Unterlage. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, sap

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1 Vorhaben: EÜ Parsberg km 36,966; Strecke Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, sap Unterlage Bezeichnung 9.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9.2 Maßnahmen blätter 9.3 Bestands- und Konfliktplan Maßnahmenplan (Baustrecke) Maßnahmenplan (Ausgleich) 9.4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

2 Vorhaben: Unterlage 9 EO Parsberg km 36,966; Strecke Landschaftspf/egerischer Fachbeitrag, sap Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich Süd I.NP-S-D-REG (P) Bahnhofstraße Regensburg \~.\o.~o\.~.~.~ / Oalum Unlerscmfl Vertreter des Vorhabenträgers: DB Netz AG Regionales Projektmanagement Richelstraße München Verfasser: WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse Nürnberg Oall.m Unterschrin Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Planungsstand: April 2017

3 IDBI NETZE Bauherr DB Netz AG Produktionsdurchführung Regensburg Bahnhofstraße Regensburg,~.'\o.).o:,~ '.:'\~J Strecke EÜ km 36,966 Parsberg Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) Ersteller: Bearbeiter H. Hintem,eier M. Biederer J.Eber1 Projekt- Nr. L 16/41 Datum April 2017 WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 Tel / Nürnberg Fax

4 EÜ, km 36,966 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen Vorhaben Rechtliche Grundlagen Untersuchungsumfang Abstimmungsergebnisse mit Behörden Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild Geschützte Gebiete und Bestandteile von Natur und Landschaft Vegetation Tiere Boden Wasser Klima und Luft Landschaftsbild und Erholung Konfliktanalyse und Vermeidung/ Minimierung Beschreibung des Eingriffs Konfliktvermeidung und -minimierung Unvermeidbare Beeinträchtigungen Beeinträchtigung streng geschützter Arten Landschaftspflegerische Maßnahmen Bedarf an Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen Maßnahmenkonzept Lage, Bestand und Planung der Ausgleichsmaßnahme 003_A Zusammenfassung Quellen- und Abkürzungsverzeichnis Anhang: Amtliche Biotopkartierung

5 EÜ, km 36,966 Tabellen- und Abbildungssverzeichnis Tab. 1: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Projektwirkungen... 8 Tab. 2: Eingriff in Bahn- und Straßennebenflächen (Konflikt K) Tab. 3: Kompensationsbedarf Tab. 4: Kompensationsumfang Abb. 1: Lage der EO bei km 36,966 in Parsberg Abb. 2: Blick auf die EO von Süden Abb. 3: Gehölze und Gabionenwand südwestlich EO Abb. 4: Böschung südöstlich EO mit Baumbestand Abb. 5: Zufahrt zur Brücke Abb. 6: Zufahrt zur Brücke Abb. 7: Böschung und Rad-/Fußweg nordwestlich EO Abb. 8: Bahnbegleitgehölze nordwestlich EO entlang Rad-/Fußweg Abb. 9: Böschung nordöstlich der EO Abb. 10: Geschotterte Verkehrsfläche mit Einzelbäumen Abb. 11: Gras- und Krautflur mit angrenzendem Böschungsbewuchs nordöstlich der EO... 6 Abb. 12: Lage der Ausgleichsmaßnahme 003 A Abb. 13: Altgrasflur mit Weißdorn, Kiefernbestand im Hintergrund Abb. 14: Kiefern und Wacholder am westlichen Rand des Gehölzbestandes Unterlagen- und Planverzeichnis Unterlage B Maßnahmenblätter Unterlage C Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan (M 1 : 500) Unterlage D Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan, Baustrecke (M 1 : 500) Unterlage E Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan, externer Ausgleich (M 1 : 500) Unterlage F spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)

