Stockelsdorf, Bebauungsplan Nr. 66 Bohnrader Weg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stockelsdorf, Bebauungsplan Nr. 66 Bohnrader Weg"

Transkript

1 Stockelsdorf, Bebauungsplan Nr. 66 Bohnrader Weg Ergänzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Kartierung von Haselmaus, Kammmolch und Fledermäusen an Gebäuden, Überprüfung der artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen BBS Büro Greuner-Pönicke Russeer Weg Kiel Tel. 0431/ , Fax: , Funk: , BBS-Umwelt.de

2 Stockelsdorf, Bebauungsplan Nr. 66 Bohnrader Weg Ergänzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Kartierung von Haselmaus, Kammmolch und Fledermäusen an Gebäuden, Überprüfung der artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen Auftraggeber: Gemeinde Stockelsdorf Ahrensböker Straße Stockelsdorf Verfasser: BBS Büro Greuner-Pönicke Russeer Weg Kiel Bearbeiter/in Dipl. Landschaftsökol. S. Walter Dipl. Biol. S. Greuner-Pönicke Kiel, 08. Oktober 2013

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Fledermäuse am abzureißenden Gebäude Allgemeines Methodik Ergebnis Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung Kammmolch Allgemeines Methodik Ergebnis Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung Haselmaus Allgemeines Methodik Ergebnis Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung Rauchschwalbe Aktualisierung des Artenschutzrechtlichen Handlungsbedarfs Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Zusammenfassung Literatur Anlagen Anlage 1: Lage der untersuchten Gewässer, der Haselmaus-Nesttubes und der untersuchten Gebäude 3

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Stockelsdorf plant die Aufstellung des B-Plans Nr. 66, um weitere Wohnbebauung im Geltungsbereich zu ermöglichen. Im Rahmen der Aufstellung des B- Plans wurde zur Ermittlung dort vorkommender artenschutzrechtlich relevanter Arten eine Potenzialanalyse durchgeführt. Danach ergab sich ein Potenzial des Geltungsbereichs für Kammmolch und Haselmaus sowohl ein Potenzial des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes als Quartier für Fledermäuse. Bei der Berücksichtigung der Auswirkungen der Vorhaben auf diese potenziell vorkommenden Arten ergab sich umfangreicher Handlungsbedarf (Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen). Um festzustellen, ob die potenziell zu erwartenden Arten tatsächlich vorkommen und die in der Artenschutzprüfung zum B-Plan genannten Maßnahmen erforderlich werden, wurde das Büro BBS Greuner-Pönicke mit der Kartierung von Kammmolch und Haselmaus im Geltungsbereich und der Untersuchung der Nutzung des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes als Quartier für Fledermäuse beauftragt. Die Ergebnisse dieser Kartierungen und die Auswirkungen auf die in der Artenschutzprüfung zum B-Plan festgelegten Maßnahmen werden hiermit vorgelegt. 2 Fledermäuse am abzureißenden Gebäude 2.1 Allgemeines Im Rahmen der Potenzialanalyse wurde eine potenzielle Eignung des Gebäudes als Quartier für Fledermäuse festgestellt. Fledermäuse mit Quartieren an Gebäuden können Spalten an der Außenseite sowie im inneren (sofern Einflugmöglichkeiten gegeben sind) von Gebäuden sowie Dachbereiche sowohl als Tages- und Balzquartier als auch als Wochenstuben. Für Winterstuben ist sind frostsichere Bereiche erforderlich (z.b. Keller, Dachböden in beheizten Gebäuden o.ä.), die bereits in der Potenzialanalyse ausgeschlossen wurden. 2.2 Methodik Am und wurden die abzureißenden Gebäude auf Fledermausbesatz kontrolliert. Zusätzlich wurden an beiden Tagen jeweils zwei sog. Horchboxen (stationäre Erfassungssysteme) in den beiden Gebäuden ausgebracht und erst in den frühen Morgenstunden wieder eingeholt. Im Anschluss an die Gebäudekontrolle wurde eine Ausflugkontrolle durchgeführt. In den frühen Morgenstunden erfolgte eine Schwärmphasenüberprüfung. 2.3 Ergebnis Während der Untersuchung konnten weder Fledermäuse noch Spuren von Fledermäusen (Kot- und/oder Urinspuren, Fraßreste) festgestellt werden. Die Horchboxen haben keine Fledermausaktivitäten registriert. Weder innen noch außen ließen sich Nachweise einer ehemaligen und aktuellen Fledermausnutzung belegen. 4

