Hinweise für die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls
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- Elisabeth Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Hinweise für die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls Mit den anliegenden Formblättern ist der im 1. Schulhalbjahr bzw. im Schuljahr 2014/2015 anfallende Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfassen. Die Meldungen der Schulen werden von der zuständigen Schulbehörde zu jeweils einem Statistikbogen (Anlage 4) entsprechend der auf den Erhebungsbögen (Anlage 1-3) vorgegebenen Gliederung zusammengefasst bzw. erfasst und zu folgenden Terminen im Bildungsministerium, Referate 200 und 204, eingereicht: Berichtszeitraum (Allgemeinbildung) (berufliche Schulen) (Allgemeinbildung) (berufliche Schulen) Meldetermin Zu Anlage 1 Der Name der Schule (Klarname) und die Dienststellennummer sind in den entsprechenden Feldern zu vermerken. Die Zuordnung zu einer Schulart ist durch Ankreuzen kenntlich zu machen. Bei Schulen mit mehreren Schularten sind die Erhebungsbögen für jede Schulart gesondert auszufüllen! Sofern die Erfassung des Vertretungsunterrichts bzw. absoluten Ausfalls nicht schulartbezogen möglich ist, z. B. bei Wahlpflichtunterricht, erfolgt die Erfassung des entsprechenden Vertretungsunterrichts bzw. Ausfalls bei der Schulart, von der in der jeweiligen Wahlpflichtgruppe die meisten Schüler vertreten sind. Zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden ergeben sich, wenn die Unterrichtsstunden nicht durch die planmäßige Lehrkraft gemäß Stundenplan durchgeführt werden können. Die planmäßige Lehrkraft übernimmt nicht nur vorübergehend die Abwesenheitsvertretung für eine andere Lehrkraft. Sie ist vielmehr die gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft. Beispiele: Herr Q ist als planmäßige Lehrkraft für das Schuljahr 2014/2015 vorgesehen. Es ergibt sich vor Schuljahresbeginn jedoch, dass Herr Q dauerhaft erkrankt und das ganze Schuljahr nicht einsetzbar ist. Daraufhin wird Frau X für das Schuljahr eingestellt. Frau X wird somit planmäßige Lehrkraft für das entsprechende Schuljahr. Das gleiche gilt, sofern Herr Q am fünftem Schultag durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig wird. Daraufhin wird Frau X zum eingestellt und ist ab diesem Zeitpunkt die planmäßige Lehrkraft laut Stundenplan. Die Unterrichtstunden bis zum werden jedoch als zur Vertretung angefallene Unterrichtstunden gezählt. Frau X erkrankt kurz vor Ende des 1. Schulhalbjahres langfristig. Daraufhin konnte Herr Z als planmäßige Lehrkraft für das 2. Schulhalbjahr gewonnen werden. Er kann jedoch erst drei Wochen nach Beginn des 2. Schulhalbjahres mit seiner Tätigkeit beginnen. Somit fallen die Unterrichtsstunden bis zum Einsatz von Herrn Z zur Vertretung an. 1
2 Zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden sind nicht gleich Vertretungsstunden, auch Unterrichtsstunden für die keine Vertretung stattfindet und die ausfallen, zählen zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden! Ausnahme: Unterrichtsstunden, die ausfallen, weil auf Grund elementarer Ereignisse von vornherein keine Organisation von Vertretung möglich ist, zählen nicht zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden, sondern werden in den Spalten zum Unterrichtsausfall in der Spalte u) auf Grund von Hochwasser und v) durch sonstige elementare Ereignisse eingetragen. Einen Sonderfall nimmt der Streik von Lehrkräften ein. Da in einigen Fällen Vertretungsunterricht stattfindet, wenn andere Lehrkräfte streiken, sind alle auf Grund von Streik zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden zunächst in Spalte k), bei den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden durch sonstige Gründe, zu erfassen und die genaue Stundenzahl in der Anlage 2 aufzuschlüsseln. Die auf Grund von Streik ausfallenden Stunden sind zudem in der Spalte t) Unterrichtsausfall auf Grund von Streik einzutragen. Spalte: Stundensoll lt. Stundentafel In dieser Spalte sind die in den entsprechenden Klassen lt. Stundentafel (Stundenplan der Schule) zu