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1 Herzlich Willkommen zum Tarifdelegierten-Nachmittag! «Tarife im Kreuzfeuer der Gesundheitspolitik» 28. September 2017

2 Programm 13:15 13:45 Begrüssung und Einleitung U. Stoffel, Dr. med., FMH- Zentralvorstand 13:45 14:10 Aktuelles im Bereich Praxislabor S. Christen, Dr. med., FMH, Expertin Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife 14:10 14:55 Zweiter Tarifeingriff des Bundesrates in den TARMED P. Müller, FMH, Leiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

3 Programm 14:55 15:15 Kaffeepause 15:15 16:15 Projekt TARCO Aktueller Stand und Informationen C. Oeschger, FMH, Projektleiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife 16:15 17:15 Podiumsdiskussion mit anschliessender Fragerunde P. Zängerle, Direktor curafutura J. Müller, Vorstandsmitglied H+ V. Nold, Direktorin santésuisse J. Brandenberg, Präsident fmch P. Luchsinger, Präsident MFE U. Stoffel, FMH-Zentralvorstand

4 Programm 17:15 17:30 Rückblick und Fazit U. Stoffel, Dr. med., FMH-Zentralvorstand

5 Begrüssung und Zielsetzung Dr. med. Urs Stoffel, FMH- Zentralvorstand 28. September 2017

6 Zielsetzung und heutige Inhalte Aktuelle Informationen zur gesundheitspolitischen Lage Aktuelles im Bereich Praxislabor Informationen zum zweiten Tarifeingriff Projekt TARCO Informationen zum Projektstand Podiumsdiskussion mit externen Teilnehmern Genereller Informationsaustausch und Diskussionen

7 Kosten steigen

8 Warum steigen die Kosten? Von welchen Kosten sprechen wir? Gesundheitskosten sind zw teuerungsbereinigt um 72% gestiegen Die OKP-Prämien haben sich in derselben Zeit mehr als verdoppelt (+ 105%) Warum findet eine ungleiche Entwicklung statt? Gewollte Verschiebung «ambulant vor stationär» Immer grösserer OKP-Leistungskatalog Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Verändertes Patientenkollektiv (Multimorbidität, Demographie, etc.) => Ungleiche Finanzierung zwischen ambulant und stationär!

9 Ambulante Tarife im Kreuzfeuer Der Druck auf die Politik(er) steigt aufgrund des Kostendrucks Verschiedene Vorstösse sind in Behandlung im Parlament (u.a , und ) CVP-Volksinitiative «automatischen Kontrolle des Prämienwachstums» Gewollte «Herbst»-Reaktionen seitens BAG zu den Prämienerhöhungen Fokus wird zunehmend auf das Ärzteeinkommen gelegt Angriffe auf das Praxislabor

10 Politischer Aktionismus Globalbudget Beschränkung des Kostenwachstums bzw. Kopplung der Kosten z.b. CVP-Initiative, Motion Zulassungssteuerung Vernehmlassung zur neuen Gesetzesanpassung Forderungen nach Aufhebung Vertragszwang werden lauter Kantonale Listen / BAG Listen Kantonale Operationslisten mit Eingriffen, die ambulant durchzuführen sind

11 Tarifpartnerschaft auf dem Prüfstand Der geplante Tarifeingriff spaltet die Tarifpartner und gefährdet die Tarifpartnerschaft! Er wirft die Bestrebungen und Kompromissbereitschaft einzelner Tarifpartner zurück Im Fokus steht keine Kostenneutralität, sondern eine Einsparung! Santésuisse und fmch arbeitet an Pauschalen Curafutura, H+ und MTK wollen in der ats-tms AG den Tarifvorschlag weiterentwickeln FMH erarbeitet das Projekt TARCO

12 365 Tage TARCO Ein Rückblick Mit der Annahme des Grobkonzeptes in der Delegiertenversammlung vom September 2016 erfolgte der Startschuss von TARCO Seit der DV vom Januar 2017 konnten einige Meilensteine erreicht werden: Sämtliche Fachgesellschaften arbeiten aktiv mit Die Überarbeitung der Nomenklatur ist fast vollständig abgeschlossen Die Verhandlungen über die Kostenmodelle mit den Tarifpartner sind gestartet

13 365 Tage TARCO Ein Rückblick Das Cockpit diskutiert wichtige Aspekte und fällt Entscheide

14 Arbeitsgruppe WZW Fakt Verbesserung Screening-Verfahren nur begrenzt möglich Politischer Entscheid wie viele falsch positive Ärzte detektiert werden Forderung FMH Mehr Detektion «Schwarze Schafe» als Prävention Monitoring Warnbriefe, Verfahren, Rückforderungen Professionalisierung der PVK`s

15 Ein interessanter Nachmittag erwartet Sie! Neben den «internen» Informationen zum Praxislabor, Tarifeingriff und Projekt TARCO bietet die anschliessende Podiumsdiskussion eine gute Gelegenheit den Tarifpartnern auf den Zahn zu fühlen. Podiumsdiskussion mit Entscheidungsträgern Anschliessende Fragerunde aus dem Plenum Ich wünsche Ihnen einen aufschlussreichen und interessanten Nachmittag!

