Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung - L K F -

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1 Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung - L K F - Änderungen und Neuerungen in den LKF-Modellen 2018 für den stationären und spitalsambulanten Bereich 1. änner 2018

2 IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße Wien Die Erarbeitung dieser Unterlage erfolgte im Rahmen des Projekts "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)" Projektleitung: Mag. Gerhard Embacher (BMGF) Projektteam BMGF: Wolfgang Bartosik Dr. Peter Brosch, Abteilungsleiter Gertrud Fritz Mag. Simona Iskra Mag. Walter Sebek, Stv. Abteilungsleiter Koordination medizinische Dokumentation: Dr. Andreas Egger, LKF-Hotline (BMGF) Ökonomenteam: Mag. Gerhard Gretzl, Gesamt-Projektkoordination (SOLVE-Consulting) Dr. Gerhard Renner (SOLVE-Consulting) Ärzteteam: Prim. Dr. Ludwig Neuner (LKH Freistadt) Experten aus den medizinischen Fächern Statistik: Prof. DI Dr. Karl P. Pfeiffer (FH oanneum Graz) Software-Entwicklung: DI Bernhard Pesec (dothealth) Wien, im September 2017

3 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1 WARTUNG LEISTUNGSKATALOG Neue Leistungspositionen Textänderungen Streichungen Tagesklinisch abrechenbare Leistungen Stationär zu dokumentierende Leistungen Zuordnung der neuen Leistungen zu den stationären und ambulanten Fallpauschalen NEUE UND GEÄNDERTE FALLPAUSCHALEN Fallpauschalen für den stationären Bereich Fallpauschalen für den spitalsambulanten Bereich BELAGSDAUERWERTE ANPASSUNGEN IN DER MODELLBESCHREIBUNG Ergänzungen von Funktionscodes für Einstufung nach dem Intensivmodell Abrechnungsvoraussetzungen Stroke Unit Präzisierung der Beschreibung für die Festlegung von Einheiten zur Alkohol- und Drogenentwöhnung LKF-Modell ambulant ÄNDERUNGEN IN DER DOKUMENTATION Aufnahme- und Entlassungskennzeichen Kostenstellen für die Erfassung des Palliativkonsiliardienstes Abbildung der Behandlung auf einer HKLE-Station (hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen) Ambulante Betreuungsplätze BEILAGE: ERGÄNZUNGEN IN DEN FUNKTIONSCODES Seite 3 von 25

4 Wartung Leistungskatalog 1 Wartung Leistungskatalog 1.1 Neue Leistungspositionen Die eingebrachten Vorschläge für neue Leistungen wurden gemeinsam mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds und des PRIKRAF auf Erfüllung der Aufnahmekriterien geprüft und für ausführliche Analysen zur wissenschaftlichen Evidenz ausgewählt. Darüber hinaus erfolgte eine Wartung der bestehenden Leistungspositionen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und der für Zwecke der Qualitätssicherung erforderlichen Dokumentationsgrundlagen. Die Vorschläge zur Wartung des Leistungskatalogs wurden mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds, des PRIKRAF und der Sozialversicherung abgestimmt. Als Ergebnis werden die folgenden Leistungspositionen aufgenommen: Code Langtext Codierung stationär AM620 Musiktherapie (Einzeltherapie) AM630 Musiktherapie (Gruppentherapie) (LE=je Sitzung) AM650 Repetitive transkranielle Magnetstimulation Planung AM660 Repetitive transkranielle Magnetstimulation Therapie EC061 Endarterektomie, Thrombendarterektomie Thorax EC062 Endarterektomie, Thrombendarterektomie obere Extremität (LE=je Seite) ED091 Endarterektomie, Thrombendarterektomie Abdomen ED092 Endarterektomie, Thrombendarterektomie Becken (LE=je Seite) FV531 Verabreichung von Erythrozytenkonzentraten (1 Beutel) (LE=je Applikation) GF025 Umstieg von thorakoskopischer auf offene Operation HE025 Endoskopische radiologisch kontrollierte Stentimplantation Ösophagus HF025 Endoskopische radiologisch kontrollierte Stentimplantation Magen, Duodenum Codierung ambulant Seite 4 von 25

