L IV - 3 j / 04. Steuern vom Einkommen in Thüringen Teil 1. Bestell - Nr

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1 L IV - 3 j / 04 Steuern vom Einkommen in Thüringen 2004 Teil 1 Bestell - Nr

2 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null). Zahlenwert unbekannt o geheim zu halten Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ( ) Aussagewert eingeschränkt r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: /84647 Telefax: Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Steuern und Recht Telefon: Herausgegeben im Januar 2009 Heft-Nr.: 30 / 09 Preis: 7,50 EUR Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2009 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 2 Tabellen 1. Gesamtübersicht Entwicklung Steuern vom Einkommen 8 2. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Einkunftsarten Übersicht über die Hauptmerkmale Lohn- und Einkommensbesteuerung Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung, Geschlecht und Größenklassen Summe individuellen Unbeschränkt mit n aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer/in nach Wirtschaftsabschnitten Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit n aus freiberuflicher Arbeit nach ausgewählten Berufsgruppen Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit positivem Einkommen nach Kreisen Lohn- und Einkommensteuerfälle mit Summe individuellen nach Alter und Geschlecht Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige nach Rechtsformen und Größenklassen des Gesamtbetrags Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige mit positivem Einkommen nach Kreisen Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit positivem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Gewinnfälle- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit negativem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Verlustfälle- /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Größenklassen des Gesamtbetrags /Einnahmen /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl Mitunternehmer/Beteiligten Personengesellschaften/Gemeinschaften mit positiven n aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten Personengesellschaften/Gemeinschaften mit negativen n aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten Regionale Glieung Personengesellschaften/Gemeinschaften 49 Grafiken Entwicklung durchschnittlichen positiven eines n nach Einkunftsarten von 1992 bis Entwicklung durchschnittlichen negativen eines n nach Einkunftsarten von 1992 bis Entwicklung Durchschnittseinkünfte 1998 bis 2004, gemessen am Gesamtbetrag nach Kreisen 33

4 - 2 - Vorbemerkungen Gesetzliche Grundlagen Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11. Oktober 1995, veröffentlicht als Artikel 35 im Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. I S. 1250, 1409), zuletzt geänt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), wurden für das Kalenjahr 2004 die Statistiken über die Steuern vom Einkommen durchgeführt. Die Statistiken über die Steuern vom Einkommen glien sich in die Lohn- und Einkommensteuerstatistik Statistik veranlagten Körperschaftsteuer Lohnsteuerzerlegung Statistik im Feststellungsverfahren Personengesellschaften / Gemeinschaften Nach 1 Abs. 2 und 3 des StStatG werden in Verbindung mit dem Gemeindefinanzreformgesetz in Fassung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2005 (BGBI. I S. 2725), und dem Zerlegungsgesetz vom 6. August 1998 (BGBl I S. 1998), zuletzt geänt durch das Steueränungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBI. I S. 2645) im Rahmen dreijährigen turnusmäßigen Lohn- und Einkommensteuerstatistiken - die Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an Lohn- und Einkommensteuer (gemäß 1 bis 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes finden diese für die Jahre 2009 bis 2011 ihre Anwendung) und - die nicht von den Wohnsitzlänn vereinnahmten Lohnsteuerbeträge - als Basis für die Festlegung Zerlegungsanteile Län für die Jahre 2008 bis 2010 (gemäß 7 des Zerlegungsgesetzes) ermittelt. Methodische Hinweise Die Statistiken Steuern vom Einkommen sind Sekundärstatistiken. Sie werden im dreijährigen Turnus durchgeführt. Grundlagen für diese Statistiken bilden: 1. Die Ergebnisse aus dem Steuerfestsetzungsverfahren Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer 2004 durch die Finanzverwaltung (Übergabe in Form von maschinellen Datenträgern) 2. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und die Papier-Lohnsteuerkarten 2004, wenn durch die Finanzverwaltung keine Veranlagung durchgeführt wurde 3. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und die Papier-Lohnsteuerkarten 2004 für die Ermittlung Lohnsteuerzerlegungsanteile 4. Die statistischen Blätter ESt3B mit Anlage St 2004 für die Statistik im Feststellungsverfahren Personengesellschaften / Gemeinschaften (Übergabe in Form von maschinellen Datenträgern) Die Ergebnisse Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2004 sind mit den Ergebnissen früherer Jahre nicht mehr vergleichbar, da bis 2001 lohnsteuerpflichtige Personen, die keine Einkommensteuerveranlagung durchführen ließen nur in Statistik enthalten waren, wenn sie ihre Lohnsteuerkarte beim Finanzamt abgegeben hatten. Erst ab dem Berichtsjahr 2004 werden nichtveranlagte Lohnsteuerzahler durch die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen weitgehend vollständig nachgewiesen. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses ( 30 Abgabenordnung) werden durch das Landesamt für Statistik nur anonymisierte Einzeldaten verarbeitet. Arbeitnehmer, die auf Lohnsteuerkarte keinen Bruttolohn aufweisen, wurden in diese Steuerstatistik nicht mit einbezogen.

