LVR-Landesjugendamt Rheinland Frühe Hilfen. Dokumentation. Jahrestagung für Netzwerkkoodinierende

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1 LVR-Landesjugendamt Rheinland Frühe Hilfen Dokumentation Jahrestagung für Netzwerkkoodinierende Frühe Hilfen am

2 Gliederung Aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene in den Frühen Hilfen PPT-Präsentation von Sabine Meißner S. 4 Aktuelles aus dem LVR-Landesjugendamt S. 20 Alexander Mavroudis Berufsverbandsvertretung der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in den Frühen Hilfen: PPT-Präsentation von Frau Blomeier, Landesverband der Hebammen S. 22 PPT-Präsentation von Frau Pätzmann-Sietas, Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. S. 41 Projekt Aufgeweckt, PPT-Präsentation von Frau Albrecht und Frau Bollmeier, Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss S. 49 Antragsverfahren, Förder- und Bewertungskriterien für verhältnisbezogene Präventionsmaßnahmen, PPT-Präsentation von Frau Franzen, AOK Rheinland/Hamburg S. 63 Anlage: Anfrage von Regine Müller S. 75 1

3 HERZLICH WILLKOMMEN ZUR Jahrestagung der Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen am 20. Juni 2017 im LVR in Köln 2

4 Jahrestagung der Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen 2017 T A G E S P R O G R A M M 9:30 Uhr 9:40 Uhr Begrüßungen Alexander Mavroudis, LVR-Landesjugendamt Rheinland Sabine Meißner, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene in den Frühen Hilfen Sabine Meißner, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Aktuelles aus dem LVR-Landesjugendamt Alexander Mavroudis, LVR-Landesjugendamt Rheinland 10:45 Uhr 11:00 Uhr 12:45 Uhr 14:00 Uhr Pause Die Professionen der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in den Frühen Hilfen Dialog mit Berufsverbandsvertreterinnen Barbara Blomeier, Landesverband der Hebammen NRW Birgit Pätzmann-Sieteas, Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. Mittagspause Austauschbörse für Materialien Prävention in Lebenswelten Projekt aufgeweckt Gesundes Aufwachsen im Revier Barbara Albrecht, Nadine Bollmeier, Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss Antragsverfahren, Förder- und Bewertungskriterien für verhältnisbezogene Präventionsmaßnahmen Doris Franzen, AOK Rheinland/Hamburg Geschäftsbereich Prävention/Gesundheitssicherung 15:30 Uhr Abschluss 3

5 Aktuelle Entwicklungen der Frühen Hilfen auf Bundes- und Landesebene Jahrestagungen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am in Münster und in Köln gefördert vom: Bundesfonds Stiftung bürgerlichen Rechts in Trägerschaft BMFSFJ Name: Bundesstiftung Frühe Hilfen In drei Dokumenten geregelt (Verwaltungsvereinbarung, Satzung, Leistungsleitlinien) 2 4

6 Präambel 1. Verwaltungsvereinbarung (VV) bei Zielgruppe: 0-3 Jahre Rechtsform, Träger, Name Stiftungszweck und -höhe (Art. 3 Abs. 4 KKG) Vorteile Stiftung: kann Rücklagen bilden, kann Zuwendungen von Dritten annehmen 3 VV Leistungen (= Mittelsatz für) Netzwerke Frühe Hilfen, spezifische Angebote Frühe Hilfen, Erprobung innovativer Maßnahmen, Implementierung erfolgreicher Modelle Fachliche Koordinierung und Qualitätssicherung und - entwicklung durch Länder (Landeskoordinierungsstellen) NZFH Geschäftsstelle Stiftung 1. Entwurf: Keine Maßnahmen, die vor bestanden haben; Verhandlungsergebnis: Maßnahmen, die nicht schon vor bestanden haben, und erfolgreiche modellhafte Ansätze, die als Regelangebot ausgebaut wurden und werden 4 5

7 Kostentragung (1) VV Leistungen finanziert aus Stiftungsvermögen, jährlicher Wirtschaftsplan als Grundlage Überlegung zunächst: Kosten für Geschäftsstelle werden aus Mitteln für die Länder abgezogen Verhandlungsergebnis: Für Landeskoordinierungsstellen und Maßnahmenebene in den Ländern wie bisher, für Geschäftsstelle aus Anteil für NZFH 5 Kostentragung (2) VV Verteilschlüssel wie bisher - auch Bezugsjahr- für 2018 ab 2019: Festlegung durch JFMK (wahrscheinlich nur Änderung des Bezugsjahres) 1. Entwurf: Mittelweitergabe und Verfahren noch nicht geregelt (Bund Länder Kommunen), zwischenzeitliche Überlegung: BHO mit der Folge, keine fachbezogene Pauschale möglich; Verhandlungsergebnis: LHO, d.h.: fachbezogene Pauschale weiterhin möglich! 6 6

8 VV Landeskoordinierungsstellen Koordinierung und Begleitung bei Umsetzung der Maßnahmen unter Leistungen (Qualifizierung inbegriffen) Ermöglichen flächendeckender Partizipation der Kommunen Beitrag zur Qualitätssicherung und entwicklung in den Frühen Hilfen Zur Sicherung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards verbindliche Zusammenarbeit mit NZFH und hierfür Zurverfügungstellung von Daten zu Maßnahmen im Land Länderübergreifender Austausch Landesgesamtkonzept 7 Geschäftsstelle VV BMFSFJ verwaltet Stiftung und richtet Geschäftsstelle ein Aufgaben Geschäftsstelle u.a.: Prüfung der Gesamtkonzepte, Prüfung Mittelverwendung (Länder), Verwaltung Stiftungsvermögen, Auszahlung der Mittel Bei nicht zweckentsprechender Verwendung: Mittelrückforderung 8 7