5 Wartung Leistungskatalog Code Langtext Codierung stationär HG025 Endoskopische radiologisch kontrollierte Stentimplantation Dünndarm HH025 Endoskopische radiologisch kontrollierte Stentimplantation Kolon HK511 Behandlung einfacher innerer analer Erkrankungen HL031 Enukleation, Resektion oberflächlicher einzelner Leberläsionen offen (LE=je Sit- zung) HL032 Segmentresektion, Enukleation, Resektion multilokulärer Leberläsionen offen (LE=je Sitzung) HL041 Enukleation, Resektion oberflächlicher einzelner Leberläsionen laparoskopisch HL042 Segmentresektion, Enukleation, Resektion multilokulärer Leberläsionen laparoskopisch HP025 Umstieg von laparoskopischer auf offene Operation G015 Photoselektive Laservaporisation der Prostata N530 Nackentransparenzmessung oder Combined Test N540 Fetales Organscreening Codierung ambulant PA026 Radiofrequenzablation von Wirbelsäulenmetastasen PZ025 Umstieg von arthroskopischer auf offene Operation XA035 Onkologische Therapie onkolytische virale Immuntherapie: Talimogen laherparepvec 1ml (LE=je Applikation) XA071 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Daratumumab 16mg/kg KG (LE=je Applikation) XA072 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Elotuzumab 10mg/kg KG (LE=je Applikation) XA079 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Olaratumab 15mg/kg KG (LE=je Applikation) XA115 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Necitumumab 800mg abs. (LE=je Applikation) XC667 Irinotecan liposomal/5-fu/leucovorin (Tag 1-2) Seite 5 von 25

6 Wartung Leistungskatalog Code Langtext Codierung stationär Codierung ambulant XC681 MATRIX (Tag 1-4) ZN345 PET-MR ZZ050 Beobachtung/Behandlung auf einer Station für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen (LE=je Behandlungstag) 1.2 Textänderungen Die Vorschläge zur Wartung des Leistungskatalogs wurden mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds, des PRIKRAF und der Sozialversicherung abgestimmt. Als Ergebnis werden die folgenden Textänderungen vorgenommen: Code Langtext 2017 Langtext 2018 AL510 AM560 AM570 DH040 EP020 EP030 FZ101 L530 Neuropsychologisches Funktionstraining Psychotherapie (Einzeltherapie) Psychotherapie (Gruppentherapie) Implantation eines Langzeit- Zentralvenenkatheters mit Port Perkutane transluminale Embolektomie, Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung an extrakraniellen Gefäßen Perkutane transluminale Rekanalisation extrakranieller Gefäße, andere Verfahren (LE=je Seite) Einsatz von zugekauften blutbildenden Stammzellen aus Knochenmark/Blut (LE=je vollst. Stammzell-Tx) Einlegen, Anpassen und Wechseln eines Pessars LM101 Verschluss einer Nabelhernie offen LM111 Verschluss einer Nabelhernie laparoskopisch Neuropsychologisches Funktionstraining (Einzeltherapie) (LE=je Sitzung) Psychotherapeutische Einzeltherapie Psychotherapeutische Gruppentherapie Implantation eines Langzeit- Zentralvenenkatheters mit/ohne Port Perkutane transluminale Embolektomie, Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung (exkl. intrakranielle Gefäße) Perkutane transluminale Rekanalisation, andere Verfahren (exkl. intrakranielle Gefäße) (LE=je Seite) Einsatz von zugekauften blutbildenden Stammzellen aus Knochenmark/Blut (LE=je vollständige Stammzelltransplantation) Einlegen, Anpassen und Wechseln eines Pessars (exkl. IUP) (LE=je Sitzung) Verschluss einer Nabelhernie/epigastrischen Hernie offen (LE=je Sitzung) Verschluss einer Nabelhernie/epigastrischen Hernie laparoskopisch Seite 6 von 25

7 Wartung Leistungskatalog Code Langtext 2017 Langtext 2018 MZ020 NZ020 QA020 QA040 QA050 QA060 QA079 XA170 XA250 Exstirpation einer Synovialzyste an der oberen Extremität (LE=je Seite) Exstirpation einer Synovialzyste an der unteren Extremität (LE=je Seite) Narbenkorrektur im Gesichtsbereich Resektion im Gesichtsbereich mit Rekonstruktion durch lokale Lappenplastik Rekonstruktion von Gewebsdefekten im Gesichtsbereich mit gestielter myokutaner Lappenplastik Rekonstruktion von Gewebsdefekten im Gesichtsbereich mit freier Lappenplastik Sonstige Operation Haut und Weichteilgewebe des Gesichts Zusätzliche onkologische Therapie intravenöse Antimykotika (Anidulafungin, Caspofungin, Micafungin, Voriconazol iv.) (LE=je Behandlungstag) Zusätzliche onkologische Therapie Zellseparator-Thrombozytenkonzentrat von Einzelspendern (1 Beutel) (LE=je Applikation) Exstirpation einer Synovialzyste/Bursektomie an der oberen Extremität (LE=je Seite) Exstirpation einer Synovialzyste/Bursektomie an der unteren Extremität (LE=je Seite) Narbenkorrektur im Gesichts-/ Halsbereich Resektion im Gesichts-/Halsbereich mit Rekonstruktion durch lokale Lappenplastik Rekonstruktion von Gewebsdefekten im Gesichts-/Halsbereich mit gestielter myokutaner Lappenplastik Rekonstruktion von Gewebsdefekten im Gesichts-/Halsbereich mit freier Lappenplastik Sonstige Operation Haut und Weichteilgewebe des Gesichts/ Halses Zusätzliche onkologische Therapie intravenöse Antimykotika (Anidulafungin, Caspofungin, Isavuconazol, Micafungin, Voriconazol iv.) (LE=je Behandlungstag) Zusätzliche onkologische Therapie Thrombozytenkonzentrat (1 Beutel) (LE=je Applikation) XC153 Bendamustin < 120mg (Tag1-2) Bendamustin < 120mg/m 2 (Tag1-2) XC154 Bendamustin >= 120mg (Tag1-2) Bendamustin >= 120mg/m 2 XC264 CHOP (Tag 1-5) XC746 Nelarabin (Tag 1-5) ZC510 ZC520 Sonographie des Oberbauches und des Retroperitoneums Sonographie des Unterbauches (Tag1-2) CHOP (Tag 1) Nelarabin (Tag 1, 3, 5) Sonographie im Bereich des Oberbauches/des Retroperitoneums Sonographie im Bereich des Unterbauches/des Beckens (LE=je Sitzung) Seite 7 von 25

