Erläuterungsbericht (zur Planfeststellungsunterlage)
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- Benjamin Böhmer
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1 Planfeststellungsunterlage Anlage 2 Erläuterungsbericht (zur Planfeststellungsunterlage) Vorhabenbezeichnung: Rückbau der Eisenbahnüberführung Alter Schulweg Projektnummer: G Streckennummer: 2200 Strecke: Wanne-Eickel Bremen (Hbf.) Planungsabschnitt: Ostercappeln - Bohmte Bahn-/Bau-km: km 137,413 DB Netz AG DB Netz AG Portfolio KIB Süd Produktionsdurchführung Osnabrück Joachimstraße 8 Schinkelstraße Hannover Osnabrück I.NP-N-M 5 I.NP-N-D-OSN gez. Karrasch gez. Schaaf Hannover, den Osnabrück, den Planunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Formulierte Aufgabenstellung der Lösungsvariante Lage im Netz Einordnung in den Unternehmensplan Einordnung in sonstige Ausbaupläne Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen Kunstbauten Anlagen der Leit- u. Sicherungstechnik Anlagen Elektrotechnik Anlagen der Telekommunikation Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen Verkehrliche und betriebliche Begründung Derzeitige/künftige verkehrliche Situation Derzeitiger Betriebszustand/ künftiges Betriebsprogramm Betriebliche Anforderungen an die Anlagen Entwurfselemente und Zwangspunkte (Streckengeschwindigkeit, Neigungen, Überhöhungen, Gleisbogen- und Weichenhalbmesser) Begründung der gewählten Lösung Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter Fachtechnische Einzelplanungen Gleisanlagen Tiefbauten Kunstbauten Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Anlagen der Elektrotechnik Anlagen der Telekommunikation Betroffene Anlagen Dritter Umweltschutz Boden- und Abfallmanagement Naturschutz und Landschaftspflege Denkmalschutz Grundstücks- und Entschädigungsangelegenheiten Baudurchführung Abkürzungsverzeichnis, Auszug Anlagen Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 2 von 16
3 1 Allgemeines Das Bauwerk Alter Schulweg befindet sich im Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG, Regionalbereich Nord, Produktionsdurchführung Osnabrück. Die Widerlager wurden nach Bestandsunterlagen im Jahr 1911 erstellt, die Überbauten wurden im Jahr 1935 erneuert. Die Eisenbahnüberführung liegt im Land Niedersachsen, Landkreis Osnabrück, Gemeinde Bohmte. 1.1 Formulierte Aufgabenstellung der Lösungsvariante Der Fußweg Alter Schulweg verläuft außerhalb von Bohmte. Er verbindet den ehemaligen Haltepunkt sowie ein Gebäude, das sich südlich der Bahnstrecke in Einzellage befindet, mit der Mindener Straße (B 65). Der Fußweg Alter Schulweg unterquert die DB-Strecke Nr von Osnabrück nach Bremen in km 137,413. Da der Weg wenig frequentiert wird und zu keinem übergeordneten Rad- bzw. Wanderwegenetz gehört, soll das vorhandene Brückenbauwerk ersatzlos rückgebaut werden. 1.2 Lage im Netz Der Weg Alter Schulweg unterquert im Gemeindegebiet Bohmte außerhalb der Ortschaft die DB-Strecke Nr von Osnabrück nach Bremen in km 137,413. EÜ Alter Schulweg (nur informativ) Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 3 von 16
