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1 SchleswigHolstein Kaltenkirchen IG BCE-LANDESBEZIRK NORD Wolfenbüttel Alfeld 8 UMFA SSENDE QUAL IF I Z IERUNG VON JUGEND UND AUSZUBILDENDENVER TRE TER( INNE)N Hannover Ibbenbüren 1 BILDUNG Hamburg/ Harburg 0 up start Oldenburg 2 S E M I N A R P R O G R A M M

2 2 JAV 2018 IG BCE-Landesbezirk Nord Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) Ibbenbüren Oldenburg Wolfenbüttel Schleswig- Holstein Hannover Kaltenkirchen Hamburg/ Harburg Alfeld 2

3 Es gibt nur eine Sache auf der Welt, die teurer ist als Bildung: Keine Bildung! Jeannette Härtling Landesjugendsekretärin John F. Kennedy Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg auf unseren Seminaren 2018! Euer IG BCE-Landesbezirk Nord Jeannette Härtling Landesjugendsekretärin 3

4 IG BCE-Landesbezirk Nord Der IG BCE-Landesbezirk Nord erstreckt sich über eine Fläche von rund km 2. Sie wird begrenzt von Dänemark im Norden, den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen im Westen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im Osten sowie Hessen im Süden. Insgesamt zählen wir Mitglieder in 724 Betrieben aus den Bereichen Chemie, Kautschuk, Kunststoff, Papier, Glas, Steinkohle, Erdöl / Erdgas, Grob- und Feinkeramik, Braunkohle, Kali und Salz, Leder sowie vielen weiteren Branchen. Sie werden unterstützt von unseren Büros in Alfeld, Wolfenbüttel, Oldenburg, Hannover, Ibbenbüren, Schleswig-Holstein und Hamburg / Harburg. Darüber hinaus bieten die sieben Bezirke effiziente Weiterbildung an. Und zwar ganz in deiner Nähe! IG BCE-Bezirk Alfeld Kalandstraße Alfeld Telefon: bezirk.alfeld@igbce.de IG BCE-Bezirk Hamburg / Harburg Besenbinderhof 60, Ebene Hamburg Telefon: bezirk.hamburg@igbce.de IG BCE-Bezirk Hannover Königsworther Platz Hannover Telefon: bezirk.hannover@igbce.de IG BCE-Bezirk Oldenburg Amalienstraße Oldenburg Telefon: bezirk.oldenburg@igbce.de IG BCE-Bezirk Schleswig-Holstein Friedenstraße Kaltenkirchen Telefon: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de IG BCE-Bezirk Wolfenbüttel Im Kalten Tale Wolfenbüttel Telefon: bezirk.wolfenbuettel@igbce.de IG BCE-Bezirk Ibbenbüren Breite Straße Ibbenbüren Telefon: bezirk.ibbenbueren@igbce.de 4

5 IG BCE-Landesbezirk Nord Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: lb.nord@igbce.de Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 16:00 Uhr Freitag: 08:00 14:00 Uhr Ibbenbüren Oldenburg Wolfenbüttel Schleswig- Holstein Kaltenkirchen Hamburg/ Harburg Hannover Alfeld 5

6 Inhalt JAV-Seminare auf Landesebene...7 Los geht s mit den Seminaren JAV I IV...8 Die Grundausstattungen der Seminare JAV I III.... Landesbezirk Nord JAV I Grundlagenseminar...11 JAV II Grundlagenseminar JAV III Grundlagenseminar...13 JAV IV Grundlagenseminar Eine Woche volles Programm rund um die JAV-Mitbestimmung...14 JAV-Seminare auf Bundesebene Weitere Informationen Schulferien Der direkte Draht...22 Kosten...23 Informationen zur Freistellung...24 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG...27 Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung...2 Impressum Fotonachweis...31 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik...17 JAV Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium...18 JAV-Vorsitzendenseminar Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen...1 JAV-Ausbildung 4.0 Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten

7 Als JAV durchstarten start up BILDUNG UMFASSENDE QUALIFIZIERUNG VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNE)N mit den Grundlagenseminaren JAV I IV und weiteren Seminaren auf Landesebene 7

8 Los geht s mit den Seminaren JAV I IV Mit den BWS-Seminaren JAV I IV bist du gut aufgestellt. Du wirst praxisnah und kompetent unterstützt. Die Seminare sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten. Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten! Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 24 bis 26! start up BILDUNG UMFASSENDE QUALIFIZIERUNG VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNE)N 8

9 Die Grundausstattungen der Seminare JAV I III Bei den Seminaren JAV I III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. JAV I JAV-Tasche JAV-Arbeitshilfe BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung

10 JAV II JAV III BWS-Tasche JAV-II-Arbeitsmaterialien Ausbildung checken und verbessern BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar JAV-Laptop-Tasche JAV-III-Arbeitsmaterialien JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks Beurteilungssysteme BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar 10

