Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung ab

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung ab Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkassen Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung ab Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 VII. Preisgrundsätze der Kreissparkasse Limburg... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 7 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten... 7 Mein Konto das mitwächst Preismodelle für Geschäftskonten und Vereinskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses (gilt nur für Nichtverbraucherkonten) II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung ab III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks / Sorten C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke (inkl. MwST) Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite 31 I. Kredite E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Ermittlung einer neuen Kundenadresse

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Kreissparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Limburg Schiede Limburg II. III. IV. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Limburg A994 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Limburg besteht die Möglichkeit sich an die die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Limburg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sie haben ferner die Möglichkeit zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder sverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Kreissparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Preisgrundsätze der Kreissparkasse Limburg Die Kreissparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs, aber ohne Gewinne kann die Sparkasse nicht dauerhaft existieren. Zum öffentlichen Auftrag gehört die Erbringung geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen für die Region. Die nachfolgenden Regelungen beschreiben einen Teil der Leistungen, die die Kreissparkasse erbringt. Soweit nicht in den einzelnen Verträgen abschließend die Vergütung geregelt ist, wird die Vergütung durch die nachfolgenden Regelungen definiert. Bei der Auslegung jeder Preisklausel ist der Vorrang der Preisgrundsätze zu beachten, d.h. der Preis wird nur für Fallkonstellationen vereinbart, wenn die beabsichtigte Anwendung nicht im Widerspruch zu den Preisgrundsätzen der Sparkasse steht. 1. Volle Vergütung nur für volle Leistungserbringung Das vereinbarte Entgelt ist nur zu bezahlen, wenn die Sparkasse die geschuldete Leistung mangelfrei erbringt. Ist dies nicht der Fall, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Entgelte werden nur für en vereinbart Die Sparkasse wird im Regelfall auf der Grundlage eines Kundenantrages tätig. Für die deswegen für den Kunden erbrachten en werden Entgelte vereinbart. Soweit Leistungen erbracht werden, die die Sparkasse zur Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, die keine Hauptpflichten sind, erbringt, wird hierfür keine Vergütung vereinbart, sofern der Gesetzgeber nicht solche besonderen Entgelttatbestände gebilligt hat. Der Wortlaut der Preisklausel wird dann diese besonderen Entgelttatbestände ausdrücklich nennen. 3. Keine Entgeltvereinbarung für Tätigkeiten ausschließlich im eigenen Interesse der Sparkasse Wird die Sparkasse lediglich im eigenen Interesse tätig und sperrt zum eigenen Schutz beispielsweise Karten des Kunden, so wird für diese Tätigkeit kein Entgelt vereinbart. 5

