Teilzeitbeschäftigung: Konkrete Beispiele aus verschiedenen Schulformen

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1 Teilzeitbeschäftigung: Konkrete Beispiele aus verschiedenen Schulformen Ein Maßnahmefeld des Frauenförderplans der BR ist die Erleichterung für die Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen haben(vgl. LGG und FFP S.41). Dabei darf Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich kein Hinderungsgrund bei der Besetzung und Ausübung von Funktionsstellen sowie der Übernahme besonderer Aufgaben sein. Die Einzelschulen sind zur Erarbeitung von schulinternen Lösungen auf der Basis der "Handreichungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer" (FFP S. 44 ff.) aufgefordert. Auf Grund häufig gestellter Anfragen dazu stellen wir an dieser Stelle konkrete Beispiele aus verschiedenen Schulformen als Anregung vor. Wir bedanken uns bei allen Schulen, die ihre bereits vereinbarter Regelungen zur Verfügung stellen. Gesamtschule Hannah-Arendt-Gesamtschule in Soest Schulische Regelungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Anzahl der so genannten Springstunden richtet sich nach dem Umfang der unterrichtlichen Verpflichtung und sind wie folgt gestaffelt: Volle Stelle: 6 LWST 3/4 Stelle: 5 LWST 2/3 Stelle: 4 LWST 1/2 Stelle: 3 LWST Es kann im Rahmen der schulischen Möglichkeiten - nicht immer gelingen, diese Vorgaben umzusetzen. Der Wunsch nach einem bzw. nach einem halben freien Tag wird wie folgt angestrebt: Volle Stelle: 0 3/4 Stelle: 1/2 Tag 2/3 Stelle: 1 Tag oder zwei 1/2 Tage 1/2 Stelle: 1 und 1/2 Tag Pausenaufsichten werden entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl festgelegt. Jeweils zwei Lehrkräfte übernehmen die Klassenleitung. Der unterrichtliche Einsatz erfolgt nur über eine begrenzte Anzahl an Jahrgängen. Die Konferenztermine sind langfristig geplant, ein schulinterner Terminplaner liegt zum Ende des Schuljahres vor. Teamsitzungen und Konferenzen finden immer am Dienstagnachmittag statt. An Elternsprechtagen sind die Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Stundenreduzierung anwesend. Die Eltern werden darauf hingewiesen. Vor der Genehmigung einer Klassenfahrt werden mit den Teilzeitkräften Ausgleichsregelungen getroffen.

2 Der Einsatz an Projekttagen / am Tag der offenen Tür erfolgt nach Rücksprache in den Teams, um auch hier einen Einsatz entsprechend der reduzierten Stundenzahl zu erreichen. Diese Vereinbarungen wurden auf der Lehrerkonferenz vom getroffen. 2. Tätigkeitsbereich der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Frau Sippel ist im Rahmen ihrer Funktion bei folgenden Aufgaben tätig: Überprüfung der Stundenpläne bzgl. der Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen Teilnahme an schulscharfen" Einstellungsverfahren. Sigrid Kuck, Schulleiterin, 15. Dezember 2005 Europaschule Dortmund Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes Dieses Konzept ist aus den Umsetzungswünschen des Kollegiums in Absprache mit den beiden Gleichstellungsbeauftragten Marion Rodewald und Irmingard Prinz hervorgegangen und wird auf der nächsten Lehrerkonferenz vorgestellt und abgestimmt. Die Schulleitung ist bemüht, die u.g. Punkte umzusetzen. Sollte das in Einzelfällen nicht möglich sein, so erfolgt eine Entlastung der KollegInnen in anderer Form. 1. Arbeitstage Freie Tage der Teilzeitbeschäftigten liegen in der Regel nicht am Konferenztag der Schule (Dienstag). Sofern das im Einzelfall aus stundenplantechnischen Gründen nicht möglich ist, versuchen wir z.b. durch Wechsel des Tages im nächsten Schul(halb)jahr einen Ausgleich zu schaffen. KollegInnen mit einer halben Stelle erhalten in der Regel einen ganzen und einen halben freien Tag (bevorzugt einen Nachmittag). Bei 2/3-Stellen gewähren wir zwei halbe unterrichtsfreie Tage (bevorzugt Nachmittage). Bei 3/4-Stellen haben die KollegInnen einen halben unterrichtsfreien Tag (bevor-zugt einen Nachmittag). Im Hinblick auf die Springstundenanzahl bemühen wir uns um die Umsetzung folgender Vorschläge (wobei Mittagspausen nicht als Springstunden gelten): Bei halben Stellen maximal 3 Springstunden. Bei 2/3-Stellen maximal 4 Springstunden. Bei 3/4-Stellen maximal 5 Springstunden.

