Gemeinsame Erklärung zur Realisierung der ABS Grenze D/NL Emmerich - Oberhausen"

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1 Gemeinsame Erklärung zur Realisierung der ABS Grenze D/NL Emmerich - Oberhausen" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Land Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Bund genannt, vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, der DB Netz Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, der DB Station&Service Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, und der DB Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, im Folgenden Land genannt, im Folgenden DB AG genannt, im Folgenden DB Netz genannt, im Folgenden DB Station&Service genannt im Folgenden DB Energie genannt, DB Netz, DB Station&Service und DB Energie im Folgenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) genannt. Seite 1 von 7

2 1 Präambel (1) Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen, die DB Netz AG, die DB Station&Service AG, die DB Energie GmbH und die Deutsche Bahn AG sind sich einig, das im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege des Bundes im Vordringlichen Bedarf enthaltene Vorhaben Ausbaustrecke (ABS) Grenze D/NL Emmerich Oberhausen in seiner 1. Baustufe auf der Grundlage der am geschlossenen Finanzierungsaufteilungsvereinbarung gemeinsam zu realisieren. Der Landesbetrag ist Bestandteil des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans des Landes. Eine finanzielle Beteiligung des Landes an der Baustufe 2 erfolgt nicht. Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen, den dreigleisigen Ausbau der ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen in Bauabschnitten mit auf Grundlage der Nutzen-Kosten-Analyse unterstelltem Verkehrswert zu beginnen, sobald in den ersten Planfeststellungsabschnitten Baurecht vorliegt. Die Beteiligten verfolgen damit das Ziel, die Ausbaustrecke frühestmöglich in Betrieb zu nehmen und die damit zusammenhängenden Lärmschutzmaßnahmen parallel zu realisieren. Das Land beteiligt sich an diesem Projekt, um das Nahverkehrsangebot zu verbessern. Die Vertragspartner schließen hierüber gesonderte Finanzierungsvereinbarungen. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke 2270 Oberhausen Emmerich zur Schaffung der kapazitiven Voraussetzungen für den prognostizierten Mehrverkehr erfolgt in einem Stufenplan. Die ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen wird gemäß Bedarfsplan für die Schienenwege in zwei Baustufen realisiert. Dabei stellen die unten geführten Stufen 1 bis 5 die 1. Baustufe und die Stufe 6 die 2. Baustufe dar. 1. Erhöhung der Leistungsfähigkeit mit der signaltechnischen Erneuerung der Stellwerksanlagen zwischen Wesel und Emmerich in ESTW Technik, sowie Blockverdichtung (Gegenstand der am zwischen BMVBS und DB Netz geschlossenen Einzelfinanzierungsvereinbarung F 05 B 0232) 2. Herstellung der Zweigleisigkeit Oberhausen-Sterkrade Abzweig Grafenbusch 3. Umstellung Stromsystemwechsel Emmerich (D) und Zevenaar Oost (NL) 4. Herstellung der Dreigleisigkeit Oberhausen Hbf Emmerich Grenze D/NL 5. Ausrüstung der Bestandsgleise und des dritten Gleises mit ETCS (European Train Control System) (Ausrüstung der Bestandsgleise Gegenstand der am zwischen BMVBS und DB Netz geschlossenen Einzelfinanzierungsvereinbarung F 05 B 0232) Seite 2 von 7