6 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 4. Unsere Preisvereinbarungen regeln den Standardfall Die nachfolgenden Vereinbarungen sind am Standardfall ausgerichtet. Sie sollen keine Ausnahmefälle regeln. Im Zahlungsverkehr gehen wir beispielsweise davon aus, dass die Sparkasse Aufträge in der vereinbarten Form vollständig erhält und die Ausführung zu den üblichen Fristen in EURO im nationalen Zahlungsverkehr und soweit es um SEPA-Aufträge geht im SEPA-Raum erfolgen soll. Wenn der Auftrag als Eilauftrag ausgeführt werden soll, gelten hierfür andere Vergütungssätze. Für Aufträge in anderen Währungen oder außerhalb des EWR-Raumes gelten besondere Preisvereinbarungen. Erfolgt die Tätigkeit der Sparkasse zur Mangelbeseitigung, liegt kein Standardfall vor. Für die Stornobuchung fällt deswegen kein Leistungspreis an. Mit der Preisklausel werden keine Aussagen zu Gewährleistungs- Erstattungs- Widerrufs-, Anfechtungs- oder Schadenersatzrechten des Kunden getroffen. Diese Rechte bleiben uneingeschränkt erhalten einschließlich der gesetzlichen Folgen für die Preisvereinbarung. 5. Preise für atypische Fälle Die Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 6. Entgelte und Aufwendungsersatz Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist vor der Auftragsausführung schon absehbar, dass ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch in Betracht kommt, wird die Sparkasse darauf in den nachfolgenden Kapiteln (z.b. beim An- und Verkauf von Wertpapieren) oder soweit möglich vor der Auftragsentgegennahme hinweisen. 7. Entgelte und Schadenersatz Hat der Kunde sich nicht an die vertraglichen Regelungen gehalten und ist dadurch der Sparkasse ein Schaden entstanden, behält sich die Sparkasse im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen Schadenersatzansprüche vor. In den nachfolgenden Kapiteln werden Schadenersatzpauschalen nur vereinbart, wenn im Wortlaut der Preisklausel ausdrücklich Schadenersatz gefordert wird und dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, in seinem konkreten Fall nachzuweisen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 8. Faire Preise und faire Preisvergleiche Mit über 380 Mitarbeitern sind wir in der Region stark verwurzelt und machen es den Menschen einfach ihr Leben besser zu gestalten seit mehr als 100 Jahren Wir bieten die beste Infrastruktur und den besten Service in der Region - 49 Standorte in der Nähe unserer Kunden - Kunden-ServiceCenter von montags bis freitags von bis Uhr für die Erledigung der Bankgeschäfte per Telefon - 46 eigene Geldautomaten sowie deutschlandweit rund Geldautomaten für eine kostenfreie Bargeldauszahlung unserer Kunden Wir bieten höchste, zeitliche Flexibilität für eine persönliche Beratung bei der die Ziele und Wünsche unserer Kunden im Mittelpunkt stehen sowohl vor Ort als auch über die neusten digitalen Ansprachewege - Vor Ort von Uhr nach Vereinbarung - Online wochentags bis Uhr und samstags von bis Uhr per BeratungsChat, Videoberatung, Telefon, WhatsApp oder Wir bieten beste Leistungen zu fairen Preisen - Mit einem Privatgirokonto bei dem Sie durch Zusatzleistungen Geld sparen können - Mit dem niedrigsten Dispo-Zinssatz der stationären Instituten weit und breit (6,0 %, kein Überziehungszins) - Mit persönlichen Ansprechpartnern für alle Finanzfragen vom A wie Auslandsgeschäft bis Z wie Zahlungsverkehr vor Ort Diese vielfältigen Leistungen können nur dauerhaft angeboten werden, wenn die damit verbundenen Kosten von den Kunden mitgetragen werden. Unsere Preise gelten auch dann, wenn der Kunde sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die Kreissparkasse zieht sich nicht zurück, wenn die Kundenbeziehung keinen Gewinn verspricht. Die Einnahmen der Sparkasse bleiben in der Region und stärken somit auch das Umfeld der Sparkassenkunden. Wenn Sie unsere Preise mit anderen Anbietern vergleichen, ist der Preisvergleich nur ausgewogen, wenn Sie das gesamte Leistungsspektrum der Sparkasse berücksichtigen einschließlich der langfristig auf die Förderung des Geschäftsgebietes gerichteten Geschäftspolitik. 6