6 EÜ, km 36,966 1 Vorbemerkungen 1.1 Vorhaben Die DB Netz AG plant an der Strecke bei km 36,966 in Parsberg die Anderung der Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Staatsstraße St 2234, da der Straßenbaulastträger eine Aufweitung von 8 m auf 12,50 m verlangt. Der bauliche Zustand des bestehenden Bauwerkes ist ausreichend. Das Bauwerk befindet sich in der Stadt Parsberg im Landkreis i.d.opf. (s. Abb. 1 ). ) m Egl,wang Abb. 1: Lage der EÜ bei km 36,966 in Parsberg (Geobasisdaten: Bayer.Vermessungsverwaltung 2016) 1.2 Rechtliche Grundlagen Durch die geplante Änderung der Bahnbrücke entstehen nach 14 Abs. 1 BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffes ist nach 15 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Die Auswirkungen der geplanten Änderung der EO auf Natur und Landschaft werden im Rahmen des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gern. 17 Abs. 4 BNatSchG beurteilt. 1.3 Untersuchungsumfang Das Untersuchungsgebiet umfasst den Vorhabenbereich zur Änderung der Eisenbahnbrücke mit seinem direkten Umfeld. Im August 2016, sowie April 2017 erfolgten Erfassungen der Vegetations- und Nutzungstypen auf Grundlage der Biotopwertliste zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) durch WGF Landschaft. Faunistische Erfassungen wurden im Juli und August 2016 durch Diplom-Biologe Georg Knipfer (Büro Genista, ) durchgeführt. Darüber hinaus sind die einschlägigen Datengrundlagen zu Natur und 3 von 13

7 EÜ, km 36,966 Landschaft in die Bestandserfassung eingeflossen. 1.4 Abstimmungsergebnisse mit Behörden Am 20. Februar 2017 erfolgte eine Information der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts i.d.opf. (Herr Osterling) über das Vorhaben per . Am 23. März 2017 bestätigte Herr Weigl von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts i.d.opf., dass die zwei Begehungen im Rahmen der faunistischen Untersuchung durch Hr. Knipfer aus fachlicher Sicht als ausreichend bewertet werden und aufgrund des äußerst geringen Habitatpotenzials nicht mit einem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen ist. 2 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild 2.1 Geschützte Gebiete und Bestandteile von Natur und Landschaft Die nachfolgenden Informationen wurden dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIS Natur) des LfU und dem BayernAtlas entnommen. Schutzgebiete nach BNatSchG 250 m nordöstlich der EÜ liegt das Landschaftsschutzgebiet Parsberg" (LSG ). Amtlich kartierte Biotope Nordwestlich und südwestlich der EÜ, außerhalb des Wirkbereichs des Vorhabens, befinden sich biotopkartierte Gehölzstrukturen. Nordöstlich der EÜ liegen biotopkartierte Magerrasenflächen, ebenso außerhalb des Planungsgebiets. Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete In der Nähe der EÜ befinden sich keine Trinkwasserschutz-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiete. Ökokatasterflächen Im Bereich der EÜ und ihres Umfelds befinden sich gemäß Abfrage in FIS-Natur keine Flächen des Ökoflächenkatasters. Denkmäler Ca. 300 m nordwestlich und nordöstlich der EÜ und damit außerhalb des Wirkbereichs befinden sich die Bodendenkmäler D und D (BAYER. LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2016). 2.2 Vegetation Die Vegetations- und Nutzungstypen wurden gern. Biotopwertliste zur BayKompV erfasst und sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlage C, im Folgenden kurz LBKP") dargestellt. Die Fotos stammen von WGF (2016). Die Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 36,966 liegt am nördlichen Stadtrand von Parsberg, etwa 250 m westlich des Parsberger Bahnhofs. Die Bahn verläuft in Dammlage und unterführt die Hohenfelser Straße (St 2234) samt Rad- und Fußweg (s. Abb. 2). Die Bahndammböschungen sind mit bahnbegleitenden Gehölzen junger bis mittlerer Ausprägung bewachsen. Südöstlich der EÜ wachsen entlang der Bahnhofstraße am Böschungsfuß Einzelbäume (Esche, Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, s. Abb. 4). Die Böschung südwestlich der EÜ ist mit einer Gabionenmauer befestigt (s. Abb. 3). Die Zufahrt zum Baufeld, sowie zur Brücke erfolgt über einen teils gepflasterten und geschotterten, teils bewachsenen Weg im Südosten entlang der Gleise (s. Abb. 5 u. 6) Die Gehölze auf der nordseitigen Bahndammböschungen wurden zum Teil vor zwei bis drei Jahren auf den Stock gesetzt und weisen einen Jungaufwuchs aus Berg-Ahorn, Walnuss, Birke, Esche, Schlehe, Rose und Hartriegel auf (s. Abb. 11 ). Der an die nordwestliche Bahnböschung anschließende Rad- und Fußweg wird nördlich von einer Thuja-Hecke begrenzt (s. Abb. 7 u. 8). An die nordöstlich der EO liegende Bahnböschung schließt eine Gras- und Krautflur mit etwas Kräuteranteil an (s. Abb. 11 ). 4 von 13

