Dienstag, , 18:00 Uhr. Brakel, Am Markt 4a, Sitzungssaal "Alte Waage" Tagesordnung. Öffentliche Sitzung

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1 Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Rat Dienstag, , 18:00 Uhr Brakel, Am Markt 4a, Sitzungssaal "Alte Waage" Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Aufbau der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (Abspaltung des Geschäftsfelds Steuerung Beteiligungen innerhalb der Westfalen Weser Energie-Gruppe) 2. Straßenendausbau der Straße "Am Hügel" im Stadtbezirk Brakel-Hembsen; Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. 23 GO NRW 3. Satzungsangelegenheiten 3.1. III. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Versorgungsunternehmen (VUBRA) 3.2. III. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Kommunalunternehmen (KUBRA) 4. Neubeschaffung einer Kleinkehrmaschine für den städtischen Bauhof 5. Bekanntgaben der Verwaltung 6. Anfragen der Ratsmitglieder 7. Anfragen der Zuhörer 8. Grundstücksangelegenheit Nichtöffentliche Sitzung 8.1. Städtisches Grundstück im Gewerbegebiet Brakel-West-Riesel

2 9. Auftragsvergaben 9.1. Erschließung Neubaugebiet "Brunnenallee", 7. Bauabschnitt 9.2. Unterhaltung und Instandsetzung der Stadtstraßen 10. Bündelausschreibung Stromlieferung des Kreises Höxter 11. Wahl von Schiedspersonen 12. Bekanntgaben der Verwaltung 13. Anfragen der Ratsmitglieder Brakel, Hermann Temme Bürgermeister

3 Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Bezirksausschuss Riesel Mittwoch, , 19:00 Uhr Riesel, Achim's Kneipe, Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Vergabe der Vereinsfördermittel Verwendung der Mittel 2016 lt. Hauptsatzung 3. Anfrage auf eine Tempo 30-Zone 4. Dorfgemeinschaftshaus Riesel 4.1. Neue Beleuchtung im Eingangsbereich 4.2. Platzfindung für den alten Pumpenwagen der Feuerwehr 5. Übergabetermin des neuen Feuerwehrwagens 6. Anschaffung und Aufstellung von neuen Bänken 7. Errichtung einer Informationstafel am Sportplatz; Bildung eines Gremiums 8. Bekanntgaben 9. Anfragen der Mitglieder und Zuhörer 10. Bekanntgaben 11. Anfragen der Mitglieder Nichtöffentliche Sitzung Brakel, Ulrich Disse Vorsitzender des Bezirksausschusses

4 Die Stadt Brakel informiert: Grabpflege lose Grabsteine Umweltschutz + verbotswidrige Nutzung der Müllcontainer verbotswidrige Herrichtung pp. der gärtnerischen Anlagen Diebstahl und Vandalismus In letzter Zeit ist von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung, aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung, wieder festgestellt worden, dass Grabstätten nur unzureichend gepflegt werden, die im Eigentum der Stadt Brakel stehenden gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe von Dritten verbotswidrig hergerichtet, unterhalten und verändert werden (z.b. Beseitigung von Graswegen mit Unkrautbekämpfungsmitteln), Grabsteine lose sind, die aufgestellten Müllcontainer verbotswidrig genutzt, Pflanzen gestohlen bzw. zertreten und Grabstätten beschädigt werden. Grabstätten nur unzureichend gepflegt Die unterlassene Pflege von Grabstätten beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Friedhöfe in ihrer Eigenschaft als öffentliche Grün- und Erholungsfläche. Es wirkt sich zudem störend auf die Wirkung der einzelnen Grabfelder aus und beeinträchtigt damit die benachbarten Nutzungsberechtigten. Zudem erhöht sich durch die Aussaat von Wildkräutern der Pflegeaufwand der umliegenden Gräber und Wegeflächen erheblich. Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Grabstellen in einem würdigen Zustand zu erhalten und diese ordnungsgemäß herzurichten und zu pflegen. lose Grabsteine Die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Friedhofsverwaltung bzw. die von ihr beauftragte Firma überprüft in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Brakel. Bei der Überprüfung werden alle Grabmale, die nicht über eine erforderliche Standsicherheit verfügen, aus Sicherheitsgründen gesichert oder sofort abgesetzt. Die Entscheidung trifft vor Ort der mit der Überprüfung vertraute Mitarbeiter der Stadt Brakel bzw. der Mitarbeiter der beauftragten Firma. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der von vornherein Gefahren für die Friedhofsbesucher ausgeschlossen werden sollen. Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet sind, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. verbotswidrige Nutzung der Müllcontainer Die bei der Grabpflege anfallenden Abfälle sind bitte getrennt nach Grünabfällen und nicht verrottbaren Abfällen in eigens dafür zur Verfügung gestellten Müllcontainer abzulagern. Leider müssen aber immer wieder verbotswidrige Nutzungen (private Haus- und Grünabfälle) festgestellt werden, die u.a. eine häufigere Abfuhr der Container notwendig machen. Folge sind Mehrkosten und dadurch steigende Bestattungsgebühren. Umweltschutz Die Friedhofsverwaltung möchte auch eindringlich daran appellieren, Müll zu vermeiden. So kann z.b. der Transport von Blumen mit wieder verwertbaren Transportboxen/-kisten oder Pappkartons, ohne Plastikblumenumtopf erfolgen und nicht mit den handelsüblichen Plastikpaletten, die dann über den Friedhofsmüll kostenintensiv entsorgt werden müssen.

