AMTSBLATT. Jahrgang 23 Nordhausen, den Nr. 8/2013

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1 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 23 Nordhausen, den Nr. 8/2013 Inhalt Amtlicher Teil Nr. 17: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Nordhausen Änderung und Ergänzung zur Bekanntmachung Nr. 16 im Amtsblatt 7/13 vom Nr. 18: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen 2013 Nr. 19: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland, Nordhausen: Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung und deren Genehmigung Nr. 20: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Nr. 21: Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland : Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland für das Haushaltsjahr 2013 Seite Nr. 17 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Nordhausen Änderung und Ergänzung zur Bekanntmachung Nr. 16 im Amtsblatt 7/13 vom Für das am veröffentlichte nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren wird die ursprüngliche Frist: , Uhr zur Einreichung der Interessenbekundungen bis zum , Uhr verlängert. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen: IBV LK NDH 04/2013 Kreipla 1. Auftraggeber: Name: Landkreis Nordhausen Anschrift: Grimmelallee Nordhausen zu Händen: Büro der Landrätin und Zentrale Dienste, Frau Dr. Mehne 3. Telefon Telefax smehne@lrandh.thueringen.de Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 6. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: , Uhr 7. Leistungsbeschreibung: Derzeit prüft der Landkreis Nordhausen für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen 8. Erfüllende Gemeinde Stadt Bleicherode mit den Gemeinden Friedrichsthal Haushalte, davon 12 Interessenten 0 kommerzielle Nutzer, davon 0 Interessent Niedergebra Haushalte, davon 24 Interessenten 9 kommerzielle Nutzer, davon 6 Interessenten Ansprechpartnerin: Stadtverwaltung Bleicherode, Frau Bernkurth (Tel.: ) Stadt Ellrich mit den Ortsteilen Appenrode Haushalte, davon 36 Interessenten. - 1 kommerzieller Nutzer, davon 1 Interessent Woffleben Haushalte, davon 48 Interessenten 7 kommerzielle Nutzer, davon 6 Interessenten Ansprechpartner: Stadtverwaltung Ellrich, Herr Kuß (Tel.: ) VG Hohnstein-Südharz mit den Gemeinden Neustad/Harz Haushalte, davon 73 Interessenten kommerzielle Nutzer, davon 11 Interessenten unterversorgt ist insbesondere der Ortsteil Osterode 119 Haushalte, davon 20 Interessenten 10 kommerzielle Nutzer, davon 4 Interessenten Harztor, OT Ilfeld/Sophienhof - 23 Haushalte, davon 11 Interessenten - 4 kommerzielle Nutzer, davon 3 Interessenten Ansprechpartnerin: Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz, Frau Klement (Tel.: )

2 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 2 - Landgemeinde Stadt Heringen/Helme mit dem Ortsteil Hamma Haushalte, davon 19 Interessenten - 7 kommerzielle Nutzer, davon 6 Interessenten Ansprechpartner: Stadtverwaltung Heringen, Herr Maschke (Tel.: ) Gemeinde Hohenstein mit den Ortsteilen Limlingerode Haushalte / davon 65 Interessenten 17 kommerzielle Nutzer / davon 6 Interessenten Obersachswerfen - 40 Haushalte / davon 21 Interessenten 3 kommerzielle Nutzer / davon 3 Interessenten Ansprechpartner: Gemeinde Hohenstein, Herr Gerbothe (Tel.: ) Stadt Nordhausen mit den Ortsteilen Hesserode Haushalte / davon 85 Interessenten 12 kommerzielle Nutzer / davon 12 Interessenten Hörningen Haushalte / davon 16 Interessenten 8 kommerzielle Nutzer / davon 7 Interessenten Leimbach Haushalte / davon 47 Interessenten 5 kommerzielle Nutzer / davon 5 Interessenten Petersdorf Haushalte / 32 Interessenten 24 kommerzielle Nutzer / davon 3 Interessenten Rodishain Haushalte / davon 45 Interessenten 8 kommerzielle Nutzer, davon 8 Interessenten Rüdigsdorf - 48 Haushalte / davon 28 Interessenten 3 kommerzielle Nutzer / davon 3 Interessenten Steigerthal Haushalte / davon 27 Interessenten 5 kommerzielle Nutzer / davon 3 Interessenten Anmerkung: In der Kernstadt Nordhausen sowie im westlichen Stadtgebiet ist die verfügbare Breitband-Übertragungsrate sehr unterschiedlich und teilweise unzureichend. Auch im südwestlichen Stadtteil Niedersalza besteht Breitbandbedarf: (490 Haushalte / davon 85 Interessenten) Nebenangebote für die Kernstadt Nordhauen sind hiermit zugelassen. Ansprechpartner: Stadtverwaltung Nordhausen, Herr Juckeland: Tel.: Gemeinde Werther mit den Ortsteilen Mauderode - 66 Haushalte / davon 22 Interessenten 4 kommerzielle Nutzer / davon 2 Interessenten Günzerode Haushalte / davon 46 Interessenten 4 kommerzielle Nutzer / davon 4 Interessenten Immenrode - 53 Haushalte / davon 20 Interessenten 2 kommerzielle Nutzer / davon 2 Interessenten Werther - Schate Ost /West - 26 Haushalte / davon11 Interessenten Ansprechpartnerin: Gemeindeverwaltung Werther, Frau Reinhardt, Tel.: 03631/ u. -15 Verwaltungsgemeinschaft Hainleite mit den Gemeinden Hainrode Haushalte / davon 26 Interessenten 27 kommerzielle Nutzer / davon 5 Interessenten Kleinfurra Haushalte / davon 54 Interessenten 60 kommerzielle Nutzer / davon 7 Interessenten Nohra Haushalte / davon 45 Interessenten 49 kommerzielle Nutzer / davon 5 Interessenten: Ansprechpartnerin: Verwaltungsgemeinschaft Hainleite, Frau Altenburg, Tel.: ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 16 Mbit/s für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte sowie mindestens 30 Mbit/s für Unternehmen (EU-Definition) anzubieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.

3 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 3 - Beim Landkreis Nordhausen vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen werden von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet des Landkreises Nordhausen oder sonstige relevante Informationen können von o.a. Ansprechpartner auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellen die Kommunen eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der EFRE-Förderrichtlinie (Staatsanzeiger 2/2012) zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten in Aussicht. Die Bewerber müssen einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinden in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter Menüpunkt Interessenbekundungsverfahren, bereit) Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung kann sich eine bessere Wirtschaftlichkeit darstellen. Der Auftragnehmer behält sich vor, losweise zu vergeben, d.h. dass innerhalb des ausgeschriebenen Gebietes mehrere Telekommunikationsunternehmen (TKU s) beauftragt werden können. Deshalb wird darum gebeten, die Angebote sowohl einer gemeinsamen als auch nach Orten / Ortsteilen losweisen Vergabe zugänglich zu machen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau inklusive aller Nebenbestimmungen. (Diese stehen unter Menüpunkt Förderprogramme Förderung von Breitbandinfrastrukturausbau, bereit) Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Keller Landrätin Nordhausen, den Nr. 18 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen 2013 In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am wurden folgende Beschlüsse gefasst: 435/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt: Der aktuelle Nahverkehrsplan, beschlossen am (Beschluss 451/2008), sowie die Ergänzung eines gemeinsamen Teils für Stadt und Landkreis, beschlossen am (Beschluss 85/2010) behalten ihre Gültigkeit über die Laufzeit von 5 Jahren hinaus bis zum Inkrafttreten eines von Stadt und Landkreis erarbeiteten gemeinsamen Nahverkehrsplanes. Dieser Beschluss tritt rückwirkend ab in Kraft. 437/13: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages Nordhausen am wird genehmigt. 438/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt: 1. Frau Doris Eisfeld wird mit sofortiger Wirkung als 1. stellvertretende Vorsitzende des Kreistages Nordhausen abberufen. 2. Frau Margrit Jochmann wird mit sofortiger Wirkung als 2. stellvertretende Vorsitzende des Kreistages Nordhausen abberufen. 440/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Nordhausen. (Die Satzung kann im Landratsamt Nordhausen, Büro des Kreistages, Grimmelallee 23, Zimmer 224, während der Sprechzeiten eingesehen werden bzw. ist im Kreistagsinformationssystem unter - verlinkt unter im Menüpunkt Kreistag abrufbar.) 441/13: Die Besoldung des Amtes der/s 2. Beigeordneten soll in der Amtszeit vom 01. Sept bis 31. Aug mit der Besoldungsgruppe A15 erfolgen. 443/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt: 1. Der KT-Beschluss zur Gründung eines Tochterunternehmens durch die Harzer Schmalspurbahnen GmbH wird aufgehoben. 2. Die Landrätin wird beauftragt, den am beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellten Antrag auf rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Gründung eines Tochterunternehmens durch die Harzer Schmalspurbahnen GmbH, zurückzunehmen. 444/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt: 1. die Aufhebung der staatlichen berufsbildenden Schule für Gesundheit, Soziales und Wirtschaft 2. die Angliederung der entsprechenden Bildungsgänge an die staatliche berufsbildende Schule 2, Straße der Genossenschaften 168 und 3. die Bildung des staatlichen Berufsschulzentrums Nordhausen mit den Standorten Straße der Genossenschaften 168, Morgenröte 2 und Rudolf-Breitscheid-Str /13: Der Kreistag Nordhausen beschließt die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers, Herrn Bernd Liesegang, welche in der Gesellschafterversammlung der Service Gesellschaft des Kreises Nordhausen mbh am beschlossen wurde, wird genehmigt. 446/13: Der Kreistag Nordhausen beschließt: Die Neubestellung des Geschäftsführers, Herrn Gunnar Reuter, welche in der Gesellschafterversammlung der Service Gesellschaft des Kreises Nordhausen GmbH am beschlossen wurde, wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am wurde der Beschluss Nr /13 gefasst.

4 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 4 - Wahlen im Kreistag Nordhausen: In der Sitzung des Kreistages Nordhausen am wird Frau Doris Eisfeld, Obergebraer Straße 43, Bleicherode als Vorsitzende des Kreistages Nordhausen und Frau Margrit Jochmann, Pützlinger Str. 13, Haferungen als 1. stellvertretende Vorsitzende des Kreistages Nordhausen gewählt. In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 433/13: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss Nr /13 gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 416/12: Der öffentlichen Ausschreibung und Besetzung der Stelle mit 0,75 VbE "Amtstierarzt (m/w) im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird zugestimmt. 431/12: Der öffentlichen Ausschreibung und Besetzung der Stelle mit 1,0 VbE Zahnarzt/Zahnärztin im jugendzahnärztlichen Dienst im FB Gesundheitswesen wird zugestimmt. 447/13: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden die Beschlüsse Nr /13 und 434/13 gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 448/13: Der Besetzung von einer Planstelle Arbeitsvermittler/Arbeitsvermittlerin zum schnellstmöglichen Zeitpunkt befristet bis wird zugestimmt. 449/13: Der Landkreis schreibt zur Umsetzung des Modellprojektes Jugend Stärken aktiv in der Region zusätzlich 1,0 VbE (Übergangsbegleiter/in) öffentlich aus. Die Besetzung der Stelle erfolgt schnellstmöglich befristet bis /13: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. 453/13: Zur Ermittlung der Anzahl der in o. g. Zusammenhang jeweils vorzuschlagenden Vertrauenspersonen und Stellvertreter wird analog zur Ausschussbesetzung das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt. Im Ergebnis der Berechnung ergibt sich folgende Verteilung der sieben zu wählenden Vertrauenspersonen und Stellvertreter: CDU: 2, SPD: 2, LINKE: 2, FDP: 1 In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss Nr /13 gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 454/13: Der öffentlichen Ausschreibung von 0,5 VbE und Besetzung als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung wird zugestimmt. 459/13: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss Nr /13 gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 31/02/2013: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a. nachfolgende Fördermittelausreichung Jugendarbeit (Σ ,00 ) ,00 abzüglich Verträge , Jugendverbandsarbeit (Σ ,00 ) Bewilligung im Jahresverlauf entsprechend der 0,00 Förderrichtlinie Jugendarbeit an Schulen (Σ ,00 ) Schulsozialarbeit an Berufsschulen (19.049,00 ) ,00 schulbezogene Jugendarbeit (53.551,00 ) Jugendsozialarbeit (Σ ,00 ) ,00 Gesamt zu vergebende Mittel 662,221,00 b. Vorgehensweise / Verfahren 1. Anträge und Kurzfassungen für die Bewertung erfassen und vorlegen 2. Qualitätsbewertung durch die beschließenden Mitglieder des JHA (laut JHBeschluss 29/08/2012) 3. Festlegung des Förderbetrages unter Berücksichtigung der Qualitätsdebatte in Form des Verhältnisses zum beantragten Fördermittelbedarf. 4. Abschließende Prüfung der Förderfähigkeit der Gesamtkosten (laut Förderrichtlinie Jugendförderplanung, Fachkräftegebot, Antragsbetrags- und Zuwendungsverhältnis). 5. Entscheidung der Höhe und Art der Gesamtkosten durch die Verwaltung (ggf. Rücksprache mit Träger/Benehmen; nicht zwingend Einvernehmen) 6. Prüfen der Gegenfinanzierung der Landeszuwendung (LK und Kommunen) 7. Festsetzung der Gesamtkosten und des Zuwendungsbetrages einschließlich besonderer Bewilligungsbedingungen im Zuwendungsbescheid 8. Information des Jugendhilfeausschusses In der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: 462/13: Der Jugendhilfeausschuss Nordhausen beschließt: - Die von den Kommunen eingereichten Anträge werden gemäß der Festlegungen zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung unter Berücksichtigung des Bedarfsplans gemäß 17 ThürKitaG nach der ausgewiesenen Priorität (1-4) im Umfang der dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe aus diesem Programm für 2013 zur Verfügung stehenden Fördermittel begünstigend bewertet. - Prioritär sind dabei Vorhaben von Gemeinden mit einem niedrigen Stand des Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie einer großen Kinderzahl in dieser Altersgruppe und einem hohen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Zugleich ist