7 I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Mein Konto Mein Konto Mein Konto Mein Konto (das mitwächst) (bronze) (silber) (gold) monatlicher Grundpreis kostenlos 3,90 8,10 12,90 Teilnahme am digitalen Mehrwertportal X X SparkassenCards Sparkassen APP s Push-TAN (mobiles TAN-Verfahren) Kontowecker Auskünfte über unser Kunden-ServiceCenter (KSC) Online Computer- und Mobilcheck Reduzierter Dipositionszins um 3 %-Punkte X X X DEKA-Depot inklusive Jahrespreis X X X Eine MasterCard Gold / Jahrespreis (bonitätsabhängig) X Eine MasterCard Standard / Jahrespreis (bonitätsabhängig) X Beleglose Buchungen in EURO innerhalb Deutschlands und in / aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Barverfügung an Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg/ Sparkassenorganisation/ Fremdbanken mit der Sparkassen-Card Bareinzahlung am Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg Lastschrift- und Überweisungsauftrag per Online-Banking/ SBT Lastschriftbelastung (Lastschriftabbuchung) Überweisungseingänge/ Gutschriften Scheckbelastung (Inland) Daueraufträge (einrichten, ändern) per Online-Banking/ SBT Überweisung per Dauerauftrag Laden der Geldkarte an Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg/ Sparkassenorganisation/ Fremdbanken Beleghafte u. telefonische Buchungen in EURO innerhalb Deutschlands und in / aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) : Barein- und auszahlungen am Schalter - 1,50 * - - Überweisungsauftrag über unser Kunden-ServiceCenter (KSC) - 1,50 * - - Überweisungsauftrag beleghaft - 1,50 * - - Scheckeinzug (Inland) - 1,50 * - - Daueraufträge (einrichten, ändern) Schalter/ KSC - 1,50 * - - Sonstiges: Scheckvordrucke Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker Sonstige Buchungen (z.b. Aufladen Mobiltel.) Kosten für aufwandsorientierte Leistungen: Ergänzung fehlender Angaben bzw. Korrektur falscher Angaben des Kunden im SEPA- Überweisungsauftrag in EURO und Ausführung im EWR, um den Auftrag des Kunden ausführen zu können. 0,60 0,60 0,60 0,60 - paydirekt Gutschrift paydirekt Retouren Hinweise: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Die monatlichen Grundpreise gelten je angefangenem Monat. Die Kündigungsfrist ist immer zum Monatsende. Die Entgelte für die oben aufgeführten Zahlungsdienstleistungen werden nur erhoben, wenn die Leistung vom Zahler autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.,mein Konto (bronze) und (silber) ist auch als Girokonto mit grundlegender Funktion Basiskonto erhältlich. Voraussetzung für Mein Konto (gold) ist eine ausreichende Bonität für enthaltene Kreditkarte 7

8 Mein Konto das mitwächst a) Voraussetzung für die Nutzung von Mein Konto (das mitwächst) als Zahlungsverkehrskonto: Schüler, Studenten oder Auszubildender Mindestalter 0 Jahre Höchstalter bis zum 21. Geburtstag des Kontoinhabers Das Konto darf nur für private Zwecke im üblichen Rahmen, d.h. im Monat max. 10 Gutschriften/ Bareinzahlungen, max. 20 Überweisungen / Lastschriften und max. 20 Kartenverfügungen (ohne Geldkarte) genutzt werden. Es beinhaltet keine Überziehungsfunktion. Entfallen die Voraussetzungen, so wird mit Wirkung zum nächsten Quartal das Kontopreismodell Mein Konto (bronze) vereinbart. Über den Wechsel wird die Sparkasse per Kontoauszug vorab informieren b) c) Guthabenverzinsung In Höhe von 0,25 % p.a. für maximal Euro Kontoguthaben Höchstalter bis zum 21. Geburtstag des Kontoinhabers Die Kreissparkasse Limburg kann die Vereinbarung über die Guthabenverzinsung mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit kündigen. Voraussetzung für eine weitere Rabattierung bis zum 27. Geburtstag Mit Vollendung des 21 Lebensjahres erfolgt die Umstellung des Mein Konto das mitwächst in ein Mein Konto Silber mit 50 % Rabatt unter 1.1 genannten Privatgirokontomodelle. Alternativ kann der Kunde auch Mein Konto Gold mit 50 % Rabatt oder Mein Konto Bronze gemäß den unter 1.1 aufgeführten Privatgirokontomodellen erhalten Voraussetzung ist das der Kunde Schüler, Student oder Auszubildender ist. 8