9 Steuerungsgruppe VV Aufgabe: Steuerung und Kontrolle der Stiftung. Näheres Satzung NZFH Aufgaben und Struktur bleiben; auch weiterhin Kooperation mit DJI Alle drei Jahre ab : Bericht unter Einbezug Länderdaten und kommunaler Daten Auf dieser Grundlage kann Steuerungsgruppe inhaltliche Anpassungen der Leistungsleitlinien vornehmen Länder: Sicherstellung kommunale Daten für wissenschaftliche Begleitung, Erhebungsgegenstände und 9 verfahren beschließt Steuerungsgruppe VV Wissenschaftlicher Beirat NZFH (wie bisher) Prüfungsrecht des BRH bzgl. Stiftung Inkrafttreten zum (damit Geschäftsstelle Arbeit aufnehmen kann) im Übrigen gilt bis bisherige VV Änderungen nur einvernehmlich möglich Kündigungsrecht für Bund und Länder; Frist: 2 Jahre zum Ende des Kalenderjahres (Bedingung des BMF) 10 8

10 FAZIT zur VV Bewährte Strukturen bleiben erhalten Altersbezug: Kinder von 0 3 Jahren Kein Enddatum (passend zu gesetzlicher Unbefristetheit des Fonds) Mittelfluss Land an Kommunen nach LHO erfolgreiche modellhafte Ansätze, die zum Regelangebot ausgebaut wurden/werden, sind weiterhin förderfähig, auch wenn sie bereits vor dem bestanden Rücklagen Geschäftsstelle finanziert aus NZFH-Anteil Satzung Name und Sitz der Stiftung Zweck, Gemeinnützigkeit Stiftungsvermögen 1. Entwurf: Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch; Verhandlungsergebnis: Ein individueller Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht. Grund: Haushaltsrecht. 12 9

11 Steuerungsgruppe Aufgaben Satzung Steuerung +Kontrolle der Stiftung; Beschluss Wirtschaftsplan, Änderungen an Satzung und Leistungsleitlinien 1. Entwurf: Beschlussfassung mehrheitlich, nur Wirtschaftsplan einvernehmlich (Sitze: 6 Bund + 1 Extrastimme durch Vorsitz, der zudem bei Stimmengleichheit entscheidend/ 5 Länder/ 1 Kommunen); Verhandlungsergebnis: Auch Änderungen an Satzung und Leistungsleitlinien erfordern Einvernehmen 13 Satzung Länderkoordinierungsstellen Gesamtkonzepte werden alle drei Jahre ab fortgeschrieben Beteiligung Finanzamt Inkrafttreten mit Unterzeichnung 14 10

12 Fazit zur Satzung Bisherige Gremien bleiben erhalten Geschäftsstelle übernimmt bisherige Aufgaben des BMFSFJ Kein Rechtsanspruch auf Leistung Bedeutung klargestellt durch Zusatz individuell Für Änderungen der Satzung/Leistungsleitlinien Einvernehmen erforderlich Leistungsleitlinien I. Sicherstellung Netzwerke Grundlage für die weiteren Bereiche (Priorisierung) Zusätzliche neue Voraussetzungen: Ziele und Maßnahmen sollen nicht (wie bisher) nur auf Grundlage der Jugendhilfeplanung, sondern möglichst auch unter Einbezug der Gesundheits- und Sozialplanung erfolgen Regelmäßige Netzwerktreffen Verfahren zur konkreten Zusammenarbeit auf Ebene der Familien Unterstützung bei der partizipativen Weiterentwicklung 16 von Angeboten der Frühen Hilfen vor Ort 11

13 Leistungsleitlinien II. Psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote der Frühen Hilfen 1. GFB 2. Freiwillige 3. Schnittstellenangebote und -dienste 4. Innovative Maßnahmen/ bewährte modellhafte Ansätze 17 Leistungsleitlinien 1. GFB (s. Leistungsprofil) durch FamHeb/FGKiKP und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen (1) NEU: Keine Priorisierung mehr für diesen Bereich NEU: Koordination ist explizit als Maßnahme aufgeführt Zusätzlich neue Voraussetzungen: Aufsuchender Einsatz Zur Qualitätssicherung sollte ihr Einsatz fachlich koordiniert werden Es sollte eine fachliche Anbindung an ein multiprofessionelles Team gegeben sein 18 12

14 GFB (2) Leistungsleitlinien Neue Voraussetzung : Qualifikation nach Mindestanforderungen + Orientierung an Kompetenzprofil 1. Entwurf: Nicht berücksichtigt, dass Personen Fortbildung Famheb/FGKiKP vor Beschluss der Mindestanforderungen begonnen haben und Einsatz ab Fortbildungsbeginn wäre nicht förderfähig Verhandlungsergebnis: Verfügen über Qualifizierung nach Mindestanforderungen oder werden entsprechend qualifiziert. Über Notwendigkeit der Nachqualifizierung von Personen, die Fortbildung vor dem begonnen haben, entscheiden die Länder. 19 Leistungsleitlinien 2. Freiwillige (= bisher Bereich Ehrenamtliche ) 1. Entwurf: Einschränkung auf aufsuchende Angebote (passt auch nicht zu benanntem Zweck: Integration von Familien in das soziale Umfeld) Verhandlungsergebnis: Einschränkung aufgehoben Neue Voraussetzung: Qualitätssicherung an den Schnittstellen zur professionellen Arbeit und weitergehenden Hilfen Im Übrigen wie bisher (sprachliche Anpassungen) 20 13

15 Leistungsleitlinien NEU! 3. Angebote und Dienste an Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme (1) Frühe Hilfen entwickeln sich zu eigenständigem Versorgungsfeld mit innovativen Unterstützungsangeboten und füllen Lücken an den Schnittstellen zwischen den einzelnen Sozialleistungssystemen. Lotsendienste, die die Vermittlung der Familien in spezifische, bedarfsgerechte regionale Angebote zum Ziel haben, haben sich besonders bewährt [ ]. Dazu gehören insbesondere: Lotsensysteme mit möglichst interdisziplinärer Bedarfsklärung, die Angebote der Frühen Hilfen vermitteln Maßnahmen der Qualitätssicherung an den Schnittstellen + Qualifizierung der Fachkräfte Maßnahmen zur strukturellen Einbindung von Akteuren 21 aus dem Gesundheitswesen (z.b.: QZ Frühe Hilfen) Leistungsleitlinien Angebote und Dienste an Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme (2) Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien insbesondere in belastenden Lebenslagen haben und Türöffner zu Frühen Hilfen sind Auf Nachfrage vom BMFSFJ bestätigt, dass auch z.b. Elterncafés, Familienbüros, Babyschreiambulanzen hierunter förderfähig, wenn Voraussetzungen erfüllt sind oder unter erfolgreich bewährte Modellprojekte (s. 4.), wenn dortige Voraussetzungen erfüllt

16 Leistungsleitlinien NEU! 3. Angebote und Dienste an Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme (3) Ausschluss folgender Leistungen : des 16 SGB VIII 1. Entwurf: Ab Vollendung 3. Lebensjahr Verhandlungsergebnis:, die sich nicht auf Familien ab der Schwangerschaft und mit Kindern von 0 3 Jahren beziehen die der allgemeinen Gesundheitsförderung dienen nach dem SchKG ohne direkten Bezug zu den Frühen Hilfen 23 Leistungsleitlinien NEU! 4. Erprobung innovativer Maßnahmen und bewährter Modellprojekte (1) Frühe Hilfen = relativ neues Handlungsfeld, daher soll auch zukünftig Raum für Innovationen und Weiterentwicklung von Zugangswegen und spezifische Angebote bestehen. Diese sollen die Lücken in der Versorgung von Kindern aus Familien in belasteten Lebenslagen, die die herkömmlichen Versorgungsysteme aufgrund ihrer Logiken nicht erfüllen können, schließen und es möglich machen, auf gesellschaftliche Entwicklungen entsprechend reagieren zu können

17 Leistungsleitlinien NEU! 4. Erprobung innovativer Maßnahmen und bewährter Modellprojekte (2) 1. Entwurf: Modellprojekte im Text nicht erwähnt Verhandlungsergebnis: Für die Entwicklung von spezifischen Angeboten und Ansätzen zur besseren Erreichbarkeit und bedarfsgerechten Versorgung, insbesondere von belasteten Familien wurden Modellprojekte auf den Weg gebracht. Erfolgreich bewährte Modellprojekte in den Frühen Hilfen sollen verstetigt werden. 25 FAZIT zu Leistungsleitlinien Wegfall Priorisierung bis auf Netzwerk 0-3 Klarstellungen Modellprojekte im Text erwähnt 26 16

18 Nächste Schritte Umlaufbeschluss JFMK Geschäftsstelle nimmt Arbeit auf Maßnahmeplanmuster wird neu erstellt ausführliche Beratung durch LK Fördergrundsätze auf Landesebene und FAQs angepasst Verteilerschlüssel auf Landesebene bleibt wie 2017, auch Mindesthöhe von durch Aufstockung bleibt, aber durch Reduzierung der Mittel für landesweite Maßnahmen mehr Geld an Kommunen (rd. 9,6 Mio. statt rd. 9,3 Mio. ). Bescheide Fragebogen wird angepasst für VN Weitere Entwicklungen Aktueller Stand Arbeitshilfen Positionspapier GFB/HzE/Schutzauftrag Kampagne zur verantwortungsvollen Nutzung von Smartphones etc. QZ Frühe Hilfen Forschungsvorhaben NZFH 28 17

19 Einfügen Bilder 29 Kampagne verantwortungsvoller Umgang mit Smartphones Slogan Motiv 1: Die ersten Schritte nicht gesehen? Verpassen Sie nicht das wahre Leben Ihrem Kinde zuliebe! Slogan Motiv 2: Die ersten Worte nicht gehört? Verpassen Sie nicht das wahre Leben Ihrem Kinde zuliebe! 30 18

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Ihre Fragen! Kontakt: Sabine Meißner Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Haroldstraße Düsseldorf Referat 323/Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen fruehehilfen@mfkjks.nrw.de sabine.meissner@mfkjks.nrw.de 0211/

21 Aktuelles aus dem Landesjugendamt LVR-Fachberatung Frühe Hilfen ab dem 1. Juli 2017 wieder besetzt mit Annette Berger. Kontakt: Telefon , Frau Berger hat in der Stadt Dinslaken das Netzwerk Frühe Hilfen aufund ausgebaut, kommt damit aus der Praxis und steht ab dem 1.7. für Beratungsanfragen sowie Anregungen zu Fort-, Weiterbildung und Austausch für die Kommunen und Regionen im Rheinland zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot! Die Koordinationsstelle Kinderarmut als Organisationseinheit, in der die Fachberatung Frühe Hilfen verortet ist, ist durch politischen Beschluss des LVR-Landesjugendhilfeausschusses Rheinland verstetigt. Kernaufgabe: Unterstützung der Jugendämter beim Auf- und Ausbau von integrierten kommunalen Präventionskonzepten beginnend mit den Frühen Hilfen als erstem Glied der Präventionskette Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut - Eine Zwischenbilanz. 30. September 2015 in Köln Aktuelles aus dem Landesjugendamt Anfang 2017 neu erschienen: Arbeitshilfe Präventionsnetzwerke und Präventionsketten erfolgreich koordinieren gebündeltes Wissen aus der langjährigen Begleitung von Kommunen, heißt: aus der Praxis für die Praxis. Bestandteil der Arbeitshilfe sind u.a. wesentliche Schritte hin zu Präventionsketten und was dabei zu tun ist. kostenloser Bezug per an: kinderarmut@lvr.de kostenloser Download unter: Die Arbeitshilfe ist Grundlage für die Fortbildung Präventionsnetzwerke und Präventionsketten erfolgreich koordinieren, die LVR und LWL 2018 anbieten werden ein Qualifizierungskurs (Umfang: drei mal drei Seminartage) auch für Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen. Start im Januar ( ; ; ), Ausschreibung erfolgt im Herbst Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut - Eine Zwischenbilanz. 30. September 2015 in Köln 20

22 Aktuelles aus dem Landesjugendamt Termine 2017: 27. September 2017: Kongress Aktiv gegen Kinderarmut im LVR in Köln. Ausschreibung unter 8. November 2017: Landesweites 2. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende der Kreise in Münster. 21. November 2017: Landesweites 4. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende der Großstädte in Köln. 5. Dezember.2017: LVR-Werkstattgespräch, Ausschreibung erfolgt nach den Sommerferien LVR-Werkstattgespräche 2018 am 7.3. und am 27.9., Anregungen zu Themen gerne an Frau Berger Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut - Eine Zwischenbilanz. 30. September 2015 in Köln 21

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42 Die Professionen der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in den Frühen Hilfen Dialog mit Berufsverbands,- und Interessenvertretern Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Inhalt Der BeKD e.v. / Historie Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB) Kompetenzprofil Rechtsgutachten Mindestanforderungen Zusammenfassung Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 41

43 Historie des Berufes und Berufsverbandes 1829 Erste Kinderabteilung in Deutschland der Charité/ Berlin Ein Ministerialerlass in Preußen sieht die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen vor In Jena absolvieren die ersten vier Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ihre Ausbildung / Prüfung ab. Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Historie des Berufes und Berufsverbandes 1927 Gründung des Reichsverbandes der Säuglings- und Kleinkinderschwestern durch Antonie Zerwer Beschluss über die reichseinheitliche Ausbildung und staatliche Prüfung von Pflegerinnen und Schwestern für die Säuglings- und Kleinkinderpflege. Trennung der Ausbildungen zur Pflege des gesunden und des kranken Kindes Das 1. Krankenpflegegesetz der BRD tritt in Kraft. (Ausbildung 3 Jahre) Die Bezeichnung Säuglings- und Kleinkinderkrankenschwester wird durch Kinderkrankenschwester ersetzt und staatlich geschützt. Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 42

44 Historie des Berufes und Berufsverbandes 1965 Das 2. Krankenpflegegesetz der BRD tritt in Kraft (Ausbildungsdauer 3 Jahre) 1980 Gründung des Arbeitskreises der Kinderkrankenschwestern (AKK) 1991 aus dem AKK wird der BKK Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.v.. Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Historisches des Berufes und Berufsverbandes Krankenpflegegesetz in Deutschland verabschiedet. Gesetz regelt eine integrative Grundausbildung und Erhaltung der eigenständigen Schwerpunkte in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheitsund Krankenpflege Pflegeberufereformgesetz wird verabschiedet Weiterqualifikation zur FGKiKP oder Fachkraft Frühe Hilfe (Länderabhängig) seit vielen Jahren möglich Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 43

45 Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft Regionale Arbeitsgruppen Ansprechpartner in allen Bundesländern Vertretungen in Landespflegeräten und/oder Pflegeberufekammern in den Bundesländern Fachzeitschrift Kinderkrankenschwester Berufshaftpflichtversicherung Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB) Leistungsprofil längerfristige, aufsuchende Begleitung von Familien durch Fachkräfte des Gesundheitswesens im Rahmen der FH. Zielgruppe Angebot für alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. befinden sich in psychosozial belastenden Lebenssituationen freiwillige Inanspruchnahme. Ziele dieses Angebotes die Beziehungs- und Erziehungs- sowie Versorgungskompetenzen von werdenden Eltern fördern den Kompetenzerwerb von Eltern bezüglich der Förderung der Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes zu unterstützen bei Bedarf Zugänge zu weiteren Unterstützungsangeboten zu eröffnen. Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 44

46 Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen Teil 1 Gesetzliche Bewertung und Verortung Teil 2 Arbeits,- Sozialversicherungs,- und Umsatzsteuerrecht Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Mindestanforderungen zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pflegern im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH). 1. Ziel der Mindestanforderungen Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit der inhaltlichen, formalen und strukturellen Qualität der Qualifizierung in allen Bundesländern zu gewährleisten Anerkennung der Abschlusszertifikate Formulierung von bundeseinheitlich abgestimmte und gegenseitig anerkannten Vorgaben u.a. zu Lerninhalten, formalen Zulassungs-Voraussetzungen sowie strukturellen Rahmenbedingungen der kompetenzorientierten Qualifizierungsmaßnahmen Curriculum kompetenzorientiert Stundenumfang mindestens 270 UE Theorie Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 45

47 Beschreibung der Profession / FGKiKP FGKiKPs sind: Examinierte GKPs die durch Weiterbildung eine Zusatzqualifikation unter Berücksichtigung der Kompetenzprofile des NZFH erlangt haben Haben einen einfachen nicht stigmatisierenden und niedrigschwelligen Zugang zu Familien Verfügen im Besonderen über vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsfürsorge für Säuglinge und deren Eltern bzw. Bezugspersonen Arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen und Institutionen zusammen Unterstützen Eltern in belastend erlebten Situationen- insbesondere auch Familien mit behinderten, chronisch kranken Kindern und Kindern mit Regulationsstörungen sowie Frühgeborenen Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Aufgaben einer FGKiKP Beratung und Befähigung zu einer angemessenen pflegerischen Versorgung des Kindes sowie einer kindgerechten Ernährung Motivation zur Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen Vermittlung von Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familie (z.b. Suchtproblematik) Stärkung und Mobilisierung von individuellen, strukturellen und sozialen Ressourcen der Familie Verbesserung der Beziehung zwischen dem Kind und der primären Bezugsperson Vermittlung/ Kontaktaufnahme zu Ämtern und Beratungsstellen Z.B. Frühförderstellen Wohnungsämtern Wohngeldstellen etc. Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 46

48 FGKiKP s verfügen über erweiterte Kenntnisse Psychosoziale Beratungskenntnisse Entwicklungspsychologische Kenntnisse Kenntnisse über Eltern Kind Bindungen (bonding) Wissen über frühkindliche Entwicklung und Reguationsstörungen Kommunikationsfähigkeit in belastenden Situationen Interkulturelle Kompetenzen und Wissen über kultursensibles Arbeiten ( Diversity) Kenntnisse über Kinderschutz und Signale der Kindeswohlgefährdung Wissen über Strukturen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens Kompetenz in der Netzwerkarbeit und dem interdisziplinären Arbeiten Wissen über Anwendung von Instrumenten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas Literaturangaben Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. Kompetenzprofil FGKiKP NZFH Familienhebamme und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in Mecklenburg Vorpommern Mindestanforderungen zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen und pflegern im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) Beschlossen durch die Steuerungsgruppe der Bundesinitiative Frühe Hilfen am , ergänzt am Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Famhebs und FGKiKPs erstellt im Auftrag des NZFH Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB) Leistungsprofil Beschlossen durch die Steuerungsgruppe der Bundesinitiative Frühe Hilfen am " Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 47

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Köln 20. Juni 2017 B. Pätzmann - Sietas 48

50 Kooperationsprojekt von Krankenkassen und Gesundheitsamt für den Stadtteil Neuss - Weckhoven 13. Juni 2017, Jahrestagung der Netzwerkkoordinierenden Früher Hilfen, Münster Projekt aufgeweckt Gesundes Aufwachsen im Quartier 1 Gesundes Aufwachsen im Quartier Kooperationsprojekt von Kranken-/ (Unfallkasse) und Gesundheitsamt für den Stadtteil Neuss - Weckhoven 49

51 Soziallagensensible Prävention von Anfang an zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern in einem Stadtteil mit Merkmalen sozialer Benachteiligung Rhein-Kreis Neuss EW Krefeld Neuss ca Mönchengladbach Düsseldorf Köln Rommerskirchen

52 Strategie Bildung einer Präventionskette -9 6 Jahre Von der Schwangerschaft bis zur Einschulung 6 aufgeweckt Präventionsstrategien im Überblick Gesundes Aufwachsen im Quartier durch Aufbau einer Präventionskette Zielgruppe: werdende und junge Familien, Kinder, Erzieherinnen, Hebammen, Tagesmütter, Lehrkräfte Settingansatz: Stadtteil, Kita, Schule Partizipation in der Projektplanung und - umsetzung Nachhaltigkeit durch Verhältnis- und Verhaltensprävention Projekt aufgeweckt 51

53 Hintergrund Ergebnisse der jährlichen Schulneulings Untersuchungen 5 6 Jährige Entwicklungsauffälligkeiten - Entwicklungsstörungen (Sprache, Gewicht, Motorik, Verhalten, Sozialkompetenz, Wahrnehmungsbereich...) prokita 4 Jährige Projektentwicklung: aufgeweckt Modellgebiet Neuss - Weckhoven Stadtteil der Stadt Neuss Kinder/Jugendliche gesamt: bis unter 3 Jahre: bis unter 6 Jahre: Menschen (Stand ) Niedrigverdiener 43,9 % Bezieher von ALG II 28,2 % Überschuldungsrate 15,85 % bezirke/bezirkskarte 52

54 Anzahl der Kinder in Prozent Anzahl der Kinder in Prozent prokita Ergebnisse 70 % Neuss- Weckhoven % 50 % 40 % 30 % 20 % 51,3 % 48,5 % 46,4 % 4 - Jährige 38,4 % 30,3 % 23,7 % 24,7 % 22,4 % 20,2 % 60,8 % 62,2 % 60,5 % n = 97 n = 99 n = % 0 % Sprachförderbedarf Verhaltensauffälligkeit Neuromotorische Störung Mindestens 2 auffällige Bereiche Schulneulingsdaten Neuss-Weckhoven 30,0% Schulneulinge 2008 Neuss Weckhoven 2008 n = 88 25,0% 20,0% 22,7% Rhein-Kreis Neuss 2008 n = ,0% 10,0% 5,0% 0,0% 17,0% 11,2% 10,1% Sprachförderbedarf Verhaltensauffälligkeit 14,8% 12,9% Neuromotorische Störung 9,1% 5,2% Mindestens 2 auffällige Bereiche 53

