Gliederung. Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren. Einführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gliederung. Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren. Einführung"

Transkript

1 Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren Ulrich Max Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB Gliederung Einführung Brandschutzmaßnahmen Brandschutzkonzept Brandschutznachweise Beispiel einer Industriehalle Zusammenfassung Brandschutzkonzept Folie 1 Brandschutzkonzept Folie 2 Einführung Rechtliche Grundlagen MBO, LBO, LBOABO Sonderbauvorschriften Richtlinien und Normen Komplexere (größere) Geometrien Schutzziele Anlagentechnischer Brandschutz Nachweisbedarf Ingenieurmäßige Verfahren Im Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden Nachweis, dass (materielle) Anforderungen des Baurechts erfüllt werden oder Abweichungedurch gleichwertige Maßnahmen ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht wird, durch Brandschutzgutachten Brandschutzkonzept Brandschutznachweis Brandschutzkonzept Folie 3 Brandschutzkonzept Folie 4 Arten der Brandschutzmaßnahmen Brandschutzanforderungen, Brandschutzmaßnahmen Brandschutzkonzept Folie 5 Brandschutzkonzept Folie 6

2 Baulicher Brandschutz - Bauteilanforderungen - Baustoffanforderungen - Brandabschnitte, Brandwand - Konzeption (Lage, Höhe, ) - Rettungswege - Technischer Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz - Brandmeldeanlage (BMA) - Personenalarmierung - Löscheinrichtungen - Rauch und Wärmeabzug - Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz - öffentliche Feuerwehr - Werkfeuerwehr - Betriebsfeuerwehr - Betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung - Brandschutzbeauftragter - Brandverhütung - Zurück zur Gliederung Brandschutzkonzept Folie 7 Brandschutzkonzept Folie 8 LBO: 3 Allgemeine Anforderungen... öffentliche Sicherheit... nicht bedroht... Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen... nicht bedroht... ohne Mißstände nutzbar Anforderung an Brandschutz nach LBO ( 15) (1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. (2) Bauliche Anlagen, die besonders blitzgefährdet sind oder bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Brandschutzkonzept Folie 9 Brandschutzkonzept Folie 10 Anforderungen an Brandschutz nach LBO ( 15) (3) Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoß mit Aufenthaltsräumen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine Treppe (notwendige Treppe) führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich bei Gebäuden mit einem Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). LBO: 15 Brandschutz (3)... Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich bei Gebäuden mit einem Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Brandschutzkonzept Folie 11 Brandschutzkonzept Folie 12

3 LBOAVO: 2 Flächen für die Feuerwehr (1)... Anstelle von Zu- oder Durchfahrten genügen auch bei sonstigen Gebäuden Zu- oder Durchgänge, soweit die Feuerwehr über geeignete tragbare Rettungsgeräte verfügt. LBO: 4 Bebauung der Grundstücke... öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt... mindestens 30 m... Entfernung zwischen Gebäuden und Wäldern; größere Abstände können verlangt werden Brandschutzkonzept Folie 13 Brandschutzkonzept Folie 14 LBO: 5 Abstandsflächen (1) Vor den Außenwänden von Gebäuden müssen Abstandsflächen liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind.... (4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der Wandhöhe;... (5) Auf die Wandhöhe werden angerechnet... (6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht... LBOAVO: 2 Flächen für die Feuerwehr (1) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Löschund Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden geringer Höhe Zu- oder Durchgänge, 2. zu sonstigen Gebäuden Zu- oder Durchfahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein.... Brandschutzkonzept Folie 15 Brandschutzkonzept Folie 16 Rettungswege Rettungswege MBO ( 17): bei einem Brand die Rettung von Menschen möglich ist Forderung nach 2-fachen Ausführung der Rettungswege erster Rettungsweg und zweiter Rettungsweg voneinander unabhängig benutzbar Menschen sollen aus eigener Kraft die betroffene Gebäude rasch und sicher verlassen es reicht nicht: z.b. die zu rettenden Personen in einen Innenhof fliehen zu lassen Flucht = selbständig Sich In Sicherheit Bringen Retten = abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen; immer die aktive Hilfe Dritter notwendig Brandschutzkonzept Folie 17 Brandschutzkonzept Folie 18

