Verhandlungsschrift. Anwesende. Ersatzmitglieder: GRE. Klaus Bolda für GR. Ing. Anton Reder. Es fehlen:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verhandlungsschrift. Anwesende. Ersatzmitglieder: GRE. Klaus Bolda für GR. Ing. Anton Reder. Es fehlen:"

Transkript

1 Lfd. Nr 2 Jahr 2013 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis am Donnerstag, Tagungsort: Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis Anwesende 1. Bgm. Ing. Walter Schiller als Vorsitzender 2. Vbgm. DI Klaus H. Hofwimmer 3. GR. DI Franz Kaltenbrunner 4. GR. Mag. Andreas Ortmayr 5. GR. Brigitte Aigner 6. GR. Bernhard Neubauer 7. GR. Peter Sacher 8. GVM. Hermann Reder 9. GR. Mathilde Hagmayr 10. GR. Gerhard H. Steinhauser 11. GR. Karl Lagerstorfer 12. GR. Peter Schwertner Ersatzmitglieder: GRE. Klaus Bolda für GR. Ing. Anton Reder Der Leiter des Gemeindeamtes: Hermann Machetanz Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO idgf.): Entschuldigt: GR. Ing. Anton Reder Es fehlen: unentschuldigt: Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Hermann Machetanz Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

2 a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am ( 45 Abs. 4 Oö. GdeO) ergangen und die Bekanntgabe der Tagesordnung am erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Zuhörer. Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt Bgm. Ing. Walter Schiller folgenden Tagesordnungspunkt gemäß 46 Abs. 4 Oö. GdeO idgf. von der Tagesordnung ab: Abschluss einer Vereinbarung zum Erwerb von Grundflächen aus Parzelle 829, EZ. 2, KG. Eggendorf zwecks Verbreiterung der Schloss-Straße sowie Gehsteigerrichtung Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über. TAGESORDNUNG: 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Nachwahl in den Prüfungsausschuss gemäß 33 und 91 a OÖ. GemO 1990 i.d.g.f. 3. Voranschlag 2013 Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH. Linz-Land vom Rechnungsabschluss 2012 Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH. Linz-Land vom Ankauf Moarhof -Areal Aufnahme eines Darlehens Verlängerung der Laufzeit Beratung und Beschlussfassung 6. Wasserversorgungsanlage BA 4 Erweiterung Schlossfeldsiedlung und Brunnern Abschluss eines Fördervertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting Beratung und Beschlussfassung 2

3 7. Abschluss eines Gestattungsvertrages für Sondernutzung (Leitungsverlegung) auf der L 1240 Eggendorfer Straße im Zuge der Siedlungserweiterung Schlossfeld Etappe 2b + 3 (Querung bei km 9,000) Beratung und Beschlussfassung 8. Bebauungsplan Nr. 22 Geizenauer-Schimpelsberger Abschluss des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung 9. Elfriede Scheinecker, Bergernstraße Nr. 39, 4616 Weißkirchen an der Traun Ansuchen um Errichtung einer Kleingartenanlage Grundsatzbeschluss Beratung und Beschlussfassung 10. Bebauungsplan Nr. 15 Neubauer Änderung Nr. 1 Einleitung des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung 11. Bebauungsplan Nr. 16 Schlossgründe Änderung Nr. 2 Einleitung des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung 12. Flächenwidmungsplan Nr. 2 Ing. Karl Pfeiffer, Engerbergstraße 8, 4641 Steinhaus und Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber, Eschengasse 2, 4616 Weißkirchen an der Traun Antrag auf Baulanderschließung Beratung und Beschlussfassung 13. Gemeinnützige Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Styria reg. GenmbH. Vergabe der Wohnung EGGENDORF II (2790), Ebenholzstraße 4, Wohnung Nr. II/E/1 Beratung und Beschlussfassung 14. Mietvertrag Brigitte Stadlmayr, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4, Frisiersalon im EG des Gemeindeamtes Eggendorf im Traunkreis, Abänderung des Mietvertrages Beratung und Beschlussfassung. 15. Genehmigung der Verhandlungsschriften über die Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis vom Beratung und Beschlussfassung. 16. Allfälliges 1. Berichte des Bürgermeisters Beratungsverlauf und Beschlüsse a) Klobinger Straße Im Mai d. J. fand eine Vorsprache bei LHStv. Hiesl statt. Die Umlegung der Klobinger Straße kann erfolgen und das Land Oberösterreich wird sich an den Baukosten zu 50 % in der Form beteiligen, dass die Arbeiten durch die Straßenmeisterei Kremsmünster durchgeführt werden. Da die Straßenmeisterei Kremsmünster im heurigen Jahr keine zeitlichen Reserven mehr hat, können diese Arbeiten erst im Jahr 2014 durchgeführt werden. Daher werden der Gemeinde für notdürftige Sanierungen vorerst noch zusätzliche Kosten entstehen. Mit der Gemeinde Weißkirchen an der Traun ist ein Termin zu vereinbaren, um die erforderlichen Grundflächen von den betroffenen Landwirten in Klobing zu erwerben. b) Pfarrcaritas-Kindergarten Eggendorf im Traunkreis Außenanlagen Zur Gestaltung der Außenanlagen im Kindergarten fanden bereits mehrmals Gespräche mit Anlagengestaltern statt. Zuletzt gab es eine Besprechung mit Frau 3

4 Tiefenthaler von der Caritas bezüglich pädagogischer Umsetzung des Spielplatzes. Die Kosten für die Ausgestaltung (Spielgeräte etc.) belaufen sich auf ca ,00. In diesem Betrag sind Montagekosten nicht inbegriffen. Die Umsetzung wird nicht mehr im Jahr 2013 erfolgen, da hierfür keine Budgetmittel vorgesehen sind. Im heurigen Jahr soll noch eine neue Einfriedung errichtet werden, ein Erdhügel geschüttet und Sträucher gesetzt werden. c) Volksschule Eggendorf im Traunkreis Frau Dir. Seidler hat um Versetzung angesucht und wird mit Ende des Schuljahres 2012/2013 die Volksschule Allhaming verlassen. Somit wird auch die provisorische Leitung der Volksschule Eggendorf im Traunkreis vakant. Grund des Versetzungsgesuches ist Mobbing. Eine neue Leitung ist noch nicht bekannt. d) Kreuzungsbereich Weitersdorf L 1240/L1239 Aufgrund der immer wieder auftretenden Verkehrsunfälle fand am heutigen Tag ein Lokalaugenschein mit den BH Linz-Land, Wels-Land, der Straßenmeisterei Kremsmünster und Vertretern der Polizei statt. Es sollen weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erfolgen. Im wesentlichen soll 40 m vor dem Kreuzungsbereich ein zusätzlicher Rüttelstreifen eingefräst und zusätzliche Verkehrszeichen aufgestellt werden. Ein Kreisverkehr ist aus Kostengründen nicht möglich. Auch ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zielführend. e) Schlossstraße Verbreiterung Derzeit ist die Schloss-Straße in einer Breite von 6 m ins öffentliche Gut ausgeschieden. Entlang dieser Straße verläuft jedoch auch ein Graben, der als Abflussgerinne der Oberflächenwässser zum RB 1 dient. Dieser Graben darf aus wassserrechtlichen Gründen nicht verrohrt werden. Um eine ausreichende Verkehrsfläche zu erhalten, wäre insgesamt ein 8 9 m breiter Grundstreifen erforderlich. Zu diesem Zweck fand eine Begehung mit Vertretern der OÖ. Bauland (Dr. B. Ploier, H. Austerhuber), der Raika Thalheim bei Wels (Hr. Ziegelböck) statt. Neben mir nahm Vbgm. DI K. Hofwimmer an der Begehung teil. Die noch erforderlichen Flächen werden von der OÖ. Bauland abgetreten. Von der Firma Machowetz liegt bereits ein Angebot für die Planung dieser Straßenbaumaßnahmen vor. Die Planungskosten belaufen sich auf ca , Nachwahl in den Prüfungsausschuss gemäß 33 und 91 a OÖ. GemO 1990 i.d.g.f. Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller 4