4 Ivl-Plan (unmaßstäblich) Die Eisenbahnüberführung wird ersatzlos rückgebaut und verfüllt. 1.3 Einordnung in den Unternehmensplan Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Rückbau eines bestehenden Bauwerkes. Das Bauvorhaben ist Bestandteil des Unternehmensplanes für die Geschäftsjahre bis 2017 der DB Netz AG, Niederlassung Nord. 1.4 Einordnung in sonstige Ausbaupläne Die Maßnahme soll zeitlich im Zusammenhang mit zwei weiteren Maßnahmen der DB Netz AG realisiert werden: - Vorhaben G BÜ-Beseitigung Belm (Vehrte) und - Vorhaben G EÜ An der Krebsburg in Ostercappeln. Außerdem erfolgt parallel zu der Maßnahme der Neubau des ESTW Osnabrück. Lt. Terminplan mit Stand Entwurfsplanung August 2014 ist für das ESTW Osnabrück in dem Bereich zwischen den Bahnhöfen Ostercappeln und Bohmte für das Jahr 2017 die Erstellung einer neuen Kabeltrasse auf der bahnrechten Seite vorgesehen. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 4 von 16
5 2 Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen 2.1 Kunstbauten Bei der vorhandenen Eisenbahnüberführung handelt es sich um eine Brücke mit massiven Widerlagen und Überbauten aus einbetonierten Trägern. Entsprechend der vorliegenden Bestandsunterlagen betragen die lichte Durchgangshöhe unter der Überführung 2,45 m, die lichte Weite 2,50 m und die Stützweite 3,30 m. Der Überbau ist eine zweigleisige WiB -ähnliche Konstruktion (Träger in Beton) mit Schotterbett und einer Konstruktionshöhe von etwa 0,30 m in Feldmitte. Nach Bestandsunterlagen wurde das Bauwerk im Jahr 1911 errichtet, wobei die Überbauten 1935 ersetzt wurden. Die Widerlagerwände und die Treppenanlage wurden aus Beton hergestellt, die Überbauten wurden aus einbetonierten Trägern hergestellt. Bei der letzten Begutachtung im Jahr 2013 wurden erhebliche Abrostungsschäden an den Überbauten festgestellt. Die unteren Flansche der Träger sind teilweise bis auf 5 mm abgerostet. Der schlechte Zustand der Überbauten erfordert bauliche Maßnahmen, die die Sicherheit für den Eisenbahnbetrieb gewährleisten. Der überführte Weg gehört keinem übergeordneten Wege-Netz an und wird offensichtlich auch nicht innerhalb der Gemeinde regelmäßig genutzt. Die DB Netz AG als Eigentümer strebt deshalb den ersatzlosen Rückbau der Eisenbahnüberführung an. Die Gleise liegen im Übergangsbogen. Der Gleisabstand beträgt 4,00 m. Im Wegebereich befinden sich keine Leitungen. 2.2 Anlagen der Leit- u. Sicherungstechnik Allgemein Die EÜ Alter Schulweg befindet sich auf freier Strecke zwischen den Bahnhöfen Ostercappeln und Bohmte. Die signaltechnische Anlage in diesem Streckenabschnitt ist mit Selbstblocktechnik ausgerüstet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 160 km/h. LZB ist nicht vorhanden. Kabelanlage Bahnlinks ist über die EÜ ein LST-Kabel in einem Betonkanal Gr. II verlegt. Bei dem LST-Kabel handelt es sich um das Stammkabel S1500, das den Kabelschrank 1200 mit dem Betonschalthaus 1500 verbindet. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 5 von 16
6 Bahnrechts sind keine LST-Kabel verlegt. 2.3 Anlagen Elektrotechnik Die Strecke 2200 ist im Umbaubereich mit einer Oberleitung der Bauart Re 200 in Einzelstützpunktbauweise ausgeführt. Die zulässige Streckengeschwindigkeit im Bereich des Brückenbauwerks beträgt laut VzG 160 km/h. Der Kurzschlussstrom ist mit dem Wert IK" < 25 ka angegeben. Die Maststandorte im Bereich der Brücke sind als Betonmaste mit Rammpfahlfundamenten ausgeführt. Im Bereich der EÜ befinden sich keine 50-Hertz Anlagen. 