JUSTUS NEWS. Liebe Leserinnen und Leser, In dieser Ausgabe: Justus News Ausgabe Juni 2010

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1 Justus News Ausgabe Juni 2010 Liebe Leserinnen und Leser, Wir freuen uns Ihnen die aktuelle Ausgabe. unseres Newsletter präsentieren zu dürfen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Wünsche und Anregungen Sie für die nächste Ausgabe des Justus Newsletter haben. Außerdem würden wir uns freuen, wenn Sie uns den Empfehlungsbogen unserer Firma ausfüllen könnten. Wir werden uns bemühen soweit dies erfüllbar und sinnvoll ist Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Mein Name ist In dieser Ausgabe: Auf den letzten Seiten finden Sie Tag der offenen Tür 24. September einen Rückantwortbogen für Ihre Wünsche zum Justus Newsletter. Rechtliches und Sonstiges Interessantes 3 bis 13 einen Rückantwortbogen für Ihre Empfehlungen für die Verschaeren AG. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitwirkung. Ihre Wünsche Rückantwortbogen Ihre Empfehlung für die Verschaeren AG Jetzt Beratungstermine vereinbaren Impressum 17 *Wichtiger Hinweis: keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes von zugelassenen Beratern vermitteln bzw. diese Rates, Mitwirkung bei der Bearbeitung oder Teilnahme an einer Telefonkonferenz

2 Seite 2 INFORMIERT Hauptverwaltung der Verschaeren Gruppe Firmenjubiläum 10. Jahre Verschaeren AG EINLADUNG ZUM TAG DER OFFENEN TÜR Anlässlich der neuen Geschäftsräume und 10 jähriges Firmenjubiläum von bis Uhr Freitag, 24. September Uhr Empfang 11.oo Uhr Begrüßung durch die Geschäftsleitung der Verschaeren AG sowie dem Bürgermeister aus Dissen Georg Majerski Vorstellung der Firmengeschichte zum 10. Jährigen Firmenjubiläum Anschließend Besichtigung der Räumlichkeiten Information über die Geschäftstätigkeiten der Firmengruppe Verschaeren durch Mitarbeiter der Verschaeren AG Speisen und Getränke Wir danken vorab für Ihr Interesse KOSTENLOSE HOTLINE Quelle:

3 Seite 3 INFORMIERT News Stichtag 11. Juni Achtung Händler - Teil 1 Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft Die Diskussion über eine rechtssichere und verbraucherfreundliche Gestaltung des Widerrufsrechtes oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers, die zum in Kraft getreten ist, nicht beendet. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist weiterhin "nur" eine Verordnung mit der Folge, dass Gerichte diese in Teilen als unwirksam erklären können. Dass die Muster-Belehrung zum zudem nicht verbraucherfreundlich ist und kryptisch formuliert ist, kommt noch erschwerend hinzu. Nachdem ursprünglich die neue Widerrufsbelehrung für Oktober 2009 erwartet worden war, hat der Bundestag Anfang Juli 2009 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht " beschlossen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie traten am in Kraft, die Änderungen zur Widerrufsbelehrung treten am in Kraft. Was ändert sich? Auf den ersten Blick sieht die neue Widerrufsbelehrung so aus wie die alte. Der Verweis auf die Rechtsnormen, die zu erfüllen sind, bevor die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, ändert sich jedoch. Vor diesem Hintergrund müssen die aktuellen Widerrufsbelehrungen ab dem auf jeden Fall abgeändert werden. Dies gilt insbesondere deshalb, weil 1 BGB- Informationspflichtenverordnung, auf die die aktuelle Widerrufsbelehrung Bezug nimmt, entfällt. Widerrufsfrist beträgt bei ebay künftig zwei Wochen! Das bisherige Problem bei ebay war, dass auf der Plattform selbst sofort ein Vertrag geschlossen werden konnte. Die Widerrufsfrist beträgt jedoch nur dann zwei Wochen, wenn vor Vertragsschluss in Textform (bspw. per ) ü- ber das Widerrufsrecht informiert wird. Die ebay-lobby hat ganz offensichtlich erheblichen Druck gemacht. Künftig wird durch eine Änderung des 355 Abs. 2 BGB auch bei ebay eine Widerrufsfrist von zwei Wochen möglich sein. Künftig wird nicht mehr sklavisch eine Information über das Widerrufsrecht vor Vertragsschluss in Textform notwendig sein, was nach unserer Auffassung ohnehin eine unnötige Förmelei ist. Vielmehr wird es künftig ausreichen, dass eine "unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleichsteht". ebay wird daher eine technische Möglichkeit einführen müssen, dass unmittelbar nach Kauf oder Auktionsende dem Käufer automatisch generiert eine mit einer Widerrufsbelehrung zugesendet wird. ebay-händler sollten jedoch darauf achten, die Zwei-Wochen-Frist bei ebay erst dann zu verwenden, wenn die technischen Voraussetzungen bei ebay für eine automatische Information des Käufers über das Widerrufsrecht per Mail vorhanden sind. Diese Änderung ist sehr weitreichend und zudem zu begrüßen. Es waren rein rechtsdogmatische Gründe, die ein erfolgreiches Handelsmodell im Internet - wie bei ebay - nicht berücksichtigt haben und dazu führten, dass bei ebay eigentlich ohne nachvollziehbaren faktischen Grund die Widerrufsfrist einen Monat beträgt. Quelle:

4 Seite 4 INFORMIERT News Stichtag 11. Juni Achtung Händler Teil 2 Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft Wertersatz künftig theoretisch auch bei ebay Ähnlich wie der Umstand, dass aufgrund der Information über das Widerrufsrecht nach Vertragsschluss in Textform die Widerrufsfrist zurzeit einen Monat beträgt, ist auch die Frage des Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu betrachten. Gemäß 357 Abs. 3 BGB knüpft auch diese Frage an den Umstand an, wann der Verbraucher in Textform ( ) über das Widerrufsrecht belehrt wird. Abgesehen davon, dass diese Frage bis heute rechtlich nicht abschließend geklärt ist, hat sich der Gesetzgeber entschieden, hier ein ähnliches Modell zu wählen. Wie bei der Widerrufsfrist. 357 Abs. 3 wird durch eine Regelung ergänzt, dass ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleichsteht. Unter der Voraussetzung, dass ebay ein entsprechendes Informationssystem einführt, wovon auszugehen ist, hat sich somit auch das leidige Problem des Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay im Sinne der Händler erledigt. Eine insgesamt ungeklärte Frage ist jedoch, ob aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom auch nach dem neuen Muster überhaupt eine Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend gemacht werden kann. Immerhin bastelt der Gesetzgeber jetzt schon wieder an einer Änderung des neuen Musters. Wann ist eine "unverzügliche" Information gegeben? In diesem Zusammenhang stellt sich noch die Frage, wann eine unverzügliche Information nach Vertragsschluss eigentlich gegeben ist. Die Gesetzesbegründung gibt hierauf eine Antwort: "Unverzüglich bedeutet, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare Möglichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verzögert die Erfüllung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt." Mit anderen Worten: Der Verkäufer hat einen Tag Zeit, um den Verbraucher in Textform, d.h. per E- Mail, über das Widerrufsrecht zu belehren. Letztlich hat der Gesetzgeber - zu Recht - beabsichtigt, eine rechtliche Gleichbehandlung von Internetauktionshäusern mit normalen Internet-Shops zu erreichen. Quelle:

5 Seite 5 INFORMIERT News Stichtag 11. Juni Achtung Händler Teil 3 Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft Die neue Widerrufsbelehrung - ein großer Wurf? Diese Frage kann man nur mit einem klaren "Jein" beantworten. Es ist eindeutig zu begrüßen, dass der Gesetzgeber auf die bisher herrschende Unsicherheit betreffend die korrekte Formulierung einer Widerrufsbelehrung reagiert hat. Dadurch, dass das Widerrufsrecht nunmehr als Gesetz vorliegt, ist es der Beurteilung der Rechtsprechung entzogen. Auch im Weiteren ist das Gesetz mehr als händlerfreundlich, wie sich aus den einheitlichen Regelungen zur 14-Tage-Frist für das Widerrufsrecht und den Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ergibt. Bei Verwendung des künftigen amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung dürfte somit an dieser Stelle abmahntechnisch Ruhe einkehren. In die Röhre schaut ein Stück weit der Verbraucher, der auch weiterhin als rechtlicher Laie mit einer unverständlichen Widerrufsbelehrung konfrontriert wird. Der Verbraucher wird nicht wissen, wann Informationspflichten gemäß Art. 246, 2 i.v.m. 2 und 1 EGBGB sowie Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.v.m. Art. 246, 3 EGBGB eigentlich erfüllt sind. Erstaunlicherweise hat dies am Verbraucher auch nach der Einführung des letzten Musters zum jedoch nicht gekratzt. Großartige Praxisprobleme sind uns aus unserer Beratungspraxis jedenfalls nicht bekannt geworden. Bestehende Widerrufsbelehrung zum einfach abändern? Nicht wenige Internethändler haben in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund falscher oder unvollständiger Widerrufsbelehrungen erhalten. Zum Teil wurden strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben oder einstweilige Verfügungen gegen Internethändler erwirkt. Diese haben auch weiterhin Bestand. Insbesondere wenn es um die Frage der Widerrufsfrist geht - ein beliebtes Abmahnthema ist und war die 14-Tage-Frist im Rahmen der Belehrung bei ebay oder auch der Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme - dürfen Internethändler nicht einfach auf das neue Muster umschwenken. Vielmehr muss vorher unbedingt geprüft werden, ob die neue Widerrufsbelehrung gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen verstößt. In diesen Fällen müssen Unterlassungserklärungen gekündigt werden, bevor die neue Widerrufsbelehrung verwendet wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der sehr umfangreichen Abmahnungen der vergangenen Jahre wegen Verwendung einer 14-Tage-Frist für die Widerrufsfrist bei ebay vermuten wir, dass einige Abmahner hier schon die Kasse klingeln hören. Gibt es Überleitungsregelungen? Überleitungsregelungen gibt es, anders als bei der Einführung des letzten Musters zum , nicht! Eine Überleitungsregelung kann es auch gar nicht geben, da einige Normen, wie 1 BGB Info-VO, zum entfallen. Die dann alte Widerrufsbelehrung verweist auf Normen, die es nicht mehr gibt. Eine zeitnahe Änderung aller Belehrungen zum ist daher ratsam. (oe) Quelle:

6 Seite 6 INFORMIERT News Doppelte Strafe für Arbeitnehmer Wird ein Arbeitnehmer für längere Zeit krankgeschrieben, so ist sein Arbeitgeber dazu berechtigt, ihm weniger Weihnachtsgeld zu zahlen als seinen gesunden Kolleginnen und Kollegen. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch ganz entfallen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 26. März 2010 entschieden (Az.: 6 Sa 723/09). Ein halbes Jahr krank. Die Klägerin war seit dem Frühjahr 2004 bei der Beklagten beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag wurde ihr die Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zugesichert. In der Vereinbarung hieß es, dass selbst bei mehrmaliger Zahlung kein Rechtsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach auf weitere Weihnachtsgeld-Zahlungen besteht. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 wurde der Klägerin jeweils ein volles Bruttomonatsgehalt als Weihnachtsgeld gezahlt. Doch nachdem sie im darauf folgenden Jahr für knapp sechs Monate durchgängig krankgeschrieben wurde, weigerte sich der Arbeitgeber, ihr angesichts der erheblichen Fehlzeiten auch für das Jahr 2008 eine Gratifikation zu gewähren. Keine Frage eines Verschuldens. Zu Recht, meinten die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz. Sie bestätigten damit eine gleichlautende Entscheidung der Vorinstanz. Nach Ansicht des Gerichts ist ein Arbeitgeber dazu berechtigt, die Höhe der Zahlung vorbehaltlich zugesicherter Sonderzahlungen, wie zum Beispiel die eines Weihnachtsgeldes, davon abhängig zu machen, wie lange ein Beschäftigter in dem jeweiligen Jahr für ihn tätig war. Keinerlei Anspruch. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsangehöriger durch eine Erkrankung unverschuldet daran gehindert war, zu arbeiten. Zur Begründung verwies das Gericht die Klägerin auf $ 4a EntgFG (Entgeltfortzahlungs-Gesetz), in dem es heißt: Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. Diesen Bestimmungen folgend war der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Weihnachtsgeld für das Jahr ihrer Erkrankung vollständig aufgebraucht. Ihr Arbeitgeber hat ihr daher zu Recht keine Sonderzahlung gewährt. Keine betriebliche Übung. Die Sache wäre nur dann anders zu beurteilen gewesen, wenn es in dem Betrieb üblich gewesen wäre, Sonderzahlungen auch bei längerer Krankheit zu gewähren (betriebliche Übung). Denn dann hätte der Beklagte der Klägerin wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht verweigern dürfen. Eine Revision gegen ihre Entscheidung ließen die Richter nicht zu. Nach den der Redaktion vorliegenden Informationen ist das Urteil inzwischen rechtskräftig. Quelle:

7 Seite 7 INFORMIERT News Haushaltsabgabe ersetzt alte GEZ Gebühr 17,98 EURO je Monat Künftig soll jeder Haushalt Rundfunkgebühren bezahlen egal ob er zu Hause einen Fernseher hat oder nicht! Das wollen die Ministerpräsidenten der Länder heute oder morgen in Berlin beschließen. Statt der bislang von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogenen Gebühren pro Empfangsgerät soll eine automatische Abgabe pro Haushalt treten. Nach Ansicht der Rundfunkkommission der Länder hat das neue Modell den Vorteil, dass der Aufwand für die Datenerhebung und Kontrolle durch sogenannte Beauftragte der GEZ verkleinert wird. An der Höhe der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro soll sich nichts ändern. Quelle:

8 Seite 8 INFORMIERT News Nebenberufsselbständige: Besonderheiten zu Steuern & Sozialversicherung Bundessozialgericht, Urteil v , Az. B 12 R 10/09 R Immer mehr Selbständige üben ihre Dienstleistungen im Nebenberuf aus. Das ist für viele der finanziell sicherste Weg in die endgültige Selbständigkeit. Diese Nebenberufsselbständigen sind meist bei einem Unternehmen angestellt und sind nach Feierabend oder an den Wochenenden selbständig. Die Einkünfte aus einer solchen Nebenberufsselbständigkeit müssen zum einen beim Finanzamt erklärt und versteuert werden. Dazu muss der Selbständige die Anlage G bzw. S zur Einkommensteuererklärung und die Anlage EÜR ausfüllen. Das eigentlich riskante für Nebenberufsselbständige ist jedoch nicht die Steuer, sondern die Sozialversicherung. Risiko Scheinselbständigkeit Wird der Nebenberufsselbständige nämlich nur für einen einzigen Auftraggeber tätig und hat er kein eigenes Personal, unterstellt das Finanzamt eine Scheinselbständigkeit. Folge: Für die Nebenberufsselbständigkeit werden Rentenversicherungsbeiträge fällig. Die Beiträge werden selbst dann fällig, wenn bereits aus dem Hauptberuf, dem Anstellungsverhältnis, eine Sozialversicherungspflicht besteht. Tipp: Um das Risiko, zusätzliche Beitragszahlungen in die Rentenversicherung leisten zu müssen, zu vermeiden, sollten die selbständigen Leistungen mindestens für zwei Auftraggeber erbracht werden. Nur dann ist das Thema Scheinselbständigkeit und Sozialversicherung vom Tisch. Quelle:

9 Seite 9 INFORMIERT News Steuerfreier Gründungszuschuss: Weg in die Selbständigkeit erleichtert Wer aus der Arbeitslosigkeit in die berufliche Selbständigkeit startet und einige Vorgaben beherzigt, bekommt von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. Das Bundessozialgericht hat an den Voraussetzungen gedreht zugunsten aller Gründer in spe. Vorab schon einmal eine gute Nachricht: Der Gründerzuschuss ist völlig steuerfrei. Der Zuschuss erhöht auch nicht wie andere Lohnersatzleistungen den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Gründers. Bundessozialgericht stärkt Rechte der Gründer Nicht immer zeigt sich die Agentur für Arbeit in Spendierlaune. Ist beispielsweise der Zeitraum zwischen Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu viel Zeit vergangen, ist der Zuschuss nach Ansicht der Agentur für Arbeit verloren. Doch die Richter des Bundessozialgerichts beurteilen das anders. Der Zuschuss muss gewährt werden, wenn zwischen Abmeldung und Aufnahme der Tätigkeit nicht mehr als ein Monat vergeht (Urteile v , Az. B 11/09 R und B 11 AL 28/09 R). Geklagt hatten ein Dachdecker aus Mannheim, bei dem zwischen dem Antrag auf Gründerzuschuss und Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit zehn Tage vergangen sind und ein Dönerverkäufer aus Darmstadt, der erst drei Monate renovierte und besser Deutsch lernte, bevor er seinen Imbiss eröffnete. Beide bekamen ihren Zuschuss. Tipp: Die Richter des Bundessozialgerichts gewährten auch dem Dönerverkäufer den Zuschuss. Denn die selbständige Betätigung beginnt nicht erst mit dem Verkauf der Ware, sondern bereits mit den Vorbereitungsarbeiten hier eben mit den Renovierungsarbeiten. Quelle:

10 Seite 10 INFORMIERT News Halbherzige Selbstanzeige führt nicht zu Straffreiheit Nach dem Motto "Ganz oder gar nicht!" haben die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden, dass eine Selbstanzeige nur dann ihre Straffreiheit entfaltet, wenn alle steuerlichen Vergehen aufgezeigt werden. Bei nur "halben Sachen" winkt dagegen keine Straffreiheit. In dem Streitfall fürchtete ein Steuerzahler, dass das Finanzamt ihm für bestimmte steuerliche Vergehen auf die Schliche kommen würde. Im Rahmen einer Selbstanzeige meldete er diese Sachverhalte selbst nach und beglich die hinterzogenen Steuern. Doch im Nachhinein stellte sich heraus, dass er es auch in anderen Jahren und bei anderen Gelegenheiten nicht so genau mit den Steuergesetzen nahm. Doch diese zeigte er dem Finanzamt nicht an. Folge: Die gesamte Straffreiheit ging damit verloren. Das bestätigten die Richter des Bundesgesetzhofs (Beschluss v , Az. 1 StR 577/09). Tipp: Wer im Rahmen einer Selbstanzeige nur die steuerlichen Vergehen meldet, deren Aufdeckung er fürchtet, riskiert also die Straffreiheit. Denn das Finanzamt erwartet auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit, dass hinsichtlich aller Steuersünden "reiner Tisch" gemacht wird. Quelle:

11 Seite 11 INFORMIERT News Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Steuerrecht Paare, die nicht heiraten möchten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nähern sich steuerlich endlich an die Besteuerung von Ehegatten an. Das sehen zumindest die Regelungen im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 vor. Erbschaft/Schenkung Bei Erbschaften und Schenkungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt bereits seit der gleiche Freibetrag wie für Ehegatten. Danach bleibt übertragenes Vermögen von bis zu Euro unbesteuert. Doch wurde dieser Betrag überschritten, wurde die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer bei Ehegatten nach der günstigen Erbschaftsteuerklasse I berechnet und bei Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft nach der ungünstigen Steuerklasse III (diese Steuerklassen haben übrigens nichts mit der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte zu tun). Neu: Ab sieht das Jahressteuergesetz 2010 vor, dass Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften ebenfalls die günstige Steuerklasse I zusteht. Grunderwerbsteuer Bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern soll wie bei Ehegatten künftig keine Grunderwerbsteuer mehr entstehen. Tipp: Zwar wurde auch eine Gleichstellung bei der Einkommensteuer angekündigt. Doch davon ist im Jahressteuergesetz 2010 leider nichts mehr zu finden. Im Klartext bedeutet das: Partner eingetragener Lebenspartnerschaften werden nach wie vor wie Singles behandelt und müssen ihr Einkommen nach der Grundtabelle versteuern. Der günstige Ehegattentarif bleibt ihnen verwehrt. Quelle:

12 Seite 12 INFORMIERT News Internet-Domain: Privater Verkauf steuerfrei Finanzgericht Köln, Urteil v , Az. 8 K 3038/08 Das Internet boomt. Immer mehr Shops bieten ihre Waren und Dienstleistungen über einen Online-Shop an und immer mehr Kunden sind bereits, im Internet mit Kreditkarte oder bestimmten Zahlsystemen einzukaufen. Auch mit einer einprägsamen Internetadresse lässt sich Geld machen. Immer mehr Privatleute machen es sich zum Hobby, sich einprägsame Domains sichern zu lassen, um diese dann meistbietend zu verkaufen. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht ließ sich ein Privatmann eine Domain sichern und verkaufte diese nach zwei Jahren mit Euro Gewinn. Das Finanzamt wollte diesen Gewinn besteuern. Doch die Richter des Finanzgerichts Köln sahen die Rechtslage anders. Wenn eine Privatperson einmalig seine Domain verkauft, liegen keine steuerpflichtigen Einkünfte vor. Tipp: Doch wer mehr als einmal Domains sichern lässt und diese anschließend verkauft, wird nicht unbesteuert davon kommen. Bei nachhaltigem Handeln mit Domains mit Gewinnerzielungsabsicht liegen nämlich nach Ansicht des Finanzamts steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte vor. Quelle:

13 Seite 13 INFORMIERT News Private Telefonkosten bei längerer Dienstreise absetzbar Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v , Az. 7 K 02/07 Mietet ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer aus beruflichen Gründen an einem weit vom Wohnort entfernten Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Wer am Wochenende nicht zur Familie nach Hause fährt, darf die Kosten für ein 15-minütiges Telefonat mit der Familie steuerlich absetzen. Doch gilt das auch bei Dienstreisen? Statt Dienstreisen sagt man im Fachjargon übrigens Auswärtstätigkeit. Für die Finanzämter war die Sache in der Vergangenheit klar. Die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch dürfen nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei einer Auswärtstätigkeit gibt es diese Möglichkeit dagegen nicht. Richter stellen sich auf Seite der Steuerzahler Die Richter des Finanzgerichts Hamburg urteilten jedoch anders. Arbeitnehmer oder Unternehmer, die sich aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche auf einer Auswärtstätigkeit befinden, haben ebenfalls das Recht, die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch abziehen zu dürfen. Tipp: Um Nachfragen oder Streichungen des Finanzamts zu vermeiden, sind zu den mehr als einwöchigen Auswärtstätigkeiten Nachweise des Arbeitgebers über die tatsächliche Dauer aufzubewahren und bei Geltendmachung von privaten Telefonkosten der Steuererklärung beizufügen. Quelle:

14 Seite 14 *Wichtiger Hinweis: Leistungen durch diese Berater über Rücksprache, Einholung eines RÜCKANTWORTBOGEN - IHR KUNDENWUNSCH Bitte ausdrucken, ausfüllen und per Telefax an oder alternativ an oder per Post an die Verschaeren AG, Bahnhofstraße 5, D Dissen a.t.w. Ich / wir möchten den Justus - Newsletter abbestellen Bitte Grund angeben - soweit Sie Geschäftspartner oder Kunde der Verschaeren AG sind : Ich / wir finden den Justus - Newsletter gut Ich / wir möchten uns in einer der nächsten Ausgaben als Firma vorstellen Ich / wir haben für den Justus - Newsletter folgende Verbesserungsvorschläge : Bitte unbedingt diese Angaben mitteilen, damit eine Bearbeitung möglich ist : Geschäftspartnernummer oder Kundennummer soweit vorhanden Adresse Name, Vorname Firmenname Straße, PLZ, Ort Wichtige Telefonnummer Datum Unterschrift

15 Seite 15 *Wichtiger Hinweis: Leistungen durch diese Berater über Rücksprache, Einholung eines RÜCKANTWORTBOGEN IHRE EMPFEHLUNG FÜR DIE VERSCHAEREN AG Bitte ausdrucken, ausfüllen und per Telefax an oder alternativ an oder per Post an die Verschaeren AG, Bahnhofstraße 5, D Dissen a.t.w. Ich / wir möchte (n) keine Empfehlung für die Verschaeren AG abgeben Bitte Grund angeben : Ich / wir sind zufrieden mit der Verschaeren AG Ein Empfehlungsschreiben ist beigefügt. Ansonsten Begründung hier angeben : Bitte unbedingt diese Angaben mitteilen, damit eine Zuordnung möglich ist : Geschäftspartnernummer oder Kundennummer soweit vorhanden Adresse Name, Vorname Firmenname Straße, PLZ, Ort Wichtige Telefonnummer Datum Unterschrift

16 Seite 16 *Wichtiger Hinweis: Leistungen durch diese Berater über Rücksprache, Einholung eines JETZT KOSTENLOSE BERATUNGSTERMINE VEREINBAREN Telefon Alternativ per ODER EINE ONLINE KONFERENZ VEREINBAREN

17 - Ausgabe Juni 2010 Impressum Verschaeren AG Bahnhofstraße Dissen Vorstand Claudia Verschaeren Aufsichtratsvorsitzender Uwe Verschaeren Amtsgericht Bremen HRB Grundkapital der Gesellschaft EURO Gründung der Gesellschaft am Finanzamt Bremen Mitte STNR Umsatzsteuer ID Nummer DE Hauptverwaltung der Verschaeren AG Telefon: Fax: info@verschaeren.de ONLINE ALLES AUS EINER HAND DIE 360 GRAD BETREUUNG Preiswerte Seminare für die Stärkung und Förderung der Klein und mittelständischen Unternehmen. Jetzt Seminarkatalog anfordern. Die Verschaeren AG Wir sind darauf spezialisiert, Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige und Gewerbetreibende zu beraten und bieten allen diesen Unternehmen ein bundesweites Kompetenz-Netzwerk für mehr Erfolg durch umfassende unabhängige 360 Betreuung. Die Betreuung umfasst auch Ihre im Haushalt lebenden Familienangehörigen. Über 25 Jahre Berufserfahrung begleiten Sie bei täglichen Aufgaben! Unabhängigkeit und Leidenschaft zeichnen unser Unternehmen seither aus und werden es auch in Zukunft prägen. Netzwerke schützen Firmen vor der Krise durch kompetente Experten sowie auch durch Informationsaustausch, neue Kontakte und Geschäftsideen eines erweiterten Netzwerkes. Erkennen Sie jetzt den Wert eines großen Netzwerkes sowie die Vorteile der gegenseitiger Hilfe innerhalb der Gemeinschaft. Vernetzte Kompetenz keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes von zugelassenen Beratern vermitteln bzw. diese Rates, Mitwirkung bei der Bearbeitung oder Teilnahme an einer Telefonkonferenz

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