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1 Wegweiser für Betriebsräte Wichtige Fachinformationen und aktuelle Neuerscheinungen 1/2018 BETRIEBSRATSWAHL 2018 Gemeinsam. Mehr erreichen. Schnell, verständlich, rechtssicher. Lösungen für Betriebs- und Personalräte.

2 2 Inhalt DAS LOHNT SICH! 1 / 2018 Editorial Gemeinsam. Mehr erreichen. Betriebsratswahl Betriebsratswahl und Datenschutz. Es gibt Rechte und Pflichten 4 5 Richtig wählen Sieben Fragen. Sieben Antworten. 6 7 Die Kosten trägt der Arbeit geber 8 9 Der neue Kittner. 10 Auf den Punkt Die neue Buchreihe für die Neuen 11 Das BetrVG und das neue AÜG, EntgeltransparenzG und BTHG 12 Homeoffice Pro und Contra 13 Bestellformular Ausfüllen und Abschicken 14 Zu guter Letzt Das Bundesverfassungsgericht zur Tarifvertragseinheit 15 Buch mit Online-Anbindung Buch mit CD-ROM / DVD CD-ROM / DVD Online- Produkt/Archiv E-Book App Bildnachweise: Titel: ilyaf / fotolia.com

3 Editorial 3 GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN. Betriebsratswahl 2018 Liebe Leserin, lieber Leser, Bettina Frowein Programmleitung Bund-Verlag es sind nur noch wenige Wochen bis zur Betriebsratswahl Die Zeit drängt also, um die Vorbereitungen für eine formal richtige Wahl abzuschließen. Da dabei einiges zu beachten ist, greifen wir das Thema in diesem»wegweiser«erneut auf. Die Experten Peter Berg und Micha Heilmann beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, worauf es vor, während und nach der Wahl beim Datenschutz ankommt. Müssen Arbeitgeber etwa die Adressen von Kollegen im Außendienst oder an einem anderen Standort herausgeben, damit diese über die Wahl informiert werden können? Ja! Zugleich muss der Betriebsrat mit den persönlichen Daten äußerst sorgsam umgehen, um den Datenschutz einzuhalten. Prof. Wolfgang Däubler gibt darüber Auskunft, was die neuen Gesetze AÜG, EntgelttransparenzG und BTHG mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu tun haben. Und wir erläutern Ihren Anspruch auf Kostenerstattung beim Kauf von Fachliteratur für den Betriebsrat und informieren Sie über wichtige Neuerscheinungen, wie etwa den neuen Kittner. Lesen Sie selbst und bleiben Sie zu wichtigen Themen und Neuerscheinungen auf aktuellem Stand. Ihre Bettina Frowein Mehr Fakten und Basiswissen für Betriebsräte auf

4 4 Betriebsratswahl 2018 BETRIEBSRATSWAHL UND DATENSCHUTZ Es gibt Rechte und Pflichten Der Wahlvorstand braucht für seine Arbeit eine Menge Arbeitnehmerdaten, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Dabei ist der Beschäftigtendatenschutz zu beachten. Datenschutzrechtliche Stellung des Wahlvorstands Dem Wahlvorstand obliegt nach 1 Abs. 1 WO die Leitung der Betriebsrats wahl. Er hat insbesondere die Betriebsratswahl einzuleiten und durchzuführen, das Wahlergebnis festzustellen und zur konstituierenden Sitzung der gewählten Interessenvertretung einzuladen. Der Arbeit geber kann die Erfüllung der gesetzlichen Informationsansprüche des Wahlvorstands und die Herausgabe der zur Erledigung der Wahlvorstandsaufgaben erforderlichen Unterlagen und Daten nicht unter Berufung auf datenschutzrechtliche Belange der Arbeitnehmer verweigern. Schließlich unterliegt der Wahlvorstand auch nicht der Kontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Aufstellung und Bekanntmachung der Wählerliste Da 2 WO die Bekanntmachung der Wählerliste auf die Betriebsöffentlichkeit beschränkt, ist in Betrieben mit Publikumsverkehr die für die Auslage der Wählerliste»geeignete Stelle«( 2 Abs. 4 Satz 1 WO) unter anderem so auszuwählen, dass keine betriebsfremden Personen von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen können. Der Wahlvorstand kann die Bekanntmachung der Wählerliste (und auch die sonstigen Bekanntmachungen wie das Wahlausschreiben, die gültigen Wahlvorschläge und gewählten Betriebsratsmitglieder) auch ausschließlich in elektronischer Form vornehmen, 2 Abs. 4 S. 4 WO. Dies setzt voraus, dass alle Arbeitnehmer von der Bekanntmachung Kenntnis erlangen können und Vorkehrungen getroffen sind, dass Änderungen der Bekanntmachung nur der Wahlvorstand vornehmen kann.

