Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2015 und Einzelplan 13 Allgemeine Finanzverwaltung

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1 Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 215 und 216 Einzelplan 13

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3 Anlage - 3 Vorwort Einzelplan 13 A. Überblick der für die Politik im Ressortbereich relevanten Entwicklungen Im Einzelplan 13 sind unter der Bezeichnung im Wesentlichen Einnahmen und Ausgaben vereinigt, die entweder keine oder mehrere der übrigen Einzelpläne berühren oder für deren Nachweis an dieser Stelle ein besonderes finanzwirtschaftliches Interesse besteht. Im inneren Gefüge des Haushalts stellt der Einzelplan 13 mit seinem erheblichen Überschuss den Ausgleich des Gesamthaushalts her. B. 1. Zentrale Zielsetzung in den politischen Handlungsbereichen und Aufgabenbereichen des Ressorts Im Einzelplan 13 sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen folgender Aufgabenbereiche veranschlagt: Kap Kap Kap Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis 26 Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis 26 Kap Kap Kap Hochwasserhilfe Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd Kap Kap Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV Kap Zuschüsse an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Kap Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V Kap Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V Kap Kap Kap Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG Kap Hochwasserhilfen 213 Kap Kap Kap Kap Versorgung Zuweisungen der EU 214 bis 22 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Sonstige Einnahmen und Ausgaben

4 - 4 Kapitel 131 Steuern und Kapitel 131 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Darstellung entsprechend dem Ergebnis der November-Steuerschätzung 214. Kapitel 1312 Finanzzuweisungen an die Gemeinden Hier erfolgt die Veranschlagung der Zuweisungen an die Kommunen auf der Grundlage des Finanzausgleichgesetztes (FAG) für 215 in Höhe von und für 216 in Höhe von Weiterhin legt das Land zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Konsolidierungsbemühungen ein Teilentschuldungsprogramm auf - STARK II. Ziel des Programms soll sein, bei finanzschwachen Kommunen zur Wiederherstellung der haushaltswirtschaftlichen Normalität beizutragen und durch eine nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst dazu beizutragen, perspektivisch finanzielle Freiräume zu eröffnen. Weiterhin sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Attraktivität des Standortes für Wohnen und wirtschaftliche Aktivitäten durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur aufrechtzuerhalten einer Verstärkung der qualitativen Auseinandersetzung der Orte soll entgegen gewirkt werden. Die Kommunale Schuldenlast soll um bis zu 1,3 Mrd. verringert werden. Durch STARK II wird nur die Verschuldung der Kernhaushalte mit Investitionskrediten erfasst aber nicht die Kassenkredite. Des Weiteren sind hier die Erstattungen von Zinsen und Kosten an die Investitionsbank für das Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen STARK III veranschlagt. Außerdem veranschlagt sind hier die nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen. Für das Programm STARK IV stehen insgesamt 1 Mio. ab 216 jährlich 1 Mio. - zur Verfügung. Das Programm unterstützt Kommunen, deren Altfehlbeträge und daraus resultierende Kassenkredite so hoch sind, dass sie voraussichtlich nicht aus eigener Kraft abgetragen werden können. Das Land schließt mit der jeweiligen Kommune einen Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren, in dem konkrete Einsparziele festgelegt werden. Weisen die Kommunen die Einhaltung des Vertrages im vorangegangenen Jahr der Laufzeit nach, erhalten sie aus dem Ausgleichsstock jeweils ein Zehntel der vereinbarten Gesamtunterstützung. Das Land kann ab Vertragsschluss die Zinskosten für den gesamten zugesagten Unterstützungsbetrag übernehmen. Kapitel 1315 Zuschüsse an Religionsgemeinschaften Hier erfolgt die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben an die Religionsgemeinschaften. Kapitel 1325 Schuldenverwaltung Es erfolgt hier die Veranschlagung für die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt und für die Tilgung von Darlehen Schuldenaufnahme Tilgung NKA Schuldentilgung Summe der Nettokreditaufnahme: Mio Mio. Gesamt 821 Mio. 2. Bisherige Tilgung Mio Mio. Restkredite 746 Mio.

5 weitere Tilgungsraten Jahr Tilgungsbetrag Restschuld Mio. 696 Mio Mio. 621 Mio Mio. 521 Mio Mio. 396 Mio Mio. 246 Mio Mio. 71 Mio Mio. Die Nettokredite der Jahre 21 und 211 werden im Jahr 22 vollständig getilgt sein. B. 2. Im Bereich der EU-Förderung werden in den Operationellen Programmen Genderziele abgebildet. Hierzu wird auf die Vorworte der jeweiligen Einzelpläne verwiesen. C. Organisatorische oder sonstige Veränderungen Kapitel Zuweisungen der EU 214 bis 22 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Entsprechend dem Kabinettsbeschluss vom erfolgte Umsetzung der ELER-Mittel aus Epl. 9, Kapitel 914 in den Epl. 13. Zukünftig erfolgt die Veranschlagung im Kapitel 139. Außerdem erfolgt im Kapitel 139 TGr. 93 die Veranschlagung der Kofinanzierungsmittel der VB ELER (vorher anteilig veranschlagt im Kapitel 92 TGr. 93) und der Umsatzsteueranteil TGr. 81 (vorher anteilig veranschlagt im Kapitel 92 TGr. 81). Für die Förderung des ländlichen Raumes ab 214 werden folgende Prioritäten gesehen: Unterstützung von Wissenstransfer und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe, Förderung der Organisation der Nahrungsmittel- und der Nichtnahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, Förderung Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft, soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen. Eine Gesamtübersicht über die einzelnen Maßnahmen ist im Vorbericht dargestellt. E. EU-Strukturfondsförderung Im Epl. 13 werden die EU-Mittel der Operationellen Programme des EFRE und des ESF einschließlich der Technischen Hilfe veranschlagt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt insbesondere darauf ab, Ungleichgewichte zwischen den Regionen auszugleichen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Der EFRE soll dabei die regionale und lokale Entwicklung durch die Beteiligung an Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie nachhaltige Stadtentwicklung unterstützen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) soll Strategien und Prioritäten fördern, die insbesondere darauf abzielen, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu sichern, die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU zu erhöhen, in Ausbildung, Berufsbildung und die Förderung des Schulerfolgs zu investieren und die soziale Inklusion zu fördern. Eine Gesamtübersicht über die einzelnen Maßnahmen ist im Vorbericht dargestellt. Die Veranschlagung der einzelnen Förderperioden erfolgt bei: Kapitel 133 und 134 Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis 26 (EFRE I bis III und ESF I bis III) Kapitel 136, 137, 138, 139, 1313 und 1314 Förderperiode 27 bis 213 (EFRE IV und ESF IV) In den Kapiteln 136 und 137 TGr. 61 erfolgt die Veranschlagung des Innovations- und Investitionsprogramms zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen STARK III.

6 - 6 Kapitel 1316, 1317, 1318 und 1319 Förderperiode 214 bis 22 (EFRE V und ESF V) In der neuen Förderperiode erhält Sachsen-Anhalt als Übergangsregion erneut umfangreiche Mittel aus den Europäischen Fonds. Das Land wird als ein Fördergebiet behandelt, die in der laufenden Förderperiode bestehende Trennung nach Nord und Süd entfällt. Die Veranschlagung entspricht den von der Landeregierung am 2. Mai 214 beschlossenen Operationellen Programmen, die am 23. Mai 214 zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission eingereicht wurden sowie weiteren Ergänzungen zum OP EFRE aufgrund der zwischenzeitlich mit der Kommission erfolgten Abstimmung (Stand 7. November 214). Danach erfolgt die Förderung über folgende Prioritätsachsen (PA): - durch den EFRE: PA 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation PA 2: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU PA 3: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft PA 4: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz PA 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements PA 6: Territoriale Dimension zur Entwicklung endogener Potentiale - CLLD (Community Led Local Development) PA 7: Technische Hilfe (veranschlagt in Kapitel 1318) - durch den ESF: PA 1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte PA 2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung PA 3: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsausbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen PA 4: Technische Hilfe (veranschlagt in Kapitel 1319) Zu den geplanten inhaltlichen Schwerpunkten der neuen Förderperiode wird auf die Vorbemerkungen zu den Kapiteln 1316 und 1317 verwiesen. Im Kapitel 1316 TGr. 61 erfolgt die Veranschlagung des Innovations- und Investitionsprogramms zur energetischen Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen STARK III. F. Sonstiges Beilage 1 Beilage 2 Beilage 3 Verzeichnis der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Unternehmen Übersicht über die Schuldendiensthilfen Veranschlagung von Leistungen für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