2.4 Anlagen der Telekommunikation Funkanlagen Ca. 10 m östlich der Fußgängerunterführung steht eine Funkanlage (Basisstation) für den digitalen Zugfunk (GSM-R). Die Energieversorgung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Der Anschluss wurde durch das Energieversorgungsunternehmen Westnetz GmbH realisiert. Die Telekommunikationsanbindung erfolgt via LWL Kabel mit Gleisquerung an der Decke des Fußgängerdurchlasses zur Hauptkabeltrasse auf der nördlichen Gleisseite. Kabelanlagen Im Bereich der EÜ befinden sich beidseitig der Strecke Kabeltrassen. Auf der nördlichen Seite, mit Gleisanstand von ca. 2 m 4 m, liegen in einem Betonkabeltrog der Gr. II Telekommunikationskabel der DB Netz AG und Vodafone. Auf der südlichen Gleisseite, mit ca. 9,5 m Gleisabstand, befinden sich in Erdverlegung Kabelanlagen der DB Netz AG. 3 Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen Es ist geplant, die vorhandene, abgängige Konstruktion ersatzlos zurück zu bauen. Die vorhandenen Überbauten werden vollständig abgebrochen. Die Widerlager und die dem Gleis zugewandten Treppenwände werden auf einer Höhe von ca. 1,70 m unter SO abgebrochen. Die beidseitigen Treppenanlagen werden auf einer Höhe von ca. 1,70 m unter Gelände rückgebaut. Die Bodenplatte unterhalb der Überbauten sowie die Podeste der verbleibenden Treppenanlagen werden mehrfach durchörtert, um dem anfallenden Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 6 von 16
7 Niederschlagswasser die Möglichkeit zur Versickerung zu geben. Die restlichen Bauteile verbleiben im Boden und werden mit Magerbeton, bzw. Kies verfüllt. Die Gleis- und Dammquerschnitte sowie die erforderlichen Abstände werden den gültigen Regeln der DB AG angepasst. Die im Straßenbereich verlaufenden Leitungen werden vor Beginn der Baumaßnahme sichtbar gemacht und ggf. im Baufeld gesichert. 4 Verkehrliche und betriebliche Begründung 4.1 Derzeitige/künftige verkehrliche Situation Die Strecke 2200 ist eine zweigleisig geführte Strecke mit Personen- und Güterverkehr. Eine Änderung der verkehrlichen Situation durch die Erneuerung der Anlage ist nicht vorgesehen. 4.2 Derzeitiger Betriebszustand/ künftiges Betriebsprogramm Die Geschwindigkeiten nach dem Verzeichnis der örtlichen zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) betragen im Bereich der EÜ Alter Schulweg 160 km/h. 4.3 Betriebliche Anforderungen an die Anlagen Künftiger Streckenstandard der Strecke ist E 4 mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 160 km/h. 5 Entwurfselemente und Zwangspunkte (Streckengeschwindigkeit, Neigungen, Überhöhungen, Gleisbogen- und Weichenhalbmesser) Die bestehenden Überhöhungen, Neigungen und Radien werden durch das Bauvorhaben nicht verändert. Folgende Parameter werden bei der Planung zugrunde gelegt: Streckenklasse Geschwindigkeit Lichtraumprofil E4 160 km/h 6 Begründung der gewählten Lösung GC mit Lademaßüberschreitungen 6.1 Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG Abweichungen von den technischen Regelwerken der DB AG entstehen nicht. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 7 von 16
8 6.2 Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter Die Maßnahme soll betrieblich im Zusammenhang mit zwei weiteren Maßnahmen der DB Netz AG realisiert werden: - Vorhaben G BÜ-Beseitigung Belm (Vehrte) und - Vorhaben G EÜ An der Krebsburg in Ostercappeln Parallel zu der Maßnahme erfolgt der Neubau des ESTW Osnabrück. Laut Terminplan mit Stand Entwurfsplanung August 2014 ist für das ESTW Osnabrück in dem Bereich zwischen den Bahnhöfen Ostercappeln und Bohmte für das Jahr 2017 die Erstellung einer neuen Kabeltrasse auf der bahnrechten Seite vorgesehen. Die zukünftige Kabeltrasse wird in der Planung berücksichtigt. 