Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089)"

Transkript

1 BVK Zusatzversorgung München Kundencenter Tel. (089) , Fax (089) Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr Unser Zeichen G 300 GA 402/1 Ihr Zeichen Ort, Datum München, Rundschreiben Nr. 1 / Aktuelles zum Portal Zusatzversorgung aktiv 2. Lastschrifteneinzug durch Mitglieder nicht möglich 3. Versteuerung nach 40 b EStG 4. Nochmals: Studenten an dualen Hochschulen 5. Nachträgliche Versicherung (Nachversicherung) von Beschäftigten 6. PlusPunktRente - Neuer Antrag und Zusatzerklärung 7. PlusPunktRente - Zahlungen ohne Vertrag bzw. Mitteilung von Änderungen 8. Tarifverhandlungen zu den Startgutschriften beginnen 9. Seminare zur Zusatzversorgung 10. Rundschreiben per Sehr geehrte Damen und Herren, es ist so weit: Unser Arbeitgeberportal Zusatzversorgung aktiv steht Ihnen ab dem 23. März offen. Das Portal bietet sicher auch Ihnen viele Informationen und nützliche Anwendungen. Schauen Sie doch mal rein und lassen Sie sich zertifizieren. Wie einfach das geht, erfahren Sie unter Punkt 1 in diesem Rundschreiben. Außerdem informieren wir Sie wieder über Neues und Wissenswertes aus der Zusatzversorgung. Bitte geben Sie dieses Rundschreiben auch an andere Kolleginnen und Kollegen weiter, für die die behandelten Themen relevant sein können. Sie können unsere Rundschreiben auch per beziehen (siehe Punkt 10 dieses Rundschreibens). Alle Rundschreiben finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Arbeitgeber / Rundschreiben. Ihre Fragen zur Zusatzversorgung beantworten wir Ihnen gerne: Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) info@bvk-zusatzversorgung.de Jahresabrechnung und Meldeverfahren (089) arbeitgeberservice@versorgungskammer.de für Mitglieder in der Pfalz (06322) BVK Zusatzversorgung Postanschrift: München Adresse: Denninger Straße 37, München Telefon (089) Bayerische Landesbank München, BLZ Konto (Umlage, Rente, Sonstiges) Konto (Zusatzbeitrag), Konto (Pflichtbeitrag) Konto (PlusPunktRente)

2 1. Aktuelles zum Portal Zusatzversorgung aktiv Unser Portal Zusatzversorgung aktiv steht Ihnen ab dem 23. März 2011 offen. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie auf unserer Internetseite den Button Zusatzversorgung aktiv, der Ihnen den Zugang ins Portal ermöglicht. Dort haben wir für Sie einen umfassenden Fragen-und- Antworten-Katalog hinterlegt, aus dem Sie alles Wesentliche zum Portal erfahren können. Unsere Demo-Version ermöglicht Ihnen zusätzlich Einblicke in die Arbeitsmöglichkeiten und führt Ihnen die Anwendung in einzelnen Schritten vor. Um das Portal aktiv nutzen zu können, müssen Sie vorab einen Administrator benennen und von uns zertifizieren lassen. Dieser kann nach erfolgter Zertifizierung wiederum Nutzer zulassen (siehe unser Rundschreiben 3 / 2010). Der Antrag auf Administrator-Zertifizierung ist direkt im Portal vorzunehmen. Schauen Sie mal rein es ist ganz einfach. Mit dem Zertifikat für den Administrator erhalten Sie von uns zusätzliche Hinweise, die Ihnen die weiteren Schritte erklären. Damit Sie Ihre Registrierung problemlos vornehmen können, hier noch einige Hinweise: - Zertifikate, die Sie bereits besitzen, um am bisherigen Online-Meldeverfahren der BVK Zusatzversorgung teilzunehmen (Internet: Arbeitgeber => Mitgliederbereich), haben für das Portal keine Gültigkeit. Für den Portalzugang müssen Sie also eine gesonderte Zertifizierung beantragen. - Wenn Sie das Administrator-Zertifikat direkt im Portal beantragen, ist stets die Mitgliedsnummer einzugeben (keine Abrechnungsstellennummer). Der Mitgliedsnummer sind alle untergeordneten Abrechnungsstellen zugeordnet, so dass Sie bei späterem Zugang im Portal stets über die Eingabe der Mitgliedsnummer auch zu den Abrechnungsstellen gelangen. - Wenn Sie sowohl Mitglied im Abrechnungsverband I als auch im Abrechnungsverband II sind, ist bei der Administrierung und beim Zugang nur die Mitgliedsnummer im Abrechnungsverband I einzugeben. Die Nummer für den Abrechnungsverband II ist keine Mitgliedsnummer, sondern eine Abrechnungsstellennummer, und wird von uns automatisch der Mitgliedsnummer im Abrechnungsverband I zugeordnet. Über die Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer im Abrechnungsverband I erhalten Sie also auch Zugriff auf Ihren Versichertenbestand im Abrechnungsverband II. - Wenn Sie mehrere Mitgliedsnummern betreuen, müssen Sie für jede Nummer ein separates Administrator-Zertifikat beantragen. - Mit Beantragung des Administrator-Zertifikats wird auch eine Einverständniserklärung mit ausgedruckt, die Sie bitte mit Unterschrift und Stempel der Geschäftsleitung an uns senden. Wir benötigen diese Erklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen und können Ihre Zertifizierung erst durchführen, wenn uns diese Erklärung vorliegt. Sollte diese Erklärung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Beantragung des Zertifikats bei uns eingehen, kann keine Zertifizierung mehr erfolgen. Diese müsste dann neu von Ihnen beantragt werden. - Betreuen Sie als Mitglied andere rechtlich selbständige Arbeitgeber im Hinblick auf die Zusatzversorgung mit, so benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen von jeder dieser Einrichtungen eine entsprechende Einverständniserklärung. Die Funktionen innerhalb des Portals sind selbsterklärend. Sollten dennoch Fragen auftreten, helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter. Kontaktdaten finden Sie im Portal. Eine Schulung oder Einführung ist nicht erforderlich, zumal auch unsere Demoversionen Ihnen die einzelnen Schritte erklären. Seite 2