7 - 7

8 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis Hochwasserhilfe 13 6 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord 13 7 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd 13 8 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord 13 9 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd 13 1 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV (27-213) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV (27-213) Zuschüsse an Religionsgemeinschaften

9 - 9 und Verpflichtungsermächtigungen 215 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben + Überschuss - Zuschuss (Gesamteinnahmen Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

10 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (214-22) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (214-22) 13 2 Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG Hochwasserhilfen Versorgung Zuwendungen der EU bis 22 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Sonstige Einnahmen und Ausgaben Summe 215 Summe mehr(+) / weniger(-)

11 - 11 und Verpflichtungsermächtigungen 215 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben + Überschuss - Zuschuss (Gesamteinnahmen Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

12 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Steuern Allgemeine Bewilligungen Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2 bis Hochwasserhilfe 13 6 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord 13 7 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd 13 8 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord 13 9 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) , Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd 13 1 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Finanzzuweisungen an die Gemeinden Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV (27-213) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV (27-213) Zuschüsse an Religionsgemeinschaften

13 - 13 und Verpflichtungsermächtigungen 216 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben + Überschuss - Zuschuss (Gesamteinnahmen Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

14 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (214-22) Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (214-22) 13 2 Vermögensverwaltung Schuldenverwaltung Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG Hochwasserhilfen Versorgung Zuwendungen der EU bis 22 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Sonstige Einnahmen und Ausgaben Summe 216 Summe mehr(+) / weniger(-)

15 - 15 und Verpflichtungsermächtigungen 216 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben + Überschuss - Zuschuss (Gesamteinnahmen Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

16 Kap. 13 1Steuern Steuern - 16 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in *** Rückzahlungen und Erstattungen sind durch Absetzen von den Einnahmen zu verausgaben. Die Ansätze der Steuern und steuerinduzierten Einnahmen basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung Nov Einnahmen Lohnsteuer Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden zu 1 v. H. nachgewiesen und um die gesetzlichen Anteile des Bundes und der Gemeinden gemindert Gemeindeanteil an der Lohnsteuer Für die Verteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden gelten die Bestimmungen des Artikels 16 Abs. 5 GG Bundesanteil an der Lohnsteuer Gemäß Artikel 16 Abs. 3 GG steht das Aufkommen der Einkommensteuer, soweit es nicht nach Artikel 16 Abs. 5 GG den Gemeinden zugewiesen wird, und das Aufkommen der Körperschaftsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam (Gemeinschaftsteuer) je zur Hälfte (5 v. H.) zu. 11** Lohnsteuer (Landesanteil) Veranlagte Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Gemeindeanteil an der veranlagten Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Bundesanteil an der veranlagten Einkommensteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Veranlagte Einkommensteuer (Landesanteil) Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer) Vgl. Erläuterungen zu Titel Bundesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer)

17 Steuern - 17 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in noch zu 13 3 Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungssteuer) (Landesanteil) Körperschaftsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel Bundesanteil an der Körperschaftsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Körperschaftsteuer (Landesanteil) Umsatzsteuer (Gesamtanteil) Gemäß Artikel 16 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5a GG steht das Aufkommen der Umsatzsteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu. Die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Geringere Einnahmen durch Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung des Aufbauhilfefonds Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vgl. Erläuterungen zu Titel ** Umsatzsteuer (Landesanteil) Gewerbesteuerumlage (Landesanteil) Gemäß Artikel 16 Abs. 6 GG i. V. m. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens abzuführen, die auf den Bund und das Land aufzuteilen ist. Für die Gewerbesteuerumlage ist der Landesanteil veranschlagt Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Gemeindeanteil) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Bundesanteil) ** Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungsbeträge (Landesanteil) A Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

