5 Der Vertragsschluss

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1 5 Der Vertragsschluss 100

2 Der Begriff des Vertrags Der Vertrag ist ein (grundsätzlich) zweiseitiges Rechtsgeschäft, das sich aus zwei Willenserklärungen zusammensetzt, genannt Antrag ( 145 BGB) und Annahme ( 147 BGB) Antrag gem. 145 BGB Der Erklärende tut kund, gegenüber dem Empfänger eine bestimmte Rechtsfolge setzen zu wollen Sobald der Antrag dem Empfänger zugegangen ist, ist der Erklärende grundsätzlich an den Inhalt seiner Erklärung gebunden Annahme gem. 147 BGB Die Annahmeerklärung ist darauf gerichtet, dieselbe Rechtsfolge auszulösen, die im Antrag beschrieben ist, siehe 150 II BGB Sie ist letztlich das einfache Ja zum Antrag 101

3 Antrag: Begriff Unter dem Antrag i.s.d. 145 BGB ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung zu verstehen, die Inhalt und Gegenstand des in Aussicht genommenen Vertrags so bestimmt bezeichnet, dass die Annahme durch ein einfaches Ja erfolgen kann. 102

4 Antrag: Essentialia negotii Als essentialia negotii bezeichnet man den notwendigen Mindestinhalt, ohne den der Vertrag nicht durchführbar wäre. Namentlich handelt es sich um die (1.) Vertragsparteien, (2.) die Rechtsfolge, welche der Vertrag zwischen ihnen auslösen soll, und (3.) den Gegenstand, auf den sich diese Rechtsfolge bezieht. Neben diesen notwendigen Mindestbedingungen eines Vertrags können allerhand Nebenabreden treten, z.b. über die Fälligkeit der Leistungspflicht, Verteilung der Versandkosten, Folgen für die Verletzung vertraglicher Pflichten u.v.ä.m. Diese Nebenabreden bezeichnet man als die accidentalia negotii. 103

5 Die Bindung an den Antrag Fall 18: Viktoria bietet Katrin eine wertvolle Biedermeier Kommode zum Kauf an. Sie erklärt, dass sie bis 15. Oktober Bescheid wissen müsse. Am 4. Oktober gibt K einen Brief zur Post, in dem sie die Annahme des Angebots erklärt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Post erreicht dieser Brief Viktoria erst am 16. Oktober. Am 22. Oktober verkauft Viktoria die Kommode an Dorothea. Ist zwischen Viktoria und Katrin ein Kaufvertrag über die Kommode zustande gekommen? 104

6 Der Begriff der Annahme Die Annahme ist die grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung des Angebotsempfängers, durch die dieser sich mit dem Angebot vorbehaltlos einverstanden erklärt. 105

7 Die Annahme gem. 151 BGB Fall 19: Peter muss im September für einige Tage zur Messe nach Frankfurt. Per E Mail sendet er deshalb eine Reservierungsanfrage für ein Standard Einzelzimmer an den Hotelier Heinrich und bittet um eine automatische Lesebestätigung, sobald H die Nachricht lese. P erhält diese Bestätigung. H trägt P für den gewünschten Zeitraum als Gast ein. Weiterer Kontakt zwischen den beiden findet nicht statt. Versehentlich wird P später von einem Mitarbeiter des H aus der Reservierungsliste gestrichen. Als P zum gebuchten Zeitpunkt im Hotel erscheint, kann H ihm kein freies Zimmer zur Verfügung stellen. Ist zwischen P und H ein Vertrag zustande gekommen? 106

8 Die Annahme gem. 151 BGB Angebot von P: (+) Annahme des H durch Erklärung gegenüber P gem. 147 BGB: ( ) Aber: Annahme gem. 151 BGB? Bedeutet 151 BGB einen Verzicht auf die Annahmeerklärung? Nein. Es ist lediglich der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich In welchen Fällen greift 151 BGB ein? 107