erteilenden Schülerwochenstunden abzüglich der Stunden, die auf Grund schulfreier Tage, Prüfungszeiten oder Ferien entfallen, einzutragen und fortlaufend zu summieren. Hierzu wird auch auf die jeweils geltende Fassung der Kontingentstundentafelverordnung MV, der Abiturprüfungsverordnung MV, der Abiturprüfungsverordnung Abendgymnasium MV, der Fachgymnasiumsverordnung MV sowie der entsprechenden Ausbildungsverordnungen im beruflichen Bereich verwiesen. Erteilter Religionsersatzunterricht ist nicht als Vertretungsunterricht aufzuführen, sondern zusammen mit dem Religionsunterricht als planmäßig lt. Stundenplan zu erteilender Unterricht zu werten (bei Teilung einer Klasse in eine Gruppe mit Religionsunterricht und in eine Gruppe mit Ersatzunterricht sind wöchentlich zwei Unterrichtsstunden für das Soll anzugeben). Nur wenn Religionsunterricht bzw. Religionsersatzunterricht zur Vertretung anfällt, ist die Erfassung des Vertretungsunterrichts bzw. Unterrichtsausfalls in den entsprechenden Spalten vorzunehmen. Wird in einer Klasse kein Religionsunterricht bzw. kein Religionsersatzunterricht erteilt, so sind die entsprechenden Stunden auch nicht in der Spalte: "Stundensoll lt. Stundenplan" zu berücksichtigen. Spalte a1) insgesamt In den Spalten b) bis k) werden die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden differenziert nach verschiedenen Ursachen eingetragen. Die Summe für diese Unterrichtsstunden wird in Spalte a1) gebildet. Diese Spalte wird automatisch berechnet und dient zur Kontrolle der Summen der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden der Spalten a1) und a2) (Spalte a1)=spalte a2)). Spalte b) Krankheit der Lehrkräfte Fallen Unterrichtsstunden auf Grund einer eigenen Erkrankung einer Lehrkraft, die zur Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit führt, zur Vertretung an, dann sind die entsprechenden Unterrichtsstunden hier einzutragen. Spalte c) Krankheit der Kinder 2
3 Fallen Unterrichtsstunden infolge einer Erkrankung eines Kindes der Lehrkraft, die zur Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit führt, zur Vertretung an, so sind die entsprechenden Unterrichtsstunden hier zu vermerken. Spalte d) Fort- und Weiterbildung Unterrichtsstunden, die auf Grund der Teilnahme von Lehrkräften an Fort- oder Weiterbildungen zur Vertretung anfallen, sind in dieser Spalte einzutragen. Spalte e) Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt In Spalte e) sind die Unterrichtsstunden zu vermerken, die auf Grund von Kur- oder Sanatoriumsaufenthalten von Lehrkräften zur Vertretung angefallen sind. Spalte f) Mutterschutz (Beschäftigungsverbote) In der Spalte f) sind alle Unterrichtsstunden einzutragen, die auf Grund von Beschäftigungsverboten gemäß 3, 4 und 6 Mutterschutzgesetz (Arbeitnehmer) bzw. 2 bis 4 Mutterschutzverordnung M-V (Beamte) für werdende Mütter (auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses/ ab 6 Wochen vor der Geburt/sonstige Beschäftigungsverbote) beziehungsweise auf Grund von Beschäftigungsverboten nach der Entbindung (bis 8 Wochen nach der Entbindung) zur Vertretung anfallen. Spalte g) Elternzeit Sofern für eine Lehrkraft, die sich in Elternzeit befindet, keine andere Lehrkraft bzw. bis eine andere Lehrkraft dauerhaft die Vertretung übernimmt und somit zur planmäßigen Lehrkraft wird (z. B. durch Neueinstellung, Vertragsstundenmaßerhöhung einer tätigen Lehrkraft), sind die Unterrichtsstunden, die auf Grund von Elternzeit zur Vertretung anfallen, in dieser Spalte zu erfassen. Als Elternzeit bezeichnet man einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Hierzu wird auf die Elternzeitlandesverordnung M-V (Beamte) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Arbeitnehmer) verwiesen. Beispiele: Eine Lehrkraft wird sich während des gesamten Schuljahres in Elternzeit befinden. Die Schulleitung wurde rechtzeitig darüber informiert und konnte dementsprechend eine andere Lehrkraft für den kompletten Zeitraum gewinnen, welche somit zur planmäßigen Lehrkraft wird. Resultat: Es ergibt sich kein zur Vertretung angefallener Unterricht auf Grund einer Lehrkraft, welche sich in Elternzeit befindet. Des Weiteren ist es gem. 