5 verbotswidrige Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen auf den Friedhöfen der Stadt Brakel außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. Es wird aber leider immer wieder festgestellt, dass z.b. vorhandene Graswege verbotswidrig mit Unkrautbekämpfungsmitteln bzw. einem Splittbelag beseitigt und Hecken, Büsche und Bäume unfachmännisch beschnitten werden. Diebstahl und Vandalismus Da pflegt man liebevoll das Grab eines nahen Angehörigen, pflanzt je nach Jahreszeit frische Blumen oder Immergrün, und dann das: Zertretene Blumen, herausgerissene Pflanzen, beschädigte Laternen! Wer das an seinem Familiengrab erlebt, ist zunächst geschockt über soviel Rohheit, so wenig Sinn für Pietät. Ärger, nicht unbeträchtlicher Schaden und Frust, weil Täter meist nicht zu ermitteln sind. Das muss nicht sein, meint Brakels Bürgermeister Hermann Temme dazu. Mit Zivilcourage und etwas Aufmerksamkeit bestehen durchaus Chancen, sich zur Wehr zu setzen und die Täter zu überführen. Die Stadtverwaltung als Betreiber der Friedhöfe ist für diese Sachbeschädigung zwar nicht haftbar zu machen, aber verstehen können die Mitarbeiter des Friedhofsamtes die aufgebrachten Angehörigen schon. Sachbearbeiter Andreas Gehle: So etwas ist bei weitem schon kein Dumme-Jungen-Streich mehr und wird strafrechtlich verfolgt. Er bittet alle Friedhofsbesucher, aufmerksam die Augen offen zu halten und sich verdächtige Personen mit möglichst genauer Beschreibung zu merken. Gehle: Auch wenn der oder die Personen nicht persönlich bekannt sind, aber bei ihrem Tun beobachtet werden, sollte man bei der Polizei eine Strafanzeige Gegen Unbekannt erstatten. Werden Täter ermittelt, kennen die Richter oftmals kein Pardon. Was Ursache für solche Verwüstungen ist, können sich auch erfahrene Friedhofsgärtner nicht so recht vorstellen. Lt. Auskunft der Polizei wurde bereits jemand beim Diebstahl beobachtet und ein Strafverfahren eingeleitet. Im Interesse aller Bürgerinnen, Bürger, Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möchte sich die Stadt Brakel schon jetzt für die Beachtung der o.g. Hinweise bedanken. Gleichzeitig möchte die Stadt Brakel aber auch darauf hinweisen, dass vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können bzw. die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen bestimmte Maßnahmen (z.b. Sicherungsmaßnahmen) treffen kann.

