Leistungskatalog der Ambulanten Hilfen des DKSB Kerpen
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- Marie Krüger
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1 2011 Leistungskatalog der Ambulanten Hilfen des DKSB Kerpen Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kerpen e.v. Höhenweg Kerpen Tel
2 Leistungskatalog des Deutschen Kinderschutzbundes, OV Kerpen e.v. (nachfolgend DKSB Kerpen genannt) im Rahmen der Ambulanten Hilfen und der intensiven Einzelbetreuung und Begleitung 2
3 INHALT 1. Flexible Hilfen Allgemeine Beschreibung Zielgruppe Ziele Fachkräfte Kosten Sozialpädagogische Familienhilfe Allgemeine Beschreibung Zielgruppe Ziele Leistungen Auftrag und Auftragsklärung - Clearing Arbeit mit dem Familiensystem Entwicklungs- und Hilfeplanung Wohnen sowie Alltags- und Freizeitgestaltung Gesundheitssorge und Pflege Freizeitaktivitäten Schulische und berufliche Bildung Krisenintervention Kosten Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Allgemeine Beschreibung Zielgruppe Ausschlusskriterien Leistungen Kosten Zusatzleistungen
4 Ambulante Hilfen 1. FLEXIBLE HILFEN Rechtsgrundlage 27ff. SGB VIII 1.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Der DKSB Kerpen richtet seine Angebote der ambulanten Hilfen an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in Lebenssituationen, die die Organisation eines individuellen Hilfeangebotes erforderlich macht. Dabei werden Art, Umfang und Dauer durch die am Prozess Beteiligten in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess bestimmt. Im Zentrum dieser Arbeit steht die (Re -)Aktivierung der Ressourcen der Leistungsempfänger unter Einbeziehung des sozialräumlichen Umfeldes. 1.2 ZIELGRUPPE Zielgruppe des Angebotes sind Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in unter Punkt 1.1 beschriebenen Lebenssituationen. Darüber hinaus nimmt der DKSB Kerpen die Beauftragung durch den Leistungsträger an, wenn die Bereitschaft zur Mitwirkung am Hilfeprozess durch den Leistungsempfänger signalisiert wird, die Zustimmung des Leistungsempfängers zur Hilfe durch den DKSB Kerpen erfolgt, ausreichende Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten zu erwarten ist und der Leistungsempfänger bereit ist, den zur Hilfe erforderlichen Auflagen (ärztliche Behandlung/Untersuchung) nachzukommen. 1.3 ZIELE Ziel der ambulanten Hilfen durch den DKSB Kerpen ist es, den Leistungsempfänger zu befähigen, in seine Lebenssituation durch die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen, eigene Lebensperspektiven zu entwickeln und diese umzusetzen. Die individuellen Ziele werden durch den Leistungsempfänger unter Mithilfe des DKSB Kerpen und den zuständigen Leistungsträgern bestimmt. 4
5 1.4 FACHKRÄFTE Fachkräfte sind Personen mit einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium mit sozial-, human- und oder sozialwissenschaftlicher Ausrichtung, einer abgeschlossenen pädagogischen Berufsausbildung und Personen, die Aufgrund anderer Qualifikationen für die Arbeit beim DKSB Kerpen geeignet sind. Das jeweilige Jugendamt kann der Einsetzung eines Mitarbeiters des DKSB Kerpen als fallverantwortliche Kraft widersprechen, wenn gewichtige Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der Leitlinien des DKSB Kerpen sind mit den Aufgaben der ambulanten und flexiblen Familienhilfe insbesondere Mitarbeiter mit systemisch-therapeutischen Zusatzqualifikationen betraut. 1.5 KOSTEN Für diese Leistungen fällt in der Regel der Fachleistungsstundensatz an. Weitere Kosten werden mit dem Leistungsträger abgesprochen. 5