5 Betriebsratswahl Versand der Briefwahlunterlagen Der Wahlvorstand ist verpflichtet, wahlberechtigten Arbeitnehmern, die zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, auf deren Verlangen durch Überlassung der Briefwahlunterlagen die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe einzuräumen, 24 Abs. 1 WO. Mitarbeitern im Außendienst beispielsweise, von denen bekannt ist, dass sie wegen der Eigenart ihrer Tätigkeit zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, hat der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zukommen zu lassen, 24 Abs. 2 WO. Obwohl dies in 24 WO nicht ausdrücklich geregelt ist, kann der Wahlvorstand zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben vom Arbeitgeber das Übermitteln der Postadressen und bei Bedarf der Namen der Arbeitnehmer verlangen, die das Recht zur schriftlichen Stimmabgabe haben. Der Wahlvorstand darf die ihm durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Postadressen der wahlberechtigten Arbeitnehmer nur streng aufgabenbezogen verwenden. Eine Übermittlung dieser Daten zu anderen Zwecken, etwa an Vertreter einer oder mehrerer Vorschlagslisten zum Zweck der Versendung von Wahlwerbung an die wahlberechtigten Arbeitnehmer, ist unter anderem auch datenschutzrechtlich unzulässig. Bekanntmachung der gewählten Betriebsratsmitglieder Sobald das Wahlergebnis feststeht, hat der Wahlvorstand gemäß 18 Satz 1 WO die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder durch Aushang im Betrieb bekannt zu machen. Gleichzeitig hat er die gemäß 16 WO zu erstellende Wahlniederschrift, die unter anderem ebenfalls die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder enthält, an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu übersenden, 18 Satz 2 WO. Das damit verbundene Nutzen beziehungsweise Übermitteln der Namen als personenbezogene Daten ist durch diese bereichsspezifische Vorschrift datenschutzrechtlich legitimiert, vergleiche 1 Abs. 3 BDSG. mit Top Software Berg / Heilmann Betriebsratswahl 2018 Top Software Formularmappe Anleitung zur Wahl Peter Berg Rechtsanwalt, Schwegler Rechtsanwälte, Düsseldorf Micha Heilmann Rechtsanwalt, Leiter der NGG-Rechtsabteilung Lesen Sie jetzt mehr zu diesem Thema! Den Artikel finden Sie in voller Länge in unserer Fachzeitschrift»Computer und Arbeit«, Ausgabe 10/2017. Sie kennen die»computer und Arbeit«noch nicht? Dann fordern Sie gleich Ihr kostenloses Testabo an:

6 6 Betriebsratswahl 2018 RICHTIG WÄHLEN SIEBEN FRAGEN. SIEBEN ANTWORTEN. Kennen Sie die aktuellste Rechtsprechung zur Betriebsratswahl? Wissen Sie, auf welche formalen Details es ankommt? Betriebsräte müssen sich auskennen, denn schon kleine Fehler machen die Wahl anfechtbar oder gar nichtig. Antworten auf 7 wichtige Fragen, und was die Gerichte dazu sagen, lesen Sie hier. 1 2 Sind Leiharbeitnehmer bei der Gremiumsgröße des Betriebsrats mit zu berücksichtigten? Ja. Nach 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt sich die Größe des Gremiums des Betriebsrats nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer (BAG Beschluss vom ABR 69/11). Kann das Arbeitsgericht den Wahlvorstand ersetzen? Ja. Nach 18 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann das Arbeitsgericht den Wahlvorstand ersetzen, wenn er seiner Verpflichtung, die Wahl unverzüglich durchzuführen, nicht nachkommt. (LAG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 07. Dezember TaBV 1683/16). Wartet der Wahlvorstand mehr als zwei Monate mit der Durchführung der Wahl, sei das deutlich zu lang. 3 4 Kann der Wahlvorstand die Wählerliste am Wahltag noch ändern oder ergänzen? Nein. Zum ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratswahl gehört das Aufstellen der Wählerliste nach 2 der Wahlordnung zur Betriebsratswahl (WO). Der Wahlvorstand kann diese nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe ändern oder ergänzen. Am Wahltag selbst beeinflusst die Änderung oder Ergänzung das Wahlergebnis und ist deshalb unzulässig, entschied das BAG (BAG Beschluss vom ABR 19/15). Kann der Betriebsrat online gewählt werden? Nein. In der WO zur Betriebsratswahl ist neben der Präsenzwahl auch die schriftliche Stimmabgabe im Rahmen einer Briefwahl als ordnungsgemäßes Wahlverfahren vorgesehen. Eine elektronische Stimmabgabe per Online- Wahl sei durch die Wahlordnung aber nicht gedeckt, so das Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg Beschluss vom BV 13/16).

7 Betriebsratswahl mit Top Software 5 Was ist, wenn der Arbeitgeber die Wahl beeinflusst? Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn der Arbeitgeber unter Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht aus 20 BetrVG versucht hat, Einfluss auf die Wahl zu nehmen. Der Arbeitgeber habe bei der Wahl des Betriebsrats seine Neutralitätspflicht zu wahren. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Wahl zu beeinflussen, so entschied es das Hessische LAG (Hessisches LAG Beschluss vom TaBV 44/15). 6 Muss der Wahlvorstand Vorkehrungen für eine geheime Wahl treffen? Ja. Der oberste Wahlgrundsatz aus 14 Abs. 1 BetrVG lautet, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer den Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl wählen. Dazu müsse er Trennwände oder Wandschirme aufstellen, wenn die Wahl nicht in einem überwachten Nebenraum stattfindet (LAG Düsseldorf Beschluss vom TaBV 85/16). 7 Wann haben Mitglieder des Wahlvorstandes ein Sonderkündigungsrecht? Berg / Heilmann Betriebsratswahl 2018 Normales und vereinfachtes Wahlverfahren, Software mit Wahlunterlagen und Handlungsanleitung Komplett in einer Mappe 49,90 Best.-Nr Top Software Formularmappe Anleitung zur Wahl Das Wahlpaket zum Sofort-Download. Mit dem Download erhalten Sie: Die Wahlsoftware und alle notwendigen Aushänge, Formulare und Musterschreiben Die Handlungsanleitung als PDF Der schnelle Weg zum Download: 1. Einsteigen auf br-wahl Daten eingeben und Zahlart auswählen 3. Download Arbeitnehmer, die Mitglied im Wahlvorstand sind, kann der Arbeitgeber nicht ordentlich kündigen nach 15 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Sonderkündigungsschutz besteht aber erst nach ihrer wirksamen Bestellung bzw. Wahl (BAG Urteil vom AZR 505/13).

