Auftraggeber: Straßenbauamt Mittelthüringen Sachgebiet 22 Planung und Bau v. Ingenieurbauwerken Hohenwindenstraße Erfurt.
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- Ingeborg Maier
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1 Auftraggeber: Straßenbauamt Mittelthüringen Sachgebiet 22 Planung und Bau v. Ingenieurbauwerken Hohenwindenstraße Erfurt Entwurfsplanung Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Version: 1.0 vom Projekt: Bericht DE - 01/
2 Kontakt SIGNON Deutschland GmbH Schützenstraße D Berlin Tel.: Fax: Web: Ansprechpartner: Herr Georg Döhn Tel.: Änderungsübersicht Version Datum Bearbeiter Prüfer Änderung Döhn, Georg Hofmann, Gerhard Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 2 von 12
3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Bestellung bzw. vom Bauherrn / AG formulierte Aufgabenstellung Lage im Netz Einordnung in sonstige Ausbaupläne Planungsgrundlagen Erläuterung des Zustands vorhandener Anlagen Erläuterung des geplanten Zustands der Anlagen Entwurfselemente und Zwangspunkte Bauphase Bauphase Bauphase Regelwerke Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom (Oberleitung) Gründungen Maste Ausleger Kettenwerk Elektrosicherheit Erdung Rückbau Kostenberechnung Baudurchführung Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 3 von 12
4 1 Allgemeines 1.1 Bestellung bzw. vom Bauherrn/AG formulierte Aufgabenstellung Im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 85 (B 85) ist eine Straßenbrücke (SÜ) über die Bahn zwischen den Ortslagen Hockeroda und Unterloquitz ersatzneuzubauen. Um den Straßenverkehr aufrecht zu erhalten, wird eine Behelfsumfahrung mithilfe einer Hilfsbrücke südlich der Bestandsbrücke errichtet. Für die dafür erforderlichen Anpassungen und Umbauten an der Oberleitungsanalage ist eine Entwurfsplanung zu erstellen. Diese ist Gegenstand der vorliegenden Planung. 1.2 Lage im Netz Der Kreuzungskilometer der B 85 mit der Bahnanlage, Strecke 6383, Abschnitt Saalfeld Probstzella, befindet sich bei Bahn-km 153,772. Die Behelfsbrücke wird bei Bahn-Km 153,837 errichtet. Die Strecke 6383 ist dem transeuropäischen Netz (TEN) der DB AG zugeordnet. Die elektrifizierte Strecke verläuft im Planungsabschnitt zweigleisig. 1.3 Einordnung in sonstige Ausbaupläne Abstimmungen mit den Fachplanern des Brückenbauwerkes (IGS Ingenieure) wurden im Zuge der Erstellung der vorliegenden Planung durchgeführt und sind der Anlage 05 zu entnehmen. 1.4 Planungsgrundlagen Es wurden für die Entwurfsplanung folgende Unterlagen verwendet: Bestandsunterlagen Oberleitung, Stand Juni 1995 Vorplanung Oberleitungsanlagen SIGNON, Stand Vorortbegehung SIGNON, IGS Ingenieure, Entwurfsplanung Brückenbau, Stand Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 4 von 12
5 2 Erläuterung des Zustands vorhandener Anlagen Die Strecke Saalfeld Probstzella wurde 1995 elektrifiziert. Im Baubereich stehen vorrangig Betonmaste mit Rohrschwenkauslegern. Die Abspannmaste der Nachspannung (153-15, a) sind als Winkelmaste mit Rohrschwenkauslegern ausgeführt. Die Oberleitungsstützpunkte und a befinden sich am Widerlager des Bestandsbrückenbauwerkes. Als Gründungsarten sind vorwiegend Rammpfahlfundamente eingebaut. Die erwähnten Abspannmaste haben Blockfundamente nach DR-M, die Maste a und a Sonderfundamente. Die Straßenüberführung (LH 5,72 m) wird mit einer Kettenwerksabsenkung durchquert (FH = 5,20 m, SH = 0,35 m). Die im Baubereich vorhandene Oberleitungsanlage besitzt im Wesentlichen folgende Hauptparameter. Oberleitungsbauart: Re160 Nennspannung: 15 kv Nennfrequenz: 16,7 Hz Fahrdrahthöhe: 5,60 m Systemhöhe: 1,80 m Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 5 von 12
