Reader für Berufseinsteiger Antworten auf wichtige Fragen rund um die Ausbildung. Stand: Oktober 2015

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1 Reader für Berufseinsteiger Antworten auf wichtige Fragen rund um die Ausbildung Stand: Oktober

2 Mit Beginn der Ausbildung entstehen viele Fragen: Was für Pflichten habe ich als Azubi? Wie ticken Chefs und Kollegen? Duzen oder Siezen? Auf den folgenden Seiten beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text die männliche Sprachform. Anspruch auf Vergütung Lehrlinge haben das Recht auf eine monatliche Vergütung. Die Vergütung wird auch für die Zeit, in der Sie am Berufsschulunterricht oder an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, gezahlt. Anspruch auf Erholungsurlaub Jeder Azubi hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Für Minderjährige und Volljährige gelten unterschiedliche Regelungen. Volljährige Lehrlinge haben einen Mindestanspruch von 24 Werktagen. Aber vielen steht mehr Urlaub zu, weil Gewerkschaften in Tarifverträgen für bestimmte Branchen einen höheren Urlaubsanspruch ausgehandelt haben. Für Minderjährige ist der Urlaubsanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt der Chef bzw. Ausbilder. Er hat aber die Wünsche des Lehrlings zu berücksichtigen. Arbeiten für das Ausbildungsziel Ausbildungsfremde Tätigkeiten (z. B. das Auto des Chefs waschen) müssen Lehrlinge nicht ausüben. Sie haben das Recht, ausbildungsfremde Aufgaben abzulehnen. Berufsausbildungsvertrag Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) geschlossen. Bei minderjährigen Auszubildenden muss auch der gesetzliche Vertreter (meist die Eltern) unterschreiben. Im Vertrag werden neben Ausbildungsberuf, Namen und Anschriften der Vertragspartner, Beginn und Dauer der Ausbildung, die Dauer der Probezeit, der Ort der Ausbildung, die Höhe und Zahlung der Ausbildungsvergütung, die Arbeitszeit und die Dauer des Urlaubs eingetragen. Außerdem sind die Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden hinterlegt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Betriebsordnung Lehrlinge haben die für den Betrieb geltende Ordnung zu beachten. Diese kann z. B. den Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen regeln oder Vorschriften zum Rauchen, äußerem Erscheinungsbild und dem Tragen von Schutzkleidung beinhalten. Auch dürfen Sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ausplaudern. 2

3 Ende der Ausbildung Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Lehrling vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Genauer gesagt, sobald Ihnen das positive Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben wird. Kostenlose Ausbildungsmittel Lehrlinge erhalten alle Ausbildungsmittel, die zur Ausbildung im Betrieb und zum Ablegen der Prüfungen erforderlich sind (z. B. Werkzeuge und Werkstoffe), kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies gilt nicht für Arbeitskleidung oder Lernmittel für die Berufsschule, z. B. Bücher. Krankmeldung Bei einem Fernbleiben vom Betrieb, dem Berufsschulunterricht oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen müssen Sie Ihren Betrieb unverzüglich benachrichtigen und Gründe angeben. Bei Krankheit muss ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Lernpflicht Die wichtigste Pflicht ist das Lernen. Sie als Lehrling müssen sich bemühen, alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für das Ausüben des Berufes benötigt werden. Die Ausbildungsinhalte stehen in dem Ausbildungsrahmenplan. Nachhilfe Wenn Sie Probleme mit der Fachtheorie haben, können Sie bei der Agentur für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) beantragen. Dies ist ein kostenfreier Nachhilfeunterricht für Azubis. Pflichten des Auszubildenden Damit Sie das Ausbildungsziel erreichen, müssen auch Sie Ihren Beitrag leisten. Die Pflichten der Auszubildenden sind in vielen Gesetzen festgelegt (z. B. Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung). Einen Auszug dazu finden Sie auf der Rückseite Ihres Ausbildungsvertrages. Probezeit Die Probezeit ist für eine Ausbildung gesetzlich festgelegt. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Während der Probezeit können Auszubildende und Betrieb prüfen, ob die Berufswahl richtig war und ob sie persönlich zueinander passen. 3

