Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13. Mai 2015 II A FV /2015 Tel (int. 920) Christian.Bohm@senfin.berlin.
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13. Mai 2015 II A FV /2015 Tel (int. 920) Christian.Bohm@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Ergebnis der 146. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 5. bis 7. Mai 2015 in Saarbrücken Rote Nummern: Vorgang: Ansätze: Gesamtkosten: entfällt entfällt entfällt entfällt 1. Grundlagen der Steuerschätzung Basis der Steuerschätzung war die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Stand Ende April 2015). Die Bundesregierung erwartet für die Jahre 2015 und 2016 jeweils ein bundesweites Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von real 1,8%. Sie bleibt damit für dieses Jahr unter der Prognose der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute; im nächsten Jahr ist sie gleichauf. Das entspricht einem Nominalwachstum von 3,8% (2015). Die zur letzten Steuerschätzung im November 2014 erwartete Konjunkturdelle ist somit nicht eingetreten. Seit Anfang 2015 wurden die Konjunkturerwartungen dagegen schrittweise nach oben angepasst. Die Risiken der Prognose sind angesichts des störanfälligen außenwirtschaftlichen Umfeldes nach wie vor hoch. BIP-Wachstum (real) 2013 Ist 2014 Ist ff Herbstprojektion BReg = Novemberschätzung ,1% 1,6% 1,3% 1,3% 1,3% Jahreswirtschaftsbericht der BReg (Januar 2015) 1,5% --- Forschungsinstitute (April 2015) 2,1% 1,8% --- Frühjahrsprojektion BReg = Maischätzung ,8% 1,8% 1,3% 2. Entwicklung der bundesweiten Steuereinnahmen Die bundesweiten Steuereinnahmen werden im Prognosezeitraum von rd. 644 Mrd. (Ist 2014) auf rd. 769 Mrd. (2019) ansteigen. Die Steuerschätzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis des geltenden Steuerrechts. Das bedeutet, dass die derzeit diskutierten Steuerrechtsänderungen, u.a. zur Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer und des Kindergeldes oder die weitere Entlastung von Län- 1
2 dern und Kommunen, nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt sind. Darüber hinaus hat Bundesminister Dr. Schäuble bei der Bekanntgabe der Schätzergebnisse am eine Einkommensteuerentlastung ab 2016 zur Abmilderung der sogenannten Kalten Progression in der Größenordnung von etwa 1,5 Mrd. angekündigt. Bundesweit (Mrd. ) Ist Steuerschätzung November Steuerschätzung Mai Differenz in Mrd ,3 7,8 7,7 8,1 8,4 * Abw eichung in den Summen durch Rundung möglich 3. Einnahmenentwicklung in Berlin Das regionalisierte Ergebnis für Berlin stellt sich wie folgt dar: Berlin (Mio. ) Ist Steuerschätzung November Steuerschätzung Mai Differenz in Mio Veränderung geg. Vorjahr (Mio ) Veränderung geg. Vorjahr in v.h. 7,6 2,3 4,9 3,8 3,9 3,7 * Abw eichung in den Summen durch Rundung möglich Gegenüber dem Nachtragshaushalt 2015 ergibt sich ein Plus von 294 Mio. ; gegenüber den Eckwerten ergeben sich höhere Einnahmen von 325 Mio. (2016) und von 201 Mio. (2017). Hauptgrund für die Einnahmenzuwächse sind die bundesweit deutlich günstigeren Konjunkturerwartungen sowie für Berlin das anhaltende Bevölkerungswachstum. Berlin (Mio. ) Nachtragshaushalt 2015 Eckwerte 2016/2017 Steuerschätzung Mai 2015 Differenz in Mio. 294 * Abw eichung in den Summen durch Rundung möglich Bei der Beurteilung der Einnahmeentwicklung des Jahres 2015 gegenüber 2014 ist zu berücksichtigen, dass die Berliner Einnahmen im