Handreichungen zur Integrativen Schulungsform

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1 Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Bildungs-, Amt für Volksschulen Handreichungen zur Integrativen Schulungsform (ISF) Vorwort Die integrationsfähige Schule Der Begriff der integrationsfähigen Schule beschreibt einen Perspektivenwechsel der Bildungspolitik bezüglich der Unterrichtung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Perspektivenwechsel insbesondere, als dass nicht die Integrationsfähigkeit des einzelnen Kindes, sondern jene der öffentlichen Schule gefordert ist. Es geht nicht darum festzustellen, wie leistungs- und funktionsfähig ein Kind ist, damit es als integrierbar gelten kann, sondern um die Frage, wie eine Schule beschaffen, ausgestattet und organisiert sein muss, damit sie in der Lage ist, ein Kind zu integrieren. Ein solches Verständnis bedeutet, dass sich die öffentliche Schule und alle für sie arbeitenden Spezialisten wie Lehrpersonen, Sonderpädagogen, Logopädinnen, Schulpsychologen, Psychomotorik-Therapeutinnen und andere, entsprechend den Bedürfnissen der vorgefundenen, nicht durch Selektionsmechanismen vorsortierten Schülerschaft zur Erfüllung ihres Auftrags organisieren. Die Integrationsfähigkeit der öffentlichen Schule ist gegeben, wenn sie eine adäquate und wohnortsnahe Förderung aller Kinder garantieren kann, ohne dabei auf das Mittel der Aussonderung zurückzugreifen. Eine integrationsfähige Schule akzeptiert Normabweichungen und versucht diesen in adäquater Weise zu begegnen. (Bless & Kronig, 2000, Universität Freiburg Schweiz) Das Amt für Volksschulen Baselland und die Arbeitsgruppe ISF Baselland, vertreten durch Chris Behrend, Silvia Hatt, Bettina Heckendorn und Helga Macek, gewichten in der Neuauflage der Handreichungen zur integrativen Schulungsform den Gedanken der integrationsfähigen Schule stärker als in der ursprünglichen Fassung von 1996 bzw Als Vorgabe dienten u.a. die vom Schweizerischen Netzwerk für Integrative Schulungsformen empfohlenen Rahmenbedingungen. Die Entwicklung, Umsetzung und Reflexion der Integrativen Schulungsform als dauernde Aufgabe des ganzen Schulteams, die Zusammenarbeit mit den direkt Beteiligten, die Koordination mit weiteren Fachpersonen und die Förderdiagnostik und Förderplanung als Kernstück der heilpädagogischen Unterstützung sind Teile des Perspektivenwechsels und fördern eine integrationsfähige Schule. Berücksichtigt wurde, dass das Basellandschaftliche Bildungssystem die Integrative Schulungsform als gleichwertige Alternative zur Kleinklasse vorsieht. Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

2 1. Begriffe Allgemeine Grundsätze der Integration Integrative Kindergärten und Schulen gehen vom Grundsatz aus, dass alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen (im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich) wie auch Kinder mit Behinderungen (Lernbehinderung, Körperbehinderung, Hörund Sehbehinderung, geistige Behinderung, Sprachbehinderung) gemeint. Integrativer Unterricht hat den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen aller Kinder zu entsprechen und Lernbedingungen zu organisieren, die jedem Kind Lernerfolge ermöglichen. Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen muss nicht auf dem gleichen Niveau arbeiten wie der Rest der Klasse. Dies erfordert ein neues Lehr- und Lernverständnis bei den beteiligten Personen. Sie orientieren sich nicht primär an Defiziten, sondern bauen auf Stärken der Kinder auf, was zu Veränderungen in der Zusammenarbeit der beteiligten Lehrpersonen, Fachpersonen, Erziehungsberechtigten, Schulleitungen und Schulbehörden führt Integrative Schulungsform im Kanton BL Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf an Unterstützung und Förderung besuchen anstelle der Kleinklasse die Regelklasse und werden dort heilpädagogisch unterstützt. Die Integrative Schulungsform trägt den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und gewährleistet ihnen eine optimale Bildung und Erziehung. Dies geschieht durch individuelle, dem einzelnen Kind mit besonderem Förderbedarf angepasste Lernziele, durch eine entsprechende Organisation des Unterrichts sowie durch die Inanspruchnahme der Unterstützung durch heilpädagogische Fachpersonen Heilpädagogische Fachpersonen In Schulen des Kantons Basel-Landschaft heissen die im Rahmen der Integrativen Schulungsform arbeitenden Fachpersonen Schulische Heilpädagoginnen oder Schulische Heilpädagogen (SHP). Sie verfügen über ein anerkanntes Diplom in Schulischer Heilpädagogik. 2. Entwicklung und Umsetzung der ISF Die Einführung der ISF erfordert zuerst eine grundlegende Reflexion aller am Schulgeschehen Beteiligten über ihre Arbeit. Die Entwicklung kann in die Phasen Planung, Einführung, Durchführung und Reflexion eingeteilt werden Beteiligte In die Planung von ISF in einer Schule sind alle beteiligten Gruppierungen einbezogen: Schulleitung und Schulbehörden, Regelklassenlehrpersonen, Fachlehrpersonen, SHP, Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberechtigte Planung In der ersten Phase werden Grundlagen erarbeitet, um die aktuelle Situation mit den bestehenden Angeboten zu erfassen und - im Hinblick auf künftige Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

3 Lösungen - die Bedürfnisse abzuklären. Ausgehend von diesen Grundlagen werden gemeinsame Zielsetzungen, Lösungsformen und ein schuleigenes ISF-Konzept erarbeitet Genehmigung Das ISF-Konzept wird von der Fachstelle für Spezielle Förderung des AVS genehmigt Einführung Bei der Einführung von ISF hat sich der Einsatz einer Kerngruppe mit Beteiligung der Schulleitung bewährt. Der Beizug einer externen Begleitung und Beratung kann sinnvoll sein. Die Weiterentwicklung der ISF findet kontinuierlich statt. Dazu ist eine regelmässige interne Evaluation angezeigt Information, Weiterbildung, Begleitung Als hilfreich haben sich im Hinblick auf die Einführung von ISF folgende Unterstützungsangebote für Schulen und Schulteams erwiesen: Information und Dokumentation (AVS) Erfahrungsaustausch Interne und externe Weiterbildung Beratung (AVS und FEBL) 2.6. Formen der ISF ISF soll mehrheitlich im Regelklassenverband stattfinden. Die Unterrichtsformen sind den individuellen Lernzielen des Kindes anzupassen Infrastruktur Damit Arbeitsformen ausserhalb des Klassenzimmers möglich sind, ist den Raumbedürfnissen (ausgerüsteter Arbeits- oder Unterrichtsraum) Rechnung zu tragen. SHP geben der Schulleitung im Rahmen des Budgetprozesses ein angemessenes Budget zur Anschaffung von Förder- und Unterrichtsmaterialien ein Schulprogramm Das ISF-Konzept ist Teil des Schulprogramms. Schulen mit Kleinklassen und ISF arbeiten vor Ort in Zusammenarbeit mit dem SPD Kriterien aus, für welche Schülerinnen und Schüler welches Angebot zur Verfügung gestellt wird. 3. Aufgabenbereiche der Beteiligten Der Prozess von Planung, Einführung, Durchführung und Reflexion von ISF ist eine dauernde Aufgabe des ganzen Schulteams. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zwischen den Beteiligten sind gemäss ihren individuellen Möglichkeiten klar abzusprechen. Sie sind in Pflichtenheften oder Stellenbeschreibungen festzuhalten und periodisch zu überprüfen. Zwingend ist eine regelmässige und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Regelklassenlehrperson, SHP und anderen Fachpersonen. Diese Zusammenarbeit ist für alle Beteiligten Bestandteil des Berufsauftrages. Es sind fixe Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

4 Zeitgefässe für die Zusammenarbeit erforderlich; sie werden im Berufsauftrag eingeplant und ausgewiesen. Die Formen der Zusammenarbeit bestimmen die Beteiligten selber Schulpsychologischer Dienst klärt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ab; arbeitet in Zusammenarbeit mit der Schule vor Ort Kriterien für die Zuweisung in die Kleinklasse oder die ISF aus; stellt Antrag an die Schulleitung auf besondere Unterstützung; nimmt an der Planung für den Übertritt in die Folgestufe teil; berät Regelklassenlehrpersonen und SHP in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf Schulleitung macht den Entwicklungsprozess der integrativen Förderung zu einem gemeinsamen Anliegen der gesamten Schule; fordert in der Schule und in Einstellungsgesprächen Bereitschaft und Zusammenarbeit für ISF; bewilligt Anträge des SPD für die Einweisung in ISF; organisiert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan des/der SHP; überprüft die Einhaltung der von SHP und der Klassenlehrperson festgelegten Zeitgefässe innerhalb der unterrichtsfreien Zeit; unterstützt Weiterbildungen im Bereich ISF und Praxisberatung; ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich ISF Schulische Heilpädagogin und Schulischer Heilpädagoge ist für die Förderdiagnostik, Förderplanung und Förderung und den Zeugnisbericht bei Lernzielbefreiung der Schülerin oder des Schülers verantwortlich; arbeitet nach Qualitätsstandards und Indikatoren (im Anhang); berät Regelklassenlehrpersonen, Fachlehrpersonen und Erziehungsberechtigte; bestimmt zusammen mit der Klassenlehrperson Formen der ISF; bringt heilpädagogisches Fachwissen in die Regelpädagogik; kann eine erstmalige drei Monate dauernde Förderphase mit Regelklassenschülerinnen und -schülern in Absprache mit der Regelklassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten durchführen; engagiert sich für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Personen von externen Fachstellen oder weiteren Fachpersonen; ist verantwortlich für die Organisation, die Koordination und die Administration im Bereich ISF; absolviert Weiterbildungen im Bereich ISF nimmt, wenn nötig, Praxisbegleitung in Anspruch Regelklassenlehrperson ist verantwortlich für die schulische Förderung der Regelklasse insgesamt; bestimmt zusammen mit der SHP Formen der ISF; individualisiert und differenziert ihren Unterricht, u.a. mit erweiterten Lehrund Lernformen; Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

5 beteiligt sich am Förder-/Erziehungsplanungsprozess der integrierten Kinder; berücksichtigt in ihrem Unterricht, dass integrierte Kinder von einzelnen oder allen Lernzielen befreit sein können Weitere Fachpersonen Die weiteren Fachpersonen (für Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie usw.) stehen allen Beteiligten für fachliche Beratung zur Verfügung und arbeiten mit diesen zusammen. Für die Koordination ist die SHP zuständig, sofern nicht anders abgemacht Behörden Kommunale und kantonale Behörden unterstützen die Entwicklung von ISF politisch, rechtlich und finanziell Erziehungsberechtigte Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Schule ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Integration. Zentrale Entscheide, welche einzelne Kinder betreffen (Einbezug weiterer Fachpersonen, Lernzielreduktion oder -befreiung usw.) werden mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. 4. Zuteilung der heilpädagogischen Unterstützung 4.1. Pensen Eine 100 % Stelle SHP entspricht dem Vollpensum einer Kleinklassenlehrperson. Im Rahmen einer 100% Stelle werden maximal 13 Kinder aus 2 bis maximal 5 Regelklassen gefördert Lektionendeputat Primarstufe 39 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (Fassung vom 10. Januar 2006) Werden Schülerinnen und Schüler anstatt in einer Kleinklasse im Rahmen der Integrativen Schulungsform heilpädagogisch gefördert, so stehen dafür folgende Zusatzlektionen zur Verfügung: a: bei 1 oder 2 geförderten Schülerinnen und Schülern in einer Klasse 4-6 Lektionen; b: für jede weitere geförderte Schülerin und jeden weiteren geförderten Schüler in einer Klasse 2 Lektionen Sekundarstufe I, Niveau A 17 der Verordnung für die Sekundarschule vom Mai 2003 Werden Schülerinnen und Schüler anstatt in einer Kleinklasse des Anforderungsniveaus A im Rahmen der Integrativen Schulungsform heilpädagogisch gefördert, so stehen dafür folgende Zusatzlektionen zur Verfügung: Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

6 a: bei 1 oder 2 geförderten Schülerinnen und Schülern in einer Klasse 4 Lektionen; b: für jede weitere geförderte Schülerin und jeden weiteren geförderten Schüler in einer Klasse 2 Lektionen Zuteilung der Lektionen Die gemäss den Verordnungen zur Verfügung stehenden Lektionen können aufgrund fachlicher Begründungen bedürfnisorientiert auf die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. 5. Standortbestimmung Es findet jährlich mindestens eine Standortbestimmung zwischen Regelklassenlehrperson, Erziehungsverantwortlichen und SHP zur Überprüfung der Zielerreichung statt (siehe Standards und Indikatoren im Anhang). 6. Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, dass für einzelne Schülerinnen und Schüler individuelle Lernziele festgelegt werden. ISF erfordert eine ganzheitliche, vorwiegend formative Schüler- und Schülerinnenbeurteilung (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz). Die Promotion ist die Regel, auch wenn die Klassenziele nicht erreicht werden. Die Beurteilung erfolgt gemäss 55, Absatz 2 und 3 und Buchstabe b und c der VOBBZ vom November Ergänzung: Bei Schülerinnen und Schülern, die nur in Teilbereichen mit individuellen Lernzielen unterrichtet werden, ist es möglich, im Zeugnis eine individuelle Note zu setzen, sie zu bezeichnen und im Bericht zu erklären. Im Zeugnis steht der Vermerk: Beurteilung nach individuellen Lernzielen in den Fächern xxx siehe Bericht. Eine entsprechende Ergänzung der VOBBZ ist im Rahmen der Anpassung nach der Evaluation möglich. Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

7 Anhang zu Förderdiagnostik und Förderplanung 1. Förderdiagnostik Die Förderdiagnostik ist ressourcenorientiert, zielorientiert, differenziert und lernprozessorientiert. 1.1 Aufgaben der SHP Die/der SHP beobachtet die Schülerin/den Schüler und erstellt eine Bestandesaufnahme der Lernbiographie und eine Kind-Umfeld-Analyse. Die/der SHP beschreibt die Entwicklungsmöglichkeiten. Personen- und Umweltressourcen sind berücksichtigt. Die/der SHP untersucht die Problemsituation. Im Zentrum stehen die veränderungsnotwendigen und veränderbaren Entwicklungs- und Lerndefizite in den verschiedenen Fähigkeitsbereichen. Die/der SHP zieht für diagnostische Informationen die Klassenlehrperson, weitere Fachpersonen, die Erziehungsverantwortlichen und die Schülerin/den Schüler mit ein. Die/der SHP formuliert erste Grobziele. Die/der SHP nutzt Unterrichts- und Fördersituationen, um neue Erkenntnisse über das Lernpotential und die Lernschwierigkeiten zu erhalten. 2. Standards und Indikatoren zur Förderplanung Bereich Förderplanung Standard Die/der SHP arbeitet reflektiert und zielorientiert Indikatoren Woran erkennen wir das? - Zieldefinitionen liegen schriftlich vor. - Der zeitliche Rahmen zur Zielerreichung ist vorgegeben. - Evaluationen der zielbezogenen Arbeit liegen schriftlich vor. - Zur Erfüllung der Ziele werden aufeinander aufbauende, operationalisierte Teilziele formuliert. Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