5 2.4 Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung An den Gebäuden wurden keine Hinweise auf eine Nutzung als Quartier festgestellt, so dass eine Gefährdung von Tieren, Schädigung von Lebensstätten oder erhebliche Störungen nicht eintreten werden. Das Zugriffsverbot Fangen, Töten, Verletzen tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Störung tritt ein: ja nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich? ja nein Maßnahmen werden nicht erforderlich. Tab. 1: Überprüfung der im B-Plan genannten Maßnahmenerfordernis für Fledermäuse mit Quartieren an Gebäuden Artengruppe Betroffene Flächen Maßnahmenvorgabe zum B-Plan (s. Kap der Begründung zum B-Plan) Fledermäuse Alte Hofstelle Abriss nicht zwischen 01. März und 30. November Aktualisierte Maßnahmenvorgabe Maßnahme entfällt, für den Abriss ist jedoch eine Bauzeitenregelung zum Schutz von Rauchschwalben erforderlich 3 Kammmolch 3.1 Allgemeines Der Kammmolch nutzt als Laichgewässer natürliche Kleingewässer wie Sölle und Weiher, z. T. auch temporäre Gewässer und Kleinseen, aber auch Teiche und Abgrabungsgewässer, die häufig inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen. Optimal sind sonnenexponierte Gewässer mit gut entwickelter Submersvegetation, die jedoch auch eine ausreichend offene Wasserfläche besitzen. Die terrestrischen Lebensräume (u.a. Wälder, Gärten, Felder, Wiesen) liegen oft in geringer Entfernung zu den Laichgewässern. Steine, Totholz, Kleinsäugerbaue und andere Kleinhöhlen, Stein-, Laubund Reisighaufen sowie Holzstapel dienen als Tagesverstecke. Die Winterquartiere befinden sich häufig in ähnlichen, frostfreien Strukturen oder in tieferen Bodenschichten. Die Tiere beginnen je nach Witterung bereits im Februar und März mit der Wanderung zum Laichgewässer, wo die Eiablage zwischen Ende März und Juli erfolgt. Die Metamorphose der Larven findet nach zwei bis vier Monaten statt. Die Adulten verlassen die Gewässer bald wieder, die Jungtiere wandern ab Ende August bis Anfang Oktober aus den Laichgewässern ab. Die Winterquartiere werden im Oktober / November aufgesucht. 5

6 3.2 Methodik Zur Erfassung von Kammmolchen wurden von Ende April bis Anfang Juli 2013 fünf Begehungen durchgeführt. Es wurden 7 Gewässer untersucht (s. Anlage 1). Ziel der Erfassung war die Feststellung von Vorkommen des Kammmolchs. Andere Amphibienarten wurden dabei jedoch mit aufgenommen. Zum Nachweis des Kammmolchs wurden an den 3 Terminen Flaschen- und Eimerfallen über Nacht in den Gewässern eingesetzt. Die Gewässer wurden zusätzlich per Sichtkontrolle und Verhören sowie durch Kescherfänge untersucht. Verwendet wurden nach der Anleitung von SCHLÜPMANN (2007) selbstgebaute Flaschen- und Eimerfallen. Die gefangenen Tiere wurden nach dem Leeren der Fallen direkt wieder in die Gewässer zurückgesetzt. Die Flaschenfallen wurden in den kleinen, flachen Gewässern im Geltungsbereich eingesetzt, Eimerfallen wurden im Ackersoll westlich des Geltungsbereichs verwendet. Die Fallen wurden abends in die Gewässer eingebracht, die Flaschenfallen so befestigt, Flaschenfalle dass gesichert ist, dass auch noch Luft in der Flasche bleibt, bei den Eimerfallen ist durch die Schwimmer gewährleistet, dass Luft verbleibt. Die Eimer werden mit Seilen und Holzstöcken am Gewässerufer befestigt und konnten so wieder an Land geholt werden. Am nächsten Morgen wurden die Fallen wieder entnommen und geleert, die Tiere werden bestimmt und zurück in das Gewässer gesetzt. Eimerfalle Eimerfalle innen Untersuchte Gewässer: Gewässer 1: Gartenteich (mit Folie abgedichtet) östlich des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes. Mit Krebsschere, Laichkraut, Wasserpest, Seerose, Algen, am Ostufer Steinhaufen. 6

7 Gewässer 2: Gewässer 3: Gewässer 4, 5, 6: Gewässer 7: Gartenteich (mit Folie abgedichtet) südlich des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes. Am Südufer Sumpf-Schwertlilie, Schilf, beschattet. Gartenteich (mit Folie abgedichtet) südwestlich des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes, Mit Rohrkolben, Sumpf-Schwertlilie, Zungen-Hahnenfuß, Wasserpest, Froschlöffel. Kleingewässer auf der Brache im Westen des Geltungsbereichs, mit Binsen, Simse und Hahnenfuß, Gewässer Nr. 4 war Anfang Juli trockengefallen, alle 3 Gewässer waren Mitte August ausgetrocknet. Ackersoll nordwestlich des Geltungsbereichs. Mit Sumpf- Schwertlilie, Brennnessel, Weidenröschen, Sumpf- Vergissmeinnicht, Wasserlinse. Gewässer Nr. 1 Gewässer Nr. 2 Gewässer Nr. 3 Gewässer Nr. 4 7

8 Gewässer Nr. 5 Gewässer Nr. 6 Gewässer Nr. 7 (mit Eimerfallen) 3.3 Ergebnis Kammmolche wurden in keinem der Gewässer festgestellt, ein Vorkommen der Art ist somit hier nicht anzunehmen. An sonstigen Arten wurden in allen 3 untersuchten Bereichen (Gartenteiche, Tümpel in Ruderalflur, Ackersoll) Teichmolche nachgewiesen. In einem Tümpel der westlichen Brachfläche und im Ackersoll wurde auch Reproduktion festgestellt. Die Gartenteiche und umliegende Gartenfläche wird zudem von Grasfrosch, Erdkröte und Grünfröschen (vermutlich Teichfrosch) genutzt, Grasfrosch und Erdkröte nutzen die Gewässer auch zur Fortpflanzung. Im Teichmolche Bereich der Brachfläche wurde ebenfalls ein Grünfrosch (vermutlich Teichfrosch) festgestellt. Diese Arten sind besonders, aber 8