4 getrennte Rettungswege Rettungswege müssen Rettungswege die Flüchtenden vor Flammen, Wärmestrahlung und Rauch schützen raucharm bleiben frei von Brandlast sein immer benutzbar sein sicher begehbar sein belichtet und / oder beleuchtet sein gekennzeichnet sein (Fluchtrichtung) Brandschutzkonzept Folie 19 Brandschutzkonzept Folie 20 Erster Rettungsweg Zweiter Rettungsweg Immer baulich ausgeführt Setzt sich zusammen aus horizontalem und vertikalem Rettungsweg Horizontale Rettungswege: allgemein zugängliche Flure, Sicherheitsschleusen und Vorräume, Rettungsbalkone, Rettungstunnel, (Verkehrswege im Industriebau) Vertikale Rettungswege: notwendige Treppe im Treppenraum Nicht erforderlich bei Sicherheitstreppenraum EG: zweiter Ausgang / Ausstieg ins Freie OG: anleiterbares Fenster bei Brüstungshöhe < 23m (Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr) Mindestgröße der zu öffnenden Fensterfläche unterschiedlich z.b. MBO: 90 x 120 cm, LBO: 90 x 90 cm Fenster nicht mit Leiter erreichbar Nottreppe oder Notleiter Brüstungshöhe > 23m 2. Rettungsweg unbedingt baulich (2. Treppenraum) Brandschutzkonzept Folie 21 Brandschutzkonzept Folie Rettungsweg (Gebäude <22m) 2. Rettungsweg Notleiter Brandschutzkonzept Folie 23 Brandschutzkonzept Folie 24

5 Rettungsweglänge Rettungswegbreite EG: Weg bis ins Freie OG / KG: Weg von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum nächstgelegenen Treppenraum Maximal zulässige Rettungsweglänge nach MBO: 35m, nach LBO 40 m Ergänzend hierzu gibt es Sondervorschriften in den Landesbauordnungen (IndBauR, BSchulR, ArbstättV, ) Luftlinie: keine Berücksichtigung von Raumaufteilung und Möblierung Lauflinie: tatsächlich zurückzulegende Weg Brandschutzkonzept Folie 25 meist allgemein beschrieben: für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichend Nutzbare Breite der Treppen: min. 1m (MBO) Selten genaue Angaben z.b. Arbeitsstätten-Richtlinie Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) bis 5 bis 20 bis 100 bis 250 bis 400 Brandschutzkonzept Folie 26 Breite normaler Verkehr 0,87 5 m 1,00 m 1,25 m 1,75 m 2,25 m Treppen Nicht notwendige Treppen: z.b. architektonische Treppen brandschutztechnisch keine Anforderungen Notwendige Treppen sind Treppen, die aus baurechtlicher Sicht als Rettungswege gefordert werden Anzahl und Anordnung der Treppen frühzeitig im Entwurf berücksichtigen Keine Brandlasten im Treppenraum Sicherheitstreppenräume, z.b. bei Hochhäusern Notwendige Treppen unterscheiden sich in: innenliegende außenliegende Treppenräume Außenliegender Treppenraum Grundsätzliche Annahme des Gesetzgebers liegen an einer Außenwand sind durchgehend Beleuchtung mit Tageslicht pro Geschoß als zu öffnende Fensterfläche Fenster können auch als Rauchabzug genutzt werden > 5 Vollgeschosse Rauchabzug an der obersten Stelle Brandschutzkonzept Folie 27 Brandschutzkonzept Folie 28 Flure Erfordernis prüfen (Gang) Notwendiger Flur = horizontales Element des ersten Rettungswegs Jeder Aufenthaltsraum muss einen Ausgang zu einem Rettungsweg haben (keine gefangenen Räume zulässig) Flurwände mindestens feuerhemmend (F30) Raumabschluss muss gewährt sein Keine Brandlasten in notwendigen Fluren zulässig In den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Stichflure haben nur eine Fluchtrichtung und sind aus deshalb von der Länge begrenzt (in der Regel auf 10m) Bilder von Flure Bild: FeuerTRUTZ Brandschutzkonzept Folie 29 Brandschutzkonzept Folie 30 Zurück zur Übersicht Bauliche Brandschutzmaßnahmen