8 Bereich Förderplanung Standard Alle Lehrpersonen beteiligen sich entsprechend ihrer Funktion und ihrem Aufgabengebiet gemeinsam am Förderplanungsprozess. Weitere involvierte Fachpersonen beteiligen sich situativ am Förderplanungsprozess. Die Förderplanung ist dokumentiert. Indikatoren Woran erkennen wir das? - Es bestehen im Rahmen des Berufsauftrages Koordinationsund Austauschgefässe (Inhalt: Förderplanung). - Die verschiedenen Perspektiven fliessen koordiniert in die Förderplanung ein. - In den Darstellungen und Aussagen der Lehrpersonen sind unterschiedliche Denk- und Handlungsansätze sichtbar. - Die/der SHP hat die Termine koordiniert. - Die Förderplanung ist Bestandteil der Dokumentation der Schülerin/des Schülers. - Die Förderplanung ist übersichtlich, strukturiert und nachvollziehbar. - Die Förderplanung ermöglicht Vergleiche über die verschiedenen Perioden hinweg. Die Förderplanung ist differenziert. - Der Detaillierungsgrad ist gekennzeichnet durch fachspezifische Sichtweisen (Differenziertes Fachwissen vs. ganzheitliche Betrachtung). - Die Darstellung ist gekennzeichnet durch eine ganzheitliche Sichtweise (Ganzheitliche Betrachtung vs. differenziertes Fachwissen). - Die Förderplanung besteht aus aufeinander aufbauenden, prozesshaft verbundenen Bausteinen (z.b. Jahresziele, Stufenziele, Ausbildungsziele). Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

9 Bereich Standard Erziehungsberechtigte werden in die Förderplanung einbezogen. Indikatoren Woran erkennen wir das? - Die Erziehungsberechtigten nehmen wenn möglich an Standortgesprächen teil. - Zu den Erziehungsberechtigten besteht regelmässig Kontakt. Schülerinnen und Schüler werden ihren Fähigkeiten entsprechend in die Förderplanung einbezogen. - Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Fähigkeiten regelmässig ein. - Die Schülerinnen und Schüler werden in der Formulierung eigener Zielsetzungen unterstützt. Zur Überprüfung der Zielerreichung der Schülerinnen und Schüler werden unterschiedliche Methoden eingesetzt. Die Basis zur Förderplanung bildet ein beobachtend beschreibender Zugang. - Die/der SHP kennt unterschiedliche Methoden. - Der Gebrauch der unterschiedlichen Methoden ist dokumentiert. - Die/der SHP kennt die Stärken und Schwächen unterschiedlicher Methoden. - Schülerinnen und Schüler werden aufgrund von Aktivitäten beschrieben. - Deutungen und Gewichtungen sind als solche erkennbar und nachvollziehbar. Die Standards und Indikatoren stammen weitgehend aus dem Konzept für Fachaudits im heil- und sozialpädagogischen Bereich der Unternehmensberatung Viktor Schiess, Aarau, in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich. Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

10 Literaturangaben zu Förderdiagnostik/Förderplanung BOOTH T. & AINSCOW M. übersetzt von BOBAN I. & HINZ A. (2003): Index für Inklusion. Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln. Martin-Luhter- Universität Halle-Wittenberg BUHOLZER, A. (2006): Förderdiagnostisches Sehen, Denken und Handeln. Grundlagen, Erfassungsmodell und Hilfsmittel. Auer Verlag/Comenius Verlag BUNDSCHUH, K. (1994): Praxiskonzepte der Förderdiagnostik. Möglichkeiten der Anwendung in der sonder- oder heilpädagogischen Praxis. Verlag Julius Klinkhardt MUTZECK, W. (1998): Förderdiagnostik bei Lern- und Verhaltensstörungen. Konzepte und Methoden. BELTZ Deutscher Studien Verlag PRENGEL A. (2004): Lernstandsanalyse im Anfangsunterricht. Ein Leitfaden für die ersten sechs Schulwochen und darüber hinaus. Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg). Internet: SZH (November 2006): Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik. Beitrag: Förderdiagnostische Materialien im Bereich der Mathematik und des Schriftspracherwerbs. Ordner: Ambulante Heilpädagogik auf der Primarstufe. Kleinklassen Basel-Stadt Ordner: Förderdiagnose WBS Kleinklassen Basel-Stadt Amt für Volksschulen BL / Fachstelle Spezielle Förderung / Dezember

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