5 A M T S V O R T R A G : Mit Schreiben vom (eingelangt beim Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis am ) teilt Herr Mag. Eckhard Mittendorfer mit, dass er folgende Funktionen in Ausschüssen der Gemeinde zurücklegt: Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied Gem. 33 OÖ GemO 1990 is daher die freigewordene Stellen in den Ausschüssen durch Nachwahlen neu zu besetzen. Durch die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wurde folgender Wahlvorschlag für die Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse eingebracht: Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied GRE. Elisabeth Marschalek Zum Wahlvorschlag selbst wird folgendes festgestellt: Für die Wahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse sind die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden. Dem Vorsitzenden muss ein schriftlicher Wahlvorschlag vorliegen, der von der absoluten Mehrheit jener Mitglieder des Gemeinderates unterzeichnet sein muss, die der Wahlpartei angehören, die zur Erstellung des Wahlvorschlages berechtigt ist. Die vorgeschlagenen Mitglieder (Ersatzmitglieder) der einzelnen Ausschüsse werden in sogenannter Fraktionswahl gewählt, wobei die Anwesenheit von 2/3 der dabei Wahlberechtigten und die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Wahlberechtigten erforderlich ist. Die Wahl ist geheim mit Stimmzetteln durchzuführen, falls nicht der Gemeinderat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe beschließt. Somit wären folgende Anträge zur Geschäftsordnung möglich: Der Gemeinderat möge beschließen, dass über den Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zur Nachwahl der Ausschüsse (in einem) abgestimmt wird. Anschließend wäre über den eingebrachten Antrag in Fraktionswahl abstimmen zu lassen, wobei lediglich die Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmberechtigt sind. Vor Durchführung der Wahlen stellt Bgm. Ing. Walter Schiller nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Die durchzuführende Wahl soll per Akklamation erfolgen. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: 5

6 Einstimmig angenommen. Anschließend wurde über den vorliegenden Wahlvorschlag abgestimmt, wobei nur die anwesenden Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion wahlberechtigt waren: Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen (SPÖ-Gemeinderatsfraktion) Somit wurde gewählt: Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied GRE. Elisabeth Marschalek 3. Voranschlag 2013 Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH. Linz-Land vom Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Gemäß 77 Oö. GdeO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.f. hat der Bürgermeister den vom Gemeinderat beschlossenen Gemeindevoranschlag samt den Beschlüssen nach 76 Abs. 4 Oö. GdeO unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Der Voranschlag für das Finanzjahr 2013 wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis am beschlossen. Die Beschlussfassung für die Hebesätze, Gebühren und Abgaben für das Finanzjahr 2013 erfolgte durch oa. Kollegialorgan in gleicher Sitzung. Gemäß 99 i.v.m. 105 Oö. GemO 1990 i.d.g.f. hat die Bezirkshauptmannschaft Linz- Land im Namen der Landesregierung die Voranschläge, nachdem sie ihr gemäß 77 Oö. GemO 1990 i.d.g.f. vorgelegt wurden, darauf zu überprüfen, ob diese den hierfür geltenden Vorschriften entsprechen; dabei sind die Gemeindevoranschläge auch auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Nunmehr liegt der gegenständliche Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom , Zl. Gem Pi/Ac vor. Dieser wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge den Prüfbericht zum Voranschlag 2013 der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom , Zl. Gem Pl/Ac zur Kenntnis nehmen. 6

7 Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig zur Kenntnis genommen. 4. Rechnungsabschluss 2012 Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH. Linz- Land vom Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Der Gemeinderat hat gemäß 93 Abs. 3 den Rechnungsabschluss so zeitgerecht zu erledigen, dass dieser spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden kann. Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2012 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis in der Sitzung am beschlossen und nach ordnungsgemäßer Kundmachung mit Schreiben vom an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land übermittelt. Gemäß 99 Oö. GemO 1990 i.d.g.f. hat die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land im Namen der Landesregierung die Rechnungsabschlüsse, nachdem diese ihr gemäß 99 Abs. 3 Oö. GemO 1990 i.d.g.f. vorgelegt wurde, darauf zu überprüfen, ob dieser den hierfür geltenden Vorschriften entspricht. Das Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Nunmehr liegt der gegenständliche Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom , Zl. BHLL /3-PI vor. Dieser wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. GR. Gerhard Steinhauser stellt zur Neuverschuldung durch die Darlehensaufnahme für den Moarhof die Frage, ob dies negative Auswirkungen für die Gemeinde haben wird. Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass es sich hierbei um ein maastrichtschädliches Darlehen handelt. Es gibt jedoch eine Genehmigung des Amtes der Oö. Landesregierung für die Aufnahme des Darlehens. Natürlich ist es Aufgabe der BH. Linz-Land als Prüfbehörde, darauf hinzuweisen, dass durch die Aufnahme derartiger Darlehen die Kriterien des Maastrichtvertrages gefährdet werden könnnen. Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: 7

8 Der Gemeinderat möge den Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2012 der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom , Zl. BHLL /3-PI zur Kenntnis nehmen. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 5. Ankauf Moarhof -Areal Aufnahme eines Darlehens Verlängerung der Laufzeit Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Der Gemeinderat der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis hat in seiner Sitzung am den mehrheitlichen Grundsatzbeschluss zum Erwerb des Moarhof-Areals gefasst. Die Finanzierung dieses Rechtsgeschäftes soll durch Aufnahme eines Darlehens erfolgen. Basierend auf oben angeführten Beschluss wurde sodann in der Gemeinderatssitzung vom mit Mehrheitsbeschluss die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von ,00 bei der Sparkasse Neuhofen vorgenommen. In der Folge wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung des gegenständlichen Darlehens eingeholt. Mit Schreiben vom , Zl. IKD(Gem) / Sec teilt das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales mit, dass die Aufnahme des Darlehens für den Grundkauf Moarhof gemäß 84 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 MIT DER AUFLAGE aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, als die Darlehenslaufzeit auf 20 Jahre verlängert wird. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden Der Gemeinderat möge beschließen: BESCHLUSSANTRAG: Die Laufzeit des Darlehens zum Ankauf des Moarhof-Areals, das bei der Sparkasse Neuhofen in einer Höhe von ,00 aufgenommen wird (Gemeinderatsbeschluss vom ) wird auf eine Laufzeit von 20 Jahren verlängert. 7 JA Stimmen (ÖVP-Fraktion) 6 Stimmenthaltungen (SPÖ-Fraktion) 8

9 6. Wasserversorgungsanlage BA 4 Erweiterung Schlossfeldsiedlung und Brunnern Abschluss eines Fördervertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Im Rahmen der Siedlungserweiterung und dem damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur wurde für die Errichtung der Wasserversorgungsanlage BA 4 Erweiterung Schlossfeldsiedlung und Brunnern ein Förderungsansuchen an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. gestellt. Mit Schreiben vom teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 1012 Wien, Stubenring 1 mit, dass das beantragte Projekt positiv beurteilt wurde und übermitteln gleichzeitig einen Förderungsvertrag für Wasserversorgungsanlage BA 4. Die Gesamtförderung beträgt für Wasserversorgungsanlage BA ,00 Die Gesamtförderung wird in Form von Investitionszuschüssen ausbezahlt. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Fördervertrag vom für die Wasserversorgungsanlage BA 4 Erweiterung Schlossfeldsiedlung und Brunnern zum Beschluss erheben und somit annehmen. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 7. Abschluss eines Gestattungsvertrages für Sondernutzung (Leitungsverlegung) auf der L 1240 Eggendorfer Straße im Zuge der Siedlungserweiterung Schlossfeld Etappe 2b + 3 (Querung bei km 9,000) Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G Im Zuge der Errichtung der Wasserversorgungsanlage für die Etappe 2 b und 3 der Siedlungserweiterung Schlossfeld ist es erforderlich, die L 1240 Eggendorfer Straße bei km 9,000 zu queren. 9

10 Zu oa. Baumaßnahmen liegt folgender Gestattungs- bzw. Sondernutzungsvertrag vor: L 1240 Eggendorfer Straße: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster, Zl. StM-KR-103/ Kro/Sru vom Dieser Vertrag ist vom Gemeinderat zu beschließen. Die Querung der Landesstraße wurde mittlerweile durchgeführt. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen: BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge nachstehenden Gestattungs- bzw. Sondernutzungsvertrag zum Beschluss erheben: L 1240 Eggendorfer Straße: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster, Zl. StM-KR-103/ Kro/Sru vom Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand Einstimmig angenommen. 8. Bebauungsplan Nr. 22 Geizenauer-Schimpelsberger Abschluss des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Mit ist die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4 Geizenauer-Schimpelsberger zum Fl.Wid.Pl. 2 sowie die Änderung Nr. 2 zum Örtlichen Entwicklungskonzept in Rechtskraft erwachsen. Auch für diesen Widmungsbereich ist vorgesehen, einen entsprechenden Bebauungsplan zu erlassen. Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 22 Geizenauer-Schimpelsberger umfasst die Grundstücke 831/1, 831/2 und 833/3, je KG. Eggendorf teilweise und betrifft eine Gesamtfläche von ca m². Der Gemeinderat der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis hat in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen einen Bebauungsplan zu erlassen und das diesbezügliche Verfahren eingeleitet. 10

