1. Vorstellung Festlegung nach 7 (4) NABEG (Untersuchungsrahmen)
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- Annika Heidrich
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1 PROTOKOLL AN DATUM BESPRECHUNGSDATUM ZEIT 13:45 bis 17:30 Uhr ABWESEND ORT Essenbach KOPIE AN ANLAGEN [Anlagen] PROTOKOLLANT Daniela Hilpert, Kaltwasser Kommunikation SEITE 1 von 7 4. Planungsbegleitendes Forum Essenbach 1. Vorstellung Festlegung nach 7 (4) NABEG (Untersuchungsrahmen) Die Planungsbegleitenden Foren (PBF) sind als Gremien konzipiert, bei denen Trägern öffentlicher Belange, lokalen Mandatsträger, Verbänden und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, die Planungen von SuedOstLink über den gesamten Verlauf intensiv und aktiv zu begleiten. Diese finden zu wichtigen Meilensteinen des Projekts statt. Bisher haben drei Runden an PBF in der bayerischen SuedOstLink-Region stattgefunden. Die 4. Planungsbegleitenden Foren für Abschnitt D (Raum Schwandorf bis Raum Isar) wurden rund sechs Wochen nach Erhalt der Festlegungen nach 7(4) Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) durchgeführt. Sie dienten dazu, über den Inhalt des Untersuchungsrahmens für Abschnitt D und das weitere Vorgehen von TenneT zu informieren. Das PBF zum Untersuchungsrahmen für Abschnitt D wurde am 6. Februar 2018 in der Eskara Sport- und Kulturarena in Essenbach für die Landkreise des südlichen Bereichs (LK Landshut, LK Regenburg, LK Dingolfing-Landau und LK Straubig-Bogen) durchgeführt. Anwesend waren 62 Teilnehmer, darunter Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadträte, Vertreter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bauernverbandes sowie von Hochschulen und vom Kernkraftwerk Isar. Darüber hinaus waren Pressevertreter anwesend, deren Teilnahme vom Publikum gebilligt wurde. Zunächst wurde von René Queren, Leiter Planung und Genehmigung, der aktuelle Projektstand vorgestellt. Im Anschluss ging Dr. Silke Rendigs, Teilprojektleiterin Abschnitt D, auf das aktuelle Korridornetz und Besonderheiten in der Region ein. Besonderheiten in der Region wurden folgende genannt: - Donauquerung - Bündelungsoptionen (Freileitungen u.a. Ostbayernring, Erdöl-und Erdgasleitungen, Kreisstraßen) - Bodendenkmale - Trink- und Hochwasserschutz (Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete, Flutpolder) - Dauer- und Sonderkulturen - Georisiken (seismische Aktivitäten, Altlastenverdachtsflächen)
2 SEITE 2 von 7 Frau Dr. Rendigs verwies auf die Baugrundvoruntersuchungen in den vier potenziellen Querungsbereichen der Donau (Donaustauf, Wiesent, Pfatter, Hofdorf). Im Anschluss erläuterte René Queren die für die Unterlagen nach 8 NABEG zu erstellenden Studien und Analysen sowie die Bedeutung der Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und präsentierte das methodische Vorgehen. Außerdem verwies er auf Änderungen bei einigen Schutzgütern im Untersuchungsrahmen. Carolin Kürth, Bürgerreferentin für SuedOstLink, informierte im letzten Punkt der Präsentation über die nächsten Schritte im Verfahren sowie die Möglichkeiten zur weiteren Beteiligung. Details und weitere Informationen zum Vortrag finden Sie in der beigefügten Präsentation, die in dieser Form in Essenbach vorgetragen wurde.