8 EÜ, km 36,966 Zusammen mit mehreren Einzelbäumen (u.a. Spitzahorn, Rosskastanie) umschließt sie eine geschotterte Verkehrsfläche (s. Abb. 10). Südseite EÜ Abb. 2: Blick auf die EÜ von Süden Abb. 3: Gehölze und Gabionenwand südwestlich EÜ Abb. 4: Böschung südöstlich EO mit Baumbestand Abb. 5: Zufahrt zur Brücke Abb. 6: Zufahrt zur Brücke 5 von 13

9 EÜ, km 36,966 Nordseite EÜ Abb. 7: Böschung und Rad-/Fußweg nordwestlich EO Abb. 8: Bahnbegleitgehölze nordwestlich EO entlang Rad-/Fußweg Abb. 9: Böschung nordöstlich der EO Abb. 10: Geschotterte Verkehrsfläche mit Einzelbäumen Abb. 11: Gras- und Krautflur mit angrenzendem Böschungsbewuchs nordöstlich der EO 6 von 13

10 EÜ, km 36, Tiere Die folgenden Informationen basieren auf den faunistischen Begehungen im Sommer 2016 und entstammen dem Kurzbericht des Biologen (s.a. sap, Unterlage F). Die Begutachtung der Brücke erbrachte keine Hinweise auf eine aktuelle oder vormalige Nutzung durch Fledermäuse. Im Baubereich, sowie entlang der Baustraße der EÜ befinden sich keine potenziellen Quartierbäume. Jahreszeitlich bedingt konnten keine Brutvögel nachgewiesen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass im Baubereich überwiegend weit verbreitete Vogelarten (sog.,,allerweltsarten") vorkommen. Ein Vorkommen von seltenen, weniger störungsempfindlichen Arten wie z. B. der Dorngrasmücke kann nicht sicher ausgeschlossen werden, jedoch bietet die Ortslage wenig geeignete Lebensraumstrukturen bzw. Brutplätze für gebüschbrütende Vögel. Ein Vorkommen von Höhlenbrütern ist im Wirkbereich des Vorhabens aufgrund von fehlenden Baumhöhlen und Baumspalten auszuschließen. Bei den Begehungen wurden im Wirkbereich des Vorhabens und der Umgebung keine Zauneidechsen oder Schlingnattern nachgewiesen. Selbst bei der Begehung im August bei besten Witterungsverhältnissen konnten keine Individuen dieser Arten nachgewiesen werden. Ein Vorkommen der Zauneidechse in der Gabionenmauer ist lt. Angaben von Dipl. Biol. G. Knipfer unwahrscheinlich, jedoch nicht völlig auszuschließen. Ein Vorkommen im Planungsgebiet ist jedoch nicht zu erwarten. Die Baustraße und dortigen Kabeltröge weisen keine Habitateignung für Zauneidechsen oder Schlingnattern auf. 2.4 Boden Der Boden im Untersuchungsgebiet setzt sich ursprünglich aus Rendzina / Braunerde auf Kalk- und Dolomitgesteinen der Kalksteinverwitterung (Bodenatlas Deutschland, Stand 2016). Jedoch ist im Gesamten Baubereich mit anthropogenen Aufschüttungen und Bodenveränderungen zu rechnen. Die geotechnischen Bohrungen von DB Engineering & Consulting ergaben eine Bodenmächtigkeit bis zu 40 cm. Tiefer liegend sind Tonauffüllungen sowie schluffige Sande und Kiese und noch tiefer Dolomit bzw. angewitterter Dolomit anzutreffen. 2.5 Wasser Während den geotechnischen Aufschlussarbeiten wurde kein Grundwasser aufgeschlossen. Der Boden wird als durchlässig bis schwach durchlässig eingestuft und gilt somit als versickerungsfähig (DB ENGINEERING & CONSULTING 2016) Im direkten Umfeld der EÜ sind keine Oberflächengewässer vorhanden. 800 m nordöstlich der EÜ befindet sich die Schwarze Laaber. 2.6 Klima und Luft Die für die Schutzgüter Klima und Luft relevanten Funktionen und Parameter (versiegelte Fläche, Vegetationsbestände, Topografie, Einstrahlung) haben im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens keine signifikante Bedeutung. 2.7 Landschaftsbild und Erholung Die EÜ liegt am nördlichen Siedlungsrand von Parsberg. Die Bahnbrücke unterführt die Hohenfelser Straße, an die sich jeweils südlich und nördlich der EÜ jeweils ein Kreisverkehr mit begrünter Insel anschließt. Die Bahnböschungen sind mit Gehölzen und Einzelbäumen bewachsen. Im Nordwesten schließt an die Brücke eine Gabionenmauer an. Südlich der Bahnlinie steigt das Gelände mit Straße und Wohnbebauungen und vereinzelten Gärten an. Nördlich der Bahnstrecke dominiert gewerbliche Nutzung mit sehr wenig Grüngestaltung. Die wenigen Einzelbäume nordöstlich der EÜ gliedern zumindest ein wenig den Raum. Das direkte Umfeld der EÜ hat für die Naherholung mit Ausnahme der Privatgärten der Wohnbebauung keine Bedeutung. Die EÜ unterqueren einige Wanderwege, u.a. der Main-Donau-Weg (Juralinie)". 7 von 13