3 6. Anhebung der Streckengeschwindigkeit (Gegenstand einer weiteren Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den EIU). (2) Die Bundesrepublik Deutschland, das Land, die EIU und die DB AG sind sich weiterhin einig, die Planungen für das im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthaltene Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) weiter intensiv fortzuführen. Für den Bund besitzt die Realisierung des Rhein-Ruhr-Expresses eine herausgehobene Bedeutung. Der Bund hat deshalb bereits dafür Sorge getragen, dass die für den Abschluss der entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen zeitnah zur Erlangung des Baurechts erforderlichen Haushaltsmittel bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung gefunden haben. Dies betrifft konkret neben den Bedarfsplanmaßnahmen im Bahnhof Dortmund zusätzlich den Ausbau des Abschnittes Köln-Mülheim bis Langenfeld-Berghausen (Planfeststellungsbereich 1). Das BMVBS wird im Haushaltsjahr 2014 mit der DB AG bzw. den EIU die Finanzierungsvereinbarungen abschließen. (3) Die Bahnsteiglängen für den RRX zwischen Oberhausen und Grenze D/NL sind entsprechend des für den RRX vorgesehenen Betriebsprogramms des Landes planerisch bei der Realisierung der ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen unterstellt. Die Bahnsteige werden in diesem Vorhaben entsprechend für die geplante Endstufe des RRX gebaut. 2 Bisherige Vereinbarungen (1) Grundlage des gemeinsamen Verständnisses der Beteiligten bildet die nachstehende Vereinbarung: - Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen vom (2) Einzelfinanzierungsvereinbarung F 05 B 0232 vom zwischen Bund und DB Netz AG über 1. ABS 46/2 Emmerich Oberhausen, ESTW Emmerich einschließlich Blockverdichtung, 2. Ausrüstung der Strecke Emmerich Oberhausen mit ETCS-Technik Level 2. Seite 3 von 7

4 3 Finanzierung (1) Zur Finanzierung des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen (1. Baustufe) mit der Herstellung der Zweigleisigkeit Oberhausen-Sterkrade Abzweig Grafenbusch, der Umstellung Stromsystemwechsel Emmerich (D) und Zevenaar Oost (NL), der Herstellung der Dreigleisigkeit Oberhausen Hbf Emmerich Grenze D/NL sowie der Ausrüstung der Bestandsgleise und des dritten Gleises mit ETCS (European Train Control System) (wobei die Ausrüstung der Bestandsgleise Gegenstand der am zwischen BMVBS und DB Netz geschlossenen Einzelfinanzierungsvereinbarung F 05 B 0232 ist) schließen die EIU mit dem BMVBS und dem Land im Jahr 2013 jeweils eine Finanzierungsvereinbarung. Das Vorhaben wird in Anlage 1 (Kurzbeschreibung) näher beschrieben. (2) Die Aufteilung der Finanzierungsbeiträge ergibt sich aus der in 2, Abs. 1 genannten Vereinbarung. Zahlungsansprüche werden erst durch die in vorstehendem Absatz 1 genannten Vereinbarungen begründet. (3) Die Gesamtkosten (Bau- und Planungskosten) für die ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen der Stufen 2 bis 5 betragen 1.501,6 Mio. (Preis- und Planungsstand 2011). (4) Das Land erklärt sich aufgrund der Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass eine durchgeführte Nutzen-Kosten-Analyse ein Nutzen- Kosten-Verhältnis größer 1 erbracht hat, bereit, seinen in der in 2 Absatz 1 genannten Vereinbarung beschriebenen Beitrag an den zuwendungsfähigen Kosten nach BSWAG als Förderfestbetrag beginnend ab 2013 bis nach heutigem Preis- und Planungsstand vsl entsprechend den geltenden Finanzierungsregeln des Bundes in Höhe von 450,1 Mio. zu leisten. Über diesen Betrag hinaus beteiligt sich das Land an keinen weiteren Kostensteigerungen. In dem vorgenannten Betrag sind Kosten für Bauund Planungsleistungen enthalten. Bereits vom Land vorfinanzierte Planungsleistungen werden ab Baubeginn mit der Planungskostenpauschale verrechnet. Durch die Landesbeteiligung wird die Realisierung des Vorhabens mit dem zugehörigen Lärmschutz für die Anwohner mit erstem Baurecht sichergestellt. Seite 4 von 7