3 Eine langfristige Terminplanung (auch bezüglich Konferenzbeginn und Konferenzende) erleichtert es den Teilzeitbeschäftigten, berufliche und private Termine zu vereinbaren. 2. Vertretungsstunden und Pausenaufsichten Teilzeitbeschäftigte werden für Vertretungsstunden und Pausenaufsichten entsprechend ihrer reduzierten Pflichtstundenzahl eingesetzt. (z.b. KollegInnen mit einer halben Stelle haben eine Aufsicht). Bei Frühaufsichten wird auf die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie geachtet. 3. Außerunterrichtliche Aufgaben: A. Klassenleitung Die Übernahme von Klassenleitungen gehört zu den Dienstpflichten. B. Korrekturen und Prüfungen Sofern möglich werden wir die folgenden LehrerInnenwünsche umsetzen: proportional geringerer Einsatz in Korrekturfächern (Ausnahme: KollegInnen mit zwei studierten Korrekturfächern), ausgewogener Einsatz in der Sek.I und Sek.II, proportional verringerter Einsatz als KorrektorIn oder als nicht prüfendes Kommissionsmitglied bei Abitur und Nachprüfungen, künftig proportional verringerter Einsatz als PrüferIn im Abitur. C. Konferenzen Für Teilzeitkräfte ist die Teilnahme an nur zwei Fachkonferenzen verpflichtend. An welchen Fachkonferenzen die Teilnahme erfolgt, muss mit der Schulleitung abgesprochen werden. Beim Anfertigen von Protokollen wird auf Teilzeitkräfte angemessen Rücksicht genommen. D. Elternsprechtage Sofern die Schulkonferenz zwei Nachmittage beschließt, nehmen Teilzeitkräfte diese anteilig wahr, entsprechend dem Umfang ihrer Teilzeitbeschäftigung Eine Sonderregelung gibt es für die KlassenlehrerInnen des 5. Jahrgangs, die an beiden Nachmittagen anwesend sind. In diesem Fall erfolgt ein Ausgleich in Absprache zwischen der Schulleitung und den KollegInnen. E. Projekte, Wandertage/Exkursionen, Klassenfahrten, Tag der offenen Tür Der Einsatz der Teilzeitbeschäftigten erfolgt in Absprache mit der Schulleitung im Umfang ihrer reduzierten Stundenzahl. Im Falle von LehrerInnen mit einer halben Stelle wäre z.b. die gemeinsame Gestaltung eines Projektes oder eines Beitrages zum Tag der offenen Tür oder zum Lichterfest durch zwei Teilzeitkräfte möglich. In den übrigen Fällen erfolgt eine Einzelfallregelung. Das gilt auch für den Einsatz bei Klassenfahrten. So wäre z.b. der Einsatz in zeitlich größeren Abständen bzw. bei 2 von 3 Klassenfahrten in der Sek.I möglich. Bei Exkursionen und Wandertagen können im Einzelfall Sozialpädagogin, Jahrespraktikanten, LehramtsanwärterInnen/ ReferendarInnen eine Teilzeitkraft ersetzen.

4 4. Arbeitszeitkonto In einem Arbeitszeitkonto, das von der Schulleitung geführt wird, werden Entlastungen erfasst, die nicht gewährt werden konnten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen 5. Unterrichtseinsatz Über einen Wunschzettel am Ende des Schuljahres kann jede/r KollegIn Wünsche für seinen/ihren Unterrichtseinsatz äußern, die nach Möglichkeit umgesetzt werden. Gespräche über den Unterrichtseinsatz sind mit dem Stellvertretenden Schulleiter am Ende des vorangegangenen Schuljahres möglich. Brigitte Lüchtemeier, Schulleiterin Gymnasium Freiherr vom Stein Gymnasium, Hamm Für die Teilnahme von Teilzeitkräften bei mehrtägigen Klassenfahrten wird, für den Fall, dass kein sonstiger Ausgleich geschaffen werden kann, folgende Regelung getroffen: Die Teilzeitkräfte sammeln Ihre "Überstunden" (Differenz zwischen voller und reduzierter Stundenzahl während der Fahrt). Überschreitet die Zahl der Stunden auf diesem "Konto" eine Summe, die eine Wochenstunde/Halbjahr ausmacht, wird im nächsten Halbjahr das Stundenkontingent um eine Stunde reduziert. (Zur Berechnung dient eine von den MathematikerInnen entwickelte relativ komplizierte Formel.) OStD' Gabriele Berghoff, Schulleiterin Graf-Engelbert-Schule, Bochum Absprachen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern, hat die Bezirksregierung in Arnsberg eine neu entwickelte Handreichung veröffentlicht, die die schulinternen Verabredungen und Lösungen vieler Schulen zeigen. Auf der Basis dieses Papers sind in Absprache mit der Schulleitung folgende Regelungen erarbeitet worden: Stundenplangestaltung 1. Bei 1/2 und einer 2/3 Stelle wird ein unterrichtsfreier Tag gewährt. Bei einer 3/4 Stelle sollte wenn möglich ein unterrichtsfreier Tag gewährt werden. 2. Bei entsprechender familiärer Belastung kann auch eine feste Zeit für den Unterrichtsbeginn bzw. das ende gewählt werden.