11 EÜ, km 36,966 3 Konfliktanalyse und Vermeidung/ Minimierung 3.1 Beschreibung des Eingriffs Das staatliche Bauamt Regensburg verlangt an der Bahnstrecke 5850 eine Aufweitung der EÜ bei Bahnkm 36,966 von 8,0 m auf 12,50 m, um die verkehrliche Situation zu verbessern. Näheres siehe Gesamterläuterungsbericht. Durch das Vorhaben sind folgende Auswirkungen zu erwarten: Tab. 1: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Projektwirkungen Projektwirkung Betroffenheit Bau bedingt 1 Baubedingtes Fällen und Roden von Gehölzen im Baubereich Bauzeitliche Inanspruchnahme von Gras-/Krautfluren Abbruch und Wiederherstellung der Gleislage im Brückenbereich einschließlieh Gleisschotter und Bahndamm.. Bauzeitlicher Lärm und andere Emissionen,, f--t"""'"! An lagebedingt Abbruch der alten Brücke Herstellung..,,.,,_, der neuen Brücke mit vergrößerter lichter Weite ,_,_, --,,_,,,.,_,_, Betriebsbedingt Keine neuen Wirkungen - -'""" 3.2 Konfliktvermeidung und -minimierung Gemäß 15 Abs.1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft weitmöglich zu vermeiden bzw. zu mindern. Folgende Maßnahmen werden zur Vermeidung und Verminderung von Konflikte bzw. Auswirkungen ergriffen: Allgemeine Vermeidungsmaßnahme Das Fällen bzw. der Rückschnitt von Gehölzen erfolgt grundsätzlich gern. 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG zwischen Anfang Oktober und Ende Februar (außerhalb der Vogelschutzzeit). Schutz- und Minimierungsmaßnahmen 001_V: Biotopschutzzaun zur Vermeidung von potenziellem Befahren, Bodenverdichtung, Abgrabung, Schadstoffeintrag, Vegetationszerstörung, Ablagerung von Baumaterial etc. während des Baubetriebs auf wertvollen Vegetationsflächen bzw. zum Schutz einzelner Bäume im Randbereich des Baufeldes 002_V: Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen nach Bauende, Ansaat der Böschungsbereiche und bisheriger Gras-/Krautflächen, Pflanzung von heimischen Gehölzen 8 von 13