55 Projektphasen Idee Finanzielle Zusage der KK Beschluss durch Sozial-/ Gesundheitsausschuss, 23. Mai 2013 PK, Start der Maßnahmen 2. Stadtteil + Schulen Projektorganisation Lenkungsgruppe (KK, SGA, GA, JH, Kita) Projektleitung (GA/ KJGD) Wiss. Beirat Kinderarzt/ärztin, Med. Fachangestellte (KJGD) ProjektkoordinatorIn (KJGD) 54

56 Von der Idee zur Umsetzung 7. Mai Treffen mit den Krankenkassen informeller Austausch/ Ausloten weitere Zusammenarbeit (Grundlage Kinder- und Jugendgesundheitsbericht 2011) 8. Okt Treffen mit den Krankenkassen/ der Unfallkasse Gemeinsame Zielvereinbarung 20. März Treffen mit den Krankenkassen/ der Unfallkasse Vorstellung der Projektskizze/ des Konzepts April Dez Rahmenvertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Förderern Januar Sitzung Lenkungsgruppe (LG) Vertragsunterzeichnung, Startschuss für das Projekt, Vorstellung konkreter Projektplan/ Meilensteine Meilensteine 2014 Januar Unterzeichnung der Rahmen- / Zusatzvereinbarung, 1. Sitzung Lenkungsgruppe (LG) Ist-Analyse: Angebote vor Ort und externer Anbieter Februar Individuelles Planungsgespräch/ Einrichtung März Mai Sept. Nov. Auswahl der Anbieter, exakte Modulplanung Handlungsstrategie Netzwerkbildung 1. Netzwerktreffen Stadtteilkonferenz: Zielbestimmung Evaluation Festlegung des Designs Elterninformationsveranstaltungen in allen teilnehmenden Institutionen PM zum Start der ersten Maßnahmen Elternkurse: doppelt gesund, Triple P, Safe 2. Sitzung Lenkungsgruppe (LG) 55

57 15 Vorstellung des Projektes kommunalpolitischen Gremien (GK, SGA, JHA) Gespräche mit Trägern der Kitas/ mit den Leitungen Information an das Erzieherinnenteam, Eltern Öffentlichkeitsarbeit (PK /Auftaktveranstaltung ) Projekt aufgeweckt Initiierungsphase Netzwerkarbeit Entwicklung einer gesundheitsförderlichen Netzwerkstruktur im Stadtteil 16 Gespräche mit Netzwerkpartnern (Kitas, Träger, Stadtteilarbeit) Teilnahme an der Stadtteilkonferenz Kooperationsvereinbarung SkF Familienzentrum Weckhoven kath. Kindertagesstätten St. Paulus Ev. Tageseinrichtung für Kinder Zauberhütte weitere Vereinbarungen in Vorbereitung Gründung des Runden Tisches Weckhoven Projekt aufgeweckt 56

58 17 Partizipative Projektplanung Einzelgespräche mit Kita-Leitung Bedarfsanalyse der Einrichtungen durch Abfrage Vorstellung des Vorhabens im Kita Team Ist-Analyse der Mittagsverpflegung Beratung der Caterer/ Hauswirtschafterin Erarbeitung eines individuellen Konzeptes und einer individuellen Beratung pro Einrichtung Projekt aufgeweckt 12 Good Practice Kriterien (Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit) Konzeption Selbstverständnis Zielgruppe Innovation Nachhaltigkeit Multiplikatorenkonzept Arbeitsweise Partizipation Empowerment Setting Ansatz Integriertes Handlungskonzept/ Vernetzung Qualitätsmanagement/ - entwicklung Dokumentation Evaluation Kosten Nutzen - Relation 57

59 19 Wir danken Projekt aufgeweckt Film aufgeweckt 1. Film aufgeweckt (auch in englischer Version) 2. Experteninterview 3. Trailer 58

60 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss/ KJGD Nadine Bollmeier 02131/ Barbara Albrecht 02131/ Projekt aufgeweckt 22 Erfolge 100% Teilnahme der Eltern und Kinder an prokita plus Projekt aufgeweckt 59

61 23 Erfolge Elternangebot im Stadtteil vielfältiger Erhöhte Kursnachfrage der Eltern Präventionskurs Elterntraining Ernährungskurse 1- Hilfe-Kurse Projekt aufgeweckt 24 Erfolge - Verhältnisprävention Verbesserung der Verpflegungssituation in den Einrichtungen Stärkeres Nutzen von Bewegungsbaustellen mit speziellem U3- Spiel- und Bewegungsmaterial Projekt aufgeweckt 60

62 25 Evaluation aufgeweckt Bausteine I. Förderung einer gesunden Entwicklung im frühen Kindesalter II. Entwicklung/ Wirkung der Präventionskette im Quartier Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft wiss. Beirat: Prof. Dr. Dr. Christine Graf Prof. Dr. Guido Engelmann Krankenkassenvertreter RKN Projekt aufgeweckt Allgemeine Daten Insgesamt 150 Kinder (56,7% Jungen; 43,3 % Mädchen) aus 4 Kitas 42,6% der Kinder haben einen Migrationshintergrund 16,9% der Kinder stammen aus Ein-Eltern-Familien Jeweils 25% der Kinder zeigen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung und der Hand-Finger Koordination Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U2-U6 ist mit 88% etwas höher im Vergleich zu den KIGGS Daten (86,2%) Teilnahme an U7a liegt nur bei 68,5% (im vorgegeben Zeitraum Lebensmonat) Vollständiger Impfschutz MMR liegt bei 88,6% Projekt aufgeweckt 61