3 2. Lastschrifteneinzug durch Mitglieder nicht möglich Immer wieder versuchen Mitglieder, Überzahlungen, die im Rahmen von Umlagen- oder Beitragsüberweisungen erfolgt sind, per Lastschrift von unseren Konten wieder einzuziehen. Das ist nicht möglich, da hierzu eine Einzugsermächtigung fehlt. Aus diesem Grund müssen wir bei unserer Hausbank solche Einziehungen per Lastschrift widerrufen. Dies verursacht neben der zusätzlichen Arbeit für uns auch Kosten für Sie. Sind Überzahlungen erfolgt oder wurden versehentlich Beiträge bzw. Umlagen überwiesen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich unter Angabe der Abrechnungsstellennummer und der zu erstattenden Beträge getrennt nach Umlage, Zusatzbeitrag und/oder Pflichtbeitrag - inklusive Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Da wir ohne Ihre Unterschrift nicht tätig werden können, bitten wir Sie, den Postweg zu wählen. Wir werden Ihnen dann den geltend gemachten Betrag zurück überweisen. 3. Versteuerung nach 40 b EStG Immer wieder erhalten wir Anfragen zur Versteuerung von Umlagen und (Zusatz-)Beiträgen - insbesondere zur Anwendung des 40 b EStG a.f. (= vor geltende Fassung). Zum wurde 40 b EStG neu gefasst. Ab diesem Zeitpunkt gilt 40 b EStG (n.f.) nur noch für Zuwendungen in eine nicht kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung also für die Umlagezahlungen in die Zusatzversorgung. Aus Vertrauensschutzgründen kann 40 b EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung (a.f.) jedoch weiterhin auf Beiträge (nicht Umlagen) für eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse, die auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurde (Altzusage), angewendet werden. Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde (Frage: Altoder Neuzusage), ist grundsätzlich die Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers maßgebend. Bei kollektiven, rein arbeitgeberfinanzierten Versorgungsregelungen (wie z.b. die Versicherung in der Zusatzversorgung) ist die Zusage daher in der Regel mit Beginn des Dienstverhältnisses des Beschäftigten erteilt. Hat das Dienstverhältnis somit vor dem 1. Januar 2005 begonnen, liegt eine Altzusage vor, bei Beginn nach dem eine Neuzusage (siehe auch unser Rundschreiben 3 / 2005 unter 4.2.). Eine Altzusage liegt auch im Fall der Übernahme der Zusage durch den neuen Arbeitgeber ( 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) und bei Betriebsübergang nach 613 BGB vor. Für die Versteuerung gilt damit Folgendes: - Umlagen sind nach 3 Nr. 56 EStG teilweise steuerfrei. Soweit sie nicht steuerfrei sind, sind sie nach 40 b EStG (n.f.) vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern. Darüber hinausgehende Beträge sind vom Versicherten individuell zu versteuern. - Pflicht- und Zusatzbeiträge sind nach 3 Nr. 63 EStG bis zu (im Jahr 2011) steuerfrei. Bei einer Neuzusage sind darüber hinaus weitere steuerfrei (insgesamt also ). Die zusätzlichen sind ein Ersatz für den Wegfall der Pauschalierungsmöglichkeit nach 40 b EStG a.f.. Werden daher die Beiträge für einen Beschäftigten wegen einer vor dem erteilten Versorgungszusage für eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse noch nach 40 b EStG a.f. pauschal versteuert, ist die Erhöhung um nicht möglich. Seite 3

