Deutscher BundeswehrVerband DBwV
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- Hansl Baum
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1 .dbv.de eutscher undesehrerband.dbv.de
2 .dbv.de ie eihilfe des undes
3 .dbv.de undesbeihilfeverordnung (h) v erordnung über eihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Grundlagen: 80 undesbeamtengesetz (G) für die h 8O Abs. 4 G für Allgemeine eraltungsvorschrift zur undesbeihilfeverordnung (Ah) 31 Soldatengesetz (SG) für eihilfeanspruch der Soldaten, SaZ, Soldatenversorger
4 .dbv.de Allgemeines Restkostenversicherung h + PK = 100% Zuständigkeiten für ersorgungsempfänger A West - üsseldorf (undesamt für Zentrale ienste und offene ermögensfragen) A Süd - Stuttgart
5 .dbv.de Antragstellung Antragsformular (Lang- Kurzantrag) Unterschrift durch eihilfeberechtigten Jahresfrist elege Mind. 200,-- Hohe eträge: E Aktive ollmacht nur im Ausnahmefall
6 .dbv.de Rechtsbehelfe Widerspruch innerhalb eines Monats Klage beim eraltungsgericht
7 .dbv.de Personenkreis 1. eihilfeberechtigte Personen - eamte, Richter, erufssoldaten, SaZ - o.a. Personen im Ruhestand - Witen, Witer und Waisen der o.g. Personen mit Witen-, Witer-, oder Waisenbezügen 2. erücksichtigungsfähige Personen - Ehegatte des eihilfeberechtigten - im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder (enn beide Eltern beihilfeberechtigt, Antragstellung nur von dort, o der Fz gezahlt ird) Keine eihilfen erhalten: - aktive Soldaten - Ehegatten/eingetr. Lebenspartner, deren Einkünfte Euro übersteigen - er nicht krankenversichert ist (eggefallen mit 3. ÄOh)
8 .dbv.de emessung der Aktive = 50% eihilfe (Ab 2 Kinder im Familienzuschlag, dann 70 %) ersorgungsempfänger/ehegatte = 70% Kinder = 80%
9 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen Notendige Aufendungen Achtung: erordnung bz. iagnose nicht auf erlangen!! Angemessener Umfang nach GO Rechnungen im Original, uplikat Rezepte im Original oder Kopie mit Apothekenstempel
10 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen Ärztliche Leistungen -GOÄ- Zahnärztliche Leistungen -GOZ- Gebührenordnung Heilpraktiker -GebüH- Schellenerte 2,3-fach mit egründung 3,5-fach
11 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen eispiel Zahnarztrechnung, emessungssatz = 70 % Honorarkosten = 1000,00 EUR Materiallaborkosten = 1000,00 EUR Gesamtkosten = 2000,00 EUR Erstattung eihilfe: Honorarkosten = 1000,00 EUR x 70% = 700,00 EUR MatLabkosten = 1000,00 EUR x 40% x 70% = 280,00 EUR eihilfeerstattung = 980,00 EUR Erstattung PK = 2000,00 EUR x 30% Gesamterstattung Eigenanteil = 600,00 EUR = 1580,00 EUR = 420,00 EUR
12 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen erschreibungspflichtige Arzneimittel sind nur bis zur Höhe des Festbetrages beihilfefähig (PZN).dimdi.de Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht beihilfefähig (3. ÄOh) Heilmittel (Heilbehandlung) Höchstbeträge lt. Leistungsverzeichnis vorherige ärztliche erordnung
13 .dbv.de Hilfsmittel, Körperersatzstücke u.a. Hörgerät bis pro Ohr (1.500 ) Perücke bis 512 Orthopädische Maßschuhe ab 64 rillen sind mit ollendung des 18. Lebensjahres, grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig Elektroskooter bis
14 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen Krankenhausleistungen Mehrkosten für Wahlleistungen bei stationärer Unterbringung -2-ett-Zimmer-Zuschlag, abzüglich 14,50 EUR täglicher Eigenanteil Chefarztbehandlungskosten sind beihilfefähig Privatkrankenhaus, aber nur bis zur Höhe der Maximalversorgung (keine Mehrertsteuer)
15 .dbv.de Familien- und Haushaltshilfe Zur notendigen Weiterführung des Haushalts oraussetzung dafür ist: dass die sonst den Haushalt führende Person egen außerhäuslicher Unterbringung oder Todes den Haushalt nicht eiterführen kann eine pflegebedürftige Person oder Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt keine andere Person, die den Haushalt führen kann, vorhanden ist 8,50 stündlich, bis 28 Tage, nach außerhäuslicher Unterbringung
16 .dbv.de eförderungskosten Medizinisch notendig Fahrkosten (0,20 / km, höchstens 130 ) nur bis zum nächstgelegenen geeigneten ehandlungsort Fahrt zur stationärer ehandlung, erlegung in ein anderes Krankenhaus Rettungsfahrten (in Höhe der Kosten) zu ambulanten ehandlungen nach vorheriger Anerkennung