16 Aktuelles im Bereich Praxislabor Dr. med. Susanne Christen, FMH, Expertin Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife 28. September 2017

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19 Revision Analysenliste 2009 Revision Analysenliste, Taxpunktwert 1CHF Umfassende Neuberechnung auf Basis Auftragslabor Resultate für das Praxislabor: minus 18% - 30% Lancierung Hausarztinitiative Positionen ( Chemie/ Hämatologie/ Immunologie,Mikrobiologie) obsolete und mehrfachtarifierten Leistungen werden gestrichen INFRAS Monitoring Bericht Masterplan

20 Revision Analysenliste «Schnelle Analysen» (nur für die Arzt-Praxis) «ergänzende Analysen»: nur für die Arzt-Praxis ist die Präsenztaxe gestrichen worden. Für Spital und Offizin-Labor wurde die Präsenztaxe beibehalten. Factsheet BAG: schnelle Analysen werden auch wieder neu tarifiert.

21 Revision Analysenliste Protokoll Begleitgruppe : Anmerkungen BAG POCT Analytik soll nicht auf Basis Grosslabor tarifiert werden Geplant 47.4 Mio./ Effektiv 80,7 Mio./ Delta minus 33 Mio.

22 Revision Analysenliste (Projekt transal) 2017 erneute Bereinigung der AL von obsoleten und mehrfach tarifierten Positionen geplant BAG: Organisation Extern erstellte Expertisen werden den Fachgesellschaften (FAMH) zur schriftlichen Stellungnahme vorgelegt und die konsolidierten Vorschläge der Begleitgruppe transal unterbreitet. Vorschläge zu Anpassungen an der AL werden den Stakeholdern zur schriftlichen Stellungnahme zustellt.

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24 Lettre of intend zwischen FMH (Foderatio medicorum Helveticorum) und FAMH (Foederatio Analytoricum Medicinalium Helveticorum)

25 Parlament- Motionen Hess «KVG. Innovation und Transparenz bei den Tarifen fördern Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist so zu ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig - analog Tarmed und DRG - durch die Tarifpartner verhandelt oder, bei Unstimmigkeiten, durch eine von ihnen eingesetzte Rekursinstanz mit Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt werden.»

26 Parlament- Motionen Kuprecht: «Innovationshemmende und rechtsstaatlich fragwürdige Tarife verändern. Einführung der Vertragsfreiheit bei den Labortarifen Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) so zu ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig - analog Tarmed und DRG - durch die Tarifpartner verhandelt werden. Ein Vertragszwang im Laborbereich ist aufzuheben.»

27 QUALAB QUALAB : Grundvertrag inkl. Q-Konzept Art 58 KVG, Art 77 KVV Ergebnis-Qualität Prozess-Qualität Struktur-Qualität Partnerverbände: FAMH, FMH, H+, pharmasuisse, santésuisse und die MTK

28 Gutachten zur Rechtskonformität des QUALAB-Grundvertrages, des QUALAB- Konzepts und weiterer QUALAB- Dokumente G.Eugster

29 Zweiter Tarifeingriff des Bundesrates in den TARMED Patrick Müller, FMH, Leiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife 28. September 2017

30 Subsidiäre Eingriffskompetenz des Bundesrates (1) Geht auf den EFK-Bericht aus dem Jahr 2010 zurück: «Tarmed: Evaluation der Zielerreichung und der Rolle des Bundes» Fazit: «Es besteht Handlungsbedarf für das Parlament.» : Parlament beschliesst Art. 43; Abs. 5bis KVG Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Äusserst schnelle Anpassung des KVG um diese Erweiterung im Absatz 5bis!

31 Subsidiäre Eingriffskompetenz des Bundesrates (2) Vor konnte der Bundesrat keine direkte Anpassung eines bestehenden ambulanten Tarifs vornehmen. Die Kompetenz beschränkte sich bis dahin auf die Genehmigung, Festlegen von Vorgaben, Festsetzung und Festlegung eines Tarifs resp. einer Tarifstruktur Die jahrelange Blockade und das Nichtzustandekommen einer Revision waren die Hintergründe dieser neuen erweiterten Kompetenz des Bundesrates

32 Subsidiäre Eingriffskompetenz des Bundesrates (3) Der Bundesrat kann seit Anfang 2013 aktiv in eine bestehende inkraftgesetzte Tarifstruktur eingreifen dies mittels einer Verordnung Die Kompetenz beschränkt sich auf den ambulanten Bereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Bereits beim Tarifeingriff im 2014 hat der Spitalverband H+ versucht juristisch gegen den Eingriff vorzugehen ohne Erfolg: TARMED: Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerde von H+ und Spitälern ein Die Verordnung ist nicht direkt anfechtbar nur indirekt über die Rechtsanwendung (Leistungsklage).

