Aktuelle Entwicklungen in der Lageberichterstattung

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1 Aktuelle Entwicklungen in der Lageberichterstattung Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung, WWU Münster Prof. Dr. Peter Kajüter Frühjahrstagung der WK Rechnungswesen Hamburg, 7. Februar 2017

2 Agenda 1. Bestandsaufnahme 30 Jahre Lageberichterstattung in Deutschland 2. Lageberichterstattung im Wandel 3. Prüfung der Lageberichtberichterstattung 4. Lageberichterstattung und Controlling 5. Zusammenfassung 2

3 Lageberichterstattung in Deutschland Der Lagebericht als zweite Säule der Finanzberichterstattung Abschluss Lagebericht Generalnorm Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes ( 289 Abs. 1, 315 Abs. 1 HGB) in hohem Maße unternehmensindividuell gestaltbar: große Vielfalt bei Form und Inhalt primär qualitative Angaben nichtfinanzielle Informationen prognostische Informationen 3

4 Lageberichterstattung in Deutschland Wandel der Anforderungen über 30 Jahre 289a HGB 289a-f/ 315a-d HGB-E BiRiLiG KonTraG BilReG VorstOG ÜRUG BilMoG BilRUG GFQ CSR-RUG /315 HGB Zusätzliche Inhalte für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Vergütungssystem, übernahmerelevante Angaben, Beschreibung des IKS/RMS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, Erklärung zur Unternehmensführung inkl. Angaben zur Diversitätspolitik, nichtfinanzielle Erklärung) Konkretisierung durch DRS 4

5 Lageberichterstattung in Deutschland Wandel der Anforderungen über 30 Jahre Anzahl Worte im Gesetz kapitalmarktorientierte Unternehmen alle lageberichtspflichtigen Unternehmen 289 HGB 289a-f HGB-E Jahr 5

6 Praxis der Lageberichterstattung Zwei Welten der Lageberichterstattung Bedeutung des Lageberichts Börsennotierte Unternehmen hoch Nicht börsennotierte Unternehmen gering bis mittel Wichtigster Adressat Investoren Banken Seitenumfang hoch gering Primäre Art des Lageberichts Größte Herausforderung bei der Erstellung Konzernlagebericht ( 315 HGB) Abstimmungsprozesse Lagebericht ( 289 HGB) Informieren, ohne zu viel preiszugeben Gesamtkoordination Investor Relations (44%) Externes Rechnungswesen (46%) 6

7 Praxis der Lageberichterstattung Wie beurteilen Sie die Qualität des Lageberichts, der Ihnen von Ihrem Hauptmandanten zur Prüfung vorgelegt wird? Sehr hoch 3% 14% Kapitalmarktorientierter Hauptmandant Hoch 24% 57% Mittelwert: 3,7 n=28 Mittel Gering Sehr gering 4% 4% 11% 21% 25% 38% Nicht kapitalmarktorientierter Hauptmandant Mittelwert: 3,3 n=103 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Skala: 1 (Sehr gering) bis 5 (Sehr hoch); Mittelwert: 3,35 n=131 7

8 Forschung zur Lageberichterstattung Zunehmende Zahl an Publikationen zur Lageberichterstattung Anzahl Publikationen* empirisch normativ sonstige * in Fachzeitschriften Jahr n=268 8

9 Forschung zur Lageberichterstattung Schwerpunkte Berichtsinhalte Methoden sonstige Nichtfinanzielle Erklärung Sonstiges 7% 17% 35% Lagebericht allgemein empirisch 31% 1% normativ Prüfung 10% 68% 15% 16% Prognosebericht Chancen-/ Risikobericht n=268 n=268 9

10 Forschung zur Lageberichterstattung Lagebericht als Gegenstand empirischer Forschung Erstellungsprozess Lagebericht Determinanten Wirkungen Nutzung 10

