Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Grundlagen der Gerichtsverwaltung und der

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1 Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Grundlagen der Gerichtsverwaltung und der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Stand: Januar 2016

2 - 2 - A Art und Umfang der Lehrveranstaltungen Hauptstudium II I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung Arbeitsgemeinschaft 42 Lehrveranstaltungsstunden (11. Quartal des Studiums) II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Arbeitsgemeinschaft 40 Lehrveranstaltungsstunden (12. Quartal des Studiums) incl. 10 LVS für die Abnahme der Vorträge Leistungsnachweis: Vortrag ( 16 Abs. 2 StudO)

3 - 3 - B Lernziele und Stoffvermittlung I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung In dieser Arbeitsgemeinschaft sollen die Studierenden einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit in der internen Justizverwaltung erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft stellt das Allgemeine Verwaltungsrecht im Überblick dar und vermittelt das Grundverständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts unter Vertiefung der für die praktische Tätigkeit in der Justizverwaltung besonders wichtigen Bereiche und Begrifflichkeiten. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Querschnittsbereiche Personal und Haushalt vermittelt. Die Studierenden sollen den Querschnittsbereich Haushalt und Haushaltsrecht kennenlernen, die Bedeutung der dezentralen Ressourcenverantwortung erarbeiten, Instrumente der haushaltsrechtlichen Planung, Steuerung und Beschaffung kennenlernen, einfache haushaltsrechtliche Sachverhalte erfassen und Lösungsansätze erarbeiten. Es soll die Bedeutung des allgemeinen Verwaltungsrechts für die Tätigkeit in der Justizverwaltung erfasst werden. Hierzu soll den Studierenden ein Überblick über das Öffentliche Recht gegeben und die besondere Bedeutung des allgemeinen Verwaltungsrechts für die Arbeit mit beamtenrechtlichen Bestimmungen erarbeitet werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die als Grundlage für die praktische Tätigkeit in der Justizverwaltung wesentlichen Institute und Einzelvorschriften gerichtet. Der Stoff soll möglichst auch induktiv anhand von Fällen vermittelt werden. Ergänzende Lehrmaterialien sollen das Lernen unterstützen. II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) In den Arbeitsgemeinschaften sollen die Studierenden den Aufbau der Justizverwaltung kennen lernen und einen Überblick über die internen und externen Verwaltungsaufgaben und Abläufe erhalten und deren Bedeutung erkennen. Die Studierenden sollen mit den Begriffen einer modernen Verwaltung vertraut werden und einen Überblick erhalten, was sich dahinter verbirgt. Sie sol-

4 - 4 - len die Aufgaben des Behördenleiters und des Geschäftsleiters erfassen und abgrenzen können. Die Studierenden sollen Grundbegriffe und Instrumente des Personalwesens kennen; einen kurzen Überblick über Bedarfsplanung, Dienstpostenbewertung, Arbeitszeitmodelle und das Beurteilungswesen erhalten; personalbezogene Entscheidungsprozesse analysieren und kritisch reflektieren können; einfache Problemstellungen aus dem Personalbereich anhand kleinerer Fälle erfassen und Lösungsansätze entwickeln; die Bedeutung des modernen Personalmanagements als Bestandteile der neuen Steuerungsinstrumente erfassen; Modelle der Personalführung kennenlernen und anhand von kleinen Fällen Konfliktlösungen erarbeiten; einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Vergütungs- und Versorgungsrechts und deren Bedeutung für personalrechtliche Entscheidungen erhalten. Von den Studierenden wird nicht die Befähigung zum sofortigen Einsatz auf entsprechenden Verwaltungsarbeitsplätzen erwartet. Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist vielmehr, die möglichen Arbeitsbereiche in der Verwaltung aufzuzeigen, an diese Fachgebiete heranzuführen und Interesse für diese Arbeitsgebiete zu wecken. Es werden die erforderlichen Grundlagen vermittelt, die die Studierenden befähigen, nach entsprechender Weiterbildung in der Praxis einen Arbeitsplatz in der Justizverwaltung zu übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaften sollen durch begleitende Lehrmaterialien, Skripte oder Lehrbücher unterstützt werden, um eine Vorbereitung und Nachbereitung des Stoffes zu ermöglichen.

