Hinweise für die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweise für die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls"

Transkript

1 Hinweise für die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls Mit den anliegenden Formblättern ist der im 1. Schulhalbjahr bzw. im Schuljahr 2014/2015 anfallende Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfassen. Die Meldungen der Schulen werden von der zuständigen Schulbehörde zu jeweils einem Statistikbogen (Anlage 4) entsprechend der auf den Erhebungsbögen (Anlage 1-3) vorgegebenen Gliederung zusammengefasst bzw. erfasst und zu folgenden Terminen im Bildungsministerium, Referate 200 und 204, eingereicht: Berichtszeitraum (Allgemeinbildung) (berufliche Schulen) (Allgemeinbildung) (berufliche Schulen) Meldetermin Zu Anlage 1 Der Name der Schule (Klarname) und die Dienststellennummer sind in den entsprechenden Feldern zu vermerken. Die Zuordnung zu einer Schulart ist durch Ankreuzen kenntlich zu machen. Bei Schulen mit mehreren Schularten sind die Erhebungsbögen für jede Schulart gesondert auszufüllen! Sofern die Erfassung des Vertretungsunterrichts bzw. absoluten Ausfalls nicht schulartbezogen möglich ist, z. B. bei Wahlpflichtunterricht, erfolgt die Erfassung des entsprechenden Vertretungsunterrichts bzw. Ausfalls bei der Schulart, von der in der jeweiligen Wahlpflichtgruppe die meisten Schüler vertreten sind. Zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden ergeben sich, wenn die Unterrichtsstunden nicht durch die planmäßige Lehrkraft gemäß Stundenplan durchgeführt werden können. Die planmäßige Lehrkraft übernimmt nicht nur vorübergehend die Abwesenheitsvertretung für eine andere Lehrkraft. Sie ist vielmehr die gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft. Beispiele: Herr Q ist als planmäßige Lehrkraft für das Schuljahr 2014/2015 vorgesehen. Es ergibt sich vor Schuljahresbeginn jedoch, dass Herr Q dauerhaft erkrankt und das ganze Schuljahr nicht einsetzbar ist. Daraufhin wird Frau X für das Schuljahr eingestellt. Frau X wird somit planmäßige Lehrkraft für das entsprechende Schuljahr. Das gleiche gilt, sofern Herr Q am fünftem Schultag durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig wird. Daraufhin wird Frau X zum eingestellt und ist ab diesem Zeitpunkt die planmäßige Lehrkraft laut Stundenplan. Die Unterrichtstunden bis zum werden jedoch als zur Vertretung angefallene Unterrichtstunden gezählt. Frau X erkrankt kurz vor Ende des 1. Schulhalbjahres langfristig. Daraufhin konnte Herr Z als planmäßige Lehrkraft für das 2. Schulhalbjahr gewonnen werden. Er kann jedoch erst drei Wochen nach Beginn des 2. Schulhalbjahres mit seiner Tätigkeit beginnen. Somit fallen die Unterrichtsstunden bis zum Einsatz von Herrn Z zur Vertretung an. 1

