Betrifft Antrag/Anfrage Nr. 277/2007 Antragsteller/in: Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat

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1 Beschlussvorlage Dezernat IV Az Datum Nr. 141 / 2011 Betreff: Öffnung von Einbahnstraßen in Neckarstadt-West für Radverkehr Maßnahme: Betrifft Antrag/Anfrage Nr. 277/2007 Antragsteller/in: Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat Eilentscheidung gemäß 43 GemO i. V. m. 20 Abs. 3 Hauptsatzung Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. Ausschuss für Umwelt und X Technik Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung X Einladung an Bezirksbeirat/Sachverständige BBR Neckarstadt-West Finanzielle Auswirkungen? X ja nein Beschluss/Antrag: Der Umsetzung des Öffnungsvorschlags von Einbahnstraßen für den Radverkehr im Bereich Neckarstadt-West gemäß Variante 2 wird zugestimmt. Verrechnung: VmH, Fipo Verbesserungen im Radwegenetz

2 Nr. 141 / 2011 Blatt Finanzielle Auswirkungen: 1) Einmalige Kosten/ Erträge Gesamtkosten der Maßnahme ca Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse usw.)./. Kosten zu Lasten der Stadt ca ) Laufende Kosten / Erträge Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand nach Fertigstellung der Baumaßnahme, Inbetriebnahme der Einrichtung bzw. Durchführung der Maßnahme (einschl. Finanzierungskosten) zu erwartende Erträge./. jährliche Belastung Strategische Ziele: Die Vorlage leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden strategischen Zielen: Stärkung der Urbanität Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die dabei sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Megacities. direkt mittelbar X Talente überdurchschnittlich gewinnen, entwickeln und halten Mannheim etabliert sich als Stadt der Talente und Bildung und gewinnt mehr Menschen für sich. Zahl der Unternehmen und (qualifizierten) Arbeitsplätze in Mannheim steigern Mannheim gewinnt überdurchschnittlich Unternehmen und Gründer/innen Toleranz bewahren, zusammen leben Mannheim ist Vorbild für das Zusammenleben in Metropolen. Bildungserfolg der in Mannheim lebenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen erhöhen Mannheim ist Vorbild für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die zentralen Projekte Kulturhauptstadt 2020 und Masterplan Kreativwirtschaft erfolgreich umsetzen Mannheim ist in der Spitzengruppe der besonders stadtkulturell und kreativwirtschaftlich geprägten und wahrgenommenen Städte. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Mitwirkung Mannheims Einwohnerinnen und Einwohner sind überdurchschnittlich bürgerschaftlich engagiert und werden von der Stadt in besonderem Maße unterstützt. X Dr. Kurz Quast 1 siehe Kurzfassung auf Seite 4. 2

3 Kurzfassung des Sachverhaltes Im Rahmen des BYPAD-Verfahrens wurde im Jahr 2009 gemeinsam mit den verschiedenen Akteursgruppen ein 21-Punkte-Handlungsprogramm zur Förderung des Radverkehrs entwickelt. Demnach sind unter anderem Einbahnstraßen, soweit es die rechtlichen Möglichkeiten nach den Vorschriften der StVO-Novelle 2009 zulassen, für den Radverkehr zu öffnen. Positive Erfahrungen liegen bis dato im Zusammenhang mit der Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer/innen in der Schwetzingerstadt / Oststadt, in Neckarau sowie in der Innenstadt und dem Jungbusch vor. Der vorliegende Antrag Nr. 277/2007 (Anlage 1) sieht eine weitere Öffnung im Stadtteil Neckarstadt- West vor. Gemäß der neuen Regelung der VwV-StVO von September 2009 sind eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie eine ausreichende Begegnungsbreite Voraussetzung für eine Öffnung. Darüber hinaus wurden weitere Aspekte wie die Größe der Verkehrsbelastung, das Unfallgeschehen und die Nutzung des Umfeldes untersucht. Auf Basis dieser Daten wurde die Bewertung der Eignung durchgeführt. In enger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde wurde ein Öffnungsvorschlag in zwei Varianten erarbeitet und dem Bezirksbeirat Neckarstadt-West in der internen Sitzung vom vorgestellt, eine Mehrheit für eine Öffnung kam jedoch nicht zu Stande, so dass das Vorhaben bis auf Weiteres zurückgestellt wurde. Auf Grundlage der BBR-Anfrage-Nr. 244/2010 wurde die mögliche Öffnung dem Bezirksbeirat im Rahmen einer internen Sitzung am erneut vorgestellt. Dabei votierte der BBR einstimmig für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr gemäß der von der Verwaltung empfohlenen Variante 2. Die Variante 2 sieht analog Variante 1 eine nahezu flächenhafte Öffnung im Kernbereich der Neckarstadt-West, begrenzt durch Alter Meßplatz, Dammstraße, Ludwig-Jolly-Straße, Zeppelinstraße und Waldhofstraße, vor. Sie unterscheidet sich von Variante 1 nur darin, dass bei ihr in zwei Straßen die Einbahnregelung generell aufgehoben wird. Die Kostenschätzung in Höhe von ca orientiert sich an den Kosten für bereits realisierte Maßnahmen in Neckarau, in der Schwetzingerstadt / Oststadt sowie für die Bereiche Innenstadt / Jungbusch. Eine genaue Kostenermittlung ist erst nach Erstellung entsprechender Verkehrszeichenpläne und der darauf aufbauenden Massenermittlung möglich. 3