11 JAV I Grundlagenseminar Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit warum? Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden. dein Vorteil: Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.! start up BILDUNG Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie Bundes-JAV-Seminaren. Termine: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer April IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz 1.112,00 660,00 BWS Dezember Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe 1.112,00 550,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 11

12 JAV II Grundlagenseminar Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Rechtliche und ualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise warum? Um der alltäglichen Arbeit in einer Jugend- und Auszubildendenvertretung gerecht zu werden, ist die Teilnahme am JAV-II-Grundlagenseminar unumgänglich. So sollten Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hoch halten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen. start up BILDUNG dein Vorteil: Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung wirklich einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Februar Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe 1.112,00 550,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 12

13 JAV III Grundlagenseminar Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten warum? Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln, und ist im JAV-III-Grundlagenseminar bestens aufgehoben. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tätigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! start up BILDUNG dein Vorteil: Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsvereinbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars. Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai / Juni IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz 1.112,00 660,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 13

14 JAV IV Grundlagenseminar Eine Woche volles Programm rund um die JAV-Mitbestimmung Rückblick auf die JAV-Seminare I III Handlungs- und Arbeitsorganisation innerhalb der JAV Arbeitsrecht für JAVen Integration und Inklusion Gleichstellung im Betrieb Berufsausbildung: Rechte und Pflichten der Azubis und der JAV Rhetorik-Grundlagen und Redetechniken Tarifpolitik und -autonomie Rolle der JAV bei Tarifverhandlungen warum? Der Grundstein für deine JAV-Arbeit ist bereits in den Seminaren JAV I-III gelegt worden. Um den Ansprüchen an deine Tätigkeit jedoch immer besser gerecht zu werden, braucht es noch mehr. So solltest du auch gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Mutterschutzgesetz (MuSchG) draufhaben. Und das ist längst nicht alles. Auch Themen wie Arbeitsorganisation oder die Rechte und Pflichten von Azubis brennen unter den Nägeln. Nicht zu vergessen, dass fundiertes Wissen über Tarifpolitik generell und die eigenen Möglichkeiten bei Tarifverhandlungen extrem wichtig für dich ist. Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) dein Vorteil: Dieses Seminar bietet dir alles, was für deine nächsten Schritte rund um die JAV-Mitbestimmung nützlich ist. Eine ganze Woche arbeitest du mit Gleichgesinnten in Teams an wichtigen Themen rund um die Jugendvertretung. Dabei steht so Spannendes wie Arbeitsrecht, Berufsausbildung, Integration, Umgang mit Mobbing, das Durchspielen von Tarifverhandlungen oder sogar Rhetorik-Training auf der Agenda. Intensiver kann Schulung kaum sein. Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz 1.112,00 660,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 14! Voraussetzung start up BILDUNG für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-III-Grundlagenseminars.

15 Weiter geht s mit den start up BILDUNG UMFASSENDE QUALIFIZIERUNG VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNE)N JAV-Seminaren auf Bundesebene 15

16 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik...17 JAV Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium...18 JAV-Vorsitzendenseminar Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen...1 JAV-Ausbildung 4.0 Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten...20 Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 16

17 JAV Rhetorik und Verhandlungsführung Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben warum? Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und äh ja, das war s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig. Die richtigen Worte auf der JA-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik. start up BILDUNG dein Vorteil: In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer April Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.40,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 17

18 JAV-Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Aufgaben und JA-Versammlungen JAV-Wahlen Zusammenarbeit mit dem Wahlvorstand Dokumentation und Übergabe der JAV-Arbeit warum? Tue Gutes und rede darüber. Das ist eine alte Binsenweisheit, aber auch leichter gesagt als getan. Denn wie leistet man eigentlich gute Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise rund um die JAV-Wahlen? Und was ist für Letztere wichtig? Wer Antworten auf diese Fragen sucht, ist in diesem Seminar genau richtig. start up BILDUNG dein Vorteil: Hier lernst du, was gute Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb ausmacht und was nötig ist, um eine JAV-Wahl optimal vorzubereiten. Auch die Durchführung der Wahlen sowie rechtliche Hilfestellungen zur Übergabe der JAV-Arbeit stehen auf unserer Tagesordnung. Ferner wird aufgezeigt, wie du deine Tätigkeiten rund um die Interessenvertretung richtig dokumentierst.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. NEUES SEMINAR! Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.40,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 18

19 JAV-Vorsitzendenseminar Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? start up BILDUNG dein Vorteil: Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.40,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 1

20 JAV-Ausbildung 4.0 Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten Thema der Zukunft: Ausbildung 4.0 Trends und Konseuenzen Mitgestaltungsmöglichkeiten der JAV warum? Die immer schneller voranschreitende Digitalisierung in den Betrieben hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildung. Aber ist wirklich jede Neuerung zum Vorteil der Azubis? Wie kann das ausbildende Personal von der Interessenvertretung mitgenommen werden? Und welche Rolle übernimmt die Berufsschule? Als JAV solltest du nicht am Rand stehen, sondern die Prozesse aktiv mitgestalten. Hier lernst du, wie das funktioniert. start up BILDUNG dein Vorteil: In diesem Seminar erhältst du praktische Antworten auf die oben genannten Fragen. So nehmen wir den Trend zur Ausbildung 4.0 genau unter die Lupe und zeigen auf, welche Konseuenzen er für Azubis hat. Zugleich lernst du Mitgestaltungsmöglichkeiten der Jugendund Auszubildendenvertretung sowie des Betriebsrats hierzu kennen.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. NEUES SEMINAR! Termin: Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.40,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de, 20

