Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung 5-7
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- Dieter Kraus
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1 AMTSBLATT für den Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 43 Ausgabe: 33/2017 Datum: Datum Inhalt Seite Satzung vom zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises 1-3 Borken vom Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 des Kreises Borken Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und 3-5 die Erhebung von Gebühren vom , , , Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung Bekanntmachung nach 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Dreiländersee in Gronau Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Berkelsee in Vreden Aufgebot über eine Sparurkunde der Sparkasse Westmünsterland 16 Satzung vom zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Borken vom Gemäß 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 26 Abs. 1 S. 2 lit. f KrO NRW hat der Kreistag des Kreises Borken in seiner Sitzung am die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Borken vom , zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom , beschlossen: Abs. 3 erhält folgende Fassung: Artikel I (3) Bei einer Sitzungsdauer von mehr als sechs Stunden wird ein weiteres Sitzungsgeld gewährt. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder gewährt werden. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, ist auf 36 pro Jahr begrenzt. Fraktionssitzungen sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitskreise), zu denen von der Fraktionsführung eingeladen wurde Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Fahrkostenerstattung und Reisekostenvergütung für Kreistagsmitglieder und Ausschussmitglieder richten sich nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Das Amtsblatt für den ist über den Internetauftritt des Kreises Borken ( abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per Newsletter. Das Amtsblatt kann auch laufend per Newsletter bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, Borken.
2 und der Entschädigungsverordnung mit der Maßgabe, dass für die Benutzung eines privaten Kfz s eine Wegstreckenentschädigung in Höhe des nach der Entschädigungsverordnung zulässigen Höchstsatzes gezahlt wird. Bei Fraktionssitzungen außerhalb des Kreisgebietes werden nur die Fahrkosten bis zur Grenze des Gebietes des deutsch-niederländischen Zweckverbandes EUREGIO erstattet. Bei Fraktionssitzungen, die die Vertretung des Kreises in Unternehmen oder Einrichtungen, an denen auch andere Kommunen beteiligt sind, betreffen und die gemeinsam mit Fraktionen aus den beteiligten Kommunen abgehalten werden, werden abweichend von Satz 2 die Fahrtkosten bis zum Sitzungsort erstattet, wenn dieser innerhalb einer beteiligten Kommune liegt. Können Reisekosten im Rahmen einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit geltend gemacht werden, werden vom Kreis keine Reisekosten erstattet Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Alle Kreistagsmitglieder, sachkundigen Bürger/ Bürgerinnen und sachkundigen Einwohner/Einwohnerinnen haben mindestens Anspruch auf einen Regelstundensatz in der Höhe, die durch eine Rechtsverordnung nach 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KrO NRW festgelegt ist, mindestens jedoch auf 10,00. Dies gilt nicht, wenn sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Abhängig Erwerbstätigen wird auf Antrag der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Der einheitliche Höchstbetrag ergibt sich aus der Festlegung in einer Rechtsverordnung nach 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KrO NRW Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Selbstständige erhalten auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale. Sie wird im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt und wird montags bis freitags auf die Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr und samstags auf die Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr begrenzt. Der einheitliche Höchstbetrag ergibt sich aus der Festlegung in einer Rechtsverordnung nach 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KrO NRW Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Kreistagsmitglieder, sachkundige Bürger/ Bürgerinnen und sachkundige Einwohner/ Einwohnerinnen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach 14 SGB XI ist, führen oder einen Haushalt mit mindestens drei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt den Regelstundensatz nach Maßgabe des Absatzes 2. Statt des Regelstundensatzes werden auf Antrag die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt, höchstens jedoch der einheitliche Höchstbetrag, der sich aus der Festlegung in einer Rechtsverordnung nach 30 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KrO ergibt. Die Zahlung des Regelstundensatzes und der Kostenerstattung für eine notwendige Vertretung im Haushalt wird begrenzt von montags bis freitags auf die Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis Uhr. Zur Berechnung wird auf Abs. 1 Sätze 5 und 6 verwiesen. Artikel II In-Kraft-Treten: Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Borken vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird gemäß 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 270) in der derzeitig gültigen Fassung auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Seite 2
3 Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (KrO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Borken, Dr. Kai Zwicker Landrat Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 des Kreises Borken Der dem Kreistag am zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Borken mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegt gemäß 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag in der Zeit vom bis während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus im Kreishaus Borken, Burloer Straße Borken Zimmer Gegen diesen Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis zum Einwendungen beim Landrat, Burloer Straße 93 in Borken, erheben. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Internet unter herunterzuladen. Borken, Dr. Kai Zwicker Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren vom Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 646/SGV NW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NW S. 878), hat der Kreistag in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Der führt gem. 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom (GV NW S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750, 793), den Rettungsdienst im Kreis Borken durch. Diese Satzung gilt nicht im Gebiet der Städte Bocholt und Rhede. Die Stadt Bocholt ist Trägerin einer Rettungswache und nimmt insoweit Aufgaben nach 9 Abs. 1 RettG im Bereich ihres Stadtgebietes wahr. Seite 3
4 Darüber hinaus hat sie sich mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom verpflichtet, Rettungsdienst und Krankentransport auch im Bereich der Stadt Rhede durchzuführen. 2 Durchführung des Rettungsdienstes Notfallrettung und Krankentransport werden nach Maßgabe des Rettungsgesetzes NRW durchgeführt. 3 Gebührenerhebung Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes des Kreises Borken werden die in anliegendem Gebührentarif festgesetzten Gebühren erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. 4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist derjenige, der die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt bzw. den Auftrag erteilt hat, sofern sie/er selbst Patientin oder Patient ist. Für den Einsatz eines bestellten aber nicht benutzten Krankenkraftwagens wird die volle Gebühr berechnet. Sofern eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beförderung vorliegt, können Gebühren nach entsprechenden Vereinbarungen unmittelbar mit den Versicherungsträgern (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a.) abgerechnet werden. 5 Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren werden mit dem Beginn der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes fällig. Die Gebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten. 6 Stundung, Niederschlagung, Erlass Stellt die Heranziehung zu den Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte dar, so können sie auf Antrag gestundet, niedergeschlagen bzw. ganz oder teilweise erlassen werden. 7 Begleitpersonen Die Mitnahme einer Begleitperson ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. 8 Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen Die Rechtsmittel gegen einen Gebührenbescheid richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. Durch die Einlegung von Rechtsmitteln wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht berührt. Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Diese Satzung tritt am in Kraft. 9 Inkrafttreten Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren vom außer Kraft. Gebührentarif für die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken gemäß 3 der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken vom Fahrtgebühr 1.1 Fahrten als Krankentransport/Transport von medizinischen Geräten, Medikamenten, Blutkonserven u. a. Grundgebühr 191,00 Seite 4
