Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2017 und Einzelplan 13 Allgemeine Finanzverwaltung
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1 Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Einzelplan 13 Allgemeine Finanzverwaltung
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3 Anlage Vorwort Einzelplan 13 A. Überblick der für die Politik im Ressortbereich relevanten Entwicklungen Im Einzelplan 13 sind unter der Bezeichnung Allgemeine Finanzverwaltung im Wesentlichen Einnahmen und Ausgaben vereinigt, die entweder keine oder mehrere der übrigen Einzelpläne berühren oder für deren Nachweis an dieser Stelle ein besonderes finanzwirtschaftliches Interesse besteht. Im inneren Gefüge des Haushalts stellt der Einzelplan 13 mit seinem erheblichen Überschuss den Ausgleich des Gesamthaushalts her. B. 1. Zentrale Zielsetzung in den politischen Handlungsbereichen und Aufgabenbereichen des Ressorts Im Einzelplan 13 sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen folgender Aufgabenbereiche veranschlagt: Kap Kap Kap Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis bis 1999 und Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis bis 1999 und Kap Kap Kap Hochwasserhilfe Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Kap Kap Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV Kap Zuschüsse an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V Kap Kap Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Kap Hochwasserhilfen 2013 Kap Kap Kap Versorgung Zuweisungen der EU 2014 bis 2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
4 - 4 - Kapitel 1301 Steuern und Kapitel 1310 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Darstellung entsprechend dem Ergebnis der November-Steuerschätzung Kapitel 1312 Finanzzuweisungen an die Gemeinden Hier erfolgt die Veranschlagung der Zuweisungen an die Kommunen auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für 2017 in Höhe von und für 2018 in Höhe von Mit dem Teilentschuldungsprogramm STARK II unterstützt das Land auch weiterhin die Kommunen bei ihren Konsolidierungsbemühungen. Ziel des Programms ist es, mit der Ablösung von bestehenden Darlehen und der folgenden Anschlussfinanzierung nebst Tilgungszuschuss einen effektiven Beitrag zum Schuldenabbau leisten. Durch die nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst werden finanzielle Freiräume geschaffen, die die Kommunen in die Lage versetzen, die Attraktivität ihres Wohn- und Wirtschaftsstandortes durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Des Weiteren sind hier die Erstattungen von Zinsen und Kosten an die Investitionsbank für die Programme zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III ELER) sowie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE) veranschlagt. Außerdem veranschlagt sind hier die nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaft im Bundesgebiet fördert der Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Investitionen finanzschwacher Kommunen. Sachsen-Anhalt stehen hierfür insgesamt zur Verfügung. Der Bund fördert damit 90 vh der förderfähigen Investitionskosten. Den Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10 vh übernimmt das Land und reicht diesen zusammen mit den Fördermitteln des Bundes aus. Zur Umsetzung des KInvFG hat das MF am 30. Oktober 2015 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das STARK V Programm erlassen. Die Förderrichtlinie definiert die vom Bund vorgegebenen Förderbereiche und benennt in Anlage 1 die förderfähigen Zuwendungsempfänger. Die Bundes- und Landeszuweisungen sowie die Kosten der IB als Bewilligungsbehörde wurden in der Titelgruppe 64 veranschlagt. Kapitel 1315 Zuschüsse an Religionsgemeinschaften Hier erfolgt die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben an die Religionsgemeinschaften. Kapitel 1325 Schuldenverwaltung Es erfolgt hier die Veranschlagung für die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt und für die Tilgung von Darlehen Schuldenaufnahme Tilgung NKA Schuldentilgung Summe der Nettokreditaufnahme: Mio Mio. Gesamt 821 Mio. 2. Bisherige Tilgung Mio. 50 Mio. 75 Mio. 100 Mio. Restkredite 571 Mio.
