragt. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Landesregierung: Planung widerspricht den Raumordnungsgrundsätzen Naturschutz: kein Einwand Landwirtschaftskammer: kein Einwand LR, Abt. Ländl. Neuordnung: LR, Abt. Land- u. Forstwirtsch.: kein Einwand aufgrund der zu erwartenden Nutzungskonflikte nicht befürwortet Bei weiteren Gesprächen mit Herrn Landesrat Viktor Sigl und dem Leiter der Abteilung Raumordnung, Herrn DI Klaus Scherhaufer, gab es auch keine positive Beurteilung für die geplante Umwidmung von Herrn Preuner Franz. GRM Mag. Johann Gebetsberger zeigt auf, dass die strikte Linie der Landesregierung eine Hilfe für die Gemeinden ist, damit die persönlichen Diskussionen ausgeschaltet werden. Die Grundsätze der Landesregierung werden strikt eingehalten. Er spricht LR Sigl diesbezüglich großen Respekt aus. Die Richtlinien sollen eine Hilfe für die Gemeinde, den Gemeinderat bzw. den Planungsausschuss darstellen. Wenn in den Gemeinden ebenfalls entsprechende Richtlinien eingehalten werden, ist auch hier die Zusammenarbeit konfliktfreier. Herr DI Sperrer hat sich in den beiden Umwidmungen konkret gegen eine Umwidmung ausgesprochen. Somit hätte es auch für uns, als Gemeinderat, konkrete Linien gegeben. Die Entscheidung im Gemeinderat wird von einer übergeordneten Planungsbehörde beeinsprucht, die sich an Richtsätze hält. Der Vorsitzende merkt an, dass die Entscheidung der Landesregierung in Linz getroffen wird. Der Gemeinderat ist in Frankenburg ansässig und muss sich der Bevölkerung gegenüber rechtfertigen. Nachdem die Umwidmungen den Raumordnungsgrundsätzen widersprechen, haben wir klare Vorgaben. GVM Vizebgm. Ing. Anton M. Hochrainer gibt zu bedenken, dass wir danach trachten sollen, die Bürger in Frankenburg zu halten und Umwidmungen möglich zu machen. Wenn wir uns an die Richtlinien der Landesregierung halten, warum ist dann jetzt die Fläche unter der Liegenschaft Ottinger bebaut worden? Der Gemeinderat hat diese Umwidmung damals abgelehnt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Umwidmung Ottinger abgelehnt worden ist, weil eine Grünzone beabsichtigt war. Jede Widmung ist genau zu betrachten. GRM Planungsausschuss-Obmann Gerfried M. Lohinger teilt mit, dass die Richtlinien nicht immer sehr klar sind. Es ist nicht jede Umwidmung gleich zu behandeln. GRM HD Herbert Muhr gibt zu bedenken, dass wir durch eine positive Umwidmung wirklich Probleme bekommen hätten. Eine Umwidmung auf Bauland, die auf keiner Seite an ein bestehendes Bauland angrenzt, wäre sehr problematisch gewesen.

11 11 Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über die Umwidmung des Herrn Franz Preuner, auf Umwidmung eines Teiles der Parzelle 525/6, KG Hofberg, abstimmen. (GRM Franz Josef Preuner nimmt seine Befangenheit wahr) Einstimmig abgelehnt. Der Antrag von Herrn Preuner Franz jun., 4873 Unterhaselbach 14/2, vom auf Umwidmung eines Teiles der Parzelle 525/6, KG Hofberg, im Flächenausmaß von rd m², von Grünland in Bauland Wohngebiet, wird abgelehnt. Zu 4) Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Herr Pixner Horst, 4873 Unterhaselbach 1, hat mit Antrag vom um Umwidmung eines Teiles der Parzelle 1802/3, KG Frankenburg, im Flächenausmaß von rund 150 m², zur Vergrößerung seiner Bauparzelle, von Grünland in Bauland - Wohngebiet angesucht. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Amt der OÖ. LR, Abt. Raumordnung: Zustimmung Landwirtschaftskammer OÖ.: Zustimmung Ortsplaner DI Sperrer: Zustimmung Er eröffnet über diesen Top die Wechselrede. Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, lässt er über den Antrag des Herrn Horst Pixner, auf Umwidmung eines Teiles der Parzelle 1802/3, KG Frankenburg, abstimmen. Dem Antrag des Herrn Horst Pixner, 4873 Unterhaselbach 1, auf Umwidmung eines Teiles der Parzelle 1802/3, KG Frankenburg, im Flächenausmaß von rd. 150 m², zur Vergrößerung der Parzelle 1802/6, KG Frankenburg, in östlicher Richtung, wird zugestimmt. Die Pläne Anlage B) sind der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Zu 5) Der Vorsitzende berichtet wie folgt:

12 12 Herr Plakolm Markus, 4873 Badstraße 15, hat mit Antrag vom um Umwidmung von Teilen der Parzellen 247, KG Frein, im Flächenausmaß von rund 3550 m², von Bauerwartungsland - Wohngebiet in Bauland - Wohngebiet und Parzelle 246/7, KG Frein, im Flächenausmaß von rund 1580 m², von Bauerwartungsland - gemischtes Baugebiet in Bauland - gemischtes Baugebiet angesucht. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Da es sich um Bauerwartungsland handelt, waren nur die Nachbarn anzuschreiben. Von den verständigten Nachbarn gab niemand eine Stellungnahme ab. Ortsplaner DI Sperrer: Zustimmung, Widmungswunsch wird unterstützt Die mündliche grundsätzliche Zusage von Herrn Hammertinger Franz und Herrn Plakolm Markus für die kostenlose Abtretung einer Teilfläche der Parzelle 252/4 (Hammertinger Franz) für die Aufschließung der Umwidmungsfläche liegt vor. In schriftlicher Form ist diese Abtretung noch vorzulegen. Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, lässt er über den Antrag des Herrn Markus Plakolm, auf Umwidmung von Teilen der Parzellen 247, KG Frein, bzw. der Parzelle 246/7, KG Frein, abstimmen. Dem korrigierten Antrag des Herrn Plakolm Markus, 4873 Badstraße 15, auf Umwidmung von Teilen der Parzelle 247, KG Frein, von Bauerwartungsland - Wohngebiet in Bauland - Wohngebiet und Parzellen 246/7 und 246/1, KG Frein, von Bauerwartungsland - gemischtes Baugebiet in Bauland - Wohngebiet wird zugestimmt. Die mündliche, grundsätzliche Zusage von Herrn Hammertinger Franz und Herrn Plakolm Markus für die kostenlose Abtretung einer Teilfläche der Parzelle 252/4 (Hammertinger Franz) für die Aufschließung der Umwidmungsfläche liegt vor. In schriftlicher Form ist diese Abtretung bis spätestens vor Kundmachung der genehmigten Umwidmungspläne vorzulegen. Die Pläne Anlage C) sind der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Zu 6) Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Herr Leprich Heinz, 4873 Loixigen 14, ersucht in seinem Antrag vom um Umwidmung der westlich seiner Bauparzelle liegenden Parzelle 1588/2, KG Frein, im Ausmaß von 197 m², da er auf dieser Fläche ein Gartenhaus errichten möchte. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Amt der OÖ. LR, Abt. Raumordnung: Amt der OÖ. LR, Natur- u. Landschaftsschutz: Zustimmung Zustimmung

13 13 Ortsplaner DI Sperrer: Zustimmung Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, lässt er über den Antrag des Herrn Heinz Leprich, auf Umwidmung der Parzelle 1588/2, KG Frein, abstimmen. Dem Antrag des Herrn Heinz Leprich, 4873 Loixigen 14, auf Umwidmung der westlich seiner Bauparzelle liegenden Parzelle 1588/2, KG Frein, im Ausmaß von 197 m² wird zugestimmt. Die Pläne Anlage D) sind der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Zu 7) Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Frau Purrer Renate, 4873 Mitterriegl 15, ersucht in ihrem Antrag vom um Umwidmung eines Teiles der Parzellen 1479 und 1481/2, KG Hofberg, im Ausmaß von 299 m², nördlich Ihrer Liegenschaft. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Garage und eines Schwimmbades und reicht die gewidmete Fläche dazu nicht aus. Die Fläche befindet sich in der geogenen Risikozone Typ B und ist somit ein geologisches Gutachten erforderlich. Heute liegen folgende Stellungnahmen vor: Amt der OÖ. LR, Abt. Raumordnung: Zustimmung, wenn positives geologisches Gutachten vorgelegt wird; Anmerkung: positives Gutachten vom liegt vor Amt der OÖ. LR, Natur- u. Landschaftsschutz: Zustimmung Wirtschaftskammer OÖ. Zustimmung Ortsplaner DI Sperrer: Zustimmung Gemäß dem Gutachten von GEOCENTRICOM, 4905 Thomasroith vom , Seite 8 (GZ.: 547/113) ist der Boden am Grundstück 1479 und 1481/2, KG Hofberg, für eine Bebauung tragfähig. Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, lässt er über den Antrag von Frau Renate Purrer, auf Umwidmung eines Teiles der Parzelle 1479 und 1481/2, KG Hofberg, abstimmen.