11 Mit der Ausarbeitung des Planes für die gegenständliche Flächenwidmung wurde der Ortsplaner REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH., DI Mario Hayder beauftragt und liegt hierüber ein entsprechender Plan Nr. E 01b mit Datum samt Satzungen mit Datum vor. Mit Verständigung vom wurde den betroffenen Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung, sonst. Ämtern und Behörde, den Grundstücksbesitzern und den betroffenen Nachbarn Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis liegen folgende Stellungnahmen zur geplanten Umwidmung vor: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Raumordnung/Örtliche Raumordnung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 vom , Zl. RO-Ö / Kam/Rö Energie AG Netzregion Süd, 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 67 vom Marktgemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom Gemeinde Allhaming vom ( ) Millitärkommando Oberösterreich, Fliegerhorst Vogler, Kasernenstraße 15, 4063 Hörsching vom , Zl. S91082/13-MilKdo OÖ/Kdo/StbAbt3/2013. Walter und Hermine Schimpelsberger, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Untere Dorfstraße 9 vom Robert Geizenauer, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Oberhueb 2 vom ( ) Einwendungen zum gegenständlichen Bebauungsplan wurden von oa. Ämtern, Behörden nicht vorgebracht und somit der Änderung zugestimmt. Die Grundbesitzer Walter und Hermine Schimpelsberger sowie Robert Geizenauer ersuchen in ihren Stellungnahmen vom Einheimischen-Modell und der Bauverpflichtung abzusehen. Die Kosten für diesen Bebauungsplan werden ausschließlich vom Antragsteller getragen. Aufgrund der Probleme mit der Oberflächenentwässerung in gegenständlichem Siedlungsbereich (Mehrkosten für die Oberflächenentwässerung von ca ,00) wird es erforderlich sein, mit den Grundbesitzern Geizenauer und Schimpelsberger in Verhandlungen zwecks Übernahme eines Teiles der anfallenden Mehrkosten zu treten. Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung und für örtliche Umweltfragen hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am befasst. Hierbei wurde einstimmig empfohlen, bei den Verhandlungen von einer Kostenbeteiligung in der Höhe von 3.500,00 bis 4.000,00/Parzelle auszugehen. Hierüber soll eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen werden. 11

12 Vom Gemeinderat sollte daher noch im Beschluss festgehalten werden, dass das Verfahren über die Erstellung des Bebauungsplanes 22 Geizenauer-Schimpelsberger erst nach Vorliegen rechtsgültig unterfertigter Zusatzvereinbarungen zum Abschluss kommt. Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass im Zuge der Überprüfung der Sickerfähigkeit durch die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH., Linz festgestellt wurde, dass im gegenständlichen Siedlungsbereich erst in einer Tiefe von ca. 7 m mit wasserdurchlässigem Erdreich zu rechnen ist. Ein Versickern von Oberflächenwässern auf Privatgrund ist daher den künftigen Grundbesitzern kaum zumutbar. Die bereits bestehenden Oberflächenkanäle lassen ein Einleiten von Regenwässern aus dem neuen Siedlungsbereich nicht mehr zu. Es wäre daher vernünftig, bei der Dimensionierung des Oberflächenkanals auch die Oberflächenwässer der künftigen Gebäude miteinzubeziehen. Einzelne Teile des bestehenden Oberflächenkanals von Hueb zum Sipbach wären zu vergrößern. Dadurch entstehen der Gemeinde Mehrkosten in Höhe von ca. 100,000,00. Die Kosten für einen Sickerschacht belaufen sich auf ca ,00. Bei 12 Grundstücken ergibt dies eine Summe von ,00. Um die Mehrkosten einigermaßen auffangen zu können, könnte sich Bgm. Ing. Walter Schiller eine Kostenbeteiligung durch die Familien Schimpelsberger und Geizenauer in Höhe von 3.500,00 bis 4.000,00 je künftiger Parzelle vorstellen. Dies wurde auch im letzten Bauausschuss vorgeschlagen. Vor Abschluss des Verfahrens für den Bebauungsplan sollte daher eine vertragliche Einigung mit den Familien Schimpelsberger und Geizenauer über die teilweise Übernahme der Mehrkosten zur Errichtung des Oberflächenkanals erzielt werden. GR. DI Franz Kaltenbrunner findet eine Kostenbeteiligung sinnvoll, da auch ein privater Sickerschacht Kosten für die Grundbesitzer verursacht. Für GR. Gerhard Steinhauser stellt sich die Frage, wie die entstehenden Mehrkosten gedeckt werden. Bgm. Ing. Walter Schiller ist der Meinung, dass diese Kosten auch zu einem früheren Zeitpunkt entstanden wären. Die Finanzierung der Infrastruktur erfolgt wie üblich über Infrastrukturbeiträge, Anschlussgebühren und eben auch durch einen zusätzlichen Beitrag der Grundbesitzer. Im Zug der Beratungen hat man sich darauf geeinigt, dass als Grundlage für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern über eine Kostenbeteiligung ein Betrag in Höhe von 4000,00 je parzelliertem Grundstück angenommen wird. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge das Verfahren über die Erstellung des Bebauungsplanes 22 Geizenauer-Schimpelsberger abschließen und den vorliegenden Bebauungsplan Nr. E01b mit Datum samt Satzungen mit Datum zum Beschluss erheben. Das Verfahren wird jedoch erst nach Vorliegen einer Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zur Finanzierung des Oberflächenkanals mit den Grundbesitzern Geizenauer und Schimpelsberger abgeschlossen. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 12

13 9. Elfriede Scheinecker, Bergernstraße Nr. 39, 4616 Weißkirchen an der Traun Ansuchen um Errichtung einer Kleingartenanlage Grundsatzbeschluss Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Mit Eingabe vom stellt Frau Elfriede Scheinecker, Bergernstraße 39, 4616 Weißkirchen an der Traun erneut einen Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca m² aus Grundstück 801/1, EZ. 489, KG. Eggendorf in Kleingartenanlage. Mit dieser Angelegenheit hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis bereits in seiner Sitzung am befasst. Basierend auf eine Stellungnahme des Ortsplaners vom (DI Marion Plank) und der darauf basierenden Empfehlung des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung und für örtliche Umweltfragen hat der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Antrag auf Errichtung einer Dauerkleingartenanlage auf besagtem Grundstück nicht zuzustimmen. Zum Gegenstande fand am eine Besprechung mit den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung statt. Im Zuge dieser Besprechung wurde von diesen festgehalten, dass die Siedlungsgrenze Richtung Norden im Örtlichen Entwicklungskonzept klar definiert und einzuhalten ist. Diese Grenzlinie deckt sich mit dem Verlauf der Erdgasleitung. Ferner wurde festgehalten, dass im Rahmen eines Umwidmungsverfahrens auszugehen sein wird, dass sowohl aus raumplanerischer als auch naturschutzrechtlicher Sicht mit einer ablehnenden Beurteilung zu rechnen sein wird. Als wesentliche Gründe für eine negative Beurteilung werden angeführt, dass es sich bei der gewünschten Umwidmungsfläche um eine völlig unbelastete Agrarzone handelt. Eine Kleingartenanlage würde eine Verhüttelung der Landschaft darstellen. Ferner befindet sich der Planungsbereich in unmittelbarer Waldnähe. In der Stellungnahme vom wird seitens des Ortsplaners folgendes festgehalten: BESCHREIBUNG: Ersucht wird um eine Umwidmung in Dauerkleingärten im Ausmaß von ca m². Dies ergibt im Zusammenhang mit 27 b Oö. BauO 1994 idgf. zumindest Dauerkleingärten. Ebenso ist aber lt. 27 b leg.cit. eine Widmung nur im Zusammenhang mit der dort festgelegten Verordnung der Gemeinde über Dauerkleingärten möglich, da dadurch erst die näheren Bestimmungen geregelt würden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die bisherigen Verhandlungen, Besprechungen, Beschlüsse des Gemeinderates und öffentlichen Veranstaltungen im Zuge Neuordnung des Örtlichen 13