5 (5) Der Bund wird - nach heutigem Preis- und Planungsstand - vsl. ab 2018 die vollständige Finanzierung für die 1. Baustufe so rechtzeitig sicherstellen, dass keine Bauverzögerungen eintreten. Eine Zwischenfinanzierung durch die EIU wird ausgeschlossen. (6) Soweit TEN-Zuschüsse der Europäischen Union gewährt werden, fließen diese den Gesamtkosten des Vorhabens zu. Die EU-Mittel sind in ihrem Bewilligungszeitraum mit Vorrang vor Landes- und Bundesmitteln einzusetzen. Soweit die EU in der Finanzierungsperiode die Möglichkeit zur Beantragung von TEN-Zuschüssen eröffnet, werden die EIU und der Bund entsprechende Zuschüsse beantragen. (7) Sollten alle oder einzelne Stufen nicht oder nicht vollständig bzw. nicht innerhalb des ggf. nach den Regularien der BSWAG-Finanzierung fortgeschriebenen Bewilligungszeitraumes realisiert werden oder der Vorhabenumfang wesentlich reduziert werden, so mindert sich der Landesbetrag entsprechend ganz oder teilweise. Bund, Land und EIU nehmen hierüber Gespräche auf. Alle Änderungen, die vom Bund, Land und EIU gewünscht werden, sowie wesentliche Änderungen im Projektumfang gegenüber dem in Anlage 1 näher beschriebenen Vorhaben bedürfen der vorherigen Zustimmung aller Beteiligten. Wesentlich in diesem Sinne sind inhaltliche Änderungen in Bezug auf die Eignung zum verkehrlichen Gebrauch der Anlagen sowie Änderungen des baulichen Vorhabenumfangs gemäß Kurzbeschreibung. (8) Die Beteiligung des Landes an den endgültigen, festgestellten zuwendungsfähigen Kosten wird den in der Vereinbarung vom festgehaltenen SPNV-Anteil nicht überschreiten. 4 Durchführung (1) Entsprechend den Regelungen der Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB Netz AG sowie der DB Station&Service AG vom sowie der Änderungsvereinbarung vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB Netz AG sowie der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH werden die EIU die Finanzierungsanträge für die ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen sowie die Verwendungsnachweise dem Eisenbahn- Bundesamt (EBA) vorlegen. Das EBA wird die Antrags- und Verwendungsprüfung ge- Seite 5 von 7

6 mäß den Verträgen zwischen Bund und EIU bzw. zwischen Land und EIU durchführen. Dies gilt auch - für das Land kostenneutral - für die vom Land bereitgestellten Mittel. Einzelheiten sind in dem jeweiligen Finanzierungsvertrag zwischen Bund und EIU bzw. zwischen Land und EIU geregelt. Die ANBest-P Bund zur BHO sind bereits fester Bestandteil der Rahmenvereinbarung gemäß Satz 1. Das Land erkennt insoweit die AN- Best-P Bund zur BHO anstelle der ANBest-P seiner VV zur LHO an, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. Das Land erhält für die von ihm bereitgestellten Mittel jeweils Abdrucke der Mittelfreigaben sowie der testierten Verwendungsnachweise, der angekündigten Rückforderungen und der Anhörungsergebnisse über Rückforderungen. Das Prüfungsrecht des Landes insbesondere seines Rechnungshofes bleibt hiervon unberührt. (2) Über Änderungen der in der unter vorstehendem Absatz 1 genannten Rahmenvereinbarung wird das Land informiert. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für einen der Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien angestrebten Zweck am nächsten kommt. Die Kurzbeschreibung ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung. Seite 6 von 7

7 Für den Bund Für die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Der Bundesminister für Verkehr, Der Vorstand Bau und Stadtentwicklung ~~~ ~. Bonn, den 24. Juli Bonn, den 24. Juli 2013 Für das Land Nordrhein-Westfalen Für die DB Netz AG Die Ministerpräsidentin des Landes Der Vorstand Nordrhein-Westfalen ~. Y.~... Bonn, den 24. Juli 2013 Bonn, den 24. Juli 2013 Für die DB Station&Service AG Der Vorstand Bonn, den 24. Juli 2013 Für die DB Energie GmbH Die Geschäftsführu~ 1/ Bonn, den 24. Juli 2013 Seite 7 von 7