9 Die Annahme durch Schweigen Fall 20: Die im Selbstverlag verlegende Schriftstellerin Silvia will den Absatz ihres neuesten Werkes erhöhen. Vom Adresshändler Alfred erwirbt sie deshalb die Kontaktdaten potentieller Interessenten, u.a. der Emilia. S übersendet E ein Exemplar ihres Buches, versehen mit folgendem Begleitschreiben: Liebe Bücherfreundin, Ich freue mich, Dir anbei mein neuestes Werk präsentieren zu können. Ich bin sicher, es wird eine Bereicherung für Deinen Geist und für Deine Bibliothek sein. Wenn Du das Buch behalten möchtest, musst Du nichts weiter tun. Fünf Tage nach Erhalt des Buches betrachte ich den Kauf nämlich als rechtsgültig, sofern Du nicht widersprichst. (...). E lässt das Buch zunächst achtlos in der Ecke liegen. Nach 14 Tagen entfernt sie jedoch die Schutzfolie, stempelt ihren Namen in das Buch und beginnt die Lektüre. Ist zwischen S und E ein Kaufvertrag über das Buch zustande gekommen? 108

10 Die Annahme durch Schweigen Antrag gem. 145 durch S: (+), durch Übersenden des Buches Annahme der E durch Erklärung gem. 147 BGB: ( ) Annahme der E durch Schweigen? Grundsatz: Das Schweigen hat keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert Ausnahme 1: Ausdrückliche Verabredung beider Parteien Ausnahme 2: Gesetzliche Regelung, etwa 362 HGB Ausnahme 3: Wenn nach 242 BGB billigerweise mit einem Widerspruch zu rechnen ist Annahme gem. 151 BGB? Die Bedeutung des 241a BGB 109

11 Der objektive Konsens Vom objektiven Konsens spricht man, wenn die objektiven Tatbestände der Antrags und der Annahmeerklärung übereinstimmen. Objektiver Tatbestand der Antragserklärung Essentialia negotii Ggf. accidentalia negotii = Objektiver Tatbestand der Annahmeerklärung Essentialia negotii Ggf. accidentalia negotii Subjektiver Tatbestand der Antragserklärung Subjektiver Tatbestand der Annahmeerklärung 110

12 Der subjektive Konsens Fall 21 ( Haakjöringsköd ) Auf dem Hamburger Fischmarkt bietet Ole Haakjöringsköd an. Paul erscheint an seinem Verkaufsstand und meint, er wolle 5kg Haakjöringsköd für sein Restaurant kaufen. Beide sind der Meinung, dass das norwegische Wort Haakjöringsköd Walfischfleisch bezeichne. Tatsächlich bedeutet es aber Haifischfleisch. Haben Ole und Paul einen wirksamen Vertrag geschlossen? Wenn ja, worüber? 111

13 Der subjektive Konsens Vom objektiven Konsens spricht man, wenn die subjektiven Tatbestände der Antrags und der Annahmeerklärung übereinstimmen. Objektiver Tatbestand der Antragserklärung Haifischfleisch = Objektiver Tatbestand der Annahmeerklärung Haifischfleisch Subjektiver Tatbestand der Antragserklärung Walfischfleisch = Subjektiver Tatbestand der Annahmeerklärung Walfischfleisch 112

14 Der offene Dissens Fall 22: A inseriert seinen gebrauchten Pkw für Euro bei mobile.de. B will den Wagen haben. A will ihn auch gern dem B überlassen, allerdings nur unter Ausschluss der Haftung für Mängel. Darauf will B sich keineswegs einlassen. Daraufhin meint A, dass B den Wagen einstweilen einmal mitnehmen solle. Man werde sich wegen der Gewährleistung sicher schon noch irgendwie einig. Haben A und B einen Vertrag geschlossen? 113

15 Der offene Dissens Angebot des A durch Inserat bei Ebay: ( ) Angebot durch P: Ich will Dein Auto (+) Annahme durch A: Nur bei Ausschluss ( ), 150 II BGB Annahme des neuen Angebots durch B: ( ) Problem: Trotz unvollständiger Einigung beginnen A und B mit der Durchführung des Vertrags Maßgeblich ist 154 BGB Was würde hinsichtlich der Sachmängelhaftung gelten, wenn ein Vertragsschluss zu bejahen wäre? 114