5 weitere Tilgungsraten Jahr Tilgungsbetrag Restschuld Mio. 446 Mio Mio. 346 Mio Mio. 246 Mio Mio. 100 Mio. 46 Mio. 146 Mio. 46 Mio. 0 Die Nettokredite der Jahre 2010 und 2011 werden im Jahr 2021 vollständig getilgt sein. B. 2. Im Bereich der EU-Förderung werden in den Operationellen Programmen Genderziele abgebildet. Hierzu wird auf die Vorworte der jeweiligen Einzelpläne verwiesen. C. Organisatorische oder sonstige Veränderungen Die nachfolgend dargestellten Umsetzungen aufgrund geänderter Gruppierungen sowie Auflösung des Kapitel 1399 Sonstige Einnahmen und Ausgaben und der TGr. 62 im Kapitel 1302: von Kapitel Titel nach Kapitel Titel
6 - 6 - Im Kapitel 1302 erfolgte die Auflösung der TGr. 62 Strategische Steuerung durch Beendigung der Weiterentwicklung der Basis-KLR sowie Umsetzungen in den Epl. 04 und 19 (Weiterentwicklung des Programms ISA) sowie die Beschränkung des in 2013 geschlossenen Rahmenvertrages mit der IB (Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jährlich) auf den Kommunalen Finanzmonitor (Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jährlich) und den Kommunalen Schuldenmonitor (Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jährlich). Die Veranschlagung des Kommunalen Finanzmonitors erfolgt bei Kapitel 1312 Titel Die Veranschlagung für den Kommunalen Schuldenmonitor erfolgt beim Kapitel 1312 Titel Die Mittel für den wirtschaftspolitischen Dialog werden im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ab 2017 veranschlagt. Löschung Kapitel Mit dem hat der Bundestag das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) verabschiedet. Bestandteil dieses Paketes war das Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG. Das Gesamtvolumen für Sachsen - Anhalt betrug 475 Mio.. Das Programm wurde 2011 beendet. E. EU-Förderung Im Epl. 13 werden die EU-Mittel der Operationellen Programme des EFRE, des ESF und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) einschließlich der Technischen Hilfe veranschlagt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt insbesondere darauf ab, Ungleichgewichte zwischen den Regionen auszugleichen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Der EFRE soll dabei die regionale und lokale Entwicklung durch die Beteiligung an Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie nachhaltige Stadtentwicklung unterstützen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) soll Strategien und Prioritäten fördern, die insbesondere darauf abzielen, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu sichern, die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU zu erhöhen, in Ausbildung, Berufsbildung und die Förderung des Schulerfolgs zu investieren und die soziale Inklusion zu fördern. Die Förderung der EU erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Aus diesen Mitteln können agrarstrukturelle Maßnahmen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gefördert werden. Die EU beteiligt sich je nach Maßnahme mit 75, 90 und 100 Prozent an den zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben. Zu den geplanten inhaltlichen Schwerpunkten der Förderperiode wird auf die Vorbemerkungen zu den Kapiteln 1316, 1317 und 1390 verwiesen. Eine Gesamtübersicht über die einzelnen Maßnahmen ist im Vorbericht dargestellt. Die Veranschlagung der einzelnen Förderperioden erfolgt bei: Kapitel 1303 und 1304 Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 (EFRE I bis III und ESF I bis III) Kapitel 1306, 1307, 1308, 1309, 1313 und 1314 Förderperiode 2007 bis 2013 (EFRE IV und ESF IV) Kapitel 1316, 1317, 1318 und 1319 Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE V und ESF V) Kapitel 1390 Förderperiode 2014 bis 2020 (ELER) F. Sonstiges Beilage 1 Beilage 2 Verzeichnis der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Unternehmen Übersicht über die Schuldendiensthilfen
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8 - 8 - Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Hochwasserhilfe Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV ( ) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV ( ) Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
9 - 9 - und Verpflichtungsermächtigungen 2017 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel
10 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V ( ) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V ( ) Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Hochwasserhilfen Versorgung Zuwendungen der EU bis 2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Summe Summe mehr(+) / weniger(-)
11 und Verpflichtungsermächtigungen 2017 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel
12 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Hochwasserhilfe Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV ( ) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV ( ) Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