12 EÜ, km 36, Unvermeidbare Beeinträchtigungen Nach Berücksichtigung der eingriffsmindernden Ausgestaltung des Bauvorhabens und der aktiven Schutz-Nermeidungsmaßnahmen verbleiben als unvermeidbare Beeinträchtigungen die folgenden Beeinträchtigungen (s. a. LBKP, Unterlage C). Tab. 2: Eingriff in Bahn- und Straßennebenflächen (Konflikt K) Konflikt K1 I Baustelleneinrichtungsfläche BESTAND Gleis- und straßenbegleitende Grünstrukturen (V51 ), mäßig artenreiche Saumstrukturen (K122). Einzelbäume (8312) Befestigte bzw. asphaltierte Verkehrswege (V11, V12, V31) BAUMASSNAHME Baustelleinrichtungsfläche zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks inkl. Baugrube und Baustraße EINGRIFFSMINIMIERUNG Optimierung des Umgriffs der Baustelleneinrichtungsfläche Fällen der Gehölze zwischen Oktober und Ende Februar, außerhalb der Vogelbrutzeit. Biotopschutzzäune für wertvolle Vegetation im Umfeld PROJEKT AUSWIRKUNGEN Vorübergehende Inanspruchnahme von gleis- und straßenbegleitender Vegetation (Gehölze und Krautsäume) Vorübergehende Inanspruchnahme von mäßig artenreiche Saumstrukturen Baubedingte Fällung von Einzelbäumen Konflikt K2 1 Erneuerung EÜ km 36,966 BESTAND Gleis- und straßenbegleitende Grünstrukturen (V51) Einzelbäume (8312). Befestigte bzw. asphaltierte Verkehrswege (V11, V31) Schottergleise (V22) BAUMASSNAHME. Änderung Eisenbahnüberführung mit vergrößerter lichter Weite und anschließender Anpassung Straße EINGRIFFSMINIMIERUNG. Fällen der Gehölze zwischen Oktober und Ende Februar, außerhalb der Vogelbrutzeit Biotopschutzzäune für wertvolle Vegetation im Umfeld PROJEKT AUSWIRKUNGEN Vorübergehende Inanspruchnahme von gleis- und straßenbegleitender Vegetation (Gehölze und Krautsäume) Baubedingte Fällung von Einzelbäumen Geringfügig Versiegelung von straßenbegleitender Vegetation 3.4 Beeinträchtigung streng geschützter Arten Bei Durchführung der o. g. Maßnahmen zur Vermeidung (s. Kap. 3.1) i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG, entstehen bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gern. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG (siehe hierzu spezielle artenschutzrechliche Prüfung, sap, Unterlage F). 9 von 13

13 EÜ, km 36, Regensburg - Nlirnberg 4 Landschaftspflegerische Maßnahmen Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind gemäß 15 Abs. 2 BNatSchG vom Verursacher des Eingriffs durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem vom Eingriff betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. 4.1 Bedarf an Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen Die Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen erfolgt gern. 15 Abs. 7 BNatSchG, anhand der Biotopwertliste zur BayKompV (BaySTMI 2014) sowie den Vorgaben der Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn Bundesamtes (s. Anhang des Umweltleitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes- EBA, August 2014). Beeinträchtigte Fläche I G d rt U 2) x run we e m 1 x Beeinträchtigungsfaktor... = Kompensationsbedarf (Wertpunkte) ( 7 und Anlage 3.1 BayKompV) Tab. 3: Kompensationsbedarf Biotop-/Nutzungstyp Ausgangszustand Grundwert *) Fläche Wirkung**) Kompensa- tionsbedarf Beei nträchtigungsfaktor Baumreihe/ Baumgruppe mit ein- (9-1) = m 2 z 0, heimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung m 2 z 0,4 670 K122 Mäßig artenreiche Säume und (6-1) = m 2 z 0, Staudenfluren frischer bis mäßig trockener Standorte m 2 z 0,4 432 Grünflächen junger bis mittlerer V51 Ausprägung entlang von Verkehrs m 2 V 1,0 147 wegen Summe Kompensationsbedarf *) Berücksichtigung betriebsbedingter Beeinträchtigung gern. Umwelt-Leitfaden EBA (Anhang ) und BaySTMI 2014, 5 Abs.2 Bay KompV, Abzug von 1 Wertpunkt **) v = Versiegelung, z = bauzeitliche Inanspruchnahme Der Kompensationsbedarf beträgt Wertpunkte. Zusätzlich zu den o. g. Biotop- und Nutzungstypen werden Flächen mit Gleisschotter (V22), versiegelte Verkehrsflächen (V11, V12, V31 ). straßen- bzw. gleisbegleitende Grünflächen (V51) und sonstige versiegelte Flächen (P5, X2, X4) bauzeitlich in Anspruch genommen bzw. überbaut. Die temporäre Inanspruchnahme bzw. Überbauung dieser Flächen bewirkt gemäß den Vorgaben der BayKompV kein Kompensationserfordernis. 4.2 Maßnahmenkonzept Schutzmaßnahmen 001_V: Zur bauzeitlichen Sicherung der im Baubereich und dessen Umfeld vorhandenen Gehölze vor Inanspruchnahme durch Befahren, Ablagerungen etc. sind Biotopschutzzäune erforderlich. Minderungsmaßnahmen " 002_ V: Durch das Bauvorhaben werden Vegetationsbestände vorübergehend in Anspruch genommen, sowie Einzelbäume gefällt. Die Böschungsbereiche des Bahndamms werden nach Bauende mit Landschaftsrasen angesät. Die gefällten Bäume entlang der Straße und auf dem Bahndamm (Spitz Ahorn, Rosskastanie, Robinie) werden nachgepflanzt. 10 von 13

