Der sichere Heizöltank Empfehlungen für den sicheren Betrieb Ihrer Heizöllageranlage
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- Rudolf Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 Der sichere Heizöltank Empfehlungen für den sicheren Betrieb Ihrer Heizöllageranlage I n h a l t Vrwrt Einführung Betreiberpflichten Installatin vn Heizöllageranlagen Überwachung vn Heizöllageranlagen und Mängelbeseitigung Stilllegung vn Heizöllageranlagen Checkliste Kntaktadressen Rechtsgrundlagen V r w r t Vn Mängel behafteten Heizöllageranlagen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und smit auch für das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ausgehen. Sllte auslaufendes Heizöl den Bden der das Grundwasser verunreinigen, entstehen zudem erhebliche Sanierungsksten, die Sie als Verursacher möglicherweise selbst zu zahlen haben. Auch eine vrhandene Versicherung tritt im Schadensfall bei Verletzung vn Srgfaltspflichten nicht ein. Diese Brschüre sll Ihnen deshalb helfen, mögliche Mängel an Ihrer Heizöllageranlage zu erkennen und die erfrderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einzuleiten. Hilfestellung hierzu finden Sie in der Checkliste. Daneben können Sie sich selbstverständlich an die für Sie zuständige Untere Wasserbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Sicherheit Ihr er Heizöllageranlage selbst verantwrtlich sind. Dies ist insbesndere bei kleinen Anlagen vn Bedeutung, die nicht vn einem Fachbetrieb gewartet der durch eine Sachverständigenrganisatin geprüft werden müssen. Sie sllten daher Ihre Verantwrtung und Ihre Betreiberpflichten kennen und selbst dafür srgen, dass Ihre Heizölanlage s beschaffen ist, eingebaut, unterhalten und betrieben wird, dass eine Gewässerverunreinigung nicht zu befürchten ist. Sllten Sie hierzu selbst nicht in der Lage sein, beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Fachbetrieb der eine nach Wasserrecht anerkannte Sachverständigenrganisatin mit der Überprüfung Ihrer Anlage. Meinfried Striegnitz Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Öklgie
2 E i n f ü h r u n g Ordnungsgemäß installierte und betriebene Heizöllageranlagen sind sicher. Missachtet man aber die technischen Sicherheitsstandards und Verhaltensregeln, können Schadensfälle vrkmmen. Fall 1: Der Heizöllagertank des Herrn S. sllte auftragsgemäß mit Liter Heizöl befüllt werden. Beim Befüllvrgang löste sich aufgrund einer fehlenden Rhrschelle die Befüllleitung, und Heizöl lief über einen undichten Auffangraum in einen Gully und vn drt in den angrenzenden Bach. Die sfrt alarmierte Feuerwehr und eine Spezialfirma führten alle nötigen Maßnahmen durch. Die Instandsetzung des Kellers und der Bdenaushub im Uferbereich des Baches verursachten Ksten in Höhe vn Die Ursache des Schadens, die fehlende Schelle an der nicht fachmännisch verlegten Rhrleitung und die nicht vrhandene Beschichtung des Auffangraumes, hätten vrab mit weit geringerem Aufwand behben werden können. Fall 2: Eine feine Nase bewiesen mehrere Bürger aus W. und alarmierten sfrt die Plizei. Sie hatten Ölgeruch wahrgenmmen, der aus einem Kanalschacht strömte. Durch eine undichte Rücklaufleitung und einen undichten Auffangraum im Heizöllager eines Einfamilienhauses sind ca. 800 Liter Heizöl in den Kanal geflssen. Ursache war mangelnde Wartung der Anlage. Die sfrt benachrichtigte Feuerwehr pumpte das nch im Auffangraum stehende Öl ab, errichtete im Klärwerk eine Ölsperre und spülte den Kanalabschnitt. Die Besitzer des Einfamilienhauses, das Rentnerehepaar G., hatten sich schn seit einigen Tagen über den eigenartigen Geruch im Keller gewundert, mehr jedch wunderten sie sich über die Sanierungsksten in Höhe vn mehreren Mangelnde Sachkunde der Anlagenbetreiber, fehlerhaft installierte Anlagenteile und eine vernachlässigte Wartung führten in den ben genannten Fällen zu Umweltschäden und hhen Sanierungsksten. Diese Schäden hätten vermieden werden können, wenn die Betreiber ihrer Pflicht nachgekmmen wären. B e t r e i b e r p f l i c h t e n Der Betreiber einer Heizöllageranlage hat die Dichtheit der Anlage und die Funktinstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Betreiber einer Heizöllageranlage ist derjenige, in dessen Eigentum der Besitz sich die Anlage befindet. Die Betreiberpflichten können auch auf andere Persnen, wie zum Beispiel Mieter übertragen werden. Z u I h r e n P f l i c h t e n g e h ö r t i m W e s e n t l i c h e n : Eigenüberwachung: Die Heizöllageranlage muss in Frm vn regelmäßigen Sicht- und Funktinskntrllen regelmäßig überwacht werden. Sind Sie selbst nicht hinreichend fachkundig, sllten Sie zur Ergänzung einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG-Fachbetrieb) abschließen. Fachbetriebe in Ihrer Nähe können Ihnen vn Ihrer Unteren Wasserbehörde, Ihrem Installateur, Ihrem Heizöllieferanten der den Sachverständigenrganisatinen benannt werden. S f r t i g e M e l d u n g i m S c h a d e n s f a l l Bei einem Schadensfall der einer Störung nehmen Sie die Anlage unverzüglich außer Betrieb. Das Austreten vn Heizöl über den Bereich der Heizölanlage (z.b. Auffangraum) hinaus ist - sweit es sich nicht um geringfügige Mengen handelt - der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt der der nächsten Plizeibehörde zu melden. Eine Meldung an Plizei der Wasserbehörde ist nicht erfrderlich, wenn das ausgelaufene Heizöl mit einfachen technischen (z.b. kleinflächiges Abstreuen und Aufnehmen mit Bindemitteln) vllständig beseitigt werden kann und Kläranlagen, Bden, Oberflächenwasser der Grundwasser nicht verschmutzt werden können. Im Zweifelsfall rufen Sie die Untere Wasserbehörde, einen Sachverständigen der einen Fachbetrieb an.