8 Wartung Leistungskatalog 1.3 Streichungen Die Streichungen umfassen die bisherigen Positionen, die im Katalog 2018 differenzierter dargestellt oder zusammengelegt werden. Die Vorschläge zur Wartung des Leistungskatalogs wurden mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds, des PRIKRAF und der Sozialversicherung abgestimmt. Als Ergebnis werden die folgenden Leistungspositionen gestrichen und durch die jeweils angeführten Leistungen ersetzt. Code Langtext Ersatz durch EC060 Endarterektomie, Thrombendarterektomie obere EC061, EC062 Extremität, Thorax (LE=je Seite) ED090 Endarterektomie, Thrombendarterektomie Abdomen, ED091, ED092 Becken (LE=je Seite) EH510 Sklerosierung/Ligatur von Hämorrhoiden HK511 FV530 Intravenöse Verabreichung von Blutprodukten FV531 (LE=je Applikation) HE010 Radiologisch geführte Stentimplantation Ösophagus HE025 HE030 Endoskopische Stentimplantation Ösophagus HE025 HF010 Radiologisch geführte Stentimplantation Magen, HF025 Duodenum HF020 Endoskopische Stentimplantation Magen, Duodenum HF025 HG040 Radiologisch geführte Stentimplantation Dünndarm HG025 HH010 Radiologisch geführte Stentimplantation Kolon HH025 HH030 Endoskopische Stentimplantation Kolon (LE=je HH025 Sitzung) HK510 Behandlung einfacher innerer analer Erkrankungen HK511 HL030 Leberteilresektion offen HL031, HL032 HL040 Leberteilresektion laparoskopisch HL041, HL042 Seite 8 von 25

9 Wartung Leistungskatalog 1.4 Tagesklinisch abrechenbare Leistungen Die Vorschläge zur Wartung der im Rahmen des Tagesklinikmodells abrechenbaren Leistungspositionen wurden mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds, des PRIKRAF und der Sozialversicherung abgestimmt. Es wurde übereingekommen, für das Modell 2019 eine grundlegende Überarbeitung der tagesklinischen Abrechenbarkeit in Abstimmung mit dem spitalsambulanten Bepunktungsmodell und den Versorgungsaufträgen durchzuführen und für das Modell 2018 keine Änderungen vorzunehmen. 1.5 Stationär zu dokumentierende Leistungen Zur Gewährleistung einer einheitlichen Codierung und Datenmeldung unabhängig von der Behandlungsart (stationär oder ambulant) sind ab bei stationären Aufenthalten zusätzlich zu den bisher verpflichtend zu erfassenden Positionen auch die folgenden Positionen verpflichtend zu erfassen: Code C510 ZN570 ZZ710 Langtext Anlage oder Wechsel eines Harnleiterkatheters Infiltration CT-gezielt Betreuung und Monitoring in einer (ambulanten) Erstversorgungseinheit 1.6 Zuordnung der neuen Leistungen zu den stationären und ambulanten Fallpauschalen Die Vorschläge zur Wartung der ambulanten Leistungspositionen wurden mit den medizinischen Experten der Landesgesundheitsfonds, des PRIKRAF und der Sozialversicherung abgestimmt. Die neu aufgenommenen Leistungspositionen werden den folgenden Fallpauschalen des stationären und ambulanten LKF-Modells zugeordnet: Code Gruppe LGR Gruppe ambulant AM620 APG01.21 LGR ambulant AM630 APG01.00 AM650 APG01.31 SPEZ AM660 APG01.31 EC061 MEL09.03 LG148 Seite 9 von 25