Jahr 2014 aufgrund von Sonderentwicklungen überhöht waren 1 und das Jahr 2015 durch die Abrechnung im Finanzausgleich für das IV. Quartal 2014 (kassenwirksam im März 2015) von -252 Mio. vorbelastet ist 2. Der einfache Vergleich der Schätzung für das Jahr 2015 mit dem Ist des Jahres 2014 unterzeichnet das tatsächliche Einnahmenwachstum Es handelte sich um hohe Steuereinnahmen im Unternehmensbereich (Einzelfälle), die wegen der Vereinnahmung am Jahresende 2014 erst im Jahr 2015 im Länderfinanzausgleich angerechnet wurden. Vgl. hierzu Rote Nummer 1764 B (73. Hauptausschusssitzung am ) Vgl. hierzu Rote Nr (76. Hauptausschusssitzung am ) 2
3 Betrachtet man wegen des jahresübergreifenden Finanzausgleichs die Jahre 2014 und 2015 zusammen, betrüge der Zuwachs beider Jahre insgesamt Mio. bzw. 9,9 v.h., was einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs von 826 Mio. bzw. 5,0 v.h. entspräche (vgl. mittlere Tabelle auf der Vorderseite). Dieses Wachstum liegt deutlich über der Bundesentwicklung. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf dem Einwohnerstand vom und enthält grundsätzlich keine demographiebedingten Mehreinnahmen. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Berichtsturnus des Statistischen Bundesamtes erfolgte die Einwohnerfortschreibung zwischen der letzten und dieser Steuerschätzung nicht wie üblich um zwei, sondern um drei Quartale. Der Einwohnerzuwachs seit der letzten Steuerschätzung im November 2014 (Einwohnerstand ) zu dieser Schätzung (Einwohnerstand ) beträgt rd Einwohner. 4. Berlin im Abrechnungssystem des Finanzausgleichs Aufgrund des starken Berliner Vorjahresergebnisses wurden neben der o.g. Rückzahlung von 252 Mio. zusätzlich zum Jahresanfang die täglichen vorläufigen Anteile Berlins bei der Umsatzsteuerverteilung und im LFA deutlich abgesenkt 3. Das hat zur Folge, dass Berlin im Jahr 2015 in der vorläufigen Verteilung 8,5 Prozentpunkte der örtlichen Umsatzsteuer bzw. etwa 600 bis 700 Mio. weniger zufließen werden als im Vorjahr. Dies erklärt auch den scheinbar niedrigen Ansatz 2015 beim Landesanteil an der Umsatzsteuer (Titel 01500). Diese Mechanismen sind Ausdruck des Finanzverbundes, nach dem sich die Entwicklung der einzelnen Länder grundsätzlich nach der bundesweiten Entwicklung richtet. Durch regelmäßige Abrechnungen erfolgt laufend ein Soll-Ist-Ausgleich zwischen den Ländern. Kurz gesagt: Die Berliner Entwicklung der Steuereinnahmen zieht erhebliche Folgeänderungen im Finanzausgleich nach sich. Diese wirken sich wegen der Trägheit des Ausgleichssystems nicht immer periodengerecht aus. Dies war z.b. im Jahr 2014 zu beobachten, als im letzten Quartal hohe Steuern eingenommen wurden, die damit eingetretene Überzahlung aber erst im Folgejahr im LFA ausgeglichen wurde. In der mittelfristigen Entwicklung gleicht sich das aber zwischen den Ländern aus. So fiel das Berliner Einnahmenwachstum des Jahres nach einem starken Jahr mit nur +0,9% deutlich unterdurchschnittlich aus. Um Missverständnissen vorzubeugen: Berlin wird auch in diesem Jahr etwa 3 ½ Mrd. LFA-Zuweisungen erhalten. Zu den aktuellen Rückzahlungen (Umsatzsteuer und LFA) kommt es, da Berlin auf Basis der aktuellen Verteilquoten und des eigenen Aufkommens laufend noch höhere vorläufige Beträge einnimmt, als Berlin zustehen. In der Gesamtbetrachtung wird das Berliner Ergebnis grundsätzlich von der bundesweiten Entwicklung bestimmt. Angesichts der abrechnungsbedingten Verschiebungen auf der Zeitachse bei der Umsatzsteuerverteilung, der Steuerzerlegung, dem Länderfinanzausgleich sowie den Allgemeinen BEZ wird die bundesweite Entwick- 3 Im Rahmen der 1. Verordnung zur Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs stieg der Satz, den Berlin täglich von der örtlichen Umsatzsteuer an den Bund abführen muss, von 0% im Jahr 2013, auf 2,7% im Jahr 2014 und nun auf 11,2% im Jahr