3 S a c h v e r s t ä n d i g e n p r ü f u n g Bestimmte Heizöllageranlagen sind entsprechend der nachstehenden Tabelle vn einer wasserrechtlich zugelassenen Sachverständigenrganisatin nach 52 der Verrdnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stffen (AwSV) auf ihren rdnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Sllten Sie einen prüfpflichtigen Tank betreiben, müssen Sie rechtzeitig daran denken, diese Prüfung in Auftrag zu geben. Die Anschriften der anerkannten Sachverständigenrganisatinen können Sie bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises der Ihrer kreisfreien Stadt erfragen. A n z e i g e p f l i c h t Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervlumen vn mehr als Litern swie alle Erdtanks sind vn Ihnen der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt vr Einbau des Tanks anzuzeigen. Drt können Sie auch erfahren, b der Lagerrt in einem Schutzgebiet liegt. In Schutz- und vrläufig gesicherten der festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind alle Anlagen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung. Bei berirdischen Anlagen mit einem Lagervlumen vn mehr als Liter, im Freien vn mehr als Liter, ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erfrderlich. Frmulare und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde. I n s t a l l a t i n v n H e i z ö l l a g e r a n la g e n Für das Aufstellen, Einbauen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen vn Heizöllageranlagen mit einem Gesamtlagerinhalt vn mehr als Litern besteht Fachbetriebspflicht, das heißt sie müssen vn einem WHG-Fachbetrieb installiert werden. Im Flgenden sind die Anlagenteile einer typischen Heizöllageranlage dargestellt; je nach Bauart der Anlage und den örtlichen Verhältnissen können die Teile jedch variieren.
4 Z u g e l a s s e n e B e h ä l t e r Z.B. mit Bauartzulassung, Prüfzeichen, bauaufsichtlicher Zulassung der nach Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik. Der Behälter bietet den sgenannten Primärschutz. B e h ä l t e r a u s r ü s t u n g Grenzwertgeber (Überfüllsicherung) mit Zulassung. Der Grenzwertgeber muss richtig eingebaut und eingestellt werden. Grenzwertgeber alter Bauart, die vr 1985 eingebaut wurden, sind mit Lchbhrungen ausgestattet, die sich im Laufe der Jahre häufig zusetzen. Neue Grenzwertgeber verfügen über eine geschlitzte, dauerhaft funktinssichere Schutzhülse. Um das Risik vn Überfüllschäden zu verringern, sllten Grenzwertgeber alter Bauart unbedingt durch einen Tankschutzfachbetrieb der einen als WHG-Fachbetrieb anerkannten Heizungsinstallateur ausgetauscht werden. Bei Weiterbetrieb eines Grenzwertgebers alter Bauart ist jährlich durch einen WHG-Fachbetrieb zu kntrllieren, b die Lüftungsbhrungen ffen sind, und die Bhrungen sind ggf. zu reinigen. Füllstandserkennung, z.b. Füllstandsanzeiger der Peilrhr (bei durchscheinenden Behältern nrmalerweise nicht erfrderlich). Füllsystem mit Zulassung für die Tankbauart (bei Batterietankanlagen). Füllleitung (Achtung: Sicherungsschellen bei Rhren mit Steckmuffen nicht vergessen!) Für die Tankbauart vrgesehenes Entnahmesystem (bei Batterietankanlagen). Betriebsrhrleitung zum Brenner. Die Betriebsrhrleitungen werden in der Regel nur nch im sicheren Einstrangsystem hne Rücklaufleitung verlegt. Einwandige unterirdische Rücklaufleitungen hne nachweislich dichtes und beständiges Schutzrhr sind unzulässig. Antiheberventil je nach Anlagenknstellatin: Eine Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern ist erfrderlich, wenn der maximal zulässige Flüssigkeitsspiegel im Öltank berhalb des tiefsten Punktes einer Saugleitung der Ölversrgungsleitung eines Öl-förderaggregats liegt. Es besteht dann die Gefahr, dass hne Hebersicherung bei einer Undichtheit in der Leitung der Tankinhalt durch die Leckagestelle auslaufen kann. A u f f a n g r a u m Der Auffangraum bietet den ntwendigen zusätzlichen Schutz (Sekundärschutz). Auffangraum mit zugelassener Beschichtung. Der Auffangraum muss dicht und zur Kntrlle einsehbar sein. Hierzu müssen die Behälter einen ausreichenden Abstand zu den Wänden, der Decke und dem Bden haben. Ein dppelwandiger Behälter mit selbsttätig wirken dem Leckanzeiger ersetzt den Auffangraum. Für mit Glasfasern verstärkte Kunstharztanks (GFK-Öltanks) bestehen Snderregelungen.