5 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 5 - die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem ersten Lebensjahr berücksichtigt. 467/13: Der Jugendhilfeausschuss Nordhausen beschließt: - Um den Bestand der Angebote der Jugendpflege im Landkreis Nordhausen nicht zu gefährden, wird die Jugendamtsverwaltung beauftragt allen Projekten, die in 2012 gefördert wurden, für das Jahr 2013 Fördermittel in Aussicht zustellen. Die Höhe der Inaussichtstellung soll der Bewilligung des Jahres 2012 entsprechen. Auf der Basis der Inaussichtstellung soll quartalsweise eine Abschlagszahlung in Höhe von drei Zwölfteln der Jahressummen zur Auszahlung kommen. - Gleichzeitig stellt der Jugendhilfeausschuss an den Kreistag den Antrag, die Eigenmittel für die Jugendarbeit (Kostenstelle ) für die Haushaltsjahre 2013/14 um je 300,00 T zu erhöhen. Nr. 19 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland, Nordhausen: Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung und deren Genehmigung 3. Änderung der Verbandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland Präambel Die Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland hat in ihrer Sitzung am 13. September 2012 aufgrund 68 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) und 17 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S.290) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. S. 531) folgende 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung (vom ) beschlossen: Artikel (Verbandsgebiet) erhält folgenden Wortlaut: Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbands umfasst (a) das Gebiet der Stadt Nordhausen außer die nachfolgend aufgeführten Grundstücke Gemarkung Flur Flurstück Bielen 2 49/30 Bielen 2 49/29 Bielen 2 49/28 Bielen 2 48/1 Bielen 2 595/48 Bielen 2 594/48 Bielen 2 593/48 Bielen 2 392/48 Bielen 2 391/48 Bielen 2 47/1 Bielen 2 47/2 Bielen 2 47/3 Bielen 2 696/46 Bielen 2 45/1 Bielen 2 44/1 Bielen 2 43/6 Bielen 2 43/4 Bielen 2 42/4 Bielen 2 42/2 Bielen 2 41/9 Bielen 2 41/7 Bielen 2 41/5 Bielen 2 39/4 Bielen 2 38/13 Bielen 2 38/10 Bielen 2 38/7 Bielen 2 38/4 Bielen 2 37/3 Bielen 2 37/6 Bielen 2 36/9 Bielen 2 36/3 Bielen 2 35/7 Bielen 2 35/4 Bielen 2 34/6 Bielen 2 34/3 Bielen 2 33/11 Bielen 2 33/8 Bielen 2 33/5 Bielen 2 32/6 Bielen 2 32/3 Bielen 2 31/12 Bielen 2 31/9 Bielen 2 31/6 Bielen Bielen 2 1/8 Bielen 2 499/3 Bielen 2 1/5 Bielen 2 1/6

6 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 6 - Bielen 2 1/3 Bielen 2 1/2 in dem aus dieser Satzung beigefügten Karte (Anlage zu 3) ersichtlichen räumlichen Umfang, (b) ferner das Gebiet der Gemeinde Werther, das Gebiet der Gemeinde Urbach, das Gebiet der Gemeinde Görsbach und das Gebiet der Gemeinde Hohenstein. Artikel 2 Der Verbandssatzung wird die unter Artikel 1 genannte Karte zur Einschränkung des Verbandsgebietes als Anlage zu 3 beigefügt. Artikel 3 Diese Satzung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nordhausen, den Anlage zu 3 gez. Sebert stellvertr. Verbandsvorsitzender Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbands Harzvorland sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet. Bekanntmachungshinweis: Gemäß 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.v.m. 23 Abs. 1. Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ist die Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften mit Ausnahme solcher, welche die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung betreffen unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich geltend gemacht worden sind. Nordhausen, den gez. Sebert stellvertr. Verbandsvorsitzender (B) Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde: Vorstehende, von der Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland am beschlossene, 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen durch bestandskräftigen Bescheid vom ( Az. 30/ /2012 ) rechtsaufsichtlich genehmigt.