18 Steuern - 18 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in Vermögensteuer Zu 51 1 bis 69 1 Gemäß Artikel 16 Abs. 2 GG i. V. m. den Regelungen des Einigungsvertrages steht das Aufkommen der in diesen Titeln ausgewiesenen Steuern dem Land zu Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Totalisatorsteuer ** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 131 Titel Andere Rennwettsteuern Lotteriesteuer Sportwettsteuer Feuerschutzsteuer Gemäß 23 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ausschließlich für Zwecke des Brandschutzes zu verwenden. Vgl. Erläuterungen zu Kapitel Biersteuer Sonstige Steuern und Abgaben B Landessteuern Summe A und B

19 Steuern - 19 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in Ausgaben Zuschüsse an Rennvereine ** Ausgaben dürfen geleistet werden bis zu 96 v. H. der Isteinnahmen bei Kapitel 131 Titel Nach 16 des Rennwett- und Lotteriegesetzes erhalten die Rennvereine eine Zuweisung bis zu 96 v. H. der Totalisatorsteuer. Aufkommen zur Totalisatorsteuer 1 Daraus ergibt sich: Zuweisung an die Rennvereine 96 v. H. 96 Landesanteil 4 v. H. 4 Die zweckentsprechende Verwendung der den Rennvereinen verbleibenden Mittel wird von der zuständigen Fachbehörde geprüft Annahme von Kunstgegenständen an Zahlungsstatt gem. 224 a der Abgabenordnung *** Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Höhe der an Zahlungsstatt angenommenen Kunstgegenstände. Ausgaben dürfen nur im Wege der Verrechnung mit der zu tilgenden Steuerschuld geleistet werden.

20 Steuern - 2 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)

21 Kap. 13 2Allgemeine Bewilligungen Allgemeine Bewilligungen - 21 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in Einnahmen Verwaltungsgebühren Einnahmen aus Veröffentlichungen ** Abweichend von 61 Abs. 1 und 63 Abs. 3 LHO dürfen Haushaltspläne u.a. haushaltsrechtliche Vorschriften unentgeltlich abgegebenen werden. Einnahmen aus dem Verkauf von Haushaltsplänen, Haushaltsrechnungen und anderen haushaltsrechtlichen Vorschriften. Über unentgeltliche Abgaben wird von Fall zu Fall entschieden. Vorsorglich Leertitel Einnahmen aus Erbschaften des Fiskus nach 1936 BGB * Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 13 2 Titel Konzessionsabgaben des Zahlenlottos und des Fußballtotos ** Gemäß 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich. Nach 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer eine angemessene Konzessionsabgabe von mindestens 2 v. H. der Wetteinsätze abzuführen. Für die gem. 9 des Glücksspielgesetzes zweckgebunden zu verwendende Konzessionsabgabe sind Ausgaben wie nachfolgend dargestellt veranschlagt:

22 Allgemeine Bewilligungen - 22 Ansatz 214 Ist 213 Ansatz 215 VE 215 Ansatz 216 VE 216 Angaben in noch zu v. H. für wohlfahrtspflegerische Aufgaben der Verbände Kapitel 59 TGr v. H. für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen Kapitel 59 TGr v. H. für Sportverbände und Sportvereine Kapitel 346 Titel Kapitel 346 Titel Kapitel 346 Titel v. H. für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports Kapitel 517 TGr Kapitel 77 TGr Kapitel 77 TGr Kapitel 77 TGr v. H. für die Förderung des Schul- und Hochschulsport Kapitel 62 TGr Kapitel 77 TGr Kapitel 77 TGr v. H. für die Förderung kultureller Maßnahmen Kapitel 787 TGr v. H. für die Förderung der Kunsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 776 Titel Summe Konzessionsabgabe aus Sportwetten mit festen Gewinnquoten für Sportorganisationen und Sportvereine Die Veranstaltererlaubnis für Oddset geht mit Konzessionserteilung nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf die Oddset Deutschland Sportwetten GmbH über. Damit entfallen die Konzesssionsabgaben der Lotto-Toto GmbH Reinerträge aus Lotto-Toto-Mitteln Nach 9 Abs. 3 S. 2 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer 5 v. H. der Reinerträge an das Land abzuführen Einnahmen vom Bund für die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses *** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 132 Titel Rückerstattung von Rabatten für Arzneimittel

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