Der Einsatz der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an der Schule

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1 Der Einsatz der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an der Schule Eine Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für Fachlehrkräfte Studienseminar Buchholz für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen

2 Vorwort Sie haben sich bereit erklärt, eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD), während des Vorbereitungsdienstes zu betreuen. Dafür dankt Ihnen das Studienseminar Buchholz. Eine gute Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst kann nur durch ein effektives Zusammenwirken von Ausbildungsschule und Studienseminar gelingen. Von zahlreichen Schulleitungen und Fachlehrkräften wurde die Bitte an das Studienseminar Buchholz herangetragen, wesentliche Aspekte der Ausbildung, die für die Schule von Bedeutung sind, in schriftlicher Form darzustellen. Das Studienseminar hat seit vielen Jahren eine entsprechende Informationsschrift herausgegeben, deren grundlegende Überarbeitung durch die seit dem geltende neue APVO-Lehr erforderlich wurde. Die vorliegende Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für Fachlehrkräfte: Der Einsatz der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an der Schule ist das Ergebnis dieser Überarbeitung. In dieser Schrift wird versucht, dem geäußerten Informationsbedürfnis nachzukommen. Auch sollen mit ihr Hilfen im Sinne einer effektiven gemeinsamen Ausbildung in Studienseminar und Schule angeboten werden. Für Anregungen bezüglich der inhaltlichen und formalen Gestaltung dieser Schrift haben wir stets ein offenes Ohr. Buchholz im Oktober 2010 Burkhard E. Sohns Seminarrektor 2

3 Inhaltsverzeichnis: 1. Die grundlegenden Bestimmungen Planung und Durchführung von Unterricht Dauer des unterrichtlichen Einsatzes Regelstundenmaß Teilzeitbeschäftigung Unterrichtsverpfllichtung pro Fach Anzahl der zu unterrichtenden Lerngruppen Organisation des unterrichtlichen Einsatzes Betreuende Fachlehrkräfte Unterrichtserfahrung in einer anderen Schulform Außerunterrichtliche Aufgabenfelder Aufsichten Teilnahme an schulischen Veranstaltungen Betreuter Unterricht (BU) und eingenverantwortlicher Unterricht (EU) Grundformen des Ausbildungsunterrichts Das "Splitting-Verfahren" Phasen und Formen des Ausbildungsunterrichts Betreuter Unterricht (BU) Die Unterrichtshospitation Selbst erteilter und selbstständiger Unterricht Eigenverantwortlicher Unterricht (EU) Unterrichtsbesuche Die schriftliche Arbeit Die Ausbildungsnote Anhang Schulerkundung Checkliste für Fachlehrkräfte Zeitstruktur Ausbildung und Staatsprüfung Übersicht über die Anzahl der Unterrichtsbesuche Zeitplan für ausbildungs- und prüfungsrelevante Aktivitäten Die tägliche Kurzvorbereitung (Unterrichtsskizze) Kriterien eines guten Unterrichts Kriterien für die Beurteilung durch die Schulleiterin / den Schulleiter..27 3

4 7.9 Prüfungsinformationen

5 1. Die grundlegenden Bestimmungen Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die in der APVO-Lehr genannten Kompetenzen auf der Grundlage eines Seminarcurriculums sowie fachseminarspezifischer Arbeitspläne in engem Bezug zur Schulpraxis erwerben. Die Ausbildung an der Schule gliedert sich in zwei große Bereiche: - Planung und Durchführung von Unterricht - Außerunterrichtliche schulische Arbeitsfelder 1.1 Planung und Durchführung von Unterricht Art und Dauer des unterrichtlichen Einsatzes Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen dauert 18 Monate und beginnt entweder am 01. Februar oder 01. August eines Jahres. Ausbildungsunterricht wird während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes in allen Ausbildungsfächern erteilt; entweder als betreuter oder als eigenverantwortlicher Unterricht (vgl. 1.3 und 2.1). Nach dem Ablegen der Staatsprüfung besteht die Verpflichtung zum Erteilen von Unterricht bis zum letzten Tag des Vorbereitungsdienstes fort. Gegen einen Einsatz der LiVD für Vertretungsunterricht in diesem Zeitraum ist nichts einzuwenden, solange die Bestimmungen über den Umfang der Unterrichtsverpflichtungen eingehalten werden Regelstundenmaß Die LiVD hat während des Vorbereitungsdienstes durchschnittlich eine Unterrichtsverpflichtung (Ausbildungsunterricht) von 12 Wochenstunden, der sich in betreuten Unterricht und eigenverantwortlichen Unterricht untergliedert (vgl. 2.1) (DB zu 7, Nr. 4.1, 4.3). Nach den oben genannten Bestimmungen kann die Gesamtunterrichtsverpflichtung beispielhaft folgendermaßen auf die drei Ausbildungshalbjahre verteilt werden: Statistische Erfassung sowie tatsächlicher Einsatz der LiVD: BU/EU 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr 3. Schulhalbjahr Statistik BU EU Tatsächlicher Einsatz Modell 1 (Regelfall) BU EU Modell 2 BU EU Modell 3 BU EU EU = eigenverantwortlicher Unterricht BU = betreuter Unterricht 5

6 Abweichungen von diesen Modellen sind möglich, wenn schulorganisatorische Bedingungen dies erfordern, bedürfen aber der Übereinkunft mit der LiVD und dem Studienseminar. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung (s ), kann der Ausbildungsunterricht auf Antrag der LiVD reduziert werden (vgl. 7, Abs. 4 APVO-Lehr). Der eigenverantwortliche Unterricht darf nur gekürzt werden, wenn dies aus Gründen der Ausbildung oder der Schulorganisation erforderlich ist; die Gründe hierfür sind aktenkundig zu machen. Kann aus Gründen der Ausbildung oder aus schulischen Gründen eigenverantwortlicher Unterricht nur eingeschränkt oder nicht erteilt werden, so erhöht sich der Umfang des betreuten Unterrichts entsprechend (DB zu 7, Nr. 4.2). Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte im ersten Ausbildungshalbjahr der eigenverantwortliche Unterricht ganz entfallen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass während der Prüfungsphase die Arbeitsbelastung durch einen kleineren Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht möglichst gering gehalten wird. (DB zu 7, Nr. 4.3) Teilzeitbeschäftigung Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Bedingungen ( 62 Abs. 2 NBG, 81 NBG, 84 Abs. 2 SGB IX, 81 Abs. 5 SGB IX) eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen. Die Anwärter-Bezüge werden entsprechend gekürzt. Das Studienseminar legt in Absprache mit der Ausbildungsschule und der LiVD Ausbildungsschule fest, nach welchem Modell die Reduzierung erfolgt und erstellt im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der LiVD einen individuellen Ausbildungsplan Unterrichtsverpflichtung pro Fach Im Studienseminar Buchholz werden die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in zwei Fächern ausgebildet. Auf Antrag der LiVD kann die Ausbildung in einem dritten Fach erfolgen. Dadurch erhöht sich de Ausbildungsunterricht um 4 Wochenstunden. Der Ausbildungsunterricht ist möglichst gleichmäßig auf die Ausbildungsfächer der LiVD zu verteilen Anzahl der zu unterrichtenden Lerngruppen Die Ausbildungsschule entscheidet in Abstimmung mit dem Studienseminar über den Einsatz in den Fächern und in den Klassen/Lerngruppen im eigenverantwortlichen Unterricht (DB zu 7, Nr. 2.2). Das Studienseminar Buchholz empfiehlt durchaus eine Beteiligung der LiVD an der Auswahl der Lerngruppen, bittet jedoch die Schulleitungen der Ausbildungsschulen sehr dringlich, diesbezüglich Vorentscheidungen und Absprachen zu treffen, die die LiVD von der möglicherweise unangenehmen Aufgabe befreien, sich selbst die Fachlehrkräfte suchen zu müssen. 6