8 8 Ihr gutes Recht DIE KOSTEN TRÄGT DER ARBEITGEBER Ihr Anspruch: Wer in der Betriebsratsarbeit auf dem neuesten Stand sein will, muss sich regelmäßig mit der Rechtsprechung beschäftigen. Hierfür wird auch die Fachliteratur immer wieder aktualisiert und neu aufgelegt. Wenn der Arbeitgeber dann die Kosten nicht übernehmen will und darauf hinweist, dass bereits vor ein paar Jahren der»schoof«,»klebe«oder»kittner«angeschafft worden seien, und er nicht schon wieder die Kosten übernehmen könne, dann kommt er damit nicht durch. Denn der Betriebsrat hat einen Anspruch auf aktuelle Fachliteratur:»»Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informationsund Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.«betrvg 40 Absatz 2

9 Ihr gutes Recht 9 Kittner Arbeits- und Sozialordnung Gesetze/Verordnungen Einleitungen Checklisten/ Übersichten Rechtsprechung 43., überarbeitete Auflage Ca Seiten, kartoniert 29,90 Best.-Nr (Auch zur Fortsetzung bestellbar) Jetzt bestellen (erscheint Mitte Februar 2018) Gesetze plus Information das ist die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten»arbeits- und Sozialordnung«. Die solide Grundlage bilden über 100 für die Unternehmenspraxis relevante Gesetze und Verordnungen im Wortlaut oder in wichtigen Teilen natürlich auf dem neuesten Stand. Klebe / Ratayczak / Heilmann / Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 20. überarbeitete Auflage Ca Seiten, kartoniert 39,90 Best.-Nr Jetzt bestellen (erscheint April 2018) Der Basiskommentar ist das bewährte Handwerkszeug für jedes Betriebsratsmitglied. Als Ratgeber für alle Einzelfragen im Betriebsrats alltag muss jeder Kollege, ob freigestellt oder nicht, ein Exemplar des Standardwerkes immer zur Hand haben. Verständliche Erläuterungen zu allen Details des Betriebsverfassungsgesetzes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aller Instanzen sind das Markenzeichen dieses Buchs. Die arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Autoren kann bei vielen Auslegungsfragen nützlich sein.»jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf sein eigenes Exemplar in der neuesten Auflage.«LAG Schleswig-Holstein v TaBV 4/95, bestätigt durch BAG v ABR 22/95»Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf dieses Buch in der neuesten Auflage«. ArbG Elmshorn AZ 1 d BV 10/91 vom Schoof Betriebsratspraxis von A bis Z Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung 13., überarbeitete Auflage Ca Seiten, gebunden mit Online-Ausgabe 56,90 Best.-Nr Jetzt bestellen (erscheint März 2018) Arbeitsrecht im Betrieb AiB FACHZEITSCHRIFT FÜR DEN BETRIEBSRAT DIGITALISIERUNG Keine Angst vor Arbeit 4.0 aktuelles Das Gremium bestimmt bei der Einrichtung von Kitas mit grundlagen Freigestellte Interessenvertreter haben eine besondere Rolle recht erfolgreich durchsetzen Betriebsänderungen und Schwellenwerte aib-web.de Arbeitsrecht im Betrieb AiB Fachzeitschrift für Betriebsräte Fortsetzungspreis Jahresbezug: 189,60 (inkl. Versand Inland) Best.-Nr Das»Lexikon«liefert in bewährter Form praktische Hilfen, um alle im betrieblichen Alltag auftretenden Fragen zu beantworten.»betriebsratspraxis von A bis Z«informiert über die Aufgaben, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, zeigt Rechte und Pflichten der Beschäftigten auf und ist aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Checklisten, Musterschreiben und Übersichten ergänzen die jeweiligen Begriffe.»Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, das Buch Schoof: Handwörter buch Betriebsrats praxis von A bis Z vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen.«arbg Franfurt/M. AZ 18 BV 479/00 vom »Arbeitsrecht im Betrieb«ist die Fachzeitschrift für erfolgreiche Betriebs ratsarbeit. Hier erhalten Betriebsräte die richtigen Informationen und praktische Hilfen je nach Bedarf als schneller Überblick oder mit tiefer gehenden Details. Das Abonnement enthält 11 Ausgaben der Zeitschrift jährlich, einen regelmäßig erscheinenden Newsletter, eine App sowie 3 Lizenzen zur Nutzung von Online-Ausgabe und -Archiv.»Laut BAG vom ist Arbeitsrecht im Betrieb trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.«az: 7 ABN 91/13