9 nicht streng oder europäisch geschützt und somit artenschutzrechtlich nicht relevant, aber ggf. in der Eingriffsregelung zu betrachten. Tab. 2: Ergebnisse der Kammmolchkartierung (alle nachgewiesenen Amphibienarten) Gewässer- Nr. Datum Kammmolch (FFH-Anhang IV, RL SH: V) Teichmolch Grasfrosch (RL SH: V) Erdkröte Grünfrosch (Teichfrosch: RL SH: D) juv m Kaulquappen m, 1 w m, 1 w m w m, 4 w Larven m, 6 w m, 5 w m, 3 w, 7 Larven Alle nachgewiesenen Arten sind national besonders geschützt, streng geschützte Arten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden nicht nachgewiesen und sind somit im Geltungsbereich nicht zu erwarten. 3.4 Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung Es kommen im Geltungsbereich keine Kammmolche vor, so dass eine Gefährdung von Tieren, Schädigung von Lebensstätten oder Störungen nicht eintreten werden. Das Zugriffsverbot Fangen, Töten, Verletzen tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Störung tritt ein: ja nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich? ja nein Maßnahmen werden nicht erforderlich. 9

10 Tab. 3: Überprüfung der im B-Plan genannten Maßnahmenerfordernis für den Kammmolch Art Betroffene Flächen Maßnahmenvorgabe zum B-Plan (s. Kap der Begründung zum B-Plan) Aktualisierte Maßnahmenvorgabe Kammmolch Gewässer, Ruderalflur, Lagerflächen Absammeln im östlichen Gartenteich zur Laichzeit (je nach Witterung März / April) und Umsiedlung, Eingriffe in Lagerfläche direkt nach der Umsiedlung, ggf. zeitweise Amphibienzaun zum Schutz vor Wiederbesiedlung, Entfernung der Vegetation (Stauden, Gehölze) zuvor bis Mitte März Eingriffe in westliche Ruderalflur (Abtrag der Bodenmieten) im Frühjahr nach Beginn der Wanderung zum Laichgewässer (je nach Witterung März / April) Maßnahme für Kammmolch entfällt, Eingriffe in Ruderalflur sind zum Schutz von Brutvögeln jedoch zwischen und durchzuführen 4 Haselmaus 4.1 Allgemeines Haselmäuse besiedeln dichte, artenreiche Gehölzbestände wie Knicks und artenreiche Hecken und Gehölzstreifen, aber auch Wälder sowie dichte höhere Ruderalvegetation wie Brombeergestrüpp. Die Art baut im Sommer in Sträuchern, Bäumen oder Ruderalflur (v.a. Brombeere) Nester. Im Winter (Anfang November Ende April) hält sie Winterschlaf in Nestern am Boden in Laub, an Baumwurzeln oder in Nistkästen. In Schleswig-Holstein liegen die Nachweise der Haselmaus v.a. im Südosten des Landes sowie im Bereich Neumünster und im Waldgebiet des Naturparks Aukrug. 4.2 Methodik Die Kartierung der Haselmaus erfolgte durch den Einsatz von Nesttubes. Dabei handelt es sich um Röhren aus beschichteter Wellpappe, die von Haselmäusen gern zum Nestbau genutzt werden. Es wurden am 29. April 2013 im Geltungsbereich insgesamt 14 Nesttubes im Bereich der Gehölze am Bohnrader Weg und der Landesstraße L184 sowie in einem den Geltungsbereich querenden Knick aufgehangen (s. Anlage 1). Diese wurden im August und Oktober auf Nester oder sonstige Nachweise (Tiere, Fraßspuren) kontrolliert und nach der Kontrolle im Oktober abgenommen. 10

11 Nesttube im Gehölzstreifen im Geltungsbereich 4.3 Ergebnis Bei den Untersuchungen fanden sich keine Hinweise auf Vorkommen der Haselmaus. Die Nesttubes wurden durch die Art nicht genutzt und auch bei Stichpunktartigen Untersuchungen an Haselnüssen fanden sich keine Fraßspuren der Haselmaus. Die von der Planung betroffenen Gehölze werden somit nicht von der Haselmaus genutzt. 4.4 Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung Die Haselmaus kommt im Geltungsbereich nicht vor, so dass eine Gefährdung von Tieren, Schädigung von Lebensstätten oder Störungen nicht eintreten werden. Das Zugriffsverbot Fangen, Töten, Verletzen tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein: ja nein Das Zugriffsverbot Störung tritt ein: ja nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich? ja nein Maßnahmen werden nicht erforderlich. Tab. 4: Überprüfung der im B-Plan genannten Maßnahmenerfordernis für die Haselmaus Art Betroffene Flächen Maßnahmenvorgabe zum B-Plan (s. Kap der Begründung zum B-Plan) Haselmaus Knicks und Hecken entlang der Straße Fällen der Gehölze zwischen Mitte Oktober und Ende November, Roden der Gehölze im darauffolgenden Mai Aktualisierte Maßnahmenvorgabe Maßnahme für Haselmaus entfällt, Eingriffe in die Gehölze sind zum Schutz von Brutvögeln jedoch zwischen und durchzuführen. 11

