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1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig Katja Schilling SKSD-Veranstaltungen im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten 2014 Stand: August 2014

2 sverzeichnis sverzeichnis G Aufgepasst liebe Bürgerinnen und Bürger, Investoren und Touristen! Erfolgreiches Direktmarketing für Kommunen... 3 G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar...4 G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Aufbauseminar...5 G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau... 6 G HOAI Sichere Planungsverträge mit und ohne HOAI... 9 G HOAI 2013 Praxisforum für öffentliche Auftraggeber Nachträge und Kosten G HOAI Die Honorar(schluss)-Rechnung Abnahme, Fälligkeit und Prüfungskriterien G HOAI 2013 Aktuelle Rechtslagen und deren Umsetzung für öffentliche Auftraggeber und Verwaltungen...12 G HOAI 2013 Intensivkurs für kaufmännische und technische Bereiche G HOAI 2013 Intensivseminar für öffentliche Auftraggeber, Bauherren und Verwaltungen G HOAI 2013 Praxisseminar Objekt- und Fachplanungen für öffentliche Auftraggeber,... Bauherren und Verwaltungen G HOAI 2013 Praxisseminar Planen, Nachträge, Überwachen, Abrechnen und Haftungen G Die Nutzungsrechte im Grundbuch G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte - Workshop G Die Neuregelung von Dienstbarkeiten für Energieleitungen und Wasserversorgung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz...19 G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft...21 G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft...22 G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln G Das Ende des Wohnraummietverhältnisses G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht G Die Rechtsstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht und die Verwalterposition in Klageverfahren - Workshop G Der WEG-Verwalter in der Eigentümerversammlung G Die Problemfälle der Gewerbemietverträge Analyse und Lösungsmöglichkeiten - Workshop...29 G Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Fortbildung zum/zur Kommunalwirt/-in Technische/r Angestellte/r Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 Bau G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau gruppe Beschäftigte kommunaler Verwaltungen Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI. 1. Grundlagen und Begriffe - Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten - Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung - insbesondere Leistungspflichten und Vergütung - Grundflächen und Rauminhalte - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm - Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI) 5. Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen) - Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung - Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung - Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung - Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC- Analyse 2

4 Bau 8. Ermittlung der Baunebenkosten - Kosten der Bauherrenaufgaben, der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Bitte Texte der HOAI und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Dozent Termin Termin 2015 Wolfgang Hertrampf G-03-06/14-01 und G-03-06/ November 2014 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 24. November 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 14. Oktober 2014 und 27. Oktober 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 3

5 HOAI G HOAI 2013 Aktuelle Rechtslagen und deren Umsetzung für öffentliche Auftraggeber und Verwaltungen neu gruppen Dozent Termin Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Das Forum veranschaulicht zunächst das aktuelle Honorarrecht an Hand obergerichtlicher Entscheidungen, die für die Praxis der öffentlichen Auftraggeber besonders relevant sind. Diskutiert werden dabei die tatsächlich abzuwägenden e und deren mögliche Auswirkung auf die Praxis. Dem werden die Vorschriften der HOAI 2013 im Wortlaut und in deren Auslegung in der Kommentarliteratur gegenübergestellt. Sie werden angeleitet, kritisch und differenziert zu lesen und die grundlegenden Auslegungsregeln zu beachten. Nicht jedes Urteil betrifft jeden Fall. Ein Gerichtsurteil kann im Einzelfall leicht umgedeutet werden. Ihnen wird auch vermittelt, den Positionen der Planer und der anderen am Planungs- und Bauprozess beteiligten Parteien sachgerecht auch dann begegnen zu können, wenn vom Auftragnehmer vermeintliche Referenzurteile vorgelegt werden. 1. Entscheidungen des BGH der letzten Monate - HOAI und Honorarrecht, VOB, BGB - Leistungen von Planern, Ingenieuren und Architekten - Verträge und Abrechnungen 2. ausgewählte Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte (OLG) - HOAI und Honorarrecht - Leistungen von Planern. Ingenieuren und Architekten - Verträge und Abrechnungen 3. Wortlaut oder Auslegung? - Umbauzuschlag unter 20%? MABS? Planen? - Was sind mehrere Objekte am Beispiel Gebäude und TA? - weitere ungeklärte Konfliktpotentiale (Objekt- und Fachplanungen) Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Fälle und Fragen bitte vorab per senden. Ulf Greiner Mai G-03-13/ September 2014 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 12. August 2014 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 4

