Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur

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1 Lehrbausteine Stadt/Landschaft/Planung Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur Die Landschaftsarchitektur ist eine Partnerdisziplin von Architektur und Städtebau. Wie diese ist sie eingebunden in die Ziele der Stadtentwicklung. Landschaftsarchitektur ist darüber hinaus den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege verpflichtet. Deren Ziele, Inhalte und Instrumente sind in den Naturschutzgesetzen von Bund und Ländern festgelegt. Sie betreffen nicht nur den besiedelten, sondern auch den unbesiedelten Landschaftsraum einer Kommune, einer Region oder eines Landes. Das wichtigste planerische Instrument mit vorausschauender Intention für alle Komponenten des Landschaftsraumes (Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tiere) ist die Landschaftsplanung. In ihr werden die Entwicklungsziele der Landschaft und Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dargestellt, denen im Einzelfall und vorhabensbezogen durch die Eingriffsregelung begegnet werden soll. Beide Instrumente sind den Prinzipien zur Vorsorge und Nachhaltigkeit verpflichtet und kooperieren mit der auf spezielle Umweltgüter bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 1.) Landschaftsplanung 2.) Eingriffsregelung 3.) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Landschaftsplanung Die Rahmenvorgabe für die Landschaftsplanung (Prozess der Aufstellung, Verbindlichmachung und Umsetzung) der im Landschaftsplan festgelegten Entwicklungsziele, Inhalte und Maßnahmen liefert das Bundesnaturschutzgesetz. Landschaftsplanung und der Landschaftsplan Aufgaben und Ziele, Bundesnaturschutzgesetz 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedel ten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräumen sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Die jeweiligen Bundesländer füllen diesen Rahmen aus, ergänzen oder spezifizieren deren Inhalte. So beschränkt das Landschaftsgesetz NordrheinWestfalen den räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes auf außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne ( 16). Im Gegensatz zu den Modellen anderer Bundesländer erhält der Landschaftsplan den Status einer Satzung für das Gebiet von Kreisen und kreisfreien Städten (z.b. Aachen). Planwerke und ihre Maßstäbe Da die schutzbedürftigen Qualitäten von Natur und Landschaft (z.b. klimatische Gunst, Biotopausstattung und Artenspektrum wildlebender Pflanzen und Tiere, Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt) in der Regel das Ergebnis komplexer Zusammenhänge darstellen, ist eine medienverbindende und systematische Ansprache und Bewertung des Landschaftsraumes unerlässlich. Planungsraum Gesamtplanung Landschaftsplanung Planungsmaßstab i.d.r. Land Landesraumordnungs Landschaftsprogramm* 1: : programm Region; Kreis, Regionalplan* Landschaftsrahmenplan* 1: bis 1: Regierungsbez. Gemeinde Flächennutzungsplan Landschaftsplan 1: bis 1:5.000 vorbereitende Bauleitplanung Teil des Bebauungsplan Grünordnungsplan* 1:2.500 bis 1:1.000 Gemeinde gebiets verbindliche Bauleitplanung (* die Planwerke werden in den Bundesländern z. T. anders bezeic hnet) Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 1 7