5 1.2 Fahrten als Rettungstransport Grundgebühr 632, Gebühr für Notarzteinsatz a) mit Notarzteinsatzfahrzeug 850,00 b) ohne Notarzteinsatzfahrzeug 280, Kilometerpauschale für Krankentransporte sowie Transport von medizinischen Geräten, Medikamenten, Blutkonserven u. a. zusätzlich zur Grundgebühr je km ab 51 km 0, Kilometerpauschale für Rettungstransporte zusätzlich zur Grundgebühr je km ab 51 km 0,75 2. Errechnung der Fahrleistung Die Fahrleistung errechnet sich aus den gefahrenen Kilometern zwischen der Abfahrt des Fahrzeuges und der Beendigung der Einsatzfahrt. Fahrleistungen bis einschließlich 50 Kilometer sind in der Grundgebühr enthalten. Erfolgt kein Anschlusseinsatz, endet die Einsatzfahrt an der Rettungswache. 3. Beförderung mehrerer Personen Bei Beförderung mehrerer Personen werden die Gebühren entsprechend aufgeteilt. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Kreisordnung NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf des Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Borken, Dr. Kai Zwicker Landrat Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung Herrn Kamal Hasan Taher Mustafa, geboren am in Damaskus, ist ein Dokument vom , Aktenzeichen UV.10406/21846, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Das Dokument kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2227, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Es gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Seite 5
6 46325 Borken, Fachbereich Jugend & Familie Im Auftrag Brösterhaus Herrn Manuel Gonzales Cias, geboren am , zuletzt wohnhaft in C/FCO Rivera Paquirri 1208, Fuengirola /Malaga ist ein Dokument vom , Aktenzeichen UV.21745, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Das Dokument kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2230, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Borken, Fachbereich Jugend und Familie Im Auftrag Nienhaus Frau Rebecca, Kohring, geboren am in Kassel, zuletzt wohnhaft in Südlohn, Burgring 12, ist ein Dokument vom , Aktenzeichen UV39967, zuzustellen. Der Aufenthalt der Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Das Dokument kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2227, Etage 2A, eingesehen und von der Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts verluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Borken, Fachbereich Jugend und Familie Im Auftrag Retzlaff Herrn Alexsander Semenov, geboren am in Nowotscherkask, Tschuwaschische Republik, Russland, ist ein Dokument vom , Aktenzeichen UV.40662/40663, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Das Dokument kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2227, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Es gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Seite 6
7 Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Borken, Fachbereich Jugend & Familie Im Auftrag Brösterhaus Bekanntmachung nach 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die 2K-BioEnergie GmbH & Co. KG mit Sitz in Borken, Eggenkamp 28, hat mit Antrag vom die Errichtung und den Betrieb eines weiteren Blockheizkraftwerkes auf dem Grundstück in Borken, Josefstraße 10, Gemarkung: Borken, Flur: 14, Flurstück: 589, beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Mit dem Vorhaben wird ein weiteres BHKW für die Versorgung der Berufsschule mit Wärme neben das bereits bestehende BHKW errichtet. Um eine kontinuierliche Wärmeversorgung zu gewährleisten werden zwei zusätzliche Puffertanks von 44 m³ und 138 m³ aufgestellt. Das zusätzliche BHKW dient der vom Gesetzgeber gewünschten flexiblen Stromerzeugung. Die verbrannten Biogasmengen bleiben unverändert, so dass keine Erhöhung der Emissionen erfolgt und somit auch keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete nach Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG zu erwarten sind. Das BHKW wird mit einem Oxidationskatalysator betrieben und es liegen geringe Abluftemissionsmassenströme vor. Die Einwirkungen von Geruch und Lärm sind reversibel. Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar., Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: broo Im Auftrag Martin Ohlms Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) Der hat mit der Stadt Borken eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgabe zum Einsammeln und Befördern von in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfällen im Rahmen des städtischen Wertstoffhofes geschlossen. Die Bezirksregierung Münster hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Verfügung vom genehmigt. Der Vertragstext und Genehmigungsvermerk der Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 49 vom unter der laufenden Nummer 215 veröffentlicht worden. Borken, Fachbereich Natur und Umwelt Seite 7