6 HOAI G HOAI 2013 Intensivkurs für kaufmännische und technische Bereiche neu gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und Planer Die Anwendung und Umsetzung der Vergütungsvorschriften aus HOAI und BGB können nur im Zusammenhang bewältigt werden. Die anrechenbaren Kosten werden nach DIN und DIN und anderen möglichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik besprochen und zugeordnet. Besprochen werden auch typische Praxisszenarien bei gestörten Planungsabläufen und Kostenüberschreitungen und wie darauf angemessen zu reagieren ist. Praxisprobleme werden ausdiskutiert. Lösungswege werden gemeinsam zum Mitnehmen und Anwenden vor Ort aufbereitet. Der Dozent vermittelt persönliche Erfahrungen zu möglichen Fallstricken und Honorarfallen und gibt mehrseitig praktische Anregungen, wie diese vermieden werden können. 1. HOAI 2013 Grundlagen - allgemeine Vorschriften mit Anlagen - besondere Vorschriften (Objekt- und Fachplanungen) - Anwendungsbereiche (bestimmte und unbestimmte) 2. Vereinbarungen und Vergütungen - Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig) - (Grund-) Leistungen, besondere Leistungen, andere Leistungen - Abkoppeln der Honorare von den Baukosten auf einfache Art 3. Praxistaugliche Baukostenvereinbarungen - Baukostenberechnungs-modell (nur) als Prüfmodell - besondere Leistungen als Honorarfallen 4. Zusammenfassung wesentlicher Unterschiede zur HOAI 2009, VOB und Ausblicke für die Praxis Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai G-03-14/14-03 Neuer Termin 9. März 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 9. Februar 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 5

7 Grundbuch/Liegenschaften G Die Nutzungsrechte im Grundbuch gruppe Dozent Neuer Termin Beschäftigte der Liegenschafts-, Rechts-, Bau- und Katasterämter Sie erhalten fundierte Kenntnisse über die Wesensmerkmale und den der im Grundbuch vorkommenden Dienstbarkeiten und der ihnen verwandten Rechte innerhalb und außerhalb des Grundbuches. Anhand praktischer Beispiele werden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Grundstücken und Sicherung z. B. von Bau- oder Nutzungsbeschränkungen dargestellt. 1. Das Grundbuch als Grundlage der Rechte an Grundstücken - Grundlagen des Grundstücks- und Grundbuchrechts - Rechte in Abteilung II des Grundbuches - Entstehung, Veränderung und Erlöschen von Rechten 2. Wesen und Wirkung der im Grundbuch eintragbaren Nutzungsrechte - beschränkte persönliche und Grund-Dienstbarkeiten - Nießbrauch und Wohnungsrecht - verwandte Rechte: Die Reallast als indirektes Nutzungsrecht, das Notwegerecht als Dienstbarkeit ohne Grundbucheintragung 3. Praktische Gestaltungsmöglichkeiten - Sicherung baurechtlicher Verpflichtungen und Beschränkungen durch Dienstbarkeiten und/oder Baulasten - individuelle Gestaltung des Verhältnisses zwischen Eigentümer und Berechtigtem durch gezielte Nutzung der Eigenarten der verschiedenen Rechte - Handhabung aufschiebender und auflösender Bedingungen Bitte BGB und Grundbuchordnung zur Veranstaltung mitbringen. Torsten Zapf G-07-12/14-01 Anmeldeschluss 9. September Oktober 2014 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 6

8 Gebäudeunterhaltung G neu Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements gruppe Dozententeam Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Sie lernen die Grundsätze des Facility Managements kennen, die ausschlaggebend für die Zentralisierungstendenz ist. Sie lernen, dass das Facility Management über die Leistungen eines zentralen Gebäudemanagements hinaus geht und neben operativen und strategischen auch taktische Elemente der Immobilienbewirtschaftung beinhaltet. Zudem erfahren Sie, dass unter Facility Management heute alle Prozesse und Dienstleistungen zusammengefasst werden, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Ihnen wird ein Überblick über die ganzheitliche Sichtweise sowie über die Optimierungspotenziale in den einzelnen Gebäudelebenszyklusphasen gegeben. Hierbei erhalten Sie konkrete Hinweise und Anregungen für eine kontinuierliche Verbesserung bei der Gebäudebewirtschaftung. 1. Einführung und Grundsätze - Begriffsdefinition, Abgrenzung, Kerngeschäft und Unterstützungsprozesse - Lebenszyklusmodel der GEFMA 2. Betreiberverantwortung und Organisation - aktuelle Fälle - Möglichkeit der Exkulpation sowie Organisationsmodelle 3. Informationsgrundlagen und IT-Unterstützung - benötigte Informationen in der Praxis - Einführungsstrategien eines CAFM 4. Energiemanagement und Energieoptimierung - Energieoptimierung - Fördermöglichkeiten 5. Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien und Infrastrukturelle Leistungen Dieter Bohn und Denny Karwath G-09-02/14-01 und G-09-02/15-01 Neuer Termin 11./12. November 2014 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Termin 29./30. Juni 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 14. Oktober 2014 und 1. Juni 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 240,00 Mitglieder des Zweckverbandes 312,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 7

9 Gebäudeunterhaltung G neu Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft gruppe Dozent Neuer Termin Termin 2015 Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind Ihnen werden grundlegende Kenntnisse zu den Energieanwendungen und den technischen Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs vermittelt. Die Lehrinhalte umfassen sowohl Energieeffizienzthemen, wie Heiz- und Prozesswärme, Kraft-Wärme- Kopplung, Klima- und Kältetechnik und Beleuchtung, als auch regenerative Energien und Themen des Energiemanagements (Energiedatenmanagement-Systeme, Energieeinkauf und -handel, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Contracting). Zudem werden die relevanten Fördermöglichkeiten vorgestellt. 1. Einführung und Grundsätze - Bedeutung des Energiethemas - rechtliche Rahmenbedingungen - Gesamtenergiekonzepte 2. Energieoptimierung und Energiemanagementsysteme - Energieeffiziente technische Gebäudeausrüstung - Energieanalyse und Energiedatenmanagement - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3. Energieeinkauf und Contracting - Einkaufsstrategien - Fördermöglichkeiten Denny Karwath G-09-03/14-01 und G-09-03/ Oktober 2014 von 09:30 bis ca. 16:00 Uhr 1. September 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 120,00 Mitglieder des Zweckverbandes 156,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 8