5 - 3 - Begriffsbestimmungen Lohn- und Einkommensteuer Einkommensteuerpflichtig sind nach 1 EStG nur natürliche Personen, die Einkommen juristischer Personen unterliegen Körperschaftsteuer. Dabei zählen Ehegatten, die beide Einkommen bezogen haben und zusammen veranlagt wurden, als ein r. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz o ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Natürliche Personen, die we im Inland einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich Absätze 2 und 3 und des 1a EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische steuerpflichtige nach 49 EStG haben. Lohn- und Einkommensteuer Der Einkommensteuer unterliegen folgende Einkunftsarten : 1. aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG) 4. aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 EStG) 5. aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) 6. aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) 7. sonstige im Sinne des 22 EStG Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die bei n aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird. Sie ist eine Form Einkommensteuer und wird nach dem Arbeitslohn bemessen. Als einbehaltene Lohnsteuer werden die monatlichen Abzugsbeträge, die vom Arbeitgeber ermittelt und abgeführt werden, ausgewiesen. Einkommensteuer - Veranlagung Einkommensteuerpflichtige werden zur Einkommensteuer veranlagt, wenn nach Ablauf des Kalenjahres vom n eine Einkommensteuererklärung o vom Finanzamt ein Einkommensteuerbescheid erstellt wird und diese durch die Finanzverwaltung in einem Verfahren festgesetzt wird. Im 26 des EStG ist die Veranlagung von Ehegatten geregelt. Ehegatten können zwischen getrennter Veranlagung ( 26 a) und Zusammenveranlagung ( 26 b) wählen. Im Jahr Eheschließung wird eine besone Veranlagung ( 26 c) durchgeführt. Bei einer Zusammenveranlagung haben die Ehegatten nur eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Festsetzung bei Zusammenveranlagung erfolgt nach Splittingtabelle, bei Einzel- o getrennter Veranlagung nach Grundtabelle. Das zu versteuernde Einkommen laut 2 Absatz 5 EStG wird nach folgendem Schema ermittelt: aus 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. selbständiger Arbeit 4. nichtselbständiger Arbeit - Versorgungsfreibetrag 19 Abs. 2 EStG 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung und Verpachtung 7. sonstigen n = Summe aus den Einkunftsarten + Hinzurechnungsbetrag ( 2 Abs. 1 Satz 3 Auslandsinvestitionsgesetz, 2 a Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 EStG) = Summe ( 2 Abs. 2 EStG) - Altersentlastungsbetrag ( 24 a EStG) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) - ausländische Steuern vom Einkommen ( 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG) = Gesamtbetrag ( 2 Abs. 3 EStG) - Sonausgaben ( 10, 10 b, 10 c EStG) - außergewöhnliche Belastungen ( 33 bis 33 c EStG) - Steuervergünstigung zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie schutzwürdigen Kulturgüter ( 10 e bis h, 52 Abs. 21 Sätze 4-7 EStG, 7 Förgebietsgesetz) - Verlustabzug ( 10 d, 2 a Abs. 3 Satz 2 EStG) + zuzurechnendes Einkommen gemäß 15 Abs.1 AStG = Einkommen ( 2 Absatz 4 EStG) - Kinfreibetrag ( 31, 32 Absatz 6 EStG) - Haushaltsfreibetrag ( 32 Absatz 7 EStG) - Härteausgleich nach 46 Abs. 3 EStG, 70 EStDV = zu versteuerndes Einkommen ( 2 Absatz 5 EStG)

6 Versorgungsfreibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) Von Versorgungsbezügen, wie z. B. Altersrenten, Renten infolge Berufs- o Erwerbsunfähigkeit, Witweno Waisengel, die im Rahmen aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, bleibt ein Betrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, jedoch höchstens EUR unbesteuert Werbungskosten Laut 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens. Sie sind von Einkunftsart abzuziehen, bei sie erwachsen sind. Solche Kosten können u. a. sein: Kosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kosten für doppelte Haushaltsführung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel Wenn als Werbungskosten nicht höhere Beträge nachgewiesen werden, gelten folgende Pauschbeträge: EUR Arbeitnehmerpauschbetrag von den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, - 51 EUR (102 EUR bei zusammen veranlagten Ehepaaren) von Einnahmen aus Kapitalvermögen, EUR bei wiekehrenden Bezügen im Sinne des 22 Nr. 1 und 1a EStG. Sonausgaben Sonausgaben sind nach 10 EStG im Gesetz genau fixierte Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag abgezogen werden und we Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Wenn nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, gilt ein allgemeiner Sonausgaben-Pauschbetrag nach 10 c EStG von 36 EUR (außer für Vorsorgeaufwendungen), sich bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt. Zu den Sonausgaben zählen u. a. folgende Aufwendungen: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen o dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit, Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- o Todesfall, gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Spenden, Ausbildungskosten. Außergewöhnliche Belastungen Der Begriff außergewöhnlichen Belastungen ist im 33 des EStG geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Erwachsen einem n zwangsläufig größere Aufwendungen als überwiegenden Mehrzahl n gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt, dass Teil Aufwendungen, die zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Außergewöhnliche Belastungen sind z. B. Ausgaben, die durch Krankheit, Behinung, Todesfall, Unwetterschäden und Ehescheidung entstehen. Die festzusetzende Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) wird nach folgendem Schema ermittelt: Steuerbetrag laut Grundtabelle/Splittingtabelle o nach dem bei Anwendung des Progressionsvorbehalts ( 32 b EStG) sich ergeben Steuersatz + Steuer auf Grund Berechnung nach den 34, 34 b, 34 c Abs. 4 EStG = tarifliche Einkommensteuer ( 32 a Abs. 1, 5 EStG) - Entlastungsbetrag nach 32 c EStG - ausländische Steuern nach 34 c Abs. 1 und 6 EStG - Steuerermäßigung bei Land- und Forstwirten nach 34 e EStG - Steuerermäßigung nach 7a FördG - Steuerermäßigung für mit Kinn bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude o Steuerbegünstigung für eigengenutztes Wohneigentum ( 34 f EStG) - Steuerermäßigung nach 34 f Abs. 3 EStG - Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen ( 34 g EStG) - Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer ( 35 EStG) + Steuern nach 34 c Abs. 5 EStG + Nachsteuer nach den 30, 31 EStDV + Kingeld o vergleichbare Leistungen, soweit in den Fällen des 31 EStG das Einkommen um einen Kinfreibetrag gemint wurde = festgesetzte Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG)