2 Neben den materiellen Schutz und Gestaltungsgütern (Relief, Bodendecke, Gewässer, Pflanzen und Biotopausstattung, Klimaräume u.a.) obliegt es der Landschaftsplanung, auch schützende und gestalterische Verantwortung für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu übernehmen. Die für die aktiven Erholungsformen (Wandern, Radwandern u.a.) wirksamen Qualitäten eines Landschaftsraumes gilt es zu erhalten, zu verbessern und zu ergänzen (Wanderwege, Radwege ). Darüber hinaus ist es das Ziel, das landschaftliche räumlichoptische Signal und Informationssystem entsprechend planerisch und schützend zu berücksichtigen: Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können zu verhindern. Eingriffe nach LSG NRW (Positivliste) Eingriffe nach LSG NRW (Positivliste) Oberirdische Gewinnung von Ausbau von Gewässern Oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen Ausbau von Gewässern Bodenschätzen Zerstörung oder Aufschüttungen ab 2m Höhe Aufschüttungen ab 2m Höhe (Fläche > 400m²) (Fläche > 400m²) Errichtung / Änderung von Flugplätzen + Deponien Auf der Landschaftsgrundfläche liegende Merkobjekte Auf bestimmte Horizont und Silhouetten Linien gerichtete Sichtbeziehungen Beispiel zur Ansicht B Raum und Strukturzuammenhänge, die dazu beitragen, dass die Landschaft als einladend empfunden und erfahren werden kann; dabei bedeuten: Der Ort (Dorf mit Kirche) wird von weitem angekündigt Das in B1 gegebene Versprechen wird durch eine freundliche Eingangssituation aus torbildenden und begrüßenden Bäumen bestätigt Hinter dem Tor sich öffnender Innenraum Beispiel zur Ansicht C Sichtbeziehungen zur Erfahrung von Innen und Außenräumen : In den Nachbarraum hinein Auf exponierte Objekte oder in tiefliegende Innenbereiche des Nachbarraums hinein Durch Schneisen und Einschnitte hindurch in den fernen Himmelsraum Eingriffsregelung Außenbereich Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Tümpeln und Weihern (> 100m²) Änderungen von Außenbereich Beseitigung von Hecken, Beseitigung von Hecken, Streuobstwiesen, Tümpeln Errichtung oder wesentliche Verlegen von Leitungen im Schutzflächen / objekten Alleen, Baumreihen, Flugplätzen + Deponien Verlegen von Leitungen im Einblicke und Ansichten, die wichtig sind zum Verstehen des Landschaftsaufbaus und für die allgemeine Orientierung unentbehrlich sind: Errichtung oder wesentliche Schienenwegen + Straßen A Schutzflächen / objekten Errichtung / Änderung von Schienenwegen + Straßen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Beeinträchtigung von Abgrabungen ab 2m Tiefe Abgrabungen ab 2m Tiefe Änderungen von Beispiel zur Ansicht und Weihern (> 100m²) Umwandlung von Wald Umwandlung von Wald Anlage von Anlage von Weihnachtsbaum und Weihnachtsbaum und Schmuckreisigkulturen Schmuckreisigkulturen Beispiel für Leitungen bzw. Windkraftanlagen: Markieren Sie in dem Beispiel zur Ansicht die für Windkraftanlagen empfindlichen Stellen für: 1. Zerschneidung von Horizontlinien und Konturen 2. Störung durch Motorik 3. Beeinträchtigung durch Geräusche 4. Beeinträchtigung wichtiger Sichtverbindungen. Jeder Eingriff ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist er nicht zu vermeiden, so ist er nach Möglichkeit zu minimieren. Beispiel: Könnte der Eingriff durch den Bau von Windkraftanlagen vermieden werden? Kommentieren Sie. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen. (Beeinträchtigte Funktionen oder Landschaftsbilder sind wieder herzustellen oder neu zu gestalten. Unterbreiten Sie Vorschläge. Eingriffe können darüber hinaus kompensiert werden, wenn andernorts Funktionen in gleichwertiger Weise ersetzt werden. Hierfür kann die Kommune ein Flächenpool und Ökokonto aufstellen und ein Ausgleichskonzept entwickeln. Die Eingriffsregelung (Bundesnaturschutzgesetz 18) hat zum Ziel, Veränderungen der Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 2 7

3 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Die UVP ist seit 1985 als EURichtlinie, seit 1990 in Deutschland als Gesetz verabschiedet. Schutzgüter sind Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Der Geltungsbereich ist flächendeckend. UVP pflichtige Vorhaben : (nach Anlage zu 3 UVPG) Atom und Abfallrechtliche Vorhaben (z.b.: Atomlager, Landessammelstellen, Deponien), Immissionsschutzrechtliche Vorhaben (z.b.: Industrielager). Verkehrsanlagen (z.b.: Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bundesbahnanlagen, Straßenbahnanlagen, Flugplätze),, Bebauungspläne und Vorhaben und Erschließungspläne für Feriendörfer,, Hotelkomplexe und sonstige große Einrichtungen für die Ferien und Fremdenbeherbergung. u.a. Die UVP untersucht die wichtigsten Phasen eines Vorhabens. 1. Phase: Planung Landschaftsästhetik / Landschaftsbild: Ein, Unterordnen, Gestaltkanon Landschaft und Ort; sensible Bereiche Abgrenzen von ökologisch sensiblen Bereichen: Klimaaktive Flächen Biotope / Naturschutzgebiete Bauparzellen Lage Größe Verkehrsanbindung 2. Phase: Bau Baustoffe und Transportwege Energie und Wasserverbrauch Abfall und Emissionen Nutzung örtlicher Baustoffe Wind und Wasserenergie Sonnenenergie (Exposition) Erdwärme Selbstreinigungsfähigkeit von Böden, Gewässern und Luft Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 3/7

