JAV IG BCE-Landesbezirk Bayern Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

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1 JAV 2017 IG BCE-Landesbezirk Bayern Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) 1

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3 JAV 2017 IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) 3

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5 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) für 2017 in der Hand. Um euch bei der Arbeit als JAV in den Betrieben zu unterstützen, haben wir ein umfangreiches Seminarprogramm entwickelt. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten und damit möglichst alle Fragen umfangreich beantworten: Wie kann eine JAV beispielsweise dabei mithelfen, dass junge Menschen überhaupt in den Betrieb reinkommen, also eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV mit dafür sorgen, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern? Wie kann die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die Aufgaben, die ihr in euren JAVen beratet. 5

6 Unsere Teamerinnen und Teamer sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem Erleben und können euch nicht nur inhaltlich ualifizieren, sondern haben auch Erfahrung damit, wie die guten Inhalte praktisch umgesetzt werden können und wie ihr Strategien und Argumentationen entwickeln könnt, um euren Zielen näher zu kommen. Und in den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAV-Arbeit unterstützen. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks Baden- Württemberg. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die JAV-Seminare der Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns auf euch. 6 Catharina Clay Landesbezirksleiterin

7 IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg In Baden-Württemberg vertritt die IG BCE die Interessen von rund Mitgliedern. Diese sind größtenteils in den folgenden Branchen tätig: Chemie, Papier, Kunststoff, Leder, Kautschuk, Glas, Feinkeramik, Kali- und Steinsalz, Grobkeramik, Schleifmittel, Umwelt, Entsorgung, Energieerzeugung und Veredelung. Sitz der Landesbezirksleitung ist Stuttgart. Hinzu kommen unsere Büros in den Bezirken Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Mannheim und Kornwestheim sowie zwei weitere Büros in Weinheim und Heilbronn. Egal, ob du bereits Mitglied der IG BCE bist oder erst noch beitreten möchtest: Dank unserer flächendeckenden Aufstellung verfügen wir über Anlaufstellen ganz in deiner Nähe. Schließlich hat deine individuelle Beratung und Betreuung für uns höchste Priorität. IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Willi-Bleicher-Straße Stuttgart Telefon: Fax: Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Freitag: 08:00 13:00 Uhr 7

8 IG BCE-Bezirk Freiburg Friedrichstraße Freiburg Telefon: IG BCE-Bezirk Stuttgart Poststraße Kornwestheim Telefon: bezirk.stuttgart@igbce.de IG BCE-Bezirk Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a Karlsruhe Telefon: bezirk.karlsruhe@igbce.de IG BCE-Bezirk Ulm Weinhof Ulm Telefon: bezirk.ulm@igbce.de IG BCE-Bezirk Mannheim Hans-Böckler-Straße Mannheim Telefon: bezirk.mannheim@igbce.de 8

9 Inhalt JAV-Seminare auf Landesebene JAV-Seminare auf Bundesebene Landesbezirk Baden-Württemberg JAV I Grundlagenseminar JAV II Ausbildung checken und verbessern JAV III Arbeitstechniken JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung JAV Qualität und Zukunft der Ausbildung JAV ein starker Partner in der Ausbildung JAV-Vorsitzendenseminar JAV-Seminar für 1er-JAVen Fortsetzung siehe Rückseite 9

10 Goodies JAV-Wahlen Was kommt nach der Wahl? Postkarten Kalender Schulferien JAV-Wahlen 2016 ALLES RUND UM DIE WAHLEN IM HERBST 2016 und was danach passiert! Seite 31 Weitere Informationen Der direkte Draht Kosten Informationen zur Freistellung Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung Impressum Fotonachweis

11 Als JAV durchstarten für die JAV-Arbeit Im Spätherbst 2016 sind JAV-Wahlen. Welche Schritte sind im Vorfeld wichtig? Und welche danach? All das erfährst du in unseren JAV-Seminaren. Sie sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt -beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten. Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten! Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 51 bis 55! 11

12 12 Los geht s: Mit den BWS-Seminaren JAV I III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.