7 Fachtechnische Einzelplanungen 7.1 Gleisanlagen Zum Abbruch der Überbauten werden die vorhandenen Gleisroste und der Schotter der Anlage entfernt. Die Analyse des Gleisschotters nach der DB- Richtlinie wurde durchgeführt. Nach Verfüllung der im Boden verbleibenden Widerlagerteile werden die Gleise mit neuem Schotter und neuen B70 Schwellen wieder hergestellt. Die Schienenform bleibt unverändert. Vorhandene und künftige Oberbauformen: W B Tiefbauten Das auf dem verfüllten Bauwerk anfallende Niederschlagswasser wird über die vorhandene Flächen- oder Muldenversickerung in den Bahnseitengraben auf DB-Gelände entwässert. 7.3 Kunstbauten Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll aufgelassen werden. Im Zuge des geplanten Rückbaus werden die Überbauten sowie die Treppenanlagen abgerissen. Die an das Gleis angrenzenden Treppenwände sowie die Widerlager werden bis auf eine Höhe von 1,70 m unter SO abgebrochen. Die übrige Treppenanlage wird soweit möglich vollständig abgebrochen mindestens jedoch bis auf eine Höhe von ca. 1,70 m unter Gelände. Der durch den Rückbau der Überbauten und Widerlagerteile im Gleisbereich entstehende Hohlraum wird mit Magerbeton verfüllt, um mögliche Dammsetzungen im Bauwerksbereich auszuschließen. Außerhalb der alten Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 8 von 16
9 Unterführung werden die Treppenanlagen mit Kies lagenweise verfüllt und entsprechend des Anschlussbereichs begrünt. Die Baumaßnahme ist an die Sperrpausen des Projekts BÜ Aufhebung Belm gekoppelt. Der Rückbau erfolgt in der geplanten Totalsperrung ohne Einbau von Hilfsbrücken. Lediglich zur Kabelsicherung während der Abbrucharbeiten wird eine Kabelhilfsbrücke vorgesehen, die außerhalb der EÜ auf Fertigteilfundamenten aufgelagert wird. Das Baufeld befindet neben dem Straßenbereich. Bauzeitlich muss die Straße durch Kanaldielen gesichert werden. Für die Sicherungs- und Abbrucharbeiten ist eine zeitweise Sperrung der Straße erforderlich. 7.4 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Baufeldfreimachung: Das LST-Kabel im Betonkabelkanal befindet sich bahnrechts im Baufeld der abzubrechenden EÜ. Zur Baufeldfreimachung ist das LST-Kabel in eine Behelfstrasse und im Bereich der vorhandenen EÜ in eine Kabelhilfsbrücke zu verlegen. Für die Umverlegung wird eine Zusatzlänge in das Kabel eingebracht. Zum Abfangen des vorhandenen Kabels wird hierzu jeweils ein Kabelverteiler im km 137,385 und im km 137,475 am vorhandenen Betonkanal angeordnet, dazwischen wird ein neues Kabel mit Verlauf in der Behelfstrasse und über die Kabelhilfsbrücke verlegt und geschaltet. Endzustand: Nach Beendigung der Abbruchmaßnahme wird das provisorisch verlegte Kabel in den neuen Betonkabelkanal im Randweg für den Endzustand umgelegt. Das Kabel ist auf die erforderliche Länge einzukürzen. Sonstiges: Korrespondierend zu der Maßnahme Erneuerung EÜ Alter Schulweg erfolgt der Neubau des ESTW Osnabrück. Laut Terminplan mit Stand Entwurfsplanung August 2014 ist für das ESTW Osnabrück in dem Bereich zwischen den Bahnhöfen Ostercappeln und Bohmte für das Jahr 2017 die Erstellung einer neuen Kabeltrasse auf der bahnrechten Seite vorgesehen. Die Bestandskabelanlage ist hiervon nicht betroffen. Diese wird erst nach Beendigung der Baumaßnahmen zur Erneuerung der EÜ Alter Schulweg im Jahr 2019 durch Inbetriebnahme der neuen ESTW-Technik ersetzt. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 9 von 16