4 - Umlagen werden ausschließlich nach 40 b EStG n.f. versteuert, so dass hierdurch die Erhöhung des Rahmens von 3 Nr. 63 EStG um die weiteren nicht beeinflusst wird b EStG alter Fassung und 40 b EStG neuer Fassung sind selbständige Rechtsgrundlagen und können mit ihren jeweiligen Obergrenzen nebeneinander angewendet werden. Somit ist also eine pauschale Versteuerung einer vor dem erteilten Versorgungszusage an eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach 40 b EStG alter Fassung neben der pauschalen Versteuerung der Umlagen nach 40 b EStG neuer Fassung möglich b EStG a.f. kann auch für die Versteuerung von Beiträgen genutzt werden, die im Rahmen einer Altzusage den Steuerfreibetrag des 3 Nr. 63 EStG von derzeit übersteigen. Statt den Beitrag individuell durch die Versicherten versteuern zu lassen, kann auch eine pauschale Versteuerung nach 40 b EStG a.f. durch den Arbeitgeber erfolgen. 4. Nochmals: Studenten an dualen Hochschulen In unserem Rundschreiben Nr. 5 / 2010 hatten wir darauf hingewiesen, dass Studenten in praxisintegrierten dualen Studiengängen nicht der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung unterliegen. Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass nur Studenten in praxisintegrierten dualen Studiengängen i.s. der Ziffer I.4 der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 5. Juli 2010 von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Alle anderen dualen Studiengänge (ausbildungsintegrierte duale Studiengänge, berufsintegrierte und berufsbegleitende duale Studiengänge) begründen dagegen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und unterliegen damit auch der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern hat in seinem Rundschreiben A 2/2011 diese Thematik ausführlich behandelt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zu diesem Thema ein Prüfschema entwickelt, welches Sie auf der Internetseite unter Suchen = Duales Studium finden. 5. Nachträgliche Versicherung (Nachversicherung) von Beschäftigten Beschäftigte, die vor dem 1. April 1991 die damals geltende Grenze für die Versicherungspflicht (mindestens 18 Stunden) nicht erreicht hatten bzw. deren Beschäftigungszeit weniger als die Hälfte der jeweiligen tarifvertraglichen Arbeitszeit betragen hatte, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Verschaffung der Zusatzversorgung (siehe unser Rundschreiben 4 / 1996). Entsprechendes gilt für bis nebenberuflich Beschäftigte, Saisonarbeitnehmer und Waldarbeiter (siehe Rundschreiben 6 / 1999). Noch immer erhalten wir Anträge auf Nachversicherung solcher Beschäftigter, obwohl die nachzuversichernden Zeiträume oft 20 Jahre und mehr zurückliegen. Da diese Nachversicherungen Zeiträume betreffen, die vor der Systemänderung der Zusatzversorgung lagen, müssen hierfür Berechnungsmethoden des früheren Gesamtversorgungsmodells herangezogen werden, für die uns mittlerweile keine qualifizierten Rechenprogramme mehr zur Verfügung stehen. Somit verursachen solche nachträglichen Versicherungen einen hohen Arbeitsaufwand. Daher hatten wir schon in unserem Rundschreiben Nr. 6 / 2002 darum gebeten, alle Ihnen bekannten Nachversicherungen kurzfristig vorzunehmen. Seite 4