6 Zweck eines Brandschutzkonzeptes Aufbau eines Brandschutzkonzeptes Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten. Nach 51 MBO ist ein Brandschutzkonzept für Sonderbauten erforderlich In BW ist der Begriff noch nicht in der LBO eingeführt Gemäß 58 Abs. 3 BauO NRW soll das Brandschutzkonzept von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden. Brandschutzkonzept Folie 31 Brandschutzkonzept Folie 32 Bewertungsgrundlagen MBO & Sonderbauten LAR VStättV LBO - BW Brandschutzkonzept Stand der Technik Normen & Richtlinien DIN DIN IndBauRL Literatur Forschung Bauordnung (LBO und LBOAVO) Sonderbauverordnungen Richtlinien Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) Liste der eingeführten Baubestimmungen Anerkannte Regeln der Technik Weitere gesetzliche Grundlagen (Arbeitsrecht, Gewerberecht, Unfallverhütungsvorschriften, Chemikaliengesetz, Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz) Brandschutzforderungen Schutzziele Brandschutzkonzept Folie 33 Brandschutzkonzept Folie 34 Inhalt eines Brandschutzkonzeptes (1) Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr durch Pläne darzustellen DIN Flächen für die Feuerwehr (2) den Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung Nachweis durch Versorgungsunternehmen oder rechnerischer Nachweis (DIN Löschwasserteiche und DIN Löschwasserbrunnen) (3) Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser- Rückhalteanlagen. Lagerung von Wassergefährdeten Stoffen (LöRüRL) textlich und graphisch darzustellen (4) das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen textlich und zeichnerisch (Brandschutzpläne) als Grundlage für Bauantrag darzustellen Brandschutzkonzept Folie 35 Brandschutzkonzept Folie 36

7 (5) Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen textlich und zeichnerische Darstellung mit Nachweis der Ausgangsbreiten, Rettungsweglänge, Verriegelung der Türen (VDE 0108), automatische Schiebetüren (6) die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage, Recherche oder Stellungnahme des Bauherren (7) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen, Durchdringung von Abschnitten Anforderungen an Leitungsanlagen (z.b. in Fluchtwegen) (8) Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung, (9) Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Lage und Dimensionierung sind zu bemessen rechnerischer und zeichnerischer Darstellung der Querschnitte Brandschutzkonzept Folie 37 Brandschutzkonzept Folie 38 (10)die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage) Fachplaner (11)Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln Abstimmung mit der Brandaschutzbehörde DIN Sprinkleranlagen, DIN ortsfeste Schaumlöschanlagen, DIN Sprühwasserlöschanlagen, VDS-Richtlinien Brandschutzkonzept Folie 39 (12) Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen textliche und zeichnerische Darstellung (13) Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche zeichn. Darstellung (DIN 2425 Beiblatt, Richtlinie für Pläne der Wasserversorgung im Brandschutz, DIN 3321 Unterflurhydranten, DIN 3222 Überflurhydranten, DIN 1988 Trinkwasserleitungen auf dem Grundstück Brandschutzkonzept Folie 40 (14)Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen DIN Brandmeldeanlagen, DIN nichtautomatische Brandmelder, DIN EN 54-1 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen, DIN Feuerwehrbedienfeld für Brandmeldeanlagen (15)Feuerwehrpläne (DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Einsatzpläne (DIN ) mit taktischen Vorgehen können zu den Bauvorlagen gefordert werden Brandschutzkonzept Folie 41 (16)betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale), konzeptionelle und textlich Darstellung (DIN Brandschutzordnung) (17)Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden, (18) verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens. Brandschutzkonzept Folie 42