10 7.5 Anlagen der Elektrotechnik Es werden keine bauzeitlichen Veränderungen an der Oberleitung vorgenommen. Die Abbrucharbeiten können unterhalb der abgeschalteten Oberleitungsanlage ausgeführt werden. Es sind keine Umbauten an 50-Hertz Anlagen notwendig. 7.6 Anlagen der Telekommunikation Funkanlagen keine Arbeiten / Änderungen Kabelanlagen Die LWL Streckenkabel der nördlichen Kabeltrasse können unter Verziehen von Mehrlängen von den nächstgelegenen Muffenstandorten, auf die Kabelhilfsbrücke umverlegt werden. Nach Abschluss der Rückbauarbeiten und Fertigstellung der Gleisanlage erfolgt eine Rückverlegung der Kabel in die angepasste Bestandstrasse und ein Rückverziehen der verbliebenen Kabelmehrlänge zum Muffenstandort. Auf der südlichen Seite, sind in die erdverlegten Kabel neue Teillängen einzuspleißen und in einem prov. Kabelführungssystem durch das zukünftige Baufeld zu führen. Mit Abschluss der Rückbauarbeiten und Fertigstellung der Gleisanlage erfolgt ein regelkonformer Trogtrassenbau am Richtungsgleis Ostercappeln - Bohmte. Die Kabel werden anschließend aus dem provisorischen Führungssystem in die neue Trogtrasse umverlegt. In der Unterführung befindet sich, an der Decke montiert, das LWL Kabel zur Anbindung der BTS. Dieses Kabel wird bei einem Abriss/Rückbau der alten Fußgängerunterführung zerstört und bedarf daher einer Baufeldfreimachung. Für eine solche ist eine neue Gleisquerung DN 200 im ca. Km 137,380 notwendig. Die Schachtabschlüsse erfolgen auf DB Grund und sind an die nördliche Bestandstrasse und die neu zu erstellende südliche Trogtrasse anzubinden. Die Errichtung der Pressgruben kann auf Grund der Grenzverläufe nicht auf DB Grund erfolgen. Das Benehmen mit den angrenzenden Grundstückseignern wird hergestellt. Mit Fertigstellung der Kabeltrasse erfolgen eine Neuverlegung des Stichkabels und eine Anbindung an die BTS. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 10 von 16
11 7.7 Betroffene Anlagen Dritter Südlich der Eisenbahnüberführung befindet sich gleisparallel ein Stromkabel der Westnetz GmbH. Dieses Kabel muss vor Beginn der Abbrucharbeiten aus dem Baufeld herausgelegt werden. Hierzu wird mit dem Versorgungsträger eine Regelung getroffen sofern diese nicht bereits besteht. Zwischen der vorhandenen EÜ und den Oberleitungsmasten und befindet sich ein das Gleis querendes Kabel der Telekom AG. Das Kabel ist vor Beginn der Baumaßnahme sichtbar zu machen und gegen Beschädigungen zu schützen. 7.8 Umweltschutz Boden- und Abfallmanagement Im Rahmen der Vorplanung wurden bezüglich der abfallwirtschaftlichen und altlastentechnischen Situation in dem o.g. Bauvorhaben die nachfolgenden Schritte durchgeführt. Grundlage der Abläufe ist der DB ProjektBau-interne Prozess PM 60: Abfallmanagement. Eine Altlastenanfrage an FRI-N-S(B) wurde gestellt. Das Projekt wird dem FRI- Standort 5219 Ostercappeln zugeordnet. Im Baufeld befinden sich keine Flächen die im Zuge des 4 Stufen-Programms Ökologische Altlasten Hinweise auf Altlastenverdacht aufwiesen. In diesem Zusammenhang wurden dementsprechend keine Flächen altlastentechnisch bewertet. Im Zuge der Vorplanung wurden im 3. Quartal 2014 abfalltechnische Voruntersuchungen durch das Institut für Geotechnik der Hochschule Bremen durchgeführt. Die Materialproben der Widerlager zeigen Verunreinigungen