11 Agenda 1. Bestandsaufnahme 30 Jahre Lageberichterstattung in Deutschland 2. Lageberichterstattung im Wandel 3. Prüfung der Lageberichtberichterstattung 4. Lageberichterstattung und Controlling 5. Zusammenfassung 11

12 Lageberichterstattung im Wandel Der Lagebericht im Spannungsfeld regulatorischer und technologischer Einflüsse Guidelines on APM CSR-Richtlinie Lagebericht EzU Integrierter Bericht NfE Frauenquote Entgelttransparenz Digitalisierung Core & More Better Reporting 12

13 Lageberichterstattung im Wandel Digitalisierung 13

14 Lageberichterstattung im Wandel Digitalisierung mehr Inhalte Präsentationsformate individualisierte Berichte 14

15 CSR-Richtlinie Europäische Vorgaben und Umsetzung in Deutschland 2011: Neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) 2014: CSR-Richtlinie (2014/95/EU) ändert die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) Harmonisierung und Erhöhung der Transparenz über ökonomische, ökologische und soziale Belange Berichtspflicht als Instrument zur Verhaltenssteuerung Bis zum in nationales Recht umzusetzen. 2015: Konzeptpapier des BMJV vom Gedanken zur Umsetzung 2016: Referentenentwurf zum CSR-RUG vom Regierungsentwurf zum CSR-RUG vom grundsätzlich 1:1 Umsetzung der CSR-Richtlinie daneben punktuelle Modernisierung der Normen zur Lageberichterstattung erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem

16 RegE zum CSR-RUG Ein sehr kontroverses und politisches Thema hat die Bundesregierung die Chance vertan, Transparenz über nachhaltiges Unternehmenshandeln zu einem wesentlichen Kriterium der Unternehmensführung zu machen. Erweiterung um Verbraucherbelange, Anwendungsbereich sollte ausgeweitet werden Der Anwendungsbereich ist zu eng gefasst. Kein Weglassen nachteiliger Angaben Plädiert wird für den größtmöglichen Anwendungsbereich uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf nur Unternehmen öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern adressiert. fraglich, wie der Aufsichtsrat seiner Prüfungsaufgabe nachkommen kann. Berichterstattung über die Lieferkette wird Verwaltungsaufwand für kleine und mittelgroße Unternehmen deutlich erhöhen. Klarstellung, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. 16

17 Nichtfinanzielle Erklärung Ziel, Einordnung und Anwendungsbereich Ziel ist die Vermittlung von Informationen über nichtfinanzielle Belange, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Die nichtfinanzielle Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts. ( 289b Abs. 1 S. 2 HGB-E, 315b Abs. 1 S. 2 HGB-E). Anwendungsbereich: große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern ( 289b Abs. 1): Kapitalgesellschaften, die drei Kriterien kumulativ erfüllen groß i.s.v. 267 Abs. 3 S. 1 HGB, im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter, kapitalmarktorientiert i.s.v. 264d HGB; ebenso: haftungsbeschränkte PHG, Genossenschaften große Mutterunternehmen von öffentlichem Interesse mit konzernweit mehr als 500 Mitarbeitern ( 315b Abs. 1 HGB-E) Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ca. 550 Unternehmen Befreiungsregelungen für Konzernunternehmen ( 289b Abs. 2 HGB-E, 315b Abs. 2 S. 3 HGB-E) 17

18 Nichtfinanzielle Erklärung Mindestinhalte ( 289c HGB-E), Rahmenwerke ( 289d HGB-E) und Schutzklausel ( 289e HGB-E) Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells Angaben zu mindestens fünf nichtfinanziellen Aspekten Umweltbelange Arbeitnehmerbelange Sozialbelange Achtung der Menschenrechte Bekämpfung von Korruption & Bestechung + X verfolgte Konzepte (inkl. angewandte Due-Diligence-Prozesse) Ergebnisse der Konzepte wesentliche Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit verbunden sind Kein Konzept: Angabe von Gründen wesentliche Risiken, die mit den eigenen Geschäftsbeziehungen und Produkten/DL einhergehen bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ggf. Hinweise auf Jahresabschluss Verwendung von nationalen, europäischen und internationalen Rahmenwerken möglich EU-Leitlinien? Schutzklausel mit restriktiven Bedingungen 18