5 In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch Folgendes zu beachten: - Als Arbeitgeber müssen Sie für die nachzuentrichtenden Umlagen Zinsen an die Zusatzversorgungskasse zahlen. Dadurch wird die Nachversicherung immer teurer, je später sie erfolgt. - Nachversicherungen haben Auswirkungen auf die Startgutschrift, die nach Abschluss von Tarifverhandlungen voraussichtlich noch in diesem Jahr neu zu berechnen sind (siehe auch Punkt 8 dieses Rundschreibens). Nach Durchführung der Nachversicherung werden wir eine Vergleichsberechnung vornehmen und feststellen, ob sich durch die Nachversicherung eine Verminderung der Startgutschrift ergibt. Ist dies der Fall, werden wir die Nachversicherung stornieren und Sie hierüber informieren. In allen übrigen Fällen ist die Nachversicherung verbindlich. Wir bitten Sie, noch in Aussicht stehende Nachversicherungen alsbald vorzunehmen, um damit diese Thematik abschließen zu können. Ansprüche auf Nachversicherung verjähren innerhalb von 30 Jahren, so dass Zeiten vor 1981 nicht mehr nachzuversichern sind, wenn in 2011 erstmals ein Antrag bei Ihnen gestellt wird. 6. PlusPunktRente - Neuer Antrag und Zusatzerklärung Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat der Gesetzgeber die Interessen der Versicherten gestärkt. Umfassende Informationen vor Vertragsabschluss sollen den Beschäftigten die Entscheidung für eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung und den Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten erleichtern. Dabei sollen die Berechnungen im Angebot immer genau zu dem Vertrag passen, der dann tatsächlich abgeschlossen wird. Somit ist vor jedem Vertragsabschluss zur PlusPunktRente ein Angebot mit einer Modellberechnung einzuholen. Soll danach ein Vertrag abgeschlossen werden, der vom ursprünglichen Angebot abweicht, sind wir gesetzlich verpflichtet, nochmals ein Angebot mit den neuen (geänderten) Daten zu erstellen. Daher bitten wir Sie, folgende Vorgehensweise zu beachten: Soll ein Vertrag im Rahmen einer PlusPunktRente abgeschlossen werden, ist vorab eine Modellberechnung (Angebot) mit den gewünschten Daten anzufordern. Dieses Angebot können Sie oder Ihre Beschäftigten in unserem Kundencenter (Telefon: (089) für Mitglieder in der Pfalz (06322) ); info@bvk-zusatzversorgung.de; oder schriftlich z.b. mit einem Vordruck aus unseren Broschüren beantragen. Selbstverständlich können Ihre Beschäftigten eine Kurzfassung der Modellberechnung auch direkt auf unserer Internetseite =>Rentenrechner =>AngebotsrechnerPlusPunktRente selbst anstoßen und anschließend online eine umfassende Modellberechnung mit allen Vertragsunterlagen bei uns anfordern. Ihre Beschäftigten erhalten dann von uns ein Angebot inklusive Versicherungsantrag, in dem die gewünschten Daten der Modellberechnung (Angebot) bereits eingedruckt sind. Damit der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann, muss also nur noch der unterschriebene Antrag an uns gesendet werden. Dabei bitten wir Sie, immer auch die Zusatzerklärung (sog. Info-Danach-Erklärung) von Ihrer/Ihrem Beschäftigten unterschreiben zu lassen und dem Antrag auf Vertragsabschluss beizufügen. Damit stellen Sie sicher, dass der Vertrag in jedem Fall ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden kann. Mit dieser Erklärung ermächtigen uns die Versicherten, den veränderten Versiche- Seite 5

6 rungsantrag anzunehmen und das erforderliche Angebot mit den veränderten Daten zusammen mit dem Versicherungsschein der/dem Versicherten zuzusenden. Ohne diese Zusatzerklärung müssten wir ggf. eine neue Modellberechnung erstellen, wenn die vorgedruckten Daten des Versicherungsantrages geändert werden oder der Antrag nicht spätestens im angegebenen Monat des Versicherungsbeginns bei uns eingeht. 7. PlusPunktRente - Zahlungen ohne Vertrag bzw. Mitteilung von Änderungen Beitragsüberweisungen ohne Verwendungszweck oder vor Vertragsbeginn Immer wieder erhalten wir Überweisungen zur PlusPunktRente, die wir keinem bestehenden Vertrag zuordnen können, da bei der Überweisung kein Verwendungszweck angegeben wurde. In manchen Fällen erfolgen solche Zahlungen bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. Da wir solche Zahlungen keinem bestehenden Vertrag zuordnen können, behalten wir uns vor, die Beiträge innerhalb von vier Wochen wieder an Sie zurück zu überweisen. Wir bitten Sie Überweisungen erst vorzunehmen, wenn Ihnen die Vertragsunterlagen zur Plus- PunktRente (Versicherungsschein) vorliegen. Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen immer den von uns (bei Übersendung des Versicherungsvertrages) mitgeteilten Verwendungszweck an. Damit stellen Sie sicher, dass die Beiträge ohne Verzögerung und Nachteile Ihren Beschäftigten richtig zugeordnet werden. Einstellung der Beitragsüberweisungen; Beitragsfreistellungen Werden Beitragsüberweisungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum nicht mehr vorgenommen, weil z.b. das Beschäftigungsverhältnis wegen Elternzeit oder Sonderurlaub ruht, bitten wir um kurze Mitteilung. Gleiches gilt, wenn die/der Beschäftigte den Vertrag beitragsfrei stellen möchte. Insbesondere im Fall einer Elternzeit ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Versicherten einen Bestandsschutz zusichert ( 212 VVG). Damit kann der Versicherungsvertrag während einer Elternzeit beitragsfrei gestellt und nach Ablauf der Elternzeit unverändert fortgesetzt werden. Der Bestandsschutz besteht allerdings nur solange keine mehr als geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird. Bei Aufnahme einer solchen Tätigkeit muss die Fortführung des Vertrages innerhalb von drei Monaten beantragt werden, da sonst der Bestandsschutz wegfällt. Inhaltliche Änderungen des Versicherungsvertrages Änderungen, die den Inhalt des Vertrages betreffen, sind uns schriftlich (nicht per ) mitzuteilen. Solche Änderungen können z.b. sein: - Änderung des Risikos (Einschluss oder Ausschluss von Leistungen bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung im Tarif 2002) - Änderungen des/der bezugsberechtigten Lebensgefährten/Lebensgefährtin als Hinterbliebene/n (im Tarif 2009) - Dauerhafte Beitragsfreistellung des Vertrages. In solchen Fällen wird von uns der Versicherungsvertrag geändert und die Änderung schriftlich bestätigt. 8. Tarifverhandlungen zu den Startgutschriften Voraussichtlich im März werden die Tarifverhandlungen zu den Startgutschriften (Anwartschaften auf Betriebsrente zum ) wieder aufgenommen. Die Regelungen der sog. rentenfernen Startgutschriften sind neu zu verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof durch Urteil Seite 6