10 Gebäudeunterhaltung G neu Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft gruppe Dozententeam Termin Termin 2015 Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Das Thema Betreiberverantwortung rückt angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf) in den Fokus und gewinnt im Immobilien-/Gebäudemanagement ständig an Bedeutung. Aktuelle Urteile und Unfälle haben Immobilieneigentümer, Dienstleister aber auch Nutzer bzw. Mieter von Immobilien sensibilisiert. Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte der Betreiberverantwortung praxisgerecht dargestellt und die Problemlösungen im kommunalen Umfeld erörtert. 1. Erläuterung der Brisanz des Themas - aktueller Unfälle und praktische Beispiele von Verurteilungen - Erläuterung der Rechtsgebiete - Möglichkeiten der Exkulpation 2. Überblick über die wichtigsten Vorschriften - Betriebssicherheitsverordnung, GEFMA Versammlungsstättenverordnung - Anwendung von Normen und technischen Regeln 3. Aufbau einer rechtssicheren Organisation - Plichten und Informationsquellen - notwendige Dokumentationen - konkrete Problemlösungsvorschläge Dieter Bohn und Denny Karwath G-09-04/14-01 und G-09-04/ September 2014 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 10. November 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 2. September 2014 und 13. Oktober 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 120,00 Mitglieder des Zweckverbandes 156,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 9

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar Lehrgänge und Seminare: Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 2 Lehrgänge und Seminare: Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (auch per Telefax möglich) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers.) Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangsentgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten.

12 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 9. Endet der Ausbildungsvertrag eines zur Teilnahme an der dienstbegleitenden Unterweisung angemeldeten Auszubildenden mit seiner Ausbildungsbehörde oder erweist er sich als unwirksam, ist das dbu-entgelt für das Jahr des Rücktritts vollständig zu zahlen, mindestens jedoch 50 % des Lehrgangsentgeltes. Vom verbleibenden Restentgelt sind von Verbandsmitgliedern 10 %, von Nichtmitgliedern 20 % als Stornoentgelt zu zahlen. 3 Lehrgänge und Seminare: Entgelte und Gebühren 1. Die Höhe der Veranstaltungsentgelte richtet sich nach dem Status der anmeldenden Behörde (Mitglied/Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn. 2. Private Anmelder zahlen Mitgliedentgelte, wenn ihre Anstellungskörperschaft zu Veranstaltungsbeginn Mitglied im Zweckverband ist. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 3. Die Entgelte für Seminare und kundenspezifische Konzeptionen werden individuell kostendeckend kalkuliert. Nichtmitglieder zahlen einen Aufschlag von 30 %. Beschäftigte eines Bundeslandes, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft erhalten einen Rabatt von 10 % auf die Nichtmitgliederentgelte. Anmelder/-innen aus Mitgliedskommunen des Studieninstitutes Chemnitz zahlen Mitgliederentgelte. Das Entgelt für kundenspezifische Konzeptionen wird bei Auftragserteilung auf den Gesamtpreis angerechnet. Lehrgänge 4. Die Entgelte für Lehrgänge und Gebühren für Prüfungen richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Haushaltssatzung. Coaching 5. Für Coachingmaßnahmen gelten spezielle AGB. 4 Kopien und Lehrbriefe 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). Die Kosten der Lehrbriefe des SKSD können in der Geschäftsstelle erfragt werden. 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 4. Für die Zweitausfertigung eines Zeugnisses bzw. Zertifikates wird ein Entgelt von 5,00 EUR erhoben. 5. Für das Erstellen von Kopien von Prüfungsunterlagen im Rahmen der Akteneinsicht wird ein Entgelt von 0,50 EUR pro Seite erhoben. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien und Lehrbriefe können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 4. In begründetem Einzelfall können Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Höhe der Zinsen ist in dieser Vereinbarung enthalten. Die Vereinbarung richtet sich nach der Mustervereinbarung des Studieninstitutes, welche in der Geschäftsstelle einsehbar ist.

13 Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Ihre Kontaktdaten Ansprechpartner/-in Telefon Anmeldung zu Aus- und Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit 2. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit Die Angabe der Daten sind freiwillig und werden nur für die Seminar- bzw. Lehrgangsdurchführung und für die Buchhaltung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2014, Seite 600, werden anerkannt. Unterschrift Absender (Stempel)

14 Bereits durchgeführte Seminare Auf den folgenden Seiten finden Sie die bereits abgelaufenen Veranstaltungen für dieses Jahr. Haben Sie Interesse an einem dieser Themen und wünschen sich für dieses eine Veranstaltung mit einem neuen Termin oder interessieren Sie sich bzw. Ihre Verwaltung für ein Inhouseangebot, dann schicken Sie uns Ihre Wünsche einfach per oder rufen Sie uns an. Gern können Sie uns Ihre speziellen inhaltlichen Vorstellungen und Fragen mitteilen und wir versuchen diese dann für Sie umzusetzen. Ihre Ansprechpartnerin: Katja Schilling Tel: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage/Rückmeldung/Kontaktaufnahme.

