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1 Druckansicht Zeitpunkt: , 15:41 Uhr Auf einen Blick Die Heimerziehung ist eine der ältesten Formen gesellschaftlich organisierter Hilfe für Kinder und Jugendliche. Zurückzuverfolgen sind die Wurzeln mindestens bis zu den Findel- und Waisenhäusern des Mittelalters. Heimerziehung am Anfang des 21. Jahrhunderts ist eine rechtlich im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe festgelegte und beschriebene Form der Hilfen zur Erziehung (siehe insbesondere 27, 34 SGB VIII). Sie gehört zu den so genannten familienersetzenden oder auch stationären Leistungen. Das Spektrum der damit einhergehenden Wohn- und Lebensformen ist dabei beträchtlich. Dies ist so in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht wirklich angekommen. Hier wird mit dem Begriff der Heimerziehung noch häufig eine verordnete anstaltsähnliche Unterbringung in großen Institutionen unter strenger Aufsicht des Personals verbunden. 1/26

2 Insbesondere seit den Heimkampagnen Ende der 1960er und in den 1970er Jahren hat sich jedoch das Profil der Heimerziehung grundlegend gewandelt. Heute sind diese Hilfen weitaus mehr als die dauerhafte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Mehrgruppeneinrichtungen im Schichtdienstbetrieb. Vielmehr ist der Begriff zu einem Synonym für ein differenziertes Spektrum öffentlich organisierter und finanzierter sowie pädagogisch gestalteter und professionell strukturierter Orte des Aufwachsens für junge Menschen bis zum 21. in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr außerhalb der Herkunftsfamilie geworden. Dazu gehören beispielsweise neben den Mehrgruppeneinrichtungen dezentrale Wohngruppenformen, Kleinstheime, Kinderhäuser, Jugendwohngemeinschaften, aber auch Erziehungsstellen oder vielfältige Formen betreuten Wohnens. Es besteht also ein ausdifferenziertes Angebot an Wohn- und Betreuungsformen, in denen Kinder und Jugendliche ihren Alltag zumindest in einem höheren Maße als in vergangenen Zeiten selbst mit gestalten können. Trotz allem bleibt die Entscheidung, einen Jugendlichen oder ein Kind in einem Heim unterzubringen, von erheblicher Tragweite. Auch wenn die Zeiten, als Heime noch als Verwahranstalten 2/26

3 dienten, längst vorbei sind, muss in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden, welche Vor- und Nachteile mit einer stationären Unterbringung für den jungen Menschen verbunden sind. Die biografischen Konsequenzen können im positiven wie im negativen Sinne erheblich sein. Bei aller Vielfalt und Ausdifferenzierung der stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gehört die geschlossene Unterbringung nach wie vor zu den vielen Facetten der Heimerziehung. Ausgelöst durch Medienberichte über gravierende Fälle von Gewaltausübung einzelner Jugendlicher wird immer wieder der Ruf nach mehr geschlossener Unterbringung für diese jungen Menschen laut. In der Folge hat sich tatsächlich in den vergangenen Jahren die Anzahl dieser Plätze wieder erhöht. Dennoch sind in den 1970er und in den 1980er Jahren Kinder und Jugendliche insgesamt häufiger in ein Heim gegeben worden als dies heute der Fall ist. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass das Spektrum an ambulanten und teilstationären, an familienunterstützenden und ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Erziehung heute sehr viel ausdifferenzierter ist. Die Reaktionsmöglichkeiten des Hilfesystems für Familien mit 3/26

4 Erziehungsschwierigkeiten haben sich beträchtlich erweitert. Gleichwohl haben die letzten 20 Jahre gezeigt, dass es hierüber nicht möglich sein wird, Heime als Orte des Aufwachsens für junge Menschen überflüssig zu machen. Sie sind vielmehr aus heutiger Sicht ein für die Kinder- und Jugendhilfe unersetzbares Instrument innerhalb des ausdifferenzierten Spektrums der Hilfen zur Erziehung. Auch wenn anders als noch zu Zeiten des Jugendwohlfahrtsgesetzes Leistungen der Heimerziehung keine Zwangsmaßnahmen sind, sondern vom Anspruch her Hilfen für junge Menschen und deren Familien, so kann im Fall einer Kindeswohlgefährdung ( 1666 BGB) eine Heimerziehung auch gegen den Willen der Eltern verfügt werden. Die folgenden Datenanalysen des Forschungsverbundes DJI TU Dortmund auf der Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik geben näheren Aufschluss über die Bedeutung der Heimerziehung im Spektrum des Leistungskanons der Hilfen zur Erziehung, über die Klientel dieser familienersetzenden Hilfen, die Gründe für eine Inanspruchnahme sowie die Lebenslagen der Familien, aber auch über die Strukturen der Heimunterbringung und regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme. 4/26