12 5 Rauchschwalbe Während der Fledermauskartierung wurden die Gebäude auch auf Brutvögel untersucht, um Angaben zur Anzahl der Brutpaare zu erhalten. Im Westflügel des Hauptgebäudes (Stall / Scheune), der in drei Räume untergliedert ist konnten 13 Rauchschwalbennester gezählt werden. Während der beiden Begehungstermine waren davon jeweils mind. 6 Nester besetzt. Von außen und innen konnten bis zu 12 Rauchschwalben beobachtet werden, die regelmäßig die Nester im Gebäude anflogen, um die Jungvögel zu füttern. Es ist daher eine Nutzung des Gebäudes durch 6 Brutpaare anzunehmen. Die im B-Plan genannte Maßnahme zur Vermeidung bleibt erforderlich: Zur Vermeidung eines Tötens oder Verletzens ist der Abriss außerhalb dieser Zeit (d.h. nicht zwischen Anfang April und Ende Oktober) durchzuführen. Ein Abriss zwischen April und Oktober wäre nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass keine Nester besetzt sind. Ebenfalls weiterhin erforderlich ist die Umsetzung einer CEF-Maßnahme. Der Umfang kann aufgrund der erfolgten Quantifizierung jedoch reduziert werden, so dass statt 15 Kunstnestern die Schaffung von 10 Kunstnester als ausreichend bewertet wird. Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Rauchschwalbe ist weiterhin die Herstellung geeigneter Nistmöglichkeiten erforderlich. Die Betroffenheit konnte auf 6 Brutpaare eingegrenzt werden. Es wird nun eine Konstruktion mit 10 Kunstnestern und zusätzlicher Möglichkeit zur Anlage weiterer Nester durch die Schwalben selbst erforderlich. Nähere Angaben zur Maßnahme finden sich in der Artenschutzrechtlichen Prüfung. Weitere Brutvögel der Gebäude wurden nicht festgestellt. 12

13 6 Aktualisierung des Artenschutzrechtlichen Handlungsbedarfs 6.1 Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Bei artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Beeinträchtigungen. Im Folgenden werden die in der Artenschutzprüfung zum B-Plan aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung aufgeführt und angegeben, welche Vorgaben nach Berücksichtigung der Kartierergebnisse verbleiben. Tab. 5: Aktualisierung der Einzelerfordernisse zur Vermeidung Schutzobjekt / Grund Fledermäuse mit Quartieren an Gebäuden Fledermäuse mit Quartieren an Bäumen Betroffene Flächen Alte Hofstelle Ältere Bäume mit Höhlen oder Spalten Aktualisierte Maßnahmenvorgabe Maßnahme entfällt Maßnahme bleibt unverändert erforderlich: Fällen der Bäume nicht zwischen Anfang März bis Ende November Rauchschwalbe Alte Hofstelle Abriss nicht zwischen Anfang April und Ende Oktober Sonstige Brutvögel Gehölze, Ruderalflur Haselmaus Kammmolch Knicks und Hecken entlang der Straße Gewässer, Ruderalflur, Lagerflächen Maßnahme bleibt unverändert erforderlich: Eingriffe nicht zwischen Mitte März bis Ende September Maßnahme entfällt Maßnahme entfällt Tab. 6: Zusammenstellung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen Eingriffsort Gebäude Ältere Bäume mit Höhlen oder Spalten Sonstige Gehölze Ruderalflur Erforderliche Vermeidungsmaßnahme Abriss zwischen 01. November und 31. März Fällen zwischen 01.Dezember und 28. Februar Eingriffe zwischen 01. Oktober und 14. März durchführen Eingriffe zwischen 01. Oktober und 14. März durchführen Unter Berücksichtigung der Maßnahmen kann das Töten oder Verletzen von Vögeln (Rauchschwalbe, Brutvögel der Gehölze) und Fledermäusen (mit Quartieren an Bäumen) vermieden werden. 13

14 6.2 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) In der folgenden Tabelle werden die im gemäß B-Plan genannten CEF-Maßnahmen zusammengefasst aufgeführt und es wird angegeben, welche Vorgaben nach Berücksichtigung der aktuellen Kartierergebnisse verbleiben. Tab. 7: Überprüfung und Aktualisierung der Erfordernis von CEF-Maßnahmen Schutzobjekt Rauchschwalbe Fledermäuse Haselmaus Kammmolch Aktualisierte Maßnahmenerfordernis Maßnahme bleibt weiterhin erforderlich, Menge der Kunstnester wird angepasst. Herstellung geeigneter Nistmöglichkeiten (z. B. Holzkonstruktion) mit 10 Kunstnestern und zusätzlicher Möglichkeit zur Anlage weiterer Nester durch die Schwalben selbst Maßnahmen für Gebäudearten entfallen, Fledermauskästen an Bäumen sind weiterhin erforderlich: - 6 Rundkästen (z. B. Fledermaushöhle 1FD von Schwegler) - 3 Flachkästen (z. B. FSPK von hasselfeldt-naturschutz) Neben jeden Kasten ist ein Meisennistkasten zu hängen Maßnahme entfällt Maßnahme entfällt Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Bei artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist im Gegensatz zu den CEF- Maßnahmen eine zwingende Funktionsfähigkeit zu Beginn des Eingriffs nicht zwingend erforderlich. Tab. 8: Überprüfung des erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichs Schutzobjekt Verbreitete Brutvögel der Gehölze Aktualisierte Maßnahmenerfordernis Maßnahme bleibt unverändert erforderlich: Neuanlage von Gehölzen in einer Länge von ca. 150 m 14