7 Steuerbelastete Steuerbelastete sind, für die eine Einkommensteuer von mindestens 1 EUR festgesetzt worden ist Nichtsteuerbelastete Nichtsteuerbelastete sind, en Veranlagung nicht zur Festsetzung einer Einkommensteuer führt. Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist eine besone Art Einkommensteuer für juristische Personen. Sie gehört zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Vereine sind juristische Personen und müssen deshalb ihr Einkommen versteuern und Körperschaftsteuer zahlen. Ihre beteiligten Gesellschafter hingegen sind natürliche Personen und müssen auf ihre Erträge aus Beteiligungen, wie z. B. Dividende, Einkommensteuer zahlen. Dabei wird die von Gesellschaft bereits bezahlte Körperschaftsteuer angerechnet. Das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach 1 KStG folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die entwe ihre Geschäftsleitung o ihren Sitz im Inland haben: 1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bergrechtliche Gewerkschaften); 2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts; 5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und ane Zweckvermögen des privaten Rechts; 6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche. Beschränkt steuerpflichtig im Sinne des 2 KStG sind: 1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die we ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit inländischen n; 2. sonstige Körperschaften, Personengemeinschaften und Vermögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, mit den inländischen n, von denen ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Steuerbefreiungen im Sinne 5 Absatz 1 Nr. 1 bis 23 des KStG gelten u. a. für nachfolgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen: Unternehmen des Bundes und Län in Form von Betrieben gewerblicher Art, wie z. B. Bundeseisenbahnvermögen, Bundesbank, Kreditanstalt für Wieaufbau rechtsfähige Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen Berufsverbände ohne öffentlichen Charakter sowie kommunale Spitzen- und Zweckverbände politische Parteien und ihre Gebietsverbände öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die dem Stiftungsgeschäft o ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen o kirchlichen Zwecken dienen Der Umfang Steuerbefreiungen wird im 5 Absatz 2 des KStG eingeschränkt. Die Befreiungen gelten nicht für 1. inländische, die dem Steuerabzug unterliegen; 2. soweit nach den Vorschriften des Vierten Teils die Ausschüttungsbelastungen im Sinne des 27 herzustellen sind; 3. für beschränkt im Sinne des 2 Nr. 1 KStG. Steuersätze Der Körperschaftsteuersatz wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2001 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 Prozent gesenkt.

8 - 6 - Personengesellschaften/ Gemeinschaften Im Rahmen Einkommensteuerstatistik werden zusätzlich die Personengesellschaften wie z. B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie Erben- und Interessengemeinschaften erfasst. Da die Personenvereinigungen selbst we Einkommen- noch Körperschaftsteuer unterliegen, werden die Gesamteinkünfte durch die einheitliche Feststellung ermittelt.

9 - 7 - Hinweis Der Teil 1 dieses Statistischen Berichtes beinhaltet die Statistiken über die Steuern vom Einkommen 2004 in Thüringen. Er enthält die Daten sämtlicher Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen und die gesonte Feststellung Personengesellschaften und Gemeinschaften. Die Teile 2 und 3 liefern Ergebnisse Einkommensteuerstatistik 2004 auf Gemeindeebene. Im Teil 2 werden unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Glieung nach positivem und negativem Einkommen in regionaler Glieung dargestellt. Im Teil 3 sind die Ergebnisse unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, Gesamtbetrag und die festgesetzte Einkommensteuer/Jahreslohnsteuer nach Größenklassen des Gesamtbetrages in regionaler Glieung ausgewiesen. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AGS Amtlicher Gemeindeschlüssel AO Abgabenordnung AStG Außensteuergesetz BGBl. Bundesgesetzblatt DBA Doppelbesteuerungsabkommen einschl. einschließlich EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStV Einkommensteuerveranlagung EUR Euro FördG Förgebietsgesetz GdE Gesamtbetrag Gesell./Gemein. Gesellschaften / Gemeinschaften gem. gemäß ggf. gegebenenfalls i.v.m. in Verbindung mit KSt Körperschaftsteuer KStG Körperschaftsteuergesetz Mill. Millionen Nr. Nummer S. Seite StStatG Gesetz über Steuerstatistiken Stpfl. r u. und u. a. unter anem UmwStG Umwandlungssteuergesetz v. H. von Hunt VermBG Vermögensbildungsgesetz z. B. zum Beispiel

10 Gesamtübersicht Entwicklung Lfd. Nr. Merkmal Gesamtbetrag Anzahl Einkommensteuer 1 natürliche Personen Unbeschränkt insgesamt Grenzgänger x 5 79 x Unbeschränkt 4 mit positivem Einkommen zusammen nach Grundtabelle Besteuerte nach Splittingtabelle Besteuerte davon 7 ein Einkommensbezieher zwei Einkommensbezieher mit n überwiegend aus 9 Land- und Forstwirtschaft x x Gewerbebetrieb x x selbständiger Arbeit x x nichtselbständiger Arbeit x x Kapitalvermögen x x Vermietung und Verpachtung x x sonstigen n x x mit einem Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Mill Mill. und mehr nach kreisfreien Städten Erfurt Gera Jena Suhl Weimar Eisenach Summe kreisfreie Städte ) festgesetzte Einkommensteuer zum Gesamtbetrag * 100