19 Nichtfinanzielle Erklärung Berichtsalternativen Nichtfinanzielle Erklärung (integriert oder eigener Abschnitt) oder separater nichtfinanzieller Bericht Lagebericht Lagebericht Lagebericht Nichtfinanzieller Bericht EzU oder EzU oder + EzU NfE NfE Verweis auf NfB Offenlegung: 325 HGB zusammen mit Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens (spätestens 6 Monate nach Abschlussstichtag, mindestens für 10 Jahre) 19

20 Nichtfinanzielle Erklärung Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei HDAX- und SDAX-Unternehmen in 2015 Kein separater Nachhaltigkeitsbericht HDAX und SDAX Separater Nachhaltigkeitsbericht Angaben zur Nachhaltigkeit nicht im Lagebericht, aber im Geschäftsbericht Keine Angaben zur Nachhaltigkeit 3% 18% 18% Nur separater Nachhaltigkeitsbericht 6% Separater Nachhaltigkeitsbericht und Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht integriert Separater Abschnitt zu Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht 28% 3% 25% Separater Nachhaltigkeitsbericht und separater Abschnitt zu Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht integriert n=160 20

21 Nichtfinanzielle Erklärung Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung differenziert nach Börsenindizes DAX & MDAX TecDAX & SDAX Keine Angaben zur Nachhaltigkeit Nicht im Lagebericht, aber im Geschäftsbericht Separater Abschnitt im Lagebericht Im Lagebericht integriert 24% 5% 4% 1% 19% Nur separater Nachhaltigkeitsbericht 9% und im Lagebericht integriert Keine Angaben zur Nachhaltigkeit 33% 5% Nur separater Nachhaltigkeitsbericht 16% 3% 11% und im Lagebericht integriert und separater Abschnitt im Lagebericht 39% und separater Abschnitt im Lagebericht Nicht im Lagebericht, aber im Geschäftsbericht 33% Separater Abschnitt im Lagebericht n=80 n=80 21

22 Nichtfinanzielle Erklärung Prüfung Abschlussprüfer formelle Prüfungspflicht, ob nichtfinanzielle Erklärung erstellt wurde ( 317 Abs. 2 HGB-E) keine inhaltliche Prüfungspflicht; sofern eine solche freiwillig durchgeführt wird, ist deren Ergebnis auch zu veröffentlichen Ergänzende Prüfung sechs Monate nach Abschlussstichtag, sofern der nichtfinanzielle Bericht später auf der Website veröffentlicht wird Aufsichtsrat inhaltliche Prüfungspflicht ( 171 Abs. 1 AktG-E) verschärfte Sanktionsregelungen ( 331ff. HGB) Berichtspflicht auf der Hauptversammlung ( 171 Abs. 2 AktG) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten Häufig freiwillige Prüfung i.d.r. mit begrenzter Sicherheit höhere Glaubwürdigkeit aus Investorensicht Literaturreviews: Velte/Stawinoga 2016 und

23 Nichtfinanzielle Erklärung Ausstrahlungswirkung auf KMU? Die neuen Berichtspflichten sollen nicht zu übermäßigem Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen führen. Berichtspflichtige Unternehmen sollen daher ihre Berichtspflicht nicht pauschal an kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Lieferkette und ihrer Kette von Subunternehmern weitergeben.? Berichterstattung über die Lieferkette wird Verwaltungsaufwand für kleine und mittelgroße Unternehmen deutlich erhöhen. GRI G4-Leitlinien verlangen bereits heute diverse Angaben zur Lieferkette Inwieweit ist die Berichtspflicht großer Unternehmen ursächlich für CSR-Anforderungen an KMU? Forschung zum Supply Chain Management (z.b. Ayuso et al. 2013) CSR-Anforderungen an KMU abhängig vom Kunden (Größe, Branche) KMU geben CSR-Anforderungen in der Lieferkette an ihre Lieferanten weiter KMU haben verschiedene Motive für CSR CSR als Teil der Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung von KMU 23