14 14 Dem Antrag von Frau Renate Purrer, 4873 Mitterriegl 15, auf Umwidmung eines Teiles der Parzellen 1479 und 1481/2, KG Hofberg, im Ausmaß von 299 m² nördlich ihrer Liegenschaft wird zugestimmt. Die Pläne Anlage E) mit dem geologischen Gutachten sind der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Zu 8) Der Vorsitzende ersucht den Bauamtsleiter über die Änderungen im Flächenwidmungsplan bzw. Entwicklungskonzept zu berichten. Sollten Wortmeldungen kommen, bitte Herrn Bayer unterbrechen, damit über die Änderungen im Paket abgestimmt werden kann. Die Beschlüsse im Gemeindevorstand waren diesbezüglich einstimmig. Bauamtsleiter Johann Bayer berichtet wie folgt: Die einzelnen Punkte sind bereits beraten und beschlossen worden. Es gab aber noch Änderungen aufgrund von Änderungen in der Katastralmappe bzw. waren noch Flächenanpassungen notwendig, wo die Widmungen nicht mit den Grundgrenzen übereinstimmten. Diese Änderungen sind von Amtswegen zu berichtigen. Lfd. Nr. 7: Herrn und Frau Henryk und Erika Tomasiak; 4873 Frankenburg a.h., Vöcklamarkterstraße 32; Es geht um eine Fläche im Ausmaß von 145 m², wo Grünland in Wohngebiet umgewidmet werden soll. Lfd. Nr. 18: Herrn und Frau Ernestine und Franz Doninger, 4873 Frankenburg a.h., Dorf 10; Die Fläche ist in Grünland gewidmet und soll in gemischtes Baugebiet umgewidmet werden. Die Widmungsgrenze soll geradlinig verlaufend angepasst werden. Lfd. Nr. 23: Frau Cornelia Widerin-Rößler, 5020 Salzburg, Dr. Sylvester Straße 18, bzw. Frau Dr. Ursula Fröhlich-Rößler, 5202 Neumarkt a.w., Thalham 13, Firma Schmid-Baugruppe Holding GmbH., 4873 Frankenburg a.h., Frein 9; Das Betriebsbaugebiet in Frein soll in Mischbaugebiet rückgewidmet werden, damit in diesem Bereich eine Wohnbebauung möglich wird. Lfd. Nr. 24: Herrn und Frau Josef und Ingrid Hötzinger, 4873 Frankenburg a.h., Rieder Straße 13 bzw. Herrn Franz Scherübl, 4873 Frankenburg a.h., Rieder Straße 15; Dieses Betriebsbaugebiet soll in gemischtes Baugebiet rückgewidmet werden, damit eine Umwidmung der angrenzenden Gründe in Wohngebiet möglich wird. Lfd. Nr. 28: Herrn und Frau Robert und Birgit Scheibl, 4873 Frankenburg a.h., Bachweg 20; Die Fläche war bisher als Bauland ausgewiesen und soll in Grünland rückgewidmet werden.