6 3 Erläuterung des geplanten Zustands der Anlagen 3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte Zwangspunkte für die Um- bzw. Neubauarbeiten an der Oberleitungsanlage bilden: - die lichten Höhen der Bestandsbrücke (LH = 5,72 m), des Brückenneubaus (LH = 5,96 m) und der Hilfsbrücke (LH = 6,15 m) - der Bauablauf des Projektes (vgl. Anlage 06) - der Rückbau der Stützpunkte am Widerlager der Bestandsbrücke vor dessen Abriss - die im Süden an die Bestandsbrücke angrenzende 3-feldrige Nachspannung - die einzuhaltenden Neigungswechsel des Fahrdraht für die Kettenwerksabsenkung - der neben dem Regelgleis (Richtung Probstzella) liegende Kabeltrog 3.2 Bauphase 1 Die Oberleitungsarbeiten der Bauphase 1 sind während der Sperrpausen 1 und 2 durchzuführen (vgl. Anhang 06). Als erstes sind die Gründungen für die neuen Maste N, N, aN und aN herzustellen. Danach sind die Systemhöhen an den Stützpunkten a und jeweils auf 0,85 m abzusenken, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Tragseil und einzubauenden Hilfsbrücke zu gewähren. 3.3 Bauphase 2 Die Oberleitungsarbeiten der Bauphase 2 erfolgen während der Sperrpausen 3. Zunächst sind die neuen Masten zu stellen und die Ausleger zu montieren. Anschließend sind die Kettenwerke an den alten Stützpunkten (153-11, , a, , a, , a und a) auszuklemmen und an den neuen Stützpunkten (153-11N, N, aN und aN) einzuklemmen. Die Ausleger der ausgeklemmten Stützpunkte , , a, , a und a sind zu verschwenken und zu sichern. Die Stützpunkte und a (Widerlager der Bestandsbrücke) sind komplett zurückzubauen. Danach ist der Festpunktanker des Festpunktes am Mast vom Maste auf den Mast a zu versetzen. Analog dazu ist die Nachspannung vom Mast a auf den Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 6 von 12
7 Mast aN zu versetzen. Dabei ist das Kettenwerk zu stoßen und um die erforderliche Meterzahl zu verlängern. 3.4 Bauphase 3 Die Oberleitungsarbeiten der Bauphase 3 sind während der Sperrpausen 4 (oder 5) und 9 durchzuführen. Dies ist zwischen den bauausführenden Unternehmen AN Brückenbau und AN Oberleitungsbau abzustimmen. In der Bauphase 3 sind die verbliebenen Bestandsmaste , , a, , a und a einschließlich ihrer Fundamente zurückzubauen. Der Rückbau der Rammpfähle erfolgt bis 0,80 m unter Geländeoberkante. Abschließend sind die Systemhöhen an den Stützpunkten aN und jeweils auf 1,15 m zu erhöhen, um einen gleichmäßigen Anstieg des Tragseils zu gewähren. Diese Arbeiten sind erst nach Aushub der Hilfsbrücke in der Sperrpause 9 möglich. 3.5 Bemerkungen und Regelwerke Die Oberleitungsarbeiten sind aus Platzgründen vorzugsweise vom Gleis aus durchzuführen. Die Planung ist unter Einhaltung der Ril 997, Ril 954 dem technischen Merkblatt und den europäischen Normen EN sowie EN durchzuführen. Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 7 von 12
8 4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom (Oberleitung) 4.1 Gründungen Für die vier neuen Winkelmaste sind in Anlehnung zum Bestand und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Blockfundamente zu verwenden. Die Fundamente sind so zu dimensionieren, dass sie die Lasten des Bestandskettenwerkes aufnehmen können. Die Dimensionierung der Fundamente hat nach Ebs-Regelwerk und EN zu erfolgen. Die Gründungen der Maste N und N sind hinter dem Kabeltrog (gleisabgewandte Seite) anzuordnen, da der Platz zwischen Kabeltrog und Gleis nicht ausreicht. Da das Widerlager der Behelfsumfahrung in einem Abstand von < 5 m zum Oberleitungsmast errichtet wird, ist das Fundament des Oberleitungsmastes durch eine Spundwand in einem Abstand von mindestens 0,5 m zum Fundament zu schützen. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass der abgetragene Boden nach Rückbau des Widerlagers der Behelfsumfahrung und vor dem Ziehen der Spundwand mit derselben oder einer höheren Bodenfestigkeit wieder hergestellt wird. Diese Leistungen sind durch den AN Brückenbau zu erbringen. 4.2 Maste Für die neuen Maste sind Winkelmaste vorgesehen. Die Maste N und aN sind mit Mehrgleisausleger zu montieren. Die Dimensionierung der Maste hat nach Ebs- Regelwerk und EN zu erfolgen. Der Maste sind regelkonform nach Ril und EN in die Bahnerdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen einzubeziehen. Aus Gründen des Vogelschutzes sind die Längen der Mastes nach geltender Technischer Mitteilung mit Überstand zu versehen. 4.3 Ausleger Für die neuen Maste sind wartungsarme Rohrschwenkausleger in Aluminium-Bauweise mit Verbundisolatoren nach Ebs-Regelwerk der DB AG zu verwenden. Die genaue Bestimmung der Ausleger nach Regelzeichnung ist den Masttafeln der nachfolgenden Ausführungsplanung zu entnehmen. Für den Ausleger sind Vogel- und Kleintierabweiser nach Ebs vorzusehen. Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 8 von 12