24 Agenda 1. Bestandsaufnahme 30 Jahre Lageberichterstattung in Deutschland 2. Lageberichterstattung im Wandel 3. Prüfung der Lageberichtberichterstattung 4. Lageberichterstattung und Controlling 5. Zusammenfassung 24

25 Prüfung der Lageberichterstattung Wandel der Anforderungen über 30 Jahre 162 Abs. 2 AktG 1965 Art. 34 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) BiRiLiG KonTraG BilMoG BilRUG CSR-RUG Abs. 1 HGB a.f. Prüfung, ob Lagebericht und Abschluss in Einklang stehen Prüfung, ob die Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens erwecken. Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Negativaussage) Abs. 2 2 HGB i.d.f. KonTraG BilRUG Prüfung, ob Lagebericht mit Abschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang Prüfung, ob Lagebericht mit Abschluss stehen und Prüfung, den bei ob der der Lagebericht Prüfung insgesamt gewonnenen eine Erkenntnissen zutreffende Vorstellung in Einklang von der Lage stehen des Prüfung, Unternehmens ob der vermittelt; Lagebericht insgesamt Prüfung, ob die Chancen und Risiken zutreffend eine dargestellt zutreffende sind; Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt; und ob die Risiken wurden. zutreffend dargestellt sind. Prüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten Prüfung mit mit hinreichender Sicherheit (Positivaussage) 25

26 Prüfung der Lageberichterstattung Anforderungen Durch 289, 289a und 315 HGB und DRS 20 wird das Soll-Objekt für die Prüfung definiert. Prüfungspflichtig sind grundsätzlich alle Inhalte des Lageberichts. Ein prüfungsfreier Raum wäre mit den gesetzlichen Vorgaben des Abs 2 nicht zu vereinbaren. (Bormann, in: MüKoBilR, 317 HGB, Rn. 46; ähnlich Ebke, in: MüKoHGB, 317, Rn. 72; Schmidt/Almeling, in: BeckBilKom, 317, Rn. 51) Ausnahmen: Erklärung zur Unternehmensführung nichtfinanzielle Erklärung (geplant) Lagebericht EzU NfE 26

27 Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit problematisch? Inwieweit halten Sie es für problematisch, zu folgenden Inhalten des Lageberichts ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit zu treffen? Ziele und Strategien 3,2 Wirtschaftsbericht 2,1 Prognosebericht 3,8 Chancen-/Risikobericht 3,6 Finanzielle Leistungsindikatoren 2,3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3, völlig unproblematisch sehr problematisch n=131 27

28 Prüfung der Lageberichterstattung Entwurf eines neuen IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Lageberichts (IDW EPS 350 n.f.) Umfassende Überarbeitung des aktuellen IDW PS 350 (Stand: 2009) IDW EPS 350 n.f. im März 2016 veröffentlicht Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes stärkerer Fokus auf die Befassung des Abschlussprüfers mit den Prozessen zur Aufstellung des Lageberichts Prüfung prognostischer Angaben (Prognose-, Chancen-/Risikobericht) Ausschluss lageberichtsfremder Angaben von der Prüfung IDW PS 350, Tz. 10 sämtliche Angaben im Lagebericht in die Prüfung einzubeziehen IDW EPS 350 n.f., Tz. 14 lageberichtsfremde Angaben sind nicht Pflichtbestandteil der Abschlussprüfung nach 317 HGB 28