8 Im Auftrag Blickmann Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Dreiländersee in Gronau Aufgrund der 20 und 114 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NW Seite 926) und der 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW Seite 528) in der zurzeit gültigen Fassung wird vom als Untere Wasserbehörde gemäß dem Beschluss des Kreistages vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für den Landschaftssee (östlicher See, Größe 25,5 ha) und den Badesee (westlicher See, Größe 3,5 ha) des Dreiländersees in Gronau. (2) Die Seefläche des Landschaftssees wird an der westlichen Seite durch eine Bojenkette zum Badesee, im Norden zur Landesgrenze nach Niedersachsen, im Süden zum Brechter Weg und im Osten bis zur eichenbestandenen Wallhecke abgegrenzt. (3) Der Badesee umfasst die Wasserfläche zwischen der Landesgrenze nach Niedersachsen im Norden und der Liegewiese mit Kinderspielplatz vor der Promenade im Süden sowie einer Bojenkette zum Landschaftssee im Osten und dem Ferienhausgebiet im Westen. Für Standort, Lage und Ausmaß des Dreiländersees ist anliegender Lageplan maßgebend, der Bestandteil dieser Verordnung ist. 2 Zweck der Anlage Die Anlage dient der Erholung und der sportlichen Betätigung. Die Nutzung dieser Anlage erfolgt ausschließlich im Rahmen des in dieser Verordnung geregelten Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr. 3 Verbot für Haustiere (1) Das Schwimmenlassen von Hunden und anderen Tieren im Dreiländer-See und das Laufenlassen solcher Tiere im seichten Randbereich des Sees sind verboten. (2) Vierbeiner sind ausnahmslos an der Leine zu führen. (3) Das Reiten oder Führen von Pferden auf dem Rundwanderweg des Dreiländersees ist nicht gestattet. II. Bootsverkehr 4 Örtliche Einschränkung Wasserfahrzeuge sind grundsätzlich nur auf dem Landschaftssee zugelassen. Der Badesee darf nur zu Rettungszwecken mit einem Rettungsboot befahren werden. 5 Bootszulassung (1) Gestattet sind nur Wasserfahrzeuge (Segelboote, Windsurfbretter, Ruder-, Tret- und Kanuboote) ohne eigene Triebkraft. (2) Segelboote werden nur als Jollen ohne Kajütenaufbau bis zu 20 m² Segelfläche zugelassen. (3) Motorboote sind nur mit widerruflicher Genehmigung der Unteren Wasserbehörde und zwar nur zu Rettungszwecken oder als Begleitboote für Ausbildungszwecke des Segel-, Ruder- und Surfsports zugelassen. (4) Als Höchstzahlen für die einzelnen Wasserfahrzeuge werden festgelegt: a) 90 Segelboote oder b) 90 Windsurfbretter oder Seite 8
9 c) 90 Ruderboote einschl. Tretboote oder d) 270 Kanuboote. (5) Die Stadt Gronau überwacht, dass die Höchstzahl von insgesamt 90 Segel- und Ruderbooten sowie Windsurfbretter bzw. 270 Kanubooten nicht überschritten wird. An-stelle von drei Kanubooten kann auch ein Segelboot bzw. Ruderboot oder Windsurfbrett zugelassen werden; ein Doppel-Surfbrett entspricht zwei Windsurfbrettern. (6) Jede(r) Bootsführer(in)/Surfer(in) hat sich so zu verhalten, dass kein(e) andere(r) Benutzer(in) des Sees gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird, zu dem muss er(sie) über einen erforderlichen Befähigungsnachweis (Segelschein, Surfschein) verfügen. 6 Fahrverbot (1) Die Boote und Surfbretter haben mindestens 8 m Abstand vom Ufer und von der Bojenkette einzuhalten. (2) Das Befahren des Sees während der Nachtzeit (1/2 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1/2 Stunde vor Sonnenaufgang) ist nicht gestattet. (3) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den See nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befahren. 7 An- und Ablegen (1) Das An- und Ablegen ist nur an den hierfür vorgesehenen Stellen gestattet. (2) Das Festmachen an Bojen ist nicht erlaubt; es ist untersagt, an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen zu ankern. 8 Modellboote Modellboote ohne eigene Triebkraft und mit Elektromotoren dürfen die Anlage im Bereich der süd-östlichen Bucht befahren. 