13 und Verpflichtungsermächtigungen 2018 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel
14 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V ( ) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V ( ) Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Hochwasserhilfen Versorgung Zuwendungen der EU bis 2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Summe Summe mehr(+) / weniger(-)
15 und Verpflichtungsermächtigungen 2018 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel
16 Kap Steuern 13 Allgemeine Finanzverwaltung Steuern Angaben in *** Rückzahlungen und Erstattungen sind durch Absetzen von den Einnahmen zu verausgaben. Die Ansätze der Steuern und steuerinduzierten Einnahmen basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung Mai 2016 sowie einer vom Ministerium der Finanzen vorgenommenen Zuschätzung in Höhe von 115 Mio. für 2017 und 135 Mio. für Die Zuschätzung wurde im Titel veranschlagt. Einnahmen Lohnsteuer Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden zu 100 v. H. nachgewiesen und um die gesetzlichen Anteile des Bundes und der Gemeinden gemindert Gemeindeanteil an der Lohnsteuer Für die Verteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden gelten die Bestimmungen des Artikels 106 Abs. 5 GG Bundesanteil an der Lohnsteuer Gemäß Artikel 106 Abs. 3 GG steht das Aufkommen der Einkommensteuer, soweit es nicht nach Artikel 106 Abs. 5 GG den Gemeinden zugewiesen wird, und das Aufkommen der Körperschaftsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam (Gemeinschaftsteuer) je zur Hälfte (50 v. H.) zu. 011** Lohnsteuer (Landesanteil) Veranlagte Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Gemeindeanteil an der veranlagten Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Bundesanteil an der veranlagten Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Veranlagte Einkommensteuer (Landesanteil) Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer) Vgl. Erläuterungen zu Titel
17 13 Allgemeine Finanzverwaltung Steuern Angaben in Bundesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer) Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungssteuer) (Landesanteil) Körperschaftsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Bundesanteil an der Körperschaftsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Körperschaftsteuer (Landesanteil) Umsatzsteuer (Gesamtanteil) Gemäß Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5a GG steht das Aufkommen der Umsatzsteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu. Die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Geringere Einnahmen (5,4 Mio. ) durch Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung des Aufbauhilfefonds Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Umsatzsteuer (Landesanteil) Gewerbesteuerumlage (Landesanteil) Gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG i. V. m. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens abzuführen, die auf den Bund und das Land aufzuteilen ist. Für die Gewerbesteuerumlage ist der Landesanteil veranschlagt Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Gemeindeanteil) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Bundesanteil)
18 13 Allgemeine Finanzverwaltung Steuern Angaben in 018** Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungsbeträge (Landesanteil) A Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage Vermögensteuer 0 Zu bis Gemäß Artikel 106 Abs. 2 GG i. V. m. den Regelungen des Einigungsvertrages steht das Aufkommen der in diesen Titeln ausgewiesenen Steuern dem Land zu Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Totalisatorsteuer ** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1301 Titel Andere Rennwettsteuern Lotteriesteuer Sportwettensteuer *** Umsetzungen von Kap Titel Feuerschutzsteuer Gemäß 23 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ausschließlich für Zwecke des Brandschutzes zu verwenden. Vgl. Erläuterungen zu Kapitel Biersteuer Sonstige Steuern und Abgaben 150 B Landessteuern Summe A und B
19 13 Allgemeine Finanzverwaltung Steuern Angaben in Ausgaben Zuschüsse an Rennvereine ** Ausgaben dürfen geleistet werden bis zu 96 v. H. der Isteinnahmen bei Kapitel 1301 Titel Gemäß 10 RennwLottG hat der Unternehmer des Totalisators von den am Totalisator gewetteten Beträgen eine Steuer i. H. v. 5 v. H. zu entrichten. Die Rennvereine erhalten gemäß 16 RennwLottG eine Zuweisung aus der Totalisatorsteuer i. H. v. bis zu 96 v. H. der Einnahmen Annahme von Kunstgegenständen an Zahlungsstatt gem. 224 a der Abgabenordnung *** Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Höhe der an Zahlungsstatt angenommenen Kunstgegenstände. Ausgaben dürfen nur im Wege der Verrechnung mit der zu tilgenden Steuerschuld geleistet werden.