10 Wartung Leistungskatalog Code Gruppe LGR Gruppe ambulant EC062 MEL09.03 LG148 LGR ambulant ED091 MEL09.03 LG148 ED092 MEL09.03 LG148 FV531 APG00.10 GF025 MEL08.08 LG213 HE025 MEL29.02 LG208 AMG00.90 HF025 MEL29.02 LG208 AMG00.90 HG025 MEL29.02 LG208 AMG00.90 HH025 MEL29.02 LG208 AMG00.90 HK511 APG07.11 HL031 MEL05.07 LG212 HL032 MEL05.07 HL041 MEL05.07 LG212 HL042 HP025 MEL05.07 MEL06.11 G015 MEL12.03 SPEZ N530 N540 APG12.71 APG12.71 PA026 MEL20.02 AMG00.90 PZ025 MEL14.21 XA035 MEL22.27 AMG21.26 XA071 MEL22.14 LG216 AMG21.14 ALG11 XA072 MEL22.14 LG218 AMG21.14 ALG13 Seite 10 von 25

11 Wartung Leistungskatalog Code Gruppe LGR Gruppe LGR ambulant ambulant XA079 MEL22.14 LG218 AMG21.14 ALG13 XA115 MEL22.14 AMG21.14 XC667 MEL22.04 AMG21.04 XC681 MEL22.03 AMG21.03 ZN345 APG14.04 ZZ050 Seite 11 von 25

12 Neue und geänderte Fallpauschalen Neue und geänderte Fallpauschalen 2018 Mit der Wartung des Leistungskataloges für das LKF-Modell 2018 und aus den Analysen der vorliegenden Daten und Rückmeldungen von Landesgesundheitsfonds werden folgende Änderungen in den Fallpauschalen für 2018 vorgenommen: 2.1 Fallpauschalen für den stationären Bereich MEL05.07 (geändert) Die neuen Leistungen HL031 Enukleation, Resektion oberflächlicher einzelner Leberläsionen offen, HL032 Segmentresektion, Enukleation, Resektion multilokulärer Leberläsionen offen, HL041 Enukleation, Resektion oberflächlicher einzelner Leberläsionen laparoskopisch und HL042 Segmentresektion, Enukleation, Resektion multilokulärer Leberläsionen laparoskopisch wurden dem Filter hinzugefügt. HL031 und HL041 führen in die neue Leistungsgruppe LG212 und damit in die neue Fallpauschale D. Die bisherige Fallpauschale D wird zu E. Die Werte von A, B, C und E bleiben unverändert. FP D mit Punkten (TK 3.661, LK 1.276, MEL-Zuschlag 662) Seite 12 von 25

13 Neue und geänderte Fallpauschalen MEL08.08 (geändert) Die neue Leistung GF025 Umstieg von thorakoskopischer auf offene Operation wurde dem Filter hinzugefügt und führt mit der bestehenden Leistung GF030 - Thorakoskopie diagnostisch in die neue Leistungsgruppe LG213 und ersetzt den bisherigen SPEZMEL-Split nach GF030. Die Werte von A und B bleiben unverändert MEL12.03 (geändert) Die neue Leistung G015 Photoselektive Laservaporisation der Prostata (LE=je Sitzung) wurde dem Filter hinzugefügt. Die Leistung führt in die neue Fallpauschale A. Die bisherigen Fallpauschalen A und B werden zu Fallpauschalen B und C, die Werte von B und C bleiben unverändert. FP A mit Punkten (TK 1.580, LK 1.931, MEL-Zuschlag 1.394) Seite 13 von 25