17 .dbv.de Rehabilitationsmaßnahmen oranerkennung zingend erforderlich Gutachten Unterkunft, erpflegung bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der stat. Einrichtung Arztkosten und Heilbehandlungen Kurtaxe Fahrtkosten 0,20 pro km bis zu 200,00 Euro für An-und Abreise
18 .dbv.de Eigenbehalte ie beihilfefähigen Aufendungen mindern sich um 10% der Kosten, mind. um 5, maximal um 10, jedoch nicht mehr als die tats. Kosten ei Arznei- und erbandmitteln ei Hilfsmitteln ei zum erbrauch bestimmten Hilfsmitteln um 10 für den Monatsbedarf je Indikation ei Fahrkosten
19 .dbv.de eispiel Arzneimittel kosten Selbstbehalt eihilfefähiger etrag eispiel
20 .dbv.de Eigenbehalte ie beihilfefähigen Aufendungen mindern sich um 10 je Kalendertag: bei vollstationären Krankenhausleistungen incl. Reha jedoch für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr ei Rehabilitationsmaßnahmen (Sanatorium, Kur) hier: kein Limit hinsichtlich Anzahl der Tage
21 .dbv.de Keine Eigenbehalte ei: Kindern bis zur ollendung des 18.Lebensjahres Schangeren im Zusammenhang mit Schangerschaftsbescherden oder der Entbindung orsorgeleistungen Heilbehandlungen und Hilfsmitteln mit Höchstbeträgen
22 .dbv.de efreiung von Eigenbehalten Auf Antrag elastungsgrenze 2 % elastungsgrenze 1 % (Chronisch krank) is Ablauf des folgenden Kalenderjahrs Einkommen (ienst-, ersorgungsbezüge, Renten, lfd. Ererbseinkommen des Ehegatten) des orjahres
23 .dbv.de eispiel Einkommen des orjahres: E , Ehefrau Rente = Einkommen beider Ehepartner Abzüglich 15%,da verh Relevantes Einkommen avon 2% 680 avon 1% (chronisch krank)
24 .dbv.de Aufendungen in Krankheitsfällen Früherkennung von Krankheiten/orsorge Schutzimpfungen enn amtlich empfohlen
25 .dbv.de Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte ehandlungsmethoden ölliger Ausschluss: Frischzellentherapie Kinesiologische ehandlung Pulsierende Signaltherapie (PST) Teileiser Ausschluss: Extracorporale Stoßellentherapie (ESWT) (z.. bei Kalkschulter oder der Pseudarthrose) Thymustherapie und ehandlung mit Thymuspräparaten (nur bei Krebs) Prostata-Hyperthermie-ehandlung (nur bei Krebs)
26 .dbv.de eihilfevorschriften (h) Aufendungen im Ausland Grundsätzlich ergleich mit Kosten im Inland Im europäischen Ausland keine ergleichsberechnung Im außereuropäischen Ausland Kostenvergleich, enn über
27 .dbv.de Pflegebedürftigkeit Pflegeeinstufung erfolgt durch die Pflegekasse bz. durch die Pflegeversicherung
28 .dbv.de eihilfe bei dauernder Pflegebedürftigkeit Pflegepflichtversicherung (GK) orsicht, enn eihilfeberechtigter in GK, dann Leistung der GK 50 % und Leistung der eihilfe 50 % Ansonsten Leistung zum emessungssatz
29 .dbv.de Pflegebedürftigkeit Unterscheiden zischen: dauernder häuslicher Pflege und dauernder stationärer Pflege (In einer zugelassenen Pflegeeinrichtung) Pflegestufen 0, I, II, III, III
30 .dbv.de Häusliche Pflege Andere Personen (Familienangehörige, Nachbarn, Freunde) Pauschalbeihilfe: o Stufe 0 123,00 o Stufe I 244,00 o Stufe II 458,00 o Stufe III 728,00 Geeignete Personen (prof. Pflegedienste) o Stufe 0 231,00 o Stufe I 468,00 o Stufe II 1.144,00 o Stufe III 1.612,00 o Stufe III ,00 + = Härtefall
31 .dbv.de Stationäre Pflege In einer anerkannten Pflegeeinrichtung Für pflegebedingte Aufendungen eihilfefähige Pauschale St. I 1.064,-- St. II 1.330,-- St. III 1.612,-- St. III ,-- Sogenannte Hotelkosten (Unterkunfts-/erpflegungs-Investitionskosten)
32 .dbv.de eihilfeerstattung zu den Kosten in einer vollstationären Pflegeeinrichtung: Erstattung der Pflegepauschale 01/13 erücksichtigung des Einkommens erbleibender monatlicher Mindestbetrag erbleibender Mindestbetrag Für jeden Pflegebedürftigen (eihilfeberechtigter/ehegatte/ Lebenspartner/ber. Kinder) = 8 % aus esgr. A 13 St. 8 zzt. 384,22 ) Für den nicht Pflegebedürftigen (eihilfeberechtigter/ Ehegatte/ Lebenspartner) = 30 % aus esgr. A 13 St. 8 (zzt. 1440,83 ) Für das nicht pflegebedürftige ber. Kind = 3 % aus esgr. A 13 St. 8 (zzt. 144,08 ) Für den eihilfeberechtigten = 3 % aus der letzten esgr. (?)