2 Zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden sind nicht gleich Vertretungsstunden, auch Unterrichtsstunden für die keine Vertretung stattfindet und die ausfallen, zählen zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden! Ausnahme: Unterrichtsstunden, die ausfallen, weil auf Grund elementarer Ereignisse von vornherein keine Organisation von Vertretung möglich ist, zählen nicht zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden, sondern werden in den Spalten zum Unterrichtsausfall in der Spalte u) auf Grund von Hochwasser und v) durch sonstige elementare Ereignisse eingetragen. Einen Sonderfall nimmt der Streik von Lehrkräften ein. Da in einigen Fällen Vertretungsunterricht stattfindet, wenn andere Lehrkräfte streiken, sind alle auf Grund von Streik zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden zunächst in Spalte k), bei den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden durch sonstige Gründe, zu erfassen und die genaue Stundenzahl in der Anlage 2 aufzuschlüsseln. Die auf Grund von Streik ausfallenden Stunden sind zudem in der Spalte t) Unterrichtsausfall auf Grund von Streik einzutragen. Spalte: Stundensoll lt. Stundentafel In dieser Spalte sind die in den entsprechenden Klassen lt. Stundentafel (Stundenplan der Schule) zu erteilenden Schülerwochenstunden abzüglich der Stunden, die auf Grund schulfreier Tage, Prüfungszeiten oder Ferien entfallen, einzutragen und fortlaufend zu summieren. Hierzu wird auch auf die jeweils geltende Fassung der Kontingentstundentafelverordnung MV, der Abiturprüfungsverordnung MV, der Abiturprüfungsverordnung Abendgymnasium MV, der Fachgymnasiumsverordnung MV sowie der entsprechenden Ausbildungsverordnungen im beruflichen Bereich verwiesen. Erteilter Religionsersatzunterricht ist nicht als Vertretungsunterricht aufzuführen, sondern zusammen mit dem Religionsunterricht als planmäßig lt. Stundenplan zu erteilender Unterricht zu werten (bei Teilung einer Klasse in eine Gruppe mit Religionsunterricht und in eine Gruppe mit Ersatzunterricht sind wöchentlich zwei Unterrichtsstunden für das Soll anzugeben). Nur wenn Religionsunterricht bzw. Religionsersatzunterricht zur Vertretung anfällt, ist die Erfassung des Vertretungsunterrichts bzw. Unterrichtsausfalls in den entsprechenden Spalten vorzunehmen. Wird in einer Klasse kein Religionsunterricht bzw. kein Religionsersatzunterricht erteilt, so sind die entsprechenden Stunden auch nicht in der Spalte: "Stundensoll lt. Stundenplan" zu berücksichtigen. Spalte a1) insgesamt In den Spalten b) bis k) werden die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden differenziert nach verschiedenen Ursachen eingetragen. Die Summe für diese Unterrichtsstunden wird in Spalte a1) gebildet. Diese Spalte wird automatisch berechnet und dient zur Kontrolle der Summen der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden der Spalten a1) und a2) (Spalte a1)=spalte a2)). Spalte b) Krankheit der Lehrkräfte Fallen Unterrichtsstunden auf Grund einer eigenen Erkrankung einer Lehrkraft, die zur Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit führt, zur Vertretung an, dann sind die entsprechenden Unterrichtsstunden hier einzutragen. Spalte c) Krankheit der Kinder 2

3 Fallen Unterrichtsstunden infolge einer Erkrankung eines Kindes der Lehrkraft, die zur Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit führt, zur Vertretung an, so sind die entsprechenden Unterrichtsstunden hier zu vermerken. Spalte d) Fort- und Weiterbildung Unterrichtsstunden, die auf Grund der Teilnahme von Lehrkräften an Fort- oder Weiterbildungen zur Vertretung anfallen, sind in dieser Spalte einzutragen. Spalte e) Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt In Spalte e) sind die Unterrichtsstunden zu vermerken, die auf Grund von Kur- oder Sanatoriumsaufenthalten von Lehrkräften zur Vertretung angefallen sind. Spalte f) Mutterschutz (Beschäftigungsverbote) In der Spalte f) sind alle Unterrichtsstunden einzutragen, die auf Grund von Beschäftigungsverboten gemäß 3, 4 und 6 Mutterschutzgesetz (Arbeitnehmer) bzw. 2 bis 4 Mutterschutzverordnung M-V (Beamte) für werdende Mütter (auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses/ ab 6 Wochen vor der Geburt/sonstige Beschäftigungsverbote) beziehungsweise auf Grund von Beschäftigungsverboten nach der Entbindung (bis 8 Wochen nach der Entbindung) zur Vertretung anfallen. Spalte g) Elternzeit Sofern für eine Lehrkraft, die sich in Elternzeit befindet, keine andere Lehrkraft bzw. bis eine andere Lehrkraft dauerhaft die Vertretung übernimmt und somit zur planmäßigen Lehrkraft wird (z. B. durch Neueinstellung, Vertragsstundenmaßerhöhung einer tätigen Lehrkraft), sind die Unterrichtsstunden, die auf Grund von Elternzeit zur Vertretung anfallen, in dieser Spalte zu erfassen. Als Elternzeit bezeichnet man einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Hierzu wird auf die Elternzeitlandesverordnung M-V (Beamte) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Arbeitnehmer) verwiesen. Beispiele: Eine Lehrkraft wird sich während des gesamten Schuljahres in Elternzeit befinden. Die Schulleitung wurde rechtzeitig darüber informiert und konnte dementsprechend eine andere Lehrkraft für den kompletten Zeitraum gewinnen, welche somit zur planmäßigen Lehrkraft wird. Resultat: Es ergibt sich kein zur Vertretung angefallener Unterricht auf Grund einer Lehrkraft, welche sich in Elternzeit befindet. Des Weiteren ist es gem. 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Der zur Vertretung angefallene Unterricht, der auf Krankheit einer planmäßigen Lehrkraft zurückzuführen ist, welche sich aktuell in Elternzeit befindet und während dessen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, ist nicht in der Spalte g) Elternzeit zu vermerken sondern in der Spalte b) Krankheit der Lehrkräfte. Spalte h) Sonderurlaub In Spalte h) sind alle auf Grund von Sonderurlaub von Lehrkräften zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden einzutragen. Der Begriff Sonderurlaub (Arbeitsbefreiung) ist allgemein gefasst. Sonderurlaub wird beispielsweise für die eigene Eheschließung, Gerichtstermine oder bei Todesfällen gewährt. 3