3 SEITE 3 von 7 2. Zusammenfassung der Plenumsdiskussion Allgemeiner Teil Anmerkungen eines Teilnehmers: Verwirrung/ Falschinterpretation des Korridorverlaufs zum Netzverknüpfungspunkt Isar. Der eingezeichnete Korridor suggeriert, dass Konverter-Standort 2 bereits festgelegt ist. TenneT überlegt eine bessere Darstellung des Kartenmaterials. Alle Standorte sind noch gleichrangig in der Bewertung. Fließt das Kriterium der Geradlinigkeit weiterhin in die Planungen ein? Die Geradlinigkeit ist weiterhin ein Kriterium für die Korridorplanung. Dieses ist aber nicht absolut zu sehen, sondern unter Berücksichtigung der planerischen Kriterien und Belange. Die Geradlinigkeit spielt damit weiterhin eine Rolle, jedoch immer in Abwägung mit weiteren Planungskriterien. Wie werden Gemeinden und Anwohner, die durch den Untersuchungsrahmen neu betroffen sind, beteiligt? Neu betroffene Gemeinden wurden durch die BNetzA nachbeteiligt. Für neue Korridore auf bereits betroffenen Gemeindegebieten gibt es keine formelle Beteiligung durch die BNetzA. Zumeist gingen neue Korridore aus Stellungnahmen aus der Region hervor. Werden auf der Kabeltrasse Betonbauwerke errichtet? Nein, es sind keine Betonbauwerke zu erwarten. Es wird etwa alle fünf Kilometer ein Zugang zum Kabel eingerichtet. Diese Zugänge werden voraussichtlich als unterirdische Schächte ausgebaut. Außerdem werden Nebenanlagen geplant, diese werden aber nur sehr minimal und punktuell gebaut. Waren die Fachleute der Bundesnetzagentur vor Ort, um sich in den Regionen einen Eindruck zu verschaffen? TenneT ist bekannt, dass Vertreter der BNetzA beispielsweise im Rahmen des zweiten Planungsbegleitenden Forums die Gelegenheit für eine Vor-Ort-Befahrung genutzt haben. Außerdem gab es eine gemeinsame Befahrung von Mitgliedern des SuedOstLink-Planungsteams und Mitarbeitern der Bundesnetzagentur. Die Bewertungen der Bundesnetzagentur erfolgen auf Grundlage von Vor-Ort- Begehungen und Auswertungen von Geodaten. 3. Ende des ersten Veranstaltungsteils zum Untersuchungsrahmen Nach Abschluss der Plenumsdiskussion zum Untersuchungsrahmen bestand die Möglichkeit, an drei Landkreis-Tischen (LK Landshut, LK Regensburg, LK Straubing-Bogen mit LK Dingolfing) und den dazugehörigen Stellwänden gezielt mit Planern zu regionalen Detailfragen ins Gespräch zu kommen.
4 SEITE 4 von 7 4. Zweiter Teil der Veranstaltung zum Konverter Nach einer kurzen Pause nahmen rund 25 Teilnehmer am zweiten Teil der Veranstaltung teil, die speziell zum aktuellen Stand der Planungen zum Konverter informierte. Dr. Silke Rendigs erläuterte den aktuellen Planungsstand und die Ergebnisse der Studien zu den jeweiligen Standorten. Weiterführende Informationen und Details können Sie der Präsentation entnehmen, die in dieser Form auf der Veranstaltung in Essenbach gehalten wurde. 5. Zusammenfassung der Plenumsdiskussion zum Konverter Wer legt letztendlich den Standort fest, TenneT oder die BNetzA? TenneT legt den Standort fest. TenneT muss der BNetzA nachweisen, dass der gewählte Standort realisierbar ist. Inwieweit werden Kommunen in die Entscheidung einbezogen? Prinzipiell gibt es zwei mögliche Genehmigungsverfahren für den Konverter: der Konverter könnte 1. in die Planfeststellung für die Korridore einbezogen werden mit der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde, oder 2. In einem Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Siedlungsbereiche spielen in beiden Fällen eine große Rolle bei der Entscheidung. Die Belange der Gemeinden wurden von Anfang an intensiv mit einbezogen, dies gilt auch weiterhin (Hinweis auf Weißflächenmethodik). Jede Kommune hat die Möglichkeit, über Unterstützung bei der Flächenbeschaffung auf die Entscheidung für einen Konverter-Standort einzuwirken. Insbesondere für Standort 2 sind voraussichtlich erhebliche Kompensationsflächen notwendig. Auch die Gestaltung der Anlage erfolgt im Dialog mit den Gemeinden. Des Weiteren sehen beide