6 2. SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Rechtsgrundlage 31 SGB VIII 2.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Der DKSB Kerpen bietet für Familien, Alleinerziehende, Stieffamilien und Pflegefamilien sowie deren Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Hilfen im Sinne des 31 SGB VIII an, also Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mir Ämtern und Institutionen. Hierzu zählen unter anderem: Clearing Individuelle Hilfegestaltung Beratung in entsprechenden Settings Begleitung, Unterstützung und Förderung Ort, Art, Umfang und Dauer dieser Leistungen sind Aushandlungssache und werden in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess an den Hilfeprozess angepasst und in Hilfeplangesprächen festgesetzt und/oder angepasst. In der Regel handelt es sich um eine aufsuchende Hilfeform, die an systemischen Grundsätzen wie Ressourcen- und Lösungsorientierung ausgerichtet ist. 2.2 ZIELGRUPPE Für Familien in akuten oder andauernden Krisen- und Konfliktsituationen im Zusammenhang mit daraus resultierenden Erziehungsschwierigkeiten bieten wir familienunterstützende Hilfen und systemische Familienberatung an. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden hier vor allem Fachkräfte im Sinne des 8a und der systemischen Familienarbeit eingesetzt. 2.3 ZIELE Die Ziele dieser aufsuchenden Hilfeform ist im Allgemeinen die Bewältigung der akuten bzw. andauernden (Familien-) Krise. Konkret kann dies bedeuten, die Erziehungsfähigkeit der Eltern/Personensorgeberechtigten (wieder) herzustellen, eine Gefährdung im Sinne des 8a SGB VIII dauerhaft abzuwenden, die Grundbedürfnisse der Familie dauerhaft zu sichern, gelingende Interaktionsmuster in der Familie (wieder) einzuführen, das Selbsthilfepotential der Familie zu (re-) aktivieren 6
7 Stärkung der Handlungskompetenz und Erweiterung des Handlungsspektrums der Familie bzw. der einzelnen Familienmitglieder 2.4 LEISTUNGEN AUFTRAG UND AUFTRAGSKLÄRUNG - CLEARING Grundbestimmend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familie ist für uns ein Auftrag, der in Kooperation entwickelt worden ist und/oder von allen am Prozess Beteiligten verstanden und akzeptiert wurde. Von enormer Bedeutung für einen positiven Arbeitsprozess ist die individuelle Ausrichtung und Erreichbarkeit der vereinbarten Ziele. Demnach sind in der Regel die folgenden Maßnahmen im Rahmen einer Auftragserarbeitung und klärung zu ergreifen: Auftragsklärung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Familie. Erarbeiten eines Auftrags- und Zielkontraktes mit der Familie Vorbereitung auf die Hilfeplanung Hilfeplanung Einschätzung des Hilfebedarfes anhand der Familiensituation Festsetzung des organisatorischen Rahmens Das Clearing kann durch den DKSB Kerpen ebenfalls als Einzelleistung im Rahmen von i.d.r. 30 Fachleistungsstunden durchgeführt werden ARBEIT MIT DEM FAMILIENSYSTEM Unsere Arbeit mit der Familie umfasst unter anderem die gemeinsame Erarbeitung und Festlegung der Ziele, Analyse und Klärung der aktuellen Familiensituation, den Aufbau einer Arbeitsbeziehung sowie konkrete Planung der Arbeitsschritte mit der Familie und Erstellen eines Arbeitskontraktes, die Überprüfung der Ziele des Arbeitskontraktes, die Erarbeitung der vorhandenen familiären Ressourcen sowie die Klärung der elterlichen Rollen in Bezug auf die Erziehungsaufgaben, die Anleitung und Erprobung eigenständiger Problemlösungsstrategien und Krisenbewältigung in der Familie ggf. die Vernetzung mit weiterführenden Hilfen und sozialräumlichen Ressourcen sowie ggf. Organisation und Vermittlung von zusätzlichen ergänzenden Hilfen. 7