14 Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes ergeben haben, dass ein Überschreiten einer mit der Ferngasleitung gedachten Linie mit nicht rein land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen nach Norden durchgehend abgelehnt wurde. Diese Widmung wäre in dem in Frage stehenden Teil auch aus raumordnerischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht vertretbar. Auch die bisherigen überörtlichen Überlegungen der Raumordnung gehen in diese Richtung. Unbeschadet der Tatsache, dass dieser bestehende durchgehende Grünraumstreifen südlich der Waldbereiche zusammenhängend erhalten bleiben muss, wären bei der gewünschten Anzahl von Dauerkleingärten auch entsprechende Verkehrs- und sonstige Infrastrukturmaßnahmen nötig, die im Verhältnis zur Gesamtwohnbevölkerung einen beträchtlichen Aufwand erforderten. BEMERKUNG: Auch der Zusammenhang, die Erreichbarkeit wie auch die Qualität des Bodens sprechen für eine weitere rein landwirtschaftliche Nutzung dieses Bereiches. Zur Errichtung von Dauerkleingartenanlagen darf noch folgendes ausgeführt werden: 30 Grünland (1) Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmeten Flächen sind als Grünland zu widmen. (2) Flächen des Grünlandes, die nicht für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und nicht zum Ödland gehören, sind im Flächenwidmungsplan gesondert zu widmen. (3) Im Grünland sind - je nach Erfordernis - insbesondere folgende Widmungen auszuweisen: größere Erholungsflächen für Erholungs- oder Sportanlagen wie Parkanlagen, Spiel- und Liegewiesen, 1. Sport- und Spielflächen, Freibäder, Campingplätze, Tennishallen, Golfplätze, Reitsportanlagen, Wintersportanlagen einschließlich der Schipisten sowie Gaststätten und Schutzhütten; 2. Dauerkleingärten; 3. Erwerbsgärtnereien; 4. Friedhöfe; Grünflächen, sofern die Ausweisung aus Gründen einer geordneten Flächenwidmung notwendig ist, wie 5. Grünzüge oder Trenngrün. (Anm: LGBl. Nr. 32/1999).. 27b Sonderbestimmungen für Dauerkleingärten (1) Dauerkleingartenanlagen sind Verbände von mindestens fünf örtlich zusammenhängenden Dauerkleingärten. Dauerkleingärten sind Grundflächen kleineren Ausmaßes (in der Regel kleiner als 500 m2), die auf Dauer für eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung oder für Zwecke der individuellen Erholung, nicht jedoch für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dauerkleingärten müssen keine eigenen Grundstücke im Sinn des Grundbuchs- und Vermessungsrechts bilden. 14

15 (2) Dauerkleingartenanlagen dürfen nur in der Widmung Grünland-Dauerkleingärten und nach Maßgabe einer Verordnung der Gemeinde errichtet und bebaut werden, die deren Bebauung und Gestaltung regelt und jedenfalls die Gebäudehöhe und -größe sowie die interne Verkehrserschließung festzulegen hat. Der danach zulässige Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden bedarf keiner Bauplatzbewilligung. (Anm: LGBl. Nr. 70/1998) Im Zuge der Siedlungserweiterung war es erforderlich auf Teilflächen des besagten Grundstückes 801/1, EZ. 489, KG. Eggendorf ein Regenrückhaltebecken als Hochwasserschutzmaßnahme zu errichten. Für die Inanspruchnahme der erforderlichen Fläche von bis zu 600 m² wurde für die Jahre 2011 bis 2013 ein Nutzungsentgelt mit der Liegenschaftsbesitzerin Frau Elfriede Scheinecker in Höhe von jährlich 250,00 inkl. USt vereinbart. Anschließend besteht seitens der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis die Möglichkeit die erforderliche Fläche zu einem Preis von 10,00/m² zu erwerben. Zur gewünschten Widmung wird von der Ortsplanung in einer kurzen Stellungnahme ( ) folgendes festgehalten: Aus den übermittelten Unterlagen ist jedenfalls kein Bedarf an einer Kleingartensiedlung ersichtlich. Dieser müsste vom Antragsteller z.b. durch Umfragen, Inseraten in Zeitschriften, Vorverträgen etc. erbracht werden. Grundsätzlich sehe ich sowohl das Gemeindegebiet von Eggendorf aufgrund seiner ländlichen Prägung abseits von städtischem Raum als auch den Standort selbst für gering geeignet bis ungeeignet. Dieses Grundstück befindet sich jedenfalls noch in zentralörtlicher Lage im Gemeindegebiet und wäre daher - wenn überhaupt - langfristig für ein Wohnbauland geeignet. Im derzeitigen ÖEK ist hier eine rein landwirtschaftliche Funktion vorgesehen, wonach einer Änderung der Widmung jedenfalls auch eine Änderung des ÖEK bedürfte. Dies wiederum bedarf eines nachvollziehbaren öffentlichen Interesses, welches hier nicht gegeben ist. Unser derzeit aktuelles ÖEK stammt aus dem Jahre Eine Überarbeitung findet daher in etwa in fünf Jahren statt. Bis dahin sind unsere Baulandreserven für Wohnen ausreichend. Ich schlage daher vor, diesen Punkt auf die Gesamtüberarbeitung des ÖEK zu verschieben, bis dorthin vielleicht auch einen tatsächlichen Bedarf nachzuweisen, und im Zuge dessen die möglichen Funktionen bzw. Nutzungen dieses Grundstückes zu definieren. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hierbei um einen Antrag aus dem Jahre 2004 handelt, welcher bislang immer abgelehnt bzw. nie positiv beurteilt wurde und der erst kürzlich negativen Vorbegutachtung durch die Regionsbeauftragten des Landes, erscheint eine Behandlung des Antrages im Zuge der Gesamtüberarbeitung des FWP und ÖEK zweckmäßiger. Zum aktuellen Zeitpunkt ist zusammenfassend daher von keiner positiven Gesamtbeurteilung auszugehen. Mittlerweile wurde die Wasserversorgung Richtung Brunnern verlegt und führt diese nun direkt am betroffenen Grundstück vorbei. Weiters wurde im Rahmen der Siedlungserweiterung bereits die Abwasserbeseitigungsanlage bis zum Grundstück Scheinecker verlegt. Somit ist ein mittelbarer Anschluss durch die öffentlichen Versorgungsleitungen bereits gegeben. Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und Umweltfragen in seiner Sitzung am befasst und folgende einstimmig empfohlen: Weitere Vorgangsweise: 15

16 Die Gemeinde soll das Projekt Kleingartenanlage Scheinecker auf Teilen des Grundstückes 801/1, EZ. 489, KG. Eggendorf weiterverfolgen und der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen. Die Entrichtung von Anschlussgebühren könnte in einer privatrechtlichen Vereinbarung geregelt werden. Der Gemeinde soll ein Vergabevorschlagsrecht eingeräumt werden. Die jährlich zu erwartenden Grundgebühren sollen errechnet werden. Diskussionseinleitend bringt Bgm. Ing. Walter Schiller die Lage der geplanten Kleingartenanlage zur Kenntnis. Es sollen ca. 50. Parzellen entstehen, jedoch sollen diese in Etappen realisiert werden, wobei bei der 1. Etappe von ca. 20 Kleingartengrundstücken ausgegangen werden kann. Bereits getroffene Vereinbarungen betreffend die Herstellung der Infrastruktur (Wasser, Kanal, zur Verfügungstellung Grundfläche für RB 3) wurden von der Gemeinde bzw. von Frau Scheinecker bereits erfüllt. Weiters wurde vereinbart, dass der Gemeinde bei der Realisierung der Kleingartensiedlung keinerlei weiteren Kosten entstehen dürfen. Von der Antragstellerin sind die Mindestanschlussgebühren für Wasser und Kanal an die Gemeinde zu entrichten. Bei den Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühren je Kleingartenparzelle kann von einer Wassermenge von ca. 40 m³/jahr ausgegangen werden. Seitens der Aufsichtsbehörde wurde im Vorfeld bereits signalisiert, dass mit einer negativen Beurteilung zu rechnen sein wird. GR. DI Franz Kaltenbrunner sieht in diesem Projekt eine weitreichende Einflussnahme bei der künftigen Entwicklung der Gemeinde. Ferner liegt das ausgewählte Areal sehr nahe am nördlich angrenzenden Wald. Ziel der Gemeinde war immer eine Siedlungserweiterung. Eggendorf im Traunkreis hat ein bescheidenes Flächenausmaß von 9 km². Die Bevölkerung spricht sich eher gegen eine derartige Anlage aus. Bgm. Ing. Walter Schiller sieht bei Bestehen einer derartigen Gartenanlage eine Einnahmequelle für die Gemeinde. GR. Gerhard Steinhauser bringt vor, dass sich im Rahmen der fraktionellen Beratungen positive aber auch negative Aspekte ergeben haben. Ein wesentlicher Faktor ist die negative Haltung von Land und Ortsplaner. Es fehlt derzeit noch eine Grundlagenforschung. Lt. Studien kommt auf 10 Geschosswohnungen 1 Kleingarten. Größtenteils bestehen in Eggendorf im Traunkreis Wohnhäuser mit Garten. In einer weiteren Wortmeldung bringt GR. DI Kaltenbrunner vor, dass die Gasleitung immer die Siedlungsgrenze in nördlicher Richtung darstellt, diese Grenze würde durch die Kleingartenanlage aufgerissen. Vbgm. DI Klaus Hofwimmer glaubt, dass der Bedarf gegeben ist. Es sollen genauere Informationen von anderen Gemeinden eingeholt werden. GR. DI Franz Kaltenbrunner schlägt die Bildung eines Arbeitskreises zur Klärung von Vorfragen vor. Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht. 16