13 Die Grundausstattungen der Seminare JAV I III JAV I Bei den Seminaren JAV I III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. für die JAV-Arbeit JAV-Tasche BWS-Kugelschreiber BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick JAV-Arbeitshilfe Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung

14 JAV II JAV III 14 BWS-Tasche BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber JAV-II-Arbeitsmaterialien Ausbildung checken und verbessern Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar JAV-Laptop-Tasche BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber JAV-III-Arbeitsmaterialien JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks Beurteilungssysteme Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar

15 JAV I Grundlagenseminar Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit warum? Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden. dein Vorteil: Inhalte Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.! Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie Bundes- JAV-Seminaren. Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 15

16 JAV I Grundlagenseminar Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Jan. / Feb Maritim Parkhotel Mannheim 1.042,00 836,00 BWS März Hotel Berlin, Sindelfingen 1.090,00 869,00 BWS März Hotel Gasthof am Selteltor, Wiesensteig 998,00 669,00 BWS Juni Maritim Parkhotel Mannheim 1.042,00 842,00 BWS September Hotel Berlin, Sindelfingen 1.057,00 735,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 16 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

17 JAV II Ausbildung checken und verbessern dein Vorteil: Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Rechtliche und ualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise warum? Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hoch halten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen. Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung wirklich einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 17

18 JAV II Ausbildung checken und verbessern Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juli Hotel Badischer Hof, Biberach-Prinzbach 1.085,00 663,00 BWS Oktober Hotel Sonneck, Schwäbisch Hall 1.083,00 590,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 18 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

19 JAV III Arbeitstechniken Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten warum? Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tätigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! Wer sich vom Wust der Aufgaben nicht überrollen lassen will, ist im JAV-III-Seminar bestens aufgehoben! dein Vorteil: Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsvereinbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 19

20 JAV III Arbeitstechniken Termin IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer November BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel, Mannhein 1.081,00 956,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 20 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

21 Weiter geht s mit den JAV-Seminaren auf Bundesebene. Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 21

22 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung JAV Qualität und Zukunft der Ausbildung JAV ein starker Partner in der Ausbildung JAV-Vorsitzendenseminar JAV-Seminar für 1er-JAVen

23 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben warum? Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und äh ja, das! war s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig. Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik. dein Vorteil: Inhalte In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 23

24 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni April/ Juli Kagel-Möllenhorst 998,00 899,00??? 704,00 BWS BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 24 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

25 JAV Qualität und Zukunft der Ausbildung JAV ein starker Partner in der Ausbildung Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Ausbildung Qualität der Ausbilder(innen) vor Ort prüfen Moderne Ausbildungskonzepte kennenlernen warum? Duale Ausbildung made in Germany ist ein seit Jahren bewährtes Erfolgsmodell. Doch Arbeit und Ausbildung sind gerade zu heutigen Zeiten einem starken Wandel unterworfen. Als Interessenvertretung ist die JAV daher mehr denn je in der Verantwortung, die Qualität von Ausbildungen zu erhalten und stetig zu verbessern. Dabei orientieren sich ihre Handlungsfelder am Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und am Berufsbildungsgesetz (BBiG).! dein Vorteil: Inhalte In dem Seminar lernst du die duale Ausbildung im Wandel sowie moderne Ausbildungskonzepte kennen. Dabei stellen wir zum einen die Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vor, zum anderen widmen wir uns der Einschätzung der Qualität von Ausbildungen und Ausbilder(inne)n. Ziel ist, das Thema über seine betriebliche Dimension hinaus zu begreifen. Das Seminar bietet eine Erweiterung der Kenntnisse aus dem JAV-II-Seminar. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 25

26 JAV Qualität und Zukunft der Ausbildung JAV ein starker Partner in der Ausbildung Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni / Juli Kagel-Möllenhorst 998,00 899,00??? 704,00 BWS BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 26 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

27 JAV-Vorsitzendenseminar Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE dein Vorteil: Inhalte Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten. warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 27

28 JAV-Vorsitzendenseminar Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) 28 Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Oktober Kagel-Möllenhorst 998,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

29 JAV-Seminar für 1er-JAVen Welche Besonderheiten gelten für mich? Habe ich besondere Rechte und Pflichten? Mit welchen Personen kann und sollte ich zusammenarbeiten? Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen? Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und greifbar? warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertreter kommt dir in einer 1er- JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Besonders die Situation, dass du als Einzelkämpfer agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen erfährst. dein Vorteil:! Inhalte Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 29

