Gliederung. Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren. Einführung
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- Hennie Egger
- vor 8 Jahren
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1 Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren Ulrich Max Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB Gliederung Einführung Brandschutzmaßnahmen Brandschutzkonzept Brandschutznachweise Beispiel einer Industriehalle Zusammenfassung Brandschutzkonzept Folie 1 Brandschutzkonzept Folie 2 Einführung Rechtliche Grundlagen MBO, LBO, LBOABO Sonderbauvorschriften Richtlinien und Normen Komplexere (größere) Geometrien Schutzziele Anlagentechnischer Brandschutz Nachweisbedarf Ingenieurmäßige Verfahren Im Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden Nachweis, dass (materielle) Anforderungen des Baurechts erfüllt werden oder Abweichungedurch gleichwertige Maßnahmen ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht wird, durch Brandschutzgutachten Brandschutzkonzept Brandschutznachweis Brandschutzkonzept Folie 3 Brandschutzkonzept Folie 4 Arten der Brandschutzmaßnahmen Brandschutzanforderungen, Brandschutzmaßnahmen Brandschutzkonzept Folie 5 Brandschutzkonzept Folie 6
2 Baulicher Brandschutz - Bauteilanforderungen - Baustoffanforderungen - Brandabschnitte, Brandwand - Konzeption (Lage, Höhe, ) - Rettungswege - Technischer Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz - Brandmeldeanlage (BMA) - Personenalarmierung - Löscheinrichtungen - Rauch und Wärmeabzug - Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz - öffentliche Feuerwehr - Werkfeuerwehr - Betriebsfeuerwehr - Betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung - Brandschutzbeauftragter - Brandverhütung - Zurück zur Gliederung Brandschutzkonzept Folie 7 Brandschutzkonzept Folie 8 LBO: 3 Allgemeine Anforderungen... öffentliche Sicherheit... nicht bedroht... Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen... nicht bedroht... ohne Mißstände nutzbar Anforderung an Brandschutz nach LBO ( 15) (1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. (2) Bauliche Anlagen, die besonders blitzgefährdet sind oder bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Brandschutzkonzept Folie 9 Brandschutzkonzept Folie 10 Anforderungen an Brandschutz nach LBO ( 15) (3) Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoß mit Aufenthaltsräumen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine Treppe (notwendige Treppe) führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich bei Gebäuden mit einem Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). LBO: 15 Brandschutz (3)... Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich bei Gebäuden mit einem Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Brandschutzkonzept Folie 11 Brandschutzkonzept Folie 12
3 LBOAVO: 2 Flächen für die Feuerwehr (1)... Anstelle von Zu- oder Durchfahrten genügen auch bei sonstigen Gebäuden Zu- oder Durchgänge, soweit die Feuerwehr über geeignete tragbare Rettungsgeräte verfügt. LBO: 4 Bebauung der Grundstücke... öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt... mindestens 30 m... Entfernung zwischen Gebäuden und Wäldern; größere Abstände können verlangt werden Brandschutzkonzept Folie 13 Brandschutzkonzept Folie 14 LBO: 5 Abstandsflächen (1) Vor den Außenwänden von Gebäuden müssen Abstandsflächen liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind.... (4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der Wandhöhe;... (5) Auf die Wandhöhe werden angerechnet... (6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht... LBOAVO: 2 Flächen für die Feuerwehr (1) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Löschund Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden geringer Höhe Zu- oder Durchgänge, 2. zu sonstigen Gebäuden Zu- oder Durchfahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein.... Brandschutzkonzept Folie 15 Brandschutzkonzept Folie 16 Rettungswege Rettungswege MBO ( 17): bei einem Brand die Rettung von Menschen möglich ist Forderung nach 2-fachen Ausführung der Rettungswege erster Rettungsweg und zweiter Rettungsweg voneinander unabhängig benutzbar Menschen sollen aus eigener Kraft die betroffene Gebäude rasch und sicher verlassen es reicht nicht: z.b. die zu rettenden Personen in einen Innenhof fliehen zu lassen Flucht = selbständig Sich In Sicherheit Bringen Retten = abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen; immer die aktive Hilfe Dritter notwendig Brandschutzkonzept Folie 17 Brandschutzkonzept Folie 18
4 getrennte Rettungswege Rettungswege müssen Rettungswege die Flüchtenden vor Flammen, Wärmestrahlung und Rauch schützen raucharm bleiben frei von Brandlast sein immer benutzbar sein sicher begehbar sein belichtet und / oder beleuchtet sein gekennzeichnet sein (Fluchtrichtung) Brandschutzkonzept Folie 19 Brandschutzkonzept Folie 20 Erster Rettungsweg Zweiter Rettungsweg Immer baulich ausgeführt Setzt sich zusammen aus horizontalem und vertikalem Rettungsweg Horizontale Rettungswege: allgemein zugängliche Flure, Sicherheitsschleusen und Vorräume, Rettungsbalkone, Rettungstunnel, (Verkehrswege im Industriebau) Vertikale Rettungswege: notwendige Treppe im Treppenraum Nicht erforderlich bei Sicherheitstreppenraum EG: zweiter Ausgang / Ausstieg ins Freie OG: anleiterbares Fenster bei Brüstungshöhe < 23m (Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr) Mindestgröße der zu öffnenden Fensterfläche unterschiedlich z.b. MBO: 90 x 120 cm, LBO: 90 x 90 cm Fenster nicht mit Leiter erreichbar Nottreppe oder Notleiter Brüstungshöhe > 23m 2. Rettungsweg unbedingt baulich (2. Treppenraum) Brandschutzkonzept Folie 21 Brandschutzkonzept Folie Rettungsweg (Gebäude <22m) 2. Rettungsweg Notleiter Brandschutzkonzept Folie 23 Brandschutzkonzept Folie 24
5 Rettungsweglänge Rettungswegbreite EG: Weg bis ins Freie OG / KG: Weg von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum nächstgelegenen Treppenraum Maximal zulässige Rettungsweglänge nach MBO: 35m, nach LBO 40 m Ergänzend hierzu gibt es Sondervorschriften in den Landesbauordnungen (IndBauR, BSchulR, ArbstättV, ) Luftlinie: keine Berücksichtigung von Raumaufteilung und Möblierung Lauflinie: tatsächlich zurückzulegende Weg Brandschutzkonzept Folie 25 meist allgemein beschrieben: für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichend Nutzbare Breite der Treppen: min. 1m (MBO) Selten genaue Angaben z.b. Arbeitsstätten-Richtlinie Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) bis 5 bis 20 bis 100 bis 250 bis 400 Brandschutzkonzept Folie 26 Breite normaler Verkehr 0,87 5 m 1,00 m 1,25 m 1,75 m 2,25 m Treppen Nicht notwendige Treppen: z.b. architektonische Treppen brandschutztechnisch keine Anforderungen Notwendige Treppen sind Treppen, die aus baurechtlicher Sicht als Rettungswege gefordert werden Anzahl und Anordnung der Treppen frühzeitig im Entwurf berücksichtigen Keine Brandlasten im Treppenraum Sicherheitstreppenräume, z.b. bei Hochhäusern Notwendige Treppen unterscheiden sich in: innenliegende außenliegende Treppenräume Außenliegender Treppenraum Grundsätzliche Annahme des Gesetzgebers liegen an einer Außenwand sind durchgehend Beleuchtung mit Tageslicht pro Geschoß als zu öffnende Fensterfläche Fenster können auch als Rauchabzug genutzt werden > 5 Vollgeschosse Rauchabzug an der obersten Stelle Brandschutzkonzept Folie 27 Brandschutzkonzept Folie 28 Flure Erfordernis prüfen (Gang) Notwendiger Flur = horizontales