11 - 9 - Steuern vom Einkommen Gesamtbetrag je n Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Steuerbelastungsquote 1) EUR Prozent Lfd. Nr ,2 13,4 13, ,2 13,4 13,0 2 x x x x x x x ,0 13,4 13, ,13,5 12, ,0 13,2 13, ,1 7,2 7, ,7 14,0 13, x x ,3 x 17, x x ,7 x 13, x x ,2 x 25, x x ,5 x 12, x x ,0 x 17, x x ,9 x 10, x x ,3 x 1, ,7 0, ,0 4,4 3, ,5 7,3 6, ,6 9,0 7, ,2 9,2 10, ,7 12,0 11, ,6 14,3 14, ,3 18,0 18, ,0 22,2 22, ,25,6 25, ,6 29,0 30, ,6 32,3 34, ,2 34,7 36, ,35,7 40, ,31,3 38, ,15,6 15, ,4 14,1 13, ,0 16,4 16, ,7 14,8 14, ,6 15,6 15, ,5 14,7 14, ,4 15,4 15,2 37

12 Noch: 1. Gesamtübersicht Entwicklung Gesamtbetrag Lfd. Merkmal Nr Anzahl Noch: Unbeschränkt mit positivem Einkommen zusammen nach Landkreisen Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Summe Landkreise Unbeschränkt mit 56 Verlust Beschränkt mit 57 Einkommen veranlagt Verlust Personengesellschaften/Gemeinschaften 59 Insgesamt mit positivem Gesamtbetrag /Einnahmen mit negativem Gesamtbetrag /Einnahmen Körperschaftsteuer Unbeschränkt insgesamt mit einem Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Mill Mill. - 2,5 Mill ,5 Mill. und mehr Gewinnfälle insgesamt nachrichtlich: 73 Verlustfälle insgesamt ) festgesetzte Einkommensteuer zum Gesamtbetrag * 100

13 Steuern vom Einkommen Gesamtbetrag je n Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Steuerbelastungsquote 1) EUR Prozent Lfd. Nr ,3 11,6 11, ,9 12,9 12, ,12,6 12, ,8 12,3 11, ,7 11,9 11, ,9 12,7 12, ,5 13,0 12, ,5 12,9 12, ,6 12,4 11, ,2 13,4 12, ,9 13,4 12, ,0 12,3 11, ,4 12,7 12, ,6 13,4 12, ,6 11,8 11, ,0 12,7 12, ,0 12,2 11, ,2 12,6 12, x x x x x x x x x x x x x x x x x x ,4 10,4 10, ,7 10,0 10, ,3 11,1 11, ,9 13,1 13, ,8 14,0 14, ,2 16,0 16, ,0 17,7 18, ,8 15,7 18, ,7 17,1 20, ,6 18,3 22, ,3 17,0 19,

14 Unbeschränkt Lohn- und Einkommen Lfd. Nr. Merkmal Anzahl mit positivem Einkommen Positive aus 1 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe positiven Einkunftsarten Verlustfälle 1) Positive aus 9 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe positiven Einkunftsarten Noch 2. Unbeschränkt Lohn- und Einkommen Lfd. Nr. Merkmal Anzahl mit positivem Einkommen Negative aus 17 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe negativen Negative aus 25 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe negativen ) Gesamtbetrag < 0 Verlustfälle 1)

15 steuerpflichtige nach Einkunftsarten Positive EUR Durchschnittliche positive eines n EUR Lfd. Nr. mit positivem Einkommen Verlustfälle 1) steuerpflichtige nach Einkunftsarten Negative Durchschnittliche negative eines n EUR EUR Lfd. Nr. mit positivem Einkommen Verlustfälle 1)

16 Entwicklung durchschnittlichen positiven eines n nach Einkunftsarten von 1992 bis EUR Land- und Forstwirtschaft selbständige Arbeit Gewerbebetrieb nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Thüringer Landesamt für Statistik

17 Entwicklung durchschnittlichen negativen eines n nach Einkunftsarten von 1992 bis EUR Land- und Forstwirtschaft selbständige Arbeit Gewerbebetrieb nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Thüringer Landesamt für Statistik

18 Übersicht über die Hauptmerkmale Lohn- und Einkommensbesteuerung Lfd. Nr. Merkmal Positive aus 1 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe positiven Negative aus 9 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe negativen Summe gemäß 2 Abs. 2 EStG Entlastungsbetrag Alleinerziehende Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) Gesamtbetrag Sonausgaben ( 10, 10b, 10c EStG) Sonausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind Unterhaltsleistungen an geschiedene/dauernd getrennt lebende Ehegatten Renten und dauernde Lasten gezahlte Kirchensteuer Steuerberatungskosten Aus- und Weiterbildungskosten Schulgeld an Ersatz- / Ergänzungsschulen Sonausgabenpauschbetrag steuerlich anerkannte Spenden und Beiträge Spenden an Stiftungsneugründungen Vorsorgeaufwendungen Vorsorgepauschale Unter Berücksichtigung Höchstbeträge abziehbare Aufwendungen