15 Bau G gruppe Dozent Aktuelles Baurecht Novellierung BauGB und BauNVO, Klimarechtsnovelle, Abgrenzung Innen- und Außenbereich, aktuelle Schwerpunktfragen Beschäftigte, die regelmäßig mit baurechtlichen Fragen befasst sind Erweiterung Ihrer Fähigkeiten zum rechtssicheren Umgang mit täglichen Fragestellungen und Vertiefung baurechtlicher Kenntnis anhand aktueller Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. 1. Aktuelle Rechtsentwicklungen - BauNVO-Novelle 2013: Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts - Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden - Aktuelle Änderungen der SächsBO 2. Aktueller Stand der Rechtsprechung zum Bestandsschutz 3. Baugenehmigungsverfahren - verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 4. Fragstellungen zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - faktische Baugebiete - Anforderungen an das Einfügungsgebot 5. Aktuelle baurechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende - Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen - Privilegierung von Windenergieanlagen und ihre planungsrechtliche Steuerung 6. Rechtsschutz der Gemeinden und der Nachbarn Bitte bringen Sie BauGB, SächsBO und BauNVO zur Veranstaltung mit. Peter Kober, Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht G-01-32/14-01 Termin April 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 23. März 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 14

16 Bau G gruppe Dozent Aufgepasst liebe Bürgerinnen und Bürger, Investoren und Touristen! Erfolgreiches Direktmarketing für Kommunen Grundlagen, Konzepte, Maßnahmen Beschäftigte mit Verantwortung für Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung und Tourismus sowie Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Direktmarketing ist eines der wirkungsvollsten Kommunikationsinstrumente. Sie lernen die spezifischen und zugleich vielschichtigen Möglichkeiten des Direkt- und Dialogmarketings für Kommunen kennen, wie es durchdacht geplant wird und aufmerksamkeitsstark umgesetzt wird. 1. Was Direktmarketing kann und was es nicht darf - Grundlegendes - Einsatzmöglichkeiten - Instrumente 2. Was man von Tupper-Partys lernen kann - gruppen - Planung - Umsetzung 3. Wie man den Sehr geehrten Herr Mustermann erreicht - Beispieldemonstrationen - Ideenfindung - Übung Bitte bringen Sie bitte eigene Materialien/Beispiel von Maßnahmen des Direktmarketings zur Veranstaltung mit. Jürgen Schrödl G-05-23/

17 Bau G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar gruppe Beschäftigte in Planungs-, Bau- und Bauverwaltungsämtern Sie werden in diesem Seminar mit dem Satzungsrecht vertraut gemacht. Ihre vorhandenen Kenntnisse werden vertieft. 1. Aufstellung von Satzungen nach 34 und 35 BauGB 2. Aufstellungsverfahren 3. Satzungsinhalt Bitte BauGB zur Veranstaltung mitbringen. G

18 Bau G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Aufbauseminar gruppe Beschäftigte der Stadtplanungs- und Bauordnungsämter und von Planungsbüros Sie erörtern die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. 1. Bebauungspläne der Innenentwicklung 13 a BauGB - Wiedernutzbarmachung von Flächen - Verdichtung - andere Maßnahmen 2. Großflächiger Einzelhandel und Städteplanung - Vermeidung städtebaulicher Konflikte - Grundsatz der Erforderlichkeit - Abstimmungsgebot mir Nachbargemeinden 3. Shrinking Cities Herausforderungen an die Städteplanung - Sanierung statt Planierung - Planung statt Fragmentierung - Beispiele für Bewältigung städtebaulicher Konflikte Bitte das Baugesetzbuch zur Veranstaltung mitbringen. G

19 HOAI G HOAI 2013 Antworten auf immerwährende Fragen öffentlicher Bauherren und Verwaltungen zu Honoraren und Planungen gruppe Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer, Ingenieure und Architekten sowie Baubüros Im Im Zusammenhang mit Planungen, Bauleitung und deren Honorierung erhalten Sie Antworten auf viele jener Fragen und Praxisprobleme, die bisher in keiner HOAI, weder 1996, noch 2009 und auch nicht 2013 abschließend beantwortet werden konnten. Die Planungspraxis und auch die Verhältnisse zwischen Bauherren und Planer auf der einen Seite und zwischen Bauherren, Planern und Baufirmen auf der anderen Seite werden immer komplexer und rechtslastiger. Vielerorts treten Sachfragen hinter Rechtsfragen zurück, versteckt sich der gesunde Menschenverstand hinter vermeintlichen Vorschriften und Urteilen. Viele dieser immerwährenden Fragen können aber sachbezogen beantwortet werden. Dazu genügt aber nicht nur ein einfacher Blick in die HOAI und das BGB. Vielmehr sind neben Normen und technischen Richtlinien auch systematische Bezüge herzustellen zur bewährten Verfahren und wirklich praxisrelevanten Gerichtsurteilen, die vielmals (noch) unbekannt sind. Im Workshop werden zunächst alle Fragen und Fälle aus Akten und Praxis beantwortet, die im Workshop vorgetragen werden oder dem Dozenten im Vorab zugesendet werden. Das können auch umfassendere Fallkonstellationen (Akten) sein. Verdeutlicht wird das neue Honorarrecht zudem anhand von Lern- und Praxisfällen des Dozenten und durch den Bezug auf die aktuellen Rechtslagen. Ihnen wird vermittelt, wie den Positionen der Planer und der anderen am Planungs- und Bauprozess beteiligten Parteien sachgerecht begegnet werden kann. Für den täglichen Planungs- und Bauverlauf erhalten Sie praktische Antworten und Vorschläge, wie im Alltag Fallstricke und Schäden vermieden werden können. Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Fälle und Fragen bitte vorab per senden. Ulf Greiner Mai G-03-09/