15 7 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans Nr. 66 der Gemeinde Stockelsdorf wurde ein Potenzial u.a. für Kammmolch und Haselmaus sowohl ein Potenzial des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes als Quartier für Fledermäuse. Bei der Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese potenziell vorkommenden Arten ergab sich umfangreicher Handlungsbedarf (Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen). Um festzustellen, ob Kammmolch und Haselmaus im Geltungsbereich vorkommen und das abzureißende Gebäude tatsächlich als Fledermausquartier genutzt wird und die in der Artenschutzprüfung zum B-Plan sowie in die Begründung des B-Plans aufgenommenen Maßnahmen erforderlich werden, fand eine Kartierung statt. Als Ergebnis der Kartierung können Vorkommen von Kammmolch und Haselmaus sowie eine Nutzung des zum Abriss vorgesehenen Gebäudes als Fledermausquartier ausgeschlossen werden. Die für diese Arten bisher vorgesehenen Maßnahmen sind somit nicht erforderlich. Es verbleiben Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Betroffenheiten von Rauchschwalben am Gebäude sowie von Brutvögeln der Gehölze und der Ruderalflur sowie von Fledermäusen mit Quartieren in Bäumen. Die nach Berücksichtigung der Kartierergebnisse artenschutzrechtlich noch erforderlichen Maßnahmen sind folgende: Vermeidungsmaßnahmen - Abriss der Gebäude zwischen 01. November und 31. März - Fällen älterer Bäume mit Höhlen oder Spalten zwischen Anfang Dezember und Ende Februar - Eingriffe in sonstige Gehölze und Ruderalflur (Fläche im Westen, Flächen westlich des abzureißenden Gebäudes) zwischen Anfang Oktober und Mitte März CEF-Maßnahmen - Herstellung geeigneter Nistmöglichkeiten (z. B. Holzkonstruktion) für Rauchschwalben mit 10 Kunstnestern und zusätzlicher Möglichkeit zur Anlage weiterer Nester durch die Schwalben selbst - Anbringen von Fledermauskästen an Bäumen (6 Rundkästen und 3 Flachkästen, neben jeden Kasten ein Meisennistkasten) Artenschutzrechtlicher Ausgleich - Neuanlage von Gehölzen in einer Länge von ca. 150 m Bei Umsetzung der genannten Maßnahmen kann das Eintreten eines Verbotstatbestands nach 44 BNatSchG vermieden werden. 15

16 8 Literatur BÜCHNER, SVEN & JUSKAITIS, REMVYDAS (2010): Die Haselmaus. Westarp Wissenschaften- Verlagsgesellschaft mbh, Hohenwarsleben. HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, C. & PAULY, A. (Red.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere, Bundesamt für Naturschutz, Bonn Bad Godesberg PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E., SSYMANK, A. (Bearb.) (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/2. Bonn-Bad Godesberg. SCHLÜPMANN, M. (2007): Erfahrungen mit dem Einsatz von Reusenfallen Rundbrief zur Herpetofauna von NRW 31 Mai 2007, Arbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen 16

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.

SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar. SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI

Mehr

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde

Mehr

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11. Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.2012 Naturhaushalt Biotoptypen Fauna (=Tierwelt) Avifauna

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Gert Berger und Holger Pfeffer Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, Müncheberg

Gert Berger und Holger Pfeffer Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, Müncheberg Gert Berger und Holger Pfeffer Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, Müncheberg Durchschnittlicher Anteil von Ackerland in Natura-2000 Gebieten Deutschlands FFH-Richtlinie, ANNEX II - Arten (n~1600)

Mehr

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

Mehr

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16 Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden Anlage 7 zu GD 200/16 Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG Auftraggeber: Edelmann Gartenstra e GbR / Gerhard Edelmann Am LÅutenberg

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Biodiversität und Unternehmen

Biodiversität und Unternehmen 1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide

Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide Auftraggeber: arbos Freiraumplanung GmbH & Co. KG Steindamm 105 20099 Hamburg Auftragnehmer: Neue Große Bergstraße 20 22767 Hamburg

Mehr

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse

Mehr

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de

Mehr

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Schutz von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten bei Gebäudesanierungen 1 Unsere heimlichen Untermieter Unter unseren Dächern lebt oft unbemerkt eine Vielzahl

Mehr

Wintersport und die Gefahren für die Natur

Wintersport und die Gefahren für die Natur Wintersport und die Gefahren für die Natur Winterzeit Wir befinden uns mitten im Winter. Es wird kälter, der Schnee kommt und die Tage werden kürzer. Das Landschaftsbild verändert sich: Die Bäume haben

Mehr

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB 66 153 66 153 Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c BauGB Mitteilungsblatt Satzung der Stadt Alsdorf zur 20-25.06.1998 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Mehr

Unterlage 12.0B. Anlage 21

Unterlage 12.0B. Anlage 21 Planfeststellung A 14, VKE 1153 Landesgrenze Sachsen-Anhalt (ST) / Brandenburg (BB) bis südlich AS Wittenberge Unterlage 12.0B Anlage 21 Unterlage 12.0B Anlage 21 Ergänzende faunistische Sonderuntersuchung

Mehr

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Modular aufgebautes Vernetzungskonzept ab 2013 (2. Vertragsperiode) Die Vertragsperiode des ersten Vernetzungsprojektes endete 2012. Infolge dessen beschloss der

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen. Satzung der Stadt Iserlohn über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) - Kostenerstattungsbetragssatzung (KBS) Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.12.2007 die

Mehr

10.02.2012. Die Rückkehr des Bibers eine Chance für Amphibien? Amphibien: Strategien Zum Umgang mit laufenden Veränderungen der Laichgewässer

10.02.2012. Die Rückkehr des Bibers eine Chance für Amphibien? Amphibien: Strategien Zum Umgang mit laufenden Veränderungen der Laichgewässer Die Rückkehr des Bibers eine Chance für Amphibien? Amphibien: Strategien Zum Umgang mit laufenden Veränderungen der Laichgewässer Gefährdung infolge Überforderung durch zusätzliche anthropopogene Veränderungen

Mehr

Geschützte Wildtiere. Amphibien. Biber

Geschützte Wildtiere. Amphibien. Biber Geschützte Wildtiere Amphibien... 1 Biber... 1 Fledermäuse... 2 Rabenvögel... 3 Kormorane... 3 Störenfriede... 3 Steinmarder im Dachstuhl oder am Auto... 4 Siebenschläfer im Haus...4 Wespen und Hornissen...