Genehmigungsverfahren eine formelle Beteiligung vor. Prinzipiell strebt TenneT ein Verfahren nach dem BImSchG an, eine Entscheidung ist bisher jedoch noch nicht erfolgt. Gibt es eine Punkteliste/ Reihung für die Standorte? Aktuell sind noch alle Standorte in der Prüfung; Nach Abschluss der ersten Studien ist erkennbar, dass Standort 5 derzeit im Vergleich zu den Standorten 2 bis 4 deutlich schlechter zu bewerten ist. Dies gilt aber derzeit nur vorläufig, da einige Studien noch laufen. Warum wird die Entscheidung über die Wechselstrom-Anbindung von Konverter zum Netzverknüpfungspunkt durch ein Erdkabel oder eine Freileitung nicht vorweg gestellt, um eine Standortentscheidung herbeizuführen? Die Art der Anbindung des Konverters ist eines von mehreren Entscheidungskriterien Die Entscheidung wird aber letztendlich auf Grundlage einer Kombination aus verschiedenen Belangen wie beispielsweise Artenschutz, Naturschutz und auch der Anbindung als Kabel oder Freileitung getroffen.
5 SEITE 5 von 7 Unterliegen nur die Hallen des Konverters oder der komplette Konverter-Standort dem staatlichen Baugenehmigungsverfahren? Die einfache Genehmigung des Konverters und der Hallen erfolgt nach BImSchG. Hier ist bereits die Baugenehmigung integriert. Alternativ könnte die Anlage im Planfeststellungverfahren von SuedOstLink genehmigt werden, auch hier ist keine separate Baugenehmigung erforderlich. Sind die rund 8,75 Hektar, die für die Anlage benötigt werden, reine Konverter-Flächen oder sind hier auch Kompensationsflächen einberechnet? Die Gegebenheiten bzw. der Eingriff vor Ort kann mittels Biotopwertliste bewertet werden. Daraus ergibt sich der Kompensationsbedarf. Die Standorte 3, 4 und 5 bestehen aus reinen Ackerflächen. Hier reichen vsl. bereits Flächen innerhalb des Standortes für die Kompensation aus, indem beispielsweise Magerrasen angesät wird. Insbesondere die Realisierung des Konverters an Standort 2 führt zu erheblichen Eingriffen (Auwald und Artenschutz). Hier kann nur ein geringer Teil des Kompensationsbedarfs direkt innerhalb der Flächen des Standortes kompensiert werden, der überwiegende Anteil müsste auf externen Flächen kompensiert werden. Benötigen die örtlichen Feuerwehren eine spezielle Ausbildung und Ausrüstung für den Brandfall? (Es wurde die Forderung nach einem Ansprechpartner gestellt.) Feuerwehren müssen für Brände im Konverter geschult werden. Dies ist vergleichbar mit dem Vorgehen bei einem Umspannwerk. Derzeit ist das Brandschutzkonzept aber noch nicht im Detail ausgearbeitet. Grundsätzlich werden die Kollegen des Betriebs aber 24 Stunden erreichbar sein und die Feuerwehren instruieren. Gibt es auch im Umfeld von Standort 2 schützenswerte Arten? Auch im Umfeld der Standorte werden Kartierungen durchgeführt. Aktuell liegen uns noch nicht alle Ergebnisse zu den Untersuchungen vor, da die Kartierungen auch 2018 noch fortgesetzt werden. Warum braucht man einen ökologischen Ausgleich, wenn SuedOstLink Windstrom in den Süden bringt und damit zur Energiewende maßgeblich beiträgt? Naturschutzrechtliche Eingriffe müssen ausgeglichen werden und beim Konverter ist eine volle Kompensation notwendig. Da bei der Kabelleitung kein dauerhafter Eingriff vorliegt, kann dieser in großen Teilen anschließend wiederhergestellt werden. Dadurch wird der Kompensationsbedarf gesenkt. Ist Ackerboden im Vergleich zu arten- und naturschutzrechtlichen Belangen weniger Wert? Die Biotopwertliste der Bayerischen Kompensationsverordnung sieht vor, dass intensiv genutzter Ackerboden (wie er an den Standorten 3-5 vorliegt) mit 2 Wertpunkten pro Quadratmeter (WP/m²) bewertet wird. Ein Hartholzauenwald (mittlerer Ausprägung), wie er zu Teilen am Standort 2 vorliegt, kann hingegen mit bis zu 13 WP/m² bewertet werden. Hat TenneT einen Vorstoß bei der Politik gemacht, um eine Ausnahmeregelung bei der Kompensation für die Konverter-Fläche zu erwirken, da die Anlage bundesbedeutend für die Energiewende ist?