10 VERLOREN IM PARAGRAFEN-DSCHUNGEL? KITTNER. NEU 2018 Nur die aktuelle Ausgabe des Kittner ist rechtssicher! Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf sein eigenes Exemplar in der neuesten Auflage. LAG Schleswig-Holstein v TaBV 4/95, bestätigt durch BAG v ABR 22/95 JETZT VORBESTELLEN: Lieferbar ab 14. Februar kontakt@bund-verlag.de Bestellhotline 069 /

11 Auf den Punkt 11 NEU FÜR DIE NEUEN Leicht verständlich, schnell im Blick, sofort handlungsfähig» Eine neue Buchreihe? Ja! Weil uns viele Betriebsräte aufgefordert haben, wichtige Themen noch einfacher und noch kompakter zu erläutern. Der Grund ist mehr als nachvollziehbar: Der Arbeits alltag ist hektischer geworden, die Zeit ist immer knapp. Hierauf reagiert unsere neue Buchreihe. Jeder Betriebsrat kennt das doch: Es kommt die Anfrage eines Kollegen, unter Zeitdruck muss eine Lösung her, doch in das Thema muss man sich erst einarbeiten. Ein Buch, das den Sachverhalt schnell auf den Punkt bringt und für juristische Laien verständlich bleibt, erleichtert die Gremiums arbeit speziell für neue Betriebsräte. Kurz: Die neue Buchreihe ist eine große Hilfe. Aber schauen Sie selbst: Die ersten zwei Titel der Reihe heißen» BetrVG für den Betriebsrat«und»Lexikon für den Betriebsrat«. Wir stellen Ihnen hier beide Titel vor. Bachner (Hrsg.) BetrVG für den Betriebsrat Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Seiten, kartoniert 39,90 Best.-Nr Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Rechtsgrundlage der Betriebsratsarbeit. Das Gesetz legt fest, wann der Betriebsrat aktiv werden kann oder muss und welche Mittel ihm hierfür zur Verfügung stehen. Gerade neu gewählten Betriebsräten stellen sich viele Fragen: Was sind meine Rechte? Worauf muss ich achten? Wie kann ich meine Arbeitskolleginnen und -kollegen erfolgreich vertreten? Um die eigenen Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, muss jedes Betriebsratsmitglied die Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes kennen und diese anwenden können. Mit dem neuen Kommentar»BetrVG für den Betriebsrat«ist jedes Gremium mit seinen Rechten und Pflichten rasch vertraut. So viel Erläuterungen wie nötig, so wenig Spezialwissen wie möglich Orientiert sich an der BAG-Rechtsprechung Koll / Koll Lexikon für den Betriebsrat 140 Stichwörter für die Praxis Seiten, kartoniert 39,90 Best.-Nr Im handlichen Pocket-Format liefert das neue Lexikon alle für die Betriebsratsarbeit wichtigen Stichwörter. Von»A«wie Abfindung über Betriebsratssitzung, Equal Pay, Kündigung, Teilzeit bis hin zu»z«wie Zielvereinbarung und Zuständigkeit des Betriebsrats. Die Erläuterungen folgen einem einfachen System: Sie sind gegliedert in die Rubriken»Begriff«,»Rechtliche Einordnung«,»Hinweise für den Betriebsrat«und»Hinweise für die Beschäftigten«. 140 Stichwörter für die Betriebsratspraxis Irmgard Schmalix Stellvertretende Programmleiterin im Bund-Verlag Konzentriert auf die wichtigsten Themen und ihre Bedeutung für Betriebsräte Orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung

12 12 Interview AUSWIRKUNGEN AUF DAS BETRVG Neues AÜG. Neues EntgelttransparenzG. Neues BTHG. Seit gilt das neue AÜG. Leiharbeit soll auf 18 Monate begrenzt, Equal Pay für Leiharbeiter ab dem 9. Monat gesichert werden. Wie wirkt sich das auf das BetrVG aus? Die wichtigste Auswirkung für Betriebsräte besteht darin, dass die Leiharbeitnehmer nunmehr bei den sog. Grenzwerten mitzählen. Nehmen wir an, im Betrieb gibt es 90 Festangestellte und regelmäßig ca. 15 Leiharbeitnehmer, so kommt man über die Grenze von 100 und kann 7 Betriebsratsmitglieder wählen. Im Übrigen hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln des neuen AÜG zu überwachen, insbesondere darauf zu schauen, ob der Leiharbeitnehmer in den Verträgen mit dem Verleiher auch als solcher bezeichnet wurde. War das nicht der Fall, würde ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb entstehen. Am trat das neue EntgelttransparenzG in Kraft. Sein Ziel, die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen in den Unternehmen zu beseitigen. Beschäftigte erhalten einen Auskunftsanspruch, sie können Informationen über die Vergütung vergleichbarer Kollegen einfordern. Das Gesetz gilt zunächst mal nur in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Der einzelne Beschäftigte kann seinen Anspruch beim Betriebsrat geltend machen, doch muss dieser nicht selbst antworten: Er kann die Frage an den Arbeitgeber weiterreichen. Außerdem kann der Arbeitgeber von sich aus bestimmen, ob er die Frage beantwortet. Geschieht weder das eine noch das andere, kann der Betriebsausschuss Einblick in die Bruttogehaltslisten nehmen. Diese müssen vom Arbeitgeber und das ist neu genau nach Geschlecht und einzelnen Verdienstkomponenten aufgeschlüsselt werden. Dem Fragesteller (oder meist: der Fragestellerin) muss aber nicht gesagt werden, was der Kollege X verdient, der eine vergleichbare Arbeit macht. Vielmehr wird nur der Median (eine Art Durchschnitt) aller vergleichbaren Beschäftigten des anderen Geschlechts mitgeteilt. Das gilt nur, wenn die Vergleichsgruppe aus mindestens sechs Personen besteht. Verdient die Frau weniger als der Median, hat sie eine Chance auf Gehaltserhöhung. Nicht wenige sagen über das Gesetz: Viel Lärm um nichts. Das BTHG hat das Schwerbehindertenrecht reformiert. Was hat das mit dem BetrVG zu tun? Das Bundesteilhabegesetz stärkt in erster Linie die Schwerbehindertenvertretung. Wird sie beispielsweise vor der Kündigung eines Schwerbehinderten nicht angehört, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat bekommt ausdrücklich die Aufgabe, auf den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen hinzuwirken, die bisher»integrationsvereinbarungen«genannt wurden. Dies kann von Gesprächen mit dem Arbeitgeber bis hin zu Formulierungsvorschlägen reichen. Weiter wird die Eingliederung von Schwerbehinderten in 88 BetrVG ausdrücklich als Gegenstand einer freiwilligen Betriebsvereinbarung genannt. Dr. Wolfgang Däubler Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Däubler / Kittner / Klebe / Wedde (Hrsg.) BetrVG Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz 16., überarbeitete Auflage Seiten, gebunden 99, Best.-Nr Jetzt bestellen (erscheint Januar 2018) Däubler / Kittner / Klebe / Wedde (Hrsg.) Arbeitshilfen für den Betriebsrat mit Wahlunterlagen und EBR-Gesetz (Formularbuch) 4., überarbeitete Auflage Ca Seiten, gebunden mit Online-Zugriff auf alle Arbeitshilfen Subskriptionspreis bis drei Monate nach Erscheinen: ca. 89, Danach: ca. 99, Best.-Nr Jetzt bestellen (erscheint Juni 2018)