20 HOAI G HOAI 2013 Sichere Planungsverträge mit und ohne HOAI gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und Planer Dieses Seminar trägt zu mehr Sicherheit bei auszuhandelnden Verträgen mit Planern, Ingenieuren und Architekten bei, um die besonderen Interessen der Verwaltung und Politik in der Praxis durchzusetzen. Sie erhalten Tipps um Honorarfallen und Mehrkosten zu vermeiden. Die Planungspraxis und auch die Verhältnisse zwischen Bauherren und Planer auf der einen Seite und zwischen Bauherren, Planern und Baufirmen auf der anderen Seite werden immer komplexer und rechtslastiger. Vielerorts treten Sachfragen hinter Rechtsfragen zurück, versteckt sich der gesunde Menschenverstand hinter vermeintlichen Vorschriften und Urteilen. Viele dieser immerwährenden Fragen können aber sachbezogen beantwortet werden, dazu genügt aber nicht nur ein einfacher Blick in die HOAI und das BGB. 1. Vertragsgrundlagen mit und ohne HOAI - e, die in einem Planungsvertrag Sicherheit schaffen - neue Arbeitsschritte konkret objektbezogen festlegen - Baukosten vom Honorar abkoppeln durch Baukostenvereinbarung - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - neue Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Auftraggebers 2. Musterverträge - Übergabe von Vertragsmodulen im.doc - Format - Besprechung eines Mustervertrages mit Nebenbedingungen - Kurz- und Langversionen; mündliche Vereinbarungen - neue Ansätze zur Honorarermittlung und deren Grundlagen 3. Vereinbarungen, Verträge und aktuelle Rechtslagen - Kostenanschlag als Baukostenvereinbarung bewährt? - Besondere Leistungen und Nachträge kostensicher formulieren - mögliche Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig ) - Leistungen innerhalb der HOAI und deren Abrechnung - Honorarfallen vermeiden und Sicherheiten formulieren Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Fälle und Fragen bitte vorab per senden. Ulf Greiner Mai G-03-10/

21 HOAI G HOAI 2013 Praxisforum für öffentliche Auftraggeber Nachträge und Kosten gruppe Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Das Forum veranschaulicht das aktuelle Honorarecht lebendig anhand von neuen Fallbeispielen und tatsächlichen Fällen aus der langjährigen Berufspraxis des Referenten für öffentliche Bauherren. Dazu wird die Auswirkung aktueller Rechtslagen auf die HOAI 2013 besprochen und abgewogen. Ihnen wird vermittelt, den Positionen der Planer und der anderen am Planungs- und Bauprozess beteiligten Parteien sachgerecht begegnen zu können. Für den täglichen Planungs- und Bauverlauf erhalten Sie Anregungen, wie im Alltag Fallstricke und Schäden vermieden werden können. Das betrifft vor allem auch Nachträge, Kosten und deren Planung und Sicherung. 1. Erfahrungsberichte und Fälle - Was hat sich bewährt und was nicht? - Sind die Kosten der mitverarbeiteten anrechenbaren Bausubstanz (MABS) nur noch durch Experten ermittel- und zuordenbar? - Was muss ein Planervertrag für öffentliche Bauherren im Mindesten enthalten? 2. Fälle aus und mit aktuellen Rechtlagen und Kommentare dazu - Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, MABS, Honorarzonen, Pauschalvereinbarungen - besondere Leistungen als Regelfall für Honorarnachträge - Schlussrechnung, Bindungswirkung, Honorarabschläge 3. Erfahrungen und Ausblicke - Überblick zum Stand der Honorarpraxis und.-abrechnung - Anregungen für die eigene Vertragspraxis, Pauschalierungen - ungeklärte Konfliktpotentiale bei Objekt- und Fachplanungen und mögliche Lösungsansätze dazu Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Fälle und Fragen bitte vorab per senden. Ulf Greiner Mai G-03-11/