29 Prüfung der Lageberichterstattung Umgang mit lageberichtsfremden Angaben nach IDW EPS 350 Prüfbare Lageberichtsangaben Lageberichtstypische Angaben Lageberichtsfremde Angaben Gesetzliche Angaben ( 289, 315 HGB) und DRS 20-Angaben Erklärung zur Unternehmensführung ( 289a, 315 V HGB) Eindeutig abgegrenzt Nicht eindeutig abgegrenzt Pflicht zur Einbeziehung in Prüfung Pflicht zur Prüfung, ob Angaben gemacht wurden und kritisches Lesen Keine Einbeziehung in Prüfung, kritisches Lesen und ggf. Info im Bestätigungsvermerk Einbeziehung in Prüfung Keine Einbeziehung in Prüfung, kritisches Lesen und Info im BV Beispiel: übernahmerelevante Angaben Beispiel: Strategiebericht 29

30 Prüfung der Lageberichterstattung Umgang mit lageberichtsfremden Angaben nach IDW EPS 350 Ausgrenzung lageberichtsfremder Angaben von der Prüfung widerspricht 317 Abs. 2 HGB Der Lagebericht wird im Hinblick auf die Prüfungssicherheit heterogener. Implikationen: Ersteller Verhandlungsspielraum mit Abschlussprüfer Lagebericht EzU Adressat Gefahr, dass unterschiedliche Prüfungssicherheit nicht (richtig) wahrgenommen wird NfE Abschlussprüfer Ermessensspielraum zur Einbeziehung von Angaben in die Prüfung Informationen im Geschäftsbericht - Befragung professioneller und nichtprofessioneller Investoren in USA - Ungeprüfte Informationen werden als geprüft angesehen - als geprüft eingeschätzte Informationen werden häufiger verwendet (Bedard et al. 2012) 30

31 Prüfung der Lageberichterstattung Beispiel 31

32 Differenzierte Prüfungsurteile meist als nicht sinnvoll erachtet Beurteilung differenzierter Prüfungsurteile für verschiedene Berichtsinhalte Differenzierte Prüfungsurteile sinnvoll Argumente für differenzierte Prüfungsurteile Insbesondere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind schwer objektivierbar. Für sie kann kein wirklich positives Gesamturteil abgegeben werden. Differenzierte Prüfungsurteile könnten ausdrücklich darauf hinweisen, dass bestimmte Aussagen unsicherer sind als andere. Enthaltung 30% 14% 57% Differenzierte Prüfungsurteile nicht sinnvoll Prognosen, Chancen und Risiken sind immer unsicher. Niemand kann in die Zukunft sehen. Argumente gegen differenzierte Prüfungsurteile Es ist ein Gesamturteil für einen einheitlichen Bericht. Schwächere Urteile könnten vom Mandanten oder Adressaten als Einschränkung interpretiert werden. Dadurch erhöht sich die Komplexität für die Adressaten ohne merklichen Nutzen. n=131 Es entsteht ggf. ein Anreiz zu einer geringeren Prüfungsintensität. 32

33 Prüfung der Lageberichterstattung Alternative Prüfungsansätze Status quo EPS 350 EU-Richtlinie Lagebericht Lagebericht Lagebericht EzU EzU EzU NfE NfE NfE Prüfung mit hinreichender Sicherheit für alle Inhalte (Ausnahme: EzU, NfE) Prüfung mit hinreichender Sicherheit, Ausnahmen: EzU und lageberichtsfremde Angaben Prüfung mit begrenzter Sicherheit für alle Inhalte (Ausnahme: EzU, NfE) Nutzer differenzieren zwischen Prüfungsurteilen mit hinreichender und begrenzter Sicherheit, haben aber Schwierigkeiten begrenzte Sicherheit zu interpretieren (Schelluch/Gay 2006; Gay et al. 1998). Wahrgenommene Prüfungssicherheit hängt von Art der Information ab (historisch vs. prospektiv) (Roebuck et al. 2000) 33

