Politik für den Frieden im 21. Jahrhundert Herausforderungen, Aufgaben, Chancen
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- Catharina Armbruster
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1 Politik für den Frieden im 21. Jahrhundert Herausforderungen, Aufgaben, Chancen Konflikt, Krieg, Frieden, Sicherheit Eine Einführung Prof. Dr. Reinhard Meyers (Münster) und Dr. Bernhard Rinke (Osnabrück) Freitag, 8. Juni 2012
2 Gleichzeitigkeit dreier Welten Westfälische Konstellation Prä-Westfälische Konstellation Post-Westfälische Konstellation heuristisches Modell zur Analyse sicherheits- und friedenspolitischer Problemlagen bzw. Formen ihrer Bearbeitung
3 Westfälische Konstellation Souveränität nach Innen und Außen, klassische Diplomatie, zwischenstaatliches Handeln Staaten, Regierungen (Staatsbürokratien), Militär State Security (=> Sicherheitsdilemma, High politics vs. low politics ) Prinzip der Nicht-Einmischung Trennung von Innen- und Außenpolitik, Autonomie der Exekutive
4 Prä-Westfälische Konstellation Souveräntitätsverlust nach Innen und nach Außen Nichtexistenz bzw. signifikante Unterminierung eines staatlichen Gewaltmonopols Unfähigkeit zentraler staatlicher Institutionen das gesamte Land inklusive seiner Außengrenzen zu kontrollieren, ein Minimum an öffentlicher Sicherheit zu garantieren und/oder bestimmte elementare Dienstleistungen zu erbringen Privatisierte oder private Akteure treten an die Stelle staatlicher Institutionen (oder untergraben diese), eignen sich die staatlichen Ressourcen an, bedrohen die Zivilbevölkerung bzw. bestimmte Gruppen mit Gewalt, die in der Konsequenz zu Terror und innerstaatlichem Bürgerkrieg führen kann Clans, Kriegsherren, Kriminelle Banden sowie externe Akteure Genese (temporärer) Gewaltordnungen unterhalb oder neben der staatlichen Struktur
5 Post-Westfälische Konstellation Souveränitätsverzicht und -transfer auf supra-/internationale Ebene, neue Formen von Governance (Regional/ Global/public-private) Staaten, Internationale Organisationen/Regime, nicht-staatliche Akteure (NGOs, Unternehmen etc.) Kollektive Sicherheit, Menschliche Sicherheit (no longer low politics ) Humanitäre Intervention zum Schutz von MR, Responsibility to protect, Internationale Gerichtsbarkeit (ICC) Interdependenz, Transnationalisierung, Entgrenzung, Globalisierung
6 Probleme von Post-Westfalia Legitimitätsproblematik völkerrechtliche und demokratische Input-Legitimität Effektivitätsproblematik Wirksamkeit, Problemlösungsfähigkeit Ressourcenproblematik Mangel von Ressourcen Beispiel Interventionen
7 Intervention (lat. intervenire = dazwischentreten/sich einschalten) bedeutet die Einmischung von Staaten bzw. Internationalen Organisationen in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates bzw. in Angelegenheiten, die der alleinigen Kompetenz eines Nationalstaats unterliegen Allgemein handelt es sich bei einer Intervention um die Einmischung von Staaten in innere Angelegenheiten eines oder mehrerer anderer Staaten, ggfs. unter Anwendung oder Androhung von militärischer Gewalt
8 Intervention: Gründe für den extensiven Begriffsgebrauch Diskussion um weak failing failed states [Staatsversagen insbes. in der Dritten Welt] Ethnonational motivierte (Bürger-)Kriege von (Ex- Jugoslawien bis Ruanda Bedrohung durch den internationalen Terrorismus insbes. nach Erweiterung des Sicherheitsbegriffs nach Ende des Ost- West-Konflikts durch Einbezug von Umwelt-, Frauen-, Menschenrechts- und internat. Solidaritätsfragen zu einem erweiterten Sicherheitsbegriff (sog. securitization) Entwicklung vom Interventionsverbot [Art. 2 Abs. 3,4,7 UN-Ch.] zum Interventionsgebot Bericht Responsibility to Protect, Dez. 2001
9 Motive von Interventionen (1) Realistische Lesart Die Theorie des Realismus geht davon aus, dass Staaten/Regierungen unmittelbar interessengeleitet handeln. Das gilt auch für Entscheidungen über Interventionen bzw. Auslandseinsätze. Ausgehend von dem Grundinteresse von Staaten, ihre Macht zu vergrößern, wird angenommen, dass Interventionen bzw. Auslandseinsätze dann beschlossen werden, wenn damit Gegner seien es Staaten oder Gruppen geschwächt, Rohstoffquellen gesichert oder Allianzen gestärkt werden können. Interventionen bzw. Auslandseinsätze werden als Instrumente traditioneller nationaler Sicherheitspolitik betrachtet.