5 3. Die Zahl der Springstunden wird reduziert: Bei einer 1/2 Stelle max. 2 Springstunden; Bei einer 2/3 Stelle max. 3 Springstunden Bei einer 3/4 Stelle max. 4 Springstunden. 4. Um die genaue Anzahl der Springstunden zu ermitteln, müssen auch die Unterrichtsstunden nach der 6. Stunde auf der Stundentafel erscheinen. Die Springstunden werden bei Nachmittagsunterricht bis einschließlich der 6. Std. gezählt. 5. Wenn sich zum Schuljahresende abzeichnet, dass sich wichtige Änderungen in der Unterrichtsverteilung ergeben, sollten die Betroffenen möglichst vor dem allgemeinen Aushang darüber informiert werden. 6. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer reduzierten Stundenzahl für Vertretungsunterricht, Pausenaufsicht und Bereitschaftsdienst eingesetzt. Außerunterrichtliche Aufgaben 1. Bei Projektwochen, Schulfesten und Klassen- oder Schulfahrten sollte es nach Absprache kein Problem sein, dass sich zwei Teilzeitkräfte gegenseitig ablösen oder dass andere individuelle Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung gesucht werden. Diese Regelung gilt auch für die Tönningfahrt in Absprache mit dem Vorbereitungsteam 2. Ein Einsatz als Kokorrektor, bzw. nicht prüfendes Kommissionsmitglied in Prüfungen sollte nach Möglichkeit proportional zur Stundenreduzierung erfolgen. 3. Bei Elternsprechtagen sind die Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Stundenreduzierung anwesend. 4. Die Bildung von Klassenleitungsteams ist nach Absprache möglich. Kristin Billecke, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Berufskolleg Umsetzung der Handreichungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer am Louis-Baare-Berufskolleg, Bochum Stundenplangestaltung Teilzeitbeschäftigte können die Zeiten für den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende wählen. Wunscharbeitstage können angegeben werden. Die Anzahl der Springstunden orientiert sich an der Stundenreduzierung (Vollzeitbeschäftigte haben max. 3 Springstunden.). Vertretungsunterunterricht Die Anzahl der monatlich zu erteilenden Vertretungsstunden orientiert sich an der Stundenreduzierung (Vollzeitbeschäftigte erteilen max. 3 Vertretungsstunden). Pausenaufsicht Teilzeitbeschäftigte werden für Pausenaufsichten entsprechend ihrer reduzierten Pflichtstundenzahl eingesetzt. Klassenleitung Die Häufigkeit des Einsatzes als Klassenleitung wird entsprechend der Stundenreduzierung festgelegt.