33 Wann darf der Bundesrat eingreifen? Art. 43, KVG, Abs. 5 bis legt fest, wann der Bundesrat eingreifen darf: «Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können» Dies bedeutet es müssen sowohl eine fehlende Sachgerechtigkeit und keine Einigung unter den Tarifpartnern betreffend Revision erfüllt sein.

34 Rückblick erster Tarifeingriff 2014 Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 erstmals von der subsidiären Kompetenz, mit der Verabschiedung der Verordnung zum ersten Tarifeingriff, gebrauch gemacht Per 1. Oktober 2014 trat die Verordnung in Kraft Die Anpassungen waren eigenständig durch das BAG erarbeitet worden und beinhalteten folgendes: Neue Leistungsposition («Hausarztzuschlag») und Absenkungen von 8.5% bei der «Technischen Leistung» in den Kapiteln 04, 05, 08, 15, 17, 19, 21, 24, 31, 32, 35, 37, 39 Ziel des Bundesrates war eine kostenneutrale Umverteilung

35 Urteil Schiedsgericht Luzern: nicht sachgerecht (1) Mitten in der Vernehmlassungsphase hat das Schiedsgericht des Kantons Luzern ein Urteil publiziert zu einer Leistungsklage einer Klinik gegen eine Versicherung Die Klinik A hat vier Rechnungen zum TARMED-Tarif 1.08 Anfang 2015 an die Krankenversicherung X verrechnet Dies ohne Anwendung der derzeit gültigen Verordnung des Bundesrates (1.08_BR) Die Klinik klagte gegen die Versicherung Das Schiedsgericht befasste sich damit direkt mit dem ersten Tarifeingriff des Bundesrates Der Differenzbetrag der Rechnungen ist klein die Wirkung des Urteils aber riesig!

36 Urteil Schiedsgericht Luzern: nicht sachgerecht (2) Das Schiedsgericht hat die generellen und grundsätzlichen Voraussetzung für einen subsidiären Eingriff umfassend und detailliert dargelegt Die Erwägungen des Gerichtsentscheids sind bemerkenswert: 1. Das Schiedsgericht zitiert mehrfach aus dem Concerto (Bührer, Kieser et Oggier) 2. Der Bundesrat habe politisch motiviert gehandelt 3. «.. Lässt eine lineare Abwertung um 8,5 % betriebswirtschaftlich nicht herleiten» 4. «Insofern ist Art. 43 Abs. 4 KVG verletzt» = gesetzeswidrig 5. «missachtete er [Der Bundesrat] das Gebot der Sachgerechtigkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung...»

37 Zweiter Tarifeingriff Ein Rückblick Nach dem Scheitern der gemeinsamen Revision im Juni 2016 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert bis Ende Oktober 2016 Vorschläge zur Anpassung des TARMED einzureichen Curafutura hat umfassende Vorschläge zur Anpassung eingereicht H+ hat die bestehende, veränderte ats-tms Tarifstruktur Santésuisse und fmch haben auch etwas eingereicht FMH hat nichts eingereicht Per 22. März 2017 eröffnete das BAG das Vernehmlassungsverfahren Am 21. Juni 2017 endete dieses

38 Rückblick Vernehmlassungsphase Insgesamt haben uns 190 Stellungnahmen von Ärzteorganisationen, einzelnen Ärzten und anderen Organisationen erreicht (rund 850 A4-Seiten) Die Stellungnahme FMH wurde anlässlich einer Medienkonferenz am 20. Juni 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt Die Stellungnahme umfasst die übergeordneten und generellen Botschaften zum Tarifeingriff, sowie Kernbotschaften pro Massnahme Parallel dazu haben wir für Fachgesellschaften und kantonale Ärztegesellschaften Simulationen durchgeführt Online Simulationstool VOLUMIS-Online für Einzelmitglieder Besten Dank für Ihre Stellungnahme und Eingabe beim BAG!

39 Ein Vergleich 1. Tarifeingriff Lineare Absenkung Eine neue Tarifposition Ziel: Umverteilung Herleitung und Begründungen sind nicht offengelegt Keine ergebnisoffene Anpassung 2. Tarifeingriff Umfassende Anpassungen Beinhalten ebenfalls lineare Absenkungen Basieren auf Eingaben von Versicherern (curafutura) Ziel: Kostensenkung Herleitung und Begründungen sind nicht offengelegt Keine ergebnisoffene Anpassung Fazit: Beide Tarifeingriffe missachten das Gebot der Sachgerechtigkeit und der Betriebswirtschaftlichkeit!