17 Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Antrag von Frau Elfriede Scheinecker vom auf Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes 801/1, EZ. 489, KG. Eggendorf zur Errichtung einer Kleingartenanlage ablehnen. Gleichzeitig soll jedoch gegenständlicher Antrag weiterverfolgt werden. Es soll ein Arbeitskreis gebildet werden, der die Aufgabe hat, entsprechende Informationen für eine Entscheidungsfindung einzuholen. In späterer Folge kann ein neuerlicher Umwidmungsantrag eingebracht werden. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: 12 Stimmen JA 1 Stimme NEIN (GR. Mag. Andreas Ortmayr) 10. Bebauungsplan Nr. 15 Neubauer Änderung Nr. 1 Einleitung des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G Die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis hat für einen Teil des Wohnsiedlungsgebietes östlich des Schlosses (Holunderweg) im Jahre 1998 den Bebauungsplan Nr. 15 Neubauer beschlossen. Das derzeit noch unbebaute Grundstück 831/34 wird von oa. Bebauungsplan erfasst. Nunmehr liegt dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis ein für oa. Grundstück vorgesehener Bebauungswunsch vor, welcher nicht den Bestimmungen des gegenständlichen Bebauungsplanes entspricht. Aufgrund der geplanten Bebauung, insbesondere der Dachform Eindeckungsfarbe und Gebäudehöhe, ist eine Abänderung der Satzungen erforderlich. Mit der Erstellung des Planes für die gegenständliche Bebauungsplan-Änderung wurde der Ortsplaner REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH., Jakob-Haringer-Straße 1, 5020 Salzburg beauftragt und liegt dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis ein entsprechender Plan Nr. AE-01mit Datum samt Satzungsänderungen mit Datum sowie einer Stellungnahe gleichen Datums vor. Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und Umweltfragen in seiner Sitzung am befasst und dem Gemeinderat einstimmig eine Abänderung der Satzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 Neubauer empfohlen. Abschließend wird erwähnt, dass dem Erfordernis der Kostenübernahme durch die Grundbesitzerin Rechnung getragen wird. Es erfolgten keine Wortmeldungen. 17

18 Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Plan Nr. AE-01 für die Änderung des Bebauungsplanes Nr.15 Neubauer Änderung Nr. 1 mit Datum samt Satzungsänderungen mit Datum zum Beschluss erheben und das Verfahren zur Änderung Nr. 1 des gegenständlichen Bebauungsplanes einleiten. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 11. Bebauungsplan Nr. 16 Schlossgründe Änderung Nr. 2 Einleitung des Verfahrens Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis hat für einen Teil des Wohnsiedlungsgebietes östlich des Schlosses (Eichenstraße) im Jahre 2000 den Bebauungsplan Nr. 16 Schlossgründe beschlossen und im Jahre 2005 erstmals geändert (1. Änderung). Das derzeit noch unbebaute Grundstück 831/48 wird von oa. Bebauungsplan erfasst. Nunmehr liegt dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis ein für oa. Grundstück vorgesehener Bebauungswunsch vor, welcher nicht den Bestimmungen des gegenständlichen Bebauungsplanes entspricht. Aufgrund der geplanten Bebauung, insbesondere der Wohnhausgröße, ist eine Abänderung der Satzungen erforderlich. Mit der Erstellung des Planes für die gegenständliche Bebauungsplan-Änderung wurde der Ortsplaner REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH., Jakob-Haringer-Straße 1, 5020 Salzburg beauftragt und liegt dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis ein entsprechender Plan Nr. AE-02 mit Datum samt Satzungsänderungen mit Datum sowie einer Stellungnahe gleichen Datums vor. Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und Umweltfragen in seiner Sitzung am befasst und dem Gemeinderat mehrheitlich eine Abänderung der Satzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 Schlossgründe empfohlen. Abschließend wird erwähnt, dass dem Erfordernis der Kostenübernahme durch die Grundbesitzer Rechnung getragen wird. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden 18

19 BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Plan Nr. AE-02 für die Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 Schlossgründe Änderung Nr. 2 mit Datum samt Satzungsänderungen mit Datum zum Beschluss erheben und das Verfahren zur Änderung Nr. 2 des gegenständlichen Bebauungsplanes einleiten. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen 12. Flächenwidmungsplan Nr. 2 Ing. Karl Pfeiffer, Engerbergstraße 8, 4641 Steinhaus und Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber, Eschengasse 2, 4616 Weißkirchen an der Traun Antrag auf Baulanderschließung Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Bereits bei der Erlassung des Flächenwidmungsplanes 1 der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis im Jahre 1978 wurde das Grundstück 1271/8, EZ. 401, KG. Eggendorf (Ing. Pfeiffer) in Bauland mit der Widmung W Wohngebiet ausgewiesen. Ebenso wurde das Grundstück 1271/7, EZ. 186, KG. Eggendorf (Kreilhuber) in Bauland mit der Widmung W Wohngebiet ausgewiesen. Das Grundstück 1273/7 ist im Flächenwidmungsplan 1 aus dem Jahre 1978 als Grünland ausgewiesen, das Grundstück 1271/5 ist Bauland mit der Widmung W Wohngebiet. In späterer Folge stellte sich heraus, dass für das Grundstück 1271/8, EZ. 451, KG. Eggendorf keine verkehrsmäßige Erschließung besteht. Lediglich ein Fahrtrecht für landwirtschaftliches Gerät ist grundbücherlich verankert. Seit längerer Zeit wurde vom Liegenschaftsbesitzer Herrn Ing. Karl Pfeiffer, 4641 Steinhaus 30 versucht, ein Allgemeines Fahrtrecht auf dieses Grundstück zu erwirken, was bis dato fehlgeschlagen ist. Mit Beschluss vom hat die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis an Herrn Ing. Karl Pfeiffer eine Fläche von 361 m² aus Grundstück 1273/3, EZ. 451, KG. Eggendorf veräußert, um ihm die Gelegenheit zur verkehrstechnischen Erschließung seiner Grundstücke 1273/7 und 1271/8, je EZ. 401, KG. Eggendorf zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis ein Antrag der Grundbesitzer Ing. Karl Pfeiffer und Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber auf gemeinsame Baulandwidmung folgender Grundstücke vor: 1271/5, EZ. 186, KG. Eggendorf Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber 83 m² 1271/7, EZ. 186, KG. Eggendorf Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber m² 1271/8, EZ. 401, KG. Eggendorf Ing. Karl Pfeiffer m² 1273/7, EZ. 401, KG. Eggendorf Ing. Karl Pfeiffer m² m² 19