7 vom 14. November 2007 entschieden hatte, dass einige Berechnungsschritte verfassungskonform neu zu regeln seien (siehe Rundschreiben 1 / 2008). Sobald neue Berechnungsvorschriften vorliegen, müssen für alle betroffenen Versicherten die Startgutschriften neu festgesetzt werden. Die Versicherten brauchen von sich aus nichts zu unternehmen insbesondere keine Anträge zu stellen. Wir werden nach Abschluss der Tarifverhandlungen und der technischen Umsetzung die Versicherten schnellstmöglich über die Veränderung ihrer Anwartschaften auf Betriebsrente unterrichten. 9. Seminare zur Zusatzversorgung Auch in diesem Jahr bieten wir in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule wieder zahlreiche Seminare zum Thema Zusatzversorgung an. Diese Seminare richten sich vor allem an Verantwortliche der Personal- und Abrechnungsstellen sowie an Neueinsteiger, die alles Wesentliche über die Arbeit mit der Zusatzversorgung kennen sollen. Die Seminare werden von kompetenten Dozenten der BVK Zusatzversorgung durchgeführt, so dass Sie alle praktischen Fragen klären lassen können. Es sind auch Inhouse-Seminare möglich, die speziell auf von Ihnen ausgewählte Themen abgestimmt werden. Termine und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage Rundschreiben per Dieses Rundschreiben und alle künftigen können Sie auch als beziehen. Sie finden unsere sämtlichen Rundschreiben außerdem auf unserer Internetseite. Wenn Sie sich als Bezieher der Rundschreiben per registrieren, erhalten Sie die aktuellen Rundschreiben erheblich früher als auf dem Postweg. Außerdem können Sie weitere Interessenten an dem Rundschreiben als Bezieher registrieren und somit den Kreis der Empfänger beliebig vergrößern. Bitte bedenken Sie auch, dass dadurch Druck- und Versandkosten reduziert werden können. Es würde uns freuen, wenn Sie sich für den sicher effizienteren -Bezug anstelle des Postversandes entscheiden. Eine Anleitung, wie Sie unsere Rundschreiben per beziehen können, ist als Anlage 2 beigefügt. Soweit Sie unsere Rundschreiben per beziehen wollen, aber nicht als Arbeitgeber Mitglied in der BVK Zusatzversorgung sind (Datenträgerstelle, Steuerbüro oder andere), können Sie dennoch am -Versand teilnehmen. Bitte schreiben Sie uns eine kurze mit Ihrer Adresse. Wir werden Sie dann in unseren elektronischen Verteiler aufnehmen. Unsere Adresse lautet: Internetauftraege_GZ@versorgungskammer.de Mit freundlichen Grüßen Reinhard Graf Mitglied des Vorstands Walter Dietsch Abteilungsleiter Seite 7

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 5 / Dezember 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Neuer Umlagesatz ab 01.01.2013 Seite 2 Themenübersicht das Jahr 2012 geht zu Ende. Aus diesem Anlass danken wir Ihnen auch im Namen aller

Mehr

Rundschreiben. Nr. 2 Mai 2018

Rundschreiben. Nr. 2 Mai 2018 Rundschreiben Nr. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit dem BAV-Förderbetrag für Geringverdiener wurde auch ein neues Steuermerkmal für die Meldungen zur Zusatzversorgung notwendig. Alles

Mehr

Rundschreiben. Nr. 3 August Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben. Nr. 3 August Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben Nr. 3 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung können Sie und ihre Beschäftigten sicher sein, dass wir sehr sorgfältig mit den Daten der Versicherten umgehen.