im Bereich Z2 (Chromkonzentration) bis Z1.1 (Leitfähigkeit). Das Material ist als nicht gefährlicher Abfall zu entsorgen. Die Untersuchungen des Bodenaushub zeigen minimalste Herbizidverunreinigungen (AMPA 0,07µg/l). Sollten die baubegleitenden Untersuchungen das Ergebnis bestätigen ist das Material dementsprechend nicht verwertbar (DK I). Die Untersuchung nach LAGA hat außerdem TOC- und PAK-Konzentrationen im Bereich Z2 festgestellt. Das Material kann somit als nicht gefährlich entsorgt werden. Der Gleisschotter wurde lediglich nach den Vorgaben der LAGA bewertet. Herbiziduntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Die vorbehaltliche Einstufung zeigt keine Anreicherungen von Verunreinigungen. Das Material könnte dementsprechend als Z0 verwertet werden. Der BoVEK-Check ergibt für das Projekt ein Kurzkonzept (<3.000m³ Bodenaushub). Dieses wird im Zuge der Entwurfsplanung von FRI-N-S(B) Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 11 von 16
12 erarbeitet. Die im einzelnem anfallenden Aushub- und Abbruchmassen sind in Tabelle 1 dargestellt. Auf Grundlage des BoVEK-Kurzkonzeptes und der Ausschreibungsunterlagen ist vom Abfallbeauftragten des ANBAU ein Entsorgungskonzept zu erstellen. Die entsprechende Mustergliederung (PM 60-03) ist den mitgeltenden Unterlagen des PM 60 zu entnehmen. Zusätzlich zu Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) sind Bereitstellungsflächen zur Abfalldeklaration vorzusehen. Während der Bauausführung ist das anfallende Aushub- und Abbruchmaterial in Haufwerken auf diesen Flächen bereitzustellen und nach der im Land Niedersachsen gültigen Rechtsgrundlage (LAGA (2004), LAGA (1997), DepV, Herbizid-Erlass, etc.) zu beproben. Aus der jeweiligen Deklarationsanalyse ergibt sich die Einstufung des Abfalls und der Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg. Der für die Maßnahme EÜ Alter Schulweg notwendige Flächenbedarf wird in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Aushub- & Abbruchmassen, Lagerflächenbedarf Aushub- / Abbruchbereich Material [m³] Massen [t] Lagerflächenbedarf [m²] Rückbau EÜ Oberbauerneuerung Bodenaushub Bauwerksabbruch (Beton / Bauschutt) Schotter (30m) Schienen / Schwellen (60m) Summe: Der Verwertungs- und Entsorgungsvorgang sowohl für gefährlichen als auch für nicht gefährlichen Abfall ist durch das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) zu dokumentieren Naturschutz und Landschaftspflege Entsprechend dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) muss der Neubau oder die Änderung einer Betriebsanlage einer Einzelfallprüfung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Ein Screening wurde durchgeführt. Daraus ergibt sich, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Im beiliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dargestellt und Aussagen zum Artenschutz getroffen. Die im LBP aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen. Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 12 von 16