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Der zur Vertretung angefallene Unterricht, der auf Krankheit einer planmäßigen Lehrkraft zurückzuführen ist, welche sich aktuell in Elternzeit befindet und während dessen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, ist nicht in der Spalte g) Elternzeit zu vermerken sondern in der Spalte b) Krankheit der Lehrkräfte. Spalte h) Sonderurlaub In Spalte h) sind alle auf Grund von Sonderurlaub von Lehrkräften zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden einzutragen. Der Begriff Sonderurlaub (Arbeitsbefreiung) ist allgemein gefasst. Sonderurlaub wird beispielsweise für die eigene Eheschließung, Gerichtstermine oder bei Todesfällen gewährt. 3
4 Die Sonderurlaubsverordnung regelt, in welchen Fällen Beamten und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), in welchen Fällen Arbeitnehmer Sonderurlaub gewährt werden kann. Spalte i) Exkursion / Wandertag / Klassenfahrt einer anderen Klasse Fallen in anderen Klassen durch die Abwesenheit von Lehrkräften, die eine Klasse im Schullandheim bzw. auf Klassenfahrten oder Exkursionen begleiten, Unterrichtsstunden zur Vertretung an, so sind diese Stunden in diese Spalte einzutragen. Spalte j) Prüfung zu Berufsreife, Mittlere R., FH-Reife, HS-Reife Kann eine Lehrkraft den planmäßigen Unterricht gemäß Stundenplan auf Grund der Teilnahme an etwaigen Prüfungen der Abschlussjahrgänge nicht abhalten, sind diese Unterrichtsstunden in dieser Spalte zu vermerken. Spalte k) sonstige Gründe Hier sind die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden zu erfassen, die nicht den Gründen in Spalte b) bis j) zugeordnet werden können. Die sonstigen Gründe sind in der Anlage 2 aufzuschlüsseln. Zu den sonstigen Gründen bzw. Ursachen für Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall zählt auch Streik von Lehrkräften. Alle Unterrichtsstunden, die auf Grund von Streik von Lehrkräften vertreten werden müssten, sind in Anlage 2 in der gekennzeichneten Zeile einzutragen. In dieser Summe müssen auch die Stunden enthalten sein, die auf Grund von Streik nicht vertreten werden konnten und ausfallen! Die Ausfallstunden auf Grund von Streik sind zudem gesondert in der Spalte t) einzutragen. Spalte a2) Vermeidung von Unterrichtsausfall / Ausfall insgesamt Die Spalte a2) ist die Summe der Spalten l) bis q), also der abgesicherten Unterrichtsstunden durch unterschiedliche Maßnahmen sowie des Unterrichtsausfalls aus Spalte s) und t). Diese Spalte wird automatisch berechnet und dient zur Kontrolle der Summen der Spalten a1) und a2) (Spalte a1)=spalte a2)). Spalte l) befristete Erhöhung des Vertragsstundenmaßes teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Liegt die regelmäßig wöchentlich zu erbringende Arbeitsleistung unter der regelmäßigen Pflichtstundenzahl (Regelstundenmaß) liegt ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis vor. Wird zur Absicherung von Vertretungsunterricht die vereinbarte regelmäßig wöchentlich zu erbringende Arbeitsleistung befristet erhöht, sind die hierdurch abgesicherten Vertretungsstunden in Spalte l) zu erfassen. Spalte m) eingestellte Vertretungslehrkräfte In dieser Spalte sind die Vertretungsstunden einzutragen, welche zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen von einer als Vertretungslehrkraft eingestellten Person durchgeführt wurden. Hierzu zählen auch die Stunden, die durch Lehrkräfte der Vertretungslehrerreserve abgesichert werden. Spalte n) Mehrarbeit/Überstunden tätiger Lehrkräfte Als Mehrarbeit sind alle Unterrichtsstunden von Lehrkräften zu werten, die über die arbeitsvertraglich bzw. mit dem Dienstherrn verbindlich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorgesehenen Unterrichtsstunden hinaus geleistet werden. D. h. bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, die über die festgelegte regelmäßige Pflichtstundenzahl gemäß der geltenden Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen hinaus geleisteten Stunden bzw. bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften die Unterrichtsstunden, die über die arbeitsvertragliche Unterrichtsverpflichtung hinaus geleistet werden. Spalte o) Kurs- bzw. Klassenzusammenlegung 4
