1/7. Frauen und Männer arbeiten in unterschiedlichen Berufen

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1 1/7 Frauen und Männer arbeiten in unterschiedlichen Berufen

2 2/7 Kurzanalyse Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen und Männer verteilen sich in Deutschland nicht gleichmäßig auf die verschiedenen Berufe. Neben Berufen, in denen beide Geschlechter annähernd gleich verteilt sind, lassen sich in Deutschland auch (stark) frauendominierte und männerdominierte Berufe ausmachen. Die starke Ungleichverteilung von Frauen und Männer auf unterschiedliche Berufsfelder wird auch als horizontale Segregation des Arbeitsmarktes bezeichnet. In der vorliegenden Analyse werden Berufsfelder nach ihrem Frauenanteil unterschieden. Berufsfelder mit einem Frauenanteil von mehr als 70 Prozent werden als frauendominierte Berufsfelder definiert. Umgekehrt gelten Berufsfelder mit einem Frauenanteil unter 30 Prozent als männerdominierte Berufsfelder. Alle Berufsfelder, die einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent und weniger als 70 Prozent aufweisen, werden als geschlechtsunspezifische Berufsfelder bezeichnet: Frauendominierte Berufsfelder mit einem Frauenanteil von über 70 Prozent finden sich vor allem in den personenbezogenen Dienstleistungsberufen. Frauen stellen den größten Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Gesundheitsdienstberufen und den Sozial- und Erziehungsberufen bzw. unter Seelsorger/innen, sowie ebenfalls bei den Friseur/innen, Gästebetreuer/innen, Hauswirtschafter/innen und Reiniger/innen. Demgegenüber sind Frauen im Produktionsbereich und in technischen und handwerklichen Tätigkeitsfeldern weniger stark vertreten. Diese Bereiche weisen niedrige Frauenanteile (unter 30 Prozent) auf und werden daher den männerdominierten Berufsfeldern zugerechnet. Auffallend geringe Frauenanteile finden sich etwa in den Elektroberufen, den Metallberufen, den Bau-, Bauneben- und Holzberufen, sowie den Bergbauberufen. Zu den geschlechtsunspezifische Berufsfeldern mit relativer Gleichverteilung (und einem Frauenanteil von über 30 Prozent aber unter 70 Prozent) zählen die Verwaltungs- und Büroberufe, die wirtschaftsund sozialwissenschaftlichen Berufe, die Warenund Dienstleistungskaufleute, die Textil-, Lederund Bekleidungsberufe, die Medien-, die geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Berufe, sowie die Ernährungsberufe.

3 3/7 Insgesamt stellen Frauen nur in sehr wenigen Berufsfeldern den dominierenden Anteil der Beschäftigten. Nur drei der insgesamt 20 Berufsfelder sind frauendominiert. Demgegenüber sind 11 Berufsfelder Männerdomänen. Der regionale Vergleich zeigt: Die Verteilung in Westdeutschland weist fast identische Werte auf wie die Verteilung in Gesamtdeutschland. Für Ostdeutschland zeigen sich hingegen leichte Abweichungen: In nahezu allen Berufsfeldern fällt der Frauenanteil in Ostdeutschland etwas höher aus als in Westdeutschland. Dies gilt für frauendominierte ebenso wie für geschlechtsunspezifische Berufsfelder und sogar für männerdominierte Berufsfelder. Als Folge davon finden sich in Ostdeutschland 8 männerdominierte und 6 frauendominierte Berufsfelder. Die deutliche geschlechtsspezifische horizontale Segregation des deutschen Arbeitsmarktes ist trotz Niveauunterschieden in Westdeutschland und Ostdeutschland zu beobachten. Glossar Horizontale Segregation: Unter Segregation versteht man im Allgemeinen eine Ungleichverteilung sozialer Gruppen, die im extremsten Fall eine vollständige Trennung dieser Gruppen darstellt. Mit horizontaler Segregation des Arbeitsmarktes bezeichnet man eine ungleiche Verteilung sozialer Gruppen auf verschiedene Berufe (bzw. Berufsfelder) und Branchen des Arbeitsmarktes. Ergeben sich bei dem Vergleich der Verteilung von Frauen und Männern auf Berufe oder Branchen Unterschiede, spricht man von horizontaler geschlechtsspezifischer Segregation. Frauen- und männerdominierte Berufe/ Berufsfelder: Eine gängige Methode zur Kategorisierung von frauenund männerdominierten Berufen ist die Aufteilung der Berufe (hier: Berufsfelder) in frauendominierte, männerdominierte und geschlechtsunspezifische Berufe.