13 7.8.3 Denkmalschutz Das Bauwerk steht nach vorliegenden Unterlagen nicht unter Denkmalschutz. 8 Grundstücks- und Entschädigungsangelegenheiten Für den Rückbau der Eisenbahnüberführung ist es erforderlich vorübergehend Grundstücke Dritter in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um Flächen, die während der Bauzeit als Zufahrt, Lagerfläche, Baustelleneinrichtungsfläche oder Arbeitsstreifen o. ä. temporär in Anspruch genommen werden müssen. Für diese Flächen sollen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens mit den Eigentümern Verträge geschlossen werden, in denen Nutzungsentgelte und sonstige Entschädigungsleistungen vereinbart werden. Nach Fertigstellung der baumaßnahme werden diese Flächen den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten entsprechend der zuvor getroffenen vertraglichen Regelung zurückgegeben. 9 Baudurchführung Die Eisenbahnüberführung wird unter Totalsperrung des Eisenbahnbetriebes abgebrochen. Die erforderlichen Sperrpausen wurden bereits im Zusammenhang mit der BÜ Aufhebung Belm 2017beantragt. Die Bauausführung gliedert sich in folgende wesentliche Phasen: Baufeldfreimachung Sicherung / Umverlegung der vorhandenen Kabel und Leitungen Herstellen der Flächen für die Baustelleneinrichtung Sicherung der Straße durch Einbringen von Kanaldielen Herstellen der Entwässerungsöffnungen in den im Boden verbleibenden Bauteilen (Bodenplatte und Treppenpodeste) Teilabbruch der vorhandenen Brücke (Überbau, Treppen, Widerlager bis ca. 1,70 m unter SO) Verfüllen der alten Wegunterführung mit Magerbeton bis ca. 1,70 m unter SO Verfüllen der alten Treppenanlage mit Kies Herstellung des Dammbereichs und des Oberbaus im Baubereich Verlegen der Kabel in Endlage Restarbeiten, Begrünung, Baustellenräumumg Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 13 von 16
14 10 Abkürzungsverzeichnis, Auszug AG BE Bf BfmA BImSchG BTS BÜ DIN DB AG EBA ESTW EÜ F Fm-Kabel Gel. GOK GSM-R Gz Hbf HL KS KVZ KxF LBP LK LWL LST LZB OK OL PA PMD Ri Ril RPZ RSL SGV Auftraggeber Baustelleneinrichtung Bahnhof Betriebsfernmeldeanlage Bundesimmissionsschutzgesetz Base Transceiver Station (Basis-SendeEmpfängerstation) Bahnübergang Deutsches Institut für Normung Deutsche Bahn AG Eisenbahn Bundesamt Elektronisches Stellwerk Eisenbahnüberführung Fernmeldekabel Fernmeldekabel Geländer Geländeoberkante Global System for Mobile Communications - Rail(way) Güterzug Hauptbahnhof Lichte Höhe Kabelschrank Kabelverzweiger Koaxialkupferkabel Landschaftspflegerischer Begleitplan Lautsprecherkreis Lichtwellenleiter Leit- und Sicherungstechnik Linien-Zug-Beeinflussung Oberkante Oberleitung Planungsabschnitt Polarisationsmodendispersion Richtung Richtlinie der DB AG Räumungsprüfung auf Zeit Radsatzlasten Schienengüterverkehr Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 14 von 16
15 SO StB Str. Stw TK ü UVPG v v e VzG WiB ZiE Zs 6 Schienenoberkante Stahlbeton Strecke Stellwerk Telekommunikation Überhöhung Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung Geschwindigkeit Entwurfsgeschwindigkeit Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten Walzträger in Beton Zustimmung im Einzelfall Gegengleisanzeiger (Gleiswechselanzeiger) Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 15 von 16
16 11 Anlagen Bestellung der Vorplanung Projektanforderungskatalog Verbindliche Stellungnahmen Übersichtspläne (auch Ivl-Pläne) Bestehender Zustand der Anlagen Bestandspläne Fotodokumentation Befundblätter Lösungsvorschlag Zeichnerische Darstellung Bauzustände Detaillierte Sperrpausenplanung Kostenschätzung Bauzeitenfinanzierungsplan für den genannten Lösungsvorschlag Aussagen zu Jahresraten Aussagen zu Fremd- und Eigenleistung Finanzierungskennzeichen Antragsunterlage zur Planfeststellung nach 18 AEG 16 von 16
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