13 Pro und Contra 13 HOMEOFFICE Erstmal vielversprechend. Doch es spricht vieles dagegen. PRO Es gibt heute die technischen Möglichkeiten, um von zu Hause aus oder unterwegs mit Laptop und Smartphone zu arbeiten. Arbeitnehmer im Homeoffice haben dabei gleich mehrere Vorteile: Fahrtzeiten fallen weg, Arbeitszeiten lassen sich flexibler gestalten und je nachdem, wo der Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet wird, ist es dort ruhiger, so dass ungestörter und konzentrierter gearbeitet werden kann, als etwa in einem Großraumbüro. Gerade Eltern mit Kindern in Kita oder Schule profitieren von der gewonnenen Zeit und der größeren Freiheit, den Tagesablauf zu gestalten. Und auch Pendler, die ansonsten lange Arbeitswege zurücklegen müssen und oftmals im Stau stehen, verplempern so viel weniger Zeit. Diese können sie dann viel sinnvoller mit Familie und Freunden nutzen und sind so auch wieder ausgeglichener im Beruf. CONTRA Viele wünschen sich eine Tätigkeit im Homeoffice und denken dabei erst einmal an die Vorteile. Doch es gibt auch einige Nachteile. So lässt sich die Trennung von Beruf und Freizeit deutlich schwerer einhalten. Zudem schleicht sich schnell eine Erwartungshaltung ein, dass Mitarbeiter im Homeoffice ständig erreichbar sein sollen. Es besteht auch die Gefahr, dass Leistungen im Homeoffice nicht so wahrgenommen werden, wie es bei vergleichbaren Leistungen im Büro der Fall ist. Überstunden fallen zudem schneller unter den Tisch. Außerdem fehlt der Austausch mit den Kollegen. Zwar findet dieser über Telefon und statt. Allerdings fällt das Gespräch mit den Kollegen im Büro, beim Essen oder in der Kaffeeküche weg. Vom»Flurfunk«ganz zu schweigen. Der kann zwar lästig sein, er hilft aber auch dabei, bei vielen Themen schnell Veränderungen im Unternehmen mitzubekommen. Beckmann / Steiner (Hrsg.) Arbeitszeit und Mitbestimmung von A bis Z Das Lexikon für die Interessenvertretung Seiten, gebunden 59,90 Best.-Nr Das neue Lexikon informiert solide über die wesentlichen Grundlagen der Arbeitszeit von der Altersteilzeit bis zu Zeiterfassungssystemen. Es berücksichtigt neben tarif- und einzelvertraglichen Regelungen alle wichtigen Normen wie: Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmer überlassungsgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz. In 48 Stichwörtern stellen die Autorinnen und Autoren ausführlich die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats dar. Meine / Wagner (Hrsg.) Handbuch Arbeitszeit Manteltarifverträge im Betrieb 2., überarbeitete Auflage Seiten, gebunden 39,90 Best.-Nr Das»Handbuch Arbeitszeit«behandelt die Rechte und Ansprüche, die sich für die Beschäftigten neben dem Betriebsverfassungsgesetz ins besondere aus den Manteltarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ergeben. Es zeigt die Zusammenhänge zwischen den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts und den Tarifverträgen. Interessen vertreter erhalten konkrete Hilfe für das Umsetzen der Tarifverträge und das Wahrnehmen der Rechte der Beschäftigten.

14 14 Bestellformular JETZT WAS DARF ES SEIN? Exemplare Best.-Nr. ( ) Autor / Kurztitel Preis / Ex Kittner, Arbeits- und Sozialordnung 29, Klebe / Ratayczak / Heilmann / Spoo, Betriebsverfassungsgesetz 39, Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z 56, Berg / Heilmann, Betriebsratswahl ,90 IHR ANSPRUCH Die Anspruchsgrundlage für Ihre Bestellung als Betriebsrat ist 40 Abs. 2 BetrVG. Ihre Vertrauensgarantie Sie haben das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen bei der unten angegebenen Bestelladresse oder beim Bund-Verlag, Postfach, Frankfurt am Main, schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die recht zeitige Absendung des Widerrufs. Absender Frau Herr Vorname / Name * Firma / Funktion Datum / Unterschrift Straße / Nr.* Bitte bestellen Sie bei: Bund-Verlag GmbH Postfach Frankfurt am Main Tel.: 069 / Fax: 069 / kontakt@bund-verlag.de PLZ / Ort* Telefon * Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter für Betriebsräte nutzen. Datum / Unterschrift Bitte vollständige Anschrift angeben. Absenderadresse gilt als Rechnungsadresse. *Pflichtfelder Stand: Dezember Änderungen vorbehalten.