4 lung - von allen Ländern - immer über einen Mehrjahreszeitraum vollzogen. In einem einzelnen Jahr können sich durchaus sehr heterogene Ergebnisse für die einzelnen Länder und damit deutliche Abweichungen vom Bundesdurchschnitt ergeben. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Gesamtergebnisses der Steuerschätzung als auch für einzelne Steuerarten. Die aufgezeigten Entwicklungen gelten unter der Bedingung eines unveränderten Finanzausgleichsrechts. Im Rahmen der laufenden Beratungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gibt es starke Bestrebungen mehrerer Akteure das Finanzausgleichsrecht zu Ungunsten Berlins zu verändern. 5. Geplante Steuerrechtsänderungen des Bundes Wie eingangs dargestellt, sind mehrere geplante Steuerrechtsänderungen der Bundesregierung noch nicht in der Steuerschätzung abgebildet, da diese grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht ausgeht. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Gesetzentwürfe: Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Nach dem Gesetzentwurf entstehen bundesweite Mindereinnahmen von rd. 1,7 Mrd. im Jahr 2015, ansteigend auf knapp 4 Mrd. im Jahr Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Im Bereich der Steuereinnahmen sind Umsatzsteuerfestbeträge für die Kommunen einmalig im Jahr 2017 von 1 Mrd. und für die Länder von jeweils 500 Mio und 2016 vorgesehen. Abmilderung der Kalten Progression in Höhe von 1,5 Mrd. ab Bisher liegt kein Gesetzentwurf vor. Für Berlin könnten diese Steuerrechtsänderungen insgesamt, je nach Ausgang der Gesetzgebungsverfahren, Mindereinnahmen von über 100 Mio. pro Jahr bedeuten. 6. Übernachtungsteuer (City-Tax) Im Rahmen bisheriger Beratungen im Hauptausschuss ist dem Hauptausschuss zugesagt worden, anlässlich der Steuerschätzung über die weitere Entwicklung der City-Tax zu berichten: Die Ist-Einnahmen aus der Übernachtungsteuer sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Für das Jahr 2015 wird - unverändert gegenüber der Novemberschätzung ein Aufkommen von 35 Mio. geschätzt. Für die Folgejahre wird ein Zuwachs von 2 Mio. p.a. unterstellt. 4
5 Monat Januar --- 3,434 Februar 0,573 2,141 März 1,152 2,176 April 1,649 2,695 Mai 2,474 Juni 3,187 Juli 3,281 August 3,191 September 3,731 Oktober 3,805 November 3,528 Dezember 2,581 Summe* 29,152 10,446 * Abweichung in den Summen durch Rundung möglich In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 5
6 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV /2015 Anlage 1 Stand: 8. Mai 2015 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin Mai 2015 Mio * Ist Steuern Länderfinanzausgleich Allgemeine BEZ Summe Steuern, LFA u. Allg. BEZ Veränderung geg. Vorjahr (Mio ) Veränderung geg. Vorjahr in v.h. 7,6 2,3 4,9 3,8 3,9 3,7 Steuerschätzung November Veränderung * Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich
7 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV /2015 Anlage 2 Stand: 8. Mai 2015 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin Mai 2015 Mio Ist Landesanteil an Gemeinschaftssteuern Lohnsteuer 2.809, , , , , ,000 Veranlagte Einkommensteuer 720,8 773, , , , ,500 Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 254,6 220, , , , ,000 Körperschaftsteuer 470,4 485, , , , ,000 Umsatzsteuer 2.937, , , , , ,000 Einfuhrumsatzsteuer 923,3 946, , , , ,000 Gewerbesteuerumlage 1 76,3 79,000 81,000 83,000 85,000 86,900 Abgeltungsteuer 133,5 123, , , , ,000 Übrige 0,0 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 Summe 8.325, , , , , ,400 Landessteuern Vermögensteuer 0,0 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 Erbschaftsteuer 211,9 400, , , , ,000 Grunderwerbsteuer 796,0 830, , , , ,000 Totalisatorsteuer 0,4 0,500 0,500 0,500 0,500 0,500 Lotteriesteuer 54,8 55,000 55,000 55,000 55,000 55,000 Feuerschutzsteuer 13,3 14,000 14,000 14,000 14,000 14,000 Biersteuer 14,6 15,000 15,000 15,000 15,000 15,000 Summe 1.090, , , , , ,500 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern und Gemeindesteuern Gemeindeanteil LSt/ESt 1.246, , , , , ,000 Grundsteuer A 0,1 0,070 0,070 0,070 0,070 0,070 Grundsteuer B 776,8 790, , , , ,000 Gewerbesteuer 1.534, , , , , ,000 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 163,8 180, , , , ,400 Gewerbesteuerumlage 2-130,2-134, , , , ,400 Gemeindeanteil Abgeltungsteuer 36,4 33,600 33,000 32,400 32,400 33,000 Vergnügungsteuer 39,9 40,000 40,000 40,000 40,000 40,000 Hundesteuer 10,7 11,000 11,000 11,000 11,000 11,000 Zweitwohnungssteuer 3,0 3,000 3,000 3,000 3,000 3,000 Übernachtungsteuer 29,2 35,000 37,000 39,000 41,000 43,000 Summe 3.710, , , , , ,070 Gesamtsumme Steuern , , , , , ,970 Länderfinanzausgleich i.e.s , , , , , ,000 Allgemeine BEZ 1.098, , , , , ,000 Summe LFA und Allg. BEZ 4.456, , , , , ,000 Steuern und Finanzausgleich , , , , , ,970 nachrichtlich: Gemeinschaftsteuern (100 v.h.) und Spielbankabgabe Lohnsteuer 6.611, , , , , ,000 Veranlagte Einkommensteuer 1.696, , , , , ,000 Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 509,1 440, , , , ,000 Abgeltungsteuer 303,3 280, , , , ,000 Körperschaftsteuer 940,8 970, , , , ,000 Spielbankabgabe 11,9 12,000 12,000 12,000 12,000 12,000 Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich. 1) nur Landesanteil 2) Gesamtumlage (Bund und Land)
8 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV /2015 Anlage 3 Stand: 8. Mai 2015 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin Mai 2015 Abweichungen vom Nachtragshaushalt 2015 Ansätze Kapitel 2900 Haushalt Differenz Schätzung Euro (Nachtrag) Titel Bezeichnung Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gewerbesteuerumlage an das Land 1) Abgeltungsteuer Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Totalisatorsteuer Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Gemeindeanteil LSt/ESt Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gewerbesteuerumlage 2) Gemeindeanteil Abgeltungsteuer Vergnügungsteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Übernachtungsteuer Spielbankabgabe Gewinnabgabe der Spielbanken Weitere Leistungen der Spielbanken BEZ nach 11 Abs. 2 FAG BEZ nach 11 Abs. 4 FAG BEZ nach 11 Abs. 3 FAG Kompensation KfzSteuer Konsolidierungshilfen Ausgleichszuweisungen der Länder Pauschale Mehreinnahmen 3) Gesamteinnahmen ) nur Landesanteil 2) Gesamtumlage (Bund und Land)
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