7 Im Sinne einer möglichst umfassenden, vielseitigen Ausbildung ist anzustreben, dass die Auszubildenden unterrichtliche Erfahrungen in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und in mehr als nur zwei Lerngruppen machen. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass der Prüfungsunterricht in der Regel in unterschiedlichen Jahrgangsstufen abzuhalten ist. (vgl. DB zu 14, Nr. 6). Der Ausbildungsunterricht sollte, wenn möglich, auf nicht weniger als drei und nicht mehr als vier Lerngruppen verteilt werden. Bei der Verteilung des Anwärter-Unterrichts auf die Lerngruppen sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass die LiVD in ihren beiden Fächern zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg den gesamten jeweiligen Fachunterricht in einer Lerngruppe erteilt. Das gilt auch ausdrücklich für den Unterricht in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Ein Wechsel der Lerngruppe im Laufe der Ausbildungszeit wird der LiVD weder verboten noch verordnet. Häufig lässt es sich nicht verhindern, die LiVD in Abschlussklassen (vierten, sechsten, neunten bzw. zehnten Klassen) einzusetzen. Der unvermeidliche Wechsel der Lerngruppe am Ende des Schuljahres ist in Kauf zu nehmen. Allerdings ist darauf zu achten, dass der LiVD bis zur Staatsprüfung genügend Zeit bleibt, sich in die neue Unterrichtssituation einzuarbeiten Organisation des unterrichtlichen Einsatzes Der Ausbildungsunterricht soll so bemessen sein, dass die Kontinuität in einer Klasse/Lerngruppe gewährleistet ist und die Auswirkungen des von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erteilten Unterrichts deutlich werden können. Die Dauer des eigenverantwortlichen Unterrichts beträgt in der Regel mindestens ein Ausbildungshalbjahr (vgl. DB zu 7, Nr. 4.4 und 4.5). Eigenverantwortlicher Unterricht soll nur in den Fächern erteilt werden, in denen im Seminar auch ausgebildet wird (vgl. DB zu 7, Nr. 4.2). Hat eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eines ihrer Ausbildungsfächer als Kurzfach studiert, muss die Ausbildung in diesem Fach an der Grundschule erfolgen (vgl. DB zu Übergangsvorschriften 24 Nr. 2). Im Erstunterricht der Fächer Deutsch und Mathematik der Grundschule kann eine LiVD im ersten Ausbildungshalbjahr nur im betreuten Unterricht eingesetzt werden (DB zu 7, Nr. 4.8) Während ihrer Ausbildungszeit nehmen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an den Tagungen der Fachseminare und der Pädagogikseminare teil. Diese Veranstaltungen finden an zwei Tagen in der Woche statt (dienstags und donnerstags) und umfassen in der Regel 4 Stunden im Pädagogikseminar und 6 Stunden in den Fachseminaren. Das Studienseminar Buchholz empfiehlt, nach Möglichkeit einen dieser Tage vom Ausbildungsunterricht freizuhalten (vgl. DB zu 6, Nr. 2.1) Betreuende Fachlehrkräfte In der APVO-Lehr heißt es dazu: Jede Lehrkraft an der Ausbildungsschule ist verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen. Sie ist bei der Betreuung weisungsbefugt. ( 8 (2), In der Regel sollen Lehrkräfte der Ausbildungsschule als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in dem entsprechenden Fach auch selbst ausgebildet worden sind. (DB zu 8, Nr. 1). Der Zusatz in der Regel ermöglicht auch 7

8 den Einsatz von Lehrkräften, die Unterrichtserfahrungen in diesem Fach haben, ohne dafür selber ausgebildet worden zu sein. Für die Betreuung in den einzelnen Fächern, in denen die LiVD ausgebildet wird, sollen nach Möglichkeit verschiedene Fachlehrkräfte beauftragt werden (DB zu 7, Nr. 4.9). Eine Fachlehrkraft übt ihre betreuende Funktion grundsätzlich nur im Hinblick auf den betreuten Unterricht aus. Die Fachlehrkraft kann zwar ihren Unterricht in die Hand der LiVD legen, nicht aber ihre Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen aus der Hand geben. Dazu ist sie auch weisungsbefugt, wenn die Einhaltung dieser rechtlichen Bestimmungen durch die LiVD nicht gewährleistet erscheint. Andererseits hat sie keine Ausbildungsfunktion. Sie kann zwar Ratschläge, aber grundsätzlich keine Weisungen zur Planung und Durchführung des Ausbildungsunterrichtes erteilen. Obwohl die Fachlehrkräfte offiziell keine Ausbildungsfunktion haben, vermögen sie doch alleine durch ihre pädagogische und didaktische Präsenz sowie durch ihre Informationen und Ratschläge die Ausbildungssituation für die LiVD spürbar und nachhaltig zu beeinflussen. Welcher Art diese Mitarbeit an der Ausbildung ist, wird in der APVO-Lehr im Detail nicht mitgeteilt. Immerhin verpflichtet die APVO-Lehr die Fachlehrkräfte dazu: -... die Auszubildenden... mit den besonderen Bedingungen des jeweiligen Unterrichts vertraut zu machen und in die Aufgaben der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers einzuführen (DB zu 7, Nr. 3.1) Darüber hinaus können Fachlehrkräfte die im Anhang (Punkt 7.2) befindliche Check liste als Anregung zur systematischen Einweisung und Schulung der Lehrer- Anwärterinnen / Lehrer-Anwärter nutzen. Wie eine wünschenswerte Kooperation zwischen Fachlehrkraft und LiVD im Bereich Planung und Durchführung von Unterricht aussehen kann, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 8