14 EO, km 36,966 UnterfageA Zur Ausführungsplanung und Umsetzung dieser Maßnahmen sowie der u. g. Ausgleichsmaßnahmen wird eine fachkundige Person beteiligt, die bei Bedarf auch eine Umweltbaub~gleitung (ökologische Bauüberwachung) übernimmt. 4.3 Lage, Bestand und Planung der Ausgleichsmaßnahme 003_A Bei Bahn-km 39,9 der Bahnstrecke 5850 befindet sich eine Fläche westlich von Parsberg bei Bogenmühle im Eigentum der DB (Flurstück 576, Gemarkung Darshofen). Die Fläche weist stark verfilzte Altgrasfluren mit noch erkennbaren, wenige Blütenanteilen und vereinzeltem Weißdorn-Jungwuchs auf (s. Abb. 11 ). Der Altgrasbestand wird östlich und nördlich von einem kleinen Kiefernwäldchen eingegrenzt, an dessen Südwestrand vereinzelte Wacholderbüsche stocken (s. Abb. 12). Die Altgrasfläche liegt in Bezug auf den westlich gelegenen Feldweg etwa 3 m erhöht und etwa auf gleicher Höhe der südlich vorbeiführenden Bahngleise. Die Fläche ist nicht biotopkartiert. _. ~ ~:\ \.~ "~,, Abb. 12: Lage der Ausgleichsmaßnahme 003_A (Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung 2016) Abb. 13: Altgrasflur mit Weißdorn, Kiefernbestand im Hintergrund Abb. 14: Kiefern und Wacholder am westlichen Rand des Gehölzbestandes 11 von 13

15 EO, km 36,966 Geplante Maßnahme In der verfilzten Altgrasflur sind noch vereinzelte blühende Kräuter erkennbar. Durch eine Pflegemahd soll die krautige Vegetation gefördert und eine Verbuschung der Fläche verhindert werden (Entwicklungsziel: Artenreiche Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte, K131 ). Dazu werden bei der ersten Mahd neben dem Mähgut auch der verfilzte Altgrasbestand und einzelne Sträucher in der Fläche entfernt. Anschließend wird die Fläche alle 2-3 Jahre gemäht und jeweils das Mähgut abtransportiert (keine Mulchmahd). Am nordwestlichen Rand der Altgrasfläche werden bis zu 5 Kiefern entfernt, um bessere Lichtverhältnisse für die Wacholderbüsche zu schaffen. Eine Einweisung der zu fällenden Bäume erfolgt vor Ort durch eine Fachperson. Tab. 4: Kompensationsumfang Biotop-/Nutzungstyp: Ausgangszustand "7 Zielbiotop Ökologische Aufwertung des Flurstücks 576 (Teilfläche), Gemeinde Parsberg, Gemarkung Darshofen Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren frischer bis mäßig trockener Standorte (K122) 7 Kompensationsumfang Wertpunkte Wertpunkte Ausgangszustand Wertpunkte Zielbiotop Flächengröße Aufwertung Artenreiche Säume und Staudenfluren trocken- 656 m warmer Standorte (K131) Die Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf mit Wertpunkten und Kompensationsumfang mit Wertpunkten sowie die fachlich zutreffende Wahl der Maßnahmen zeigen auf, dass die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden ( 15 Abs. 2 BNatSchG). Es entsteht ein Überschuss von 25 Wertpunkten. 5 Zusammenfassung Die DB Netz AG plant an der Strecke bei km 36,966 in Parsberg die Änderung der Eisenbahnüberführung. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden entsprechend 15 Abs. 1 BNatSchG weitmöglich vermieden bzw. minimiert. Baubedingte Auswirkungen werden durch gezielte Schutz- und Minimierungsmaßnahmen minimiert. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine geeignete Korn pensationsmaßnahme ausgeglichen. Bei Durchführung der oben genannten Maßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG entstehen bei allen relevanten Arten des Anhangs IV des FFH -Richtlinie und allen Vogelarten gern. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG. 12 von 13