20 13 Allgemeine Finanzverwaltung Steuern Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 6 HGr. 8 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)
21 Kap Allgemeine Bewilligungen 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in Einnahmen Spielbankabgabe *** Umsetzungen von Kap Titel Vgl. K-Vermerk zu Titel Gemäß 12 Spielbankgesetz (SpielbG) hat die Spielbank eine am Bruttospielertrag ausgerichtete Spielbankabgabe zu entrichten Zusatzabgabe von Spielbanken *** Umsetzungen von Kap Titel Neben der Spielbankabgabe (Titel ) hat die Spielbank eine Zusatzabgabe zu entrichten. Diese beträgt 40 v. H. des nach 13 Abs. 2 bis 4 Spielbankgesetz (SpielbG) ermittelten Gewinns Einnahmen aus Veröffentlichungen 0 ** Abweichend von 61 Abs. 1 und 63 Abs. 3 LHO dürfen Haushaltspläne u.a. haushaltsrechtliche Vorschriften unentgeltlich abgegebenen werden. Einnahmen aus dem Verkauf von Haushaltsplänen, Haushaltsrechnungen und anderen haushaltsrechtlichen Vorschriften. Über unentgeltliche Abgaben wird von Fall zu Fall entschieden Einnahmen aus Erbschaften des Fiskus nach 1936 BGB * Vgl. K-Vermerk zu Kapitel Titel Konzessionsabgaben des Zahlenlottos und des Fußballtotos ** Gemäß 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich. Nach 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer eine angemessene Konzessionsabgabe von mindestens 20 v. H. der Wetteinsätze abzuführen. Für die gem. 9 des Glücksspielgesetzes zweckgebunden zu verwendende Konzessionsabgabe sind Ausgaben wie nachfolgend dargestellt veranschlagt:
22 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in noch zu v. H. für wohlfahrtspflegerische Aufgaben der Verbände Kapitel 0509 TGr v. H. für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen Kapitel 0509 TGr v. H. für Sportorganisationen und Sportvereine Kapitel 0346 Titel Kapitel 0346 Titel Kapitel 0346 Titel Kapitel 0346 Titel v. H. für Zwecke der Jugendpflege und Jugendsport Kapitel 0517 TGr Kapitel 0707 TGr Kapitel 0707 TGr Kapitel 0707 TGr v. H. für die Förderung des Schul- und Hochschulsport Kapitel 0602 TGr Kapitel 0707 TGr Kapitel 0707 TGr v. H. für die Förderung kultureller Maßnahmen Kapitel 1787 TGr v. H. für die Förderung der Kunsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 1776 Titel Summe Konzessionsabgabe aus Sportwetten mit festen Gewinnquoten für Sportorganisationen und Sportvereine ** Gemäß 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich. Die Konzessionsabgabe wurde für einen Zeitraum vom bis auf Null reduziert. Jetzt wird mit einer üblichen Abführung von 15 v. H. der Spieleinsätze ausgegangen. Die Einnahmen sind dem MI für die Sportförderung bei Kapitel 0346 Titel zur Verfügung zu stellen Reinerträge aus Lotto-Toto-Mitteln Nach 9 Abs. 4 S. 4 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer 50 v. H. der Reinerträge an das Land abzuführen Rückerstattung von Rabatten für Arzneimittel Am 01. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) in Kraft getreten. Bestandteil des AMNOG ist das Gesetz über Rabatte für Arzneimittel. Die Einrichtung dieses zentralen Einnahmetitels folgt den Vorgaben der Bund-/Länderumfrage und soll die Vereinnahmung der Rabatte von der Zentralen Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) ermöglichen.