19 Noch: 3. Übersicht über die Hauptmerkmale Lohn- und Einkommensbesteuerung Lfd. Nr. Merkmal 36 - Außergewöhnliche Belastungen Steuerbegünstigungen zur Förung des Wohneigentums Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter Verlustabzug n. 10d EStG, 2 Abs. 1 Satz 2 AIG als Sonausgabenabzug berücksichtigte Altersvorsorgebeiträge nach 10a EStG Einkommen Kinfreibetrag Härteausgleich Zu versteuerndes Einkommen Tarifliche Einkommensteuer ausländische Steuern nach 34c Abs. 1 und 6 EStG Steuerermäßigung nach 34f EStG (Baukingeld) Steuerermäßigung nach 35 EStG aus Gewerbebetrieb Steuerermäßigung nach 35a EstG haushaltsnahe Dienstleistung Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen Kingeld o vergleichbare Leistungen, soweit nach 31 EStG das Einkommen um einen Kinfreibetrag gemint wurde Anspruch auf Altersvorsorgezulage nach 10a Abs. 2 EStG Festgesetzte Einkommensteuer Zinsabschläge anzurechnende Lohnsteuer anzurechnende Kapitalertragsteuer anzurechnende Körperschaftsteuer anzurechnende "Schweizer Abzugsteuer" Steuernachforungen Steuererstattungen Festgesetzter Solidaritätszuschlag Anrechnung auf die Lohnsteuer Anrechnung auf die Kapitalertragsteuer

20 Lfd. Nr. Gesamtbetrag von... bis unter... EUR 4. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Einkommensteuerpflichtige insgesamt selbständiger Arbeit und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle

21 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags aus nichtselbständiger Arbeit Bruttolohn Darunter Werbungskosten Einkommensteuerpflichtige insgesamt Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert Lfd. Nr.

22 Lfd. Nr. Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Noch: 4. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Noch: aus sonstigen n Summe Altersentlastungsbetrag Einkommensteuerpflichtige insgesamt und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle

23 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Freibetrag Land- und Forstwirtschaft Gesamtbetrag Abzugsfähige Sonausgaben Außergewöhnliche Belastungen Steuerbegünstigung für eigengenutzten Wohnraum Einkommensteuerpflichtige insgesamt Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert Lfd. Nr.

24 Noch: 4. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Lfd. Nr. Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Einkommen Tatsächlich abzuziehen Kinfreibetrag Einkommensteuerpflichtige insgesamt Zu versteuerndes Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle

25 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Tarifliche Einkommensteuer Hinzuzurechnendes Kingeld Festgesetzte Einkommensteuer Festzusetzen Solidaritätszuschlag Einkommensteuerpflichtige insgesamt Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert Lfd. Nr.

26 Lfd. Nr. Summe individuellen von bis unter EUR Summe Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Summe Land- und Forstwirtschaft Darunter Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt und mehr Insgesamt Summe negativen männliche Lohn- und Einkommensbezieher Gewerbebetrieb und mehr Zusammen Summe negativen weibliche Lohn- und Einkommensbezieher und mehr Zusammen Summe negativen

27 Grund-/Splittingtabellen-Glieung, Geschlecht und Größenklassen individuellen positive aus selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt männliche Lohn- und Einkommensbezieher Vermietung und Verpachtung sonstigen n weibliche Lohn- und Einkommensbezieher Lfd. Nr.

28 Noch: 5. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Summe Lfd. Nr. Summe individuellen Summe Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Darunter von bis unter EUR Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Summe negativen männliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Grundtabelle besteuert und mehr Zusammen Summe negativen weibliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Grundtabelle besteuert und mehr Zusammen Summe negativen

29 Grund-/Splittingtabellen-Glieung, Geschlecht und Größenklassen individuellen positive aus selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Lfd. Nr. Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt nach Grundtabelle besteuert männliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Grundtabelle besteuert weibliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Grundtabelle besteuert

30 Lfd. Nr. Summe individuellen von bis unter EUR Summe Noch: 5. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Land- und Forstwirtschaft Darunter Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Summe negativen männliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Splittingtabelle besteuert und mehr Zusammen Summe negativen weibliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Splittingtabelle besteuert Summe Gewerbebetrieb und mehr Zusammen Summe negativen

31 Grund-/Splittingtabellen-Glieung, Geschlecht und Größenklassen individuellen positive aus selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Lohn- und Einkommensbezieher insgesamt nach Splittingtabelle besteuert männliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Splittingtabelle besteuert weibliche Lohn- und Einkommensbezieher nach Splittingtabelle besteuert Lfd. Nr.

32 Unbeschränkt mit n aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer/in nach Wirtschaftsabschnitten Wirtschaftsabschnitt aus Gewerbebetrieb Summe positiven Summe negativen Summe Fälle Fälle Fälle Fälle Land-und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltg. und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern davon Kfz-Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz; Tankstellen Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Kfz) Einzelhandel (ohne Handel m. Kfz u.tankst.) ; Reparatur von Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen Wirtschaftsabschnitte insgesamt