Mehr

Lebensraum Tümpel und Teich. contrastwerkstatt - Fotolia.com

Lebensraum Tümpel und Teich. contrastwerkstatt - Fotolia.com Lebensraum Tümpel und Teich contrastwerkstatt - Fotolia.com Der Gartenteich als Lebensraum Tümpel und Teiche sind voller Überraschungen, denn hier wohnen viele verschiedene Tiere und Pflanzen. Ausgerüstet

Mehr

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans Liedhorn I in Weinstadt Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße 13 7 0 1 8 8 S t u t t g a r t T e l 0 7 1 1 / 9 9 0 5 1 7 3 Fa x 9 9 0 5 1 7 4 info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen

Mehr

Für Besteller aus Pforzheim und außerhalb (nur für Selbstabholer)! Nisthilfen für Vögel. Nr.3 Angebotspreis: 19,80

Für Besteller aus Pforzheim und außerhalb (nur für Selbstabholer)! Nisthilfen für Vögel. Nr.3 Angebotspreis: 19,80 Nistkasten-Aktion 2010 des Amts für Umweltschutz Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit der Zentralgenossenschaft Raiffeisen Pforzheim - Vogelschutz Fledermausschutz Insektenschutz - Für Besteller aus Pforzheim

Mehr

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar)

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) GeoForum BS 3. Mai 2012 Yvonne Reisner Claudia Farrèr Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei - Fachbereich Natur Landschaft Bäume 1 Inhalt 1. Ziel des

Mehr

Spechte im Duisburger Süden 1

Spechte im Duisburger Süden 1 Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1

Mehr

Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse

Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Bau eines REWE-Marktes in Brandenburg an der Havel, OT Plaue, Koenigsmarkstraße/ Wendseeufer Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Auftraggeber: Daber & Kriege GmbH Freiraum + Landschaft Am

Mehr

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße 3 80634 München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) 22816-0 Telefax:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:

Mehr

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung

Mehr

Tagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014

Tagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014 Tagungsnotizen Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014 2 Unsere Gebäude sind Lebensraum für Mensch und Tier und das sollen sie auch bleiben. Gebäude und Biologische Vielfalt

Mehr

Checkliste Gartenarbeiten

Checkliste Gartenarbeiten Im Januar Schneebeseitigung und Streuen Sträucher und Gewächshäuser ggf. von Schneelasten befreien Gestaltung des Gartens überdenken Anregungen in Gartenbüchern, Gartenzeitschriften oder im Internet holen

Mehr

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014 Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline

Mehr

Naturschutz und Artenschutz

Naturschutz und Artenschutz FNP Änderungsgebiet Haselwald- Spitzmatten /Stadt Emmendingen/29.06.16 Naturschutz und Artenschutz i Dipl.-Biol. Carsten Brinckmeier/ABL-Freiburg Naturschutz und Artenschutz Naturschutz: Natur, Landschaft,

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baumschutz in Hamburg: Green vs. Capital Freitag, 30. Oktober 2009 1 Einleitung Kein

Mehr

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche

Mehr

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen Dr. Markus Dietz Gliederung Kenntnisstand Leitfaden Artenschutzrechtliche Fragen Methoden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und

Mehr

B-Plan der Hansestadt Lübeck Gewerbepark Flughafen Verschattung der umliegenden Landschaft durch die geplanten Bebauung des Gewerbepark

B-Plan der Hansestadt Lübeck Gewerbepark Flughafen Verschattung der umliegenden Landschaft durch die geplanten Bebauung des Gewerbepark B-Plan 10.03.00 der Hansestadt Lübeck Gewerbepark Flughafen Verschattung der umliegenden Landschaft durch die geplanten Bebauung des Gewerbepark Flughafens Auftraggeber Koordinierungsbüro Wirtschaft in

Mehr

Auswirkungen der EU-LIFE-Maßnahmen auf die Amphibien

Auswirkungen der EU-LIFE-Maßnahmen auf die Amphibien Auswirkungen der EU-LIFE-Maßnahmen auf die Amphibien Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Flussauen Maßnahmen und Konzepte zur Erhaltung von Lebensräumen Abschlussveranstaltung zum

Mehr

Potenzialstudie Windenergie NRW

Potenzialstudie Windenergie NRW Potenzialstudie Windenergie NRW PantherMedia/James Steindl Dr. Barbara Köllner, Ellen Grothues, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Klimawandel LANUV NRW Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Ziel: Ermittlung

Mehr

Einwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes

Einwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes Einwohnergemeinde Jegenstorf Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes 01. Januar 2012 Der Gemeinderat, gestützt auf - Art. 431 des Gemeindebaureglementes