14 Neue und geänderte Fallpauschalen MEL22.14 (geändert) Nach gegenwärtiger Vorgangsweise wird eine neue MEL entweder einer bestehenden Fallpauschale zugeordnet oder es wird wenn die neue MEL kostenmäßig zu stark von den vorhandenen Pauschalen (nämlich den Punkten der Leistungskomponente) abweicht eine neue Fallpauschale definiert. Diese neue(n) Fallpauschale(n) bewirkt(en) eine (zumeist jährliche) Veränderung der Baumstruktur in der MEL Die jährliche Aufnahme neuer MELs in die MEL-Gruppe MEL22.14 erfordert mittel- bis langfristig daher eine systematische Handhabung. Derzeit sind 20 MELs in 7 Fallpauschalen abgebildet, für 2018 ist die Aufnahme weiterer 4 MELs vorgesehen. Für das LKF-Modell 2018 wird daher vorgesehen, dass Fallpauschalen mit Definition von Punkte-Bandbreiten gebildet und die einzelnen MELs auf Basis der Kosten den entsprechenden Fallpauschalen zugeordnet werden. Diese Vorgangsweise entspricht jener im Bereich der MEL-Gruppen MEL22.01 bis MEL22.06 (Chemotherapie-Schemata) seit Einführung des LKF-Systems. Für das LKF-System 2018 werden 7 Fallpauschalen vorgesehen, wobei die Punkte-Bandbreiten wie folgt definiert sind: Punkte-Bandbreite (Medikamentenkosten) MEL-Gruppe Fallpauschale von bis MEL22.14 A größer MEL22.14 B MEL22.14 C MEL22.14 D MEL22.14 E MEL22.14 F MEL22.14 G Auf Basis der kalkulierten Medikamentenkosten werden die MELs der jeweiligen Fallpauschale zugeordnet. Die neuen Leistungen XA071 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Daratumumab 16mg/kg KG (LE=je Applikation), XA072 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Elotuzumab 10mg/kg KG (LE=je Applikation), XA079 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Olaratumab 15mg/kg KG (LE=je Applikation) und XA115 Onkologische Therapie monoklonaler Antikörper Necitumumab 800mg abs. (LE=je Applikation) wurden dem Filter hinzugefügt. XA071 fällt in die Fallpauschale C, XA072 und XA079 in die Fallpauschale E und XA115 in die Fallpauschale G. Die MEL22.14 gestaltet sich im LKF-Modell 2018 wie folgt: Seite 14 von 25

15 Neue und geänderte Fallpauschalen 2018 FP A mit Punkten (TK 1.863, LK , MEL-Zuschlag ) FP B mit Punkten (TK 9.314, LK , MEL-Zuschlag 9.999) FP C mit Punkten (TK 6.986, LK 6.334, MEL-Zuschlag 5.974) FP D mit Punkten (TK 4.657, LK 4.670, MEL-Zuschlag 4.408) FP E mit Punkten (TK 2.329, LK 3.086, MEL-Zuschlag 2.986) FP F mit Punkten (TK 3.726, LK 2.186, MEL-Zuschlag 2.038) FP G mit Punkten (TK 1.863, LK 717, MEL-Zuschlag 682) MEL22.27 (neu) Die neue Leistung XA035 Onkologische Therapie onkolytische virale Immuntherapie: Talimogen laherparepvec (LE=1ml) führt in die neue Gruppe MEL Die Gruppenbezeichnung lautet Onkologische Immuntherapie. FP A mit Punkten (TK 1.269, LK 2.242, MEL-Zuschlag 2.242) Seite 15 von 25

16 Neue und geänderte Fallpauschalen Fallpauschalen für den spitalsambulanten Bereich AMG21.14 Andere, zusätzliche oder begleitende onkologische Therapie - Monoklonale Antikörper Die für den stationären Bereich vorgenommene Änderung gemäß MEL22.14 wird für den spitalsambulanten Bereich entsprechend übernommen. FP A mit Punkten (KP 235, LP ) FP B mit Punkten (KP 235, LP 9.999) FP C mit Punkten (KP 235, LP 5.974) FP D mit Punkten (KP 235, LP 4.408) FP E mit Punkten (KP 235, LP 2.986) FP F mit Punkten (KP 235, LP 2.038) FP G mit 917 Punkten (KP 235, LP 682) Seite 16 von 25

17 Neue und geänderte Fallpauschalen AMG21.26 (neu) Die neue Leistung XA035 Onkologische Therapie onkolytische virale Immuntherapie: Talimogen laherparepvec (LE=1ml) führt in die neue Gruppe AMG Die Gruppenbezeichnung lautet Onkologische Immuntherapie. FP A mit Punkten (KP 235, LP 2.242) APG01.31 (neu) Die neuen Leistungen AM650 Repetitive transkranielle Magnetstimulation Planung und AM660 Repetitive transkranielle Magnetstimulation Therapie führen in die neue Gruppe APG Die Gruppenbezeichnung lautet Transkranielle Magnetstimulation. FP A mit 328 Punkten (KP 40, LP 288) FP B mit 96 Punkten (KP 40, LP 56) Seite 17 von 25

18 Neue und geänderte Fallpauschalen APG07.11 (geändert) Die neue Leistung HK511 Behandlung einfacher analer Erkrankungen (LE=je Sitzung) ersetzt die beiden bisherigen Leistungen EH510 Sklerosierung/Ligatur von Hämorrhoiden sowie HK510 Behandlung einfacher analer Erkrankungen und führt in die bestehende Gruppe APG Die Werte der Fallpauschale A werden angepasst. FP A mit 81 Punkten (KP 49, LP 32) Seite 18 von 25