4 Gliederung des Sachverhaltes und Übersicht der Anlagen Inhalt 1. Ausgangssituation 2. Planungsrechtliche Randbedingungen 3. Untersuchungsrelevante Kriterien 4. Analyse und Bewertung 5. Öffnungsvorschlag 6. Finanzierung Bilder Bild 1: Beschilderung bei Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr Bild 2: Tempo 50, gemeinsamer Geh- und Radweg (Bunsenstraße) Bild 3: Radfahrer gegen Einbahnrichtung bei Tempo 50 (Mittelstraße) Bild 4: Breite Fahrgasse durch Parken im Seitenraum (Erlenstraße Bild 5: Ausreichende Fahrgassenbreite (Heustraße) Bild 6: Begegnungsfall Pkw / Radfahrer (Langstraße) Bild 7: Radfahrer gegen Einbahnrichtung (Laurentiusstraße) Bild 8: Ausweichmöglichkeiten bei geringer Fahrgassenbreite (Draisstraße) Bild 9: Einseitig parkende Fahrzeuge (Elfenstraße) Bild 10: Sehr geringe Verkehrsstärke und große Parklücken (Erlenstraße) Bild 11: Radverkehr und Parklücken (Gärtnerstraße) Anlagen Anlage 1: Antrag Nr. 277/2007 von Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat Anlage 2: Einbahnstraßen im Untersuchungsgebiet Anlage 3: Tabellarische Auswertung relevanter Kriterien Anlage 4: Bewertung der Einbahnstraßen Anlage 5: Öffnungsvorschlag Variante 1 Anlage 6: Öffnungsvorschlag Variante 2 (Empfehlung der Verwaltung) 4

5 Sachverhalt 1. Ausgangssituation Während des 2009 durchgeführten Qualitätsmanagementverfahrens BYPAD Bicycle-Policy- Audit wurde dokumentiert, dass in Mannheim bereits 42% der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind, jedoch noch weitere Potentiale bestehen. Im daraus gemeinsam mit den verschiedenen Akteursgruppen entwickelten 21-Punkte-Handlungsprogramm zur Förderung des Radverkehrs (Vorlage Nr. 101/2010, am im AUT beschlossen) heißt es unter Punkt 14 Infrastruktur Erschließungsstraßen : Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden Radfahrer von Restriktionen, die zur Sicherung und Lenkung des Kfz-Verkehrs eingerichtet sind, weitgehend ausgenommen. Dazu dient die Öffnung von Einbahnstraßen, [ ]. Die noch nicht geöffneten Einbahnstraßen werden nach den Vorschriften der StVO-Novelle 2009 erneut überprüft, mit der Zielsetzung, auch sie zu öffnen. Bereits auf Grundlage der vom Gemeinderat im Juni 1997 beschlossenen Maßnahmenkonzeption des Verkehrsentwicklungsplans für die Stadtteile Schwetzingerstadt und Oststadt wurden Ende der 90er Jahre flächendeckend Einbahnstraßen, deren Eignung zuvor überprüft wurde, in beiden Stadtteilen für Radfahrer/innen geöffnet. Auch der vorliegende Antrag Nr. 277/2007 sieht eine Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr im Stadtteil Neckarstadt-West vor (Anlage 1). Der zuständige Bezirksbeirat sprach sich zudem in der Anfrage 244/2010 für ein erneutes Aufgreifen des Themas in der Neckarstadt-West aus. Ausgehend von den planungsrechtlichen Randbedingungen werden die untersuchungsrelevanten Kriterien erläutert. Auf Grundlage recherchierter und vor Ort aufgenommener Daten werden die entsprechenden Straßenabschnitte bewertet und ein im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde abgestimmter sowie dem vom Bezirksbeirat befürworteter Öffnungsvorschlag zum Beschluss vorgelegt. 2. Planungsrechtliche Randbedingungen Gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO 2009) können Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung unter folgenden Randbedingungen geöffnet werden: - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. - Die Begegnungsbreite, ausgenommen an kurzen Engstellen, ist ausreichend (in der Regel mindestens 3,00 m); bei Linienbus- oder stärkerem Lkw-Verkehr muss die Fahrgasse mindestens 3,50 m betragen. 5