40 Aktueller Stand Der Bundesrat fällte am 16. August 2017 einen Grundsatzentscheid Dabei hält der BR am Tarifeingriff per fest Der Bundesrat hat Korrekturen gegenüber der Vernehmlassung vorgenommen Die drei grossen Dachverbände FMPP, fmch und mfe sowie die FMH haben an einer gemeinsamen Medienkonferenz am Stellung genommen

41 Änderungen in der definitiven Verordnung (1) Die definitive Verordnung ist noch nicht publiziert Kommuniziert wurden bisher folgende Anpassungen gegenüber der Vernehmlassungsversion: Der Dignitätsfaktor erhöht sich von auf Der Skalierungsfaktor für den Praktischen Arzt wird um einen weiteren %-Punkt auf 0.93 abgesenkt. Die Produktivitäten im OP-Bereich werden abgesenkt, aber nicht auf das ursprüngliche Niveau: OP 1: 72% -> 55% OP 2: 65% -> 60% OP 3 : 65% -> 65%

42 Änderungen in der definitiven Verordnung (2) Auf die Kürzung der TL-Kostensätze von 6 UBR-Sparten wird verzichtet; hingegen werden die Sparten mit Investitionskosten > CHF weiterhin abgesenkt um 10% Im Bereich CT und MRI wird eine Handlungsleistung für die Ärztliche Leistung AL von 5 Min. geschaffen (anstelle der AL der Tarifpositionen) Anpassungen bei der Katarakt-OP, Glaskörperbiopsie und intravitreale Injektion sowie bei der Koloskopie Die Umwandlung von Handlungs- in Zeitleistungen bleibt bestehen Die Notfallkriterien werden erweitert und somit eingeschränkt Neues Notfall-Kriterium: Störung der vitalen Funktionen muss vorhanden, zu befürchten bzw. nicht auszuschliessen sein

43 Änderungen in der definitiven Verordnung (3) Bei den Limitationen kommt es zu einer Lockerung, die grösseren administrativen Aufwand verursachen wird: Limitationen für Kinder < 6 Jahren und Personen > 75 Jahren werden verdoppelt Bei Patienten, die in Absprache mit dem Versicherer als Patienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf eingestuft werden, können die Limitationen ebenfalls verdoppelt werden.

44 Änderungen in der definitiven Verordnung (4) Bei den Leistungen in Abwesenheit des Patienten kommt es zu einer Lockerung, die grösseren administrativen Aufwand verursachen wird: Einführung einer zusätzlichen Position für Tumorboards Limitationen für Kinder < 6 Jahren und Personen > 75 Jahren werden nicht halbiert. Bei Patienten, die in Absprache mit dem Versicherer als Patienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf eingestuft werden, werden die Limitationen ebenfalls nicht halbiert (d.h. heute hinterlegte Limitation). Die heute hinterlegten Limitationen werden bei den Tarifpositionen (Psychiatrie) , , nicht halbiert (= heute hinterlegte Limitation).

45 Massnahmen mit grossen Auswirkungen Besonders folgende Massnahmen sind schwerwiegend: 1. Vereinheitlichung der «Quantitativen Dignitäten» 2. Überhöhte OP-Produktivitäten 3. Senkung der Sparten-Kostensätze 4. Ausweitung der Limitationen 5. Weiterer administrativer Aufwand für Ärztinnen und Ärzte

46 Zusammenfassung Der Bundesrat ist teilweise auf Forderungen der Ärzteschaft eingegangen und rechnet noch mit einem Einsparungspotenzial von CHF 470 Mio. (anstatt CHF 700 Mio. in der Vernehmlassung) Der administrative Aufwand bei den Limitationen und der Leistung in Abwesenheit des Patienten dürfte aber stark zunehmen. Die Auswirkungen auf den UVG-Bereich sind noch nicht klar. Die definitive Verordnung sowie die Datenbank dazu fehlen nach wie vor. Die Auswirkungen können von der FMH deshalb noch nicht im Detail beurteilt werden. Die Rechnungsstellung per über den neuen Tarif ist unrealistisch. Umstellungen in den IT-Systemen und bei der Leistungserfassung benötigen zwischen 3-6 Monate!