22 HOAI G HOAI 2013 Die Honorar(schluss)-Rechnung Abnahme, Fälligkeit und Prüfungskriterien gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Sie erhalten Sicherheit bei Vorgaben zu Kosten und Kriterien einer wirklich prüffähigen Honorarabrechnung. Bei zu prüfenden Abschlägen und Schlussrechnungen von Planern, Ingenieuren und Architekten fällt es immer wieder schwer, die besonderen Interessen der öffentlichen Verwaltung in der Praxis durchzusetzen. Sie erhalten auch Tipps, um ungerechtfertigte Nachträge abzuwehren und eine vertragsgerechte Durchsetzung der Leistungen zu erreichen. Aktuelle obergerichtliche Urteile zeigen, worauf besonders geachtet werden sollte, um Schaden und Streit zu vermeiden. 1. Grundlagen einer richtigen Prüfung mit und ohne HOAI - Die Abnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen - Prüffähigkeit von Abschlägen und Schlussrechnungen - Hinweise, die bei einer Prüfung Sicherheit schaffen - Was schuldet der Planer wirklich und was nicht? 2. Musterabrechnungen - Besprechung von Musterabrechnungen - Analogien und Differenzen bei Objekt- und Fachplanungen - Was ist nicht prüffähig? Was ist (nur) falsch? Haftungsfolgen? 3. Kostengrundlagen - bewährte, praxistaugliche Baukostenansätze - Besondere Leistungen und Nachträge - Bindungswirkungen, (Nach-)Gewährleistung, Haftung Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Fälle und Fragen bitte vorab per senden. Ulf Greiner Mai G-03-12/

23 HOAI G gruppen Dozent HOAI 2013 Intensivseminar für öffentliche Auftraggeber, Bauherren und Verwaltungen sowie für kaufmännische und technische Bereiche Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer Das Seminar legt den Fokus auf die Vermittlung der Strukturen, e und erster Erfahrungen mit der HOAI2013 unter den besonderen Interessen der Bauabteilungen der öffentlichen Hand sowie deren kaufmännischen und technischen Bereiche. Die Anrechenbaren Kosten werden nach DIN276-1 und DIN276-4 und anderen möglichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik besprochen und zugeordnet. Eigene Praxisprobleme der Teilnehmenden werden konkret ausdiskutiert. Lösungswege werden gemeinsam zum Mitnehmen aufbereitet. Der Dozent vermittelt anschaulich persönliche Erfahrungen zu möglichen Fallstricken und gibt mehrseitig praktische Anregungen, wie diese vermieden werden können. 1. HOAI 2013 Grundlagen, mit den allgemeinen Vorschriften und Anlagen, den besondere Vorschriften (Objekt- und Fachplanungen), Anwendungsbereiche (bestimmt und unbestimmt); Planung und Bauen im Bestand; MABS; Wiederholungsplanungen; Änderungsplanungen, Abnahme von Planerleistungen 2. Vereinbarungen und Vergütungen - dabei Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig), (Grund-) Leistungen, Besondere Leistungen, Abkoppeln der Honorare von den Baukosten auf einfache Art; Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungsbildern (LB) und Leistungsphasen (LP) 3. Praxistaugliche Baukostenvereinbarungen, Baukostenberechnungsmodell (nur) als Prüfmodell, Besondere Leistungen als Honorarfallen ausschließen? Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. (Fälle und Fragen bitte an den Dozenten im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.) Ulf Greiner Mai G-03-15/

24 HOAI G HOAI 2013 Praxisseminar Objekt- und Fachplanungen für öffentliche Auftraggeber, Bauherren und Verwaltungen gruppen Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und Planer Ihnen werden die Grundzüge der neuen HOAI vermittelt und Sie vergleichen diese mit der alten HOAI Sie erhalten Basiswissen und ein erstes Handwerkszeug, um die neuen Honorarregeln für Planungsleistungen und Bauleitung zu verstehen und Fallstricke aus Sicht der öffentlichen Verwaltung zu erkennen. - HOAI 2013 Grundlagen - Übersicht zu praxisrelevanten Änderungen der Novellierung - allgemeine Vorschriften der HOAI 2013 Änderungen 1 bis 16 - neue Begriffsbestimmungen, Leistungen und Leistungsbilder - Rückkehr der mitzuverarbeitenden Bausubstanz MABS - neue Zuschläge für Umbau- und Modernisierungen, auch 0,5%? - Formerfordernisse für Einzelleitungen, was wenn nicht? - Neues zu wiederholten Grundleistungen und mehrere Objekte - Flächenplanungen - Änderungen der 17 bis 32 (nur erwähnt) - Objektplanungen - Änderungen der 33 bis 48 - Gebäude und Innenräume (etwas vertiefter); Freianlagen - Ingenieurbauwerke; Verkehrsanlagen - Fachplanungen - Änderungen der 49 bis 56 - Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung - Beratungsleistungen - Änderungen der (unverbindlichen) ANLAGE 1 - Grundleistungen, Besondere Leistungen, Objektlisten - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 - neue und alte Anwendungsbereiche (bestimmte und unbestimmte) - mögliche Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig ) - Leistungen innerhalb der HOAI und deren Abrechnung - neue Ansätze zur Honorarermittlung und deren Grundlagen Dozent Bitte die aktuelle HOAI zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai G-03-15/