19 Belagsdauerwerte 3 Belagsdauerwerte Im Rahmen der umfassenden Aktualisierung des LKF-Modells 2017 wurden neben nachkalkulierten MELs und neuer Preisbasis (2014 statt 2005) in allen Fallpauschalen die Belagsdauerwerte neu berechnet. Es wurde vereinbart, aufgrund der Zeitnähe zur Komplettanpassung der Belagsdauerwerte in allen Fallpauschalen im Modell 2017 und um Änderungen über einen längeren Zeitraum als ein ahr beobachten zu können, die jährliche Routinewartung für das ahr 2018 auszusetzen und für das Modell 2018 die Belagsdauerwerte unverändert aus dem Modell 2017 zu übernehmen. ährliche Anpassungen werden dann wieder ab dem LKF-Modell 2019 vorgenommen. Diese Vorgangsweise entspricht jener bei der letzten Komplettanpassung der Belagsdauerwerte im LKF-Modell Seite 19 von 25

20 Anpassungen in der Modellbeschreibung 4 Anpassungen in der Modellbeschreibung 4.1 Ergänzungen von Funktionscodes für Einstufung nach dem Intensivmodell Entsprechend der neuen Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte wurde 2017 das Verzeichnis der Funktionscodes ergänzt. Darunter sind auch die neuen Fachbereiche Innere Medizin und Intensivmedizin mit Funktionscode für Herzüberwachung und Innere Medizin und Kardiologie mit Funktionscode für Herzüberwachung enthalten, die nunmehr auch in der LKF-Modellbeschreibung ergänzt werden. Beide Funktionscodes können für die Einstufung als Intensivüberwachung für Erwachsene zusätzlich zu Funktionscode Herzüberwachung Innere Medizin verwendet werden. Diese Bestimmung gilt auch bereits bei Anwendung der neuen Funktionscodes im ahr Abrechnungsvoraussetzungen Stroke Unit Im Österreichischer Strukturplan Gesundheit ÖSG 2012 ist unter Kapitel 2.4. Festlegungen zu ausgewählten Fachbereichen für die Stroke Unit die Teilnahme am Ergebnisqualitäts-Register (bis spätestens 2012) festgehalten. In der Beschreibung des LKF-Modells 2017 ist definiert, dass die Genehmigung der Abrechnung der Leistung AA040 Akute Schlaganfallbehandlung auf einer Schlaganfalleinheit (Stroke Unit) (LE=je Aufenthalt) nur dann zulässig ist, wenn die entsprechenden Qualitätskriterien des ÖSG erfüllt sind. In der Diskussion zum Entwurf des ÖSG 2017 in den Sitzungen der Fachgruppe Planung und ihrer Unterarbeitsgruppen zum ÖSG wurde vereinbart, im ÖSG keine Faktoren zur Messung der Ergebnisqualität zu beschreiben und daher diesen Passus nicht mehr anzuführen. Auch ohne diese Bestimmung wurde die weitere Teilnahme am und die Dokumentation nach dem Ergebnisqualitäts-Register sowohl in diesen Arbeitsgremien als auch in der fachgruppenübergreifenden Arbeitsgruppe für medizinische Themen befürwortet. In die Beschreibung des LKF-Modells 2018 wird daher unter den Voraussetzungen für die Genehmigung der Abrechnung der MEL AA040 Akute Schlaganfallbehandlung auf einer Schlaganfalleinheit (Stroke Unit) (LE=je Aufenthalt) folgender Passus ergänzt: Teilnahme am und Dokumentation nach dem Ergebnisqualitäts-Register für Stroke Units Seite 20 von 25

21 Anpassungen in der Modellbeschreibung 4.3 Präzisierung der Beschreibung für die Festlegung von Einheiten zur Alkohol- und Drogenentwöhnung In der LKF-Modellbeschreibung 2017 ist definiert: Für die Abrechenbarkeit der MEL AM040 Alkoholentwöhnungsbehandlung im Turnus 6 12 Wochen (LE=je Aufenthalt) sowie der MEL AM050 Drogenentwöhnungsbehandlung auf Drogenstationen (LE=je Aufenthalt) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Voraussetzungen Bewilligung durch die Landesgesundheitsplattform bzw. den PRIKRAF Führung einer eigenen Kostenstelle mit dem Funktionscode 1x6215xx Bei Erfüllung der verbindlichen Kriterien für die Einstufung in Abteilungsgruppe 01 (siehe ) kann die Einstufung auch für die Abrechnung der Fallpauschalen mit AGR01 in der HDG20 erfolgen. Diese Einstufungsmöglichkeit als Funktionseinheit im Rahmen der Akut-Psychiatrie ist eine Alternative zur Alkohol- und Drogenentwöhnung. Zur Präzisierung der Einstufungsmöglichkeiten wird daher folgende textliche Ergänzung vorgenommen: Bei Erfüllung der verbindlichen Kriterien für die Einstufung in Abteilungsgruppe 01 (siehe ) kann stattdessen die Einstufung für die Abrechnung der Fallpauschalen mit AGR01 in der HDG20 erfolgen. Diese Präzisierung gilt auch bereits für die Einstufungen im ahr LKF-Modell ambulant Das Bepunktungsmodell für den spitalsambulanten Bereich wurde 2017 eingeführt und soll ab 2019 bundeseinheitlich zur Anwendung kommen. Im Bundesland Kärnten wurde bereits mit 2017 zur Gänze auf das neue Bepunktungsmodell für den spitalsambulanten Bereich umgestellt, in anderen Bundesländern ist eine etappenweise Umstellung geplant oder werden vorläufig Parallelrechnungen durchgeführt. Aus dem Beobachtungszeitraum im 1. Quartal 2017 liegen noch keine repräsentativen Ergebnisse für eine Wartung vor. Für 2018 bleibt das Bepunktungsmodell für den spitalsambulanten Bereich mit Ausnahme von Ergänzungen im Leistungskatalog und den entsprechenden ambulanten Pauschalen (siehe Kapitel 2.2) grundsätzlich unverändert. Seite 21 von 25