34 Agenda 1. Bestandsaufnahme 30 Jahre Lageberichterstattung in Deutschland 2. Lageberichterstattung im Wandel 3. Prüfung der Lageberichtberichterstattung 4. Lageberichterstattung und Controlling 5. Zusammenfassung 34

35 Lageberichterstattung und Controlling Schnittstellen und Wechselwirkungen Management Approach: Controlling als Informationslieferant für die Lageberichterstattung Controllingorientierte Inhalte (z.b. Geschäftsverlauf, Prognose, Chancen/Risiken, Leistungsindikatoren) Angabepflichten knüpfen direkt an interner Steuerung an (z.b. DRS , ) Lagebericht Controlling Management EzU NfE Wirkungen von Berichtspflichten auf Management und Controlling Zirkularitätseffekt Rückwirkungen aus dem Management Approach Lagebericht als Instrument zur Verhaltenssteuerung (Nachhaltigkeit, Diversität in Leitungsorganen ) Integrated Reporting: Kreislauf von integrierter Steuerung und integrierter Berichterstattung 35

36 Lageberichterstattung und Controlling Wirkungen des Enforcement von Non-GAAP Measures auf das Controlling Zur internen Steuerung eingesetzte Non-GAAP Measures sind als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht anzugeben. Lagebericht Controlling Management clean EBIT clean EBIT Vorgaben zur Offenlegung von Non-GAAP Measures (DRS 20.29f.; ESMA Guidelines on APM) Prüfungsschwerpunkt der DPR für 2017 Werden extern berichtete Non-GAAP Measures tatsächlich zur internen Steuerung eingesetzt? Sind die Bezeichnungen irreführend ( Einmaleffekt )? Prognose auch des unbereinigten EBIT? 36

37 Agenda 1. Bestandsaufnahme 30 Jahre Lageberichterstattung in Deutschland 2. Lageberichterstattung im Wandel 3. Prüfung der Lageberichtberichterstattung 4. Lageberichterstattung und Controlling 5. Zusammenfassung 37

38 Zusammenfassung Aktuelle Entwicklungen in der Lageberichterstattung Forschung: stark normativ geprägt, steigende Zahl an empirischen Studien, aber viele offene Fragen Regulierung: sukzessive Erweiterung der Berichtsanforderungen anstatt Fokussierung Neue Perspektive durch NfE: Auswirkungen der Geschäftstätigkeit Zweckentfremdung der Rechnungslegung zur Verhaltenssteuerung Berichtspraxis: zwei Welten der Lageberichterstattung driften weiter auseinander Prüfung: Paradigmenwechsel durch IDW EPS 350? heterogenere Prüfungssicherheit 38

39 Aktuelle Entwicklungen in der Lageberichterstattung Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung, WWU Münster Prof. Dr. Peter Kajüter Frühjahrstagung der WK Rechnungswesen Hamburg, 7. Februar 2017

40 Lageberichterstattung im Wandel Beispiel Bayer AG: Online-Ergänzungen mit begrenzter Sicherheit geprüft 40

41 Lageberichterstattung im Wandel Beispiel BASF 41

42 Lageberichterstattung im Wandel Beispiel: SAP 42

43 Lageberichterstattung im Wandel Beispiel Allianz Quelle: Allianz, Geschäftsbericht 2015 (KLB), S

44 Die meisten WP sind gut mit DRS 20 vertraut Vertrautheit mit DRS 20 Konzernlagebericht Sehr gut 21% Gut 48% Mittelmäßig 21% Wenig 6% Sehr wenig 3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Skala: 1 (sehr wenig) bis 5 (sehr gut); Mittelwert (gesamt): 3,8 n=141 44