9 Wünschenswerte Kooperation zwischen Fachlehrkraft und Lehrer-Anwärterin / Lehrer-Anwärter Handlungsbereiche Formen betreuten Unterrichts Hospitation selbst Unterricht selbständiger Unterricht erteilter Unterrichtsplanung Lehrer-Anwärterin Lehrer-Anwärter - bereitet sich auf Unterrichtsbeobachtung vor (Beobachtungsaufgabe) Fachlehrkraft - plant U. allein - erläutert LA ihre wichtigsten Entscheidungen - gibt Hinweise für Unterrichtsbeobachtung treffen Absprache über Inhalt und Ziele der Unterrichtsstunde - plant (weitgehend - hilft auf Wunsch bei selbständig) weiter der Planung - fixiert seine wichtigsten Entscheidungen schriftlich (Unterrichtsskizze) - informiert FLK rechtzeitig über Inhalte und Ziele seiner U.-Stdn. - plant U. (weitgehend) selbständig - fixiert wichtigsten Entscheidungen schriftlich - ist bereit, LA bei der Planung zu beraten - informiert sich nach Bedarf über geplanten Stundenverlauf - macht ggf. auf Schwierigkeiten / Gefahren aufmerksam - macht ggf. von Weisungsrecht Gebrauch Unterrichtsdurchführung Lehrer-Anwärterin Lehrer-Anwärter - beobachtet U. - übernimmt nach Absprache geeignete Teilaufgaben Fachlehrkraft Unterrichtsreflexion Lehrer-Anwärterin Lehrer-Anwärter - unterrichtet - wertet seine Beobachtungen aus (möglichst im Gespräch mit FLK) - unterrichtet - beobachtet U. - übernimmt nach Absprache geeignete Teilaufgaben - greift mit Zustimmung des LA in Notsituationen ein - unterrichtet - hält sich (zumindest zeitweilig) während des Unterrichts in einem anderen Raum auf Fachlehrkraft - ist zu Gespräch über ihren U. bereit werten gemeinsam Beobachtungen der FLK aus - zieht Konsequenzen für die Planung der nächsten U.- Stunde - berichtet FLK von seinem U. - zieht Konsequenzen für die Planung der nächsten U.- Stunde - gibt Ratschläge, macht Vorschläge

10 Sofern der Prüfungsunterricht im betreuten Unterricht erfolgt (vgl. DB zu 14, Nr. 11) hat die Fachlehrkraft bei der Staatsprüfung die Aufgabe, sich zum Leistungsstand der im Prüfungsunterricht agierenden Lerngruppe im Vergleich zu anderen Lerngruppen derselben Jahrgangsstufe zu äußern sowie Unterschiede im Verhalten während des Prüfungsunterrichts gegenüber dem Verhalten im bisher erteilten Unterricht zu beschreiben Unterrichtserfahrung in einer anderen Schulform Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen kennenzulernen. (DB zu 7, Nr. 1) In der APVO-Lehr ist für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Unterrichtserfahrung an einer Schulform sammeln, die nicht zum gewählten Schwerpunkt gehört. Das Studienseminar Buchholz rät im Hinblick auf eine umfassende Ausbildung aber dringend, dass LiVD mit dem Schwerpunkt Grundschule in gewissem Umfang in der Hauptschule oder Gesamtschule und LiVD mit Schwerpunkt Hauptschule in der Grundschule eingesetzt werden. Für LiVD für das Lehramt an Realschulen wird Entsprechendes aus pädagogischen Gründen empfohlen. Ein Einsatz in der jeweils anderen Schulform kann sowohl im eigenverantwortlichen als auch im betreuten Unterricht erfolgen. Diese Ausbildungsleistung sollte im Regelfall im Verlauf eines Schulhalbjahres mit 2 Wochenstunden, kann aber auch in geblockter Form erbracht werden (ca. 40 Std.). Um bei der Umsetzung organisatorische Probleme an der Stammausbildungsschule zu vermeiden, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Der / die Schulleiter/in der Stammausbildungsschule nimmt Kontakt mit der Schule auf, in der die LiVD ihre ergänzenden Unterrichtserfahrungen machen soll. Der / die Schulleiter/in der Stammausbildungsschule regelt mit dem / der Schulleiter/in der zeitweiligen zweiten Ausbildungsschule sowie der LiVD, wann diese Unterrichtserfahrung gemacht werden kann. - Die LiVD legt dem Studienseminar eine Bescheinigung der Schule vor, in der sie ihre zusätzlichen Schulerfahrungen gemacht hat. Diese Schulerfahrungen werden in der Beurteilung der Pädagogikseminarleiterin / des Pädagogikseminarleiters aufgeführt. Diese Bescheinigung beinhaltet Aussagen zum Zeitraum, den unterrichteten Fächern sowie fakultativ auch zu der Güte der dort erbrachten Leistungen. Bei der Charakterisierung dieser Güte können die Begriffe gut, zufriedenstellend oder nicht zufriedenstellend verwendet werden.

11 1.2 Außerunterrichtliche schulische Arbeitsfelder Nach 8, Abs. 2 APVO-Lehr sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit auch im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit einzuführen. Die Arbeit in der eigenverantwortlichen Schule (Schulprogramm, Schulordnung, Leitbild, Entwicklungsziele, pädagogische Konzepte, Schulleben, Selbstbewertung der Arbeit u.a.) ist nunmehr Bestandteil der Ausbildung, für die die Schulleiterin / der Schulleiter die Verantwortung trägt. Ebenso ist es Aufgabe der Ausbildungsschule, Kenntnisse hinsichtlich der Elternarbeit und Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln (vgl. DB zu 8 Nr. 2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat gegenüber dem Auszubildenden im Vorbereitungsdienst die gleichen Rechte und Pflichten wie gegenüber den Lehrkräften; dabei sind Belange der Ausbildung zu berücksichtigen (DB zu 8, Nr. 3) Aufsichten Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen, wie z.b. Klassen- und Studienfahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichem Maße übertragen werden. Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen/Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenzahl des Ausbildungsunterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden. (DB zu 7, Nr. 3.2). Schwierige Aufsichtssituationen (z.b. Früh- oder Busaufsichten) sind zu vermeiden Teilnahme an schulischen Veranstaltungen Über die verpflichtenden Veranstaltungen der Schule hinaus, die sich aus dem eigenverantwortlichen Unterricht ergeben, nehmen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auch an schulischen Veranstaltungen (z.b. Studienfahrten oder schulinterne Fortbildungen) teil, wenn Seminarveranstaltungen oder Ausbildungsunterricht nicht beeinträchtigt wird. (DB zu 7, Nr. 6) 11