47 Fazit Der Bundesrat torpediert mit dem Tarifeingriff die eigene Bundesratsstrategie Gesundheit 2020 sowie Bundesprogramme wie Strategie Palliative Care, NCD-Strategie, Nationale Demenzstrategie, Strategie Sucht etc. Der Tarifeingriff führt insgesamt zu einer deutlichen Schwächung der ambulanten Medizin setzt keine Anreize für die Erbringung der Leistungen im deutlich günstigeren und effizienteren ambulanten Bereich ist weder sachgerecht noch betriebswirtschaftlich Nur eine Gesamtrevision des TARMED, gemeinsam mit allen Ärzteorganisationen und Tarifpartnern, ist der richtige Weg

48 Was ist zu tun für die Umsetzung? Der zweite Tarifeingriff ist umfangreich damit ist jede Ärztin und jeder Arzt betroffen, u.a. müssen folgende Punkte umgesetzt werden: Anpassung der Praxissoftware (TARMED 1.09_BR) Anpassen der Leistungserfassung (Limitationen!) Ggf. Schulung des Praxisteams / Klinikpersonals

49 Unterstützung bei Umsetzung durch FMH Sobald die definitive Verordnung publiziert ist, werden die dazugehörigen Dokumente werden auf der Webseite der FMH aufgeschaltet Die definitive Verordnung wird mittels FAQ, einem Factsheet erläutert sowie ein Tarifbrowser und Datenbank zur Verfügung gestellt Wir simulieren für Ärztegesellschaften die spezifischen Auswirkungen Das Volumis-Online wird auf die definitive Verordnung (sobald diese erscheint ) angepasst weiterhin zur Verfügung stehen Stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung

50 TARCO eine Alternative zum Amtstarif! Mit TARCO haben wir eine echte und sachgerechte Alternative zum Tarifeingriff Auch TARCO muss noch mit den Tarifpartnern verhandelt werden Kompromissbereitschaft und Lösungsorientierung sind nun gefragt Die Zeit läuft und sie läuft gegen uns! Packen wir die letzte Chance für einen partnerschaftlichen Tarifvorschlag und zeigen, dass die Ärzteschaft in der Lage ist einen gemeinsamen mehrheitsfähigen Tarif zu erarbeiten!

51 14:55-15:15 Kaffeepause und Networking

52 Projekt TARCO Aktueller Stand und Informationen Christian Oeschger, FMH, Projektleiter Sabine Zehnder, FMH, Expertin Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife 28. September 2017

53 Stand der Arbeiten - Cockpit

54 Was ist das Cockpit? «Cockpit» Steuerungsgruppe Dachverbände Jeweils 2 Sitze + 1 Sitz für nichtvertretene Organisationen Strategische Entscheide, Überwachung der operativen Tätigkeiten, Allgemeine Themen: Tarifierungsgrundsätze, Referenzeinkommen, Entscheidung bei Dissens «Tarif-Café» Informelle Austauschplattform «Expertengruppe» Departement Ambulante Versorgung und Tarife Technische Grundlagen, Koordination der Arbeiten in den Arbeitsgruppen, Informationsaustausch, Sicherstellung der Dokumentation, Tools, Kostenmodelle «Arbeitsgruppen» Spezielle Teams bestehend aus Vertretern der «Leading-Fachgesellschaften» (medizinischer Teil) und Projektmitarbeitenden (technischer Teil)

55 Wer ist das Cockpit? Verband Deutschschweizerischer Ärztegesellschaften Dr. med. Florian Leupold Société Médicale de la Suisse Romande Dr. med. Pierre-Alain Schneider Ordine dei Medici del Cantone Ticino Dr. med. Franco Denti Foederatio Medicorum Psychiatricorum et Psychotherapeuticorum Dr. med. Pierre Vallon Dr. med. Alexander Zimmer

56 Wer ist das Cockpit? Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica Dr. med. Urs Kaufmann Dr. med. Karl Hampl Kollegium für Hausarztmedizin Dr. med. Rolf Temperli Dr. med. Heidi Zinggeler-Furrer Swiss Federation of Specialities in Medicine Dr. med. Marcel Weber Dr. med. Ann-Kathrin Schwarzkopf Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte aktuell keine Vertretung

57 Wer ist das Cockpit? Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz Dr. med. Marcus Schwöbel Michaela Petre Keinem Dachverband angeschlossen und mitspracheberechtigte Ärzteorganisationen Dr. med. Nicola Moser (SBV)

58 Rückblick auf die wichtigsten Entscheide Organisatorisches Verabschiedung des Vernehmlassungskonzepts Einheitliche Etappenziele für alle Arbeitsgruppen Nomenklatur Beibehaltung der separaten Tarifierung von «Bericht», «Vor- und Nachbereitung», «Ärztliche Unterstützung» und «Wechselzeiten» Einheitliche Regelung für Behandlungs- und Beratungsleistungen Plausibilisierung der 5 volumenstärksten Handlungsleistungen in jedem Kapitel; Konsequenzen werden am 18. Oktober 2017 beschlossen.