45 Die meisten WP sind gut mit DRS 20 vertraut Vertrautheit mit DRS 20 Konzernlagebericht nach WPG Big 4 Non Big 4 Sehr gut 18% 27% Gut 43% 58% Mittelmäßig 13% 26% Wenig 2% 9% Sehr wenig 0% 4% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Skala: 1 (sehr wenig) bis 5 (sehr gut); Mittelwert (Big 4): 4,1; Mittelwert (Big 4): 3,6 n Big4 =52; n NonBig4 =89 45

46 DRS 20 im Vergleich zu Vorgängern meist als besser beurteilt Beurteilung von DRS 20 im Vergleich zu DRS 15 / DRS 5 Viel besser 2% Besser 65% Gleich 28% Schlechter schlechter 4% Viel schlechter 1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Skala: 1 (Viel schlechter) bis 5 (Viel besser); Mittelwert (gesamt): 3,6 n=141 46

47 DRS 20 im Vergleich zu Vorgängern meist als besser beurteilt Beurteilung von DRS 20 im Vergleich zu DRS 15 / DRS 5 Big 4 Non Big 4 Viel besser 4% 1% Besser 57% 79% Gleich 13% 36% Schlechter schlechter 4% 3% Viel schlechter 0% 2% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Skala: 1 (viel schlechter) bis 5 (viel besser); Mittelwert (Big 4): 3,8; Mittelwert (Big 4): 3,5 n Big4 =52; n NonBig4 =89 47

48 Checklisten werden sehr intensiv bei der Prüfung genutzt Nutzung bestimmter Unterlagen bei der Prüfung der Lageberichte DRS 20 3,7 IDW PS 350 3,2 Checklisten 4,4 Lagebericht LB Vorjahr 3,7 Lagebericht LB Wettbewerber 2,5 Best-Practice Wettbewerb 2,0 Sonstige Sonstige (n=22) 3, Gar nicht Mittelmäßig Sehr intensiv Sonstige: Branchenberichte (8), Mandanteninterna (4), Jahres-/Einzelabschluss (3), Risikobericht (3), Kollegen (2), Lehrmaterial (2), andere Einzelnennungen (5) n=131 48

49 DRS 20 wird intensiv zur Prüfung der Lageberichte herangezogen Nutzung bestimmter Unterlagen bei der Prüfung der Lageberichte DRS 20 3,7 IDW PS 350 3,2 Checklisten 4,4 Lagebericht LB Vorjahr 3,7 Lagebericht LB Wettbewerber 2,5 Best-Practice Wettbewerb 2,0 Sonstige Sonstige (n=22) 3, Gar nicht Mittelmäßig Sehr intensiv Sonstige: Branchenberichte (8), Mandanteninterna (4), Jahres-/Einzelabschluss (3), Risikobericht (3), Kollegen (2), Lehrmaterial (2), andere Einzelnennungen (5) n=134 Prof. Dr. Peter Kajüter Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 49

50 DRS 20 wird intensiv zur Prüfung der Lageberichte herangezogen Nutzung bestimmter Unterlagen bei der Prüfung der Lageberichte Big 4 Non Big 4 DRS 20 3,6 3,9 IDW PS 350 3,2 Checklisten 4,2 4,8 Lagebericht Vorjahr Lagebericht Wettbewerber 2,4 2,5 3,7 Best-Practice Wettbewerb 1,8 2,2 Sonstige 2,8 3, Gar nicht Mittelmäßig Sehr intensiv n Big4 =49; n NonBig4 =85 Prof. Dr. Peter Kajüter Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 50

51 Haftungsrisiko bei der Lageberichtsprüfung Wie beurteilen Sie Ihr Haftungsrisiko bei der Prüfung des Lageberichts im Vergleich zum Haftungsrisiko bei der Prüfung des Abschlusses? Viel höher 4% Höher 27% Gleich hoch 52% Geringer 14% Viel geringer 4% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Skala: 1 (Viel geringer) bis 5 (Viel höher); Mittelwert: 3,1 n=132 Prof. Dr. Peter Kajüter Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 51

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