25 HOAI G HOAI 2013 Praxisseminar Planen, Nachträge, Überwachen, Abrechnen und Haftungen gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Kenntnisse, die über die Grundlagen der HOAI 2013 hinausgehen. Der Fokus liegt auf den besonderen Interessen der Bauabteilungen der öffentlichen Hand und deren kaufmännischen und technischen Bereich. Haftungsfragen werden an konkreten Beispielen erläutert. Die Anwendung und Umsetzung der Vergütungsvorschriften aus HOAI und BGB können nur im Zusammenhang erfolgreich bewältigt werden. Dazu werden Praxisprobleme konkret ausdiskutiert. Lösungswege werden gemeinsam zum Mitnehmen aufbereitet. Der Dozent vermittelt anschaulich persönliche Erfahrungen zu möglichen Honorar- und Haftungsfallen und gibt praktische Anregungen, wie diese vermieden werden und Bauvorhaben ohne Streit beendet werden können. 1. HOAI 2013 weiterführende Grundlagen, mit den allgemeinen Vorschriften und Anlagen, den besondere Vorschriften (Objekt- und Fachplanungen), Anwendungsbereiche (bestimmt und unbestimmt); Planung und Bauen im Bestand; MABS; Wiederholungsplanungen; Änderungsplanungen, Abnahme von Planungsleistungen; DIN276-1 und DIN Vereinbarungen, Vergütungen und Abrechnungen - dabei Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig), (Grund-) Leistungen, Besondere Leistungen, Andere Leistungen, Abkoppeln der Honorare von den Baukosten auf einfache Art; Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungsbildern 3. Praxistaugliche Baukostenvereinbarungen, Baukostenberechnungsmodell (nur) als Prüfmodell, Besondere Leistungen als Honorarfallen ausschließen Bitte HOAI 2013 mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den Dozenten im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.) Ulf Greiner Mai G-03-19/

26 Grundbuch/Liegenschaften G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop gruppe Hinweis Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Baurecht, Grün- und Freiflächenplanung sowie Genehmigungsbehörden und Planungsbüros Im diesem Workshop werden Erfahrungen über die Einsetzbarkeit von Dienstbarkeiten ausgetauscht, geregelte Szenarien präsentiert und Strategien für den Einsatz von Dienstbarkeiten diskutiert. Sie erfahren, wie unterschiedliche Szenarien durch Dienstbarkeiten gesichert werden können und wie diese strukturiert werden müssen. 1. Bau- und Nutzungsbeschränkungen 2. Spezielle Freiraumentwicklung und Brachflächennutzung durch verschiedene Dienstbarkeiten 3. Individuelle Gestaltung durch auflösende und aufschiebende Bedingungen 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Leitungsrechten Fragestellungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung der Veranstaltung ein. Sie sind bis zum Anmeldeschluss einzureichen. G

27 Grundbuch/Liegenschaften G Die Neuregelung von Dienstbarkeiten für Energieleitungen und Wasserversorgung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz gruppe Dozentin Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, von Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung und von Zweckverbänden, die als mögliche Berechtigte von Dienstbarkeiten in Betracht kommen; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren zuständig sind; Gemeinden und Landkreise Es wird auf die aktuelle Problematik des Bestands an Rechten am Grundstück aufgrund des Grundbuchbereinigungsgesetzes eingegangen. Ausführlich wird zudem dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten für Energieversorger entstanden sind und unter welchen Voraussetzungen sie in das Grundbuch eingetragen werden können. 1. Das Grundbuch und seine Belastungen nach Wiederherstellung des öffentlichen Glaubens 2. Eintragung von Mitbenutzungsrechten oder Dienstbarkeiten nach 321 ZGB oder 116 SachenRBerG zur Sicherung einer Mitbenutzung in das Grundbuch - Mitbenutzungsrechte/Altrechtliche Dienstbarkeiten - Grundbuchverfahren 3. Voraussetzungen für Dienstbarkeiten für Energieleitungen und Anlagen der Wasserversorgung nach 9 GBBerG - Entstehen von Dienstbarkeiten - Verfahrenswege zur Sicherung von Leitungsrechten 4. e der Rechte nach 9 GBBerG und SachenR-DV - Rechtsgrundlagen - Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) 5. Durchführung des Bescheinigungsverfahrens mit allen verfahrensrechtlichen Anforderungen nebst anschließ. Grundbuchverfahren - Bescheinigungsverfahren - Berichtigungsbewilligung Annika Schwenk G-07-10/15-01 Termin Juni 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 26. Mai 2015 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 26

28 Wohnen/Mieten G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln gruppe Dozent Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Mietspiegel sind eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Insbesondere im Mieterhöhungsverfahren ist ihre soziale Befriedungswirkung unbestritten. Das Seminar vermittelt neue Erkenntnisse, insbesondere zu Mietspiegeln mit energetischen Komponenten und zu grundsicherungsrelevanten Mietspiegeln. Sie erhalten wichtige Informationen, um Grundsatzentscheidungen sicher zu treffen. Mietspiegel 1. Rechtsgrundlagen und Aufbau eines Mietspiegels 2. Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel? 3. Datenerhebung / Datenauswertung - Welcher Wohnungsbestand ist zu berücksichtigen? - Welche mietpreisbildenden Faktoren sind zu beachten und welche Indikatoren sind zu deren Ermittlung geeignet? (Schwerpunkte: Wohnlage, Ausstattungsmerkmale) 4. Spanneneinordnung - Ermittlung der Miete anhand eines Rechenbeispiels 5. Umgang mit Bürgerbriefen - Anfragen und Beschwerden zum Mietspiegel insbesondere die Wohnlage betreffend 6. Wie muss die Erstellung des Mietspiegels dokumentiert werden? 7. Durch wen und wie muss der Mietspiegel anerkannt werden? 8. Wann und wie ist der Mietspiegel anzupassen? Überblick über aktuelle Rechtsprechung Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht zur Veranstaltung mitbringen. Dr. Mathias Wagner G-04-11/