5 Erziehung im Heim: Definition nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. 5/26

6 Zahlen und Fakten 1. Heimunterbringung im Spektrum der Hilfen zur Erziehung 2. Trägerstruktur 3. Differenzierung nach Geschlecht und Alter 4. Gründe für die Fremdunterbringung 5. Entwicklung der Fallzahlen seit Ende der 1960er Jahre 6. Regionale Unterschiede und deren Ursachen 7. Prekäre Lebenslagen / Familienstruktur 8. Migrationshintergrund 1. Heimunterbringung im Spektrum der Hilfen zur Erziehung Jeder vierte Euro für Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wird für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung ausgegeben. Mit etwa 5,5 Mrd. Euro pro Jahr (Stand 2007) ist dieser Posten nach der Kindertagesbetreuung der ausgabenstärkste. Und innerhalb der Hilfen zur Erziehung entfällt wiederum mit Abstand das höchste Ausgabenvolumen auf die Heimerziehung. Das waren zuletzt immerhin 2,5 Mrd. Euro. Dank neuer Erhebungsverfahren im Kontext der 6/26

7 amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistiken ist es nun erstmalig nicht nur möglich, das Spektrum der in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung vollständig, sondern auch mit Blick auf einzelne Hilfeformen, wie z.b. die Heimerziehung, detaillierter abzubilden als bisher. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik für das Jahr 2007 zählt insgesamt rund Hilfen zur Erziehung. Etwa überwiegend in ihren Familien lebende junge Menschen werden hierüber erreicht. Bezogen auf die gesamte Altersgruppe der unter 21- Jährigen in Deutschland sind das statistisch betrachtet etwa 5 Prozent der jungen Menschen. In Heimen und betreuten Wohnformen lebten im benannten Jahr dauerhaft oder vorübergehend nach der Gewährung einer Jugendhilfeleistung insbesondere gem. 34 SGB VIII rund junge Menschen also weniger als 1 Prozent. Das Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung setzt sich aus ganz unterschiedlichen Settings zusammen. Anders formuliert: Hilfe ist nicht gleich Hilfe. So entfallen 58 Prozent der in Anspruch genommenen Leistungen auf die Erziehungsberatung sowie 42 Prozent auf andere Formen der Hilfen zur Erziehung beispielsweise die Erziehungsbeistandschaften, die 7/26

8 sozialpädagogische Familienhilfe oder auch die Vollzeitpflege und eben die Heimerziehung. Allerdings sind die Rahmenbedingungen und die Regularien für die Erziehungsberatung genauso wie die Zusammensetzung der Klientel kaum vergleichbar mit anderen Hilfen zur Erziehung. Rechtlich kodifiziert sind die Hilfen zur Erziehung im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung gehören neben der Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnformen ( 34) verschiedene Maßnahmen wie 28 Erziehungsberatung, 29 Soziale Gruppenarbeit, 30 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, 31 Sozialpädagogische Familienhilfe, 32 Erziehung in einer Tagesgruppe, 33 Vollzeitpflege sowie 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst 2007 jenseits der Erziehungsberatung zumeist hilfeplangestützte und vom Allgemeinen Sozialen Dienst mit initiierte Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Von diesen entfallen zusammen genommen 54 Prozent auf ambulante und teilstationäre, also eher familienunterstützende und - ergänzende Hilfenformen, also: z.b. Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe oder auch Erziehung in 8/26