15 15 Lfd. Nr. 31: Frau Waldtraud Waiß, 4770 Andorf, Am Kirchenberg 17; Die Fläche befindet sich in Dorf und ist für eine Bebauung nicht geeignet, weil in diesem Bereich der Bach immer wieder austritt. Die Fam. Waiß hat für diese Fläche keine Aufschließungsbeiträge geleistet. Es soll eine Rückwidmung in Grünland erfolgen. Lfd. Nr. 33: Herr Maximilian Eder, 4873 Frankenburg a.h., Dorf 20; Die Fläche hat ein Ausmaß von 41 m², mit dieser Umwidmung soll eine gerade Widmungslinie geschaffen werden. Lfd. Nr. 34: Marktgemeinde Frankenburg a.h, 4873 Marktplatz 4; Es handelt sich um den Parkplatz in Frein, die Fläche war bisher als Wohngebiet ausgewiesen und soll als Verkehrsfläche gewidmet werden. Lfd. Nr. 35: Herrn und Frau Gerfried und Monika Lohinger, 4873 Frankenburg a.h., Erdpries 3; Das bestehende Gasthaus soll als Ausflugsgasthaus gewidmet werden. Lfd. Nr. 40: Herr und Frau Norbert und Theresia Leitner, 4873 Frankenburg a.h., Klanigen 3 bzw. Frau Hildegard Kaiser, 4873 Frankenburg a.h. Rieder Straße 9; Es waren drei Flächen zur Umwidmung beantragt. Die Parzelle 881 wurde genehmigt. Lfd. Nr. 43: Frau Christine Ablinger, 4873 Frankenburg a.h., Point 12: Die Vorbehaltsfläche soll in aktives Bauland umgewidmet werden. Lfd. Nr. 48: Herr Harald Diewald, 4873 Frankenburg a.h., Klanigen 2; Die Fläche war als Wohngebiet ausgewiesen, eine Bebauung ist aufgrund der ehemaligen Mülldeponie nicht möglich. Die Fläche soll als Grünland mit der Widmung Bauverbot ausgewiesen werden. Lfd. Nr. 49: Frau Kaiser Hildegard, 4873 Frankenburg a.h., Rieder Straße 9, bzw. Herr Maier Albert, 4873 Frankenburg a.h., Klanigen 5 bzw. Herrn Harald Diewald, 4873 Frankenburg a.h.,klanigen 2 und Herrn und Frau Norbert und Theresia Leitner, 4873 Frankenburg a.h., Klanigen 3; Es handelt sich um eine Fläche die als Wald ausgewiesen ist. Die Fläche stellt im Sinne des Forstgesetzes keinen Wald dar. Die Fläche soll in Grünland richtiggestellt werden. Lfd. Nr. 54: Herrn und Frau Reinhard und Christine Klinglmayr, 4873 Frankenburg a.h., Neukirchnerstraße 6; Es handelt sich um eine sehr kleine Fläche, die zur Stammliegenschaft dazu gewidmet werden soll.

16 16 Lfd. Nr. 55: Herrn und Frau Reinhard und Christine Klinglmayr, 4873 Frankenburg a.h., Neukirchnerstraße 6 bzw. Frau Ingeborg Preiner 4840 Vöcklabruck, Tegetthoffstraße 70, bzw. Herrn Preiner Wolfgang, 4873 Frankenburg a.h., Würfelspielstraße 9; Die Fläche befindet sich im Bereich der Fa. Framag. Es soll eine Widmung von Bauerwartungsland auf eingeschränkt gemischtes Baugebiet erfolgen. Lfd. Nr. 61: Herrn Thomas Preuner, 4873 Frankenburg a.h., Vordersteining 5; Die Widmung Hofbrauerei ist auf das Gebäude begrenzt. Lfd. Nr. 63: Herrn und Frau Anton und Veronika Pillichshammer, 4873 Frankenburg a.h., Stöckert 2, bzw. Herrn und Frau Alois und Elisabeth Renetseder, 4873 Frankenburg a.h., Stöckert 3, bzw. Frau Maria Schwarz, 4873 Frankenburg a.h., Stöckert 6; Die Fläche stellt eine geringfügige Erweiterung bzw. die Richtigstellung der Grundgrenze entsprechend der Digitalen Katastralmappe dar. Lfd. Nr. 65: Herrn und Frau Ernst und Kerstin Hofmann, 4890 Frankenmarkt, Kühschinken 25 bzw. Frau Hildegard Hochrainer, 4873 Frankenburg a.h., Schnöllhof 10; Die Fläche befindet sich in Schnöllhof. Die bestehende Bauparzelle soll Richtung Süden geringfügig erweitert werden. Lfd. Nr : Herrn Johann Rosenkranz, 4873 Frankenburg a.h., Engern 3, bzw. Herrn Franz Kibler, 4873 Frankenburg a.h., Engern 7; Es handelt sich um eine größere Fläche, bei der zwei Häuserreihen entstehen. Durch diese Umwidmung in Wohngebiet werden wieder Bauparzellen verfügbar. Lfd. Nr : Herrn und Frau Otmar und Mathilde Rupp, 4873 Frankenburg a.h., Neukirchnerstraße 5b, bzw. Herrn Franz Habring, 4873 