8 Anlage 1 Kurzbeschreibung der Maßnahme ABS 46/2 Grenze D/NL Emmerich Oberhausen

9 Inhaltsverzeichnis 1 Lage und Bedeutung der Strecke 3 2 Bestehende Verträge 3 3 Kurzbeschreibung der Teilmaßnahmen Herstellung der Zweigleisigkeit Oberhausen-Sterkrade - Abzweig Grafenbusch Umstellung Stromsystemwechsel Emmerich (D) und Zevenaar Oost (NL) Herstellung der Dreigleisigkeit Oberhausen Hbf - Emmerich - Landesgrenze Ausrüstung des dritten Gleises mit ETCS (European Train Control System) 5 Anlage 1 Kurzbeschreibung der Maßnahme 2

10 1 Lage und Bedeutung der Strecke Die zweigleisige rund 73 Kilometer lange Strecke Emmerich Oberhausen stellt die direkte Schienenverbindung von der deutsch-niederländischen Grenze zum westlichen Ruhrgebiet her. Sie wird überwiegend für den Güterverkehr genutzt, ist jedoch zugleich Teilstrecke des internationalen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Im Nahverkehr verbindet sie die Region des nördlichen Niederrheins mit den Großstädten der Rheinschiene und des Ruhrgebiets. Im Netz der Deutschen Bahn AG hat die Strecke eine herausragende Funktion für den internationalen Reise- und Güterverkehr. Nach Norden verbindet sie den Ballungsraum Rhein/Ruhr mit den Niederlanden und den Nordseehäfen und bildet den Anschluss zur niederländischen Betuwe- Linie, die zu den modernsten Güterverkehrsstrecken der Welt zählt. Die Betuwe-Linie verläuft vom Rotterdamer Nordseehafen Europoort bis an die deutsch-niederländische Grenze. Als Bestandteil des europäischen Güterverkehrskorridors Rotterdam Genua findet die Strecke Emmerich Oberhausen ihre Fortsetzung nach Süden über Köln und Basel bis nach Norditalien. Der Korridor Rotterdam Genua ist die bedeutendste europäische Verkehrsachse für den Schienengüterverkehr: Die Kilometer lange Strecke führt von den großen Nordseehäfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam zu den norditalienischen Mittelmeerhäfen. Dazwischen verbindet der Korridor wichtige Industriestandorte der Niederlande, Deutschlands, der Schweiz und Italiens. Wegen ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung ist die Strecke Rotterdam - Genua ein durch die EU-Verkehrspolitik definierter TEN-Korridor, wobei TEN für Transeuropäische Netze steht. Diese integrierten Netze mit modernster Technologie sollen Europa näher zusammenbringen und die europäische Wirtschaft stärken. Deshalb wird auf der Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen als Leit- und Sicherungstechnik das European Train Control System (ETCS) eingebaut, um den grenzüberschreitenden Verkehr und den Betrieb effektiver abzuwickeln. 2 Bestehende Verträge Die Ausbaustrecke Grenze Deutschland/Niederlande Emmerich Oberhausen hat die Kurzbezeichnung ABS 46/2 Grenze D/NL Emmerich Oberhausen. Der Ausbau dieser Strecke ist Bestandteil der Vereinbarung über die Verbesserung des deutschniederländischen Schienengüterverkehr- und Schienenpersonenverkehrs von Warnemünde (1992) und der Gemeinsamen Absichtserklärung zum Ausbau der Schienenverbindung Zevenaar- deutsch-niederländische Grenze - Emmerich - Oberhausen (2007) zwischen den Verkehrsministerien der Niederlande und Deutschlands. Sie ist Bestandteil im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 unter Vordringlicher Bedarf (VB), Neue Vorhaben, lfd. Nr. 9 ABS (Amsterdam) Grenze D/NL Emmerich Oberhausen und dem Maßnahmenumfang Grenze D/NL Emmerich Wesel - Oberhausen: Kapazitätserhöhung und dreigleisiger Ausbau, mit Hinweis An dem Ausbau beteiligt sich das Land NW mit 36 %; die Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h erfolgt als internationales Vorhaben in Abhängigkeit vom Ausbau der niederländischen HSL-Oost, Weiterer Bedarf (WB), Internationale Projekte, lfd. Nr. 11 ABS Grenze D/NL Emmerich Oberhausen, Erhöhung der Geschwindigkeit auf v max = 200 km/h entsprechend dem Ausbau der HSL-Oost in NL, mit Hinweis Für diese Vorhaben sind bereits Vereinbarungen mit dem Nachbarland abgeschlossen. und der Anlage (Bedarfsplan) zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSWAG) (Bundesgesetzblatt I 2004, S ) unter 1. Vordringlicher Bedarf, b) Neue Vorhaben, lfd. Nr. 9 ABS (Amsterdam) Grenze D/NL Emmerich Oberhausen (1. Baustufe), mit Hinweis Das Land NRW beteiligt sich finanziell am Ausbau, Anlage 1 Kurzbeschreibung der Maßnahme 3