4 Die Sonderurlaubsverordnung regelt, in welchen Fällen Beamten und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), in welchen Fällen Arbeitnehmer Sonderurlaub gewährt werden kann. Spalte i) Exkursion / Wandertag / Klassenfahrt einer anderen Klasse Fallen in anderen Klassen durch die Abwesenheit von Lehrkräften, die eine Klasse im Schullandheim bzw. auf Klassenfahrten oder Exkursionen begleiten, Unterrichtsstunden zur Vertretung an, so sind diese Stunden in diese Spalte einzutragen. Spalte j) Prüfung zu Berufsreife, Mittlere R., FH-Reife, HS-Reife Kann eine Lehrkraft den planmäßigen Unterricht gemäß Stundenplan auf Grund der Teilnahme an etwaigen Prüfungen der Abschlussjahrgänge nicht abhalten, sind diese Unterrichtsstunden in dieser Spalte zu vermerken. Spalte k) sonstige Gründe Hier sind die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden zu erfassen, die nicht den Gründen in Spalte b) bis j) zugeordnet werden können. Die sonstigen Gründe sind in der Anlage 2 aufzuschlüsseln. Zu den sonstigen Gründen bzw. Ursachen für Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall zählt auch Streik von Lehrkräften. Alle Unterrichtsstunden, die auf Grund von Streik von Lehrkräften vertreten werden müssten, sind in Anlage 2 in der gekennzeichneten Zeile einzutragen. In dieser Summe müssen auch die Stunden enthalten sein, die auf Grund von Streik nicht vertreten werden konnten und ausfallen! Die Ausfallstunden auf Grund von Streik sind zudem gesondert in der Spalte t) einzutragen. Spalte a2) Vermeidung von Unterrichtsausfall / Ausfall insgesamt Die Spalte a2) ist die Summe der Spalten l) bis q), also der abgesicherten Unterrichtsstunden durch unterschiedliche Maßnahmen sowie des Unterrichtsausfalls aus Spalte s) und t). Diese Spalte wird automatisch berechnet und dient zur Kontrolle der Summen der Spalten a1) und a2) (Spalte a1)=spalte a2)). Spalte l) befristete Erhöhung des Vertragsstundenmaßes teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Liegt die regelmäßig wöchentlich zu erbringende Arbeitsleistung unter der regelmäßigen Pflichtstundenzahl (Regelstundenmaß) liegt ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis vor. Wird zur Absicherung von Vertretungsunterricht die vereinbarte regelmäßig wöchentlich zu erbringende Arbeitsleistung befristet erhöht, sind die hierdurch abgesicherten Vertretungsstunden in Spalte l) zu erfassen. Spalte m) eingestellte Vertretungslehrkräfte In dieser Spalte sind die Vertretungsstunden einzutragen, welche zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen von einer als Vertretungslehrkraft eingestellten Person durchgeführt wurden. Hierzu zählen auch die Stunden, die durch Lehrkräfte der Vertretungslehrerreserve abgesichert werden. Spalte n) Mehrarbeit/Überstunden tätiger Lehrkräfte Als Mehrarbeit sind alle Unterrichtsstunden von Lehrkräften zu werten, die über die arbeitsvertraglich bzw. mit dem Dienstherrn verbindlich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorgesehenen Unterrichtsstunden hinaus geleistet werden. D. h. bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, die über die festgelegte regelmäßige Pflichtstundenzahl gemäß der geltenden Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen hinaus geleisteten Stunden bzw. bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften die Unterrichtsstunden, die über die arbeitsvertragliche Unterrichtsverpflichtung hinaus geleistet werden. Spalte o) Kurs- bzw. Klassenzusammenlegung 4