Frankenburg a.h., Neukirchnerstraße 7; Richtigstellung im Bereich der Fa. Framag. Die Liegenschaften Rupp und Habring waren bisher in der EDV als eingeschränkt gemischtes Baugebiet ausgewiesen. Im Originalflächenwidmungsplan aber als Mischgebiet. Hier ist bei der Übertragung in das GIS- System ein Fehler passiert, der jetzt richtig gestellt wird. Lfd. Nr Herr Eduard Gaisbauer, 4873 Frankenburg a.h., Hoblschlag 8; Die Bauparzelle wurde aus einer großen Parzelle herausgemessen. Mit dem Geometer wurden die Grundgrenzen lt. Baurecht mit einem Abstand von 3 Metern vom bestehenden Gebäude festgelegt. Die Widmung war an der Gebäudegrenze, jetzt soll die Richtigstellung auf die neue Grundgrenze erfolgen. Lfd. Nr : Herrn und Frau August und Renate Zoister, 4873 Frankenburg a.h., Oberfeitzing 5 bzw. Frau Andrea Dachs, 4873 Frankenburg a.h., Oberfeitzing 4; Die neue Vermessung deckt sich nicht mehr mit der Widmung. Bei einer Begehung mit dem Geometer wurden die Abstände zu den Gebäuden neu abgesteckt. Es entstehen hier keine neuen Bauflächen. Es soll eine Übereinstimmung mit der DKM geschaffen werden.

17 17 Lfd. Nr : Herr und Frau Karl und Christl Pixner, 4873 Frankenburg a.h, Frein 2; Es geht um eine Fläche bei der Einsatzzentrale. Die angekaufte und vermessene Fläche soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Sie dient zur Erweiterung der Einsatzzentrale. Lfd. Nr : Herrn und Frau Alois und Martina Herzog, 4873 Frankenburg a.h., Badstuben 28; Bei der Liegenschaft Herzog war im nördlichen Bereich ein bebauter Grundstreifen nicht gewidmet. Es handelt sich um eine Anpassung der Widmungsgrenze an die Grundgrenze. Lfd. Nr : Herrn Karl Schnötzlinger, 4873 Frankenburg a.h, Vordersteining 12; Die Widmungsgrenze ist nicht mit der Bebauung deckend. Es handelt sich um eine geringfügige Widmungsanpassung. Lfd. Nr : Herrn und Frau Mario und Karin Huber, 4873 Frankenburg a.h., Lessigen 3b; Die bestehende Bauparzelle ist Richtung Osten geringfügig zu erweitern. Lfd. Nr : Herrn und Frau Gerhard und Gabriele Preuner, 4873 Frankenburg a.h., Seilergasse 10; Die Fläche ist im Bereich der Liegenschaft Freinersteig. Das Grundstück wurde vermessen. Es ist eine geringfügige Widmungsanpassung durchzuführen. Lfd. Nr : Herrn Norbert Wolkerseder, 4873 Frankenburg a.h., Unterhaselbach 12 bzw. Frau Hedwig Neudorfer, 4873 Frankenburg a.h., Hofbergstraße 32; Auch hier ist eine Widmungsanpassung durchzuführen. Lfd. Nr : Herrn und Frau Adolf und Ernestine Gehnböck, 4873 Frankenburg a.h., Frein 19, bzw. GSG, 4860 Lenzing, Atterseestraße 21 bzw. Herrn Herbert Lechner, 4873 Frankenburg a.h., Mauern 7, bzw. Herrn Dr. Josef Jedinger, 4873 Frankenburg a.h., Rainerweg 5, bzw. Neue Heimat, 4020 Linz, Gärtnerstraße 9; Die Widmungsgrenzen sind in diesem Bereich nicht mit den Grundgrenzen ident. Es war auch die Straße nicht eingezeichnet, die jetzt in den Plan eingearbeitet wird. Lfd. Nr : Herrn Martin Dürnberger, 4873 Frankenburg a.h., Erlatwaid 5a bzw. Frau Maria Hüttmaier, 4870 Vöcklamarkt, Schmidham 110; Hier wurde eine Baubesprechung abgehalten. Um in diesem Bereich eine Sanierung des Baubestandes sowie einen Zubau zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, die Parzellen 2154/1, 2157/3, 2157/2 und.302/2, KG Frankenburg, als Dorfgebiet auszuweisen. Lfd. Nr : Herrn und Frau Ernst und Erika Hintsteiner, 4873 Frankenburg a.h., Kirchensteig 5; Dieser Antrag ist kurzfristig eingegangen und für die Gemeinde positiv. Das bestehende Betriebsbaugebiet der Fa. Hintsteiner soll in Mischgebiet rückgewidmet werden. Somit kann in diesem Bereich eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Der Betrieb besteht nicht mehr. Für die Gemeinde ist es gut, wenn solche Betriebsbaugebiete rückgewidmet werden.