6 SEITE 6 von 7 Nein, TenneT hat keinen Vorstoß unternommen. TenneT richtet sich nach dem jeweilige Bundes- /Landesrecht, auch was das Thema Kompensation angeht. In Bayern ist dies die Bayerische Kompensationsverordnung und für die Verlegung von Erdkabeln gibt es Vollzugshinweise, die festlegen, dass vollversiegelte Flächen eins zu eins ausgeglichen werden müssen. Kann der Standort des Konverters als Ausgleichfläche genutzt werden? Warum sind für die rund zwei Hektar große Konverter-Fläche bei Standort 2 Ausgleichsflächen von rund fünf Hektar notwendig? Eine Aufwertung von Freiflächen innerhalb der Anlage strebt TenneT an. Dennoch ist dies im Fall des Standorts 2 eine deutliche Unterschreitung des benötigten Bedarfs, da ein Naturschutzrechtlicher Ausgleich, Waldausgleich nach BayWaldG und ein Artenschutzrechtlicher Ausgleich nötig sind. Beim Artenschutzrecht gelten strenge Verbotstatbestände. Diese können nur umgangen werden, wenn Ausgleichsflächen geschaffen werden. TenneT führt Untersuchungen zu Arten durch, die aber derzeit noch keine verbindliche Aussage zulassen. Wurden Wärmeemissionen untersucht? Derzeit wurde noch keine wärmetechnische Untersuchung durchgeführt. Die Thematik wurde bislang im Rahmen der Lärmimmission mitbetrachtet. Wie viel Wärme in MW entsteht bei einem Konverter? Ist eine sinnvolle Nutzung in Form eines Wärmekonzeptes angedacht? TenneT baut die Umrichter so effizient wie möglich. Die Wärmeverluste werden derzeit nicht genutzt. TenneT ist als Netzbetreiber offen für Kooperationen in Bezug auf Abwärmenutzung, hat aber aktuell nicht vor, dies selbst zu tun. TenneT geht aktuell von einem Wärmeverlust Konverteranlage in Isar von ca. 1% aus, das entspricht in etwa 20 Megawatt. In welcher Form und Häufigkeit werden die Kommunen bei der Standort-Suche für den Konverter mit einbezogen? Die Information der Gemeinden wird erfolgen, noch bevor die 8 Unterlagen eingereicht werden. Sobald weitere Ergebnisse der Studien vorliegen, kommt TenneT auf Gemeinden zu. Hinweis zu einer Trockenrasenanlage der Stadt Landshut: TenneT wird zur Thematik recherchieren
7 SEITE 7 von 7 6. Dank und Ausblick Wir möchten allen Teilnehmenden des 4. Planungsbegleitenden Forums in Essenbach herzlich danken. Rechtzeitig vor der Einreichung der Unterlagen nach 8 NABEG im zweiten Halbjahr 2018 werden wir mit Planungsbegleitenden Foren und Infomärkten für die Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Planungsstand erläutern. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Fragen zum Projekt jederzeit gerne zur Verfügung.
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