5 G r u n d s ä t z l i c h e s Unterirdische Stahlbehälter müssen auf der Baustelle vr der Einlagerung in das Erdreich einer Überprüfung der äußeren Islierung mit Hchspannung (14 kv) unterzgen werden. Wenn bei der Einlagerung der Behälter in das Erdreich Fehler gemacht werden, können schn nach kurzer Zeit äußerlich Krrsinsschäden auftreten, die zu einem Durchrsten des Außenmantels führen können. Überlassen Sie slche Arbeiten daher dem Fachbetrieb! Beim Einbau und der Aufstellung vn Anlagenteilen sind die Auflagen in der behördlichen Zulassung und in den Mntagevrschriften zwingend zu beachten. Die Zulassung muss bei der Anlage aufbewahrt werden. Wichtig: Alle berirdischen Anlagen mit mehr als Liter aber weniger als Liter Rauminhalt müssen vr der Inbetriebnahme der nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen nach der AwSV geprüft werden. Unterirdische Anlagen und Anlagenteile swie berirdische Anlagen mit mehr als Litern müssen darüber hinaus auch wiederkehrend und bei Stilllegung überprüft werden. Ü b e r w a c h u n g v n H e i z ö l l a g e r a n la g e n u n d M ä n g e l b es e i t i g u n g D e r B e t r e i b e r m u s s s e i n e H e i z ö l l a g e r a n l a g e r e g e l m ä ß i g ü b e r w a c h e n 1. Sichtkntrllen auf Dichtheit des im Auffangraum aufgestellten Heizöltanks, der heizölführenden Rhrleitungen vm Tank zum Brenner swie der Entlüftungsleitung. Krrsin der Tankaußenwände bei Stahltanks. Alterungssymptme bei Kunststfftanks (Heizöltanks aus Plyethylen): z. B. Verfrmungen, beginnende Versprödung, starke Verfärbung der Rissbildung der Behälterwand. Risse, Setzungen, beschädigte der fehlende Beschichtungen im Auffangraum. Vrhandensein einer Kappe am Ende der Entlüftungsleitung als Schutz vr Verstpfung. Ordnungsgemäße Installatin aller Anlagenteile, z.b. b sich Verschraubungen gelckert haben. 2. Funktinskntrlle des Leckanzeigers (ptischer und akustischer) Alarm bei dppelwandigen Tanks. Unsachgemäßer Umgang mit Heizöl kann Grundwasser und Bden gefährden! M ä n g e l a n d e r H e i z ö l l a g e r a n l a g e Mängel an einer Heizöllageranlage sind unverzüglich zu beheben. Bei Anlagen über Liter Tankvlumen dürfen diese Mängel nur durch einen WHG-Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser verfügt über geschultes Persnal und hat eine rdnungsgemäße Ausführung der Mängelbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten zu gewährleisten. Selbst wenn Ihre Anlage nicht fachbetriebspflichtig ist, müssen Mängel rdnungsgemäß beseitigt werden.