21 Land Winter Ostern Schulferien 2018 Himmelfahrt / Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten Baden-Württemberg Bayern Berlin / / Brandenburg Bremen Hamburg / / und Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen / / Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt und und Schleswig-Holstein* Thüringen * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli Quelle: 21

22 Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Natascha von Morgenstern-Bläsig (Teamleitung) Michael Bärwinkel Claudia Binnewies HOTLINE: Anmelden kannst du dich telefonisch, schriftlich per , Post oder Fax oder direkt auf unserer Website ERREICHBARKEIT Montag Donnerstag: Freitag: 08:00 17:00 Uhr 08:00 15:00 Uhr 22

23 Kosten Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten, Jugendund Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme kann gern bei uns angefragt werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebsräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen)en, die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Die Stornierung ist schriftlich bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach, d. h. bei einer Stornierung, die in einem Zeitrahmen von weniger als 28 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 % je Teilnehmer erhoben. Bei einer Stornierung unterhalb von 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Teilnehmerbetrag fällig. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartner(inn)en Samantha Tomic (Teamleitung) Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Marion Probst Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Heidi Wenzel Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de 23

24 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Gemäß 65 Abs. 1 BetrVG gelten die 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben ( 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG AP Nr. 4) Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15). Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15) 24

25 Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. 25

26 Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom ABR 55 /4). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. 26

27 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG findest du: zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter in der Broschüre FAQ Fragen und Antworten sowie in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung! IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de 27

28 28 gut zu wissen! Betriebsratsliteratur im BWS-Shop Unser Online-Shop bietet ein breites Spektrum an aktueller Fach- und Spezialliteratur für die Arbeit im Betriebsratsgremium. Schwerpunktthemen: Neu im Betriebsrat Sozialrecht Arbeitsrecht Wirtschaftswissen Betriebsverfassung Kommunikation Tarifrecht Arbeitsorganisation UN-Mitbestimmung Benötigst du Hilfe oder hast du Fragen? Dann wende dich gerne an: Darüber hinaus können auch alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Bücher per oder Fax über den BWS-Fachverlag bestellt werden. (Bestellungen): (sonstige Anfragen): Andrea Knüppel Telefon: BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz Hannover

29 Beitrittserklärung und Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung Einzugsvollmacht Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Per Fax: oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben. Name Vorname Vorname Name Geburtsdatum PLZ / Wohnort Straße, / Hausnummer Nationalität m / w Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ/ Ort Tätigkeit privat Telefon Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende (Monat/ Jahr) (Monat / Jahr) Tätigkeit Werber(in) dienstlich Mobiltelefon Telefon Mobiltelefon Berufsgruppe 01 Angelernte 02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen) 03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en 04 Büroangestellte /Kaufleute 05 Meister(innen) 07 AT-Angestellte: 08 Angestellte im Außendienst 0 Akademiker(innen) 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen 12 Sonstige: 2

30 Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung *Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. *Mitgl.-Nr. Einverständniserklärung nach 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Ort, Datum Unterschrift Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort IBAN DE BIC (8 oder 11 Stellen) Ort, Datum Unterschrift Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandats Mandatsreferenz : (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten. 30

31 Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz Hannover und BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape Konzeption & Gestaltung Syskom Werbeagentur GmbH Text bildertoeneworte Druck BWH GmbH Fotonachweis Titel, Rückseite NataliaDeriabina Seite 2 Großes Foto: ivafet, kleine Fotos: tsvibrav, oneinchpunch, NataliaDeriabina Seite 3 Hintergrundfoto: tsvibrav Foto Jeanette Härtling: cordula kropke Seite 4 Hintergrundfoto: ivafet Städtefotos: Alfeld: Heidas, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: licenses/by-sa/3.0/de/ legalcode, Hamburg: nilsz Hannover: eyewave Ibbenbüren: STBR, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.5-de, URL: legalcode, Kaltenkirchen: Staro1, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: legalcode, Oldenburg: fotobeam.de Wolfenbüttel: Borisb17 Seiten 5, 7, 15, 21, 27 takoburito Seite 8 filadendron Seite 10 Fotodesign Joachim Wintz Seite 16 pixelfit Seite 17 izusek Seite 18 sanjeri Seite 1 kali Seite 20 filadendron Seiten 22 23, 28 Dirk Egelkamp Fotografie Seite 24 Ivan Sedlak Seite 25 LDProd Seite 26 nd Seite 28 Großes Foto: vladj

32 Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de igbcebws

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