9 Ausnahmen (1) Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken kann Ausnahmen von dieser Verord-nung für Segel-, Ruder-, Kanu- und Windsurfregatten nur auf dem Landschaftssee zu-lassen. Für die jeweilige Regattastrecke und die Dauer der Regatta ist der nach dieser Verordnung weiter zugelassene Gemeingebrauch eingeschränkt. (2) Übungen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes sowie Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Luftschutzübungen und auch Übungen für Zwecke der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sind nach 8 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit lfd. Nr der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken anzuzeigen. Während dieser Übungen ist der nach dieser Verordnung zugelassene Gemeingebrauch eingeschränkt. III. Baden und Schwimmen 10 Örtliche Einschränkung Das Baden und Schwimmen ist im Landschaftssee (östlicher See) verboten. 11 Aufsicht bei Kindern Kinder unter 7 Jahren ist das Baden nur in Begleitung und unter Aufsicht einer Aufsichtsper-son gestattet. 12 Wachdienst (1) Eine Badeaufsicht wird nicht geführt. Jeder Benutzer hat sich in eigener Verantwortung über die Wassertiefen zu informieren. (2) Insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen während der Freibadesaison ist die DLRG berechtigt, einen Rettungswachdienst nach den Grundsätzen Warnen und Retten durchzuführen. Die Anwesenheit der DLRG wird durch Hochziehen ihres Signals am Wachgebäude bekannt gemacht. Seite 9
10 (3) Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen während der Saison ist der Windsurfingclub Dreiländersee e. V. und die Wassersportabteilung des SV Vorwärts Gronau berechtigt, Überprüfungen der Bootszulassungen im Sinne des 5 dieser Verordnung durchzuführen. (4) Den Anweisungen der städtischen Seeaufsicht, der DLRG und der externen Security-Unternehmen ist Folge zu leisten. IV. Eissport 13 Örtliche Einschränkung Eissport ist, ausgenommen Eissegeln und -surfen, nur auf dem Badesee gestattet. 14 Ausübung (1) Die Ausübung ist nur dann erlaubt, wenn die Eisfläche von der Stadt Gronau frei-gegeben worden ist. (2) Jede(r) Benutzer(in) hat sich in eigener Verantwortung über die Tragfähigkeit des Eises zu informieren. (3) Insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen während der Eissportsaison ist die DLRG berechtigt, einen Rettungswachdienst nach den Grundsätzen Warnen und Retten durchzuführen. Die Anwesenheit der DLRG wird durch Hochziehen ihres Signals am Wachgebäude bekannt gemacht. V. Schlussbestimmungen 15 Zuständigkeiten Für die Überwachung und Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung sowie für die Erteilung notwendiger Anordnungen im Einzelfall sind die ordnungsrechtlich verantwortlichen Behörden (Stadt Gronau, Polizei und der als Untere Wasserbehörde) zuständig. 16 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 123 Ziffer 27 des Landeswassergesetzes (LWG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Anordnungen zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße zu 500,00 Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-keiten ist der Landrat - Untere Wasserbehörde - in Borken. 17 Aushang Diese Verordnung ist an folgenden Stellen bekannt zu geben: a) an allen Zuwegungen zum Dreiländersee b) am Bootssteg/Slipanlage c) am Badesee. 18 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer Die Verordnung tritt ab dem in und am außer Kraft, wenn nicht vorher der Kreistag eine Verlängerung beschließt. Die vorstehende Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Borken, den Dr. Kai Zwicker Seite 10
11 Seite 11
12 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Berkelsee in Vreden Aufgrund der 20 und 114 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes-wassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NW Seite 926) und der 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungs-behördengesetz - OBG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW Seite 528) in der zurzeit gültigen Fassung wird vom als Untere Wasserbehörde gemäß dem Beschluss des Kreistages vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Wasserfläche des Berkelsees in Vreden. (2) Der Berkelsee umfasst die Seefläche zwischen der regulierten Berkel im Norden und den Uferflächen im Süden bis zu einem Abstand von ca. 80 m zur Stadtlohner Straße sowie im Osten durch die Umgehungsstraße B70 und die innerstädtische Ringstraße im Westen (Fläche ca. 6 ha). Für Standort, Lage und Ausmaß des Berkelsees ist anliegender Lageplan maßgebend, der Bestandteil dieser Verordnung ist. 2 Zweck der Anlage Die Anlage dient der wasserbezogenen Erholung und dem Erleben von Wasser einschließlich