23 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in Einnahmen aus Spenden für Hochwassergeschädigte 100 * Vgl. K-Vermerk zu Kapitel Titel Zuweisungen für Investitionen vom Bund 0 Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Entsprechend Art. 2 Abs. 1 der zwischen Bund und Ländern am 11. Februar 1994 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung sind die Mittel gemeinnützig für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu verwenden Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre *** Umsetzungen von Kap Titel Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel Die allgemeine Rücklage beträgt 191,1 Mio.. Darin enthalten ist auch die Rücklage für die Entlastung der Kinderbetreuung in Höhe von 8,9 Mio.. Die Ermächtigung zur Entnahme 2016 wurde nicht in Anspruch genommen Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve *** Umsetzungen von Kap Titel Die Entnahme 2017 erfolgt gemäß 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2017 (HG 2017) Erstattungen von Aufwendungen für Job-Tickets durch die Bediensteten 0 *** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1302 Titel Vorsorglich Leertitel.
24 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in Ausgaben Nachversicherungen für aus dem Landesdienst ausscheidende Bedienstete Zentral im Epl. 13 veranschlagt. Im Ansatz ist u. a. auch die Nichtübernahme von Beamtenanwärtern in das Beamtenverhältnis berücksichtigt Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter * Vgl. D-Vermerk zu Kapitel Titel *** Die Ausgaben sind gemäß 20 Abs. 2 LHO im Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a) Doppelbuchstaben bb) LHO genannten Ausgaben. Verstärkungsmittel für die in den Einzelplänen ausgebrachten Ansätze Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungungsempfänger und dgl * Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel Titel *** Die Ausgaben sind gemäß 20 Abs. 2 LHO im Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a) Doppelbuchstaben bb) LHO genannten Ausgaben. Vgl. Erläuterung zu Titel Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben (ohne Versorgung) *** Die Ausgaben sind gemäß 20 Abs. 2 LHO im Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) Doppelbuchstaben aa) LHO genannten Ausgaben Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus Globale Minderausgabe für Personalausgaben Veröffentlichungen Kosten für den Druck des Haushaltsplanentwurfes, des endgültigen Haushaltsplanes, etwaiger Ergänzungen und Nachträge, der Haushaltsrechnung, der Mittelfristigen Finanzplanung sowie haushaltsrechtlicher Vorschriften Dienstleistungen Außenstehender - PPP
25 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in noch zu Unterstützung von Kommunen bei der Realisierung von Public-Private-Partnerships (PPP) - Projekten, die Modellcharakter haben Dienstleistungen Außenstehender Wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung von Projekten, u.a. Finanzwirtschaftliche Zielsysteme, Controlling sowie für finanz- und haushaltswirtschaftliche Analysen Lohnsteuer des Landes für die VBL-Umlage *** Umsetzungen von Kap Titel Die Pauschalversteuerung der VBL-Umlage erfolgt gemäß 16 Abs. 2 des Tarifvertrages Altersversorgung in Verbindung mit 40b Abs. 1 Einkommensteuergesetz Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbank- und Zusatzabgabe *** Umsetzungen von Kap Titel Ausgaben dürfen bis zu der Höhe geleistet werden, die zur Erfüllung der sich aus dem SpielbG über die Höhe des Anteils der Gemeinden an der Spielbank- und Zusatzabgabe ergebenden Verpflichtungen notwendig sind. Nach 18 Spielbankgesetz (SpielbG) erhält die Gemeinde, in der sich eine Spielbank befindet, einen Anteil von 20 v. H. an der Spielbankabgabe (Kapitel 1302 Titel ), der auf diese Spielbank entfällt und dem Land tatsächlich zufließt. Des Weiteren erhalten die einzelnen Spielbankgemeinden einen Anteil von 20 v. H. an der Zusatzabgabe (Kapitel 1302 Titel ) Erstattung des Landesanteils an den Kosten der Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft deutscher Länder *** Umsetzungen von Kap Titel Seit 1991 ist das Land Sachsen-Anhalt Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Nach Satzung der TdL 5 und 7 Nr. 6 ist das Land verpflichtet, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge zu zahlen Leistungen zur Beseitigung außerordentlicher Notstände (Katastrophenfonds) *** MF wird ermächtigt, Ausgaben bis zu 5 Mio. im Einzelfall zu leisten, wenn für diesen Zweck an anderer Stelle Mittel eingespart werden. Aus den Ausgaben dürfen auch Billigkeitsleistungen gemäß 53 LHO gewährt werden. Vorsorglich Leertitel Unterstützungen für Hochwassergeschädigte aus Spenden * Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel Titel