4 Prüfungen In der Ausbildung gib es Zwischenprüfungen und Gesellen- oder Abschlussprüfungen. In einigen Berufen wird die Gesellenprüfung auch in zwei Teilen abgenommen, das ist dann die sogenannte gestreckte Gesellenprüfung. Dann entfällt die Zwischenprüfung. Zu beiden Prüfungen muss der Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden bei der zuständigen Stelle anmelden. Wer die Gesellen- oder Abschlussprüfung im ersten Anlauf nicht besteht, kann sie höchstens zweimal wiederholen. Für die Teilnahme an den Prüfungen sind Auszubildende vom Betrieb freizustellen. Teilnahmepflicht Als Lehrling müssen Sie an allen Ausbildungsaktionen teilnehmen. Diese sind: Berufsschulunterricht, überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen und Prüfungen. Der Betrieb muss Sie für die Teilnahme freistellen. Sorgfaltspflicht Auszubildenden haben die ihnen aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Dazu gehört auch das ordnungsgemäße Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Berichtshefte). Diese schriftlichen Nachweise müssen Sie regelmäßig führen und dem Ausbilder vorlegen, sonst ist die Zulassung zur Gesellenprüfung in Gefahr. Teilzeitausbildung Manchmal können Auszubildende aus persönlichen Gründen keine Vollzeitausbildung machen. Wenn Auszubildender und Ausbilder einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der wöchentlichen oder täglichen Ausbildungszeit bei der zuständigen Handwerkskammer stellen, kann diese gekürzt werden. Anerkannte Gründe für eine Teilzeitausbildung sind: Betreuung eines eigenen Kindes, Pflege eines Angehörigen oder eine Behinderung. Weisungen befolgen Lehrlinge haben die Pflicht, die Tätigkeiten, die ihnen während der Ausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen. Sie müssen also den (An)-Weisungen vom Chef, Ausbilder oder anderen weisungsberechtigten Personen folgen. Die weisungsbefugten Personen sollten den Lehrlingen mit Beginn der Ausbildung vorgestellt werden. Ganz wichtig: Zusätzlich gelten in jedem Ausbildungsbetrieb weitere Regeln, deshalb klären Sie die Einzelheiten am besten vor Ort. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater: Stefanie Hanke hanke@hwk-hannover.de Hans-Jürgen Hellwig hellwig@hwk-hannover.de Anja Meyer meyer@hwk-hannover.de Almut Peters peters@hwk-hannover.de Peter Schaal schaal@hwk-hannover.de Jorge Silva silva@hwk-hannover.de 4