11 3. Internationale Projekte, lfd. Nr. 9 ABS (Amsterdam) Grenze D/NL Emmerich Oberhausen (2. Baustufe), mit Hinweis Für diese Vorhaben sind bereits Vereinbarungen mit dem Nachbarland abgeschlossen. Darüber hinaus besteht zwischen dem Bund, dem Land NRW und der DB AG eine Vereinbarung (2002) über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur Ausbaustrecke Grenze D/NL Emmerich - Oberhausen. Die ABS 46/2 liegt auf der Achse für vorrangige Vorhaben gemäß TEN-Leitlinien 1) (Prioritäres Projekt 24). Sie ist Bestandteil des ERTMS-Korridors A Rotterdam Genua und damit des europäischen ER- TMS-Migrationsplanes 2) und wird Bestandteil des Güterverkehrskorridor 1 Zeebrugge-Antwerpen/ Rotterdam-Duisburg-[Basel]-Mailand-Genua 3). 1) Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom /96 EG Anhang III Nr. 2 2) TSI ZZS 561/2009 Entscheidung der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2006/679/EG hinsichtlich der Umsetzung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems. 3) Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr. 3 Kurzbeschreibung der Teilmaßnahmen Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke 2270 Oberhausen Emmerich zur Schaffung der kapazitiven Voraussetzungen für den prognostizierten Mehrverkehr erfolgt durch einen Stufenplan: Gemäß Bedarfsplan wird die ABS 46/2 in zwei Baustufen realisiert. Dabei stellen die unten geführten Stufen 1-5 die 1.Baustufe und die Stufe 6 die 2. Baustufe dar. 1. Erhöhung der Leistungsfähigkeit mit der signaltechnischen Erneuerung der Stellwerksanlagen zwischen Wesel und Emmerich in ESTW Technik, sowie Blockverdichtung (nicht Gegenstand dieser Finanzierungsvereinbarung) 2. Herstellung der Zweigleisigkeit Oberhausen-Sterkrade Abzweig Grafenbusch 3. Umstellung Stromsystemwechsel Emmerich (D) und Zevenaar Oost (NL) 4. Herstellung der Dreigleisigkeit Oberhausen Hbf Emmerich Grenze D/NL 5. Ausrüstung des Bestandsgleise und desdritten Gleises mit ETCS (European Train Control System) (Ausrüstung der Bestandsgleise nicht Gegenstand dieser Finanzierungsvereinbarung) 6. Anhebung der Streckengeschwindigkeit (nicht Gegenstand dieser Finanzierungsvereinbarung) Der Stufenplan ist so ausgerichtet, dass die einzelnen Stufen getrennt realisiert werden können. Stufe 1 befindet sich zurzeit in der Realisierung. Hierüber und über den Teil Ausrüstung der Bestandsgleise mit ETCS aus Stufe 5 wurde im Jahr 2005 eine Einzelfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Bestandteil dieser Finanzierungsvereinbarung sind die Stufen 2 bis 4 sowie Teil Ausrüstung des dritten Gleises mit ETCS aus Stufe 5. Anlage 1 Kurzbeschreibung der Maßnahme 4