8 2.4.3 ENTWICKLUNGS- UND HILFEPLANUNG Wir entwerfen einen Entwicklungs- und Erziehungsplan mit den Eltern. Zudem übernehmen wir gemeinsam mit der Familie die Vor- sowie Nachbereitung auf die Hilfeplangespräche WOHNEN SOWIE ALLTAGS- UND FREIZEITGESTALTUNG Der DKSB Kerpen erarbeitet mit den Leistungsempfängern an deren Ressourcen orientiert Bewältigungs- und Gestaltungsstrategien für den Alltag und die Freizeit. Wir unterstützen die Leistungsempfänger bei aktuellen Problemen, bei der Bewältigung des Alltags und der Freizeitgestaltung, der Sicherstellung der elementaren Grundbedürfnisse der Familienmitglieder, dem Umgang mit monetären Ressourcen, dem Umgang mit Einrichtungen und Institutionen, der Beantragung von Leistungen, der Erstellung von zeitlichen Strukturen, bei der Integration in das sozialräumliche Umfeld, in der Selbstorganisationsfähigkeit sowie der Reinigung, dem Umbau oder der Renovierung des Wohnraumes GESUNDHEITSSORGE UND PFLEGE Die Mitarbeiter des DKSB Kerpen unterstützen die Familie beim Erhalt oder der Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit. Dies geschieht vor allem unter dem Aspekt der Sicherung des Kindeswohls sowie der Abwehr von gesundheitlichen Gefahren für die Familienmitglieder. Dazu gehört unter anderem Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Untersuchungsplänen, das Einleiten und Begleiten von Untersuchungen, die Vermittlung von Hygiene und Sauberkeit, die Vermittlung von Kenntnissen um altersgerechte Ernährung und die gesundheitliche Aufklärung der Familienmitglieder. 8
9 2.4.6 FREIZEITAKTIVITÄTEN Eine vernünftige Gestaltung der Freizeit trägt neben der psychischen und physischen Gesundheit jedes Einzelnen auch zur Verbesserung der Belastbarkeit des Familiensystems, der Kommunikation und der Interaktion zwischen den Familienmitgliedern bei. Oftmals können Kinder oder Jugendliche sowie Elternteile sofort in unsere eigenen Sport- und Freizeitprojekte aufgenommen werden. ( z.b. Vater Kind sowie Angelprojekte, Fußballcamps etc.) Darüber hinaus ist der DKSB Kerpen bestrebt, dass große gemeinsame Netzwerk mit Sport- und Kulturvereinen weiter auszubauen und die sozialräumliche Integration der Leistungsempfänger voran zu treiben. Wir helfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Freizeitaktivitäten, der Vorstellung bei Vereinen und Einrichtungen, der Beantragung von Fördergeldern (z.b. Bildungspaket) und der Bewältigung von Problemen im Rahmen der Freizeitgestaltung SCHULISCHE UND BERUFLICHE BILDUNG Wir unterstützen und helfen den Familienmitgliedern bei der Bewältigung von Aufgaben und Herausforderungen im Rahmen der schulischen Ausbildung oder der Berufsfindung bzw. ausübung. Dazu zählen die Hilfe bei der Organisation von Schulalltag, die Arbeit mit schulmüden Kindern und Jugendlichen, die Hinführung und Integration in Bildungseinrichtungen oder projekten, die Hilfe bei der Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive, die Hilfe bei der Berufswahl und Bewerbung oder die Suche nach möglichen Alternativen sowie die Entwicklung von Perspektiven zur Gestaltung der Zukunft. 2.5 KRISENINTERVENTION Der DKSB Kerpen übernimmt die Aufgabe der Krisenintervention bei hochbelasteten Familiensystemen. Unter der Beachtung der systemischer Arbeitsgrundsätze und Haltungen und den Maßstäben des Kindeswohls im Sinne des 8a des SGB VIII sowie der ggfls. notwendigen Einbeziehung von externen Fachkräften wie Ärzten etc. werden Interventionen entwickelt und angewendet zur Abwendung einer drohenden körperlichen oder seelischen Gefährdung, Deeskalation von problematischen oder gefährlichen Situationen, 9
10 Herstellung der Bereitschaft der Familie zur Inanspruchnahme entsprechender Hilfen und Erarbeitung von Lösungsstrategien. 2.6 KOSTEN Fachleistungsstundensatz + evtl. anfallende Zusatzkosten, die vorab mit dem zuständigen Leistungsträger vereinbart werden. 10