30 JAV-Seminar für 1er-JAVen Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai Kagel-Möllenhorst 998,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 30 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

31 Jav-Wahl 2016 d e i n e S t i m m e z ä h l t! Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Von Oktober bis November finden die Wahlen zur neuen JAV statt und für die folgenden zwei Jahre kümmern sich die gewählten Vertreter(innen) um die Belange der jungen Leute im Betrieb. Sie setzen sich für eine gute Ausbildung ein und sorgen z. B. dafür, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden. 31

32 32 Haben Auszubildende berufliche Probleme, versucht die JAV, zu vermitteln. Sie nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung entgegen und überprüft für ihre Zielgruppe, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus agieren die JA-Vertreter häufig auch als Vermittler zwischen den Auszubildenden und dem Betriebsrat. Damit das auch in deinem Betrieb so ist, geh zur JAV-Wahl und nutze die angefügten Postkarten, um andere junge Leute in deinem Betrieb zum Mitmachen zu motivieren.

33 Wann kann eine JAV gewählt werden? Ein Betrieb kann eine JAV bilden, wenn dort mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren arbeiten. Außerdem muss es einen Betriebsrat geben. Wie viele JA-Vertreter gewählt werden, hängt von der 2 Zahl der jungen Beschäftigten und Auszubildenden ab. 1 3 Möchtest du auch kandidieren? Jeder Beschäftigte eines Betriebs, der noch nicht 25 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl stellen es sei denn, er ist bereits Mitglied des amtierenden Betriebsrats. Es spielt keine Rolle, wie lange der Kandidat dem Unternehmen bereits angehört und ob er seine Ausbildung eventuell schon abgeschlossen hat

34 Engagier dich! Stell dich zur Wahl oder unterstütze eine andere junge Person in deinem Betrieb. So ist sichergestellt, dass deine Interessen und die deiner jungen Kolleg(inn)en im Betrieb vertreten werden. Es lohnt sich! Weiterführende Informationen und Download- Materialien zum Thema JAV-Wahl 2016 findest du auf: 34

35 Das Wahlergebnis steht fest. Was nun? Die Arbeit des Wahlvorstands ist noch nicht beendet. So geht s weiter: 1. Der Wahlvorstand erstellt die Wahlniederschrift Inhalt der Niederschrift: Anzahl der abgegebenen Stimmen Anzahl der ungültigen Stimmen Berechnete Höchstzahlen (bei Listenwahl) Verteilung der Höchstzahlen Namen der gewählten JAV-Mitglieder 2. Weiterleitung der Wahlniederschrift an die IG BCE und den Arbeitgeber 3. Wahlergebnis bekannt machen. Schriftliche Benachrichtigung der Kandidat(inn)en Wahlergebnis mitteilen, z. B. durch einen Aushang 4. Einberufung zur konstituierenden Sitzung der JAV Der Wahlvorstand muss vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag alle gewählten JAV-Mitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen. Nach der Wahl eines Wahlleiters wählt die JAV aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n) und die oder den Stellvertreter(in). 5. Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat 35

36 Die neue JAV Die neue Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt jetzt schnell die tägliche JAV-Arbeit in Angriff. Um die neuen Aufgaben gut meistern zu können, bietet die IG BCE BWS spezielle Seminare für dich als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) an. So bist du gut aufgestellt, um die Interessen der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können. Wirf noch einmal einen Blick auf unser Angebot! Sicher findest du ein Thema, das dich weiterbildet und dich bei deiner JAV-Arbeit unterstützt. 36

37 für die JAV-Arbeit

38 Absender Foto: Ukususha

39 b e w e g w a s! jav deine Stimme zählt!

40 Absender Foto: fatchoi

41 b e w e g w a s! jav deine Stimme zählt!