6 - - Die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Knotenpunkten ist übersichtlich. - Dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, soll ein Sicherheitsraum für den Radverkehr angelegt werden. Darüber hinaus wird in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) auf mögliche Maßnahmen an Knotenpunkten eingegangen. Demnach ist innerhalb von Tempo-30-Zonen eine besondere Markierung der Ein- und Ausfahrtbereiche nicht erforderlich. Markierungen bzw. im Einzelfall auch punktuelle bauliche Maßnahmen wie z.b. Fahrbahnteiler oder kurze Auffangradwege sind allerdings im Übergangsbereich von Einbahnstraßen auf bevorrechtigte Straßen sinnvoll. Dies gilt besonders, wenn ansonsten wartepflichtige, abbiegende Kraftfahrzeuge den Einfahrtbereich für die Radfahrer häufiger zustellen könnten oder wenn mit einer Gefährdung wartepflichtiger ausfahrender Radfahrer durch Kraftfahrer, die zügig und schneidend aus der übergeordneten Straße abbiegen, zu rechnen wäre. Weitere potentielle Maßnahmen zur Entschärfung möglicher Problempunkte sind in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geregelt. Hierin ist auch festgelegt, dass bei Zulassung des Radverkehrs gegen die Einbahnstraßenrichtung das Zusatzzeichen Zwei gegengerichtete Pfeile mit Radfahrersinnbild an allen Zeichen 220 Einbahnstraße anzuordnen ist. Aus der entgegen gesetzten Richtung ist dann bei Zeichen 267 Verbot der Einfahrt das Zusatzzeichen Radfahrer (Sinnbild) frei anzubringen (Bild 1) Z ZZ Z ZZ Bild 1: Beschilderung bei Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr 3. Untersuchungsrelevante Kriterien Die für eine mögliche Öffnung relevanten Kriterien sind vorrangig - die Geschwindigkeitsregelung und - die Fahrgassenbreite. 6

7 - Ergänzend wurden folgende wesentlichen Aspekte untersucht: - die Verkehrsstärke, - die Verkehrssicherheit und - die Umfeldnutzung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf im Falle einer Öffnung maximal 30 km/h betragen. Straßenabschnitte, in denen eine höhere Geschwindigkeit zulässig ist, werden von der weiteren Untersuchung ausgenommen. Die nach VwV-StVO erforderliche Fahrgassenbreite aufgrund des geringen Lkw-Verkehrs und wegen fehlender Buslinien in den Tempo-30-Zonen ist eine Breite von 3,00 m in der Regel ausreichend ist vor Ort zu überprüfen. Für eine Öffnung spricht gerade bei schmalen Fahrgassen eine geringe Begegnungswahrscheinlichkeit. Diese ist gegeben bei einer geringen Verkehrsbelastung, die mit einer Größenordnung von bis zu ca Kraftfahrzeugen pro Tag angesetzt wird. Aktuelle Zähldaten liegen von den stärker belasteten Straßen vor. Für die anderen Straßen wird eine Abschätzung der Verkehrsbelastung, teilweise auf vorhandenen Zähldaten bzw. auf Verkehrszahlen angrenzender Straßen basierend, vorgenommen. Die jeweilige Verkehrsstärke wird unterteilt in gering, mittel und groß. Die Dokumentation des Unfallgeschehens dient dazu, unfallauffällige Bereiche aufzuzeigen. Hierzu werden anhand der von der Polizei geführten Unfalltypensteckkarten aus den Jahren 2004 bis 2007 so genannte Unfallhäufungsstellen (UHS) ausgewertet. Unfallhäufungsstellen liegen vor, wenn an einer Straßenstelle mit nur geringer Längenausdehnung im Straßennetz, z.b. Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen, gehäuft Unfälle auftreten. Als Grenzwert gelten fünf gleichartige Unfälle pro Jahr, wobei gleichartig für gleichen Unfalltyp oder gleichen Unfallumstand, wie z.b. Radfahrerbeteiligung, steht (FGSV, ). Unfallhäufungsstellen liegen in derartigen Quartieren in aller Regel an Knotenpunkten und beziehen sich auf den Unfalltyp 3 (Einbiegen/ Kreuzen- Unfall 3 ). An Unfallhäufungsstellen, die im vierjährigen Betrachtungszeitraum drei- oder viermal in Erscheinung treten, sollte eine zusätzliche Belastung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine Öffnungsregelung zu Gunsten des Radverkehrs möglichst vermieden werden. 2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 1: Führen und Auswerten von Unfalltypen-Steckkarten, Ausgabe Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken und Parkplätzen. (FGSV, 2003) 7