59 Rückblick auf die wichtigsten Entscheide Kostenmodell Ärztliche Leistung Festlegung des Referenzeinkommens gemäss Studie WIG auf CHF Kostenmodelle KOREG und INFRA Verzicht auf die Unterscheidung von praxis- und spitalambulanten Leistungen (ambulanter Gesamttarif) Erteilung eines Mandats zu Verhandlungen mit Tarifpartnern an Kostenmodellen KOREG und INFRA wird festgehalten, die Tarifführerschaft bleibt unverändert: Leistung mehrheitlich in freier Praxis: KOREG Leistung mit grossem Volumen spitalambulant: INFRA

60 Rückblick auf die wichtigsten Entscheide Quantitativen Dignitäten Vorstellung des Konzepts (IAD, Effizienzzuschlag und LQF) beim Bundesamt für Gesundheit BAG. Mandat für das Leitungsgremium der AG Dignitäten auch auf die Tarifpartner zuzugehen. Qualitative Dignitäten Erster Entscheid im Bereich der Neuroophthalmologie.

61 Ausblick Sitzung vom 18. Oktober 2017 Weitere Entscheide bei den Qualitativen Dignitäten Verabschiedung der finalen Version der ärztlichen und nichtärztlichen Grundleistungen Konsequenzen bei Nicht-Plausibilisierung der volumenstarken Handlungsleistungen Absegnung der gesamten Nomenklatur und Erteilung Verhandlungsmandat an Expertengruppe/FMH

62 Stand der Arbeiten - Nomenklatur

63 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Allgemeines Aktuell findet die 4. und letzte Vernehmlassungsphase für die Nomenklatur der Arbeitsgruppen statt (Ende: ) Danach haben die Arbeitsgruppen bis Ende Oktober 2017 Zeit, die Vernehmlassung zu finalisieren Anschliessend wird der ganze, definitive Browser noch einmal für eine Woche aufgeschaltet Viele Arbeitsgruppen konnten die Nomenklatur bereits abschliessen. Danach Absegnung der gesamten Nomenklatur durch Cockpit und Erteilung Verhandlungsmandat an Expertengruppe/FMH

64 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Ärztliche und nichtärztliche Grundleistungen (1/2) Keine Wiedereinführung der «ersten 5 Min.» bei der Konsultation Separate Tarifposition/en für Telemedizin Konsilium: nur noch von Fachärzten mit mind. 2 Jahren Oberarzttätigkeit oder 5 Jahren Praxistätigkeit oder von Fachärzten mit Schwerpunkttitel abrechenbar (Vorschlag AG Dignitäten) Übernahme der «Leistungen in Abwesenheit des Patienten» (LAP) von Vernehmlassung Bundesratseingriff, sowie zusätzlich: «Leistung im Auftrag des Versicherers» sowie «ärztliches Expertenboard» Beibehaltung der separaten Tarifierung von «Vor- und Nachbereitung» und «Wechselzeiten»

65 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Ärztliche und nichtärztliche Grundleistungen (2/2) Ärztliche Dokumentation in der Krankengeschichte: weiterhin über AF.0001 abgebildet Ärztliche Befundung von Bildern und Darstellungen: wo möglich in die LieS der Tarifposition integriert. Ausnahme: Kapitel, deren Befundungsleistungen in deutlich kostengünstigeren Infrastrukturen stattfinden als die eigentliche Hauptleistung, z.b. MRI + CT. Ärztliche Berichtserstellung : Beibehaltung der separaten Tarifierung; 5 Positionen in neuem, eigenem Unterkapitel (AF.20 Ärztliche Berichterstattung) AF.0005 «Pflege und Umgang mit dem EPD - Elektronischen Patientendossier: Präzisierung der med. Interpretation Verabschiedung der finalen Version am

66 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Behandlungs- und Beratungsleistungen Einheitliche Regelung für Behandlungs- und Beratungspositionen Alle Facharzt-Disziplinen haben Anrecht auf mindestens eine eigene Behandlungs- und Beratungsposition Diese wird im zugehörigen bereits existierenden/neu zu gründenden Kapitel untergeordnet Behandlungs- und Beratungsphase werden nicht in separaten Tarifpositionen abgebildet Alle Behandlungs- und Beratungspositionen werden in derselben Sparte «UBR Grundversorger» tarifiert Wenn nicht explizit anders definiert, können die Behandlungs- und Beratungspositionen auch im Gruppensetting angewandt werden (Detailbeschrieb in neuer GI-128)

67 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Qualitative Dignitäten Beibehaltung der Qualitativen Dignitäten Voraussetzung für die Zuteilung der Qualitativen Dignitäten sind: Exakte Beschreibung der Leistungen (Titel, Interpretation) Ist der Exklusivanspruch bestritten ist zunächst zu klären, ob es sich um die gleiche Leistung handelt (gemäss Curricula Weiterund Fortbildung). Bei Uneinigkeit der betroffenen Fachgesellschaften entscheidet die Steuerungsgruppe Cockpit Ist der Leistungsbeschrieb umfassend und präzise? Bei welchen Facharzt-, Weiterbildungs-, und Fähigkeitsprogrammen ist die strittige Leistung enthalten.