29 Wohnen/Mieten G Das Ende des Wohnraummietverhältnisses gruppe Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach dem Seminar wissen Sie alles über die einzelnen Beendigungsmöglichkeiten eines Wohnraummietverhältnisses und können Einzelfall bezogene Besonderheiten bereits im Mietvertrag berücksichtigen. Außerdem können Sie wirksam Vermieterkündigungen formulieren und für eine ordnungsgemäße Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Rückgabe einer mangelhaften Wohnung sorgen. 1. Berücksichtigung von Besonderheiten im Mietvertrag - der Zeitmietvertrag und dessen formelle Anforderungen - der Kündigungsausschluss und seine Grenzen 2. Die ordentliche Vermieterkündigung - Eigenbedarf, Verwertung & Co. - formelle Anforderungen an eine Kündigung 3. Die außerordentliche Vermieterkündigung - erhebliche Pflichtverletzung, Zahlungsverzug & Co. - formelle Anforderungen, insbesondere: der vorherige Ausspruch von Abmahnungen 4. Die Ansprüche des Mieters nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses - Verantwortlichkeit für Ersatzwohnraum? Schadensersatz? - der Kautionsrückforderungsanspruch 5. Die Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses - Anspruch auf Räumung und mangelfreie Herausgabe (Übergabeprotokoll, Räumungsklage) - Anspruch auf Schönheitsreparaturen? Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. G

30 Wohnen/Mieten G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis gruppe Dozentin Termin 2015 Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Mieterhöhungspotential zu erkennen, in Mietverträgen umzusetzen und bei bestehenden Mietverhältnissen eigenständige Mieterhöhungserklärungen zu formulieren. 1. Die Arten von Mieterhöhungen - Anforderungen an den Mietvertrag - übereinstimmende Vereinbarungen und einseitiges Mieterhöhungsverlangen 2. Die Mieterhöhungserklärung - formelle Voraussetzungen - inhaltliche Anforderungen 3. Die Reaktion des Mieters und Konsequenzen - Widerspruch und Kündigung - Konsequenzen und Rechtsfolgen Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Alexandra Zschörnig-Kempe G-04-20/14-01 Anmeldeschluss 5. Mai 2015 Ort 2. Juni 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 29

31 Wohnen/Mieten G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht gruppe Dozentin Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht. 1. Die Eigentümerversammlung - Einladung und Tagesordnung - Teilnehmerkreis und Stimmenrecht 2. Beschlusskompetenzen - Entscheidungen zu den neuen Beschlusskompetenzen - Mehrheitsanforderungen und abweichende Vereinbarungen in der Teilungserklärung 3. Rechtsstreitigkeiten in der WEG - Beschlussanfechtungsklagen - Klagen gegen den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Alexandra Zschörnig-Kempe G-04-18/

32 Wohnen/Mieten G Die Rechtsstreitigkeiten im Wohnungseigen tumsrecht und die Verwalterposition in Klageverfahren - Workshop gruppe Dozentin Termin 2015 Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen In diesem Workshop werden insbesondere die praxisrelevanten Anfechtungsklagen sowie Klagen gegen den Verwalter anhand von gemeinsamen Fallbesprechungen erörtert. Sie werden im Anschluss daran in die Lage versetzt, die Wohnungseigentümer konkret zu den Klagearten zu informieren und eigenständige prozesseinleitende Maßnahmen auszuführen. 1. Das Anfechtungsverfahren - Einleitung und des Verfahrens - Anfechtung wegen formeller und/oder materieller Mängel 2. Die Klage der WEG gegen einzelne Eigentümer - Einleitung und des Verfahrens - insbesondere: die Hausgeldhaftung des einzelnen Eigentümers 3. Die Klage der WEG gegen den Verwalter - Einleitung und des Verfahrens - die Verwalterhaftung; Praxisbeispiele 4. Die Klage der WEG gegen Dritte - Einleitung und des Verfahrens - insbesondere: Mängel- und Schadensersatzklagen wg. mangelhaftem Sonder- und Gemeinschaftseigentum durch die einzelnen Eigentümer oder durch die gesamte WEG? 5. Die Kosten und die Verwalterposition - die Position des Verwalters während der Verfahren (Bestellung eines Rechtsbeistandes, Informationspflicht, Haftung) - die Kostenentscheidung des Gerichts und die Kostenverteilung Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Alexandra Zschörnig-Kempe G-04-15/14-01 Anmeldeschluss 24. Februar /25. März 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Preise nur für 2014 gelten vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für Veranstaltungen in 2015 anmelden, gewähren wir Ihnen die hier ausgeschriebenen Preise unabhängig des Beschlusses 31

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