10 Motive von Interventionen (2) Idealistische bzw. liberale Lesart Die Theorie des Idealismus betont gegenüber dem Realismus die Stärkung internationaler Normen und Institutionen. Staatsbürger und ihre Regierungen profitieren nicht von Konflikt und internationaler Anarchie, sondern von Zusammenarbeit und Rechtsdurchsetzung; die Theorie des Liberalismus betont den Gedanken des Demokratieexports Auslandseinsätze bzw. Interventionen werden aus idealistischer bzw. liberaler Sicht beschlossen, weil sie dazu dienen, massive Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, rechtsstaatlich verfasste, demokratische Ordnungen aufzubauen und internationale Organisationen zu stärken. Auslandseinsätze bzw. Interventionen werden als Elemente umfassender Konzepte menschlicher Sicherheit wahrgenommen
11 Vom Interventionsverbot Auch die Intervention internationaler Organisationen ist grundsätzlich völkerrechtswidrig Art. 2.7 der UN-Charta: Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
12 Zum Interventionsgebot The Responsibility to Protect (R2P) Unter R2P wird die Verantwortlichkeit eines Staates für das Wohlergehen seiner Bürger verstanden, die auf die internationale Staatengemeinschaft, vornehmlich die UN, übergeht, wenn die politische Führung des jeweiligen Staates nicht fähig oder willens ist, folgende Zustände bzw. Erscheinungen zu verhindern oder zu beenden: Völkermord (Genozid), Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
13 Demokratische Legitimität von Interventionen Beispiel Europäische Union Europäisches Parlament Konsultations- und Informationsrechte (vgl. Art. 36 EUV) Die EU-Mitgliedstaaten bleiben in ihren Entscheidungen über die Entsendung ihres Militärs de jure völlig autonom Das supranationale EP fällt als primäre Legitimitätsquelle für Interventionen aus
14 Demokratische Legitimation von Interventionen Beispiel Europäische Union Nationale Parlamente Nicht alle Parlamente der EU-Mitgliedstaaten verfügen in der Militärund Sicherheitspolitik über derart substantielle Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie sie etwa mit dem sog. Parlamentsvorbehalt für den Deutschen Bundestag charakteristisch sind. Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürfen seit dem Streitkräfteurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Im Gegensatz dazu können jedoch etwa der britische Premierminister und der französische Staatspräsident Truppen jenseits der Landesgrenzen auch ohne vorherige Zustimmung von Unterhaus bzw. Assemblé nationale zum Einsatz bringen.
15 Multilateralismusfalle Die multilaterale Einbindung der Bundesrepublik im Rahmen der militärischen Integration durch die GSVP droht den Entscheidungsspielraum und damit die Möglichkeit demokratischer Kontrolle des Bundestages bei Entscheidungen über Interventionen faktisch auszuhöhlen. Der `Sachzwang der Sicherheitsgemeinschaft, derzufolge die Integration in homonome also nur aus Demokratien bestehende internationale Organisationen ( ) von den Demokratien Beweise ihrer Organisationsloyalität (verlangt), übt einen Loyalitätsdruck auf die nationalen Entscheidungsträger aus, der der Entscheidigungsbeteiligung der Bevölkerung zuwiderläuft und somit in der Konsequenz zu einer Entsubstanzialisierung der demokratischen Entscheidungsprozesse führt (Harald Müller).
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17 Variablendesign Effektivität von Interventionen Unabhängige Variable Intervention (Einsatz ziviler und militärischer Mittel zur Konfliktbearbeitung durch externe Akteure) Abhängige Variable Effektivität einer Intervention Intervenierende Variablen Kontextfaktoren, wie z.b. Ausmaß der Gewalt Vorhandensein von Konfliktressourcen Erschöpfung der Konfliktparteien Klarheit des Mandats Koordination / Kohärenz der externen Akteure usw.
18 Effektivität von Interventionen Erfolg und/oder Misserfolg einer Intervention Stufenleiter des Erfolgs externer Akteure: Mandatserfüllung Beendigung menschlichen Leids und Eintritt einer kurz- bis mittelfristigen Stabilisierung Demokratie, wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige ursachenorientierte Konfliktbearbeitung
19 Beispiele Kosovo Afghanistan Kongo effektive Interventionen im Sinne nachhaltiger und ursachenorientierter Konfliktbearbeitung???
20 Ressourcenproblematik Beispiel: UN-Peacekeeping Abhängigkeit der UNO von der Streitkräftestellung der Staaten; Die VN sind von einer relativ kleinen Zahl von Ländern abhängig, vor allem aus Asien und Afrika, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben
21 Ressourcenproblematik Beispiel: UN-Peacekeeping Zehn Länder stellten im Jahr 2008 mehr als 61% der VN-Blauhelme. Der Anteil der drei wichtigsten Truppenstellerländer (Pakistan, Bangladesch und Indien) lag bei knapp 33%. Die Staaten Afrikas und Asiens trugen 75% des gesamten Bedarfs an Militär. Hingegen leisten weder westliche Industrienationen noch die fünf ständigen Mitglieder des VN- Sicherheitsrates signifikante personelle Beiträge zu VN-Missionen, davon China und Frankreich mehr als die Hälfte.
22 Fazit und Schlussfolgerungen Für den Umgang mit Prä-Westfalia bleibt Post-Westfalia darauf angewiesen, dass Staaten bereit sind, sich mit ihren Mitteln und Ressourcen in Konflikt- und Krisenregionen zu engagieren Abschied von überambitionierten Zielen Marginalisierung der UNO Missbrauchsgefahr der Responsbility to Protect Bemühen um nachhaltige Friedenspolitik: Responsibility to Prevent
23 Wo bleibt denn da der Frieden?
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