7 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 7 - Bekanntmachungshinweis: Gemäß 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. 23 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ist die Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften mit Ausnahme solcher, welche die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung betreffen unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich geltend gemacht worden sind. Nordhausen, den Keller (Landrätin) (als Leiterin der unteren Rechtsaufsichtsbehörde) Nr. 20 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Das Landratsamt Nordhausen gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Goldene Aue, Schulplatz 2, Uthleben, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende wasserwirtschaftliche Anlage (Regenwasserkanal) in Görsbach mit einer Schutzstreifenbreite von 5 m gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung Görsbach, Flur 2, Flurstück: 1319/35 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Nordhausen, Untere Wasserbehörde, Behringstraße 3, Zimmer 305, während der Öffnungszeiten einsehen. Die Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Widersprüche können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, Nordhausen, erhoben werden. Da eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bereits gemäß 9 Abs. 1 Grundbuchbereinigungsgesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Keller Landrätin Nr. 21 Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland : Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund der 19 und 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBL. S. 113, 114) i. V. m. 10 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) und der 1 und 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181) in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 15. September 2006 (GVBl. S. 520) hat der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland in seiner Sitzung am 28. März 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Zwecks Deckung des Finanzbedarfes erhebt der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland eine Umlage. Die Bemessung erfolgt auf der Grundlage des Verhältnisses des Nutzens der Verbandsmitglieder. Für das Haushaltsjahr 2013 wird folgende Höhe festgelegt: Verbandsmitglied Nordhausen 50,35 % Euro Verbandsmitglied Werther 23,19 % Euro Verbandsmitglied Hohenstein 16,12 % Euro Verbandsmitglied Urbach 7,45 % Euro Verbandsmitglied Görsbach 2,89 % Euro. 4 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 5

8 - Jg. 23, Nr. 8/ , S. 8 - Der Höchstbetrag der Kassenkredite der im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf Euro festgesetzt. 6 Der Gewässerunterhaltungsverband überträgt dem Vorsitzenden neben den in 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben folgende Angelegenheit zur selbstständigen Erledigung: Entscheidung über außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von Darüber hinausgehende Ausgaben sind erheblich im Sinne von 58 Abs. 1 und 2 ThürKO und bedürfen der Entscheidung des Verbandes. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. 7 Nordhausen, 22. April 2013 Dr. Klaus Zeh Vorsitzender des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland Anlagen Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Beschluss- und Genehmigungsverfahren Mit Beschluss Nr.: 06/13 vom 28. März 2013 hat der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen hat mit Schreiben vom 11. April 2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 rechtsaufsichtlich genehmigt. Auslegungshinweis Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 08. Mai 2013 bis 29. Mai 2013 in der Stadtverwaltung Nordhausen, in den Räumen des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland, Amtsgebäude Waisenstraße 7, während der Dienstzeiten der Verwaltung öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung kann der Haushaltsplan in der Stadtverwaltung Nordhausen, in den Räumen des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland, Amtsgebäude Waisenstraße 7, während der Dienstzeiten in der Verwaltung eingesehen werden. Nordhausen, 22. April 2013 Dr. Klaus Zeh Vorsitzender des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland Impressum Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich. Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am erscheinen. Herausgeber: Landkreis Nordhausen Redaktion: Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Nordhausen Telefon: ( ) , Telefax: ( ) pressestelle@lrandh.thueringen.de, Internet: Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch eines jeden Monats. Es ist über das Landratsamt Nordhausen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe oder online kostenlos erhältlich. Ein vollständiger oder teilweiser Abdruck dieses Amtsblattes erfolgt zur Information der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/Kyffhäuserkreis. Rechtsverbindlichen Charakter hat ausschließlich der Inhalt des beim Landratsamt erhältlichen Druckerzeugnisses (Amtsausgabe).

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