(1) Die Einteilung erfolgt hier anhand des Frauenanteils in den Berufen (Berufsfeldern): Als frauendominierte Berufe werden Berufe definiert, deren Frauenanteil über 70 Prozent liegt. Als männerdominierte Berufe gelten demgegenüber alle Berufe, die einen Frauenanteil aufweisen, der unter 30 Prozent liegt. Zur dritten Kategorie, den geschlechtsunspezifischen Berufen, zählen schließlich alle Berufe mit einem Frauenanteil von mindestens 30 Prozent aber höchstens 70 Prozent. In einigen Untersuchungen werden die Gruppengrenzen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Frauenanteils an allen beschäftigten gebildet. (2) Berufsfelder: Die 20 hier verglichenen Berufsfelder stellen keine bestehende Aggregationsebene der amtlichen Klassifikation der Berufe dar, wurden jedoch in Anlehnung an diese Klassifikation vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gebildet. Die Berufsfelder stellen eine Art Zwischenebene zwischen den 3 Berufsbereichen und der in der Klassifikation der Berufe nachfolgenden Ebene, den 83 Berufsgruppen, dar. Die Bildung der 20 Berufsfelder wird vom IAB wie folgt beschrieben: Die Berufsfelder umfassen Berufe (i.d.r. Berufsgruppen), die Gemeinsamkeiten aufweisen im Hinblick auf die Arbeitsaufgabe bzw. die Tätigkeit, die Art des verwendeten Materials, das Berufsmilieu oder die allgemeinen Arbeitsanforderungen. (3) (1) Vgl. Achatz, Juliane/Beblo, Miriam/Wolf, Elke (2010): Berufliche Segregation, S in: Projektgruppe GiB: Geschlechterungleichheiten im Betrieb. Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. (2) In einigen Untersuchungen werden die Gruppengrenzen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Frauenanteils an allen Beschäftigten gebildet. Vgl. Müller, Thomas (2011): Berufswahlverhalten von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen 1999 und 2009, Statistik kompakt , Siehe: (3) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (o. J.): Berufe im Spiegel der Statistik. Erläuterung. Siehe:

4 4/7 Datentabellen zu den Grafiken Frauen- und Männeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Berufsfeldern in Deutschland (2010), in Prozent Berufsfelder Frauenanteil Männeranteil Angaben in Prozent Frauendominierte Berufsfelder (Frauenanteil >= 70 Prozent) Gesundheitsdienstberufe 84,2 15,8 Sozial- und Erziehungsberufe, Seelsorger/innen 77,2 22,8 Friseur/e/innen, Gästebetreuer/innen, Hauswirtschafter/innen, Reiniger/innen 76,4 23,6 Geschlechtsunspezifische Berufsfelder (Frauenanteil >= 30 und < 70 Prozent) Verwaltungs-, Büroberufe, Wirtschafts-/ Sozialwissenschaftliche Berufe 63,2 36,8 Waren- und Dienstleistungskaufleute 61,1 38,9 Textil-, Leder- und Bekleidungsberufe 60,9 39,1 Medien-, geisteswissenschaftliche und künstlerische Berufe 50,5 49,5 Ernährungsberufe 44,5 55,5 Männerdominierte Berufsfelder (Frauenanteil < 30 Prozent) Agrarberufe, grüne Berufe 28,8 71,2 Papierhersteller, -verarbeiter/innen, Drucker/innen 24,4 75,6 Ordnungs- und Sicherheitsberufe 23,0 77,0 Chemiearbeiter/innen, Kunststoffverarbeiter/innen 22,0 78,0 Verkehrs- und Lagerberufe 20,1 79,9 Stein-, Keramik-, Glashersteller/-bearbeiter/innen 18,8 81,2 Technisch-naturwissenschaftliche Berufe 18,4 81,6 Elektroberufe 12,1 87,9 Metallberufe: Installations- und Metallbautechnik 8,7 91,3 Metallberufe: Metallerzeugung, -bearbeitung 6,1 93,9 Bau-, Bauneben- und Holzberufe 3,3 96,7 Bergbauberufe 2,1 97,9 Frauen- und Männeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Berufsfeldern in Westdeutschland (2010), in Prozent Berufsfelder Frauenanteil Männeranteil Angaben in Prozent Frauendominierte Berufsfelder (Frauenanteil >= 70 Prozent) Gesundheitsdienstberufe 83,9 16,1 Friseur/e/innen, Gästebetreuer/innen, Hauswirtschafter/innen, Reiniger/innen 76,6 23,4 Sozial- und Erziehungsberufe, Seelsorger/innen 76,5 23,5 Geschlechtsunspezifische Berufsfelder (Frauenanteil >= 30 und < 70 Prozent) Verwaltungs-, Büroberufe, Wirtschafts-/ Sozialwissenschaftliche Berufe 61,6 38,4 Waren- und Dienstleistungskaufleute 59,5 40,5 Textil-, Leder- und Bekleidungsberufe 58,9 41,1 Medien-, geisteswissenschaftliche und künstlerische Berufe 50,1 49,9 Ernährungsberufe 42,5 57,5 Männerdominierte Berufsfelder (Frauenanteil < 30 Prozent) Agrarberufe, grüne Berufe 26,8 73,2 Ordnungs- und Sicherheitsberufe 24,1 75,9 Papierhersteller, -verarbeiter/innen, Drucker/innen 23,2 76,8 Chemiearbeiter/innen, Kunststoffverarbeiter/innen 21,2 78,8 Verkehrs- und Lagerberufe 19,6 80,4 Stein-, Keramik-, Glashersteller/-bearbeiter/innen 18,0 82,0 Technisch-naturwissenschaftliche Berufe 16,9 83,1 Elektroberufe 12,6 87,4 Metallberufe: Installations- und Metallbautechnik 8,6 91,4 Metallberufe: Metallerzeugung, -bearbeitung 6,0 94,0 Bau-, Bauneben- und Holzberufe 3,2 96,8 Bergbauberufe 1,7 98,3 Datenquelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Beschäftigungsstatistik. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2013

5 5/7 Frauen- und Männeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Berufsfeldern in Ostdeutschland (2010), in Prozent Berufsfelder Frauenanteil Männeranteil Angaben in Prozent Frauendominierte Berufsfelder (Frauenanteil >= 70 Prozent) Gesundheitsdienstberufe 85,2 14,8 Sozial- und Erziehungsberufe, Seelsorger/innen 79,2 20,8 Friseur/e/innen, Gästebetreuer/innen, Hauswirtschafter/innen, Reiniger/innen 75,4 24,6 Geschlechtsunspezifische Berufsfelder (Frauenanteil >= 30 und < 70 Prozent) Verwaltungs-, Büroberufe, Wirtschafts-/ Sozialwissenschaftliche Berufe 70,3 29,7 Textil-, Leder- und Bekleidungsberufe 69,0 31,0 Waren- und Dienstleistungskaufleute 68,9 31,1 Medien-, geisteswissenschaftliche und künstlerische Berufe 52,3 47,7 Ernährungsberufe 52,2 47,8 Männerdominierte Berufsfelder (Frauenanteil < 30 Prozent) Agrarberufe, grüne Berufe 33,2 66,8 Papierhersteller, -verarbeiter/innen, Drucker/innen 33,1 66,9 Chemiearbeiter/innen, Kunststoffverarbeiter/innen 27,5 72,5 Technisch-naturwissenschaftliche Berufe 26,1 73,9 Verkehrs- und Lagerberufe 22,2 77,8 Stein-, Keramik-, Glashersteller/-bearbeiter/innen 21,7 78,3 Ordnungs- und Sicherheitsberufe 20,0 80,0 Elektroberufe 9,7 90,3 Metallberufe: Installations- und Metallbautechnik 9,0 91,0 Metallberufe: Metallerzeugung, -bearbeitung 6,5 93,5 Bergbauberufe 5,5 94,5 Bau-, Bauneben- und Holzberufe 3,5 96,5 Datenquelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Beschäftigungsstatistik. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2013 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen basieren auf Daten, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), im Rahmen des Datenportals Berufe im Spiegel der Statistik veröffentlicht wurden. Grundlage der hier verwendeten Daten ist die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit. (4) Die Schwerpunkte der Beschäftigtenstatistik sind die Berichterstattung über die sozialversicherungspflichtig und über die geringfügig Beschäftigten. Grundlage der Beschäftigtenstatistik bildet das Gemeinsame Meldeverfahren zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung das mit Wirkung zum im früheren Bundesgebiet und mit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern eingeführt wurde. Zum wurde das Meldeverfahren gesetzlich neu