9 einer Tagesgruppe. Etwa 20 Prozent sind Maßnahmen der Vollzeitpflege. 26 Prozent können der Kategorie Heimerziehung/betreute Wohnformen zugeordnet werden (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Leistungen der Hilfen zur Erziehung* nach Hilfearten (Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Anteile in %) * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; N = ; in der Kategorie Heimerziehung/betreute Wohnformen werden die stationär durchgeführten 27er- Hilfen mit berücksichtigt. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Trägerstruktur Ein für die Kinder- und Jugendhilfe typisches Charakteristikum ist ihre Trägervielfalt. Über die amtliche Statistik 9/26

10 konnte diese bislang lediglich alle vier Jahre bei der Vollerhebung zu den Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe untersucht werden. Seit den vorliegenden 2007er- Erhebungsergebnissen zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist dies jährlich möglich. Für die Heimerziehung zeigen die Ergebnisse, dass zwar 38 Prozent der Maßnahmen von einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aber keineswegs etwa von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt werden. Auf diese entfallen rund 45 Prozent, davon jeweils 15 Prozent auf Caritas und Diakonie. In Einrichtungen privatgewerblicher Träger lebten 2007 etwa vier Prozent aller Heimkinder (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Maßnahmen der Heimerziehung* nach Art des Trägers (Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Anteile in %) 10/26

11 * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; mit berücksichtigt werden die stationär durchgeführten 27er-Hilfen ; N = Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Differenzierung nach Geschlecht und Alter Wer lebt eigentlich in Einrichtungen der Heimerziehung? Wie viel Jungen und wie viele Mädchen sind es? Und wie alt sind die jungen Menschen? Die Mehrzahl der in Heimen und betreuten Wohnformen lebenden jungen Menschen ist männlich. 56 Prozent sind Jungen und junge Männer, 44 Prozent Mädchen und junge Frauen. Die in den Heimen lebenden jungen Menschen sind in Deutschland im Durchschnitt zwischen 14 und 15 Jahre alt. Die am stärksten vertretenen Altersgruppen sind die 16- und 17- Jährigen. Wenn junge Menschen in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, so sind es vor allem Jugendliche (vgl. Abb. 3). Ab der Volljährigkeit wird deutlich, dass vonseiten der Kinder- und Jugendhilfe eine Beendigung der Maßnahme angestrebt werden muss. Während die Zahl der 18-Jährigen noch 11/26

12 vergleichsweise hoch ist, sind junge Volljährige im Alter von 19 Jahren und älter eher die Ausnahme. Abb. 3: Inanspruchnahme von der Heimerziehungsmaßnahmen* nach Alter der jungen Menschen (Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Angaben pro der altersentsprechenden Bevölkerung) * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; mit berücksichtigt werden die stationär durchgeführten 27er-Hilfen. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Gründe für eine Fremdunterbringung Seit 2007 wird bei der Erhebung in den Jugendämtern auch nach den Gründen für die Unterbringung von jungen Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform gefragt. Dabei können neben einem Hauptgrund bis zu 12/26

13 zwei weitere Gründe für die Notwendigkeit einer erzieherischen Hilfe angegeben werden. Die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern war mit 45 Prozent der am häufigsten genannte Grund dafür, dass junge Menschen in einem Heim untergebracht werden. In 37 Prozent der Fälle wurden Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und in 25 Prozent schulische bzw. berufliche Probleme der jungen Menschen als Gründe angegeben. Mit jeweils 23 Prozent spielen die Gefährdung des Kindeswohls oder die unzureichende Förderung und Betreuung der Kinder ebenfalls eine große Rolle. Weitere Differenzierungen dieser Angaben verdeutlichen, dass die Notwendigkeit einer Heimerziehung je nach Alter der jungen Menschen ganz unterschiedliche Gründe haben kann. Entfallen bei den unter 12-Jährigen die häufigsten Nennungen neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz noch auf eine unzureichende Förderung sowie die Gefährdung des Kindeswohls, so sind es bei den 12- bis unter 18- Jährigen neben den fehlenden Erziehungskompetenzen der Eltern die Verhaltensauffälligkeiten des jungen Menschen, aber auch Belastungen des Kindes oder Jugendlichen durch familiäre Konflikte bzw. Krisen (vgl. Abb. 4). Bei der Gruppe der 18-Jährigen und Älteren 13/26