11 3. INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE EINZELBETREUUNG Rechtsgrundlage 35 SGB VIII, 27 Abs. 2 SGB VIII, 41 in Verbindung mit 30 SGB VIII, 41 in Verbindung mit 34 SGB VIII 3.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Der DKSB Kerpen bietet für Jugendliche und junge Volljährige, ein intensives sozialpädagogisches Angebot an, falls andere Angebote der erzieherischen Hilfen keine Erfolgsaussichten (mehr) bieten. Dieses Angebot orientiert sich inhaltlich an dem Projekt AIB Ambulante intensive Begleitung. Das Ziel der Ambulanten Intensiven Begleitung ist es, ein stabilisierendes soziales Umfeld des Jugendlichen (wieder) herzustellen und somit Jugendhilfekarrieren zu vermeiden. Die Ambulante Intensive Begleitung nutzt hierfür die Möglichkeiten zweier ineinandergreifender Netzwerke, zum einen die des institutionellen Netzwerkes, bestehend aus den für den Jugendlichen wichtigen Einrichtungen (Schule, Beruf, Ausbildung, Wohnen, Justiz, Freizeit etc.) und schließlich die des individuellen Netzwerkes aus den bedeutsamen Bezugspersonen (z.b. Familienangehörige, Freunde, Lehrer, Trainer, die als VIP s very important person bezeichnet werden) des jungen Menschen. 3.2 ZIELGRUPPE Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, mit Problemlagen wie z.b. Delinquenz, Obdachlosigkeit oder solche, die in akuten oder verfestigten persönlichen Krisensituationen sind und durch ihr Verhalten gesellschaftlich auffällig sind. Das Angebot ist auch für diejenigen jungen Menschen geeignet, die sog. Jugendhilfekarrieren hinter sich haben, die sich nicht erneut auf längere Hilfen und damit verbundene Helferbeziehungen einlassen können oder wollen AUSSCHLUSSKRITERIEN Weniger geeignet erscheinen Jugendliche oder junge Erwachsene, die aufgrund ihrer geistigen, psychischen oder körperlichen Verfassung ständige Betreuung benötigen, akut suizidgefährdet sind, aufgrund von Alkohol- oder Drogensucht ihre Lebensführung überwiegend an der Sucht ausrichten, eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt/ASD und/oder dem AIB-Mitarbeiter verweigern, in verfestigten kriminellen Strukturen leben. 11
12 3.3 LEISTUNGEN Nachdem als Grundlage eines stabilen Umfeldes positive soziale Beziehungen angesehen werden, bildet die Netzwerkarbeit, das Erstellen eines Problemlösenetzwerkes das zentrale Instrument dieses Hilfeangebotes: Das institutionelle Netzwerk: Innerhalb einer Region wird ein Netzwerk von Vertretern der Institutionen gebildet, die zur Stabilisierung der Jugendlichen beitragen können (in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Ausbildung, Freizeit, Justiz, etc.) Das individuelle Netzwerk: Die Jugendlichen analysieren mit dem AIB-Team ihr soziales Umfeld. Die positiv bewerteten Kontakte sollen in einem individuellen Netzwerk (re)aktiviert werden. Diese methodischen Grundlagen ergeben sich aus dem Anspruch nach Partizipation: Mit den Jugendlichen werden ihre (realistischen) konkreten Ziele erarbeitet, in einem klar strukturierten Prozess. Lebensweltorientierung: Die Jugendlichen werden in ihrem aktuellen Lebenskontext begleitet (Freunde, Familie, Treffpunkte,...), der Begleiter bzw. das Team ist rund um die Uhr erreichbar. Sozialraumbezug: Aktivierung örtlicher Unterstützer. Entwicklung der Perspektiven dort, wo der Jugendliche verwurzelt ist. Ressourcenorientierung: Das Hilfeangebot (re)aktiviert vorhandene und baut weitere Ressourcen durch Installierung eines persönlichen und eines institutionellen Netzwerkes auf. Wirtschaftlichkeit: o klare Zeitstruktur durch eine 14-tägige Kontaktphase mit 3-5 Kontakten, eine 90- tägige Intensivphase mit i.d.r. 9 Fachleistungsstunden/Woche und einer Kontrollphase im Umfang von 20 Fachleistungsstunden o gezielter Aufbau tragfähiger Netzwerke (statt langfristiger sozialpädagogischer Betreuung), ausschließlich lösungsorientiertes Arbeiten. Es handelt sich um eine zeitintensive, aber zeitlich befristete Maßnahme, maximal zwei Jugendliche werden in der Intensivphase von 90 Tagen durch einen Mitarbeiter des DKSB Kerpen begleitet KOSTEN Kontaktphase: Intensivphase: Kontrollphase: Fachleistungsstundensatz Tagessatz: (Fachleistungsstundensatz + Rufbereitschaft) Fachleistungsstundensatz 12
13 4. ZUSATZLEISTUNGEN Fallspezifische Einzelleistungen, wie z. B. therapeutische Unterstützung, werden im Bereich der flexiblen Hilfen über den Hilfeplan vereinbart und gesteuert. 13
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