5 - 5 - C Inhalte der Lehrveranstaltungen I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung In der Arbeitsgemeinschaft soll im Rahmen der genannten Lernziele in unterschiedlicher Vertiefung ein Überblick über das allgemeine Verwaltungsrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Haushaltsrecht vermittelt werden. Dabei unterliegen die für eine etwaige spätere Verwaltungstätigkeit der Studierenden besonders relevanten Bereiche der höchsten Vertiefungsstufe. Vertiefungsstufen: A Die mit der Kategorie A gekennzeichneten Lehrinhalte dienen der allgemeinen Einführung in das Öffentliche Recht oder betreffen Randbereiche der Tätigkeit. Die Studierenden sollen in diesen Bereichen nur einen kurzen Überblick erhalten, eine allgemeine Einordnung in das rechtliche System vornehmen können und Kenntnis der grundlegenden rechtlichen Regelungen erhalten. Es genügt eine allgemeine Orientierung, eine detaillierte Kenntnis einzelner Regelungen ist nicht erforderlich. B Die mit der Kategorie B gekennzeichneten Lehrinhalte bilden nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit, haben aber einen direkten und engen Bezug zu den Tätigkeitsfeldern. Gefordert werden hier eingehendere Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen. C Die mit der Kategorie C gekennzeichneten Lehrinhalte haben herausgehobene Bedeutung für die Tätigkeit in der Justizverwaltung und sind ihrem Kernbereich zuzuordnen. Das gilt im Allgemeinen Verwaltungsrecht vor allem für die rechtlichen Grundbegriffe, auf die im Beamtenrecht aufgebaut und immer wieder zurückgekommen wird, insbesondere den Begriff des Verwaltungsakts einschließlich der Abgrenzung zu anderen Handlungsformen der Justizverwaltung, das Zustandekommen, die Fehlerhaftigkeit und die Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes, einschließlich der verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen; sowie im Haushaltsrecht für den Haushaltsplan und dessen Ausführung. Gefordert werden in diesem Bereich genaue Kenntnisse der rechtlichen Regelungen und die Fähigkeit, sie auf einfache Sachverhalte anzuwenden. Auf die nachfolgend dargestellten Themenbereiche entfallen die nachstehend angegebenen Lehrveranstaltungsstunden. Es handelt sich um Richtwerte, die eine Orientierung erleichtern sollen : 14 LVS, 4. : 14 LVS, 5.: 14 LVS.

6 Verwaltung Kat. A 1.1. Begriff 1.2. Aufgaben 1.3. Organisation 1.4. Verwaltungsbehörden im Justizbereich Gerichtsverwaltung Justizministerien der Länder Bundesjustizministerium 2. Recht der Verwaltung Kat. A 2.1. Rechtsquellen 2.2. Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 2.3. Abgrenzung zum Verfassungsrecht 2.4. Abgrenzung zum Zivilrecht 2.5. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3. Allgemeines Verwaltungsrecht 3.1. Grundbegriffe Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Kat. A Unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessen Kat. B Subjektiv-öffentliches Recht und Verwaltungsrechtsverhältnis Kat. A 3.2. Arten des Verwaltungshandelns Verwaltungsakt Kat. C Begriff Zustandekommen Fehlerhaftigkeit Aufhebbarkeit Verwaltungsrechtlicher Vertrag Kat. A Realakt Kat. A Zivilrechtliches Handeln Kat. A 3.3. Verwaltungsverfahren einschließlich Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte Kat. C 3.4. Verwaltungsvollstreckung Kat. A 3.5. Amtshaftung Kat. A 4. Recht des Öffentlichen Dienstes 4.1. Beamtenrecht und Disziplinarrecht Rechtsgrundlagen Kat. A Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses (Öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis) Kat. B Begründung des Beamtenverhältnisses Kat. C Beendigung des Beamtenverhältnisses Kat. C Rechte und Pflichten des Beamten Kat. B Grundzüge des Disziplinarrechts Kat. A