4 3. Phase: Nutzung 4. Nutzungsänderungsphase Sonnenkollektoren, Windkraft geringe Bodenversiegelung energiesparende Techniken Regenwassernutzung und reinigung An und Ausbaufähigkeit des Gebäudes Anlage und Sukzession von Biotopen Recyclingfähige Baustoffe u. a. Dachisolierung Fassadenbegrünung Grünraumnutzung und gestaltung 5.Stilllegungsphase Antworten des UVP Verfahren zum beantragten Vorhaben Anlage und Sukzession von Biotopen Recyclingfähige Baustoffe u. a. Unveränderte Realisierung des Vorhabens Umweltschutzauflagen in Verbindung mit dem Vorhaben Alternativstandorte suchen und vorschlagen Alternativvorhaben suchen und vorschlagen Ablehnung des Vorhabens: Nichtdurchführbarkeit Fragen zur Vorlesung Worin erkennen Sie die unterschiedlichen Sichtweisen des Instrumente Repertoire Landschaftsplanung, Eingriffsregelung und UVP? Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist der Landschaftsplan in NRW nicht flächendeckend, er hat aber einen anderen wesentlichen Vorteil, welchen? Worin unterscheiden sich hinsichtlich der Umweltgüter die Eingriffsregelung und UVP? Kennen Sie aus Ihrem Heimatort Vorhaben, die UVP pflichtig sind? Literaturhinweise Barsch, Heiner (Hg.) (2003): Landschaftsplanung Umweltverträglichkeitsprüfung Eingriffsregelung, Berlin Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hg.) (1997): Landschaftsplanung Inhalte und Verfahrensweisen, Bonn. Gassner, E./Winkelbrandt, A. (1993): Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis. München. Gerhards, I. (2002): Naturschutzfachliche Empfehlungen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Berlin. Köppel, J./ Peters, W./ Wende, W. (2004): Eingriffsregelung Umweltverträglichkeitsprüfung FFH Verträglichkeitsprüfung. UTB, Verlag Ulmer, Stuttgart. Spang/ Reiter (2005): Ökokonten und Kompensationsflächenpools in der Bauleitplanung und der Fachplanung. Beiträge zur Umweltgestaltung A16B. E. Schmidt Verlag, Berlin. Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 4 7

5 Beispiel zur Ansicht Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 5/7

6 Lehrbaustein Stadt/Landschaft/Planung Anhang zu Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur Die dargestellten Schritte zur planerischen Landschaftsentwicklung im nördlichen Raum von Bonn spiegeln die Umsetzung landschaftsplanerischer Intentionen wider. (Beispiele): 1. Würdigung der naturräumlich getragenen Kulturlandschaften 2. Lage und Verbindungen von Wald und Freiraumkorridoren 3. Gestaltung von Wald und Freiraumkorridoren: z.b. Grünes C 4. Feingestaltung von Flächen und Trassen mit Schwerpunkten: Lagebezeichnungen 5. Gestalterische Schwerpunkte: typische Formgebungen und Besonderheiten 6. Situationsdarstellungen und räumliche Perspektiven Abb. 1 : Wertvolle Kulturlandschaften, oben Wald und Freiraumkorridore, unten Abb. 2 Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 6 7

7 Abb. 4 Abb. 5 Quellen: Abb. 3 Abb. 1: REGIONALE 2010 AGENTUR (2007): Kulturlandschaftsnetzwerk der Region Köln/Bonn, Köln Abb. 24: REGIONALE 2010 AGENTUR (2007): Projektdossier Grünes C, Köln Abb. 6: REGIONALE 2010 AGENTUR (2007): Brückenschlag Mondorfer Fähre, Köln Baustein Instrumente und Methoden in der Landschaftsarchitektur 7 7

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