63 Über die Hälfte der Erzieher stellten nach der Umsetzung der Fortbildungsinhalte Veränderungen in der Kita fest hin zu einer gesunden Ernährung und ausreichend Bewegung. Dadurch wurde die erfolgreiche Vermittlung von praxisrelevanten Inhalten, die in den Fortbildungen aufgegriffen und weitergegeben wurden, bestätigt. Projekt aufgeweckt Fazit Es zeigt sich insgesamt, dass das Projekt im richtigen Setting stattfindet Die Fortbildungsmaßnahmen sind zielgruppenspezifisch ausgewählt, werden gut angenommen und Inhalte in den Alltag integriert Partizipation aller Teilnehmer überaus positiv bewertet und stellt eine große Stärke des Projektes dar Projekt aufgeweckt 62

64 Landesrahmenvereinbarung NRW und ihre Umsetzung Die Landesrahmenvereinbarung NRW Am wurde die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW (LRV NRW) von den Partnern unterzeichnet. Ziel der Partner ist es, dazu beizutragen, die Gesundheit und damit die Lebensqualität der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Die Landesrahmenvereinbarung NRW ist kurz und prägnant und offen für Entwicklungen. Sie bildet einen Rahmen für die bedarfsgerechte Umsetzung von Prävention in Kommunen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Sie will Zielorientierung und Transparenz durch regelmäßige Festlegung von Handlungsschwerpunkten. 63

65 Die Landesrahmenvereinbarung NRW Die Partner Die Landesrahmenvereinbarung NRW Wesentliche Inhalte Die Landesrahmenvereinbarung NRW regelt gemeinsame Ziele und Handlungsfelder, die Koordinierung der Leistungen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Partnern Vereinbart wurden die Umsetzung und Ausweitung gemeinsamer Angebote der Partner der Landesrahmenvereinbarung NRW Entwicklung und Förderung weiterer Präventionsangebote, z. B. in Quartieren (Präventionsketten) Etablierung der Regionalen Koordinierungsstellen Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen 64

66 Die Landesrahmenvereinbarung NRW Kooperation als zentrales Element Wichtiges Element sind Kooperationsvereinbarungen zwischen (mindestens) einem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung und (mindestens) einem Verantwortlichen für die Lebenswelt, in der die Maßnahme/das Projekt durchgeführt werden soll. Angestrebt wird das bedarfs- und zielorientierte Zusammenwirken mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Trägern der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe, den Jobcentern sowie weiteren für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanten Einrichtungen und Organisationen. Mit den Kommunalen Gesundheitskonferenzen steht regional eine etablierte Struktur der Zusammenarbeit zur Verfügung. Die Landesrahmenvereinbarung NRW Umsetzungsstrukturen Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz Landesrahmenvereinbarung NRW AG Nichtbetriebliche Lebenswelten Steuerungsgruppe AG Pflege AG BGF Thematische Einbindung von Präventionsakteuren und Institutionen auf Landesebene, Experten aus den Regionen, Wissenschaftler Regionale BGF Koordinierungsstelle nach 20b, Abs. 3 SGB V, und 4, Abs. 8 LRV NRW Präventionsplanungen und -aktivitäten in Kreisen und Städten mit ihren Akteuren, Institutionen und Quartieren - Möglichkeit, Förderanträge zu stellen Präventionsangebote der Partner der LRV 65

67 Die Landesrahmenvereinbarung NRW Ausblick Intensive Arbeit liegt hinter den Partnern der LRV, die diese als Prozess betrachten. Heute kann das vermittelt werden, was bisher geschafft wurde. Für die weitere Umsetzung wünschen sich die Partner der LRV Austausch und Kooperation mit Ihnen. Sie freuen sich darauf, denn Prävention wird dort gelebt, wo Menschen aufwachsen, spielen, lernen, arbeiten, Freizeit verbringen älter und alt werden. Die Landesrahmenvereinbarung NRW Gemeinsame Angebote der Partner Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Landesprogramm Bildung und Gesundheit Landesinitiative Leben ohne Qualm Starke Seelen Halt Hart am Limit Aufgeweckt Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen 66

68 Die Landesrahmenvereinbarung NRW Gemeinsame Angebote der Partner Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Landesprogramm Bildung und Gesundheit Landesinitiative Leben ohne Qualm Starke Seelen Halt Hart am Limit Aufgeweckt Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Die Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten ist ein Lernzyklus, der unter aktiver Mitwirkung (Partizipation) aller Beteiligter zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation führen soll. Der Gesundheitsförderungsprozess im Setting-Ansatz: Aufbau/ Nutzung von Strukturen = Vorbereitungsphase Bedarfsanalyse Maßnahmenplanung Umsetzung Evaluation vgl. Leitfaden Prävention 67