8 Grunddaten Industriehalle als Beispiel Erweiterung bestehende Produktion Wäscherei Norden: Länge ca. 40 m, Breite 38 m. Süden: Länge ca. 60 m, Breite 34 m Grundfläche Erweiterung: 3685 m 2, Gesamtfläche BA2 ca m² Gebäudehöhe 10,30 m Erdgeschossig mit Bühne für Sozialräume auf +4,50 m Massiver feuerbeständiger Zwischenbau über 3 Geschosse zum Bürogebäude Brandschutzkonzept Folie 43 Brandschutzkonzept Folie 44 Bauliche Maßnahmen Grenzabstände werden eingehalten Zu den angrenzenden Gebäuden auf dem Grundstück werden Brandwände errichtet bzw. zu Brandwänden ertüchtigt (F90-A nach Abschnitt 4.3 in DIN , T 90, L 90, K 90, R 90) Feuerüberschlagswege gesichert (5m, über Dach geführt) Stahlbetonstützen bzw. Stahlbetonwand mit Konsolen F 30 und darauf aufgelagerten Holzleimbindern F 30 Decken an Bühnen F30 Brandschutzkonzept Folie 45 Brandschutzkonzept Folie 46 Rettungswege Dach: Haupttragwerk F30 Aussteifungen F30 (beschichtet Stahlelemente) Wärmedämmung im Dach Mineralwolle A1/A2 Stahltrapezblech Trennwände an Sozialräumen F30 Außenwände B1 Zulässige Rettungsweglänge 70 m (BMA) 3 Ausgänge vorgesehen, ein Ausgang in den benachbarten Brandabschnitt Notwendige Treppe in einem Treppenraum zu den Sanitärräumen Flur nur auf Bühne vor den Sanitärräumen Verkehrswege in der Produktion Brandschutzkonzept Folie 47 Brandschutzkonzept Folie 48

9 Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen Keine automatische Löschanlage als Selbsthilfeeinrichtungen Wandhydranten an den Notausgängen Handfeuerlöscher nach BGR 133 NRA im Dach 20 m² in zwei Rauchabschnitten Zuluft 15 m² Flächendeckende automatische Brandmeldeanlage Blitzschutzanlage Sicherheitsbeleuchtung für die Kennzeichnung der Rettungswege Löschwasserversorgung 192 m³/h aus öffentlichem Netz 2 Außenhydranten auf dem Grundstück Personenwarnanlage (Hupe, Sirene) Rückhalteanlagen für Löschwasser nicht erforderlich Brandschutzkonzept Folie 49 Brandschutzkonzept Folie 50 Abwehrender Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Freiwillige Feuerwehr Alarmierung über Leitstelle des Landkreises Anfahrweg ca. 2 km Brandschutzkonzept Folie 51 Brandschutzbeauftragter Flucht- und Rettungswegpläne Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege vor Ort nach DIN 4844 Feuerwehrpläne nach DIN Brandschutzordnung nach DIN Verhaltensmaßnahmen im Brandfall Benutzung der Selbsthilfeeinrichtungen Belehrung der Mitarbeiter Brandschutzkonzept Folie 52 Zusammenfassung Wartung und Prüfung nach Fertigstellung und in regelmäßigen Abständen Brandmeldeanlage Personenwarnanlage NRA-Anlage Handfeuerlöscher Wandhydranten Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten erforderlich Erleichterungen von materiellen Anforderungen können gestattet werden, wenn zielgerichtete Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen organisatorische Brandschutzmaßnahmen Für komplexere Vorhaben sind ingenieurmäßige Nachweise in Form von Wärmebilanzrechnungen erforderlich Brandschutzkonzept Folie 53 Brandschutzkonzept Folie 54

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle

Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zweck

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Flucht,- und Rettungswege

Flucht,- und Rettungswege Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und

Mehr

Brandschutz in Deutschland

Brandschutz in Deutschland Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,

Mehr

Brandschutz im Genehmigungsverfahren

Brandschutz im Genehmigungsverfahren Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen

Mehr

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen 2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und

Mehr

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Pflege- oder Betreuungseinrichtungen Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG) Pflege- oder Betreuung Pflege- oder Betreuung