18 18 Lfd. Nr : Herrn Franz Thomas Jungwirth, 4873 Frankenburg a.h., Marigen 1; Die Sternchenwidmung Stempfer in Marigen wurde neu vermessen. Es werden geringfügige Grundflächen dazu gewidmet. Lfd. Nr : Frau Ulrike Hittenberger, 4860 Lenzing, Erlenweg 7; Im Bereich Egg, hat Herr Langreiter Gerald von Frau Hittenberger den Grund angekauft hat. Herr Langreiter hat um eine geringfügige Erweiterung für seine Bauparzelle angesucht hat. Die derzeitige Parzelle hat lediglich eine Breite von 14 Metern. Es sollen 10 Meter dazukommen, damit er einen Anbau errichten kann. GRM Johann Hochrainer möchte wissen, ob durch diese Erweiterung eine eigene Parzelle geschaffen wird. Bauamtsleiter Johann Bayer teilt mit, dass die Umwidmung notwendig ist, damit Herr Langreiter das Wohnhaus erweitern kann. Die Liegenschaft steht sehr knapp an der Grundgrenze. Die bestehende Parzelle hat eine Breite von 14 Metern, derzeit ist kein Anbau möglich. Herr Langreiter möchte das bestehende Wohnhaus wegen der Liegenschaft Wind nicht abtragen. Was mit dem bestehenden Köbrunnerhaus geschieht, weiß er nicht. GVM Vizebgm. Ing. Anton M. Hochrainer sieht diese Umwidmung problematisch. Er vergleicht mit der Umwidmung Staufer in Außerhörgersteig. Bauamtsleiter Johann Bayer informiert, dass hier im Bereich einer bestehenden Bauparzelle eine Erweiterung geschaffen wird. Die bestehende Bauparzelle ist sehr lange und damit schwer zu bebauen. Im Bereich Außerhörgersteig geht es um die Schaffung einer neuen Bauparzelle. Lfd. Nr : Herr Anton Koberger, 4870 Pfaffing, Oberalberting 36; Es handelt sich um den ehemaligen Transportbetrieb Winter, Zipf. Es wurde vom Büro Hitzfelder-Pillichshammer ein Hochwasserprojekt erstellt. Wir sind verpflichtet, die Flächen die nicht bebaut sind, rückzuwidmen. Im Bereich der Fa. Koberger wurde einerseits eine Fläche dazu gewidmet und andererseits eine Fläche weggenommen. Die Widmung wurde auf das Wasserrechtsprojekt der Fa. Hitzfelder-Pillichshammer abgestimmt. Auf die Anfrage von GRM Johann Hochainer teilt er mit, dass es bei den im Plan eingezeichneten Flächen um gewidmete Flächen der Gemeinde Neukirchen geht. Der Architekt ist verpflichtet, die Widmungen der Nachbargemeinden im Bereich von 250 Metern zur Gemeindegrenze darzustellen um Widmungskonflikte mit den Nachbargemeinden zu vermeiden. Lfd. Nr : Herrn und Frau Arnold und Herta Ablinger, 4873 Frankenburg a.h., Frein 7; Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Korrektur. Im Jahr 2004 ist ein Fehler passiert. In Frein besteht ein Nebengebäude, dass 1999 auf Basis des Flächenwidmungsplanes errichtet wurde. Damals war die gesamte Parzelle gewidmet wurde diese Widmung aufgrund des Betriebsbaugebietes zurückgenommen.

