Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen

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1 Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen Veranstaltung Sicher durch schwere See die IHK hilft in der Krise am Donnerstag, den , 14:00 Uhr Referent: Dr. Werner Pöhlmann, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, Insolvenzverwalter Kanzlei Dr. Pöhlmann - Dr. Oppermann, Insolvenzverwalter, München-Nürnberg

2 I. Krisenprophylaxe II. Vorinsolvenzliche Sanierung und Restrukturierung III. Mitwirkung der IHK an der Sanierung von Unternehmen in der Krise IV. Ablauf des Insolvenzverfahrens V. Haftungsvermeidung der Geschäftsleiter VI. Praxisrelevante Ausgestaltung des Verhältnisses Lieferant Schuldner im Insolvenzantragsverfahren VII. Sanierungschancen in der Insolvenz

3 I. Krisenprophylaxe Zur Krisenvorbeugung ist jeder Geschäftsleiter verpflichtet Bei Missachtung der Pflicht drohen Haftungsrisiken Bei jeder Aktiengesellschaft ist ein Überwachungssystem einzurichten Internes Kontrollsystem (nach IDW)

4 hierzu gehören: Vier-Augen-Prinzip Funktionstrennung Mindestinformation Für die Vermeidung von Haftungsrisiken einen externen Berater zu Rate ziehen 91 Abs. 2 AktG gilt analog auch bei größeren GmbHs und Personengesellschaften Fortführungskonzept: Liquiditätsrechnung Sicherstellung der Kreditversorgung Evtl. Mitarbeiterabbau

5 II. Vorinsolvenzliche Sanierung und Restrukturierung Nach 15a Abs. 1 InsO besteht Insolvenzantragspflicht (Voraussetzungen) Besteht noch keine Insolvenzantragspflicht, können durch Verhandlungen mit der Geschäftsbank, den Lieferanten und Investoren Lösungen angestrebt werden Bei notwendigem Arbeitsplatzabbau sind Gespräche mit dem Betriebsrat und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat notwendig

6 Restrukturierung / Umstrukturierung / Turnaround Umstrukturierungsmaßnahmen: Outsourcing Analyse, dann Neugestaltung der geschäftlichen Abläufe mit dem Ziel, Zeit zu verkürzen und Kosten zu reduzieren Änderung des Geschäftsmodells Sanierungserfahrenen Berater mit Kontakten zu beteiligten Kreditinstituten einschalten Überlegung eines Insolvenzantrags wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

7 III. Mitwirkung der IHK an der Sanierung von Unternehmen in der Krise Die IHK als Interessenverbände können Hilfestellung in der Krise leisten Insolvenzsprechtage

8 IV. Ablauf des Insolvenzverfahrens Die Geschäftsleiter sind bei einem Insolvenzgrund zur Insolvenzantragstellung für ihr Unternehmen ohne schuldhaftes Zögern verpflichtet Gläubiger können auch Fremdantrag stellen Gläubigerbefriedigung steht im Vordergrund

9 Der Insolvenzverwalter darf sanieren, wenn sich die Insolvenzquote für die Gläubiger dadurch nicht verschlechtert Vorläufiges Insolvenzverfahren Mit Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsmacht auf den Insolvenzverwalter über

10 Im Insolvenzantragsverfahren kann das Insolvenzgericht auf Antrag des vorläufigen Verwalters anordnen, dass dieser gegenüber Lieferanten, die sich zur weiteren Belieferung der Schuldnerin bereiterklären, wie der endgültige Verwalter Verbindlichkeiten zulasten der Masse begründen darf Die Insolvenzanfechtung Der Insolvenzverwalter haftet bei Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten gegenüber den verfahrensbeteiligten Gläubigern

11 V. Haftungsvermeidung der Geschäftsleiter Einrichtung eines laufenden Risikokontrollsystems Erstellung und laufende Aktualisierung von Liquiditätsund Fortführungsprognosen durch externe Berater Bei verspäteter Insolvenzantragstellung drohen haftungs- und strafrechtliche Risiken

12 Bei führungslosen Gesellschaften ist jeder Gesellschafter oder jedes Aufsichtsratsmitglied zur Insolvenzantragstellung verpflichtet Funktionierendes Risikokontrollsystem Business Judgement Rule

13 VI. Praxisrelevante Ausgestaltung des Verhältnisses Lieferant Schuldner im Insolvenzantragsverfahren Es ist wichtig, dass Lieferanten ihre Lieferung nicht einstellen Lieferanten sind i. d. R. nur gegen Vorkasse bereit, zu liefern Treuhandmodell Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, Verbindlichkeiten zulasten der vorhandenen Masse zu begründen

14 VII. Sanierungschancen in der Insolvenz 1 InsO stellt die sog. übertragende Sanierung und das Insolvenzplanverfahren gleichberechtigt nebeneinander Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise ist die Suche nach Investoren schwierig Unternehmen ohne entsprechende Alleinstellungsmerkmale sind kaum veräußerbar

15 Auf Käuferseite bereitet die geringere Finanzierungsbereitschaft von Kreditinstituten in der aktuellen Krise Schwierigkeiten Insolvenzplanverfahren als Alternative Wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg eines Insolvenzplanverfahrens Pre-packaged Plan

16 Misslingen des Planverfahrens und Folgen Professionelle Investorensuche und Investorenprozess Kritik am Planverfahren: Minderheitenrechte bestehen Kleingläubiger haben die Möglichkeit zu Rechtsmitteln, damit verbunden Verzögerung, ebenso kann nicht in Gesellschafterrechte eingegriffen werden Maßnahmepläne des Gesetzgebers

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Werner Pöhlmann Rechtsanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Insolvenzverwalter Fürstenfelder Straße München Tel. 089/ Fax. 089/ muenchen@insoverwaltung.info

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