16 EÜ, km 36,966 LBP-Berlcht 6 Quellen- und Abkürzungsverzeichnis BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (2016): Bayern-Viewer-Denkmal (verfügbar unter BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2016a): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur, FIN-WEB). BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2016b): GeoFachdatenAtlas BIS Bayern", Bodeninformationssystem und Kartendienst Gewässerbewirtschaftung (verfügbar unter BAYERISCHES LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION: BayernAtlas. BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (BGR) (2016): Bodenatlas Deutschland (verfügbar unter EBA, EISENBAHNBUNDESAMT (2015): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen: Teil 1- V. BAYSTMI (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR) (2014): Rundschreiben der Obersten Baubehörde vom 28. Februar 2014 Az /11, Anlage 1 Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV). VOLLZUGSHINWEISE ZUR BAYERISCHEN KOMPENSATIONSVERORDNUNG FÜR DEN STAATLICHEN STRABENBAU (2014) (verfügbar unter Stand 02/2014) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: Amtliche Biotopkartierung (Stand: 1994). BÜRO GENISTA (2016): Faunistische Untersuchung (unveröffentlicht). 7 Anhang: Amtliche Biotopkartierung Fachdaten: FIN-Web 2016 Geobaslsdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung von 13

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18 Unterlage B IDBI NETZE Bauherr DB Netz AG Produktionsdurchführung Regensburg Bahnhofstraße Regensburg,~.' '2.o \~.~~~~ Strecke EÜ km 36,966 Parsberg Maßnahmen blätter Ersteller: Bearbeiter H. Hintem1eier J. Eber! WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Projekt- Nr, L 16/41 Datum April 2017 Vordere Cramergasse 11 Tel. 0911/ Nürnberg Fax0911 /

19 Projekt: G ; PFA: Maßnahmenblatt Vermeidung/ Minderung/ Schutz, Maßnahme Nr.: 001_ V Bezeichnung der Maßnahme: Biotopschutzzäune Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Bauzeitliche Maßnahme: ja Fläche Nr.: FL 001 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr / Parsberg Parsberg, Sl 00850/ Parsberg Parsberg, St 00206/ Parsberg Parsberg, Sl K)0206/ Parsberg Parsberg, St l.d.opf. l.d.opf. i,d.opf. i,d.opf. Ausgangszustand: Schlüsselnummer Ausgangsbiotop üe Bundesland): lnanspruch- nahme Fläche In qm lnanspruchnahme!vorübergehend Vorübergehend Gepl. rechtl. Sicherung Vorübergehende Inanspruchnahme Vorübergehende Inanspruchnahme Vorübergehend Eigentum 0!Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: D Zeitpunkt der Durchführung: 1 Woche/n vor Projekt-Baubeginn Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Errichten von Biotopschutzzäunen Schlüsselnummer Zielbiotoptyp üe Bundesland): Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Errichtung von Biotopschutzzäunen entsprechend DIN (und RAS LP 4) anschließend an das Baufeld gemäß Maßnahmenplan. Vorhalten der Schutzzäune bis Sauende. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang ): 1 Woche/n Unterhaltung: fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang ): nicht erforderlich Berichtspflichten nach 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Konfliktbewältigung Nr, Beschreibung Naturraum K vorübergehende Inanspruchnahme von gleis- und straßenbegleitender P61 Fränkische Alb r,/egetation (Gehölze und Krautsäume), sowie Einzelbäumen Bestands- und Konfhktplan (LBP, FFH-VS):K: Unterlage Nr.: C Datum Einreichung Planungsunterlagen: Keine Angabe Beurteilung vermeidel/vermindert Koniroll-Nr. 2"'.L T13 02:52+02 Qr; #747 IDr 1ckdatum , Verbindung m. Maßnahme Kl01_V, 002_V, 003 A Seile 2 / 5