20 Mit Ausnahme des Grundstückes 1273/7, welches derzeit in Grünland gewidmet ist, sind alle anderen Grundstücke bereits in Bauland gewidmet. Es wäre somit über eine zusätzliche Baulandwidmung für das Grundstück 1273/7 mit einem Ausmaß von m² zu entscheiden. Im Falle einer Baulandwidmung sollte bei baulicher Verwertung eine Aufschließung des Areals mit öffentlicher Wasserver- bzw. Abwasserbeseitigung erfolgen. Die auf den Grundstücken 1273/9 (Zufahrt) 1273/7, 1271/8 und 1271/7 vorgesehenen Verkehrsflächen sollen nach Errichtung in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Flächenbilanz: Lt. aktueller Flächenbilanz vom Juli 2011 sind von den insgesamt rund 27,2 ha Wohnbauland rund 19,2 ha bebaut. Dass ergibt eine Baulandreserve in der Widmung Wohngebiet von 8 ha oder 29 %, wobei hier die 42 Bauparzellen im Zuge der 1. Etappe der Ortskernerweiterung (Vermarktung ebenfalls ausschließlich durch die RAIKA) bereits berücksichtigt und die 12 Bauplätze der Etappe 2A noch unberücksichtigt sind. Wie eingangs bereits erwähnt, sind von den in der ersten Etappe vorgesehenen Einzelbauplätzen nur mehr 2 Bauparzellen und von der Etappe 2A nur mehr 1 Bauparzelle verfügbar und bestehen bereits für die gegenständliche Umwidmungsfläche wieder 11 Vormerkungen potentieller Käufer. Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und Umweltfragen in seiner Sitzung am befasst und folgende einstimmig empfohlen: Weitere Vorgangsweise: Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, einer weiteren Umwidmung von Grundflächen des Grundstückes 1273/7, EZ. 401, KG. Eggendorf in Bauland mit der Widmung W Wohngebiet nicht zuzustimmen. Im einem am mit Herrn Ing. Karl Pfeiffer geführten Telefonat äußert dieser den Wunsch auf größtmögliche, wasserrechtlich bezüglich Hochwasser-Abflussbereich bewilligungsfähige, Baulandwidmung des Grundstückes 1273/7. Er begründet dies damit, dass aufgrund hoher spezifischer Aufschließung eine größtmögliche Baulandfläche geschaffen werden soll. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück Nr. 1273/9, KG. Eggendorf nicht, wie im Antrag vom angeführt, im Besitz von Herrn Ing. Karl Pfeiffer, sondern im Besitz der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis (EZ. 383 kein öffentliches Gut) befindet. Hierbei dürfte es sich um einen Fehler der Antragsteller handeln, zumal bereits im Jahre 2011 eine Teilfläche aus Grundstück 1273/3 an Herrn Ing. Karl Pfeiffer zur Errichtung einer privaten Zufahrt verkauft wurde (siehe oben) GR. DI Franz Kaltenbrunner spricht sich im Namen der ÖVP-Fraktion gegen eine zusätzliche Umwidmung aus. Dieser Auffassung schließt sich GR. Gerhard Steinhauser im Namen der SPÖ-Fraktion an. Er weist ferner darauf hin, dass im Bereich des Hochwasserabflussbereiches des Sipbaches keine Baulandwidmung befürwortet wird. 20

21 Bgm. Ing. Walter Schiller ist der Auffassung, dass die Baulandwidmung der gegenständlichen Grundstücke bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 2008 in Grünlandwidmung abgeändert hätte gehört. Durch den Verkauf eines streifenförmigen Teilstückes Grundstück Nr. 1273/3, EZ. 451, KG. Eggendorf an Herrn Ing. Pfeiffer vor ca. 2 Jahren, wurde diesem die Möglichkeit gegeben, eine Zufahrtsstraße zu besagten Grundstücken zu errichten. Schon damals wurde Herrn Ing. Pfeiffer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei der Straßen- bzw. Infrastrukturerrichtung (Kanal, Wasser, etc.) nicht behilflich sein wird. Für GVM. Hermann Reder war es immer klar, dass die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis für die Errichtung der Infrastruktur keine Kosten übernimmt. Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden Der Gemeinderat möge beschließen: BESCHLUSSANTRAG: Dem Antrag auf gemeinsame Baulanderschließung der Grundstücke 1271/5, EZ. 186, KG. Eggendorf Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber 83 m² 1271/7, EZ. 186, KG. Eggendorf Ing. Sabine und Kurt Kreilhuber m² 1271/8, EZ. 401, KG. Eggendorf Ing. Karl Pfeiffer m² 1273/7, EZ. 401, KG. Eggendorf Ing. Karl Pfeiffer m² m² über Grundstück Nr. 1273/9, EZ. 383, KG. Eggendorf wird nicht entsprochen. Ferner wird einer Umwidmung von Grundflächen des Grundstückes 1273/7, EZ. 401, KG. Eggendorf, welche derzeit im Flächenwidmungsplan Nr. 2 als Grünland (Land- und Forstwirtschaft) ausgewiesen sind, nicht zugestimmt. Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 13. Gemeinnützige Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Styria reg. GenmbH. Vergabe der Wohnung EGGENDORF II (2790), Ebenholzstraße 4, Wohnung Nr. II/E/1 Beratung und Beschlussfassung Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G : Mit Schreiben vom teilt die Gemeinnützige Steyrer Wohn und Siedlungsgenossenschaft, Gabelsbergerstraße 3, 4400 Steyr mit, dass Herr Georg Hofmann per die Wohnung Nr. II/E/1 im Wohnhaus Eggendorf II (2790), Ebenholzstraße 4 gekündigt hat. 21

22 Die Wohnung hat ein Ausmaß von 75,95 m². Nachfolgende Wohnungssuchende haben einen Antrag auf Zuweisung einer Wohnung gestellt und einen entsprechenden Fragebogen ausgefüllt: Blanariu Alina, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Unterhueb 26 (vormals Kroisbach 32) Fazeny Günther, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Brunnern 10 (vormals Brunnern 7) Strohmeier Edith, 4055 Pucking, Panoramastraße 26 Sonstige noch aktuelle Wohnungsansuchen: Hinterecker Friedrich und Renate, 4621 Sipbachzell, Am Pfarrberg 1 Schütz Andreas, dzt. wh Schärding, Max-Hirschenauer-Str. 10 Wunsch 2 Zimmer-Wohnung 2 Zimmer-Wohnung Zum Wohnungsansuchen von Frau Alina Blanariu ist anzumerken, dass es bezüglich der Übernahme der Wohnung EGGENDORF II (2790), Ebenholzstraße 4, Wohnung Nr. II/E/1, welche mit frei wird, eine Vereinbarung mit dem Vorbesitzer Herrn Georg Hofmann gibt. Kosten der Wohnung: Einmalige Kosten: Baukostenbeitrag 1.621,79 Genossenschaftsgebühren 180,00 Gebühr f. d. Mietvertrag 206, ,98 Lfd. wiederkehrende Kosten: Vorauss. monatliche Nutzungsgebühr einschließlich Betriebskosten und Heizungskosten 531,31 Eventuell monatliche Garagenmiete incl. USt. 39,90 Die Gemeinnützige Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ersucht im Schreiben vom um zeitgerechte Einweisung eines Wohnungsnachfolgers. Aufgrund einer amtwegigen Anfrage wurde eruiert, dass die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis über das Einweisungsrecht der Wohnungen verfügt. GVM. Hermann Reder glaubt, dass bei der Wohnungsvergabe die soziale Komponente zum Tragen kommen soll und spricht sich daher für die Vergabe der Wohnung an die Familie Blanariu aus. Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht. Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge die freie Wohnung Eggendorf II (2790), Ebenholzstraße 4, Wohnung Nr. II/E/1 im Ausmaß von 75,95 m² Frau Alina Blanariu, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Kroisbach 32/4 zuweisen. 22

23 Ergebnis der Abstimmung durch Erheben der Hand: Einstimmig angenommen. 14. Mietvertrag Brigitte Stadlmayr, 4622 Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4, Frisiersalon im EG des Gemeindeamtes Eggendorf im Traunkreis, Abänderung des Mietvertrages Beratung und Beschlussfassung. Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller A M T S V O R T R A G Seit September 2002 ist im Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4 ein Frisiersalon eingemietet. Betrieben wird dieser Frisiersalon von Frau Brigitte Stadlmayr, wohnhaft in 4622 Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 25. Mit Frau Brigitte Stadlmayr wurde ein diesbezüglicher Mietvertrag abgeschlossen, welcher vom Gemeinderat der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis in der Sitzung am 26. September 2002 beschlossen wurde. In 2 Abs. 4 des Mietvertrages wurde ein monatliches Betriebskosten-Heizkosten-Akonto in Höhe von 100,00 vereinbart. Dies ergibt ein jährliches Betriebskosten-Akonto in Höhe von 1.200,00. Mit Beschluss des Gemeinderates vom wurde das Betriebskosten-Heizkosten- Akonto auf Antrag der Mieterin auf 60,00 monatlich gekürzt, um Betriebskostenüberschüsse wie in den Jahren zu vermeiden. Jahr 2002 (Sept.-Dez.) 2003 (Jän.-Dez.) 2004 (Jän.-Dez.) Nunmehr liegt die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2012 vor. Diese ergab folgendes Ergebnis: Betriebskostenakonto Betriebskosten Abgang Guthaben 400,00 281,88 118, ,00 636,23 563, ,00 633,90 566,10 Jahr Betriebskostenakonto Betriebskosten Abgang Guthaben ,00 954,11 234,11 Mit Eingabe vom ersucht nun Frau Brigitte Stadlmayr die Vorauszahlungen für die Betriebskosten des Frisiersalons hinkünftig mit 80,00 je Monat festzusetzen. 23

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 24. Mai 2012 Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Lindbichler Gerhard

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

Mehr

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at am 26.03.2015

Mehr

Marktgemeinde Rauris

Marktgemeinde Rauris - 1 - Marktgemeinde Rauris Rauris, am 15.10.2014 P R O T O K O L L über Sitzung des Raumordnungsausschusses der Marktgemeinde Rauris am Mittwoch, den 15.10.2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes.