14 schließlich werden neben den Verhaltensauffälligkeiten des jungen Volljährigen, Entwicklungsauffälligkeiten, aber auch schulische bzw. berufliche Probleme als Grund für eine Heimerziehung bzw. häufig auch eine betreute Wohngruppe genannt. Abb. 4: Gründe für die Heimerziehung* nach ausgewählten Altersgruppen (Deutschland; 2007; begonnene Hilfen; Angaben in % bezogen auf die Zahl der jungen Menschen einer Altersgruppe) * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten 27er-Hilfen ; Mehrfachnennungen. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Entwicklung der Fallzahlen seit Ende der 1960er Jahre Eingangs ist das Fallzahlenvolumen in der Heimerziehung für die heutige Bundesrepublik insgesamt auf rund 14/26

15 Hilfen pro Jahr (Stand 2007) beziffert worden. Hierin enthalten sind auch die stationär durchgeführten 27er- Hilfen. Zählt man noch die rund jungen Menschen in Pflegefamilien dazu, ergibt sich eine Zahl von etwa Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in einer Pflegefamilie, einer Heimeinrichtung oder einer betreuten Wohnform leben. Wie ist dieses aktuelle Fallzahlenvolumen im Verhältnis zu Ergebnissen aus vergangenen Jahrzehnten einzuordnen? Betrachtet man zur Beantwortung dieser Frage eingehender die Zahlen der in Pflegefamilien und Heimen lebenden Minderjährigen Westdeutschlands seit dem Ende der 1960er Jahre, so zeigt sich, dass die derzeit ausgewiesenen Gesamtzahlen in etwa noch denen aus den 1990er Jahren entsprechen, gleichwohl aber deutlich niedriger ausfallen als noch in den 1980er und 1970er Jahren (vgl. Abb. 5). Speziell für die Heimerziehung ist zu konstatieren, dass seit Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre also seit der Heimkampagne die Zahl der stationären Unterbringungen zurückgegangen ist. Wurden im Jahre 1969 über die damalige Jugendwohlfahrtsstatistik noch 58 pro der unter 18-Jährigen im früheren 15/26

16 Bundesgebiet gezählt, so hat sich die Inanspruchnahmequote bis 1991, also kurz nach dem Inkrafttreten des Kinderund Jugendhilfegesetzes auf 34 Maßnahmen reduziert. Seither ist der Umfang der Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung nahezu unverändert geblieben (vgl. Abb. 5). Abb. 5: Fallzahlenentwicklung für Vollzeitpflege und Heimerziehung* (Westdeutschland einschl. Berlin; ; Angaben pro der unter 18- Jährigen am des jeweiligen Jahres)** * Die Angaben zu den Fallzahlen rekurrieren auf die Bestandserhebung zum , die Bevölkerungsdaten auf den ** Die vertikalen Linien in der Grafik signalisieren eine Umstellung der statistischen Erfassung. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung, versch. Jahrgänge 6. Regionale Unterschiede und deren Ursachen 16/26

17 Insgesamt werden für das Jahr 2007 ohne die stationär durchgeführten 27er- Hilfen knapp Maßnahmen der Heimerziehung ausgewiesen. Das sind 45 pro der unter 21-Jährigen. Diese Inanspruchnahmequote variiert allerdings regional in einem erheblichen Maße. Dazu nur ein Blick in die Bundesländer: Während auf der einen Seite für Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg pro der unter 21-Jährigen mit etwa 80 Hilfen und mehr die meisten Maßnahmen ausgewiesen werden, liegt die Quote für Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern in etwa nur halb so hoch. Abb. 6: Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung nach Bundesländern (2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Angaben pro der unter 21-Jährigen) 17/26