Mehr

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089)

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) BVK Zusatzversorgung 81920 München Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können. Ausgabe Nr. 1 / Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Rundschreiben mehr per Post Seite 2 Themenübersicht mit diesem ersten Rundschreiben in diesem Jahr erhalten Sie ggf. eines der letzten Exemplare

Mehr

Rundschreiben Nr. 2 Mai 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 2 Mai 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, die Zusatzversorgung ist mittlerweile ein Akquiseund Bindungselement in den Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Wie Sie den anstehenden

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung INHALT ARBEITGEBERFINANZIERTE BETRIEBSRENTE Wächst die Rentenanwartschaft während Mutterschutz und Elternzeit?

Mehr

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung

Mehr

Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung

Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterstadt Telefon: 030 / 123 45 67-8 Fax: 030 / 123 45 67-9 Platz für Logo Vermittler Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Bitte per FAX an: Firma:

Mehr

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an BVK Zusatzversorgung 81920 München Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 PPA : (06322) 936-450 ; Fax (06322) 936-399 info@bvk-zusatzversorgung.de

Mehr

KVK ZusatzVersorgungsKasse. An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Rundschreiben 6/2009. Sehr geehrte Damen und Herren,

KVK ZusatzVersorgungsKasse. An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Rundschreiben 6/2009. Sehr geehrte Damen und Herren, , Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Mitglieder der Kölnische Str. 42 34117 Kassel Ihr/e Ansprechpartner/in Kundenservice Fachbereich Mitgliedschaften/Grundsatz Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Rundschreiben

Mehr

Rundschreiben. Nr. 5 Dezember THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen

Rundschreiben. Nr. 5 Dezember THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen Rundschreiben Nr. 5 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVK Zusatzversorgung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089)

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) BVK Zusatzversorgung 81920 München Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags

Mehr

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018 Rundschreiben Nr. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT wir wollen Sie auch im Jahr 2018 aktuell über alles Neue im Bereich der Zusatzversorgung informieren. Seit dem 1. ist die Verkürzung der

Mehr

In der Zukunft bestens abgesichert. Robert Münch BAV Spezialist

In der Zukunft bestens abgesichert. Robert Münch BAV Spezialist In der Zukunft bestens abgesichert Robert Münch BAV Spezialist Aufgabe und Bedeutung Bayerische Versorgungskammer Die Bayerische Versorgungskammer BVK - ist einer der größten Kapitalanleger Deutschlands

Mehr

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bav) geben. So kommt es während der Vertragslaufzeit

Mehr

Rundschreiben. Nr. 4 Dezember Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Rundschreiben. Nr. 4 Dezember Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2018 Rundschreiben Nr. 4 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2018 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVK Zusatzversorgung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München,

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Zusatzversorgungskasse Thüringen, 06556 Artern Auskunft erteilt: Service-Telefon Durchwahl: 03466/336485 Telefax: 03466/336455 E-Mail: zvk@kvt-zvk.de Ihr Zeichen Versicherungsnummer (bitte bei Antwort

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was bedeutet Riester-Förderung? 3 Was muss ich selbst aufwenden? 4 Welche Zulagen gibt

Mehr

- Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) oder

- Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) oder BVK Zusatzversorgung 81920 München Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags

Mehr

An die Personalstellen Dresden, im Januar 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen. 1. Umlage- und Beitragssatz für das Jahr 2007

An die Personalstellen Dresden, im Januar 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen. 1. Umlage- und Beitragssatz für das Jahr 2007 An die Personalstellen Dresden, im Januar 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben 1. Umlage- und Beitragssatz

Mehr

Themenübersicht. eine teilweise Kapitaldeckung und benötigt weder erhöhte Umlagen noch eine Eigenbeteiligung der Versicherten an der Finanzierung.

Themenübersicht. eine teilweise Kapitaldeckung und benötigt weder erhöhte Umlagen noch eine Eigenbeteiligung der Versicherten an der Finanzierung. Ausgabe Nr. 2 / Juni 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Änderung in der Finanzierung der BVK Zusatzversorgung nach Tarifabschluss im Bereich der Länder Seite 2 Themenübersicht 2. Pauschale Versteuerung

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Grenzwert für die zusätzliche Umlage ab 1. März 2015

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Grenzwert für die zusätzliche Umlage ab 1. März 2015 Ausgabe Nr. 1 / Februar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Grenzwert für die zusätzliche Umlage ab 1. März 2015 Themenübersicht Seite 2 2. Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte seit 1. Januar 2015

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007 ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42

Mehr

// Aktuelle Herausforderungen: Sanierungsgeld und freiwillige Versicherung

// Aktuelle Herausforderungen: Sanierungsgeld und freiwillige Versicherung An alle Mitglieder der kvw-zusatzversorgung SERVICEZEITEN Mo Do 08.30 12.30 Uhr 14.00 15.30 Uhr Fr 08.30 12.30 Uhr AUSKUNFT Friederich Stratmann (0251) 591-4982 f.stratmann@kvw-muenster.de Stefan Plesker