12 2. Betreuter Unterricht (BU) und eigenverantwortlicher Unterricht (EU) 2.1 Die Grundformen des Ausbildungsunterrichts Der Ausbildungsunterricht, wie die offizielle Bezeichnung für den Anwärter-Unterricht in der APVO-Lehr lautet, wird teils als Betreuter Unterricht und teils als Eigenverantwortlicher Unterricht erteilt (vgl. 7 (1)). Zu welchem Teil er in der einen und in der anderen Form erfolgt, ist der Tabelle auf Seite 5 zu entnehmen. Der wesentliche Unterschied zwischen betreutem Unterricht und eigenverantwortlichem Unterricht lässt sich an drei Merkmalen festmachen. a) Im betreuten Unterricht (BU) steht der LiVD eine Fachlehrkraft zur ständigen oder gelegentlichen Betreuung ( 7 (1)) zur Seite; es ist (automatisch) die Lehrkraft, die in ihren Unterrichtsstunden der LiVD Gelegenheit zum Unterrichten gibt. Im eigenverantwortlichen Unterricht (EU) muss die LiVD offiziell ohne Betreuung durch eine Fachlehrkraft auskommen. b) Im BU verbleibt die Verantwortung für die Lernentwicklung der Lerngruppe letztlich bei der Fachlehrkraft, auch wenn die LiVD selbstständig unterrichtet (vgl. DB zu 7, Nr. 4.9, zu 8, Nr. 3). Im eigenverantwortlichen Unterricht (EU) übernimmt die LiVD die volle Verantwortung für die Planung, Durchführung und Kontrolle ihrer unterrichtlichen Maßnahmen. c) Dementsprechend werden die Stunden des BU im Stundenplan der Schule doppelt gesteckt; die Stunden der EU hingegen erscheinen auf der Stecktafel allein unter dem Namen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. 2.2 Das Splitting-Verfahren Aufteilung des Fachunterrichts in einer Lerngruppe in BU und EU In begründeten Einzelfällen kann es erforderlich werden, dass in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gesplittet wird. Dies bedeutet, dass die Fachlehrkraft mit einem gewissen Anteil ihrer Unterrichtsstunden in ihrer alten Lerngruppe verbleibt. Beispielsweise könnten diese Stunden (teilweise) gemeinsam mit der LiVD erteilt werden (BU). Über die Regelung im Einzelnen verständigt sich die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Studienseminar. Ein solches Splitting bedeutet allerdings nicht, dass sich die Aktivitäten der LiVD in dem als BU belassenen Unterricht auf bloßes Hospitieren beschränken dürfen. Grundsätzlich soll die LiVD auch in diesem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung eigene unterrichtliche Erfahrungen machen können. 3. Phasen und Formen des Ausbildungsunterrichts 3.1 Betreuter Unterricht (BU) (s. dazu auch Tabelle Seite 5) Die Unterrichtshospitation Die erste Form des betreuten Unterrichts ist im Normalfall die Unterrichtshospitation. Sie sollte in ihrer reinen Form nicht länger als ca. 3 Wochen dauern. Wichtig ist, dass die LiVD so bald wie möglich Gelegenheit erhält, selbst zu unterrichten. 12

13 Die Unterrichtshospitation kann auch später jederzeit, zum Beispiel zu Beginn einer neuen Unterrichtseinheit oder bei einem Lerngruppenwechsel oder auch im Falle einer durch Störungen verschiedener Art belasteten Unterrichtssituation, für einen bestimmten Zeitraum wieder praktiziert werden. Damit die Unterrichtshospitation ihrer oben genannten Bestimmung gerecht werden kann, muss sie der hospitierenden LiVD Kenntnisse vermitteln über die wesentlichen den Unterricht jeweils prägenden personalen, sachlichen und situativen Gegebenheiten, über die wesentlichen den Unterricht jeweils prägenden Entscheidungen und Handlungen der Fachlehrkraft, über das Zusammenwirken der Gegebenheiten und der Entscheidungen/ Handlungen in der konkreten Unterrichtssituation. Damit die LiVD sich an das eigene Unterrichten gewöhnen kann, sollte sie schon in der Hospitationsphase nach und nach durch geeignete Aufgaben an der praktischen Unterrichtsgestaltung beteiligt werden Selbst erteilter und selbständiger Ausbildungsunterricht Der Hospitationsphase im betreuten Unterricht folgt die Phase des selbst erteilten Unterrichts. Diese Form des Ausbildungsunterrichts ist gekennzeichnet durch einen Rollentausch von Fachlehrkraft und LiVD: Die LiVD unterrichtet, die Fachlehrkraft hospitiert und gibt vorher und nachher Ratschläge (Anregungen für Beobachtungs- und Besprechungspunkte finden sich in Kriterien guten Unterrichts, Anhang 7.7). Die Unterrichtsplanung nehmen LiVD und Fachlehrkraft zunächst mehr oder weniger gemeinsam vor; gegen Ende der Phase beschränkt sich dann der Anteil der Fachlehrkraft an der Planung auf die gemeinsame Konturierung der Unterrichtseinheit und auf Hilfestellungen, soweit sie gewünscht werden. Die LiVD fertigt für jede Unterrichtsstunde eine tägliche Kurzvorbereitung (Unterrichtsskizze, vgl. Anhang S. 23) an und informiert die Fachlehrkraft rechtzeitig von dem in Aussicht genommenen Unterrichtsvorhaben. Der selbst erteilte Unterricht wird dadurch zum selbständigen Unterricht, dass die Fachlehrkraft im Unterricht der LiVD nicht mehr anwesend ist, diese also auf eine Stützung des Ordnungsrahmens durch die Fachlehrkraft und zudem auf eine beobachtungsgestützte Beratung verzichten muss. 3.2 Eigenverantwortlicher Unterricht (EU) Für den eigenverantwortlichen Unterricht ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst selbst verantwortlich. Auch dieser wird, wie der selbst erteilte Unterricht, schriftlich vorbereitet. Die Fachlehrkraft sollte sie bei der Planung des Unterrichts und / oder der Überwindung besonderer Schwierigkeiten auf Wunsch unterstützen. Insbesondere zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wird die LiVD auf Hilfe bei der Themenwahl, der Stundenplanung, der Erstellung von Lernkontrollen etc. angewiesen sein. 13

14 4. Unterrichtsbesuche Die Ausbildung durch das Studienseminar umfasst neben Seminarveranstaltungen auch Unterrichtsbesuche durch die beteiligten Fachseminarleiter/innen. Art und Anzahl der Unterrichtsbesuche sowie eine modellhafte Verteilung der ausbildungsrelevanten Aktivitäten werden in den Tabellen 7.4 und 7.5 im Anhang dargestellt. Die terminlichen Absprachen zu allen Unterrichtsbesuchen liegen in der Hand der LiVD. Sie soll die Schulleitung und die jeweils beteiligte Fachlehrkraft rechtzeitig informieren, um Überschneidungen mit schulischen Terminen zu vermeiden und einen Überblick über die anstehenden Besuche zu ermöglichen. Die Fachlehrkraft sollte nach Möglichkeit in den Stunden anwesend sein und auch an den Stundennachbesprechungen teilnehmen. Bei Besonderen Unterrichtsbesuchen ist es wünschenswert, dass auch die Schulleiterin/der Schulleiter sowohl bei der Unterrichtsstunde als auch bei der Stundennachbesprechung anwesend ist. 5. Die schriftliche Arbeit Nach 9 APVO-Lehr hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anzufertigen, das sich auf die in der APVO- Lehr genannten Kompetenzen bezieht (vgl. Anlage zu 2, Abs. 1 und 9, Abs. 1 APVO-Lehr). Der Bearbeitungszeitraum kann sich vom 2. Ausbildungsmonat bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres erstrecken (vgl. Übersicht Zeitstruktur, Anhang 7.3). 6. Die Ausbildungsnote Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von den Leiterinnen/den Leitern des pädagogischen und der fachdidaktischen Seminare beurteilt und mit einer Note bewertet ( 10 (2)). Für die Einstellungsjahrgänge und sowie für alle früheren gilt: Der Schulleiter / die Schulleiterin erstellt für die LiVD wie bisher eine Beurteilung, die nicht benotet wird. (vgl. 24 (2)). Diese Beurteilung soll dem Studienseminar so rechtzeitig zugestellt werden, dass dem / der Leiter/in des Pädagogikseminars genügend Zeit gegeben ist, sie in ihrer Beurteilung zu berücksichtigen, spätestens aber am Ende des 13. Ausbildungsmonats (Ende August bzw. Ende Februar). Für die Einstellungsjahrgänge ab dem gilt: Der Schulleiter / die Schulleiterin erstellt für die LiVD eine Beurteilung, die auch benotet wird und einen Teil der Ausbildungsnote bildet (vgl. 24 (2)). Im Hinblick auf die zu ermittelnde Ausbildungsnote muss die benotete Beurteilung dem Studienseminar spätestens 2 Wochen vor dem Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats (Mitte September bzw. Mitte März) zugestellt werden. Die Beurteilung der Schulleiterin/des Schulleiters, ob mit oder ohne Note, bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit [ ], insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule. Kriterien, die bei der Erstellung einer Beurteilung helfen können, sind im Anhang unter 7.8 zusammengestellt. 14