6 Bei der Bildung der Klassenleitung mit Stellvertretung wird darauf geachtet, dass ein/e Vollzeitbeschäftigte/r und ein/e Teilzeitbeschäftigte/r bzw. zwei Teilzeitbeschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitstagen ein Team bilden. Prüfungen Teilzeitbeschäftigte werden für Prüfungen und Prüfungsaufsichten entsprechend der Stundenreduzierung eingesetzt. Der Einsatz in möglichst wenigen Bildungsgängen führt zu einer Verringerung des Einsatzes bei Prüfungsverfahren. Lehrerkonferenzen / Dienstbesprechungen Die Termine werden langfristig und verbindlich festgelegt und bekannt gegeben unter Angabe des voraussichtlichen Konferenzendes. Die Konferenztage wechseln. Bildungsgangkonferenzen Die Teilnahme an Bildungsgangkonferenzen beschränkt sich auf zwei Bildungsgänge. Die Bildungsgangleiterin / Der Bildungsgangleiter berücksichtigt bei der Terminierung die Arbeitstage der in ihrem / seinem Bildungsgang eingesetzten Teilzeitbeschäftigten. Elternsprechtag Mit der Einladung zum Sprechtag werden die Räume und die Sprechzeiten aller Lehrkräfte bekannt gegeben. Die Teilzeitbeschäftigten sind entsprechend ihrer Stundenreduzierung anwesend. Den Zeitpunkt der Anwesenheit (zwischen 14:30 Uhr und 18:00 Uhr) bestimmt die/der Teilzeitbeschäftigte. Unterrichtsgang / Klassenfahrt Die Durchführung bzw. Teilnahme ist freiwillig. Zwingende organisatorische Gründe, die die Umsetzung dieser Vereinbarungen nicht erlauben, werden der / dem Teilzeitbeschäftigten nachvollziehbar erläutert; es wird gemeinsam nach Alternativen gesucht. Bochum, 10. Juni 2005 Doris Tegethoff Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Kornelia Kerschner Stellvertretende Schulleiterin

7 Grund-, Haupt- und Sonderschulen, Schulamt Essen Die vielfältigen Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich der Lehrerinnen und Lehrer gehören, erfordern eine ständige Überprüfung der Arbeitsstrukturen. Die gemeinsame Diskussion und Reflexion der schulinternen Aufgabengebiete und pädagogischen Ziele führt zu großer Transparenz und Akzeptanz der schulinternen Arbeitsabläufe. Dabei ist es wichtig, den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer für den schulischen Bereich verbindlich und angemessen zu regeln. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 1998) haben die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Essener Grund- Haupt- und Sonderschulen in der Dienstbesprechung vom Beispiele für die Praxis und erprobte Lösungen zusammengestellt. Diese Beispiele werden an verschiedenen Standorten seit Jahren erfolgreich umgesetzt. Sie unterstützen das Kollegium Ihrer Schule bei der Diskussion von Arbeitsstrukturen und sind hilfreich bei der Findung gemeinsamer Lösungen. Erfolgreiche Beispiele: Projektwoche Praktikantinnen/LAA lösen die Teilzeitkräfte ab Von 8-12 Uhr, nach 12 Uhr von den Vollzeitkräften geleitete AGs Teilzeitkräfte bekommen die zusätzlichen Stunden gutgeschrieben Klassen bzw. Schülerinnen und Schüler werden aufgeteilt Schulinterne Fortbildung Teilzeitkräfte teilen sich eine Klasse Stundenplangestaltung ein freier Tag in der Woche Wandertag/Klassenfahrt Ein Tag ersatzweise frei Reduzierte Klassenfahrt / Teilzeitkräfte führen nur freiwillig mehrtägige Klassenfahrten durch 5-tägige Klassenfahrten zwischen den Teilzeitkräften aufteilen Wandertage auf Tage legen, an denen Teilzeitkräfte 4 Stunden beschäftigt sind Einrichtung eines Stundenkontos, Gutschreibung der Mehr-Stunden bei Aktionen wie Aufräumen der Medien- und Fachräume Elternsprechtag fester Tag und Abend, aber freie Zeiteinteilung Einrichtung einer festen Sprechstundenzeit, am Elternsprechtag wird ein halber Nachmittag angeboten

8 Feuerwehrkraft unterrichtet die Klasse in der Zeit, in der die Elterngespräche stattfinden Andere Termine als am Nachmittag anbieten Keine Termine abends Dienstbesprechungen /Konferenzen Dienstbesprechungen vor Unterrichtsbeginn Arbeit im Team, nur ein/e Teamkollege/in muss anwesend sein, Informationspflicht für die anderen Kolleg/innen Schonung bei Protokoll Direkt im Anschluss an Unterricht Vereinbarungen kurze wöchentliche Präsenzzeit Konferenzen und Dienstbesprechungen nicht am unterrichtsfreien Tag der Teilzeitbeschäftigten Schulfeste Anwesenheit kann reduziert werden (Splitting2/2) Stundenausgleich Elternhilfe Aufsicht Aufsichtszeiten entsprechen proportional der Stundenzahl Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen übernimmt Aufgabe der Gestaltung des Aufsichtsplans Diese Praxisbeispiele und erprobten Lösungen aus den Erfahrungen der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in Essen (Grund-, Haupt- und Sonderschulen) wurden zusammengestellt von Frau Dorit Keese Fachberaterin für Gleichstellungsfragen bei der BR Düsseldorf

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