geregelt. Seitdem müssen Arbeitgeber/innen gemäß der Datenerfassungs- und Übermittlungsordnung (DE- ÜV) an die Träger der Sozialversicherung Meldungen erstatten, für alle Arbeitnehmer/innen, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig sind, oder der Versicherungspflicht nach dem SGBIII unterliegen. Infolge einer gesetzlichen Neuregelung zum sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, auch für Personen, die ausschließlich sogenannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Als Folge dieser Neuregelung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Beschäftigtenstatistik ab dem zweiten Quartal 1999 enthalten (Angaben zum 30. Juni). Das Meldeverfahren verlangt von den Arbeitgeber/inne/n Angaben zu ihren Arbeitnehmer/innen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Ausbildung, ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Betrieb, Wohnort) sowie zum Betrieb. Die Daten für die Beschäftigtenstatistik stellen also keine Primärerhebung dar, sondern werden aus dem Verwaltungsprozess zur Sozialversicherung gewonnen. Die Qualität dieser Sekundärdaten für statistische Zwecke wird als sehr gut eingeschätzt. Als wichtigste Gründe dafür werden genannt:

6 6/7 Die Beschäftigtenstatistik ist eine Totalerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber/innen über ihre sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten garantiert weitgehend vollständige und aussagefähige Angaben. Die Erhebung der Daten erfolgt als mehrstufiges Verwaltungsverfahren, bei dem die Arbeitgeber/innen ihre Daten zunächst an die Krankenkassen melden. Von diesen werden sie an die Rentenversicherungsträger und schließlich an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Die gemeldeten Angaben bieten gute Kontrollmöglichkeiten und werden einer mehrfachen Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit durch die Krankenkassen und die Rentenversicherung unterzogen. In der Beschäftigtenstatistik wird unterschieden nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegen Daten ab dem zweiten Quartal 1999 vor. Für die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten liegen Daten ab dem zweiten Quartal 2003 vor. In der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit werden Erwerbstätigkeit und Beschäftigung nach dem Inlandskonzept (auch Arbeitsortkonzept genannt) erhoben. Danach gehören Einpendler/innen, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, zu den Erwerbstätigen bzw. Beschäftigten in Deutschland, während Auspendler/innen nicht mitgezählt werden. (5) Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte in Deutschland werden auch durch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See veröffentlicht. Diese Daten stellen allerdings keine amtliche Statistik dar und sind auch nicht geeignet, statistische Aussagen über die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. (6) In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden alle Beschäftigten gezählt, die nur eine oder mehrere geringfügige Beschäftigung/en ausüben, und deren Gesamtverdienst unterhalb der Verdienstobergrenze von 400 Euro liegt. Demgegenüber sind Personen, die als einzige Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, nicht versicherungspflichtig und werden daher auch nicht in der Beschäftigtenstatistik erfasst. Entsprechend der möglichen Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den/die Arbeitnehmer/in wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unterschieden zwischen: (a) den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, und (b) den Arbeitnehmer/innen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Tätigkeit noch im Nebenjob geringfügig beschäftigt sind. (Dabei ist unerheblich, in welchem Umfang die Beschäftigten