69 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Förder-/Bewertungskriterien: Das Projekt findet in einem Setting (z. B. Kita, Schule, Kommune) statt Für die beantragten Aktivitäten besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf Das Projekt beinhaltet nicht ausschließlich/überwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen (z. B. Kurse, Beratung, etc.) Die beantragten Aktivitäten zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen und Strukturen ab Der Anbieter besitzt die je nach Handlungsfeld erforderlichen Qualifikationen Die Zielgruppe ist in den Planungs- und Umsetzungsprozess der Maßnahmen eingebunden Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Ausschlusskriterien zur Förderung durch die GKV: Berufliche Ausbildung Aktivitäten von politischen Parteien, etc. weltanschaulich nicht neutrale Angebote Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug Baumaßnahmen Forschungsprojekte ohne Intervention Regelfinanzierung Werbezwecke Pflichtaufgaben anderer Akteure Screenings Isolierte Maßnahmen externer Anbieter Individuumsbezogene Abrechnung 68

70 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Verfahren bei neuen Settingprojekten Idee / Antrag für Projekt von externen Partnern (Kommunen, etc.) per Antragsformular (entsprechend Leitfaden Prävention) gemeinsames Projekt mehrerer Kassen mit Partner Prüfstelle Prävention in Lebenswelten NRW regionales Projekt landesweites Projekt Exklusivprojekt einer Kasse mit Partner kassenindividuelle Regelung Weiterleitung an Federführung AG Lebenswelten Erörterung und Entscheidung in AG Lebenswelten Weiterleitung an Federführung AG Lebenswelten per Weiterleitungs- /Empfehlungsbogen Erörterung und Entscheidung in AG Lebenswelten Rückmeldung an Antragsteller durch Vertreter der KK/-verbände Aufnahme in Projektübersicht Regionale Settingprojekte NRW Rückmeldung an Antragsteller durch Vertreter der KK/-verbände Aufnahme in Projektübersicht Gemeinsame Settingprojekte NRW Aufnahme in Projektübersicht Exklusivprojekte einzelner Kassen Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren 69

71 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail - Allgemeines Regional- oder Landesprojekt? Erstantrag oder Folgeantrag? Laufzeit des Projektes Kreis / politische Grenze Vernetzungsgedanke Erstantrag: mehr Infos notwendig Folgeantrag: erfolgreiche Teilziele Anfang / Ende muss ersichtlich sein Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail Begründung, Projektbeschreibung, Handlungsfeld Gründe für die Maßnahme Ausführliche Projektbeschreibung Zuordnung zu einem Handlungsfeld/Themenschwerpunkt Brennpunkt / soziale Ungleichheit Bewertung Leitfaden 70

72 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail Projektinhalte & -ziele Inhaltliche Ausrichtung: verhältnisbezogen/ verhaltensbezogen? Projektziele Leitfaden Bedingung für Evaluation Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail Erreichung & Einbeziehung Erreichte Zielgruppe/-gruppen Kooperationspartner Steuerungsgremium Bewertung anbieterqualifiziert, Vernetzung ist verpflichtend 71

73 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail Finanzierung Finanzierungs-/Kostenplan weitere Fördergelder Eigenmittel Nachweis / Ziele Leitfaden andere Geldgeber ist verpflichtend Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Der Projektantrag im Detail Nachhaltigkeit Methoden zur Erfolgskontrolle Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist verpflichtend / vorher-nachher Verstetigung / Tagesgeschäft 72

74 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Von der Projektidee zur Projektförderung 1. Entstehung einer Projektidee 2. Bedarfsanalyse 3. Information und Beratung der im Setting Verantwortlichen 4. Sensibilisierung und Motivierung der im Setting Verantwortlichen 5. Entscheidung zum Einstieg in einen Gesundheitsförderungsrozess 6. Auftragsklärung/ grundsätzliche Zielsetzung 7. Vernetzung mit externen und internen Akteuren 9. Definition des Ziels 8. Aufbau einer Steuerungsgruppe 10. Definition der Zielgruppe 11. Entwicklung eines Konzeptes unter Berücksichtigung der Handlungsfelder und Kriterien des GKV- Leitfaden Prävention 12. Entwicklung eines auf Nachhaltigkeit des Projektes ausgerichtetes Finanzierungskonzeptes 13. Entwicklung eines Evaluationskonzeptes 14. Regelmäßige Austausch und Information der Projektpartnerinnen und -partner Partizipation von Zielgruppen/Stakeholdern Empowerment von Zielgruppen Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Von der Projektidee zur Projektförderung 15. Information über das Antragsverfahren über die Homepage: Bearbeitung des Antrags 17. Senden des ausgefüllten Antrags an: 19. Ggf. Nachbearbeitung des Konzeptes durch den Antragsteller 20. Ggf. erneute Prüfung des Antrags durch die Prüfstelle 21. Entscheidung der Gesetzlichen Krankenkassen in NRW über die Förderfähigkeit und Förderhöhe 18. Prüfung des Antrags und ggf. Beratung des Antragstellers durch die Prüfstelle Partizipation von Zielgruppen/Stakeholdern Empowerment von Zielgruppen 73

75 Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien und Antragsverfahren Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 74

76 Anlage KatHO NRW I Aachen I Köln I Münster I Paderborn Dissertationsvorhaben Regine Müller Frühe Hilfen und Kinderarmut Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster Regine Müller, Dipl. Soz.päd, M.A. Soziologie Wissenschaftliche Mitarbeiterin KatHO NRW I Aachen I Köln I Münster I Paderborn Was? Mitwirkung an einer moderierten Gruppendiskussion Wann? Herbst 2017 Ort? Wird vereinbart Zeitpunkt? Wird vereinbart Dauer? 1-2 Stunden Warum? Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen Kontakt per Mail: r.mueller@katho-nrw.de Tel.: Regine Müller, Dipl. Soz.päd, M.A. Soziologie Wissenschaftliche Mitarbeiterin 75

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