5 Kann auf Grund von Kurs- bzw. Klassenzusammenlegungen Unterrichtsausfall vermieden werden, so sind in dieser Spalte die entsprechenden Unterrichtsstunden einzutragen. Spalte p) zusätzlicher Unterricht von Referendaren In dieser Spalte sind die Vertretungsstunden einzutragen, die von Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärtern bzw. Referendarinnen oder Referendaren über den im Rahmen ihrer Ausbildung geplanten eigenverantwortlichen Unterricht hinaus erteilt werden. Spalte q) sonstige Maßnahmen In dieser Spalte sind die Unterrichtsstunden zu erfassen, die vertreten werden konnten, jedoch keiner der Maßnahmen der Spalten l) bis p) zugeordnet werden können sowie die Stunden, die durch fachbezogene Stillarbeit (Spalte r) vertreten werden konnten. Die sonstigen Maßnahmen, bis auf die fachbezogene Stillarbeit, sind in der Anlage 3 aufzuschlüsseln. Spalte r) davon fachbezogene Sillarbeit In dieser Spalte sind alle Unterrichtsstunden zu erfassen, bei denen als Maßnahme zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, von Schülerinnen und Schülern durch einen Fachlehrer vorbereitete Aufgaben erledigt werden, die sich am jeweiligen Unterrichtsstoff orientieren und auf einen Lernfortschritt abzielen. Diese Stunden müssen bereits Teil der in Spalte q) gezählten Stunden sein. Spalte s) da Vertretung nicht abgesichert werden konnte In dieser Spalte werden nur die Unterrichtsstunden aufgeführt und summiert, für die kein Vertretungsunterricht, auch nicht in einem anderen Fach, erteilt werden konnte. Beispielsweise auf Grund eines Lehrermangels durch Erkrankung von Lehrkräften. Die Ausfallstunden aus Spalte t) Streik, u) Hochwasser und v) sonstige elementare Ereignisse sind nicht in dieser Spalte zu vermerken! Spalte t) auf Grund von Streik Unterrichtsstunden, die ausfallen, weil Lehrkräfte an einem Streik teilnehmen, sind hier einzutragen. Spalte u) auf Grund von Hochwasser Entfällt der Unterricht auf Grund einer Hochwassersituation, so sind diese ausgefallenen Unterrichtsstunden hier zu vermerken. Spalte v) durch sonstige elementare Ereignisse In dieser Spalte sind die Ausfallstunden einzutragen, für die von vornherein keine Organisation von Vertretung möglich ist, beispielsweise der Unterrichtsausfall durch Bombenalarm, Feuer, Rohrbruch, Heizungsschaden, Glatteis und Hitzefrei. Diese Stunden zählen, da keine Vertretung möglich ist, nicht zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden und werden deshalb in dieser Spalte v) gesondert erfasst. Hierzu zwei Beispiele: Auf Grund von Glatteis ist es einer Lehrkraft nicht möglich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen (die Schüler sind anwesend). Die nicht erteilten Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an und sind daher in der Spalte zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden sonstige Gründe zu erfassen. Der Unterricht findet nicht statt, da es auf Grund von Glatteis für die Schüler nicht möglich war, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Die versäumten Unterrichtsstunden fallen auf Grund von elementaren Ereignissen aus und sind in der Spalte v) Unterrichtsausfall durch sonstige elementare Ereignisse zu erfassen. Spalte w) als anteilige Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte 5

6 Sind einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden anteilig vergütet worden, so sind diese Stunden in dieser Spalte anzugeben. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen. Spalte x) als Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Sind geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft durch Freizeitausgleich abgegolten, so sind diese Stunden in der Spalte x) anzugeben. Spalte y) als Mehrarbeitsvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Leistet eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft angeordnete Mehrarbeit, die in der Summe (vertraglich geregelte Pflichtstundenzahl + Mehrarbeit) die regelmäßige Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft übersteigt und die auch dementsprechend vergütet wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen Spalte z) als Freizeitausgleich vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte Werden geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft durch Freizeitausgleich abgegolten, so sind diese Stunden in dieser Spalte anzugeben. Spalte za) als Mehrarbeitsvergütung vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte Ist die Mehrarbeit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft anteilig vergütet worden, so sind diese Stunden in dieser Spalte zu vermerken. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen. Weitere Ausfüllhinweise In den Jahrgangsstufen, die den Besuch einer Schulart mit Abschlussprüfungen beenden, wird die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls mit dem letzten Unterrichtstag vor den Prüfungen abgeschlossen. Projekttage sind als regulärer Unterricht zu werten. Ergibt sich in einer Klasse durch Aufenthalte in Schullandheimen, Klassenfahrten oder Exkursionen ein anderer Unterrichtsablauf als durch den Stundenplan vorgesehen, so sind diese Änderungen für diese Klasse nicht als zur Vertretung anfallende Stunden zu werten. Kontrolle: Die Summe der Spalten l), m), n), o), p), q), s) und t) muss dem Wert in Spalte a1) entsprechen. Es ist nicht zulässig, einen Wert in Spalte a1) oder a2) der Anlage 1 einzutragen, da hier bereits eine Summenformel vorgegeben ist. Darüber hinaus befinden sich auf dem Formblatt (nicht im Druckbereich) zwei Kontrollkästchen. Das erste Kontrollkästchen zeigt an, ob eine Differenz der Spalten a1) und a2) vorliegt. Das zweite Kontrollkästchen gibt an, wie groß die Differenz (soweit vorhanden) der Spalten a1) und a2) ist. 6

7 Zu Anlage 2 Unter Verwendung der Anlage 2 ist eine detaillierte Aufschlüsselung des unter der Spalte k) sonstige Gründe der Anlage 1 zusammengefassten Stundenumfangs nach weiteren Ursachen vorzunehmen. Kontrolle: Die Summe der in Anlage 2 benannten sonstigen Gründe muss dem in Anlage 1 genannten Wert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erscheint im Kasten Kontrolle der Anlage 2 das Wort Fehler. Beide Werte ( sonstige Gründe gem. Anlage 1 und sonstige Gründe gem. Anlage 2) werden in den grauen Kästchen der Anlage 2 ausgewiesen. Zu Anlage 3 Unter Verwendung der Anlage 3 ist eine detaillierte Aufschlüsselung des unter der Spalte q) sonstige Maßnahmen der Anlage 1 zusammengefassten Stundenumfangs nach weiteren Maßnahmen vorzunehmen. Der Anteil der fachbezogenen Stillarbeit ist hier nicht aufzuführen, da dieser bereits in der Anlage 1 gesondert einzutragen war. Kontrolle: Die Summe der in Anlage 3 benannten sonstigen Maßnahmen muss dem in Anlage 1 genannten Wert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erscheint im Kasten Kontrolle der Anlage 3 das Wort Fehler. Beide Werte ( sonstige Maßnahmen gem. Anlage 1 und sonstige Maßnahmen gem. Anlage 3) werden in den grauen Kästchen automatisch ausgewiesen. Zum Tabellenblatt Hilfe_SSA In dem Tabellenblatt Hilfe_SSA erfolgt eine automatische Zusammenfassung der Meldungen gem. Anlage 1 bis 3. Diese Zusammenfassung entspricht der Form der Anlage 4, sodass die Werte dort hinein kopiert werden können. Soweit dies bisher nicht erfolgte, wird die Weiterleitung der Formblätter in Datei-Form an die Einzelschulen empfohlen. zu Anlage 4 Zur Vermeidung von Nachfragen durch das Bildungsministerium und in Anlehnung an das bereits in den zuständigen Schulbehörden bestehende Verfahren sind unter Verwendung der Anlage 4 die Daten der Einzelschulen zu erfassen und mitzuteilen. Eine Anpassung dieser Anlage ist grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Bildungsministerium gestattet. Ohne Rückfrage ist die Anpassung der Schuldaten (SSA (entspricht aus Vereinfachungsgründen der zuständigen Schulbehörde), Schulname, Ort, OEH, Zuordnung), also Spalte 1 bis 5, möglich und erwünscht. Die Übersendung der Anlage 4 in schriftlicher Form ist zu unterlassen. 7

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen entweder eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei oder mehreren Alternativen oder auch,

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Ausfall- und Vertretungsstatistik

Ausfall- und Vertretungsstatistik Anleitung zum Erstellen der Berliner Ausfall- und Vertretungsstatistik für die SenBJW über die Untis Vertretungsplanung Leif Jäger DCS GmbH Helmholtzstraße 2 9 10587 Berlin Tel.: 030 390709 47 E-Mail:

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen:

Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen: Vertretungskonzept Seit 1995, mit Beginn der Arbeit der Vollen Halbtagsschule, fällt an unserer Schule kein Unterricht aus. Die Schulzeiten sind verlässliche Zeiten, davon wird keine Ausnahme gemacht.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker Bettina Gogolla Rechtsberaterin Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Gestaltung von Arbeitsverträgen Nutzen Sie zulässige Spielräume!

Mehr

Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen Stand: November 2014 6.11..2014 Folie 1 Voraussetzung Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung,

Mehr

Kapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes

Kapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes Kapitel 3 Der allgemeine Kündigungsschutz 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes............. 59 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes................. 59 3 Die personenbedingte Kündigung.. 61

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr 2014/15

Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr 2014/15 Umfrage in den 5er-Klassen zu Hausaufgaben in den Nebenfächern im Schuljahr /5 Ausgangsituation Beim letzten offenen Gesprächsabend im Schuljahr /5 wurde von Eltern aus 5er Klassen beanstandet, dass nicht

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15 Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht

Mehr

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Tipps und Tricks für werdende Eltern Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Elexis-BlueEvidence-Connector

Elexis-BlueEvidence-Connector Elexis-BlueEvidence-Connector Gerry Weirich 26. Oktober 2012 1 Einführung Dieses Plugin dient dazu, den Status Hausarztpatient zwischen der BlueEvidence- Anwendung und Elexis abzugleichen. Das Plugin markiert

Mehr

Dokument Lob erstellen

Dokument Lob erstellen Dokument Lob erstellen Vorbemerkung Ein Lob wird immer mit einem Abschlusszeugnis ausgestellt und auch mit diesem Verteilt. Um ein Lob zu dokumentieren müssen folgende Bausteine definiert und eingerichtet

Mehr

Tipp III: Leiten Sie eine immer direkt anwendbare Formel her zur Berechnung der sogenannten "bedingten Wahrscheinlichkeit".

Tipp III: Leiten Sie eine immer direkt anwendbare Formel her zur Berechnung der sogenannten bedingten Wahrscheinlichkeit. Mathematik- Unterrichts- Einheiten- Datei e. V. Klasse 9 12 04/2015 Diabetes-Test Infos: www.mued.de Blutspenden werden auf Diabetes untersucht, das mit 8 % in der Bevölkerung verbreitet ist. Dabei werden

Mehr

Rundschreiben 1/2015

Rundschreiben 1/2015 An die Mitglieder des VKDA 16. Juni 2015 050 Rundschreiben 1/2015 I. Aus der Tarifkommission II. III. 37. Mitgliederversammlung 2015 des VKDA Mustertarifvertrag für Praktikantinnen, die unter den Geltungsbereich

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt: Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Synoptische Darstellung

Synoptische Darstellung Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

Projektzeit erfassen. Allgemeines. Projektzeit erfassen - Maske. Erklärung der Tabellenspalten. In Arbeit!