33 .dbv.de eispiel 1 StF a.., A9/St. 8, verh, keine Ki, im Pflegeheim, Pflegestufe II ersorgungsbezüge 2.347,08 Altersrente 300,00 Gesamteinkommen 2.647,08 Heimkosten St II gesamt 2.588,74 Pflegepauschale II (PK+eihilfe)./ ,00 (399, ,00 ) erbleibender Kostenbetrag 1.258,74 Gesamteinkommen./. Kostenbetrag 1.388,34 (verfügbares Einkommen) zu verbleibender Mindestbetrag: 1.919,43 (./ ,34 = 531,09 ) (A 13/St.8 x 8% + A 13/St.8 x 30 % + A 9/St. 8 x 3 %) eihilfeerstattung = 931, ,09 = 1.462,
34 .dbv.de eispiel 2 StF a..a 9/St. 7, verh., Pflegestufe II Ehegattin Pflegestufe III ersorgungsbezüge A ,11 Altersrente 625,59 Gesamteinkommen: 2.910,70 Heimkosten gesamt 2.588, ,30 Pflegepauschale (PK+eihilfe)./ ,00 (931,00 )./ ,00 (1.128,40 ) erbleibender Kostenbetrag 1.258, ,30 Gesamteinkommen./. Kostenbetrag - 73,34 (ungedeckt) zu verbleibender Mindestbetrag 476,01 384,22 (A 13/St.8 x 8% + A 9/ St. 7 x 3%) (A 13/St.8 x 8%) eihilfeerstattung: 931,00 + 1,128, , , ,22 = 2.992,
35 .dbv.de eispiel 3 Wite esgr. A 9/ St. 8, in der gesetzlichen Pflegevers., Pflegestufe I stationär ersorgungsbezüge A ,39 Altersrente 325,00 Gesamteinkommen 1.679,39 Heimkosten gesamt St I 2.538,86 Pflegepauschale (GK+eihilfe)./ ,00 (532,00 / 532,00 ) erbleibender Kostenbetrag 1.474,86 Gesamteinkommen./. Kostenbetrag 204,53 (verbleibender etrag) Zu verbleibender Mindestbetrag 478,60./. 204,53 = 274,07 (A 13/St.8 x 8 % + A9 x 3 %) eihilfeerstattung: 532, ,07 = 806,
36 .dbv.de eispiel 4 OTL a.. A 15/St. 8, verh., stationäre Pflege, PSt. III ersorgungsbezüge A ,93 (Gesamteinkommen) Heimkosten gesamt PSt III 3.825,40 Pflegepauschale (PK+eihilfe)./ ,00 (483, ,40 ) erbleibender Kostenbetrag 2.213,40 Gesamteinkommen./. Kostenbetrag 2.108,53 (verbleibender etrag) Zu verbleibender Mindestbetrag 2002,00 (A 13/St. 8 x 8 % + A 13 x 30 % + A 15/St. 8 x 3 %) eihilfeerstattung: 1.128,40 (Keine eitere Erstattung, da Überschreitung Mindestbetrag)
37 .dbv.de eutscher undesehrerband Ab Inkrafttreten der 5. Änderungsverordnung erfolgt keine erücksichtigung eines durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Krankenversicherungsbeitragszuschusses mehr. eihilfeunschädlich
38 .dbv.de eutscher undesehrerband.dbv.de
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