33 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit n aus freiberuflicher Arbeit nach ausgewählten Berufsgruppen Ausgewählte Berufsgruppe aus freiberuflicher Arbeit 1) Summe positiven Summe negativen Summe Rechtsanwälte und Notare einschließlich Patentanwälte Sonstige Rechtsberatung Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Sonstige Wirtschaftsberater Soft- u. Hardwareberater, sonst. Tätigkeiten im DV-Bereich Forschungs- u. Entwicklungstätigkeit Werbung Freiberufliche Lehrertätigkeit Ärzte Zahnärzte einschließlich Dentisten, aber ohne Zahntechniker Tierärzte Fleischbeschauer, Tierheilpraktiker Heilpraktiker Sonstige Heilberufe Architekten 2) Sonstige Ingenieure und Techniker Chemiker, Chemotechniker und Physiker Künstlerische Berufe Journalismus Sonstige Freie Berufe Insgesamt ) positive aus freiberuflicher Tätigkeit 2) einschließlich Garten- und Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Vermessungsingenieure, Bauingenieure, aber ohne Film- und Bühnenarchitekten

34 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit positivem Einkommen nach Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Gesamtbetrag EUR je r Einkommen zu versteuerndes Einkommen festgesetzte Einkommensteuer Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon kreisfreie Städte Landkreise

35 Entwicklung Durchschnittseinkünfte 1998 bis 2004, gemessen am Gesamtbetrag nach Kreisen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringer Landesamt für Statistik

36 Lohn- und Einkommensteuerfälle * ) mit Summe Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Bruttolohn Summe Summe je Steuerfall Anzahl Anzahl EUR Lohn- und Einkommensteuerfälle insgesamt 1 Ohne Altersangabe unter o älter Insgesamt männlich 10 Ohne Altersangabe unter o älter Zusammen Ohne Altersangabe unter o älter Zusammen *) ohne Nichtveranlagungsfälle weiblich

37 individuellen nach Alter und Geschlecht Summe positiven Darunter aus Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Summe negativen Anzurechnende Lohnsteuer Lfd. Nr. Lohn- und Einkommensteuerfälle insgesamt männlich weiblich

38 Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige nach Rechtsformen und Größenklassen des Gesamtbetrags *) Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Gesamtbetrag Zu versteuerndes Festgesetzte Körperschaftsteuer Einkommen positiv negativ Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Mill Mill - 2,5 Mill ,5 Mill. und mehr Gewinnfälle insgesamt darunter Nichtsteuerbelastete Nachrichtlich: Verlustfälle insgesamt Kapitalgesellschaften Mill Mill - 2,5 Mill ,5 Mill. und mehr Gewinnfälle zusammen darunter Nichtsteuerbelastete Nachrichtlich: Verlustfälle zusammen *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften

39 Noch: 10. Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige nach Rechtsformen und Größenklassen des Gesamtbetrags *) Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Gesamtbetrag Zu versteuerndes Festgesetzte Körperschaftsteuer Einkommen positiv negativ Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Mill Mill - 2,5 Mill ,5 Mill. und mehr Gewinnfälle zusammen darunter Nichtsteuerbelastete Nachrichtlich: Verlustfälle zusammen sonstige Körperschaftsteuerpflichtige Mill Mill - 2,5 Mill ,5 Mill. und mehr Gewinnfälle zusammen darunter Nichtsteuerbelastete Nachrichtlich: Verlustfälle zusammen *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften

40 Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige mit positivem Einkommen nach Kreisen *) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Darunter Kapitalgesellschaften Kreisfreie Stadt Landkreis Land Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen festgesetzte Körperschaftsteuer Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen festgesetzte Körperschaftsteuer Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon kreisfreie Städte Landkreise *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organscha ften

41 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit positivem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Gewinnfälle- *) Besteuerungsgrundlage Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl BILANZGEWINN BILANZVERLUST +/- 1) Erhöhung um nicht ausgleichsfähige Verluste i. S. d. 8 Abs. 4 KStG, des 2b EStG, des 15 Abs. 4 EStG, 15a Abs. 1 EStG, 20 Abs. 1 EStG und 13 Abs. 3 KStG sowie Hinzurechnung nach 15a Abs. 3 EStG und 13 Abs. 3 KStG o Kürzung nach 2b, 15 Abs. 4 und 15a Abs. 2 o Abs. 3 EStG, 20 Abs. 1 EStG sowie nach 13 Abs. 3 KStG +/- 1) Gewinnzuschlag nach 6b Abs. 7 und 8 und nach 7g Abs. 5 EStG Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit versteuerten verdeckten Gewinnausschüttungen Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8a KStG Gesamtbetrag nicht abziehbaren Aufwendungen Nicht Körperschaftsteuer unterliegende inländische Vermögensmehrungen und -minungen Einlagen Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben - bis zum Ende des WJ geleistet - -/+ 1) Einlagen Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben - bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nicht geleistet - -/+ 1) Investitionszulagen 8 InvZulG 2005, 9 InvZulG 1999, 10 InvZulG /+ 1) sonstige steuerfreie Einnahmen i. S. d. 3 EStG -/+ 1) Nach 4 Abs. 7 UmwStG nicht zu berücksichtigen Übernahmegewinn Nach 4 Abs. 6 bzw. 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nicht zu berücksichtigen Übernahmegewinn bzw. -verlust -/+ 1) *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