42 Absender Foto: Viktor Neimanis

43 für die JAV-Arbeit

44 Absender Foto: ONiONAstudio

45 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2017 Kalender 1 So Neujahr 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr Karfreitag 15 Sa 1 Mo Tag der Arbeit 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So Pfingsten 5 Mo Pfingsten 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 So Ostersonntag 16 Di 17 Mo Ostermontag 17 Mi 16 Fr 17 Sa 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 Di 25 Do Christi Himmelfahrt 25 So 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 1 So 2 Mo 3 Di Tag der Dt. Einheit 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 6. Ordentlicher Gewerkschaftskongress 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 1. Weihnachtstag 25 Mo 26 Di 2. Weihnachtstag 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 Di 31 Fr 31 Mi 31 Mo 31 Do 31 Di Reformationstag 31 So

46 Schulferien 2017LandWinter 46 Himmelfahrt / Ostern Sommer Herbst Weihnachten Pfingsten Baden-Württemberg Bayern / und Berlin / Brandenburg Bremen / Hamburg / Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen / / Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen / Sachsen-Anhalt / Schleswig-Holstein* Thüringen * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli Quelle:

47 Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Anmeldung und weitere Informationen Hotline: Erreichbarkeit Montag Donnerstag: Freitag: 08:00 17:00 Uhr 08:00 15:00 Uhr 47

48 Mit den BWSSeminaren JAV I III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.

49 Kosten Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von

50 erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartner(innen) Marion Probst Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Samantha Tomic Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Heidi Wenzel Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de 50

51 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Gemäß 65 Abs. 1 BetrVG gelten die 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV- Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben ( 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. 51

52 52 Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG AP Nr. 4) Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15). Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein

53 Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent - lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, 53

54 kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß- 54

55 nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. 55

56 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG findest du: zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter im Bundesprogramm sowie in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung! 56 IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de

57 Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Einzugsermächtigung Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Eintrittsdatum IG BCE Übertritt/Vorgewerkschaft Eintrittsgrund Per Fax: oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben. Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Name Vorname Vorname Name Geburtsdatum PLZ/Wohnort Straße, / Hausnummer Nationalität m / w Personalnummer Beschäftigt bei Beschäftigt Personalnummer bei PLZ/Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn Abteilung Lehrjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsende (Monat/Jahr) / (Monat (Monat / Jahr) / Jahr) Werber(in) privat Berufsgruppe 01 Angelernte 07 AT-Angestellte: dienstlich Telefon Mobiltelefon Telefon Mobiltelefon 02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen) 03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en 04 Büroangestellte/Kaufleute 05 Meister(innen) 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen 08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker(innen) 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte 12 Sonstige:

58 *Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. Einverständniserklärung nach 4 a BDSG *Mitgl.-Nr. Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Ort, Datum Unterschrift Postleitzahl und Ort Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE IBAN D E BIC (8 oder 11 Stellen) Ort, Datum Unterschrift Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

59 Impressum Fotonachweis Titel, Rückseite Komposition: Syskom Werbeagentur GmbH Menschen: Aleksander Kaczmarek Hintergrund: Wavebreakmedia Ltd Seite 2 v. l. n. r.: Yuri Arcurs, Rawpixel Ltd (2. und 4. Foto), monels, Wavebreakmedia Ltd (5. und 6. Foto), gpointstudio, brickrena Seite 4 Ausschnitte Hintergrund Titelbild: Wavebreakmedia Ltd alle anderen: v. l. n. r.: -art-siberia-, Rawpixel Ltd, Tijana87, shironosov Seite 5 Foto Catharina Clay: Thomas Kienzle Seite 7, 8 Städtefotos: Freiburg: peresanz Karlsruhe: Marc Dietrich Mannheim: Sasa Komlen Stuttgart: Olaf Bender Ulm: Jimmy Seite 12 pressmaster Seite 13, 14 Fotodesign Joachim Wintz Seite 21, 22 shironosov Seite 24, 26, 28, 30 Askold Romanov Seite 32, 33, 35 Pazhyna, etraveler Seite 37 Ukususha Seite 39 fatchoi Seite 41 Viktor Neimanis Seite 43 ONiONAstudio Seite 47, 50 Dirk Egelkamp, Fotografie Seite 48 moodboard Seite 52 Ivan Sedlak Seite 54 LDProd Seite 59 Wavebreakmedia Ltd (oben links und unten rechts) -art-siberia- (oben rechts), Tijana87 (unten links) Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck BWH GmbH 59

60 für die JAV-Arbeit Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de Zur mobilen Website: igbcebws

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