Mehr

WINDENERGIE-GEREONSWEILER

WINDENERGIE-GEREONSWEILER Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 6 WINDENERGIE-GEREONSWEILER -VORENTWURF- STADT LINNICH VDH PROJEKTMANAGEMENT

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

Bauen im Wasser fischereirechtliche Rahmenbedingungen

Bauen im Wasser fischereirechtliche Rahmenbedingungen Eglisau, 3. November 2010 Bauen im Wasser fischereirechtliche Rahmenbedingungen Dr. Andreas Hertig, Fischereiadjunkt ALN Amt für Landschaft und Natur Fischerei und Jagdverwaltung Was erwartet Sie? Vorstellung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Kompensationsfaktoren zur Überprüfung von Kompensationsflächen

Kompensationsfaktoren zur Überprüfung von Kompensationsflächen Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang X, 33 Anhang X: en zur Überprüfung von Kompensationsflächen Die im folgenden angegebenen en stellen Richtwerte zur Ermittlung des Flächenbedarfs dar. Durch

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt

Mehr

Hessen-Liste der Arten und Lebensräume Regionalkonferenz Nordhessen

Hessen-Liste der Arten und Lebensräume Regionalkonferenz Nordhessen Hessen-Liste der Arten und Lebensräume Regionalkonferenz Nordhessen zur Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie Nina Bütehorn & Martin Hormann Kassel, 5.12.2014 1 Hessen-Liste der Arten und Lebensräume

Mehr

Stationen zur Funktionsbestimmung JG 12 Intention Verlauf Material Orga Klausur SchüLö Reflexion

Stationen zur Funktionsbestimmung JG 12 Intention Verlauf Material Orga Klausur SchüLö Reflexion Autoren: Dr. Gilbert Greefrath, Bernd Göhlsdorf, Ulrich Droste Friedensschule Münster greefrath@gmx.de Funktionenklassen: Ganzrationale Funktionen Exponentialfunktionen (Gebrochenrationale Funktionen)

Mehr

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober

Mehr

Windkraft Vögel Lebensräume

Windkraft Vögel Lebensräume Hanjo Steinborn Marc Reichenbach Hanna Timmermann Windkraft Vögel Lebensräume Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel Eine Publikation

Mehr

Bedroht und Bedrohung

Bedroht und Bedrohung Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien

Mehr

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18 BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Bezirksregierung Köln Frau Fischer-Lohn Zeughausstr. 2-10 50667 Köln BUND-Kreisverband Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln Telefon 0221-72 47 10 Telefax 0221-739

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben

Mehr

BIO kinderleicht erklärt!

BIO kinderleicht erklärt! BIO kinderleicht erklärt! Arbeitsunterlage für den Sachunterricht FINANZIERT MIT FÖRDERMITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION UND MITTELN DER AGRARMARKT AUSTRIA MARKETING GESMBH. WIR SIND EUROPAMEISTER! Nicht

Mehr

Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen

Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen Version: 1.0 Datum: 17.06.2003 Status: Dateiname: Verantwortlich: akzeptiert N0053.doc D. König OKSTRA-Pflegestelle interactive instruments GmbH Trierer Straße 70-72 53115 Bonn http://www.okstra.de/ Herr

Mehr

Erklärung zu geschützten Gehölzen

Erklärung zu geschützten Gehölzen Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen

Mehr

Fledermauskundliche Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Lokstedt-54

Fledermauskundliche Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Lokstedt-54 D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 Fax: 01805 060 339 99306

Mehr

Kurzinfo. Sachunterricht. Der Igel. Leseverstehen. Klasse 3. Einzel- und Partnerarbeit. Lehrer kopiert: o Material 1 auf Folie o Material 2 und 3

Kurzinfo. Sachunterricht. Der Igel. Leseverstehen. Klasse 3. Einzel- und Partnerarbeit. Lehrer kopiert: o Material 1 auf Folie o Material 2 und 3 Kurzinfo Fach Thema Förderbereich Altersstufe Sozialform Sachunterricht Der Igel Leseverstehen Klasse 3 Einzel- und Partnerarbeit Medien Material/ Vorbereitung Lehrer kopiert: o Material 1 auf Folie o

Mehr

Wald und Weidetieren. Landschaftsentwicklung durch Beweidung und die Ko-Evolution von Pflanzen und Pflanzenfresser

Wald und Weidetieren. Landschaftsentwicklung durch Beweidung und die Ko-Evolution von Pflanzen und Pflanzenfresser Wald und Weidetieren Landschaftsentwicklung durch Beweidung und die Ko-Evolution von Pflanzen und Pflanzenfresser Leo Linnartz, september 2015 Inhalt Wald und Weidetieren Landschaftsentwicklung durch Beweidung

Mehr

UMWELT AARGAU. Amphibien und Schule. Merkblatt. Natur. Merkblatt 3-2000-01

UMWELT AARGAU. Amphibien und Schule. Merkblatt. Natur. Merkblatt 3-2000-01 Merkblatt 3-2000-01 UMWELT AARGAU Merkblatt Baudepartement Abteilung Landschaft und Gewässer NATURAMA, Fachstelle Umwelterziehung Amphibien und Schule Natur Amphibien im Unterricht Weshalb sind Amphibien

Mehr

Kleine Naturschützer gesucht! Nistkastenaktion. der Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland in Zusammenarbeit mit dem NABU Thüringen e.v.