einer untergeordneten saisonalen Strandgastronomie und der sportlichen Betätigung. Die Nutzung dieser Anlage erfolgt ausschließlich im Rahmen des in dieser Verordnung geregelten Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr. 3 Haustiere Das Schwimmenlassen von Hunden und anderen Tieren im Berkelsee und das Laufenlassen solcher Tiere im seichten Randbereich dieses Sees sind verboten. II. Bootsverkehr 4 Bootszulassung (1) Das Befahren der Anlage mit Wasserfahrzeugen (Segelboote, Windsurfbretter, Ruder- und Kanuboote) ohne eigene Triebkraft ist gestattet. (2) Doppel-Surf-Bretter und Mehrrumpfboote sind nicht zugelassen. Zum Zweck der Schulung dürfen jedoch Doppel-Surf-Bretter benutzt werden, wenn der Gemeingebrauch nicht eingeschränkt wird. (3) Motor-Boote sind nicht zugelassen. (4) Segel-Boote werden nur als Jollen ohne Kajütenaufbau und bis zu einer maximalen Gesamt-länge von 4 m oder/und einer Segelfläche von maximal 10 m² zugelassen. (5) Zur Verhinderung gegenseitiger Gefährdungen auf dem Berkelsee und unter der Voraus-setzung, dass nur ein Drittel der Boote und Bretter gleichzeitig im Betrieb sind, werden nach-stehend folgende Höchstzahlen der einzelnen Wasserfahrzeuge unter Beachtung der derzei-tigen für den Bootsverkehr zur Verfügung stehenden Wasserfläche von ca. 5 ha festgelegt: Segelboote (5 je ha) oder Windsurfbretter (5 je ha) oder Ruderboote (5 je ha) oder Kanuboote (15 je ha). (6) Im Rahmen dieser festgelegten Höchstzahlen gibt die Stadt Vreden an die Nutzer Zulassungsnummern aus, die deutlich sichtbar an der Außenseite der Boote anzubringen sind. Wind-surfer haben die Zulassungsnummer am Körper zu tragen oder am Gabelbaum zu befestigen. Weiterhin überwacht die Stadt Vreden, dass die Höchstzahl von insgesamt 25 Segel- und Ruderboote sowie Windsurfbretter bzw. 75 Kanuboote nicht überschritten wird. Anstelle von 3 Kanubooten kann auch 1 Segelboot bzw. Ruderboot oder Windsurfbrett zugelassen werden. Seite 12
13 5 Fahrverbot Das Befahren der Anlage während der Nachtzeit (1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) ist nicht gestattet. 6 An- und Ablegen (1) Das An- und Ablegen ist nur an den hierfür vorgesehenen Stellen gestattet. (2) Das Festmachen an Bojen ist nicht erlaubt; es ist untersagt, an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen zu ankern. 7 Modellboote (1) Modellboote dürfen die Anlage im Bereich der nord-westlichen Bucht in dem im Lageplan gekennzeichneten Bereich befahren. (2) Modellboote mit Verbrennungsmotor dürfen auf dem See nicht betrieben werden. 8 Ausnahmen (1) Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken kann Ausnahmen von dieser Verordnung für sportliche Veranstaltungen wie Segel-, Ruder-, Kanu- und Windsurfregatten und kulturelle Veranstaltungen zulassen. Für die jeweilige für die Veranstaltung genutzte Teilfläche des Sees und die Dauer der Veranstaltung ist der nach dieser Verordnung weiter zugelassene Gemeingebrauch eingeschränkt. (2) Übungen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes sowie Feuerwehr-, Katastrophenschutzund Luftschutzübungen und auch Übungen für Zwecke der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sind nach 8 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit lfd. Nr der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken anzuzeigen. Während dieser Übungen ist der nach dieser Verordnung zugelassene Gemeingebrauch eingeschränkt. III. Baden und Schwimmen, Eissport 9 Verbot für Badebetrieb Baden und Schwimmen ist im gesamten Bereich des Berkelsees verboten. 10 Verbot für Eissportbetrieb Eissport ist im gesamten Bereich des Berkelsees verboten. IV. Schlussbestimmungen 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 123 Ziffer 27 des Landeswassergesetzes (LWG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Anordnungen zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist der Landrat - Untere Wasserbehörde - in Borken. 12 Aushang Diese Verordnung ist an folgenden Stellen bekannt zu geben: a) am Bootssteg b) im Badebereich c) im Modellbootbereich d) an den Zufahrtswegen zum See Seite 13
14 13 Geltungsdauer (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Verordnung tritt am außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet. Borken, Dr. Kai Zwicker Seite 14
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16 Aufgebot über eine Sparurkunde der Sparkasse Westmünsterland Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND Der Vorstand Seite 16
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