26 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung Beitragszahlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß SGB VII Ausgaben im Zusammenhang mit Erbschaften nach 1936 BGB Übertragbar * Die Ausgabe darf überschritten werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel Titel Zuführung an das Sondervermögen Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung der Versorgungslasten der Beamten Verstärkungsmittel für Zuführungen in den Pensionsfonds (Titel ) für Neueinstellungen. Bis zum Haushaltsjahr 2014 wurden diese Verstärkungsmittel bei Kapitel Titel veranschlagt Zuführung an die Steuerschwankungsreserve *** Umsetzungen von Kap Titel Gemäß dem Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. April 2008 in seiner jeweils geltenden Fassung. Entnahmen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel Zuführung an die Allgemeine Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre *** Umsetzungen von Kap Titel Rücklage gemäß 62 Abs. 4 LHO Entnahmen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren vorsorglich Leertitel Globale Mehrausgaben Zur Deckung der Mehrausgaben für Schadensersatzleistungen und Unfallentschädigungen Globale Minderausgaben Ausbringung von Globalen Minderausgaben entsprechend Kabinettsbeschluss vom 04.Oktober Zahlungen für Job-Tickets an die Verkehrsunternehmen
27 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in noch zu *** Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 1302 Titel Soweit bei Fälligkeit der Zahlungen des Landes Sachsen-Anhalt die Erstattungen bei Titel noch nicht oder noch nicht in voller Höhe eingegangen sind, dürfen die Ausgaben ausnahmsweise - ohne das Verfahren nach 37 LHO - in der unbedingt erforderlichen Höhe geleistet werden. Die Ausgaben sind in diesem Falle zu Lasten des Deckungskreises der OGr. 51 bis 54 gemäß 9 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2015/2016 zu erwirtschaften. Im Rahmen der Fürsorgepflicht bemüht sich das Land Sachsen-Anhalt für seine Bediensteten um preisgünstige Job-Tickets der DB Vertrieb GmbH. Als Partner für die abzuschließenden Verträge kommt nach den Bedingungen der DB Vertrieb GmbH nur das Land Sachsen-Anhalt in Betracht, das sich gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages mit der DB Regio GmbH dazu verpflichtet, ausstehende Forderungen des Vertragspartners gegenüber den Bediensteten nach zweimaliger Mahnung zu übernehmen. Das Land sichert sich seine Ansprüche jeweils im konkreten Einzelfall durch eine Gehaltsabtretungserklärung des zahlungspflichtigen Bediensteten. Da die Ticketnutzer im Innenverhältnis den Gegenwert des verauslagten Forderungsbetrages gegenüber dem Land Sachsen- Anhalt zu erstatten haben, liegt ein Fall sog. durchlaufender Gelder vor. In Einnahme und Ausgabe sind hierfür jeweils Leertitel ausgebracht, da die Höhe der anfallenden Beträge nicht bekannt ist. Die Ausgabeermächtigung bemisst sich nach der Isteinnahme. Vorsorglich wird durch Haushaltsvermerk die Zahlung zugelassen, wenn in Sonderfällen - trotz Abtretungserklärung - die Erstattung durch den Ticketerwerber unmöglich werden sollte. Titelgruppe(n) 62 Strategische Steuerungsinstrumente Aus- und Fortbildung Schulungsleistungen für die landesweite Basis-KLR (Nach- und Ergänzungsschulungen) Dienstleistungen Umgesetzt nach 0401 Titel Erstattungen an die Investitionsbank Bisher erfolgte hier die Veranschlagung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der IB aus dem HHJ 2013 zur strategischen Partnerschaft zwischen Landesregierung und Investitionsbank, insbesondere zu den Schwerpunkten wissenschaftliche Unterstützung, strategische Steuerung und STARK-Programme. Die Laufzeit betrug 7 Jahre mit einer jährlichen Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jeweils Dieser Vertrag soll zum auf die Leistungen Kommunaler Finanzmonitor und Kommunaler Schuldenmonitor beschränkt werden. Für den Kommunalen Finanzmonitor erfolgt die Veranschlagung ab dem HHJ 2017 bei Kapitel 1312 Titel Für den Kommunalen Schuldenmonitor bei Kapitel 1312 Titel Vgl. auch Erläuterung zu Kapitel 1312 Titel und Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Nachrichtlich: Summe TGr