18 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, 2007 Diese Unterschiede setzen sich auf der lokalen Ebene zwischen den Jugendämtern weiter fort. So variieren beispielsweise die Zahlen der auf der Grundlage des 34 SGB VIII in Heimen und betreuten Wohnformen lebenden jungen Menschen 2005 aktuellere verlässliche Daten liegen hierzu derzeit nicht vor bundesweit zwischen nicht einmal 5 in einigen bayerischen bzw. baden-württembergischen Landkreisen und weit über 170 pro der unter 21-Jährigen in einigen kreisfreien Städten der Republik. Ein Grund für diese Differenzen sind die Belastungen der sozioökonomischen Lebenslagen in einer Region. Je ausgeprägter die Armutslagen in einer Kommune sind, desto höher ist in der Regel auch der Bedarf an stationären Unterbringungen im Kontext der Kinderund Jugendhilfe. Am Beispiel Nordrhein- Westfalens heißt dies: Je höher die ALG-II- Quote in einer Kommune, desto höher ist auch die Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung die Datenreihen korrelieren mit einem statistisch relevanten Wert von r = /26

19 Auch wenn sich hier also nachweisbar ein Zusammenhang zeigt, so sind die prekären Lebenslagen in einer Kommune nur einer der bestimmenden Faktoren für den Bedarf an stationären Unterbringungen. Weitere sind nach einem theoretischen Modell von Ulrich Bürger die zu erwartenden demografischen Entwicklungen, mögliche Veränderungen in den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, die politischfiskalischen Rahmenbedingungen für kommunale Kinder- und Jugendhilfe, die Infrastruktur und Angebote des örtlichen Erziehungs-, Sozial- und Bildungswesens sowie nicht zuletzt die Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse der am Prozess der Hilfegewährung beteiligten Akteure, und hier nicht zuletzt der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes. 7. Prekäre Lebenslagen / Familienstruktur Das Wissen über die Hilfen zur Erziehung in Deutschland wies bislang an entscheidenden Stellen Lücken über die Lebenslagen der AdressatenInnen auf. Über die familiäre Situation, über die sozialen Rahmenbedingungen für die Kinder und ihre Familien fehlten im Rahmen einer empirischen Dauerbeobachtung zentrale Informationen. Dabei haben Studien 19/26

20 wiederholt gezeigt, dass prekäre Lebenslagen von Familien auch folgenreich für das Aufwachsen junger Menschen sind. Mit der überarbeiteten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik stehen nunmehr regelmäßig Informationen zu den Lebenslagen von jungen Menschen und deren Familien, die eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen, zur Verfügung. Mit Blick auf die im Jahre 2007 begonnenen Maßnahmen der Heimerziehung zeigt sich: Etwa die Hälfte der jungen Menschen mit einer 2007 begonnenen Heimerziehungsmaßnahme kommt aus einer Alleinerziehendenfamilie. Hinzu kommen noch weitere 28 Prozent, bei denen der jeweilige Elternteil zumeist die Mutter mit einem neuen Partner zusammen lebt. Lediglich in 20 Prozent der neuen Fälle lebten die beiden Elternteile noch zusammen (vgl. Abb. 7). Zum Vergleich: Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familienformen mit Kindern liegt laut Angaben des Mikrozensus 2007 bei 18 Prozent. Abb. 7: Begonnene Maßnahmen der Heimerziehung* nach Familienstatus (Deutschland; 2007; begonnene Hilfen; Anteile in %) 20/26

21 * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten 27er-Hilfen ; N = Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, 2007 Der Anteil der Familien, denen eine Hilfe zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) gewährt wird und die zugleich Transferleistungen beziehen, liegt bei knapp 59 Prozent. (Transferleistungen sind hier: Arbeitslosengeld II auch in Verbindung mit dem Sozialgeld, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe oder auch der Kinderzuschlag.) Je nach Hilfeart schwankt dieser Wert zwischen 48 Prozent (Erziehungsbeistandschaft) auf der einen und 73 Prozent (Vollzeitpflege) auf der anderen Seite. Für die Heimerziehung liegt dieser Wert bei /26