42 Noch: 12. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit positivem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Gewinnfälle- *) Besteuerungsgrundlage Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl Hinzurechnungsbetrag nach 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 UmwStG Ausländische /ausländische Steuern +/- 1) Nicht nach DBA steuerfreie negative mit Auslandsbezug/ Nicht zu berücksichtigende Gewinnminungen bei Auslandsbeteiligungen i. S. d. 2a Abs. 1 EStG Nicht ausgeglichene negative Nicht nach DBA steuerfreie negative mit Auslandsbezug/ Nicht zu berücksichtigende Gewinnminungen bei Auslandsbeteiligungen i. S. d. 2a Abs. 1 EStG Verlustabzug nach 2a Abs. 1 Satz 3 EStG Inländische Sachverhalte i. S. d. 8b KStG Steuerfreie inländische Bezüge i. S. d. 8b Abs. 1 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i. S. d. 8b Abs. 5 KStG Inländische Gewinne i. S. d. 8b Abs. 2 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i. S. d. 8b Abs. 3 KStG Gewinnminungen i. S. d. 8b Abs. 3 Satz 3 KStG Beim Organträger: Vom Organträger an die Organgesellschaft zum Ausgleich eines sonst entstehenden Jahresfehlbetrags zu leisten Betrag Von Organgesellschaft an den Organträger abzuführende Gewinn Summe = Freibetrag für Land- und Forstwirte Abziehbare Spenden und Beiträge unter Beachtung Höchstbeträge sind abziehbar Beim Organträger: Dem Organträger zuzurechnendes Einkommen Organgesellschaft ( 14 KStG 1999) +/- 1) Gesamtbetrag = *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

43 Noch: 12. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit positivem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Gewinnfälle- *) Besteuerungsgrundlage Verlustabzug gem. 8 Abs. 1, 4 KStG; 10d EStG Für 2004 werden abgezogen: Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl Verlustvortrag Betrag bis 1 Mio Verlustvortrag 60% des 1 Mio übersteigenden Betrags Verlustrücktrag aus Abzugsbetrag nach 10g EStG Einkommen = Freibetrag nach 24 o 25 KStG Zu versteuerndes Einkommen = Tarifermäßigungen anzurechnende ausländische Steuern i. S. d. 26 Abs. 1-6 KStG 1999, 12 AStG Änungen Körperschaftsteuer nach den 37, 38 und 40 KStG, 10, 14 und 16 UmwStG Minung Körperschaftsteuer Erhöhung Körperschaftsteuer Bei Berufsverbänden: Besone Körperschaftsteuer auf Parteizuwendungen 50% Zuwendungen an Parteien gem. 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 KStG Festgesetzte Körperschaftsteuer = positiv negativ Anzurechnende Beträge/Steuerabzug Kapitalertragsteuer 20 v.h. bzw. 25 v.h Anzurechnen Zinsabschlag Verbleibende Körperschaftsteuer = positiv negativ *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

44 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit negativem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Verlustfälle- *) Besteuerungsgrundlage Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl BILANZGEWINN BILANZVERLUST +/- 1) Nach 50c EStG 1997 i. V. m. 52 Abs. 59 EStG steuerlich nicht zu berücksichtigende Gewinnminungen Erhöhung um nicht ausgleichsfähige Verluste i. S. d. 8 Abs. 4 KStG, des 2b EStG, des 15 Abs. 4 EStG, 15a Abs. 1 EStG, 20 Abs. 1 EStG und 13 Abs. 3 KStG sowie Hinzurechnung nach 15a Abs. 3 EStG und 13 Abs. 3 KStG o Kürzung nach 2b, 15 Abs. 4 und 15a Abs. 2 o Abs. 3 EStG, 20 Abs. 1 EStG sowie nach 13 Abs. 3 KStG +/- 1) Gewinnzuschlag nach 6b Abs. 7 und 8 und nach 7g Abs. 5 EStG Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit versteuerten verdeckten Gewinnausschüttungen Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8a KStG Gesamtbetrag nicht abziehbaren Aufwendungen Nicht Körperschaftsteuer unterliegende inländische Vermögensmehrungen und -minungen Einlagen Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben - bis zum Ende des WJ geleistet - -/+ 1) Einlagen Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben - bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nicht geleistet - -/+ 1) Investitionszulagen 8 InvZulG 2005, 9 InvZulG 1999, 10 InvZulG /+ 1) sonstige steuerfreie Einnahmen i. S. d. 3 EStG -/+ 1) Nach 4 Abs. 7 UmwStG nicht zu berücksichtigen Übernahmegewinn *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

45 Noch: 13. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit negativem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Verlustfälle- *) Besteuerungsgrundlage Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl Nach 4 Abs. 6 bzw. 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nicht zu berücksichtigen Übernahmegewinn bzw. -verlust -/+ 1) Hinzurechnungsbetrag nach 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 UmwStG Ausländische /ausländische Steuern +/- 1) Nicht nach DBA steuerfreie negative mit Auslandsbezug/ Nicht zu berücksichtigende Gewinnminungen bei Auslandsbeteiligungen i. S. d. 2a Abs. 1 EStG Nicht ausgeglichene negative Nicht nach DBA steuerfreie negative mit Auslandsbezug/ Nicht zu berücksichtigende Gewinnminungen bei Auslandsbeteiligungen i. S. d. 2a Abs. 1 EStG Verlustabzug nach 2a Abs. 1 Satz 3 EStG Inländische Sachverhalte i. S. d. 8b KStG Steuerfreie inländische Bezüge i. S. d. 8b Abs. 1 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i. S. d. 8b Abs. 5 KStG Inländische Gewinne i. S. d. 8b Abs. 2 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i. S. d. 8b Abs. 3 KStG Gewinnminungen i. S. d. 8b Abs. 3 Satz 3 KStG Beim Organträger: Vom Organträger an die Organgesellschaft zum Ausgleich eines sonst entstehenden Jahresfehlbetrags zu leisten Betrag Von Organgesellschaft an den Organträger abzuführende Gewinn Summe = Freibetrag für Land- und Forstwirte Abziehbare Spenden und Beiträge unter Beachtung Höchstbeträge sind abziehbar *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