Mehr

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, 25. Februar 2014 Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr Ende der Sitzung: 19,04

Mehr

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19 Tagesordnungspunkt 1 Gelöbnis gemäß 97 NÖ Gemeindeordnung Der Altersvorsitzende Herr Gemeinderat Josef Kraft stellt fest, dass die Einladung zu der konstituierenden Sitzung mittels Rückscheinbriefe erfolgt

Mehr

G E M E I N D E M O O S B R U N N

G E M E I N D E M O O S B R U N N G E M E I N D E M O O S B R U N N Verwaltungsbezirk Wien - Umgebung 2440 Moosbrunn, Hauptplatz 9 Telefon 02234 / 733 27 Fax 02234 / 733 27 DW 8 gemeinde@moosbrunn.gv.at. VERHANDLUNGSSCHRIFT über die konstituierende

Mehr

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Gablitz Datum: Ort: Anwesende: Entschuldigt: Nicht

Mehr

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 03/2013 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 19. Juli 2013 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1, anlässlich

Mehr

Niederschrift über die Sitzung

Niederschrift über die Sitzung Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Raisting buch Seite 01 Tag und Ort Mittwoch, den 01.10.2014 in Raisting Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Sitzung Martin Höck, 1. Bürgermeister Konrad

Mehr

Verhandlungsschrift Gemeinderat

Verhandlungsschrift Gemeinderat GR/004/2012 Verhandlungsschrift Gemeinderat der Gemeinde Gampern Sitzung (Zeit) 28. Juni 2012, 20.00 21.00 Uhr Sitzung (Ort) Sitzungssaal Gemeinde Gampern Vorsitzender Bürgermeister Hermann Stockinger

Mehr

Verhandlungsschrift 004-1/ /2009

Verhandlungsschrift 004-1/ /2009 Verhandlungsschrift 004-1/43-2003/2009 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mühlheim am Inn am Donnerstag, den 26. Juni 2008 im Sitzungszimmer der Gemeinde Mühlheim am Inn. ANWESENDE:

Mehr

G E M E I N D E R A T S S I T Z U N G

G E M E I N D E R A T S S I T Z U N G Marktgemeinde PALTERNDORF DOBERMANNSDORF 2181 Dobermannsdorf, Hauptstraße 60 Tel. 02533/89226, FAX 02533/89226-4 e-mail: gemeinde@palterndorf-dobermannsdorf.gv.at Dobermannsdorf, 11. Dezember 2013 G E

Mehr

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ - 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Andritz - 6 - Signiert von Zertifikat Datum/Zeit Hinweis Wipfler Peter CN=Wipfler Peter,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT 2016-06-22T09:58:05+02:00 Dieses Dokument wurde

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende Verhandlungsschrift Lfd.Nr. 6 Jahr 2010 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende 1. Bürgermeister Seitz

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer.

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Lfd. Nr. 3 Jahr: 2007 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Retschitzegger

Mehr

Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE

Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S am Mittwoch, dem 11. Februar 2015

Mehr

N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G

N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G GEME INDE N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten - Land, NÖ P r o t o k o l l Nr. GR20150309ö über die öffentliche konstituierende S i t z u n g d e s G

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S. Im Auftrag der Gemeinde Gerlos

Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S. Im Auftrag der Gemeinde Gerlos Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S Im Auftrag der Gemeinde Gerlos Umweltbericht Endbericht gem. 9 Abs. 3 TUP Stellungnahmen

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t A 8/4 6815/2009 Graz, am 18.11.2010 Obere Bahnstraße Geh- und Radweg; Übernahme einer insg. ca. 1.215 m² großen Finanz-, Beteiligungs- und Teilflächen des Gdst. Nr. 942/1, EZ 484, Liegenschaftsausschuss:

Mehr

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Lfd. Nr. 04 Jahr 2015 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geiersberg am Mittwoch, 21. Oktober 2015, Tagungsort: Sitzungszimmer des Gemeindeamtes

Mehr

Marktgemeinde Blindenmarkt

Marktgemeinde Blindenmarkt 15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr

Mehr

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 217 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 14.02.2011 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.23 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t Gemeindeamt Rottenbach Tel.: (07732) 2755, Fax: 2755-50 pol. Bezirk Grieskirchen, OÖ A 4681 Rottenbach 12 Sitzung Nr. 2/2016 V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Verhandlungsschrift. GEMEINDERATES der MARKTGEMEINDE PUTZLEINSDORF. Anwesende. 16. August 2012, Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes.

Verhandlungsschrift. GEMEINDERATES der MARKTGEMEINDE PUTZLEINSDORF. Anwesende. 16. August 2012, Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Lfd. Nr. 4 / Jahr 2012 über die öffentliche Sitzung des Verhandlungsschrift GEMEINDERATES der MARKTGEMEINDE PUTZLEINSDORF 16. August 2012, Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Anwesende 1. Bgm.

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

1. Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom

1. Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die am 17. März 2006 stattgefundene Sitzung des G E M E I N D E R A T E S --------------------------------- Zeit: 19.00 Uhr Ort: Großer Sitzungssaal Anwesend:

Mehr

MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz

MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz 2135 Neudorf 19; Tel.: 02523 / 8314; Fax.: Dw. 9; e- Mail: gemeinde@neudorf.co.at Politischer Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich GZ.: GRAT - 04/08 SITZUNGSPROTOKOLL

Mehr

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Lfn.Nr.8/2015 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES

Mehr

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN (WORTLAUT DER VERORDNUNG) Dipl.Ing. Gottfried Seyr Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Dipl.Ing. Thomas Knoll Ingenieurkonsulent

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Lfd.Nr. 06 Jahr 2014 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche außerordentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s der GEMEINDE NEUKIRCHEN AN DER ENKNACH vom 7. Oktober 2014 Tagungsort:

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES Gemeinde Sitzenberg-Reidling VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES am Donnerstag, den 17. November 2011 im FF-Haus Reidling, Am Sandbühel 5, 4,3454 Sitzenberg-Reidling

Mehr

Alles hat seinen Preis

Alles hat seinen Preis LAND Oberösterreich Alles hat seinen Preis Aufschließungsbeitrag Erhaltungsbeitrag Anschlussgebühr Bereitstellungsgebühr Benützungsgebühr Ein kurzer Überblick über die durch Aufschließung, Bereitstellung

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016 GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 folgende Geschäftsordnung

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde. Oberndorf an der Melk. 1.

NIEDERSCHRIFT. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde. Oberndorf an der Melk. 1. Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Verwaltungsbezirk Scheibbs GZ. NIEDERSCHRIFT über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Datum: 08.April 2010.

Mehr

Klimaschutz und Raumplanung Raumplanung: Definition, Kompetenzen, Instrumente

Klimaschutz und Raumplanung Raumplanung: Definition, Kompetenzen, Instrumente Klimaschutz und Raumplanung Raumplanung: Definition, Kompetenzen, Instrumente Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Planungsatlas/ Grundlagenforschung/ Baulandbilanz Raumordnungsverträge

Mehr

Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009

Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009 Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mühlheim am Inn am Montag, den 22. Oktober 2007 im Sitzungszimmer der Gemeinde Mühlheim am Inn. ANWESENDE:

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal

Mehr

G E M E I N D E G I L C H I N G

G E M E I N D E G I L C H I N G G E M E I N D E G I L C H I N G Landkreis Starnberg Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Gilching Sitzungstermin: Montag, den 18. Mai 2015 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH () Inhaltsverzeichnis 1 Geschäftsführung des Aufsichtsrates... 2 2 Schweigepflicht... 2 3 Sitzungen... 2 4 Tagesordnung... 2 5 Geschäftsführung...