5 Kann auf Grund von Kurs- bzw. Klassenzusammenlegungen Unterrichtsausfall vermieden werden, so sind in dieser Spalte die entsprechenden Unterrichtsstunden einzutragen. Spalte p) zusätzlicher Unterricht von Referendaren In dieser Spalte sind die Vertretungsstunden einzutragen, die von Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärtern bzw. Referendarinnen oder Referendaren über den im Rahmen ihrer Ausbildung geplanten eigenverantwortlichen Unterricht hinaus erteilt werden. Spalte q) sonstige Maßnahmen In dieser Spalte sind die Unterrichtsstunden zu erfassen, die vertreten werden konnten, jedoch keiner der Maßnahmen der Spalten l) bis p) zugeordnet werden können sowie die Stunden, die durch fachbezogene Stillarbeit (Spalte r) vertreten werden konnten. Die sonstigen Maßnahmen, bis auf die fachbezogene Stillarbeit, sind in der Anlage 3 aufzuschlüsseln. Spalte r) davon fachbezogene Sillarbeit In dieser Spalte sind alle Unterrichtsstunden zu erfassen, bei denen als Maßnahme zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, von Schülerinnen und Schülern durch einen Fachlehrer vorbereitete Aufgaben erledigt werden, die sich am jeweiligen Unterrichtsstoff orientieren und auf einen Lernfortschritt abzielen. Diese Stunden müssen bereits Teil der in Spalte q) gezählten Stunden sein. Spalte s) da Vertretung nicht abgesichert werden konnte In dieser Spalte werden nur die Unterrichtsstunden aufgeführt und summiert, für die kein Vertretungsunterricht, auch nicht in einem anderen Fach, erteilt werden konnte. Beispielsweise auf Grund eines Lehrermangels durch Erkrankung von Lehrkräften. Die Ausfallstunden aus Spalte t) Streik, u) Hochwasser und v) sonstige elementare Ereignisse sind nicht in dieser Spalte zu vermerken! Spalte t) auf Grund von Streik Unterrichtsstunden, die ausfallen, weil Lehrkräfte an einem Streik teilnehmen, sind hier einzutragen. Spalte u) auf Grund von Hochwasser Entfällt der Unterricht auf Grund einer Hochwassersituation, so sind diese ausgefallenen Unterrichtsstunden hier zu vermerken. Spalte v) durch sonstige elementare Ereignisse In dieser Spalte sind die Ausfallstunden einzutragen, für die von vornherein keine Organisation von Vertretung möglich ist, beispielsweise der Unterrichtsausfall durch Bombenalarm, Feuer, Rohrbruch, Heizungsschaden, Glatteis und Hitzefrei. Diese Stunden zählen, da keine Vertretung möglich ist, nicht zu den zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden und werden deshalb in dieser Spalte v) gesondert erfasst. Hierzu zwei Beispiele: Auf Grund von Glatteis ist es einer Lehrkraft nicht möglich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen (die Schüler sind anwesend). Die nicht erteilten Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an und sind daher in der Spalte zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden sonstige Gründe zu erfassen. Der Unterricht findet nicht statt, da es auf Grund von Glatteis für die Schüler nicht möglich war, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Die versäumten Unterrichtsstunden fallen auf Grund von elementaren Ereignissen aus und sind in der Spalte v) Unterrichtsausfall durch sonstige elementare Ereignisse zu erfassen. Spalte w) als anteilige Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte 5
6 Sind einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden anteilig vergütet worden, so sind diese Stunden in dieser Spalte anzugeben. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen. Spalte x) als Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Sind geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft durch Freizeitausgleich abgegolten, so sind diese Stunden in der Spalte x) anzugeben. Spalte y) als Mehrarbeitsvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Leistet eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft angeordnete Mehrarbeit, die in der Summe (vertraglich geregelte Pflichtstundenzahl + Mehrarbeit) die regelmäßige Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft übersteigt und die auch dementsprechend vergütet wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen Spalte z) als Freizeitausgleich vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte Werden geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft durch Freizeitausgleich abgegolten, so sind diese Stunden in dieser Spalte anzugeben. Spalte za) als Mehrarbeitsvergütung vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte Ist die Mehrarbeit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft anteilig vergütet worden, so sind diese Stunden in dieser Spalte zu vermerken. Hierzu wird auf die jeweils geltende Fassung des Mehrarbeitsvergütungserlasses M-V hingewiesen. Weitere Ausfüllhinweise In den Jahrgangsstufen, die den Besuch einer Schulart mit Abschlussprüfungen beenden, wird die Erfassung des Vertretungsunterrichts und des Unterrichtsausfalls mit dem letzten Unterrichtstag vor den Prüfungen abgeschlossen. Projekttage sind als regulärer Unterricht zu werten. Ergibt sich in einer Klasse durch Aufenthalte in Schullandheimen, Klassenfahrten oder Exkursionen ein anderer Unterrichtsablauf als durch den Stundenplan vorgesehen, so sind diese Änderungen für diese Klasse nicht als zur Vertretung anfallende Stunden zu werten. Kontrolle: Die Summe der Spalten l), m), n), o), p), q), s) und t) muss dem Wert in Spalte a1) entsprechen. Es ist nicht zulässig, einen Wert in Spalte a1) oder a2) der Anlage 1 einzutragen, da hier bereits eine Summenformel vorgegeben ist. Darüber hinaus befinden sich auf dem Formblatt (nicht im Druckbereich) zwei Kontrollkästchen. Das erste Kontrollkästchen zeigt an, ob eine Differenz der Spalten a1) und a2) vorliegt. Das zweite Kontrollkästchen gibt an, wie groß die Differenz (soweit vorhanden) der Spalten a1) und a2) ist. 6
7 Zu Anlage 2 Unter Verwendung der Anlage 2 ist eine detaillierte Aufschlüsselung des unter der Spalte k) sonstige Gründe der Anlage 1 zusammengefassten Stundenumfangs nach weiteren Ursachen vorzunehmen. Kontrolle: Die Summe der in Anlage 2 benannten sonstigen Gründe muss dem in Anlage 1 genannten Wert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erscheint im Kasten Kontrolle der Anlage 2 das Wort Fehler. Beide Werte ( sonstige Gründe gem. Anlage 1 und sonstige Gründe gem. Anlage 2) werden in den grauen Kästchen der Anlage 2 ausgewiesen. Zu Anlage 3 Unter Verwendung der Anlage 3 ist eine detaillierte Aufschlüsselung des unter der Spalte q) sonstige Maßnahmen der Anlage 1 zusammengefassten Stundenumfangs nach weiteren Maßnahmen vorzunehmen. Der Anteil der fachbezogenen Stillarbeit ist hier nicht aufzuführen, da dieser bereits in der Anlage 1 gesondert einzutragen war. Kontrolle: Die Summe der in Anlage 3 benannten sonstigen Maßnahmen muss dem in Anlage 1 genannten Wert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erscheint im Kasten Kontrolle der Anlage 3 das Wort Fehler. Beide Werte ( sonstige Maßnahmen gem. Anlage 1 und sonstige Maßnahmen gem. Anlage 3) werden in den grauen Kästchen automatisch ausgewiesen. Zum Tabellenblatt Hilfe_SSA In dem Tabellenblatt Hilfe_SSA erfolgt eine automatische Zusammenfassung der Meldungen gem. Anlage 1 bis 3. Diese Zusammenfassung entspricht der Form der Anlage 4, sodass die Werte dort hinein kopiert werden können. Soweit dies bisher nicht erfolgte, wird die Weiterleitung der Formblätter in Datei-Form an die Einzelschulen empfohlen. zu Anlage 4 Zur Vermeidung von Nachfragen durch das Bildungsministerium und in Anlehnung an das bereits in den zuständigen Schulbehörden bestehende Verfahren sind unter Verwendung der Anlage 4 die Daten der Einzelschulen zu erfassen und mitzuteilen. Eine Anpassung dieser Anlage ist grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Bildungsministerium gestattet. Ohne Rückfrage ist die Anpassung der Schuldaten (SSA (entspricht aus Vereinfachungsgründen der zuständigen Schulbehörde), Schulname, Ort, OEH, Zuordnung), also Spalte 1 bis 5, möglich und erwünscht. Die Übersendung der Anlage 4 in schriftlicher Form ist zu unterlassen. 7
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