22 Änderungen in der Dokumentation 5 Änderungen in der Dokumentation 5.1 Aufnahme- und Entlassungskennzeichen Wesentlich für die Abbildung der Versorgung ist die Identifizierbarkeit von Geburten, bei denen das Früh-/Neugeborene zur Aufnahme in eine (andere) Krankenanstalt transportiert wird. Dazu wird für stationäre Aufnahmen von Frühgeborenen/Neugeborenen bei Zuweisung von einer anderen Krankenanstalt das neue Aufnahmekennzeichen G mit verpflichtender Angabe der KA-Nummer der zuweisenden KA vorgesehen. Dokumentationsregel: Sofern ein Früh-/Neugeborenes am Tag der Geburt oder am Folgetag stationär aufgenommen werden muss, dann ist die Aufnahmeart G zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für Zuweisungen aus anderen Krankenanstalten, aus dem extramuralen Bereich als auch aus der eigenen Krankenanstalt. Dabei ist die KA-Nummer der zuweisenden Stelle verpflichtend anzugeben: Fremd-KA (Kxxx), eigene KA (Kxxx), externer niedergelassener Leistungserbringer (E000), z.b. nach Hausgeburt. Bei Aufnahmen von Früh-/Neugeborenen ab dem zweiten Kalendertag nach der Geburt ist nicht die Aufnahmeart G, sondern die jeweils zutreffende Aufnahmeart zu dokumentieren. 5.2 Kostenstellen für die Erfassung des Palliativkonsiliardienstes Im Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema Würde am Ende des Lebens vom wurde die Empfehlung ausgesprochen, die stationäre Palliativversorgung einschließlich der dort benötigten palliativen Konsiliardienste (PKD) in Krankenanstalten im bestehenden System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung konsequent auszufinanzieren. Die Abrechnung von Palliativstationen ist bereits seit ahren Bestandteil des LKF-Modells, während der PKD zwar in der Kostenbasis für die Tageskomponente anteilig enthalten ist, aber dafür keine gesonderten Abrechnungsregeln definiert sind. In den Sitzungen des Arbeitskreises für LKF und Dokumentation und der fachgruppenübergreifenden Arbeitsgruppe für medizinische Themen wurden die in den einzelnen Bundesländern bereits bestehenden verschiedenen Regelungen für den PKD vorgestellt und bundeseinheitliche Umsetzungsmöglichkeiten im LKF- Modell diskutiert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass sich die Tätigkeiten des PKD nicht für eine Abbildung in leistungs- und diagnosebasierten Fallpauschalen eignen und es dabei auch zu Fehlanreizen in Richtung einer intramuralen Leistungserbringung kommen könnte. Es wurde als sinnvoll erachtet, Überlegungen in Richtung Finanzierung vorgehaltener Strukturen, z.b. gewidmete Budgets für PKD mit Personalkennzahlen (Ärzte/DGKP/weitere Personalgruppen) pro Krankenhaus unter Berücksichtigung der Fächerstruktur oder Finanzierung über Vorweganteile, anzustellen. Die Fortsetzung bereits bestehender Finanzierungsregelungen in den einzelnen Bundesländern soll weiterhin möglich sein. Seite 22 von 25