15 7. Anhang 7.1 Fragebogen Schulerkundung 7.2 Checkliste für Fachlehrkräfte 7.3 Zeitstruktur Ausbildung und Staatsprüfung 7.4 Übersicht über die Anzahl der Beratungsbesuche 7.5 Zeitplan für ausbildungs- und prüfungsrelevante Aktivitäten 7.6 Muster für die tägliche Kurzvorbereitung 7.7 Kriterien eines guten Unterrichts 7.8 Kriterien für die Beurteilung durch die Schulleiterin / den Schulleiter 7.9 Prüfungsinformationen 15

16 7.1 Schulerkundung Schulerkundung 1. Allgemeines 1.1 Geben Sie Name, Anschrift, adresse, Telefonnummer und Art (GS, HS usw.) Ihrer Schule an. 1.2 Wie viele Schülerinnen und Schüler (ungefähre Angabe) werden zurzeit an Ihrer Schule unterrichtet? a) Wie viele Jahrgangsstufen gibt es? b) Wie viele Züge gibt es pro Jahrgang? 1.3 Geben Sie die Größe Ihres Kollegiums an: a) Vollzeitlehrer: b) Teilzeitlehrer: c) weiblich: männlich: 1.4 Seit wie vielen Jahren existiert Ihre Schule? 1.5 Zählen Sie die zu Ihrem Schuleinzugsbereich gehörenden Ortschaften auf und stellen Sie fest, wie lange die Schüler, die am weitesten entfernt wohnen, für ihren Schulweg brauchen. 16

17 2. Schulrecht, Konferenzwesen und Personalvertretung 2.1 Stellen Sie fest, wo in Ihrer Schule Gesetzes-, Verordnungs-, Erlass- und Verfügungssammlungen (Schulverwaltungsblatt (SVBI), Luchterhand, Wingen-Texte, Rundschreiben des Schulaufsichtsamtes, Kerncurricula) aufbewahrt und eingesehen werden können. 2.2 Stellen Sie fest, wo die Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenzen eingesehen werden können, und machen Sie sich mit ihnen vertraut. 2.3 Nehmen Sie Kontakt mit den für Ihre Fächer zuständigen Fachkonferenzleitungen auf. Stellen Sie fest, welche Beschlüsse für diese Fächer vorliegen (schuleigene Arbeitspläne, Bewertungsgrundsätze, Vereinbarungen von Maßnahmen bei Schülerfehlverhalten etc.). 2.4 Wie viele Eltern und Schüler sind an Ihrer Schule im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz stimmberechtigt? Welche im NSchG geben darüber Auskunft? 2.5 Stellen Sie fest, wer an Ihrer Schule zum Personalrat gehört. 2.6 Welche Berufsverbände bzw. Gewerkschaften sind an Ihrer Schule durch Obleute vertreten? 2.7 Wie und wo werden an Ihrer Schule wichtige Mitteilungen bekannt gegeben? 3. Lehr- und Lernmittelsammlung, Lehrmittelbschaffung 3.1 Wo werden an Ihrer Schule die für Sie bzw. Ihre Fächer üblichen Lehr- und Lernmittel aufbewahrt? 3.2 Welche Möglichkeiten gibt es, technische Geräte (DVD-Player, Beamer etc.) für eine bestimmte Unterrichtsstunde vorzubestellen? 3.3 Gibt es für Ihre Fächer Mediensammlungen? Zählen Sie auf! 3.4 Welche Klassensätze an Lehrbüchern besitzt Ihre Schule für die von Ihnen vertretenen Fächer? 3.5 Gibt es an Ihrer Schule einen regelmäßigen Filmdienst, der turnusmäßig das Medienzentrum des Landkreises anfährt und Ihre Bestellungen erledigt? 3.6 Wo werden an Ihrer Schule bewertete schriftliche Leistungsnachweise aufbewahrt? 4. Schulische Besonderheiten 4.1 Pflegt Ihre Schule bestimme Schwerpunkte im allgemeinen Schulleben (sportliche Aktivitäten, Chor, Schulorchester, bestimmte Freizeitbereiche, Austauschprogramme mit anderen Schulen, Schulprofil)? 17

18 4.2 Hat Ihre Schule kürzliche eine Projektwoche durchgeführt? Geben Sie an, welche Themen dabei behandelt worden sind. 4.3 Bestehen an Ihrer Schule für die Schülerinnen und Schüler Betreuungsmöglichkeiten über den Unterricht hinaus? Wer organisiert dies? 4.4 Welche Schülerinnen und Schüler vertreten an Ihrer Schule die Schülerschaft? 4.5 Welche Kollegin/ welcher Kollege bekleidet das Amt der Beratungslehrerin/ des Beratungslehrers? 4.6 Entfaltet das Kollegium Ihrer Schule Freizeitaktivitäten (gemeinsamer Lehrersport, Kegeln etc.?) 4.7 Arbeitet an Ihrer Schule eine Sozialpädagogin / ein Sozialpädagoge? 18

19 7.2 Checkliste für Fachlehrkräfte Diese Checkliste können Fachlehrkräfte zur systematischen Einweisung und Schulung ihrer Lehrer- Anwärterinnen / Lehrer-Anwärter nutzen. I Merkmale ERSTE SCHULERKUNDUNG Anmerkungen II NORMALER UNTERRICHT: 01. Aufsichtsführung 02. Hausaufgaben / Heftführung / Mappen 03. Listenführung: Klassenbuch 04. Unterrichtsplanung (Kurz- und Langzeit) 05. Erziehungsmaßnahmen / Schulordnung 06. Lehrmittel beschaffen, verwalten 07. Neue Technologien 08. Leistungsmessung erproben, auswerten, Zensurenlisten, Zeugnisse, Beobachtungsbogen, Schülerberichte) III besonderer UNTERRICHT: 09. Feiern: verschiedene Formen kennenlernen, mitgestalten 10. Unterrichtsgänge, Besichtigungen, Landheim planen, durchführen, auswerten 11. Arbeitsgemeinschaften anbieten, leiten 12. Projekte planen, durchführen IV ZUSAMMENARBEIT IM KOLLEGIUM 13. Konferenzen mit vorbereiten, mitgestalten 14. Fachraum-Betreuung kennenlernen 15. Teamarbeit mit Mitarbeitern der Schule erproben, auswerten, optimieren (Fachlehrer, Schulleitung, Erzieher, Beratungslehrer, Hausmeister, usw.) 16. Schulprogramm kennenlernen, daran mitarbeiten V PERSÖNLICHE BETREUUNG 17. Beratung von Schülerinnen und Schülern kennenlernen (Erziehungsfragen, Schullaufbahn) 18. Beratungslehrer/in befragen, unterstützen 19. Eltern: Kooperation mit Eltern kennenlernen und erproben: Elternbriefe, Gespräche, Sprechtage, Abende, Hausbesuche, Eltern als Assistenten bitten VI KOOPERATION mit BEHÖRDEN 20. Relevante Behörden kennen, besuchen, damit kooperieren, Schulträger, Schulen (GS, HS, RS, IGS, KGS, GY, BBS, Kindergarten, Jugendamt, Kirche, Schulpsychologe, Polizei, Gericht...) 19