Element des ersten Rettungswegs Jeder Aufenthaltsraum muss einen Ausgang zu einem Rettungsweg haben (keine gefangenen Räume zulässig) Flurwände mindestens feuerhemmend (F30) Raumabschluss muss gewährt sein Keine Brandlasten in notwendigen Fluren zulässig In den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Stichflure haben nur eine Fluchtrichtung und sind aus deshalb von der Länge begrenzt (in der Regel auf 10m) Bilder von Flure Bild: FeuerTRUTZ Brandschutzkonzept Folie 29 Brandschutzkonzept Folie 30 Zurück zur Übersicht Bauliche Brandschutzmaßnahmen
6 Zweck eines Brandschutzkonzeptes Aufbau eines Brandschutzkonzeptes Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten. Nach 51 MBO ist ein Brandschutzkonzept für Sonderbauten erforderlich In BW ist der Begriff noch nicht in der LBO eingeführt Gemäß 58 Abs. 3 BauO NRW soll das Brandschutzkonzept von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden. Brandschutzkonzept Folie 31 Brandschutzkonzept Folie 32 Bewertungsgrundlagen MBO & Sonderbauten LAR VStättV LBO - BW Brandschutzkonzept Stand der Technik Normen & Richtlinien DIN DIN IndBauRL Literatur Forschung Bauordnung (LBO und LBOAVO) Sonderbauverordnungen Richtlinien Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) Liste der eingeführten Baubestimmungen Anerkannte Regeln der Technik Weitere gesetzliche Grundlagen (Arbeitsrecht, Gewerberecht, Unfallverhütungsvorschriften, Chemikaliengesetz, Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz) Brandschutzforderungen Schutzziele Brandschutzkonzept Folie 33 Brandschutzkonzept Folie 34 Inhalt eines Brandschutzkonzeptes (1) Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr durch Pläne darzustellen DIN Flächen für die Feuerwehr (2) den Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung Nachweis durch Versorgungsunternehmen oder rechnerischer Nachweis (DIN Löschwasserteiche und DIN Löschwasserbrunnen) (3) Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser- Rückhalteanlagen. Lagerung von Wassergefährdeten Stoffen (LöRüRL) textlich und graphisch darzustellen (4) das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen textlich und zeichnerisch (Brandschutzpläne) als Grundlage für Bauantrag darzustellen Brandschutzkonzept Folie 35 Brandschutzkonzept Folie 36
7 (5) Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen textlich und zeichnerische Darstellung mit Nachweis der Ausgangsbreiten, Rettungsweglänge, Verriegelung der Türen (VDE 0108), automatische Schiebetüren (6) die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage, Recherche oder Stellungnahme des Bauherren (7) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen, Durchdringung von Abschnitten Anforderungen an Leitungsanlagen (z.b. in Fluchtwegen) (8) Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung, (9) Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Lage und Dimensionierung sind zu bemessen rechnerischer und zeichnerischer Darstellung der Querschnitte Brandschutzkonzept Folie 37 Brandschutzkonzept Folie 38 (10)die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage) Fachplaner (11)Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln Abstimmung mit der Brandaschutzbehörde DIN Sprinkleranlagen, DIN ortsfeste Schaumlöschanlagen, DIN Sprühwasserlöschanlagen, VDS-Richtlinien Brandschutzkonzept Folie 39 (12) Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen textliche und zeichnerische Darstellung (13) Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche zeichn. Darstellung (DIN 2425 Beiblatt, Richtlinie für Pläne der Wasserversorgung im Brandschutz, DIN 3321 Unterflurhydranten, DIN 3222 Überflurhydranten, DIN 1988 Trinkwasserleitungen auf dem Grundstück Brandschutzkonzept Folie 40 (14)Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen DIN Brandmeldeanlagen, DIN nichtautomatische Brandmelder, DIN EN 54-1 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen, DIN Feuerwehrbedienfeld für Brandmeldeanlagen (15)Feuerwehrpläne (DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Einsatzpläne (DIN ) mit taktischen Vorgehen können zu den Bauvorlagen gefordert werden Brandschutzkonzept Folie 41 (16)betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale), konzeptionelle und textlich Darstellung (DIN Brandschutzordnung) (17)Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden, (18) verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens. Brandschutzkonzept Folie 42
8 Grunddaten Industriehalle als Beispiel Erweiterung bestehende Produktion Wäscherei Norden: Länge ca. 40 m, Breite 38 m. Süden: Länge ca. 60 m, Breite 34 m Grundfläche Erweiterung: 3685 m 2, Gesamtfläche BA2 ca m² Gebäudehöhe 10,30 m Erdgeschossig mit Bühne für Sozialräume auf +4,50 m Massiver feuerbeständiger Zwischenbau über 3 Geschosse zum Bürogebäude Brandschutzkonzept Folie 43 Brandschutzkonzept Folie 44 Bauliche Maßnahmen Grenzabstände werden eingehalten Zu den angrenzenden Gebäuden auf dem Grundstück werden Brandwände errichtet bzw. zu Brandwänden ertüchtigt (F90-A nach Abschnitt 4.3 in DIN , T 90, L 90, K 90, R 90) Feuerüberschlagswege gesichert (5m, über Dach geführt) Stahlbetonstützen bzw. Stahlbetonwand mit Konsolen F 30 und darauf aufgelagerten Holzleimbindern F 30 Decken an Bühnen F30 Brandschutzkonzept Folie 45 Brandschutzkonzept Folie 46 Rettungswege Dach: Haupttragwerk F30 Aussteifungen F30 (beschichtet Stahlelemente) Wärmedämmung im Dach Mineralwolle A1/A2 Stahltrapezblech Trennwände an Sozialräumen F30 Außenwände B1 Zulässige Rettungsweglänge 70 m (BMA) 3 Ausgänge vorgesehen, ein Ausgang in den benachbarten Brandabschnitt Notwendige Treppe in einem Treppenraum zu den Sanitärräumen Flur nur auf Bühne vor den Sanitärräumen Verkehrswege in der Produktion Brandschutzkonzept Folie 47 Brandschutzkonzept Folie 48
9 Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen Keine automatische Löschanlage als Selbsthilfeeinrichtungen Wandhydranten an den Notausgängen Handfeuerlöscher nach BGR 133 NRA im Dach 20 m² in zwei Rauchabschnitten Zuluft 15 m² Flächendeckende automatische Brandmeldeanlage Blitzschutzanlage Sicherheitsbeleuchtung für die Kennzeichnung der Rettungswege Löschwasserversorgung 192 m³/h aus öffentlichem Netz 2 Außenhydranten auf dem Grundstück Personenwarnanlage (Hupe, Sirene) Rückhalteanlagen für Löschwasser nicht erforderlich Brandschutzkonzept Folie 49 Brandschutzkonzept Folie 50 Abwehrender Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Freiwillige Feuerwehr Alarmierung über Leitstelle des Landkreises Anfahrweg ca. 2 km Brandschutzkonzept Folie 51 Brandschutzbeauftragter Flucht- und Rettungswegpläne Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege vor Ort nach DIN 4844 Feuerwehrpläne nach DIN Brandschutzordnung nach DIN Verhaltensmaßnahmen im Brandfall Benutzung der Selbsthilfeeinrichtungen Belehrung der Mitarbeiter Brandschutzkonzept Folie 52 Zusammenfassung Wartung und Prüfung nach Fertigstellung und in regelmäßigen Abständen Brandmeldeanlage Personenwarnanlage NRA-Anlage Handfeuerlöscher Wandhydranten Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten erforderlich Erleichterungen von materiellen Anforderungen können gestattet werden, wenn zielgerichtete Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen organisatorische Brandschutzmaßnahmen Für komplexere Vorhaben sind ingenieurmäßige Nachweise in Form von Wärmebilanzrechnungen erforderlich Brandschutzkonzept Folie 53 Brandschutzkonzept Folie 54
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