23 Änderungen in der Dokumentation In der anschließenden Diskussion im LKF-Arbeitskreis wurde empfohlen, dass zur Dokumentation und zur transparenten Darstellung der Ressourcen und Strukturqualitätskriterien des PKD eine eigene Kostenstelle eingerichtet werden soll, die bei Bedarf auch als Berechnungsgrundlage (z.b. mittels Kosten vor Umlage) für eine zusätzliche Finanzierung verwendet werden kann. Dabei sind folgende Dokumentationsregeln zu beachten: Verwendung des Funktionscodes oder (Kinder-Palliativ) Kann bei einer eigenen PAL-Station im KH entfallen, wenn keine ambulanten Patienten betreut werden; Kosten für Konsiliardienste an stationären PatientInnen sind auf die anfordernde Kostenstelle umzulegen. Alle direkt zuordenbaren Kostenarten (Personalkosten, Materialkosten und allfällige andere Kosten im Rahmen des PKD) werden auf dieser Kostenstelle erfasst. Sollten von dieser Organisationseinheit auch Leistungen für das mobile Palliativteam (MPT) erbracht werden, so sind diese Kosten auf die Nebenkostenstelle mit dem neuen FC Med. Fremdleistungen an Dritte MPT umzulegen. Alternativ: dort direkt zu verbuchen, inkl. anteilige Personalzahlen Für allfällige Kostenersätze für ärztliche oder pflegerische Leistungen sind keine Kostenminderungen anzusetzen. Kosten des PKD für ambulante PatientInnen der eigenen KA bleiben als Endkosten stehen, für stationäre PatientInnen erfolgt eine Umlage auf die anfordernde Kostenstelle. Diese Regelung bietet folgende Vorteile: Entspricht den bestehenden Regelungen zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten. In der Kostenbasis aus dem ahr 2014 für die Weiterentwicklung des LKF- Modells ab 2017 sind die bereits bestehenden PKD enthalten und bleiben weiterhin Teil der Bewertung der Fallpauschalen. In der abschließenden Diskussion im LKF-Arbeitskreis am wurde auf dringenden Wunsch des Landes NÖ festgehalten, dass in NÖ durch die gemeinsame Führung der Organisationseinheit mit Aufgaben des Palliativkonsiliardienstes für die Betreuung im Krankenhaus und als mobiles Palliativteam für die Betreuung im extramuralen Bereich keine Darstellung der oben angeführten Regeln möglich sei. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die beschriebenen Regeln zur transparenten Darstellung des PKD mit Statistik- und Kostendaten gemäß Kostenrechnungsverordnung durch Führung einer eigenen Kostenstelle eine Empfehlung sind. Auf eine verbindliche Anwendung der beschriebenen einheitlichen Dokumentationsregeln konnten sich die Bundesländer nicht verständigen. 5.3 Abbildung der Behandlung auf einer HKLE-Station (hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen) Die Finanzierung von Aufenthalten auf diesen Einheiten wird nach den Grundsätzen für die Verwendung und die Abrechnung von Mitteln für die Finanzierung von Seite 23 von 25

24 Änderungen in der Dokumentation überregionalen Vorhaben gemäß Artikel 32 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B- VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgen. Für die Dokumentation der Aufenthalte kommt folgende Regelung zur Anwendung: Als neuer Kostenträger für diese Aufenthalte wird Bundesgesundheitsagentur nicht fondsrelevant aufgenommen. Aufnahmen und Entlassungen auf HKLE-Stationen sind als eigene stationäre Aufenthalte mit Codierung der Leistung ZZ050 Beobachtung/Behandlung auf einer Station für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen (LE=je Behandlungstag) zu dokumentieren. Bei Verlegungen zur Weiter- und Nachbehandlung auf andere Stationen ist der Aufenthalt abzuschließen und auf der neuen stationären Einheit als neuer Aufenthalt aufzunehmen, Dokumentation des Kostenträgers und von Diagnosen und Leistungen nach den Regeln der LKF. Aufenthalte auf den HKLE-Einheiten werden dem Sonderbereich HKLE Beobachtung/Behandlung auf einer Station für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen zugeordnet. Dafür werden keine LKF-Punkte ausgewiesen, da der Aufenthalt über BGA- Mittel für überregionale Vorhaben finanziert wird. 5.4 Ambulante Betreuungsplätze Durch die Verschiebung von Leistungen aus dem stationären in den spitalsambulanten Bereich werden auch Anpassungen in der Zahl der systemisierten Betten zu erfolgen haben. Um im spitalsambulanten Bereich ein Äquivalent für die stationäre Einrichtungen ersetzenden Kapazitäten ausweisen zu können, wurde das Statistikdatum Ambulanter Betreuungsplatz eingeführt. Im ÖSG 2017 sind im Anhang 2: Bemessung von ambulanten Betreuungsplätzen in definierten Versorgungsbereichen die Berechnungsgrundlagen dafür angegeben. Die rechnerische Ermittlung der ambulanten Betreuungsplätze kann zur krankenhausinternen Berechnung von erforderlichen Ressourcen, z.b. für die Budgetplanung, auch mit Plandaten erfolgen. Seite 24 von 25

25 Beilage: Ergänzungen in den Funktionscodes Beilage: Ergänzungen in den Funktionscodes FC mit Bezeichnung Mobiles Palliativteam (MPT) Seite 25 von 25

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