46 Noch: 13. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen mit negativem Gesamtbetrag nach Rechtsformen -Verlustfälle- *) Besteuerungsgrundlage Dazu (+) Davon ab (-) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Kapitalgesellschaften Davon sonstige Anzahl Anzahl Anzahl Beim Organträger: Dem Organträger zuzurechnendes Einkommen Organgesellschaft ( 14 KStG 1999) +/- 1) Gesamtbetrag = Verlustabzug gem. 8 Abs. 1, 4 KStG; 10d EStG Für 2004 werden abgezogen: Verlustvortrag Betrag bis 1 Mio Verlustvortrag 60% des 1 Mio übersteigenden Betrags Verlustrücktrag aus Abzugsbetrag nach 10g EStG Verlust = Änungen Körperschaftsteuer nach den 37, 38 und 40 KStG, 10, 14 und 16 UmwStG Minung Körperschaftsteuer Erhöhung Körperschaftsteuer Bei Berufsverbänden: Besone Körperschaftsteuer auf Parteizuwendungen 50% Zuwendungen an Parteien gem. 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 KStG Festgesetzte Körperschaftsteuer = positiv negativ Anzurechnende Beträge/Steuerabzug Kapitalertragsteuer 20 v.h. bzw. 25 v.h Anzurechnen Zinsabschlag Verbleibende Körperschaftsteuer = positiv negativ *) ohne steuerbefreite Körperschaften, die zur Glieung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet sind und ohne Organgesellschaften 1) +/- Rechenoperation gemäß Wertvorzeichen, -/+ Rechenoperation gemäß umgekehrten Wertvorzeichen

47 /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Größenklassen des Gesamtbetrags /Einnahmen Gesamtbetrag /Einnahmen von... bis unter... EUR Landund Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Positive aus selbständiger Arbeit Vermietung und Verpachtung sonstigen n v o mehr Insgesamt Noch: 14. /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Größenklassen des Gesamtbetrags /Einnahmen Gesamtbetrag /Einnahmen von... bis unter... EUR Einnahmen und Werbungskosten aus Kapitalvermögen Summe negativen Gesamtbetrag /Einnahmen Gesellschaften/ Gesellschaften/ Gemeinschaften Gemeinschaften v o mehr Insgesamt

48 /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl Mitunternehmer/Beteiligten Anzahl Mitunternehmer / Beteiligten Gewinn aus Land- und Gewerbe- selbständiger Forstwirtschaft betrieb Arbeit Gesell./ Gesell./ Gesell./ Gemein. Gemein. Gemein und bis bis bis und mehr Insgesamt Noch: 15. /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl Mitunternehmer/Beteiligten Anzahl Mitunternehmer / Beteiligten Vermietung und Verpachtung Gewinn aus sonstigen n Einnahmen und Werbungskosten aus Kapitalvermögen Gesell./ Gesell./ Gesell./ Gemein. Gemein. Gemein und bis bis bis und mehr Insgesamt Noch: 15. /Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl Mitunternehmer/Beteiligten Anzahl Mitunternehmer / Beteiligten Gesell./ Gemein. Summe negativen Gesamtbetrag /Einnahmen Gesell./ Gemein und bis bis bis und mehr Insgesamt

49 Personengesellschaften/Gemeinschaften mit positiven n aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten Wirtschaftsabschnitt aus Gewerbebetrieb Gesell./ Gemein. Positive aus anen Einkunftsarten Summe negativen Summe Mitunternehmer Anzahl Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltg. und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern davon Kfz-Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz; Tankstellen Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Kfz) Einzelhandel (ohne Handel m. Kfz und Tankst.); Rep. v. Gebrauchsg Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung sonstiger öffentl. u. persönlicher Dienstleistungen Wirtschaftsabschnitte insgesamt

50 Personengesellschaften/Gemeinschaften mit negativen n aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten Wirtschaftsabschnitt Negative aus Gewerbebetrieb Gesell./ Gemein. Positive aus anen Einkunftsarten Summe negativen Summe Mitunternehmer Anzahl Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltg. und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern davon Kfz-Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz; Tankstellen Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Kfz) Einzelhandel (ohne Handel m. Kfz und Tankst.); Rep. v. Gebrauchsg Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung sonstiger öffentl. u. persönlicher Dienstleistungen Wirtschaftsabschnitte insgesamt

51 Regionale Glieung Personengesellschaften/Gemeinschaften Gewinn aus Kreisfreie Stadt Landkreis Land Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit Gesell./ Gesell./ Gesell./ Gemein. Gemein. Gemein. Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon kreisfreie Städte Landkreise

52 Noch: 18. Regionale Glieung Personengesellschaften/Gemeinschaften Kreisfreie Stadt Landkreis Land Vermietung und Verpachtung Gewinn aus sonstigen n Einnahmen und Werbungskosten aus Kapitalvermögen Gesell./ Gesell./ Gesell./ Gemein. Gemein. Gemein. Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon kreisfreie Städte Landkreise

53 Noch: 18. Regionale Glieung Personengesellschaften/Gemeinschaften Kreisfreie Stadt Landkreis Land Gesell./ Gemein. Summe Gesamtbetrag negativen /Einnahmen Gesell./ Gemein. Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon kreisfreie Städte Landkreise

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