16 Der versteckte Dissens Fall 23: A und B verhandeln über die Mängelhaftung ohne Ergebnis und verschieben die weiteren Verhandlungen auf später. Nachdem sie die weiteren regelungsbedürftigen Punkte der Transaktion abgearbeitet haben, vergessen sie, dass eine Einigung hinsichtlich der Mängelhaftung noch aussteht. In der irrigen Annahme, alle regelungsbedürftigen Punkte geklärt zu haben, besiegeln sie den Kauf. Haben A und B einen Kaufvertrag geschlossen? 115

17 Der versteckte Dissens An sich: Objektiver Konsens hinsichtlich aller essentialia und accidentalia negotii, die im Antrag enthalten sind. Hinsichtlich der Mängelhaftung gilt die gesetzliche Regelung gem. 437 BGB Problem: Der Verkäufer A ist mit der Geltung der gesetzlichen Regelung alles andere als einverstanden Frage: Was macht man mit dem übrigen bestehenden objektiven Konsens? Antwort: 155 BGB 116

18 Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGB Fall 24: Erika betreibt eine Eisdiele in der Düsseldorfer Altstadt. Zum Frühjahr bestellt sie beim Fachhändler für Gastronomiebedarf Günther eine neue Eismaschine. Im Bestellschreiben weist E auf ihre Allgemeinen Einkaufbedingungen (AEB) hin und fügte diese bei. Dort heißt es u.a.: 1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AEB. 4.1 Für mangelhafte, verspätete oder ausbleibende Lieferung stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. In den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) des G, auf die er in seiner Bestellbestätigung hinweist und von denen er ebenfalls einen Ausdruck beilegt, steht: 1 AGB von Vertragspartnern werden nicht akzeptiert. Es gelten ausschließlich unsere AVB. 2 G schuldet für verspätete, mangelhafte oder ausbleibende Lieferung keinen Schadensersatz. Haben E und G einen Vertrag geschlossen? 117

19 Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGB Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Begriff: 305 BGB Zweck: Effiziente Abwicklung des standardisierten Massengeschäfts Problem: Einseitige Inanspruchnahme der rechtsgeschäftlichen Gestaltungsfreiheit durch den Verwender Wie kommen AGB in den Vertrag? An sich gem. 145 ff. BGB Aber: Sonderregeln gem. 305 II, 305a, 305b und 305c BGB Sonderregeln gelten nur eingeschränkt zwischen Unternehmern, 310 BGB 118

20 Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGB Das Problem der kollidierenden AGB: Es handelt sich um ein Dissens Problem Denkbar: Theorie des letzten Wortes Richtig: Kongruenztheorie Die konkurrierenden Klauselwerke gelten, soweit sie einander nicht widersprechen I.Ü. gilt nach dem Gedanken des 306 II BGB die gesetzliche Regelung 119

21 Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten? Fall 24 ( Münchener Parkplatzfall ) Achim fährt mit seinem Auto auf einen Parkplatz, den die Bayerische Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes extra für Festbesucher eingerichtet hat. Der Parkplatz ist bewacht und gebührenpflichtig. Der Tarif beträgt 8 Euro je angefangene Stunde. Nachdem A sein Fahrzeug abgestellt hat, erklärt er gegenüber dem Parkwächter, dass er gar nicht daran denke, einen Vertrag zu schließen, weshalb er auch gewiss nichts zahlen werde. Ist zwischen Achim und der Stadt München ein Vertrag zustandegekommen? 120

22 Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten? Antrag, 145 BGB: Liegt im öffentlichen Bereitstellen der Leistung (sog. Realofferte ) durch die Stadt München Annahme, 147 BGB: Erfolgt in den Fällen der Realofferte an sich durch die schlichte Inanspruchnahme der Leistung ( 133, 157 BGB) Aber: A erklärt abweichend ausdrücklich, dass er keinen Vertrag schließen wolle Denkbar: Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten Richtig: Protestatio facto contraria non valet 121

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