20 7.3 Zeitstruktur Ausbildung und Prüfung 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März April Mai Juni Juli 4 Std. EU 8 Std. BU 10 Std. EU 2 Std. BU 6 Std. EU 6 Std. BU GüA Beurteilung Unterrichtsbesuche schriftliche Arbeit Gutachten Bestimmung der Lerngruppen für PU I und II Abgabe Themen- Vorschlag PU I und II Vorb. Gespräch für Prüfung Staatsprüfung 20

21 7.4 Übersicht über die Anzahl der Unterrichtsbesuche (ab Einstellungsjahrgang 08/10) Einzelbesuche FSL FSL + Seminar *1 Einzelbesuche PSL PSL + Seminar *2 Besonderer Unterrichtsbesuch PSL + FSL 1. Fach 2. Fach 1. UB 2. UB 3. UB 1. BUB 2. BUB * 3 * 1: Grundsätzlich sind eine Unterrichtsmitschau und ein Seminarbeitrag in jedem Fachseminar zu leisten. In begründeten Ausnahmefällen kann die FSL / der FSL von dieser Regelung abweichen. * 2: Der Unterrichtsbesuch der PSL / des PSL mit dem Pädagogikseminar findet einmal in einem der Unterrichtsfächer statt. * 3: Der 2. BUB kann in Absprache mit der/dem PSL / PSL auch als Einzelbesuch durch die/ den FSL / FSL durchgeführt werden. Beide legen gemeinsam fest, welche Planungskategorien im schriftlichen Entwurf darzustellen sind. In Ausnahmefällen kann der 2. BUB auch ganz entfallen. Anzahl Besuche mindestens höchstens für LA FSL 5 6 PSL 5 7 Übersicht über die jeweils geforderten Planungskategorien Deckblatt Themenbezogene Zielsetzung Verlaufsplanung Bemerkungen zur Lerngruppe Sachstruktur des Lerngegenstands Ziel-/Inhaltsentscheidungen Analyse der zentralen Aufgabenstellung Methodische Entscheidungen Anhang 1. und 2. UB durch FSL oder PSL X X X X 3. UB FSL X X X X X X 1. BUB X X X X X X X X X 2. BUB X X X Nach Absprache X Für Unterrichtsmitschauen wird ein kleiner Entwurf mit Deckblatt, Zielsetzung, Verlaufsplan und Anhang geschrieben. 21

22 7.5 Zeitplan für ausbildungs- und prüfungsrelevante Aktivitäten (ab Einstellungsjahrgang 08/10) Halbjahr Beginn VD Unterrichtsbesuche Unterrichtsform (Regelfall) 1. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. Mrz. Apr. Mai Juni Juli PSL FSL1 FSL2 UB UB UB UB UB UB UB EU: 4 WS BU: 8 WS 12 WS Weitere ausbildungs- und prüfungsrelevante Aktivitäten der LA Themenvorschlag für schriftl. Arbeit (ab dem 2. Ausbildungsmonat, spätestens am Ende des 9. Ausbildungsmonats.) Erhalt des Themas, Anfertigung der schriftlichen Arbeit Febr. Aug. UB Mrz. Sept. GüA 1 Apr. Okt. 1. BUB Mai Nov. 1.BUB Juni Dez. 2.(B)UB Juli Jan. 2.(B)UB Aug. Febr. Sept. Mrz. Vorbereitende Gespräche für die Staatsprüfung Okt. Nov. Dez. Apr. Mai Juni Staatsprüfung EU: 10 WS BU: 2 WS 12 WS EU: 6 WS BU: 6 WS 12 WS Abgabe der schriftlichen Arbeit spätestens am Ende des 12. Ausbildungsmonats Wahl d. Lerngruppe für PU ca. 4 Wochen vor Prüf.: Formulierung der Themenvorschläge f. PU 15 Tage vor Prüfung: Erhalt der Aufgabe für PU Jan. Juli In dieser Übersicht sind die Termine für die Unterrichtsmitschauen NICHT enthalten, da sie sich zeitlich nicht einordnen lassen. Der obige Zeitplan für die Unterrichtsbesuche verteilt die einzelnen Unterrichtsbesuche ideal-typisch auf die zur Verfügung stehende Zeit. Er wird sich in der Realität genau so nicht einhalten lassen, sollte aber als Orientierungshilfe so weit wie möglich beachtete werden. Selbstverständlich kann die Reihenfolge der Besuche in den Fächern vertauscht werden. Auf jeden Fall aber sollte der zeitliche Abstand zwischen zwei Besuchen mindestens 10 bis 14 Tage betragen. Erklärung der Abkürzungen: EU BUB EU FSL G HA PSL PU UB VD WS Ausbildungsunterricht Besonderer Unterrichtsbesuch durch PSL und FSL Eigenverantwortlicher Unterricht Fachseminarleiter/in Gespräch zum Ausbildungsstand, das jeder Ausbilder mit jedem /jeder LA zweimal während des VDs führt Schriftliche Hausarbeit Pädagogikseminarleiter/in Prüfungsunterricht Kleiner Unterrichtsbesuch durch FSL bzw. PSL Vorbereitungsdienst Wochenstunden 22

23 7.6 Die tägliche Kurzvorbereitung (Unterrichtsskizze) Fach Lerngruppe Datum Uhrzeit Thema der Unterrichtseinheit Thema der Unterrichtsstunde Themenbezogenes Stundenziel Zeit Unterrichtsschritte/Aufgabenstellungen Arbeits-, Sozial- und Organisationsformen Medien Hausaufgaben Reflexion 23