68 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Qualitative Dignitäten Als qualitative Dignitäten werden nur vom SIWF anerkannte Facharzttitel, Schwerpunkttitel und Fähigkeitsausweise hinterlegt. in der med. Interpretation kann auf Folgendes verwiesen werden: Auf Akkreditierungen von Institutionen (z.b. anerkanntes Schlaflabor) Auf andere Guidelines oder Richtlinien (z.b. von europäischen Fachgesellschaften) in einer zwei jährigen Übergangsfrist können nicht SIWFanerkannte Facharzttitel, Schwerpunkttitel und Fähigkeitsausweise hinterlegt werden.

69 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Qualitative Dignitäten Erster Entscheid im Bereich der Neuroophtalmologie am gefällt Weitere Entscheide bezüglich qualitativer Dignitäten am

70 Stand der Arbeiten - Nomenklatur Plausibilisierung von Handlungsleistungen Die FMH erstellt zusammen mit der BFH Guidelines zu Plausibilisierung der Handlungsleistungen Die Fachgesellschaften sind verpflichtet, die 5 volumenstärksten Handlungspositionen innert 2 Jahren nach Finalisierung der Guidelines zu plausibilisieren Die Durchführung der Plausibilisierung liegt in der Verantwortung der Fachgesellschaften; die FMH hat hierbei eine beratende Funktion Konsequenz bei Nichteinhaltung der beschlossenen Verpflichtung innert vorgegebener Frist: das Cockpit entscheidet in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017

71 Stand der Arbeiten - Nomenklatur AG OP - OP-Sparten Bisherige Lösung in TARMED _BR Alle operativen Leistungen sind im OP1 tarifiert Leistungserbringer, die lediglich über eine Anerkennung des Praxis-OP verfügen, rechnen einen Abschlag von 40% auf der TL ab ( ). Nachteil: Spitäler rechnen für die gleiche Leistung immer die hohe Infrastruktur OP1 ab.

72 Stand der Arbeiten - Nomenklatur AG OP - OP-Sparten Angedachte Lösung für TARCO FMH und fmch möchten eine fixe Zuteilung der operativen Eingriffe in feste Sparten, ohne Abschlag wie in TARMED. Vorteil: Spitäler und Ärzte in freier Praxis erhalten die identische Entschädigung für die gleiche Leistung Schwierigkeiten: Kostenträger fordern weiterhin eine OP-Anerkennung, Mit der festen Zuteilung der Eingriffe verlieren Inhaber einer Praxis-OP-Anerkennung die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die im OP1 tarifiert sind.

73 Stand der Arbeiten - Nomenklatur AG OP - OP-Sparten Mögliche Lösungsvorschläge FMH am bisherigen System festhalten. Spitäler werden die gleichen Leistungen auch zukünftig zu höheren Taxpunkten abrechnen. An fester Zuteilung festhalten und ein übergeordnetes fmch-gremium (da nur operative Fachgesellschaften betroffen sind) einsetzen, dass die genaue Zuteilung der OP-Leistungen in die OP-Sparten überprüft und wo nötig Anpassungen vornimmt

74 Stand der Arbeiten - Nomenklatur AG OP Sockelleistungen

75 Stand der Arbeiten - Nomenklatur AG OP - SG Ärztliche Unterstützung Überarbeiteter Vorschlag für TARCO: Beibehaltung der separaten Tarifierung der «ärztlichen Unterstützung» (+) Ärztliche Unterstützung (integral, während dem gesamten Eingriff), pro 1 Min.; berechtigt für 50% des Sockelzuschlags für allgemeine Leistungen im Operationssaal. (+) Ausserordentliche, ärztliche Unterstützung (sequenziell), pro 5 Min. Zusätzlich für nicht-operative Unterstützungen: Fachärztliche Unterstützung, pro 5 Min.

76 Stand der Arbeiten Kostenmodelle

77 Stand der Arbeiten - Kostenmodelle Aktueller Stand Kostenmodell Ärztliche Leistungen: Festlegung des Referenzeinkommens gemäss Studie WIG auf CHF

78 Stand der Arbeiten - Kostenmodelle Aktueller Stand Kostenmodelle KOREG und INFRA Verzicht auf die Unterscheidung von praxis- und spitalambulanten Leistungen (ambulanter Gesamttarif) Erteilung eines Mandats zu Verhandlungen mit Tarifpartnern an Kostenmodellen KOREG und INFRA wird festgehalten, die Tarifführerschaft bleibt unverändert: Leistung mehrheitlich in freier Praxis: KOREG Leistung mit grossem Volumen spitalambulant: INFRA Vorläufiger Verzicht auf KOREG-K Keine Erhöhung der TL/IPL auf Kosten der Ärztlichen Leistung!

79 Stand der Arbeiten - Kostenmodelle Überprüfung von KOREG und INFRA-Sparten Die FMH hat im VR ats-tms einen Antrag zur Überprüfung der Kostenmodelle - gemeinsam mit den Tarifpartnern gestellt die FMH wird im Bereich KOREG gegenüber der Geschäftsstelle der ats-tms AG eine höhere Transparenz gewährleisten müssen Details werden im Moment zwischen der Ärztekasse (RoKo) und NewIndex (Spartenbetriebsdauern) und der FMH verhandelt. Sicher ist: Es werden nur aggregierte Daten geliefert (keine Einzeldaten) Einsicht hat nur die Geschäftsstelle der ats-tms, keine Einzel- Gesellschafter Eine Prüfung der Rohdaten ist möglich, aber nur über einen Treuhänder

80 Stand der Arbeiten - Kostenmodelle Überprüfung von KOREG und INFRA-Sparten Derzeit werden gemeinsam mit den Gesellschaftern die zu überprüfenden Sparten bestimmt Kriterien für die Auswahl: Gesamt-Taxpunktvolumen Absolute Taxpunkt-Höhe Kostensteigerung gegenüber TARMED Personaldotation Gemeinsam mit den betroffenen Arbeitsgruppen werden anschliessend folgende Parameter nochmals überprüft: Personalkategorien und Dotationen Geräte und Apparate sowie deren Dotationen

81 Stand der Arbeiten - Kostenmodelle Quantitative Dignitäten Vorstellung des Konzepts beim Bundesamt für Gesundheit im August 2017 Entscheid des Cockpit mit dem Konzept auch auf Tarifpartner (ats-tms) zuzugehen.

82 Stand der Arbeiten Konsensfindung

83 Stand der Arbeiten - Konsens Welche Nomenklatur? Die Kostenmodelle werden gemeinsam überprüft und finalisiert. Was aber passiert mit der Nomenklatur? Wir haben verschiedene Versionen: TARCO, Konsens unter der Ärzteschaft ats-tms 1.0 (Version Urbabstimmung) Weiter überarbeitete Version ats-tms 1.1 (Geschäftsstelle ats-tms AG) Inputs curafutura, z.b. nichtärztliche Leistungen, Regeln Es muss zwischen allen Tarifpartnern ein Konsens gefunden werden.

84 Stand der Arbeiten Abschluss

85 Stand der Arbeiten Vorbereitung Genehmigung Die ausführliche Dokumentation von H+ bei Eingabe des H+-Tarifs per 30. Juni 2016 bzw. per 31. Oktober 2016 hat für das BAG nicht ausgereicht. Die Tarifpartner müssen gemeinsam, in enger Absprache mit der Genehmigungsbehörde, die Eingabe vorbereiten.

86 Stand der Arbeiten Abschluss

87 Und was passiert dann?

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89 Podiumsdiskussion mit anschliessender Fragerunde 28. September 2017

90 Podiumsdiskussion «Tarifpartner unterwegs zu einer gemeinsamen Tarifstruktur: Wunschgedanken oder Realität?» Pius Zängerle, Direktor curafutura Josef Müller, Vorstandsmitglied H+ Verena Nold, Direktorin santésuisse Dr. med. Josef Brandenberg, Präsident fmch Dr. med. Philippe Luchsinger, Präsident mfe Dr. med. Urs Stoffel, FMH-Zentralvorstand Moderation durch Prof. Dr. Urs Brügger, ZHAW

91 Rückblick und Fazit Dr. med. Urs Stoffel, FMH- Zentralvorstand 28. September 2017

92 Fazit und Rückblick Der Druck seitens Politik wird weiter zunehmen Die Bevölkerung wird durch die steigenden Prämien in der Wahrnehmung sensibler Aussenwahrnehmung und Ruf der Ärzteschaft TARCO ist wohl die letzte Chance für eine gemeinsame und partnerschaftliche Gesamtrevision des TARMED Nutzen wir diese Chance und Möglichkeit und beweisen, dass die Ärzteschaft willens ist weiterhin aktiv an einer Revision zu arbeiten und bereit ist Kompromisse einzugehen. Kämpfen wir gemeinsam und geschlossen für unsere Interessen!

93 Herzlichen Dank an Sie Alle für Ihr Kommen und die aktive Teilnahme die Teilnehmer und Moderator der Podiumsdiskussion mein Team des Departementes für die grossartige Unterstützung. unsere Partner, insbesondere der Ärztekasse und NewIndex

94 Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme! Nächster Tarifdelegierten-Tag Donnerstag, 26. April 2018 Hotel Bern, Bern

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