Kleine Naturschützer gesucht! Nistkastenaktion. der Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland in Zusammenarbeit mit dem NABU Thüringen e.v. Kleine Naturschützer gesucht! Nistkastenaktion der Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland in Zusammenarbeit mit dem NABU Thüringen e.v. 20 Kindergärten aus Jena und 20 Kindergärten aus dem Saale-Holzland-Kreis

Mehr

Der Versuch im Bild. März 2008

Der Versuch im Bild. März 2008 Der Versuch im Bild März 2008 Zaun aufstellen Ein Zaun stellt sicher, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen von Menschen oder Tieren verschleppt werden. Zudem wird der Versuch, welcher nur von eingewiesenen

Mehr

Druckt die Quartettkarten aus, klebt sie auf Karton oder auf Blankokarten (erhältlich im Spielwarenhandel) und schneidet sie aus. Viel Spaß!

Druckt die Quartettkarten aus, klebt sie auf Karton oder auf Blankokarten (erhältlich im Spielwarenhandel) und schneidet sie aus. Viel Spaß! WIESENQUARTETT Druckt die Quartettkarten aus, klebt sie auf Karton oder auf Blankokarten (erhältlich im Spielwarenhandel) und schneidet sie aus. Viel Spaß! Spielregeln: Für 2 und mehr SpielerInnen Nachdem

Mehr

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

6-10 LEBENSRAUM PFLANZEN UND TIERE AM WEIHER SACH INFORMATION TYPISCHE PFLANZEN AM UND IM WEIHER

6-10 LEBENSRAUM PFLANZEN UND TIERE AM WEIHER SACH INFORMATION TYPISCHE PFLANZEN AM UND IM WEIHER PFLANZEN UND TIERE SACH INFORMATION Kleingewässer sind für die Tier- und Pflanzenwelt von großer Wichtigkeit. Weiher und Tümpel, aber auch Augewässer und Altarme von großen Flüssen, sind wichtige Lebensräume

Mehr

Wie hilft man einem Lurch?

Wie hilft man einem Lurch? Wie hilft man einem Lurch? Was Sie über Frösche, Molche & Co. wissen sollten. Und wie sie geschützt werden können. www.bund.net Wer traut sich? Wenn Kinder zum ersten Mal auf Frösche oder Kröten treffen,

Mehr

Beschluss des VGH Kassel

Beschluss des VGH Kassel Liebe Mitglieder des s Holzhausen Hünstein e.v. und Mitglieder der BI Holzhausen Als Vorsitzender des klageführenden s möchte ich euch über die Hintergründe der Entscheidung des VGH in Kassel zum Bau der

Mehr

nicht markiert ausgezeichnet baum markiert

nicht markiert ausgezeichnet baum markiert Der Umgang mit Biotopbäumen bei der Hiebsvorbereitung in Abteilung Röhrweg, Forstbetrieb Rothenbuch Baumfällungen in einem der ältesten Buchenbestände des Forstbetriebes Rothenbuch sorgten im Winter 2012/2013

Mehr

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe NOTIZ 27. April 2007 Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe Zweck Der Verhaltenskodex der Landwirtschaft für Tiertransporte auf Straβe soll das Wohlbefinden der Tiere von der Verladung

Mehr

Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Gero von Daniels / Dr. Maximilian Uibeleisen 30. Juni 2011 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks Überblick Geltendes Naturschutzrecht

Mehr

rsch u rn e.v Nat e ay und in B Für Amphibien beim Bund Naturschutz. Werden Sie aktiv! für Mensch und Natur

rsch u rn e.v Nat e ay und in B Für Amphibien beim Bund Naturschutz. Werden Sie aktiv! für Mensch und Natur Amphibien in München Liebe Münchner und Münchnerinnen, der Bund Naturschutz setzt sich zusammen mit den Umweltbehörden seit Jahrzehnten für einen weitreichenden Amphibienschutz in München ein. Wir wollen,

Mehr

Talsperren als Trinkwasserressource. Welche Seen braucht das Land? Natur- und Umweltschutzakademie NRW, 22. März, Haltern am See

Talsperren als Trinkwasserressource. Welche Seen braucht das Land? Natur- und Umweltschutzakademie NRW, 22. März, Haltern am See Talsperren als Trinkwasserressource Welche Seen braucht das Land? Natur- und Umweltschutzakademie NRW, 22. März, Haltern am See Prof. Dr. Scheuer 1 Talsperren als Trinkwasserressource 2 Talsperren als

Mehr

Kartierungstreffen Amphibien und Reptilien in Thüringen Initiierungsveranstaltung am 06.09.2014

Kartierungstreffen Amphibien und Reptilien in Thüringen Initiierungsveranstaltung am 06.09.2014 Kartierungstreffen Amphibien und Reptilien in Thüringen Initiierungsveranstaltung am 06.09.2014 Christianna Serfling Amphibien- und Reptilienschutz in Thüringen (ART) e.v. Welche Reptilienarten sind in

Mehr

3, 2, 1 los! Säugetiere starten durch!

3, 2, 1 los! Säugetiere starten durch! 1 3, 2, 1 los! Säugetiere starten durch! Die Vielfalt an Säugetieren ist unglaublich groß. Sie besiedeln fast alle Teile der Erde und fühlen sich in Wüsten, Wasser, Wald und sogar in der Luft wohl. Aber

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Satzung der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Aufgrund der 1a und 135a bis c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141,

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014

Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014 Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014 Zauneidechsenmännchen gefangen am 2. Juni 2014 in Falle 37 Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung

Mehr

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von

Mehr