8 Ebenso wird die Nutzung des Umfeldes vor Ort aufgenommen. So sind vor allem Bereiche mit einer überwiegenden Wohnnutzung wegen der geringen Anzahl an Ein- und Ausparkvorgängen besonders für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung geeignet. Weitere Merkmale, die der Bewertung des Straßenabschnitts bzw. der Entscheidung für oder gegen eine Öffnung für Radverkehr zugrunde gelegt werden könnten, werden in der Spalte Bemerkungen/Auffälligkeiten notiert. 4. Analyse und Bewertung Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und die dort vorhandenen Einbahnstraßen sind in Anlage 2 dargestellt. Nahezu alle Einbahnstraßen liegen im Kernbereich der Neckarstadt-West zwischen Alter Meßplatz, Dammstraße, Ludwig-Jolly-Straße, Zeppelinstraße und Waldhofstraße. Die Analyse aller Einbahnstraßen sowie deren Bewertung hinsichtlich der Eignung (geeignet, nicht geeignet) ist Anlage 3 in alphabetischer Reihenfolge zu entnehmen; eine grafische Darstellung erfolgt in Anlage 4. In drei Einbahnstraßen (Bunsenstraße, Dammstraße, Mittelstraße 4, Bilder 2 und 3) gilt Tempo 50 und die Verkehrsstärke liegt im mittleren Bereich. Alle drei Einbahnstraßen werden daher als nicht geeignet eingestuft. Bild 2: Tempo 50, gemeinsamer Geh- und Radweg (Bunsenstraße) Bild 3: Radfahrer gegen Einbahnrichtung bei Tempo 50 (Mittelstraße) Bei allen anderen Einbahnstraßen ist grundsätzlich die Fahrgassenbreite das entscheidende Kriterium, da sowohl in Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Unfallhäufungsstelle) als auch bezüglich der Umfeldnutzung (Wohnen / Geschäfte) keine Negativdaten zu verzeichnen sind. Die Fahrgas- 4 Erforderliche Maßnahmen zur Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung im östlichen Abschnitt der Mittelstraße diese ist vom BBR gewünscht werden im Rahmen einer separaten Planung von der Verwaltung untersucht. 8

9 senbreite von 3,50 m wird nur in einzelnen Straßen (z.b. Heustraße, Laurentiusstraße) deutlich überschritten (Bilder 4 bis 7). Bild 4: Breite Fahrgasse durch Parken im Seitenraum (Erlenstraße) Bild 5: Ausreichende Fahrgassenbreite (Heustraße) Bild 6: Begegnungsfall Pkw / Radfahrer (Langstraße) Bild 7: Radfahrer gegen Einbahnrichtung (Laurentiusstraße) In den meisten Einbahnstraßen liegt die Fahrgassenbreite zwischen 3,20 und 3,30 m (Bilder 8 bis 11). Diese Breite ist als ausreichend, die Straßen für eine Öffnung als geeignet zu bewerten, zumal Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind und das Verkehrsaufkommen sehr gering ist. 9

10 Bild 8: Ausweichmöglichkeiten bei geringer Fahrgassenbreite (Draisstraße) Bild 9: Einseitig parkende Fahrzeuge (Elfenstraße) Bild 10 : Sehr geringe Verkehrsstärke und große Parklücken (Erlenstraße) Bild 11: Radverkehr und Parklücken (Gärtnerstraße) 5. Öffnungsvorschlag In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde wird empfohlen, alle als geeignet eingestuften Einbahnstraßen zu öffnen. Hierdurch würde im Kernbereich der Neckarstadt-West, begrenzt durch Alter Meßplatz, Dammstraße, Ludwig-Jolly-Straße, Zeppelinstraße und Waldhofstraße, nahezu eine flächenhafte Öffnung erreicht werden. Variante 1 sieht eine Öffnung der genannten Einbahnstraßen ausschließlich für den Radverkehr vor (Anlage 5). In Variante 2 wird darüber hinaus die Anordnung der Einbahnstraße sowohl für die Erlenstraße zwischen Zeppelinstraße und Gärtnerstraße (Bild 4) als auch für die Heustraße (Bild 5) aufgehoben (Anlage 6). Dies ist unter Berücksichtigung der ausreichenden Fahrgassenbreite bei geringer Verkehrsstärke gegenüber einer reinen Öffnung für den Radverkehr gemäß StVO zu bevorzugen. 10

11 Die Verwaltung empfiehlt daher Variante 2 zur Ausführung. Bei der erneuten Präsentation im Rahmen der internen Sitzung vom votierte der Bezirksbeirat einstimmig für die empfohlene Öffnung gemäß Variante Finanzierung Diese erfolgt VmH unter der Fipo Verbesserungen im Radwegenetz 11

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