Projektzeit erfassen. Allgemeines. Projektzeit erfassen - Maske. Erklärung der Tabellenspalten. In Arbeit! Projektzeit erfassen Allgemeines In Arbeit! Projektzeit erfassen - Maske Im Folgenden sehen Sie die Projektzeit erfassen - Maske eines Mitarbeiters (Renner Rudi) direkt nach dem Aufruf des Menüpunktes.

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung 1 Übernachtungskostenberechnung Bisher wurden auf der Eingabemaske und auf den Ausdrucken das pauschale Übernachtungsgeld und der Mehrbetrag zum Übernachtungsgeld

Mehr

Memorandum zur Elternarbeit

Memorandum zur Elternarbeit ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Aufgabenstellung für den Prüfling

Aufgabenstellung für den Prüfling für den Prüfling Präsentation im Fach: Prüfer/in: Prüfling: mögliche Quellen / Literatur Abgabe Ablaufplan Spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin, also am... Der Ablaufplan ist entsprechend der Absprache

Mehr

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Programmentwicklungen, Webseitenerstellung, Zeiterfassung, Zutrittskontrolle

Programmentwicklungen, Webseitenerstellung, Zeiterfassung, Zutrittskontrolle Version LG-TIME /Office A 8.3 und höher Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1;2 4. Einrichtung eines Schichtplanes S. 2 5. Einrichtung einer Wechselschicht

Mehr

Einstellung Arbeitslosigkeit - Warteliste

Einstellung Arbeitslosigkeit - Warteliste EXTRA Juli 2010 Inhalt dieser Ausgabe: Einstellung Arbeitslosigkeit - Warteliste Einstellung Arbeitslosigkeit - Warteliste Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) befürchtet für dieses Jahr

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Merkblatt Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Es gibt Leistungen, bei denen es nicht unüblich ist, dass sie zeitlich und räumlich

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen In der Aue 3 63571 Gelnhausen Tel: 06051/17008 Fax: 06051/16986 e-mail: verwaltung@grimmels.de web: http://www.grimmels.de 10.0.01 Wahloptionen der Gymnasien bezüglich

Mehr

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben Studio II, Studio IV und Studio VI im Studiengang Bachelor Architektur SS15 Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Grundschule Kleibrok. Elternbrief

Grundschule Kleibrok. Elternbrief Grundschule Kleibrok Elternbrief Schuljahr 2013/2014 Nr. 1 26. August 2013 Liebe Eltern, das Kollegium und ich wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2013 / 2014 und begrüßen

Mehr

Elternzeit Elternzeit (EZ)

Elternzeit Elternzeit (EZ) Elternzeit (EZ) Rechte - Pflichten - Gestaltung -1 - Dauer/Aufteilung EZ - auch nach Einführung Elterngeld (12/14 Monate) Dauer EZ maximal 3 Jahre - berufstätige Eltern können EZ flexibel aufteilen bzw.

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile

Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile Elternzeit Wesentliche Regelungen im Überblick Die Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Folgende wesentlichen Regelungen sind zu beachten:

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011 Lohnbuchhaltung Änderungen 8.6.7 Stand 06/2011 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Tätigkeitsschlüssel 2010...3 1.1 Allgemeines...3 1.2 Der neue Tätigkeitsschlüssel...3 Umsetzung in TOPIX:8...4 2 Unfallversicherung:

Mehr

FIT durch Lernen - Nachhilfeschule

FIT durch Lernen - Nachhilfeschule Liebe Eltern, nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche verschiedenen Kurse wir anbieten: Nachhilfe Grundschule Gruppenkurs: Einzelkurs: Nachhilfeunterricht mit einem Schüler 45 oder 60 Min. pro

Mehr

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank

Mehr

Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg

Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg Schulaufsichtsbezirk: Koblenz Schulnummer : 12044 Schulart : Grundschule Ort : 56470 Bad Marienberg Schulname : Wolfsteinschule Grundschule

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung

Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung Im ersten Beispiel gelernt, wie man einen Patienten aus der Datenbank aussucht oder falls er noch nicht in der Datenbank ist neu anlegt. Im dritten Beispiel haben

Mehr