Mehr

mit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen.

mit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen. An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2017 2. Berechnungswerte für das Jahr 2017 3. Änderung der ZVK-Satzung 4. Jahresmeldung

Mehr

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite August 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die äußere Gestaltung dieses Rundschreibens ist neu, sondern auch die darin enthaltenen Themen. Es gibt weder eine Eigenbeteiligung noch ein Sanierungsgeld

Mehr

Anlage 1. Sehr geehrte Damen und Herren,

Anlage 1. Sehr geehrte Damen und Herren, Anlage 1 Merkblatt zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 9. Dezember 2010 auf den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Karlsruhe

Mehr

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR März 2014

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR März 2014 ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 37 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen Sehr geehrte Damen und Herren, mit

Mehr

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.

Mehr

R U N D S C H R E I B E N 5 /

R U N D S C H R E I B E N 5 / An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2013 2. Berechnungswerte für das Jahr 2013 3. Informationen zur Jahresmeldung

Mehr

Themenübersicht. Ausgabe Nr. 2 / Juni Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Ausgabe Nr. 2 / Juni Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 2 / Juni 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Abschluss Tarifverhandlungen - Neuregelung der Startgutschriften Seite 2 Themenübersicht auch wenn sich die äußere Gestaltung unseres Mitglieder-Rundschreibens

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 14. März 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 14. März 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße

Mehr

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für zkw, Postfach 4629, 48026 Münster An die Mitglieder der Kommunalen Zusatzversorgungskasse (zkw) Besuche: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr oder nach Vereinbarung Zumsandestraße 12 Auskunft erteilen: Stefan Plesker

Mehr

Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung BVK Bayerische Versorgungskammer Die Rente ist sicher, so lautet eine frühere Politikeraussage. Ob das damals

Mehr

Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte

Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte -Stand: 1. Januar 2008- I. Die Mitgliedschaft in der Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen beginnt mit dem Tag,

Mehr

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WAISEN

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WAISEN // ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WAISEN Der Antrag ist für jede Waise getrennt zu stellen. Ein Anspruch auf Waisenrente besteht, wenn und solange die Waisen einen entsprechenden Rentenanspruch in der gesetzlichen

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 4 / Dezember 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2011 Seite 2 Themenübersicht 2. Mitglieder-Portal wir nehmen das letzte Rundschreiben in diesem Jahr

Mehr

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist die PlusPunktRente? 3 Welche Leistungen gibt es aus der PlusPunktRente? 5 Ab wann gibt es eine Altersrente?

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist die PlusPunktRente? 3 Welche Leistungen gibt es aus der PlusPunktRente? 5 Ab wann gibt es eine Altersrente?

Mehr

Rundschreiben. Nr. 1 März Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Rundschreiben. Nr. 1 März Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Rundschreiben Nr. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT die Zusatzversorgung als betriebliche Altersversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung gerade auch für junge Menschen. Daher ist es folgerichtig,

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Gransee, im Dezember 2007 im Internet

Mehr

// ANTRAG AUF PlusPunktRente,

// ANTRAG AUF PlusPunktRente, // ANTRAG AUF PlusPunktRente, Altersrente Altersrente mit Einschluss der Hinterbliebenenversorgung Wir zahlen die Altersrente ab dem beantragten Zeitpunkt, frühestens ab dem Ersten des Monats, der dem

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 05.Mai 2004

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 05.Mai 2004 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung. 2. Wie erfolgt die Erhebung der Mutterschutzzeiten vor 2012?

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung. 2. Wie erfolgt die Erhebung der Mutterschutzzeiten vor 2012? Zusatzversorgungskasse Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes Informationen 1/2013 Saarbrücken, 19.08.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, wir informieren Sie über Anerkennung von Mutterschutzzeiten

Mehr

R U N D S C H R E I B E N 5 /

R U N D S C H R E I B E N 5 / An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 2. Berechnungswerte für das Jahr 2012 3. Informationen zur Jahresmeldung

Mehr

An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben Inhalt 1. Umlage- und

Mehr

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern? // Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem

Mehr

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung INHALT Informieren Sie Ihre Beschäftigten jetzt. 4 Die BVK Zusatzversorgung. Ihr

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 2 / Juni 2012 Sehr geehrte amen und Herren, 1. Verringerter Umlagesatz Seite 2 Themenübersicht ab 01.01.2013 wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die BVK Zusatzversorgung ihren

Mehr

Rundschreiben

Rundschreiben Rundschreiben 01 2004 KZVK Postfach 10 22 41 44022 Dortmund Anschrift des Beteiligten KundenServiceCenter Telefon: 0231. 9578-299 Telefax: 0231. 9578-399 zukunft@kzvk-dortmund.de www.kzvk-dortmund.de Dortmund,