19 19 Der Anbau wurde übersehen. Somit steht der Anbau derzeit in Grünland. Die Widmungsgrenze soll so geändert werden, dass der Anbau wieder in Bauland steht. Im örtlichen Entwicklungskonzept sind folgende Änderungen durchzuführen: Die Siedlungsgrenze Raiffeisenstraße wurde im Jahr 2004 an die Bebauung gelegt. Inzwischen wäre eine Umwidmung in Bauland denkbar. Um die Möglichkeit einer künftigen Wohnbebauung zu schaffen, wurde die Siedlungsgrenze verlegt. Eine Siedlungsgrenze ist nicht sehr leicht zu verändern. Sie muss jetzt im Entwicklungskonzept mitgeändert werden. Im Bereich Plakolm, Badstraße wurden Flächen welche in HQ 30 und HQ 100 liegen herausgenommen. Die Flächen waren als Bauerwartungsland ausgewiesen und sollen in Grünland rückgewidmet werden. Herr Plakolm wurde darüber informiert und hat keinen Einwand erhoben. Der Grünzug im Bereich der Grundstücke Gehnböck, Rainerweg, wurde herausgenommen. Wenn in diesem Bereich eine Aufschließung erfolgt, muss eine Straße gebaut werden. Die Fläche der Fam. Gehnböck soll im Bereich Frein als Bauerwartungsland ausgewiesen werden. Der Katalog über die Sternchenbauten wird neu aufgelegt. Im Grundsatz wurde der Katalog mit 76 Sternchenbauten nicht verändert. Es gilt jedoch dasselbe wie bei den Änderungen des Flächenwidmungsplanes. Es wurden Anpassungen durchgeführt, wo es Differenzen bei Vermessungen ergeben hat. Geringfügige Fehlerkorrekturen, wie Grundgrenzen wurden vorgenommen. Der Ziel- und Maßnahmenkatalog wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen. Somit ist der gesamte Bereich des Flächenwidmungsplanes überarbeitet. Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht. GVM Vizebgm. Ing. Anton M. Hochrainer möchte nähere Informationen zur Umwidmung Langreiter in Egg. Er spricht sich für eine Umwidmung aus, gibt aber zu bedenken, dass dadurch eine neue Bauparzelle geschaffen wird. Herr Langreiter könnte auch ein neues Wohnhaus errichten. Die Liegenschaft Köbrunner ist als Sternchenbau ausgewiesen. Bauamtsleiter Johann Bayer teilt mit, dass ein Sternchenbau auf m² erweiterbar wäre. Es wurden bereits kleine Sternchenbauten vergrößert. Bei einer Vergrößerung bis m² gibt es keine Probleme. Über diese Fläche hinaus ist es schwieriger. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass ein Anbau auf der bestehenden Bauparzelle nicht machbar wäre. Eine Erweiterung ist notwendig. Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt er über die behandelten Änderungen des Flächenwidmungsplanes abstimmen.

20 20 Der Flächenwidmungsplan mit Entwicklungskonzept sowie der neue Ziel- und Maßnahmenkatalog werden laut Anlage F) in der heute vorliegenden Form beschlossen und ist somit das Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Zu 9) Nachdem der Vorsitzende den Baubescheid erlassen hat, übergibt er den Vorsitz an Vizebürgermeister Johann Baumann: Vizebürgermeister Johann Baumann berichtet wie folgt: Herr Thomas Klee und Frau Hermine Götzendorfer haben mit Antrag vom um Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses auf Parzelle 2128/6, KG Frankenburg angesucht. Nachdem alle Voraussetzungen für ein vereinfachtes Bauverfahren erfüllt waren, d.h. die Anrainerunterschriften eingeholt waren, wurde das Bauvorhaben mit Bescheid vom bewilligt. Am meldet die Baufirma Schmid schriftlich den Baubeginn für KW 19 (Anfang Mai) und bestätigt die Übernahme der Bauführung. Per vom ersucht Frau Millinger die Gemeinde, den Rohbau auf Abweichungen bei der Höhensituierung und dem Abstand zum öffentlichen Gut zu überprüfen. Am nächsten Tag, , wurde die Baufirma Schmid aufgefordert, die planmäßige Situierung des Wohnhauses hinsichtlich der Höhenlage und der Situierung am Bauplatz zu bestätigen. Im Zuge der Überprüfung sind geringe, aber bewilligungspflichtige Abweichungen, festgestellt worden. Darauf haben Herr Klee und Frau Götzendorfer am um die nachträgliche Bewilligung der Planabweichungen angesucht. Aus dem korrigierten Lageplan ist zu entnehmen, dass die Abweichung