24 7.7 Kriterien eines guten Unterrichts Kriterien eines guten Unterrichts 1. Themenwahl/Themenstellung Das Thema der Unterrichtsstunde ist sinnvoll integriert in den thematischen Zusammenhang einer Unterrichtseinheit / Unterrichtsreihe Die Unterrichtseinheit / Unterrichtsreihe entspricht inhaltlich den Vorgaben und Bestimmungen der einschlägigen Rahmenrichtlinien (zumindest tendenziell) sowie wichtigen Postulaten der modernen (fach-)didaktischen Literatur und ist sinnvoll strukturiert. Der Lerngegenstand, der vom Thema benannt wird, ist für die Schüler/innen interessant und zugänglich oder kann zumindest ohne Mühe für die Schüler/innen interessant und ihnen zugänglich gemacht werden. Er ist klar begrenzt und in sich zusammenhängend Planung des Unterrichts I: Ziel-/Inhaltsentscheidungen 2. Themenbezogene Zielsetzung 3. Strukturierung der Aufgaben Das (themenbezogene) Stundenziel liegt in der Zielperspektive gültiger (fach-)didaktischer Prinzipien und Postulate. Es weist das Unterrichtsvorhaben eindeutig einem der beiden Grundtypen von Unterrichtsvorhaben zu: - Erarbeitung von etwas Neuem (meist mit anschließender Anwendung/Übung bzw. Realisierung) - oder Übung/Festigung von schon Bekanntem und konturiert einen klaren inhaltlichen Schwerpunkt. Die (themenbezogenen) Teilziele machen die wesentlichen inhaltlichen Momente des Lerngegenstandes unter sinnvoller didaktischer Reduktion zum Inhalt klar definierter Zielhandlungen, die in ihrem Zusammenwirken identisch mit der Erreichung des Stundenziels sind. Sie sind in der vorgesehenen Zeit zu erreichen; Wo das nicht abschätzbar ist, wird sinnvoll unterschieden zwischen den unbedingt zu erreichenden Teilzielen und den übrigen. Die Aufgaben sind zielorientiert in dem Sinne, dass durch ihre sukzessive Lösung das Stundenziel erreicht wird. Sie sind nach Möglichkeit handlungsintensiv abwechslungsreich und auf mehrkanaliges Lernen ausgerichtet und so strukturiert, dass sie der Einübung fachspezifische Arbeitsweisen dienen. Sie verlangen selbständiges und kooperatives Lösungsverhalten. Sie haben Aufforderungscharakter, verlangen von den Schüler/innen, die deren Leistungsfähigkeit entsprechen, sind deshalb (bei der Lerngruppe mit deutlichem Leistungsgefälle) entsprechen differenziert und ermöglichen ergiebige Lernaktivitäten. Sie sind klar und übersichtlich strukturiert und führen zu Lösungen, die leicht überschaubar sind und sich eindeutig auswerten lassen. 24

25 Kriterien eines guten Unterrichts Aufbau und Gliederung des Unterrichts entsprechen den folgenden Grundsätzen: 4. Methodischer Aufbau des Unterrichts Der Unterricht ist schülerorientiert, d.h. (nach Möglichkeit) nicht als ein Lehrvorhaben, sonder als ein Lernvorhaben konzipiert. Er verzichtet tendenziell auf die Form des kleinschriftigen lehrerzentrierten Lehrgangs zu Gunsten einer offeneren, schülerorientierten Zugehensweise. Es wird ein motivierender Fragehorizont / situativer Zusammenhang geschaffen, in dessen Rahmen die Aufgabenstellung(en) und die Aufgabenlösung(en) ihren Sinn erhalten. Der Unterricht vollzieht sich in drei bis fünf deutlich voneinander abgehobenen, aber inhaltlich eng aufeinander bezogenen Unterrichtsphasen, die einen (dem genetischen Prinzip entsprechenden) organisch-bruchlos verlaufenden Lernprozess ermöglichen Im Zentrum des Lernprozesses steht eine durch einen entsprechende Aufgabenstellung ermöglichte intensive Auseinandersetzung der Schüler/innen mit dem Lerngegenstand, die zu präsentablen, auswertbaren Arbeitsergebnissen führt. Die Kontrolle der Aufgabenlösung findet nach Möglichkeit als Selbstkontrolle der Schüler/innen statt. Der Unterricht ist in jeder seiner Phasen auch für die Schüler/innen zieltransparent. Planung des Unterrichts II: Methodische Entscheidungen 5. Wahl und Organisation der Arbeitsformen 6. Medieneinsatz Die Arbeits- und Organisationsformen sind der jeweiligen Aufgabenstruktur angemessen Sie wechseln nach Möglichkeit von Unterrichtsphase zu Unterrichtsphase. Sie gestatten nicht nur die Verwirklichung der Unterrichtsprinzipien Selbsttätigkeit, Selbständigkeit, Kooperation im Sinne der Aufgabenstellung, sondern erleichtern sie auch. Sie entsprechen dem Entwicklungsstand der Lerngruppe bzw. werden durch geeignete Vorkehrungen ihm angepasst. Sie nehmen Rücksicht auf Eigenarten der Lerngruppe sowie auf pädagogische Problemfälle. Sie sind eingeübt bzw. durch geeignete, pädagogisch sinnvolle Vorentscheidungen vorentlastet. Sie gewähren einen den Umständen entsprechenden optimalen Kontakt mit dem jeweiligen Lernmaterial. Die Medien ermöglichen nicht nur, sondern fördern die motivierte, realitätsnahe, handlungsorientierte, selbständige Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand. Sie entsprechen in Erscheinungsform, Menge und innerer Struktur den Aufgabenstellungen sowie den Arbeits- und Organisationsformen. Sie sind leicht zu handhaben, ästhetisch ansprechend, stabil und wiederverwendbar. Zur Vorentlastung des Unterrichts sind sie rechtzeitig funktionstüchtig aufbereitet und zugriffsfreundlich bereitgestellt. Medienaufwand und unterrichtliche Wirksamkeit der Medien stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. 25

26 Kriterien eines guten Unterrichts 7. Praktische Gestaltung der konkreten Unterrichtssituation Der Lehrer / Die Lehrerin optimiert die Lernwirksamkeit der konkreten Unterrichtssituation durch: situationsangemessene sensible Umsetzung bzw. Veränderung der Planungsentscheidungen, sachkompetentes Arrangieren der für die jeweiligen Aufgabenstellung notwendigen Unterrichtsmaterialien und Unterrichtsgeräte situationsangemessenen und sachgerechten Einsatz fachspezifischer Vermittlungsund Fördertechniken, sachgerechten Umgang mit Medien und Geräten, Verkörperung des Fachanspruches durch die eigene Person. lebendige didaktische Präsenz und motivierende Spontaneität sowie Beachtung der Regeln des effizienten Microteachings. Seine / Ihre sprachlichen Äußerungen (allgemein) bedienen sich der Hochsprache (in vorbildlicher Weise) sind grammatikalisch korrekt, sind deutlich artikuliert, inhaltlich klar und verständlich und vermeiden unnötigen Wortgebrauch. Durchführung des Unterrichts I: Lehrverhalten 8. Sprachverhalten und Sprachgebrauch 9. Kontrolle und Betreuung selbständiger Lernaktivitäten Seine / Ihre Arbeitsanweisungen sind inhaltlich knapp bemessen sinnvoll gegliedert und stringent in der Gedankenführung. Seine / Ihre Gesprächsführung zeichnet sich aus durch eine exakte Thematisierung sinnvoll ausgewählter und sinnvoll geordneter Gesprächspunkte eine wirkungsvolle (= die Schüler/innen zum Nachdenken und Sprechen motivierende) Impulsgebung sowie eine flexible Einbeziehung und zielorientierte Koordinierung der Schülerbeiträge. Seine / Ihre Lernbegleitung ist unauffällig, aber stetig und "allgegenwärtig" auch dann, wenn er / sie aus pädagogischen Gründen bewusst seine / ihre Hilfe verweigert: Sie ist individuell ausgerichtet und differenziert in der Hilfestellung sowie sensibel und situationsangemessen in ihren Reaktionen auf das unterschiedliche Lernverhalten der Schüler/innen: Sie erfolgen in ihren Aktionen konsequent (aber mit der nötigen Flexibilität) dem pädagogischen Grundsatz "Die Schüler zur Selbsthilfe befähigen", erkennt aber auch den Zeitpunkt, an dem ein motivierender bzw. korrigierender Eingriff des Lehrers / der Lehrerin in die Aktivitäten der Lerngruppe vonnöten ist. 26