28 13 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 0 HGr. 1 HGr. 2 HGr. 3 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 HGr. 6 HGr. 8 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)
29 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Die Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 sind ausgabeseitig abgeschlossen. Die Abschlussunterlagen der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden im Jahr 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Zahlung der Schlussrate durch die Europäische Kommission ist noch nicht abschließend erfolgt. Einnahmen Rückflüsse aus Rückforderungen Einnahmen aus Erstattungsansprüchen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden Vermischte Einnahmen Einnahmen aus der Verzinsung der Erstattungsansprüche im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden Erstattungen von der EU - Abrechnung EFRE III 0 Einnahmen für konsumtive Strukturfondsausgaben aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (EFRE III) Programmzeitraum bei der Europäischen Kommission Zuschüsse von der EU - Abrechnung EFRE III 0 Einnahmen für investive Strukturfondsausgaben aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (EFRE III) Programmzeitraum bei der Europäischen Kommission.
30 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Ausgaben Rückzahlungen an die EU-Kommission Rückzahlungen an die EU-Kommission aus der Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006.
31 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 1 HGr. 2 HGr. 3 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)
32 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Die Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 sind ausgabeseitig abgeschlossen. Die Abschlussunterlagen der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden im Jahr 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Zahlung der Schlussrate durch die Europäische Kommission ist noch nicht abschließend erfolgt. Einnahmen Rückflüsse aus Überzahlungen und Rückforderungen Einnahmen aus Erstattungsansprüchen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden Vermischte Einnahmen Einnahmen aus der Verzinsung der Erstattungsansprüche im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden Erstattungen aus dem EU-Sozialfonds (Abrechnung ESF III) 0 Einnahmen aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (ESF III) Programmzeitraum bei der Europäischen Kommission.
33 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Ausgaben Rückzahlungen an die EU-Kommission Rückzahlungen an die EU-Kommission aus der Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis Titelgruppe(n) 73 Förderung der beruflichen Qualifikation - Programmzeitraum EU-Anteil Zuschüsse an private Unternehmen Nachrichtlich: Summe TGr. 73
34 Allgemeine Finanzverwaltung Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 1 HGr. 2 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)
35 Kap Hochwasserhilfe 13 Allgemeine Finanzverwaltung Hochwasserhilfe Angaben in *** Die Ausgaben der Titelgruppen dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei den Titeln , , und in Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden. Das Aufbauhilfefondsgesetz (BGBl Teil I S. 3651, 3652), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I S. 2854) sowie die Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Fluthilfe bleiben davon unberührt. Fortsetzung der Hochwasserhilfe gemäß dem Aufbauhilfefondsgesetz. Einnahmen Rückzahlungen von Überzahlungen aus Bundesmitteln Rückzahlungen von Überzahlungen aus Landesmitteln Vermischte Einnahmen Entnahme aus der Rücklage zur Fortführung der Beseitigung von Hochwasserschäden in den Folgejahren
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