5 Benimmregeln Freundlich geht`s besser Mit Beginn der Ausbildung ändert sich vieles in Ihrem Leben. Die Schulzeit ist vorbei und im Berufsleben gelten andere Regeln. Aber nicht alle Regeln treffen überall zu. Vieles hängt vom Gewerk, dem Firmenleitbild sowie von Vorgesetzten und Kollegen ab. Daher sollten Sie vor allem am Anfang genau beobachten, wie Ihre Kollegen miteinander umgehen. Das Grüßen Grüßen ist ein wichtiges Thema im Betrieb. Gerade zu Beginn der Ausbildung sollten Sie jeden begrüßen, dem Sie begegnen. Wenn Sie auf eine Gruppe zukommen oder einen Raum betreten, sollten Sie zuerst grüßen. Halten Sie dabei immer Blickkontakt und zeigen Sie ein nettes Lächeln. Ob man sich per Handschlag begrüßt, hängt vom Betrieb ab. Beachten Sie im Betrieb die Hierarchien: Ihr Chef hat das Entscheidungsrecht, ob er Ihnen die Hand gibt. Eine gepflegte Erscheinung Der erste Eindruck, den Sie auf andere Menschen machen, ist wichtig. Kommen Sie gewaschen, mit gekämmten Haaren und sauberer Kleidung zur Arbeit. Legen Sie sichtbare Piercing zu Beginn lieber ab. Beachten Sie die interne Kleiderordnung. Einfacher ist es, wenn Sie Arbeitskleidung erhalten. Handy-Nutzung Dies ist ein sensibles Thema im Betrieb. Prinzipiell gilt: keine privaten Gespräche während der Arbeitszeit. Schalten Sie das Handy daher aus und verlegen Sie Gespräche auf die Pausen. Fragen Sie Ihren Ausbilder, welche Regelung in Ihrem Betrieb gilt. Umgang mit Kollegen Zu Beginn sollten Sie ein wenig zurückhaltender auf Ihre Kollegen zugehen und erst ein Gespür für die Beziehungen innerhalb des neuen Teams entwickeln. So treten Sie nicht gleich zu Anfang in ein Fettnäpfchen. Mit Besserwisserei gleich in den ersten Tagen machen Sie sich bei Ihren Kollegen unbeliebt. Beharren Sie nicht auf dem Du, wenn sich die Kollegen alle Siezen oder umgekehrt. Schließen Sie sich in den Pausen nicht aus, indem Sie sich allein in die Ecke verziehen. Interesse zeigen Zeigen Sie Interesse für die Arbeit und Ihre Ausbildung und fragen Sie, wenn Sie z. B. nicht wissen, wo ein Werkzeug liegt oder was ein Fachbegriff bedeutet. Machen Sie sich nützlich, engagieren Sie sich. Sehen Sie Arbeit, auch ohne dass man Sie immer darauf hinweisen muss. Feedback einfordern Da der Arbeitsalltag oft von Zeitdruck geprägt ist, ist es nicht immer einfach, eine Rückmeldung über die eigene Leistung zu bekommen. Damit Sie Klarheit erhalten, wie Sie und Ihre Arbeit im Betrieb ankommen, sollten Sie regelmäßig in Ruhe mit Ihrem Ausbilder sprechen. Ergreifen Sie selbst die Initiative! 5

6 Vorbereitung 1. Tag Der Gedanke an den ersten Tag der Ausbildung ist oft mit Bauchkribbeln verbunden. Kein Wunder, denn da kommt viel Neues auf Sie zu und Sie möchten einen guten Eindruck machen freundlich und aufmerksam machen Sie den am besten. Eine kleine Vorbereitung hilft Ihnen dabei: Vorbereitung zu Hause Was ziehe ich morgen an? frische Kleidung raussuchen, saubere Schuhe usw. Wie sehe ich aus? geduscht, Haare gekämmt, saubere Fingernägel usw. Was muss ich mitnehmen? Für den Betrieb: Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, ärztliche Bescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis Für mich persönlich: Essen, Trinken, Geld, Handy (auf lautlos gestellt), Schreibzeug Wo muss ich mich wann melden? eventuell Informationen, Adresse vom Betrieb mitnehmen Wann muss ich losfahren, um pünktlich da zu sein? Weiß ich den genauen Weg? Wann fährt die Bahn/der Bus? Im Betrieb Ich grüße freundlich und stelle mich mit Namen vor. ( Guten Tag, mein Name ist Susi Müller. Ich habe hier heute meinen ersten Ausbildungstag als Friseurin. ) Ich überlege mir Fragen. Wo finde ich meinen Spind? Wo ist die Toilette? Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Gibt es Arbeitskleidung? Wie läuft die erste Woche ab? Habe ich schon ein Berichtsheft? Wo ist die Berufsschule usw. Ich mache mir Notizen. Da ich mir nicht alles merken kann, nehme ich etwas zu schreiben mit Bevor ich nach Hause gehe, frage ich, ob ich noch etwas tun kann. Wann soll ich morgen da sein? 6

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