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 10.04.2013 21. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 134. Geschäftsordnung

Mehr

MARKTGEMEINDEAMT ANDORF 4770 Hauptstraße 32 Polit. Bezirk Schärding Telefon 07766/2255 Fax 07766/2257

MARKTGEMEINDEAMT ANDORF 4770 Hauptstraße 32 Polit. Bezirk Schärding Telefon 07766/2255 Fax 07766/2257 MARKTGEMEINDEAMT ANDORF 4770 Hauptstraße 32 Polit. Bezirk Schärding Telefon 07766/2255 Fax 07766/2257 UID: ATU23447606 http: www.andorf.at e-mail: gemeinde@andorf.ooe.gv.at DVR 0057827 Zl.: 004-1/32-2013-Ht

Mehr

NIEDERSCHRIFT. -der Marktgemeinde Türnitz

NIEDERSCHRIFT. -der Marktgemeinde Türnitz Marktgemeinde Türnitz Verwaltungsbezirk Lilienfeld NIEDERSCHRIFT über die Wahl des Bürgermeisters, Vizebürgermeisters, Mitglieder des Gemeindevorstandes und des Prüfungsausschusses in der konstituierenden

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx http://www.soliserv.de präsentiert diese Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2002 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Mehr

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht 62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die

Mehr

Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau

Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau Gemeindeamt Schnepfau 6882 Schnepfau Tel. 0043 5518 2114 gemeindeamt@schnepfau.at Niederschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau

Mehr

1. Gemeinderatssitzung vom Sitzungsprotokoll. über die am Mittwoch, dem 30. März 2005 um Uhr im Volkshaus abgehaltene

1. Gemeinderatssitzung vom Sitzungsprotokoll. über die am Mittwoch, dem 30. März 2005 um Uhr im Volkshaus abgehaltene 1. Gemeinderatssitzung vom 10.03.2005. 1 Sitzungsprotokoll über die am Mittwoch, dem 30. März 2005 um 19.30 Uhr im Volkshaus abgehaltene 01. Gemeinderatssitzung. Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.35 Uhr Anwesend:

Mehr

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift Gemeinde Gudow Der Vorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gudow am Dienstag, den 19.07.2016; Bürgerhaus, Kaiserberg 15, 23899 Gudow Beginn: Ende: 19:30 Uhr

Mehr

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Anwesend sind: Herr Mike Heller Herr Jens-Peter Sierck Frau Karla Wentzlaff Weitere Anwesende: Herr Reiner

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates Lfd. Nr. 1/2010 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 07. Jänner 2010 im Sitzungssaal Oberes Schulhaus Kapfenstein 3. Die Einladung erfolgte am 03. Dezember

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für

Mehr

3 Geschäftsordnung 3

3 Geschäftsordnung 3 3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau öffentliche N I E D E R S C H R I F T 1 : Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X Sitzung am : 07.07.2009 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Sitzungsbeginn

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Geschäftsordnung für die Gremien der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 3 Düsseldorf, den 21.11.1988 DER REKTOR der Kunstakademie Düsseldorf Geschäftsordnung

Mehr

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.2000. Vorbemerkungen 1. Bei Grundstücken im Innenbereich regelt das BauGB,

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Im Örtlichen Raumordnungsprogramm Flächenwidmungsplan werden beide Plandokumente Gefahrenzonenplan (der Gefahrenzonenplan wurde

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Beschlüsse des Gemeinderates vom

Beschlüsse des Gemeinderates vom Beschlüsse des Gemeinderates vom 15.09.2016 1. Beitritt zu den Kaufverträgen (Öhlinger-Gründe) OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG, Europaplatz 1a, 4020 Linz und - Herrn und Frau Sener und Elif Bakar, Riederbachstraße

Mehr

Niederschrift. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes. VORSITZ: (Pkt. 1-3) GR Ing. Wilhelm SOMMERBAUER als Altersvorsitzender

Niederschrift. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes. VORSITZ: (Pkt. 1-3) GR Ing. Wilhelm SOMMERBAUER als Altersvorsitzender Marktgemeinde Auersthal Lfd.Nr. 1 2214, Pol.Bezirk Gänserndorf, NÖ Seite 1 Niederschrift über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes am Dienstag, den 3. März 2015 im Rathaus Beginn: 19.00

Mehr

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

K U N D M A C H U N G

K U N D M A C H U N G Marktgemeindeamt Kollerschlag Markt 14 4154, Bezirk Rohrbach, OÖ. Zahl: 5 / 2011 Kollerschlag, 7. November 2011 K U N D M A C H U N G Im Sinne des 94 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.f. wird hiermit

Mehr

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Bürgerhaus Atzbach, großer Saal, Luise- Brückmann-Platz 1, Lahnau

Bürgerhaus Atzbach, großer Saal, Luise- Brückmann-Platz 1, Lahnau Gemeinde Lahnau Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444 B E R I C H T Gremium Gemeindevertretung Sitzungsnummer 6. Sitzung (X. WP) Datum Donnerstag, den 15.12.2016 Sitzungsbeginn

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung. NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 13. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Vizebürgermeister Dr. Ernst Postmann,

Mehr

Protokoll. Tagesordnung:

Protokoll. Tagesordnung: Protokoll aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, dem 10.1.2013. Beginn: 18.30 Uhr im Rathaus der Marktgemeinde Trumau. Anwesende: UGR Markus Artmann, GR Gabriele Artner, GR Erika Brandstetter

Mehr

Verhandlungsschrift. über die. öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Dienstag, dem 2. Dezember 2014 um 20 Uhr. im Gemeinderatssitzungssaal

Verhandlungsschrift. über die. öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Dienstag, dem 2. Dezember 2014 um 20 Uhr. im Gemeinderatssitzungssaal 1 MARKTGEMEINDE POTTENDORF Bezirk Baden Land Niederösterreich DVR Nr.0454877 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des es am Dienstag, dem 2. Dezember 2014 um 20 Uhr im ssitzungssaal Beginn:

Mehr

Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach

Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach Verhandlungsschrift 1/2013 über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am 24.01.2013 der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach Ort: Gemeindeamt Pischelsdorf a.e. Anwesende: Funktionäre: Johann Sengthaler

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES Gemeinde Sitzenberg-Reidling VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche S I T Z U N G des GEMEINDERATES am Dienstag, den 21. Juni 2011 im Gemeindeamt, Leopold Figl Platz 4,3454 Sitzenberg-Reidling Beginn:

Mehr

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

P R O T O K O L L. über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

P R O T O K O L L. über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum öffentliches Protokoll 3.6.2015 Zl.: 612/2015 Pr P R O T O K O L L über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid Scheumbauer,

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww.

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww. Gliederungsnummer 003.01 Blatt 1 GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn/Ww. hat sich durch Beschluss in seiner Sitzung am 09.07.1997

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Verhandlungsschrift Gemeinderat

Verhandlungsschrift Gemeinderat Verhandlungsschrift Gemeinderat GR 005/2008 Sitzung (Zeit) 18. September 2008, 20.00 22.40 Uhr Sitzung (Ort) Sitzungssaal Gemeindeamt Gampern Vorsitzender Bürgermeister Hermann Stockinger anwesende Gemeinderäte

Mehr

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) 1. Aufgaben Die ARGE dient der Zusammenarbeit Denkendorfer Vereine auf freiwilliger Basis. Die Aufgaben der ARGE sind es, ein reges Vereinsleben

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO)

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) Gemeinderat 18. September 2015 1 Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Lavamünd am Freitag, den 18. September 2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde

Mehr

P R O T O K O L L. Zahl: 1/1/1999

P R O T O K O L L. Zahl: 1/1/1999 P R O T O K O L L über die konstituierende Sitzung der am 7.3.1999 neu gewählten Gemeindevertretung, welche am Montag, dem 12.4.1999 im Gemeindeamt Anthering stattgefunden hat. Zahl: 1/1/1999 Auf Grund

Mehr

Satzung des Vereins. Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V.

Satzung des Vereins. Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V. Satzung des Vereins Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Turner-Musik-Akademie

Mehr

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel 1 Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:50 Uhr Anwesend sind: a) stimmberechtigt:

Mehr

RICHTLINIEN. Art und Gegenstand der Förderung

RICHTLINIEN. Art und Gegenstand der Förderung RICHTLINIEN zur Förderung der Renovierung stilistisch erhaltungswürdiger Fassaden von Privathäusern im Gemeindegebiet Amstetten durch die Stadtgemeinde Amstetten (Fassadenerneuerungsaktion). Gemeinderatsbeschluss

Mehr