9 2. Preismodelle für Geschäftskonten und Vereinskonten monatlicher Grundpreis 1 SparkassenCards Sparkassen APP s Push-TAN (mobiles TAN-Verfahren) Kontowecker Auskünfte über unser Kunden-ServiceCenter (KSC) Online Computer- und Mobilcheck Beleglose Buchungen in EURO innerhalb Deutschlands und in / aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) : Barverfügung an Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg/ Sparkassenorganisation/ Fremdbanken mit 0,50 Sparkassen-Card Bareinzahlung am Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg 0,50 Lastschrift- und Überweisungsauftrag per Online-Banking/ SBT 0,15 Lastschriftbelastung (Lastschriftabbuchung) 0,50 Überweisungseingänge/ Gutschriften 0,50 Scheckbelastung (Inland) 0,50 Daueraufträge (einrichten, ändern) per Online-Banking/ SBT - Überweisung per Dauerauftrag 0,50 Laden der Geldkarte an Geldautomaten der Kreissparkasse Limburg/ Sparkassenorganisation/ 0,50 Fremdbanken Beleghafte und telefonische Buchungen in EURO innerhalb Deutschlands und in / aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) : Barein- und auszahlungen am Schalter 3,00 Überweisungsauftrag über unser Kunden-ServiceCenter (KSC) 1,50 Überweisungsauftrag beleghaft 1,50 Scheckeinzug (Inland) 1,50 Daueraufträge (einrichten, ändern) Schalter/ KSC 1,50 Sonstiges: Einzahlungen von Münzen (Safebag) 7,50 Scheckvordrucke - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Sonstige Buchungen (z.b. Aufladen Mobiltel.) 0,50 Kosten für aufwandsorientierte Leistungen: Ergänzung fehlender Angaben bzw. Korrektur falscher Angaben des Kunden im SEPA- Überweisungsauftrag in EURO und Ausführung im EWR, um den Auftrag des Kunden ausführen zu können. 0,60 pay direkt Gutschriften 0,15 pay direkt Retouren 0,15 Hinweise: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Die monatlichen Grundpreise gelten je angefangenem Monat. Die Kündigungsfrist ist immer zum Monatsende. Bei Vereinskonten gelten die Geschäftsgirokontopreise gem. oben aufgeführter Tabelle abzüglich 50% außer den Portokosten. Die Entgelte für die oben aufgeführten Zahlungsdienstleistungen werden nur erhoben, wenn die Leistung vom Zahler autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Geschäftsgirokonto Fremdwährungskonto monatlicher Grundpreis 1 Hinweis: Die monatlichen Grundpreise gelten je angefangenem Monat. Die Kündigungsfrist ist immer zum Monatsende. 9

10 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand siehe Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle Kein Angebot - Wochenauszug - bei Postversand siehe Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle Kein Angebot - Monatsauszug - bei Postversand siehe Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle Kein Angebot Größe / Region Inland EU Ausland Standard Kompakt Großbrief Portokosten der Deutschen Post zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten Übergröße Postversand von Kontoauszügen sowie Rechnungsabschlüssen, die nach 30 Tage am Kontoauszugsdrucker oder online nicht abgerufen wurden Übersicht Postversand Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 2,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS - - Mobile-Banking-App 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 10

11 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses (gilt nur für Nichtverbraucherkonten) Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,50 - fällige Sparraten 0,50 - Schließfachmietpreis 0,50 - Aufladen Mobiltelefon 0,50 - Zinsen/ Dividenden 0,50 - Rückbuchungen* 0,50 - paydirekt Gutschrift 0,15 - paydirekt Retouren 0,15 *Ausgenommen sind Korrekturen von Fehlbuchungen die durch die Sparkasse verursacht wurden II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 Beleghafter Überweisungsauftrag 5 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei Überweisungen tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 11

12 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister per Eilüberweisung 1,50 0,15 0,50 15,00 1,50 0,15 0,50 15,00 siehe unter bb) siehe unter bb) Euro-Expresszahlung online 12,50 siehe unter bb) siehe unter bb) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 11 Entgelt (inklusive Courtage) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR) Höhe der Entgelte 12 Entgelt (inklusive Courtage) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig + fremde Gebühren (2 EUR pauschal) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12