12 3.1 Herstellung der Zweigleisigkeit Oberhausen-Sterkrade - Abzweig Grafenbusch Das Vorhaben umfasst den zweigleisigen Ausbau und die höhenfreie Ausfädelung der bestehenden Strecke 2206 (Abzweig Gelsenkirchen-Bickern ehemals Duisburg-Meiderich Nord, G-Bahn) zwischen dem Abzweig Oberhausen-Grafenbusch und dem Ende des Bahnhofs Oberhausen- Sterkrade (Anbindung Strecke 2270). Die Leistungsfähigkeit der Güterzugzulauf und -ablaufstrecke 2206 Oberhausen-Sterkrade- Abzweig Grafenbusch ist für den prognostizierten Mehrverkehr aus/in Richtung Osten bzw. Norden zu erhöhen. 3.2 Umstellung Stromsystemwechsel Emmerich (D) und Zevenaar Oost (NL) Um einen durchgehenden Wechselstrombetrieb zwischen Deutschland und Rotterdam zu gewährleisten, wird die Oberleitung zwischen Emmerich und Zevenaar Oost (einschließlich dieser beiden Bahnhöfe) von Gleich- auf Wechselstrom umgestellt. Der Wechsel der Stromsysteme (Deutschland 15 kv AC; Niederlande 1,5 kv DC) erfolgt heute im Bahnhof Emmerich. Es ist geplant, diesen zwischen Emmerich und der Grenze D/NL (neu: Deutschland 15 kv AC; Niederlande 25 kv AC) auf die freie Strecke zu verlegen. Die Verlegung des Stromsystemwechsels erfordert im Anschluss weitere Umbaumaßnahmen im Bahnhof Emmerich. Gemäß Vereinbarung (2010) zwischen den Verkehrsministerien Deutschlands und der Niederlande erfolgt der Übergang zwischen den Stromsystemen auf deutscher Seite, ca. 5 km vor der Grenze D/NL. Durch diese Maßnahme kann zukünftig für den Güterverkehr von und nach Rotterdam der Lokwechsel im Bahnhof Emmerich entfallen. 3.3 Herstellung der Dreigleisigkeit Oberhausen Hbf - Emmerich - Landesgrenze Das Vorhaben umfasst den durchgehenden dreigleisigen Ausbau bzw. in Teilabschnitten (rd. 3 km Streckenlänge) viergleisigen Ausbau der bestehenden, rund 73 km langen zweigleisigen Strecke 2270 Oberhausen - Emmerich. In den Bahnhöfen werden seitenrichtige Überholungsmöglichkeiten errichtet. In diesem Zusammenhang werden entlang der Strecke die Bahnhöfe, die Haltepunkte und die Ingenieurbauwerke an die dreigleisige Streckenführung angepasst bzw. erneuert und die bestehenden Bahnübergänge beseitigt. Die Beseitigung der Bahnübergänge, die nach EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) 3, 13 finanziert werden, ist nicht Bestandteil der zuwendungsfähigen Kosten dieser Vereinbarung. Im Zuge des dreigleisigen Ausbaus wird je nach Lage des neu zu errichtenden dritten Gleises, auf der bahnrechten oder bahnlinken Seite, das dann mittig liegende Gleis, das bisher Teil der bestehenden Strecke 2270 war, künftig als Mittelgleis genutzt und in dieser Funktion unter der Bezeichnung Strecke 2279 geführt. 3.4 Ausrüstung des dritten Gleises mit ETCS (European Train Control System) Der europäische ERTMS- Korridor A Rotterdam Genua soll mit dem einheitlichen, europäischen Zugsicherungssystem ETCS ausgestattet werden. Der niederländische Abschnitt von Rotterdam bis vor den Bahnhof Zevenaar Oost ist bereits mit ETCS L2 ausgerüstet. Für den Abschnitt von der Grenze D/NL bis nach Oberhausen wurde der Level 2 festgelegt. Er muss gemäß Beschluss der Kommission 2012/88/EU, geändert durch 2012/696/EU oder einer neueren Spezifikation realisiert werden. Auf den Strecken 2270 und 2279 soll ein Mischbetrieb zwischen ETCS-L2 und signalgeführten (PZB) Zügen abgewickelt werden. Anlage 1 Kurzbeschreibung der Maßnahme 5

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