6 01. MAI Hallenbad Whirlpool Dampfbad Sauna Infrarotwärmekabine Solarium Cafeteria -unbegrenzte Aufenthaltsdauer- Bäder-Team: (zu den Öffnungszeiten) Hallenbad Brakel, Am Bahndamm 28, Brakel, Tel.: / baederteam@brakel.info Bäderverwaltung: (montags-freitags 8:00 12:30 Uhr, dienstags + donnerstags 14:00 16:30 Uhr) Verwaltungsnebenstelle, Am Markt 4, Brakel, Tel.: / a.gehle@brakel.de Fax: / Internet: HALLEN-BAD ÖFFNUNGSZEITEN VON 08:00 12:00 UHR GEÖFFNET

7 ) Presseinfo [Brakel], [ ] Neue Fenster aber richtig! Faktencheck der Energieberatung der Verbraucherzentrale Neue Fenster können die Energiebilanz eines Hauses wesentlich verbessern, Sonnenlicht und -wärme hereinlassen und den Lärmschutz erhöhen. Dennoch denken viele Menschen beim Stichwort Fenster austauschen zunächst an hohe Kosten oder ein erhöhtes Schimmelrisiko. Dipl- Ing Axel Bender, Energieberater der Verbraucherzentrale Brakel gibt Auskunft. Pressekontakt hier ergänzen Warum neue Fenster? Axel Bender stellt klar: Alle Fenster, die vor 1995 eingesetzt wurden, sind unter Effizienzgesichtspunkten ein Sanierungsfall. Um Heizkosten zu sparen und das Klima zu schonen, sollten sie also ausgetauscht werden. Denn moderne Fenster lassen weniger Wärme nach draußen und können so den Wärmebedarf eines Hauses erheblich senken. Einsparungen von 5 bis 15 Prozent sind laut Bender durchaus möglich. Außerdem verbessert sich der Wohnkomfort, denn die neuen Fenster haben, auch wenn es draußen kalt ist, innen eine höhere Obernflächentemperatur. Was gilt es bei der Fenstererneuerung zu beachten? Neue Fenster sind eine Investition für viele Jahre. Der Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt deshalb, sich bei der Entscheidung von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Fenster zum Dämmstandard des Hauses passen. Gegebenenfalls sind weitere Sanierungsmaßnahmen nötig, erläutert der Experte. Bei ungedämmten Außenwänden wird empfohlen, den Austausch der Fenster mit einer Fassadendämmung zu verbinden. Auch eine Beratung zu Förderprogrammen ist sinnvoll: Die KfW zum Beispiel fördert neue Fenster, welche die gesetzlichen Wärmeschutzvorgaben übertreffen. Neue Fenster = Schimmel? Manche Verbraucher fürchten ein erhöhtes Schimmelrisiko, wenn sie die Fenster erneuern, berichtet Herr Bender und erläutert: Hintergrund ist, dass viele alte Fenster undicht sind und so für eine ständige Lüftung sorgen. Dieser Effekt entfällt bei neuen, dichten Fenstern. Damit steigen in den Räumen die Luftfeuchtigkeit und das Schimmelrisiko. Das manuelle Lüften reicht oft nicht aus, um den Luftaustausch auch bei neuen Fenstern zu gewährleisten. Daher ist bei der Planung neuer Fenster ein Lüftungskonzept Pflicht, und der Einbau einer Lüftungsanlage oder anderer Lüftungseinrichtungen sollte geprüft werden. Auch für Lüftungstechnik gibt es öffentliche Fördermittel von der KfW. Mehr Informationen zur energetischen Sanierung erhalten Eigenheimbesitzer bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die halbstündige Beratung für 5 Euro, findet am oder in der Verwaltungsnebenstelle am Markt 4 in Brakel statt. Vereinbaren Sie

8 unter Tel / oder einen Termin. Falls Sie aus der Nähe von Borgentreich kommen, so können Sie sich dort einen persönlichen Beratungstermin für den oder bei Herrn Stromberg unter 05643/ holen.

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