15 Partner Von gutearbeit-online.de 28. JAHRGANG ISSN D Zu guter Letzt 15 ES IST ENTSCHIEDEN Das Bundesverfassungsgericht zur Tarifvertragseinheit Seit Juli 2015 ist das neue Tarif einheitsgesetz in Kraft. Damit gilt das umstrittene Prinzip»Ein Betrieb ein Tarifvertrag«. Kleine Gewerkschaften haben weniger Einfluss, das Durchführen von Streiks ist erschwert. Das Tarifrecht ist durch gesetzliche Änderungen und die Entwicklung in der Rechtsprechung ständig in Bewegung stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Tarif einheit mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Darüber entschied im Juli das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter urteilten, dass das Tarif einheitsgesetz weit gehend verfassungskonform ist. Zugleich fordern sie Nach besserungen ein, die bis spätestens Ende 2018 umgesetzt sein müssen. Der Gesetzgeber soll sicher stellen, dass die Interessen von kleineren Berufsgruppen, wie Piloten oder Krankenhausärzten, Gehör finden können. Der Kommentar zum Tarifvertragsgesetz und Arbeits kampfrecht erläutert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und greift die aktuelle Meinung aus Wissenschaft, Gerichtsbarkeit und Gewerkschaften auf. Inhalte von Tarifverträgen Berg / Kocher / Schumann (Hrsg.) Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht Kompaktkommentar 6., überarbeitete Auflage Ca Seiten, gebunden Subskriptionspreis bis drei Monate nach Erscheinen: ca. 89, Danach: ca. 98, Best.-Nr Jetzt bestellen (erscheint 1. Quartal 2018) Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifeinheitsgesetz Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder EINE PERFEKTE FAMILIE. Arbeitsrecht im Betrieb aib-web.de Computer und Arbeit cua - web.de Gute Arbeit AiB FACHZEITSCHRIFT FÜR DEN BETRIEBSRAT cua it - mitbestimmung und datenschutz ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSGESTALTUNG DIGITALISIERUNG Keine Angst vor Arbeit 4.0 weiterbildung 4.0 Fit für die digitale Arbeitswelt Für weitere Informationen sind wir hier erreichbar: 069/ oder abodienste@bund-verlag.de PSYCHISCHE BELASTUNGEN So kommt die Stressprävention voran aktuelles Das Gremium bestimmt bei der Einrichtung von Kitas mit grundlagen Freigestellte Interessenvertreter haben eine besondere Rolle recht erfolgreich durchsetzen Betriebsänderungen und Schwellenwerte bildschirmarbeit Das neue Arbeitsstättenrecht enthält ganz neue Anforderungen big data Es braucht jetzt strenge und praktikable Regeln im Beschäftigtendatenschutz bildungsnotstand Unsere vernetzte Zivilisation ist durch dunkle Kräfte bedroht Trends Dialog für faire Arbeit 4.0 ArBeitsschutz Arbeitsmedizin Leitmotiv Prävention TeilhaBe Barrierefreiheit am Arbeitsplatz Für alle Mitglieder im Betriebsratsgremium Für Mitbestimmung bei IT und Datenschutz Für Mitbestimmung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz Jetzt kostenlos testen!

16 Die neue Webseite des Bund-Verlags ist online. DARAUF HABEN SIE GEWARTET Ob am PC oder unterwegs auf dem Smartphone: Informieren Sie sich schneller. Navigieren Sie einfacher. Bestellen Sie unkomplizierter. Jetzt auf Bund-Verlag GmbH Postfach Frankfurt am Main Tel.: 069 / Fax: 069 / kontakt@bund-verlag.de

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