7 Recht der Beschäftigten (Überblick ) Kat. A 4.3. Personalvertretungsrecht (Überblick) Kat. A 5. Haushaltsrecht 5.1. Haushaltsplan Kat. C 5.2. Haushaltsgrundsätze Kat. A 5.3. Ausführung des Haushaltsplans (ink. Aufgabenplanung, - entscheidung, Titelverwaltung) Kat. C 5.4. Dezentrale Ressourcenverantwortung, Budgetierung, Kat. A Planung, Steuerung und Überwachung Steuerung der Personalmenge über das Beschäftigungsvolumen (planbare Personalausgabenentwicklung) Bereitstellung tatsächlich erforderlicher Haushaltsmittel durch Budgetierung Beibehaltung von Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarsnachweisen (Vorgabe der Wertigkeitsstruktur) 5.5. Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Kat. A Bewirtschaftung und Instandhaltung von Gebäuden und Räumen Beteiligung des staatlichen Baumanagements Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau) 5.6. Grundsätze des Rechnungswesens/ Rechnungsprüfung Kat. A

8 - 8 - II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Die Schwerpunkte (Vertiefung der einzelnen Themenbereiche) sind den inhaltsbezogenen Lernzielen zu entnehmen. Bei den Zeitangaben handelt es sich um ungefähre Richtwerte, die eine weitere Orientierung zum Grad der Vertiefung geben. 10 LVS entfallen auf Leistungskontrollen. I. Aufgaben und Besonderheiten der Organisation (9 LVS + 3 LVS) 1. Verwaltungsaufgaben 1.1. Intern: Personal- und Sachmittelverwaltung, Haushaltswesen Regelung des Geschäftsgangs 1.2. Extern: Angelegenheiten der Rechtsbeistände, Rentenberater, Inkassounternehmen und Dolmetscher, Schiedsmannssachen 2. Stellung des Behördenleiters und Geschäftsleiters 2.1. Dienstvorgesetzter 2.2. Dienstaufsicht 2.3. Unabhängigkeit von Rechtspflegeorganen 2.4. Rechtspflegerpräsidium 3. Das Gericht als Dienstleistungsbetrieb 3.1. Optimierung des Geschäftsablaufs und der Auskunftsfähigkeit 3.2. Verkürzung von Bearbeitungszeiten 3.3. Organisationsberatung 4. Geschäftsprüfungen - interne und externe Prüfungen Richter- und Rechtspflegerbereiche 4.2. Servicebereich 4.3. Kostenbeamte 4.4. Zahlstellen 4.5. Gerichtsvollzieher 4.6. Notare

9 - 9 - II. Personalwesen (12 LVS + 4 LVS) 1. Personalführung und Konfliktmanagement Führungsstile, Mitarbeiterauswahl, Beurteilungswesen 1.1. Allgemeine Verwaltungs- und Führungsgrundsätze 1.2. Personalmanagement als Bestandteil der neuen Steuerungsinstrumente 1.3. Gleichstellung der Frauen 1.4. Mitarbeitergespräch, Führungsverhalten, Führungsstil, Prinzipien der Konfliktlösung, Motivationsmodelle, Auswahl und Beurteilung von Mitarbeitern 1.5. Korruptionsrichtlinien 1.6. Gesundheitsmanagement/ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2. Bedarfsplanung 2.1. Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung aller Dienste 2.2. Ermittlung von Daten, Bewertungszahlen, Pensenschlüssel 2.3. Personeller Ausgleich unter den Behörden, Abordnung, Versetzung 3. Dienstpostenbewertung 3.1. Stellenobergrenzen 3.2. Funktionsgruppen 3.3. Funktionsbezeichnungen 4. Arbeitszeitmodelle und Flexibilisierung 4.1. Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitverordnung 4.2. Gleitzeitvereinbarung, Vertrauensarbeitszeit 4.3. Sonderbeurlaubungen III. Besoldungs-, Entgelt- und Versorgungswesen (9 LVS + 3 LVS) - Vertiefung zu 4.1. des Studienplanes Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung - 1. Besoldung und Entgelt 1.1. Besoldungsordnungen und -gruppen, Gehalt (BBesG, BesO) 1.2. Tarifverträge, Eingruppierung, Entgelt (TV-L) 1.3. Dienstbezüge, sonstige Bezüge, Kindergeld, Entgelt, sonstige Leistungen

10 2. Beihilfe Beihilfeberechtigte Personen und berücksichtigungsfähige Angehörige 2.2. Beihilfefähige Aufwendungen 2.3. Bemessung der Beihilfe (BhV) 3. Versorgungsbezüge (BeamtVG) 3.1. Ruhegehalt 3.2. Hinterbliebenenversorgung 3.3. Unfallfürsorge

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