Mehr

Brand- und Katastrophenschutzamt. Landeshauptstadt Dresden

Brand- und Katastrophenschutzamt. Landeshauptstadt Dresden Rechtliche Grundlagen der Beteiligung der Feuerwehren im Baugenehmigungsverfahren und zur Durchführung der Brandverhütungschau Fachseminar Vorbeugender Brandschutz in Gliederung Einführung SächsBRKG SächsBO

Mehr

Praktische Lösungsansätze

Praktische Lösungsansätze Objektive Bewertung des brandschutztechnischen Zustands einer Immobilie Praktische Lösungsansätze Marijana Poburski, Dipl.-Ing. Bureau Veritas Construction Services GmbH 1 Schutzziele der Bauordnung Bauliche

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes

Mehr

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die

Mehr

Brandschutz im Baudenkmal

Brandschutz im Baudenkmal Brandschutz im Baudenkmal Wie viel Feuerwehr braucht die Feuerwehr? Dipl.-Ing. (FH) Michael Schwabe Inhalt Schutzziele des Brandschutzes Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes Standsicherheit der

Mehr

0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Gesamtinhaltsverzeichnis 0. Seite 1 0. Gesamtinhaltsverzeichnis Die Kapitel sind bei Bedarf in folgende Teile gegliedert: A B C E G P S V W Anforderungen an das Brandverhalten (Bauaufsicht, Schadenversicherer,

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Dipl. Ing. (FH) - Studium der Landwirtschaft - Elterlicher Betrieb, Milchvieh - Werksbeauftragter Deutschland Zuidberg BV - Feuerwehrmann

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) VkVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2003 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)

Mehr

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008 Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 zuletzt geändert durch Beschluss

Mehr

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen

Mehr

Vorbeugender Brandschutz an Schulen

Vorbeugender Brandschutz an Schulen Vorbeugender Brandschutz an Schulen Rechtliche Anforderungen und Umsetzung an Beispielen Bernd Gammerl Regierungsbaumeister Ziele im Brandfall Außenbereich Inhalte Rettungswege und Aufstellflächen Flächen

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe

Mehr

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika

Mehr

LEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE

LEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE Seite 1 Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte Ausgabe: Leitfaden RL2 Ausgabe Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 0 Vorbemerkungen... 3 1 Anwendungsbereich des Leitfadens... 3 2 Schutzziele...

Mehr

Bauordnungsamt und Feuerwehr. Merkblatt. Empfehlungen für. Brandschutztechnische. Anforderungen an Kindergärten

Bauordnungsamt und Feuerwehr. Merkblatt. Empfehlungen für. Brandschutztechnische. Anforderungen an Kindergärten Bauordnungsamt und Feuerwehr Merkblatt Empfehlungen für Brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Bauordnungsamt und Feuerwehr Stand Dezember

Mehr

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO)

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO) Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO) Fassung September 1995 (geändert gemäß den Empfehlungen

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Anlagenarten und deren Abnahmen

Anlagenarten und deren Abnahmen Anlagenarten und deren Abnahmen Erfahrungsaustausch für VdS - anerkannte Errichter von Brandmeldeanlagen in Hamburg am 28. Februar 2012 Frank Döhler Anlagenarten und deren Abnahme Überblick Bestimmungen

Mehr

Informationsblatt. zur Erstellung. von Brandschutzkonzepten. gemäß 9 BauPrüfVO

Informationsblatt. zur Erstellung. von Brandschutzkonzepten. gemäß 9 BauPrüfVO Informationsblatt zur Erstellung von Brandschutzkonzepten gemäß 9 BauPrüfVO Herausgegeben: Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Bauen und Wohnen 57069 Siegen Herr Dipl. Ing. Peters Inhalt

Mehr

Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW

Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 29.10.2015 Prof. Dr.-Ing. Michael Reick Kreisoberbrandrat Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 43 (1) Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich, 43 (2) geeignete Fachplaner Beiträge 47 Baurechtsbehörden

Mehr

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und

Mehr

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung

Mehr

BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT

BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT 12 4 2014 GESETZE / VORSCHRIFTEN BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen

Mehr

Anforderungen, Planung und Ausführung von Rettungswegen [1]