in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten.) Bei Mehrfachbeschäftigungen, die sich aus überlappenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, wird nur die jeweils aktuellste Beschäftigungsinformation pro Person gezählt. Gleiches gilt für Mehrfachbeschäftigungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Demgegenüber werden Mehrfachbeschäftigungen, die sich aus einer sozialversicherungspflichtigen und einer geringfügigen Beschäftigung ergeben, jeweils in den beiden Statistiken erfasst. (7) Da sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen getrennt erfasst werden, kann die Summe beider Gruppen größer sein als die Gesamtheit der Beschäftigten, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig und/oder geringfügig beschäftigt sind. (4) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (o. J.): Berufe im Spiegel der Statistik. Erläuterung. Siehe: (5) Bundesagentur für Arbeit (2011): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. (6) Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Methodische Hinweise zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, siehe: Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BST- MethHinweise/SvB-und-GB-meth-Hinweise.html (7) Bundesagentur für Arbeit (2011): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung.

7 7/7 Recht AGG und Beschäftigungsdiskriminierung Gemäß 7I in Verbindung mit 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es Arbeitgeber/innen unter anderem untersagt, Bewerber/innen aufgrund ihres Geschlechts zu benachteiligen. Dieses Verbot umfasst sowohl Einstellungsverfahren als auch Beförderungen innerhalb eines Unternehmens. Eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne des 3 I AGG ist dann gegeben, wenn eine Person wegen ihres Geschlechts weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Für eine Benachteiligung bei einer Bewerbung muss die sich bewerbende Person objektiv für die Stelle geeignet sein und die Bewerbung ernst meinen. (8) Ein Hinweis (Indiz) einer solchen Diskriminierung bei der Einstellung sind beispielsweise eine nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung oder einschlägige Kommentare der Personalverantwortlichen im Vorstellungsgespräch. Eine Diskriminierung bei Beförderungen kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn Personen eines Geschlechts gar nicht erst zu internen Verfahren zugelassen werden oder wenn ihnen keine karrierefördernden Aufgaben zugewiesen werden. (9) Eine Beschäftigungsdiskriminierung kann auch dann vorliegen, wenn sich Beschäftigte eines Geschlechts aufgrund von bestimmten Verhaltensweisen der Geschäftsführung gar nicht erst auf bestimmte Stellen bewerben. Eine solche kann unter anderem auch anhand von aussagekräftigen Statistiken nachgewiesen werden. (10) (8) BAG, Urt. v AZR 365/97 = NZA 199, 371. (9) Vgl. Bertzbach, in: Däubler/Bertzbach, AGG, 1. Auflage 2007, 7 Rn. 9ff. (10) BAG, Urt. v AZR 1012/08 = NZA 2011, 93. Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Stefanie Vorberger; Lena Oerde (Recht) Literatur Achatz, Juliane/Beblo, Miriam/Wolf, Elke (2010): Berufliche Segregation, S in: Projektgruppe GiB: Geschlechterungleichheiten im Betrieb. Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Bundesagentur für Arbeit (2011): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Kurzinformation Beschäftigtenstatistik Siehe: Content/Grundlagen/Kurzinformationen/Generische- Publikationen/Kurzinformation-Beschaeftigungsstatistik.pdf Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (o. J.): Berufe im Spiegel der Statistik. Erläuterung. Siehe: p Müller, Thomas (2011): Berufswahlverhalten von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen 1999 und 2009, Statistik kompakt , Siehe:

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