der Maße des Wohnhauses zum ursprünglichen Plan 18 cm Richtung Straße und 6 cm Richtung Osten betragen. Bezüglich der Höhensituierung ist festzustellen, dass das Wohnhaus um 18 cm höher situiert wurde, als bewilligt war. Am hat es im Beisein des Sachverständigen, Herrn Ing. Siegfried Kienesberger vom Bezirksbauamt Gmunden einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben, so wie es besteht, bewilligungsfähig ist. Daraufhin ist am die Baubewilligung mittels Bescheid erteilt worden. Im Schreiben vom legt Frau Millinger Berufung gegen den Baubescheid vom ein. Sie bemängelt unter anderem dass die Baubehörde die angegebenen Maße des Bauherren überprüft hat und dass sie sich aufgrund des geringeren Abstandes - 18 cm näher zu ihrem Grundstück - in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlt. Abweichend zur ersten Baubewilligung wurden andere Abstände zur Fußbodenoberkante vorgeschrieben. Im Bauverfahren wurde eine andere Höhe der Fußbodenoberkante bewilligt die zusätzlich um weitere 8 cm überschritten wurde. Es müssen für alle bezüglich der Straßenhöhe die gleichen Bedingungen gelten. Die Gemeinde hätte bereits die erste Baubewilligung versagen müssen. Weiters führt Frau Millinger in der Berufung an, dass die Begründung des Bauführers für die Abänderung der Höhenlage nicht nachvollzogen werden kann, weil dieser Umstand schon vor Baubeginn sowohl dem bauausführenden Unternehmen, als auch dem Eigentümer bekannt war. Frau Millinger ersucht um Überprüfung sämtlicher, in diesem Zusammenhang mit dem Nachbarrecht, vorgeschriebenen Grenzabstände und Höhen, sowie um Aufhebung des Bescheides vom , wegen Verfahrensmängel und Rechtswidrigkeit.

21 21 Zur Begründung, warum der Berufung von Frau Millinger vom Gemeinderat nicht stattgegeben werden kann, teilt er mit, dass Herr Klee und Frau Götzendorfer um nachträgliche Bewilligung der Planabweichungen angesucht haben. Es wurde ebenfalls bereits erwähnt, dass dazu am ein Lokalaugenschein stattgefunden hat. Neben dem Bausachverständigen, Herrn Ing. Siegfried Kienesberger, waren auch die Anrainer Gerald Zoister und Angela Millinger, sowie Ing. Norbert Hartl, MSC, für die bauausführende Firma Schmid, anwesend. Nach der Erläuterung des Projektes vor Ort, und nachdem keine weiteren Fragen, seitens der Parteien bestanden, hat der Verhandlungsleiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verhandlung zur Abfassung der Niederschrift auf die Marktgemeinde verlegt wird und alle, welche Einwände vorbringen möchten, diese am Bauamt der Marktgemeinde zu Protokoll geben müssen. Da Frau Millinger trotz dieser Aufforderung nicht am Gemeindeamt erschienen ist, gilt somit die Zustimmung zum Bauvorhaben. Die gegenständliche Berufung ist unzulässig und zurückzuweisen. Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, lässt er über die Berufung vom von Frau Angela Millinger, abstimmen. (Bgm. Franz Sieberer nimmt seine Befangenheit wahr) Einstimmig abgelehnt. Der Berufung von Frau Angela Millinger, 4873 Frankenburg a.h., Badstraße 8, vom , wird nicht Folge gegeben und diese gemäß 66 (4) AVG als unzulässig zurückgewiesen. Der in der Anlage G) enthaltene Bescheid des Bürgermeisters vom , Zl.131/9-0020/2012-Bh/Rb, wird somit bestätigt. Er übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Franz Sieberer. Zu 10) Der Vorsitzende berichtet, dass bei einer Überprüfung durch die Direktion Straßenbau/Verkehr, Abteilung Brücken- & Tunnelbau am festgestellt wurde, dass eine Erhöhung der Gesamtgewichtsbelastung von derzeit 14 Tonnen nicht möglich ist, die Brückenwiderlager erhebliche Bauschäden aufweisen und die Fahrbahnbreite mit ca. 4,30 m zu schmal für eine Zufahrtsbrücke zu einem Gewerbebetrieb ist. Der Neubau der Brücke wurde empfohlen. Der Finanzierungsplan, der nun vorliegt, ist im Gemeinderat zu beschließen. Mit dem Beschluss wird zugleich die Baugenehmigung und die Genehmigung der Darlehensaufnahme in der Höhe von ,00 erteilt.

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