13 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden 1,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 13 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) 0,50 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister 0,50 innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- 0,50 Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von siehe b) einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet siehe b) Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 Z.B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 13

14 b) aa) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 17 Entgelt (inklusive Courtage) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig) bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 18 Entgelt (inklusive Courtage) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR) Höhe der Entgelte Entgelt (inklusive Courtage) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig + fremde Gebühren (2 EUR pauschal) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa.) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14

15 bbb) Entgelte 19 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 nicht im Angebot Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 nicht im Angebot San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- 5,00 nicht im Angebot Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen siehe aa) siehe aa) Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 7,50 Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 (SHARE) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr 1 (OUR) 1,50 %o mind. 13,00 EUR (STP-fähig) 1,50 %o mind. 18,00 EUR (NON-STP-fähig) + fremde Gebühren (2 EUR pauschal) 0,25 %o mind. 3,00 EUR Umrechnungsgebühr cc) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 15

16 b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 übrige Länder siehe b) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 /2 Eingänge aus dem Ausland per SWIFT bis 5.00 EUR 5,00 von 5.000,01 EUR bis EUR ,50 über EUR ,01 1,0 %o max Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,50 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16

17 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 5,00 Monaco 5,00 San Marino 5,00 übrige Länder 5,00 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 5,00 Monaco 5,00 San Marino 5,00 übrige Länder 5,00 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 17

18 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 26 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschriften 0,15 b) Sammelauftrag -zuzüglich je darin enthaltene Lastschrift 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,15 b) Sammelauftrag -zuzüglich je darin enthaltene Lastschrift 0,15 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mein Konto (bronze) / Mein Konto (silber) Mastercard Gold 65,00 Mastercard Standard 3 Mein Konto (gold) Eine Mastercard Gold Eine Mastercard Standard Weitere Mastercard Gold oder Standard 3 Für alle Konten Mastercard Basis - für Kunden bis 18 Jahre - für Kunden ab 18 Jahre 3 VisaCard 3 Mastercard Business 5 Mastercard Business Gold 85,00 Mastercard Business individuelles Firmenlogo Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 18

19 b) Ausstattung mit Bild nur bei Mastercard Basis: - aus Galerie - individuelles Motiv c) Mehrwertleistungen für Mastercard Gold / Mastercard Business Gold siehe Versicherungsbestätigung zur Gold Kreditkarte im Jahrespreis inbegriffen d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 27 e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 28 Portokosten zzgl. 0,15 Euro Fremdkosten f) g) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand - per elektronischem Postfach Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 29 unentgeltlich j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 30 1,0 % des Umsatzes k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. l) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) Debitkarten a) Jahrespreise 27 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 28 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 29 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 30 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 19

20 b) c) täglicher Verfügungsrahmen 31 Sparkassen-Card je nach Einsatz 32 : Abhebung von Bargeld an eigenen Geldautomaten Abhebungen von Bargeld an fremden Geldautomaten 33 o An Geldautomaten der Sparkassen bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 34 Aufladen der girogo-karte/geldkarte (maximaler Ladebetrag) Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen Einsatz der Karte im EWR-Raum 35, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 36 unentgeltlich 1,50% mind. 1,50 max. 8,00 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,50% mind. 1,50 max. 8,00 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 31 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 32 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 33 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 34 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 35 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 20

21 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- unentgeltlich oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card 1,50 unentgeltlich mit unserer Mastercard nicht möglich 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mit unserer Visa Card nicht möglich 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 37, die ein direktes Kundenentgelt 38 erheben: Verfügungen im girocard-system in Euro Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt unentgeltlich 1,00% mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 39, die kein direktes Kundenentgelt 40 erheben: Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 1,00% mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 41 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System entfällt 1,00% mind. 5,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR 42 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System entfällt 1,00% mind. 5,00 EUR 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

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