Mehr

// Eheversorgungsausgleich

// Eheversorgungsausgleich // Eheversorgungsausgleich Erläuterungen und Hinweise für die Sachbearbeitung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I (AV I) Stand: Januar 2019 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind die in der Ehezeit

Mehr

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartnerin: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 05.02.2014 Rundschreiben

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. März 2013 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 November 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 3 November 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, der Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 Beschlüsse im Hinblick auf eine weitere Sicherung der Finanzierung und Leistungsfähigkeit

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 6/2012

Informationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 6/2012 KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561 97966-553 service@zvk-kassel.de Ihr Zeichen

Mehr

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an BVK Zusatzversorgung 81920 München Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 PPA : (06322) 936-450 ; Fax (06322) 936-399 info@bvk-zusatzversorgung.de

Mehr

4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten

4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2009 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 3. Jahresmeldung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. Mai 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. Mai 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße

Mehr

Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung

Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Tarifrunde 2002/2003 hatten sich die

Mehr

// Eheversorgungsausgleich

// Eheversorgungsausgleich // Eheversorgungsausgleich Erläuterungen und Hinweise für die Sachbearbeitung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I (AV I) Stand: August 2017 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind die in der Ehezeit

Mehr

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014

Mehr

Vertragsprüfung mit Rechenservice für Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen der Volksfürsorge (heute Generali)

Vertragsprüfung mit Rechenservice für Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen der Volksfürsorge (heute Generali) Vertragsprüfung mit Rechenservice für Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen der Volksfürsorge (heute Generali) l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie pro Versicherungsvertrag ein

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Mai 2018 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Oktober 2017 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

Zusatzversorgung - Redaktionsverhandlungen, neuer Verhandlungstermin und redaktioneller Hinweis zu TS-berichtet Nr. 019/2011 -

Zusatzversorgung - Redaktionsverhandlungen, neuer Verhandlungstermin und redaktioneller Hinweis zu TS-berichtet Nr. 019/2011 - 2011 Bund, TdL und VKA, sonstige Beteiligte der Zusatzversorgungskassen Berlin, 18.07.2011 Nr. 022/2011 Zusatzversorgung - Redaktionsverhandlungen, neuer Verhandlungstermin und redaktioneller Hinweis zu

Mehr

Für die maschinelle Herstellung des Vordrucks werden folgende ergänzende Regelungen getroffen:

Für die maschinelle Herstellung des Vordrucks werden folgende ergänzende Regelungen getroffen: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Reinhart Vertreter Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG. Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung

ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG. Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung INHALT Wer ist die BVK Zusatzversorgung? 3 Wer finanziert meine Betriebsrente? 3

Mehr

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de

Mehr

Vertragsprüfung und Rechenservice: Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung

Vertragsprüfung und Rechenservice: Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie pro Versicherungsvertrag ein Formular aus und senden Sie es mit dem erteilten

Mehr

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist Entgeltumwandlung? 4 Wer kann eine Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung durchführen?

Mehr

// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI)

// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI) // Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI) Stand: Januar 2018 Seit dem 1. Januar 2008 sind nach 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) Umlagen, die der Arbeitgeber

Mehr

// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) // Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Auswirkungen auf die kvw-zusatzversorgung Stand: Dezember 2017 Im Rahmen der aktuellen Rentenreform tritt am 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 23. August 2004

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 23. August 2004 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist Entgeltumwandlung? 4 Wer kann eine Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung durchführen?

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 1 / März 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Erstattungen von Umlagen und Themenübersicht Beiträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Arbeitgeber können sich ihre Aufwendungen zur Zusatzversorgung

Mehr

RUNDSCHREIBEN 5 /2017

RUNDSCHREIBEN 5 /2017 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Berechnungswerte für das Jahr 2018 2. Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 3. Jahresmeldung für das Jahr

Mehr

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg. Bezirks Kassel in Kassel vom 6. Dezember 2007 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 44 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 44 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen: ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 44 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Rundschreiben Nr. 8/2003

An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Rundschreiben Nr. 8/2003 I. BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn:

Mehr

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung. Versorgungskammer

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung. Versorgungskammer Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen dienstes BVK Bayerische Versorgungskammer Wäre es nicht schön, nach einem langen

Mehr

BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!

BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! BAP0001 BVV-Abrechnungsformular 29.12.2015 BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! Angaben zum Unternehmen Firmen-Nr. (4stellig sofern

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN

// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN // ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN Tarif 2010, 2010-U und 2017 Der Antrag ist für jede Waise getrennt zu stellen. Nach 2b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht der Rentenanspruch für eine

Mehr