27 Kriterien eines guten Unterrichts Seine / Ihre Selbstdarstellung Durchführung des Unterrichts II: Pädagogisches Grundverhalten und pädagogische Situationsgestaltung 10. Gestaltung der Lehrer-Schüler-Interaktionen 11.Schaffung und Beachtung eines Ordnungsrahmens 12. Meisterung planwidriger und gestörter Unterrichtssituationen ist selbstbewusst-locker, dabei aber unprätentiös, unaufdringlich und sachlich -ruhig. Sie ist klar und unmissverständlich im Ausdruck und in sich stimmig durch Übereinstimmung von verbalem Ausdruck und Körper sprache Seine / Ihre Interaktionen mit den Schüler/innen sind geprägt durch persönliche Ausstrahlung und Spontaneität sowie durch die jederzeit vorhandenen Bereitschaft zu aktiver persönlicher Kontaktaufnahme und Anteilnahme. Sie lassen deutlich eine engagierte Identifikation sowohl mit den Schüler/innen als auch mit dem Lerngegenstand erkennen und motivieren die Schüler/innen zusätzlich durch Lob und positive Verstärkung. Die eingeführten Regeln und Rituale entsprechen den Grundsätzen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Niedersächsischen Schulgesetzes. Sie fördern ein selbstbewusst-selbständiges, verantwortungsbewusst-engagiertes, rücksichtsvoll-kooperatives Schülerverhalten. Sie fördern die Konzentrationsfähigkeit der Schüler/innen und beugen störendem Verhalten vor, fördern die sachbezogenen Kommunikation zwischen den Schüler/innen, bewirken eine rasche und reibungslose Bildung der verschiedenen Arbeits- und Organisationsformen sowie einen raschen und reibungslosen Auf- und Abbau des Medien- und Gerätearrangements. Der Lehrer / Die Lehrerin verzichtet nach Möglichkeit auf Bestrafung und Strafandrohung achtet aber konsequent auf Einhaltung der eingeführten Regeln und Rituale. Sein / Ihr Verhalten in planwidrigen / gestörten Unterrichtssituation ist entlastet durch eine flexible Unterrichtsplanung, die Fehleinschätzungen, Planungsfehler, Unterrichtspannen einkalkuliert hat und bewährte didaktisch-methodische Alternativen bereithält, durch Präventivmaßnahmen, die potentiellen Störfaktoren von vornherein (weitgehend) die Basis entziehen, durch vorher getroffene organisatorische Vorkehrungen, die eine schnelle und sichere Beseitigung der Störung gewährleisten. Es entschärft die Situationsproblematik durch Ruhe und Gelassenheit (und warum nicht auch durch Humor?) sowie durch sichere Handhabung eines pädagogisch sinnvollen Reglements. Es zeigt persönliche Betroffenheit nur dann, wenn sie aus pädagogischen Gründen gezeigt werden muss. 27

28 7.8 Kriterien für die Beurteilung durch die Schulleiterin / den Schulleiter An einem Kriterienkatalog wird zurzeit noch gearbeitet. Zu gegebener Zeit wird er nachgereicht. 28

29 7.9 Prüfungsinformationen Prüfungsinformationen I Übersicht über die Aktivitäten bei der Vorbereitung und Einleitung der Staatprüfung gem APVO-Lehr Halbjahr Ausbildungsmonat Aug. Febr. Beginn VD Sept. Mrz. Früheste Möglichkeit, einen Themenvorschlag für die schriftliche Arbeit beim Studienseminar (StS) einzureichen mit Formblatt (s. Ausbildungsmodul Schriftliche Arbeit ). Das Studienseminar setzt das Thema fest und genehmigt es. Hinweise zur Themenwahl gibt die Ausbildungshilfe Schriftliche Arbeit. Die Ausbildenden wirken bei der langfristigen Themen- und Terminplanung unterstützend mit. Okt. Apr. Nov. Mai Dez. Juni Jan. Juli Febr. Aug. Abfrage von Ausschlussterminen für die Staatsprüfung. Dazu muss sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) mit der Schulleitung in Verbindung setzen, um auch schulische Veranstaltungen berücksichtigen zu können. Mrz. Sept. Die LiVD wählt die Lerngruppen für den Prüfungsunterricht (Formblatt F6). Die Schulleitung nimmt auf F6 zustimmend Kenntnis von der Auswahl der Lerngruppen. Apr. Okt. Spätester Termin für die Einreichung eines Themenvorschlags für die schriftliche Arbeit am Ende dieses Monats Das Studienseminar legt den Prüfungstermin fest und informiert alle Beteiligten schriftlich über den Prüfungstermin. Mai Nov. Die LiVD und der Prüfungsausschuss erhalten durch das Studienseminar die Einladung zur Staatsprüfung mit Prüfungsunterricht und Prüfungsgespräch (Formblatt 3.3) Die Schulleitung erhält das Formblatt 3.3 durch das StS und trifft die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Prüfling und den Fachlehrkräften. Juni Dez. Juli Jan. Am Ende des 2. Ausbildungshalbjahres muss die schriftliche Arbeit abgegeben werden. Aug. Febr. Die LiVD reicht jeweils einen Aufgabenvorschlag für den Prüfungsunterricht I und II (PU I und PU II) mit dem Formblatt 4.1/5.1 ein. 3. LiVD, die an einer Staatsprüfung als Zuhörer teilnehmen möchten, stellen einen Antrag auf Zuhörerschaft beim StS (Formblatt). Sept. Mrz. Die Ausbildenden führen mit dem Prüfling ein Gespräch mit folgenden Inhalten: Beurteilung im Fach, Vorbereitung der Prüfung. Okt. Nov. Dez. Jan. Apr. Mai Juni Juli Die Schulleiterin/Der Schulleiter beurteilt die LiVD, ab dem Einstellungsjahrgang auch mit Note. Die LiVD bekommt vom Studienseminar die Ausbildungsnote mitgeteilt. Zu den Beurteilungen kann die LiVD schriftlich Stellung nehmen. 15 Tage vor Prüfungstag: Abholen der PU-Themen gegen Empfangsbekenntnis ( 4.2/5.2, 4.2.1/5.2.1) Prüfungen Die Schulleiterin/Der Schulleiter wirkt mit als Mitglied des Prüfungsausschusses. Sie/Er stellt durch schulorganisatorische Maßnahmen sicher, dass die Fachlehrer bei dem jeweiligen Prüfungsunterricht anwesend sein können und dann für eine Anhörung anschließend zur Verfügung stehen. 29

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