22 Prozent. Demgegenüber liegt der Anteil der Familien mit Bezug von Transferleistungen in der Erziehungsberatung bei lediglich knapp 17 Prozent. Die bereits genannte Durchschnittszahl von 59 Prozent, die einen Transfergeldbezug aufweisen und denen gleichzeitig eine Hilfe zur Erziehung gewährt wird (ohne Erziehungsberatung), erhöht sich noch einmal deutlich bei der Gruppe der Alleinerziehenden. Insgesamt sind über alle Hilfen betrachtet 70 Prozent der Alleinerziehenden, die eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, gleichzeitig Transfergeldempfänger. Je nach Hilfeart schwankt dieser Anteil zwischen 58 Prozent bei den Erziehungsbeistandschaften und 78 Prozent bei der Vollzeitpflege. Für die Heimerziehung liegt dieser Wert bei 70 Prozent. Verdeutlicht wird hiermit, dass insbesondere Alleinerziehende durch zusätzliche Belastungen in Form von fehlenden materiellen Ressourcen stärker unter Druck geraten. Die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf das Erziehungsgeschehen steigt dadurch. Für die Heimerziehung heißt das: Während bei zusammen lebenden Eltern der Anteil der Maßnahmen der Heimerziehung in 22/26

23 Anspruch nehmenden Familien mit einem Transfergeldbezug bei 49 Prozent liegt, so ist die vergleichbare Quote für die Alleinerziehendenfamilien von 70 Prozent erheblich höher (vgl. Abb. 8). Abb. 8: Anteil der Familien mit einem Bezug von Transferleistungen* nach Familienstatus bei der Gewährung von Maßnahmen der Heimerziehung** (Deutschland; 2007; in %) * Mit Transferleistungen sind gemeint: ALG II, Grundsicherung (Alter o. Erwerbsminderung), Sozialhilfe, Kinderzuschlag. ** Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten 27er-Hilfen ; N = Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, 2007 Es zeigt sich also, dass die Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen sowie die Heimerziehung im Besonderen ganz offenkundig notwendige Unterstützungsleistungen für Familien in schwierigen Lebenskonstellationen sind. Der Ausfall eines oder beider Elternteile, 23/26

24 die Trennung und Scheidung, aber auch die Folgen von fehlenden materiellen Ressourcen sowie damit verbundene Ausgrenzungsprozesse stellen Lebenslagen dar, in denen eine Hilfe zur Erziehung überproportional häufig die familiäre Erziehung unterstützt, nicht selten aber auch wie im Falle der Heimerziehung ersetzt. 8. Migrationshintergrund Allein die Tatsache, dass jemand einen Migrationshintergrund aufweist, ist für sich betrachtet sicherlich kein hinreichendes Merkmal für eine prekäre Lebenslage, die womöglich noch für das Aufwachsen von jungen Menschen mit besonderen Risiken behaftet sein soll. Gleichwohl zeigen die Daten diverser Sozialstatistiken, dass der Migrationsstatus nach wie vor eine diskriminierende Einflussvariable für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sein kann. Somit stellt sich die Frage, inwiefern Hilfen der Heimerziehung besonders häufig von Eltern mit einer ausländischen Herkunft in Anspruch genommen werden. Allerdings wird mit Blick auf die Zahlen schnell deutlich, dass dies nicht der Fall ist. Während insgesamt der Anteil der Minderjährigen mit einem Migrationshintergrund laut 24/26

25 Mikrozensus 2006 bei etwa 27 Prozent liegt, haben von den rund neuen Fällen von Heimerziehung knapp Eltern mit einer ausländischen Herkunft. Das entspricht einem Anteil von nur rund 23 Prozent. Abb. 9: Junge Menschen in der Heimerziehung* mit einem Migrationshintergrund** (Deutschland; 2007; begonnene Hilfen) * Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten 27er-Hilfen ; N = ** Der Migrationshintergrund wird hier erfasst über das Herkunftsland der Eltern. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2006 lag bei den Minderjährigen der Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund bei 27 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, 2007 Bewertungen zu diesen Befunden müssen sicherlich noch sehr vorsichtig ausfallen. Hierzu werden weitere Analysen notwendig sein, um so die Befunde besser in den fachlichen Diskurs um 25/26

26 interkulturelle Kompetenzen oder auch migrationssensibles Handeln der Kinderund Jugendhilfe einzubinden. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass mit dem verfügbaren Datenmaterial weitaus verlässlicher die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Familien mit Migrationshintergrund beobachtet werden kann als zuvor mit dem Merkmal Staatsangehörigkeit. DJI Online / Stand: 1.Oktober 2009 URL: ###URL### ###LINKS### 2017 DJI 26/26

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