20 Projekt: G ; PFA: Maßnahmenblatt Vermeidung/ Minderung/ Schutz, Maßnahme Nr.: 002_V Bezeichnung der Maßnahme: Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen Gesamtgröße der Maßnahme in qm: Bauzeitliche Maßnahme: nein Fläche Nr.: FL 002 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr / Parsberg Parsberg, St 00862/ Parsberg Parsberg, St 00850/ Parsberg Parsberg, St 00206/ Parsberg Parsberg, St 00206/ Parsberg Parsberg, St 00974/ Parsberg Parsberg, St 00206/ Parsberg Parsberg, St l.d.opf. l.d.opf. l.d.opf. l.d.opf. l.d,opf. l.d.opf. Ausgangszustand: Schlüsselnummer Ausgangsbiotop üe Bundesland): lnanspruchnahme Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend IGepl. rechtl. ~icherung Eigentum!Vorübergehende Inanspruchnahme!Vorübergehende Inanspruchnahme Vorübergehende Inanspruchnahme!Vorübergehende Inanspruchnahme!Vorübergehende Inanspruchnahme!Vorübergehende Vorübergehend l. d.opf. Inanspruchnahme lnanspruchnahme Fläche In qm Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: D Zeitpunkt der Durchführung: 1 Woche/n nach Projekt-Bauende Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Grünflächen und Gehölzbestände junger bis mittlerer Ausprägung entlang von Verkehrsflächen, Artenarme Säume und Staudenfluren, Einzelbäume mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Schlüsselnummer Zielbiotoptyp üe Bundesland): V51, K11, B312 Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Ansaat der bauzeitlich beanspruchten Flächen mit artenreicher, autochtoner Rasenmischung. Pflanzung von elf einheimischen Gehölzen (z.b. Vogelkirsche, Spitz-Ahorn), Anlage von Strauchpflanzungen einheimischer Arten (z.b. Hecken-Rose, Weißdorn); Entwicklungspflege an Gehölzen durch jeweiligen Eigentümer der Flächen Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang ): 3 Jahr/e und 2 Woche/n Unterhaltung: Unterhaltungspflege der Gehölze durch jeweiligen Eigentümer der Flächen Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang ): 13 Jahr/e Berichtspflichten nach 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 3 Jahr/e Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Komroii-tJr ".> ?T13 rj2:32+u2:cfl it74 72Drut~ ~1::,tu,ri \ 3 02 Seite 3 / 5

21 Projekt: G ; PFA: Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum K Vorübergehende Inanspruchnahme von gleis- und straßenbegleitender 061 Fränkische Alb Vegetation (Gehölze und Krautsäume), sowie Einzelbäumen Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K: Unterlage Nr.: C Datum Einreichung Planungsunterlagen: Keine Angabe Beurteilung Vermeidet/vermindert 1. Verbindung m. Maßnahme Kl01_V, 002_V, K)03 A Kontroll-Nr l 7T13: :00 ff.7472drl1 kdalurn Seile 4 / 5

22 Projekt: G ; PFA: Maßnahmenblatt Ausgleich, Maßnahme Nr.: 003_A Bezeichnung der Maßnahme: Pflege Altgrasbestände Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 566 Bauzeitliche Maßnahme: nein Fläche Nr.: FL 003 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis 00576/ ~00 Darshofen Parsberg, St l.d.opf. GrEVZ-Nr. lnanspruchnahme Gepl. recht!. Sicherung Dauerhaft Eigentum 566 Ausgangszustand: Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren frischer bis mäßig trockener Standorte Schlüsselnummer Ausgangsbiotop üe Bundesland): K122 lnanspruchnahme Fläche In qm Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: E Zeitpunkt der Durchführung: 1 Woche/n nach Projekt-Bauende Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Artenreiche Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte Schlüsselnummer Zielbiotoptyp üe Bundesland): K131 Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: randlich Wacholderbüsche Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Mahd der verfilzten Altgrasbestände, Abfuhr des Mähgutes. Entfernen von bis zu 5 Kiefern am nordwestlichen Rand der Grasfläche, Einweisung erfolgt durch eine Fachperson vor Ort; Mahd der Fläche alle 2-3 Jahre, Abfuhr des Mähgutes. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang ): 3 Jahr/e und 1 Woche/n Unterhaltung: Mahd der Fläche alle 2-3 Jahre, Abfuhr des Mähgutes. Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang ): dauerhaft Berichtspflichten nach 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 3 Jahr/e Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum K Vorübergehende Inanspruchnahme von gleis- und straßenbegleitender D61 Fränkische Alb Vegetation (Gehölze und Krautsäume), sowie Einzelbäumen Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K: Unterlage Nr.: C Datum Einreichung Planungsunterlagen: Keine Angabe Beurteilung gleicht aus 1. Verbindung m. Maßnahme 001_V, 002_V, 003_A Kon tro ll -Nr n 13 02: #7473Druckdalum :02 Seile 515

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