9 4.4 Kettenwerk Die bestehenden Kettenwerksabsenkungen sind entsprechend der drei Bauphasen anzupassen. Die einzuregulierenden Fahrdraht- und Systemhöhen sind den Angaben im Oberleitungslageplan zu entnehmen. Die Kettenwerke sind vor herabfallenden Teilen und vor Beschädigungen in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen gefährdungsgerächt zu schützen. 4.5 Elektrosicherheit Erdung Durch die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der DB AG ist davon auszugehen, dass alle Bahnerdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen nach DIN EN vorhanden sind. Die neuen Maste sind in die Bahnerdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen nach DIN EN einzubinden. Für das neu zu errichtende Brückenbauwerk, die Hilfsbrücke und alle Arbeiten im Bereich von Oberleitungsanlagen sind die Bahnerdungsmaßnahmen nach DIN EN und Ril durchzuführen. Besonders erwähnenswert für die Brückenbauwerke ist die Einhaltung der Oberleitungsund Stromabnehmerbereiche da das Kettenwerk als nicht Rissfrei angesehen wird. Hierzu sind an den im Oberleitungsbereich befindlichen Teilen grösser 2 m, wie Widerlagern, besondere Erdungsmaßnahmen (Prellleiter bzw. Bügelanschlagschienen) vorzusehen, welche im Bauwerk intergiert sind oder an dem Bauwerk angebracht werden. 4.6 Rückbau Demontierte Materialien sind zunächst dem Betreiber anzubieten, sonst vom Anlagenerrichter nachweislich sowie entsprechend dem KrWG der Wiederverwendung zuzuführen oder fachgerecht zu entsorgen. Übrige Aushubmassen sind bei Gegebenheiten und Vereinbarung vor Ort zu verteilen, dem Gelände anzupassen oder ebenfalls sachgerecht nachweislich zu entsorgen. Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 9 von 12
10 5 Kostenberechnung StLV Gruppe Hauptgruppe des StLV Ol Gruppenpreis 1 Ausführungsplanung, Revision, Bestandsunterlagen ,00 2 Gründungen und Maste ,00 3 Ausleger 8.800,00 4 Mehrgleisausleger 8.700,00 5 Kettenwerksabspannungen 4.200,00 6 Festpunkt 1.200,00 7 Mastanker 0,00 8 Längskettenwerk ,00 9 Quertragwerk 0,00 10 Erdung 1.200,00 11 Schalter 0,00 12 Bahnenergieleitung 0,00 13 Rückleiter 0,00 14 Kabel 0,00 15 Ortssteuereinrichtung (OSE) 0,00 17 Kilometer- und Hektometerzeichen 1.400,00 18 bauzeitliche Zwischenzustände 900,00 19 Leistungen für andere Fachgewerke 2.600,00 20 Rückbau 7.500,00 21 Besondere Leistungspositionen 5.400,00 22 Baustelleneinrichtung ,00 23 Regiestunden 5.500,00 24 Ausfall- und Stillstandszeiten ,00 Summe der Kostenberechnung ,00 Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 10 von 12
11 6 Baudurchführung Die Bauarbeiten an der Oberleitungsanlage sind während der geplanten Sperrpausen durchzuführen. Diese sind Anlage 06 zu entnehmen. Die Angaben zu den Arbeiten an der Oberleitungsanlage in Anlage 06 sind vom Stand Durch die Anpassung der EP Oberleitungsanalagen stimmen diese Angaben nicht mehr und sind zu überarbeiten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Sperrpausen aufgrund der erforderlichen Zeit für den Umbau der Oberleitungsanlage teilweise zu verlängern sind. Dazu sind die Angaben aus Kapitel 3 des vorliegenden Berichts und die Rot- bzw. Grüneintragungen in der Anlage 06 zu beachten. Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 11 von 12
12 Anhang 01 Oberleitungslageplan BZ 1 02 Oberleitungslageplan BZ 2 03 Oberleitungslageplan BZ 3 04 Zustimmung ALV Oberleitungsanlagen vom Abstimmung Brückenbau IGS Ingenieure vom Sperrpausenkonzept vom Ende des Dokumentes--- Erläuterungsbericht Oberleitungsanlagen Seite 12 von 12
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