6 S t i l l l e g u n g v n H e i z ö l l a g e r a n la g e n Wer beabsichtigt seine Anlage stillzulegen, muss dieses rechtzeitig seiner Unteren Wasserbehörde anzeigen. Stilllegungsarbeiten sind im Regelfall einem Fachbetrieb zu übertragen werden, da dieser wie auch bei der Instandsetzung und Mängelbeseitigung über die ntwendige Sachkunde verfügt und eine rdnungsgemäß Entsrgung vn Ölresten und Ölschlämmen gewährleistet. Bei Anlagen mit einem Tankvlumen vn mehr als Liter besteht hnehin Fachbetriebspflicht! S t i l l l e g u n g s a r b e i t e n s i n d : Reinigung der Heizöllageranlage und der Rhrleitungen. Demntage der Tankanlage der Umrüstung, z.b. als Regenwassernutzungsanlage. Die Umrüstung kann nur ein Fachbetrieb vrnehmen. B e i s t i l l g e l e g t e n p r ü f p f l i c h t i g e n A n l a g e n i s t v n Sa c h v e r s t ä n d i g e n z u p r ü f e n, b die Anlage entleert und gereinigt ist und b Befüllstutzen abgebaut der gegen irrtümliche Nutzung gesichert sind und b Anhaltspunkte für eine Bden- und Grundwasserverunreinigung vrliegen.
7 C h e c k l i s t e Ü b e r p r ü f e n S i e I h r e H e i z ö l l a g e r a n l a g e! Hier können Sie selber Abhilfe schaffen: Eine Baugenehmigung (für Räume in denen Tanks über Liter gelagert werden) ist nicht vrhanden. Die Anzeigebestätigung der Unteren Wasserbehörde liegt nicht vr. Die Prüfberichte der Sachverständigenprüfung (sfern erfrderlich, siehe»betreiberpflichten«) sind nicht vrhanden. Ein Feuerlöscher ist nicht vrhanden. Der Feuerlöscher wird nicht regelmäßig geprüft. Der Auffangraum ist nicht frei zugänglich. S l l t en S i e e i n e d e r f l g e n d e n F r a g e n m i t» j a «b e a n t w r t e n, d a n n e r s c h e i n t d i e Ü b e r p r ü f u n g I h r e r A n l a g e d u r c h e i n e n a u s g e w i e s e n e n F a c h b e t r i e b / S a c h v e r s t ä n d i g e n s i n n v l l : Riecht es auffällig nach Heizöl? Heizölgeruch ist immer ein Warnzeichen! Sehen Sie Ölflecken auf dem Bden? Sehen Sie Rststellen an der Anlage? Ist der Heizöltank beschädigt, undicht der verfrmt? Sind Heizöl führende Leitungen abgeknickt, beschädigt der undicht? Ist der Auffangraum verunreinigt? Ist die Beschichtung des Auffangraumes beschädigt der fehlt sie ganz? Ist der berirdische Heizöltank nicht einsehbar (Wandabstand) und unzugänglich? Ist der Befüllschacht eines Erdtanks verschmutzt und nicht flüssigkeitsdicht? Fehlt für die Entlüftungsleitung eine Kappe, die vr Verstpfung schützt? Ist der Grenzwertgeber (Überfüllsicherung) - Anlagen über 1000 Liter - defekt? Ist das Leckanzeigegerät für Ihren dppelwandigen Tank defekt? K n t a k t a d r e s se Fachinfrmatinen, z.b. zu der Lage des örtlichen Wasserschutzgebietes der zu den Betreiberpflichten, erhalten Sie bei der nachflgend aufgeführten zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises: Landkreis Oldenburg Delmenhrster Straße Wildeshausen Ansprechpartner: Frau Kim Webelsiep (kim-maira.webelsiep@ldenburg-kreis.de) 04431/ Herr Ralf Meints (ralf.meints@ldenburg-kreis.de) 04431/85-451
8 R e c h t s g r u n d l a g en Wasserhaushaltsgesetz vm 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585). Niedersächsisches Wassergesetz vm 19. Februar 2010 ( Nds GVBl. S. 64 ). Verrdnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stffen (AwSV) vm 18. April 2017 (BGBl. I S. 905) T e c h n i s c he R e g eln Arbeitsblatt DWA-A 791-1, Technische Regel wassergefährdender Stffe (TRwS) - Heizölverbraucheranlagen, Teil 1: Errichtung, betriebliche Anfrderungen und Stilllegung vn Heizölverbraucheranlagen, Ausgabe Februar 2015 Arbeitsblatt DWA-A 791-2, Technische Regel wassergefährdender Stffe (TRwS) - Heizölverbraucheranlagen, Teil 2: Anfrderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen, Ausgabe April 2017 I m p r e s s u m Herausgeber: Niedersächsisches Landesamt für Öklgie (NLÖ) Abteilung 3: Wasserwirtschaft, Gewässerschutz An der Scharlake Hildesheim Die Vrlage zu dieser Brschüre wurde dem Herausgeber freundlicherweise vm Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Frsten zur Nutzung überlassen. Bearbeitung: Niedersächsisches Landesamt für Öklgie Gestaltung: M. Papenberg Stand
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