Anforderungen, Planung und Ausführung von Rettungswegen [1] Anforderungen, Planung und Ausführung von Rettungswegen [1] Das bauaufsichtliche System der Rettungswege Der erste bauliche Rettungsweg Der zweite Rettungsweg Rettungswegbreiten und längen, Anforderungen

Mehr

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Peter Bachmeier Vorsitzender der Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des DFV

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau 1 Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau 1. Allgemein Gebäude mit gewerblich-industrieller Nutzung sind entsprechend der Musterbauordnung (MBO) und nach allen Landesbauordnungen bauordnungsrechtlich

Mehr

Fachbauleitung Brandschutz

Fachbauleitung Brandschutz Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen

Mehr

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf

Mehr

Begründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)

Begründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) 1 Begründung und Erläuterung zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) I. Allgemeines Die Überarbeitung der bisherigen Gaststättenbauverordnung

Mehr

An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags

An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2758 Landesfeuerwehrverband SH Sophienblatt 33 24114 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Per E-Mail 24.01.2008 Stellungnahme

Mehr

Inhalt. Autoren. Die Autoren sind Mitglieder der KTBL-Arbeitsgruppe Brandschutz :

Inhalt. Autoren. Die Autoren sind Mitglieder der KTBL-Arbeitsgruppe Brandschutz : Autoren Inhalt Die Autoren sind Mitglieder der KTBL-Arbeitsgruppe Brandschutz : Aribert Herrmann, Landkreis Fulda Kreisbauamt Fulda Fred Koch, Landwirtschaftskammer Niedersachsen Hannover Arnd Mettin,

Mehr

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Bauordnungsrecht N:\Lehrgang\170\Doku\LG170_Bauordnungsrecht.indd Wirksame Löscharbeiten ermöglichen Entstehung u. Ausbreitung v. Feuer u. Rauch verhindern Flucht u. Rettungswege

Mehr

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich? Wer regelt für die Sicherheitsbeleuchtung die: Erfordernisse Nationales Baurecht ASchG ArbStättV

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN?

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Ingenieure für Brandschutz DIE UE BERLIR BAUORDNUNG WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher,

Mehr

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) * Stand 10. Juli 1998

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) * Stand 10. Juli 1998 Fachkommission Bauaufsicht Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) * Anwendungsbereich Stand 0. Juli 998 Diese Richtlinie gilt für Anforderungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen... 14

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen... 14 9 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk

Mehr

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011 Grundzüge eines modernen und kostengünstigen Mehrzweckhallenbaus für die Landwirtschaft. 1 2 1 Definition landwirtschaftliche Mehrzweckhalle: (Stadel, Schopf, Schuppen, Remise, Tenne, Scheune) Landwirtschaftliche

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Anforderungen an den Brandschutz bei PV eine rechtliche und feuerwehrtaktische Erläuterung 1 Gliederung Nachschlagewerke Brandschutzgerechte Planung & Errichtung

Mehr

Chantico Brandschutz. Liste der erforderlichen Unterlagen für die Bauüberwachung. Allgemeine Unterlagen

Chantico Brandschutz. Liste der erforderlichen Unterlagen für die Bauüberwachung. Allgemeine Unterlagen Liste der en Unterlagen für die Bauüberwachung Chantico Brandschutz Zur Ausstellung einer brandschutztechnischen Konformitätsbescheinigung werden nachfolgend aufgeführte Prüfberichte, Verwendbarkeitsnachweise,

Mehr

Brandschutz alter-nativ

Brandschutz alter-nativ Brandschutz alter-nativ Selbstbestimmt und gut betreut? Wie wohnen wir morgen? Vortrag zum 2. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 30. August 2012 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Stubenrauchstraße

Mehr

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund

Mehr

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz V K F A E A I vom Bund akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte und Personen im Brandschutz Dachorganisation der kantonalen Brandschutzbehörden

Mehr

23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Anwendungsbereich

23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Anwendungsbereich 23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr v. 05.11.2010 - X.1 170-1

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Baulicher Brandschutz im Industriebau. Kommentar zu DIN 18230

Baulicher Brandschutz im Industriebau. Kommentar zu DIN 18230 DIN Beuth-Kommentare Baulicher Brandschutz im Industriebau Kommentar zu DIN 18230 2. erweiterte Auflage 1999 Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.v. und AGB Arbeitsgemeinschaft Brandsicherheit,

Mehr

Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt!

Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt! Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt! Vorbeugender Brandschutz - ein Stück Verantwortung; wir Unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung bis hin zur Abnahme Ihres Objektes

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden. In wenigen Minuten hier im Forum Schwein!

Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden. In wenigen Minuten hier im Forum Schwein! Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden In wenigen Minuten hier im Forum Schwein! Forum Schwein auf der EuroTier am 19.11.2010 Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden

Mehr

Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes

Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes fgst.ch Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST von swiss engineering Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes Sirko Radicke Senior Projektleiter Gruner AG 1 FGST - Fachtagung vom 19.05.2015

Mehr

Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008

Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008 Stägjitschugge EuroTAP-Urteil: sehr gut Lage: Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008 Länge: Höhenniveau der Portale: Anzahl der Röhren: Höchstgeschwindigkeit: 2'300 m

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Landkreis Göppingen. Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Landkreis Göppingen. Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Landkreis Göppingen Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand: 30.08.2000 1 Allgemeines Feuerwehrpläne werden für den Gebrauch der Feuerwehr erstellt. Sie sollen den Einsatzkräften

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten AGBF Niedersachsen Arbeitskreis Vorbeugender Brandund Gefahrenschutz LFV-Niedersachsen e.v Fachausschuss Vorbeugender Brandund Umweltschutz Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten Inhalt: Seite:

Mehr

Rauch- und Brandschutzvorhänge

Rauch- und Brandschutzvorhänge vorhänge UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Textile vorhänge Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für Neubauten und bestehende Objekte Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten Antriebs- und Steuerungskomponenten

Mehr

Brandschutz an Windenergieanlagen

Brandschutz an Windenergieanlagen Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge

Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Seite 1 von 16 Einleitung Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Mehr

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Neuerungen und voraussichtliche Entwicklungen im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Neuerungen und voraussichtliche

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Deutscher Stahlbau-Verband

Deutscher Stahlbau-Verband Deutscher Stahlbau-Verband Rettungswege nach Musterbauvorschriften Empfehlungen des DSTV-Arbeitsausschusses Brandschutz Februar 2004 C. Heinemeyer, Aachen H. Kuhnke, Bielefeld W. Stöber, Paderborn Copyright-Klausel

Mehr

Planungselement Brandschutz

Planungselement Brandschutz AGV Aargauische Gebäudeversicherung Planungselement Brandschutz Brandschutz im Schulbau Vorabendveranstaltung Netzwerk Bildung & Architektur Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV AGV Aargauische

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Weisung vom 15. Dezember 2005 20.5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Schulung. Feuerwehr. Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren

Schulung. Feuerwehr. Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren Schulung Feuerwehr Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren Inhaltsverzeichnis Fakten Aktuelle Meldungen Besonderheiten Wohnformen Einsatzbeispiel Konsequenzen Brandschutzspezifische Fakten ca. 2-3

Mehr

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO) An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,

Mehr

Brandschutztagung 16./17.09.2009

Brandschutztagung 16./17.09.2009 Brandschutztagung 16./17.09.2009 Anlagentechnischer Brandschutz am Beispiel Krankenhaus Referent: Jan Witte 2 / 32 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Gesetzliche Regelungen in Deutschland 3. Länderspezifische

Mehr

Ergänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis

Ergänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis Landratsamt Rems-Murr-Kreis Brandschutzdienststelle Baurecht,vorbeugender Brandschutz Stuttgarter Str. 110 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2349 Fax: -2418 E-mail: g.stickel@rems-murr-kreis.de Ergänzende

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT. Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte. Herzogstraße 36 44807 Bochum

BRANDSCHUTZKONZEPT. Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte. Herzogstraße 36 44807 Bochum BRANDSCHUTZKONZEPT Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte Herzogstraße 36 44807 Bochum Bauvorhaben: AWO - Kindergarten Umbau und Erweiterung einer bestehenden Kindergartengruppe um zwei

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr